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2967/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.09.2023 betreffend TOP 4.9 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.09.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.10.2024, TOP 5.1.12

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2331 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 30.09.2024 
 2967/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.09.2023 betreffend TOP 4.9 Erweiterter 
Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich 
West 
2011/2024 
SE Dr. Herrndorf bittet um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Ist die in den Dokumenten als „unbenannt“ gekennzeichnete Variante die Vorzugs-
variante 3? 
 
Antwort der Verwaltung 
Das ist richtig. Die Vorzugsvariante je Haltestelle ist in den Anlagen 3 bis 9 jeweils auf 
dem ersten Plan dargestellt. Die weiteren Pläne stellen die verworfenen Varianten dar.  
 
 
2. Die Bezirksvertretung wird sicherlich den in der Variante 3 enthaltenen freilaufen-
den Rechtsabbieger ablehnen. Ist hier eine Planänderung möglich?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf den Rechtsabbieger von der Inne-
ren Kanalstraße in die Aachener Straße  bezieht. 
Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers wurde im Rahmen des Verkehrsgutach-
tens bereits untersucht. Bei dieser Variante würden in der Morgenspitze die Knotenpunkte 
Aachener Str./Innere Kanalstr./Universitätsstr. und Innere Kanalstraße/Hollarstraße mit 
einer nicht ausreichenden Qua litätsstufe F bewertet. Die Rückstaulängen und die Verlust-
zeit würden im Vergleich zum Bestand so stark angewachsen, dass es verkehrstechnisch 
nicht mehr vertretbar wäre. Aufgrund der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens wird 
eine Planänderung daher nicht emp fohlen.  
In diesem Bereich wurden stattdessen folgende Optimierungen vorgesehen, um u.a. die 
Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu erhöhen:  
 Der von Norden kommende Radweg wird von ca. 1,80 m auf 3,00 m verbreitert. 
Dieser ist im Bereich des Rechtsabbiegers als Aufpflasterung mit Rampensteinen 
vorgesehen, um den Vorrang der Radfahrenden zu verdeutlichen und die Ge-
schwindigkeit der Rechtsabbiegenden zu verringern.  
Die Einfahrt in die Aachener Straße wird in die Signalisierung aufgenommen, sodass Rad - 
und Fußverkehr entlang der Aachener Straße gesichert geführt werden.  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

29.10.2024 Verkehrsausschuss
TOP 5.1.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Aachener Straße
  • Innere Kanalstraße
  • Universitätsstraße
  • Hollarstraße

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Details

Aktenzeichen
2967/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.09.2024
Erstellt
26.09.2024 12:54