2967/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.09.2023 betreffend TOP 4.9 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2331 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 30.09.2024 2967/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 29.10.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.09.2023 betreffend TOP 4.9 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West 2011/2024 SE Dr. Herrndorf bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die in den Dokumenten als „unbenannt“ gekennzeichnete Variante die Vorzugs- variante 3? Antwort der Verwaltung Das ist richtig. Die Vorzugsvariante je Haltestelle ist in den Anlagen 3 bis 9 jeweils auf dem ersten Plan dargestellt. Die weiteren Pläne stellen die verworfenen Varianten dar. 2. Die Bezirksvertretung wird sicherlich den in der Variante 3 enthaltenen freilaufen- den Rechtsabbieger ablehnen. Ist hier eine Planänderung möglich? Antwort der Verwaltung: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf den Rechtsabbieger von der Inne- ren Kanalstraße in die Aachener Straße bezieht. Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers wurde im Rahmen des Verkehrsgutach- tens bereits untersucht. Bei dieser Variante würden in der Morgenspitze die Knotenpunkte Aachener Str./Innere Kanalstr./Universitätsstr. und Innere Kanalstraße/Hollarstraße mit einer nicht ausreichenden Qua litätsstufe F bewertet. Die Rückstaulängen und die Verlust- zeit würden im Vergleich zum Bestand so stark angewachsen, dass es verkehrstechnisch nicht mehr vertretbar wäre. Aufgrund der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens wird eine Planänderung daher nicht emp fohlen. In diesem Bereich wurden stattdessen folgende Optimierungen vorgesehen, um u.a. die Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu erhöhen: Der von Norden kommende Radweg wird von ca. 1,80 m auf 3,00 m verbreitert. Dieser ist im Bereich des Rechtsabbiegers als Aufpflasterung mit Rampensteinen vorgesehen, um den Vorrang der Radfahrenden zu verdeutlichen und die Ge- schwindigkeit der Rechtsabbiegenden zu verringern. Die Einfahrt in die Aachener Straße wird in die Signalisierung aufgenommen, sodass Rad - und Fußverkehr entlang der Aachener Straße gesichert geführt werden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Aachener Straße
- Innere Kanalstraße
- Universitätsstraße
- Hollarstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2967/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 30.09.2024
- Erstellt
- 26.09.2024 12:54