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V/0405/2023

Bericht über die vorliegenden, etatrelevanten Anträge freier Träger und Anregungen gemäß § 24 GO NRW für den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Vorlagen 05.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 14.09.2023, TOP 20

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

22456 Zeichen

V/0405/2023 
V/0405/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die vorliegenden, etatrelevanten Anträge freier Träger und Anregungen gemäß  
§ 24 GO NRW für den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
Bericht: 
 
Ausgangslage 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 ein geän-
dertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über die Gewährung städtischer Zuschüsse 
im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen beschlossen (Vorlage V/0010/2019). 
 
Danach müssen der Verwaltung alle etatrelevanten Anträge freier Träger und Anregungen gemäß  
§ 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Beginn der Sommerferien 
des Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen beginnen. Die Frist endete in diesem Jahr 
am 22. Juni 2023. 
 
Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien und die Geschäftsstellen der 
Fraktionen erhalten spätestens drei Wochen vor Beginn der Herbstferien eine Beric htsvorlage, die 
eine Auflistung aller vorliegenden Anträge für den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beinhal-
tet. Parallel dazu werden die Anträge gebündelt und mit einer Kommentierung der Verwaltung an alle 
Ausschussmitglieder und die Fraktionen gesandt. 
 
Da die Anzahl und der Umfang der Anträge in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen ha-
ben, ist ein Verfahren vorgesehen, die (nichtöffentlichen) Unterlagen wahlweise in Papierform bzw. in 
elektronischer Form bereitzustellen. Dazu wird die Verw altung die Ausschussmitglieder und die Ge-
schäftsstellen der Fraktionen gesondert informieren. 
 
Besonderheiten zu den Haushaltsplanberatungen 2024 
 
Mit der am 14.12.2022 im Rat der Stadt Münster beschlossenen Vorlage V/0503/2022/2 „Verfahren 
zur Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsplanentwurf 2023“ sind verschiedene Vorgaben zur 
Dynamisierung und zur Weiterentwicklung der Zuschüsse in der Stadt Münster festgelegt worden. 
Dazu gehört u.a. der Auftrag an die Verwaltung, ein vereinheitlichtes Zuschuss -, Bewilligungs- und 
Verwendungsnachweisverfahren fortzuentwickeln. Über den Zwischenstand hat das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen mit Schreiben vom 27.06.2023 die Zuschussempfänger *innen in Münster infor-
miert. Mit einer Neustrukturierung der Zuschüsse ist voraussichtlich erst ab 2025 zu rechnen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
05.09.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dierks 
Telefon: 492-5110 
DierksHe@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0405/2023 
 
Vor diesem Hintergrund ergeben sich dem Grunde nach für die Etatberatungen 2024 keine anderen 
Rahmenregelungen, so dass die Beratung in den Fachausschüssen, also auch im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien, zunächst unverändert fortgeführt werden sollte. Es wird jedoch vorge-
schlagen, verbindliche Regelungen – soweit möglich – nur für 2024 festzulegen bzw. den Bindungs-
zeitraum so kurz wie möglich zu wählen, um ein Nebeneinander der bisherigen und der perspekti-
visch neuen Fördersystematik zu begrenzen. 
 
Übergangsregelungen mit der freien Wohlfahrtspflege 
 
Tarifabschlüsse und Inflation sorgen bei diesen Zuschüssen inzwischen für ganz erhebliche Mehrbe-
darfe. Daher wurden die Personalkostenanteile in den Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2023 einma-
lig mit einer 3,5 %-igen Steigerung dynamisiert. Ab dem Jahr 2024 sollen diese Personalkostenanteile 
jährlich grundsätzlich mit einer 2% -igen Steigerung dynamisiert werden, wenn jedoch der aktuellste 
vorliegende Tarifabschluss im öffentlichen Dienst um mehr als einen Prozentpunkt von dem Regel-
satz 2  % abweicht, wird der dem Tarifabschluss zugrundeliegende Prozentsatz als Dynamisierung 
berücksichtigt. Im Zuschussbereich des städtischen Haushalts soll für 2024 mit einer Personalkosten-
steigerung von 6 % gerechnet werden. 
 
Die in den vergangenen Jahren steigende Anzahl der Zuschüsse und die Dynamisierung der Perso-
nalkostenanteile bestehender Zuschüsse tragen auch und zunehmend dazu bei, dass die finanzielle 
Handlungsfähigkeit der Stadt gefährdet wird. Zuschusserhöhungen bzw. neue Zuschüsse müssen 
daher unbedingt an anderer Stelle im Haushalt durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge kom-
pensiert werden. 
 
Neben diesen städtischen Erwägungen zur Förderung freier Träger spielen auch Aspekte aus dem 
Kreis der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Wohlfahrtsverbände (AG  Wohlfahrt), die im angespro-
chenen Verfahren zu einzelnen Punkten mit einbezogen wurde, eine Rolle. Zur sozialen Infrastruktur 
in Münster beantragt diese, 
 
 bei der Ermittlung von Personalkostenanteilen den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD anzu-
wenden, 
 die Sachkosten auskömmlich zu finanzieren und in Anlehnung an die Inflationsrate zu dynamisie-
ren, 
 Zuschüsse zu Gemeinkosten in Höhe von mindestens 20 % der Brutto-Personalkostenanteile bei 
Büroarbeitsplätzen und mindestens 15 % bei Nicht-Büroarbeitsplätzen zu gewähren und 
 die bestehende Praxis und Konsequenzen des Eigenmitteleinsatzes der Träger auf den Prüfstand 
zu stellen. 
 
In den Bereichen Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales besteht Konsens zwischen AG Wohlfahrt 
und Verwaltung, die geschilderten Grenzen der finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadt grund-
sätzlich anzuerkennen. Gemeinsam soll nach Lösungen dafür gesucht werden, diejenigen kommuna-
len Förderungen zu identifizieren sowie substanziell und nachhaltig zu gestalten, die für die soziale 
Infrastruktur und die soziale Balance in der Stadtgesellschaft wesentlich und erforderlich sind. Ge-
meinsames Ziel ist eine Weiterentwicklung der städtischen Förderstruktur. 
 
Das ist nicht kurzfristig zu leisten. In der Zwischenzeit bleibt das Finanzierungsproblem freier Träger 
durch stark steigende Personal- und Sachkosten jedoch bestehen. Die Verwaltung wird versuchen, 
die Belastungen der Träger neben der Erhöhung der Personalkostenförderung um 6 % für das Jahr 
2024 durch Verfahrenserleichterungen zumindest teilweise zu kompensieren. Dazu wird sie für die 
Jahre 2023 und 2024 auf eine formelle Verwendungsnachweisprüfung für die Zuschüsse an Vereine, 
Vereinigungen und Verbände verzichten.

- 3 - 
V/0405/2023 
Was hat das für Effekte? 
Träger können auf Verbandsebene Minderausgaben mit Mehrausgaben an unterschiedlichen Stellen 
(Projekte, Maßnahmen, Träger) verrechnen. Sie müssen nur noch Meldepflichten erfüllen, wenn er-
hebliche finanzielle Abweichungen von den Planungen absehbar sind und Leistungen dadurch nicht 
oder teilweise nicht mehr erbracht werden können. Nach den Jahresabschlüssen sind lediglich Sach-
berichte (gesamme lt für alle Zuschusspositionen eines Trägers/Verbands) vorzulegen, die ebenso 
wie Jahresgespräche zwischen Trägern und Verwaltung die Entwicklungen der erbrachten Leistun-
gen fokussieren. 
 
Auch wenn das Volumen sehr gering ist, kann der mit dem Beschluss üb er die Vorlage 
V/0503/2022/2 „Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsplanentwurf 2023“ bereitge-
stellte „Notfallfonds“ von einmalig 100.000 € zusätzlich genutzt werden, um in begründeten Einzelfäl-
len weitere Kompensationen anzubieten, wenn gesti egene Kosten zu einer „fundamentalen Ange-
botseinschränkung“ führen würden. AG Wohlfahrt und Verwaltung sind sich darüber einig, dass dies 
vorrangig kleineren Trägern zugutekommen sollte. 
 
Ebenso sollen für das Jahr 2023 die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW“ genutzt werden, um finan-
zielle Defizite, die unter die Förderrichtlinie fallen, zu kompensieren. Den Trägern wurde angeboten, 
hierzu entsprechende Anträge zu stellen. 
 
Bei der geschilderten Vorgehensweise wird der Verband Der Paritätische NRW e.V., Krei sgruppe 
Münster, mit der Vielzahl ihm angeschlossener sehr heterogener Vereine gesondert betrachtet wer-
den müssen. Ob in diesem Bereich eine Verrechnung von Mehr - und Minderausgaben an unter-
schiedlichen Stellen möglich ist oder ggf. mit Unterstützung der Verwaltung ermöglicht werden kann, 
muss sich in der Umsetzung zeigen. 
 
Besonderheit bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung 
 
Die Unterfinanzierung als Folge der Tarifabschlüsse und der Inflation betrifft in gleicher Weise die 
freien Träger von Kindertageseinrichtungen. Die Ausgestaltung der Finanzierung von Kindertagesein-
richtungen in NRW obliegt jedoch dem Land, so dass die Stadt Münster an die im Kinderbildungsge-
setz (KiBiz) getroffenen Regelungen gebunden ist. Dazu wird auf den Bericht der Verwaltun g in der 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 01.06.2023 verwiesen (TOP 2. 
nebst Anlage und Handout). 
 
Auflistung der eingegangenen Anträge und Anregungen gemäß § 24 GO NRW 
 
Folgende etatrelevante Anregungen gemäß § 24 GO NRW sind eingegangen: 
 
(Es handelt sich ausschließlich bei der lfd. Nr. 24/ HH2024 um eine Anregung gemäß § 24 GO NRW. Alle ande-
ren Anträge wurden direkt an die Verwaltung gerichtet.)  
 
Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in 
EUR 
1/ HH2024 Arbeitsgemeinschaft 
der Freien Wohlfahrts-
pflege in Münster 
(AWO, Caritas, Der 
Paritätische, DRK, 
Diakonie) 
Zum Verfahren zur Gewährung von Zu-
schüssen wird beantragt:  
"Soziale lnfrastruktur in Münster sichern !  
Der Rat der Stadt Münster möge beschlie-
ßen:  
Um die soziale lnfrastruktur für die Bür-
ger:innen in Münster auch in Zukunft zu si-
chern, wird die Verwaltung beauftragt, beim 
städtischen Verfahren zur Gewährung von 
Zuschüssen ab dem Haushaltsjahr 2024 
generell für alle zukünftigen Zuwendungen  
 
N.N.

- 4 - 
V/0405/2023 
Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in 
EUR 
1) bei der Ermittlung der Brutto-
Personalkostenanteile die zu Grunde liegen-
den tariflichen Steigerungen des Sozial- und 
Erziehungsdienstes im TVöD anzuwenden,  
2) die Sachkosten der freien Träger im 
Rahmen der Zuschussgewährung auskömm-
lich zu finanzieren und diese Zuschüsse für 
Sachkosten daher in Anlehnung an die lnfla-
tionsrate zu dynamisieren,  
3) den Trägern einen Zuschuss zu den Ge-
meinkosten in Höhe von insgesamt mindes-
tens 20 Prozent der Brutto-
Personalkostenanteile bei Büroarbeitsplät-
zen und mindestens 15 Prozent bei Nicht-
Büroarbeitsplätzen zu gewähren,  
4) die bestehende Praxis des Eigenmitte-
leinsatzes der Träger und die Konsequenzen 
für die Trägervielfalt in Münster auf den 
Prüfstand zu stellen und dem Rat hierzu zu 
berichten. 
2/ HH2024 Eltern helfen Eltern 
e.V. 
Es wird die Übernahme des 3,4%-igen Trä-
geranteils der Elterninitiativen aus städti-
schen Mitteln beantragt. 
N.N. 
3/ HH2024 Kindergruppe Paladu Es wird ein einmaliger Personalkostenzu-
schuss in Höhe von 16.000 EUR für das 
Kitajahr 2023/ 2024 beantragt. 
16.000,00 
4/ HH2024 CVJM Es wird beantragt, die Eigenanteile für die 
Kindertageseinrichtungen des CVJM Müns-
ter als Folge der in den Kindpauschalen 
nicht nachvollzogenen Tarifsteigerung für die 
Kita-Jahre 2022/2023 und 2023/ 2024 zu 
erlassen. 
N.N. 
5/ HH2024 Kita Süd e.V. Es wird  
- ein Zuschuss zur Finanzierung der Tarifer-
höhungen für die hauptamtlichen Personal-
stellen in Höhe von 5,5 % pro Personalstelle 
- die Gewährung eines Zuschusses in Höhe 
von 23.400 EUR zur Zahlung des Inflations-
ausgleichs 
- die Gewährung eines Zuschusses zur Fi-
nanzierung der Personalzulage in Höhe von 
43.560 EUR beantragt.  
66.960,00 
+ N.N. 
6/ HH2024 Studierendenwerk 
Münster 
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 93.846 
EUR für die Weiterführung der Einrichtung 
"Zwergenstübchen" mit Plätzen für bis zu 10 
Kindern pro Tag beantragt. 
93.846,00 
7/ HH2024 Kita Süd e.V. Es wird beantragt, den Investitionskostenzu-
schuss für die neue Einrichtung am Dahlweg 
aufgrund der zeitlichen Verzögerung beim 
Neubau um 40.000 EUR  zu erhöhen. 
40.000,00

- 5 - 
V/0405/2023 
Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in 
EUR 
8/ HH2024 Caritas Münster Es wird beantragt, bei der bereits beschlos-
senen Maßnahme "Errichtung der Kinderta-
geseinrichtung Zum Kaiserbusch/ Vergabe 
der Trägerschaft an den Caritasverband" 
(V/0271/2022) dem Träger einen Investiti-
onskostenzuschuss für 4 statt für 2 Gruppen 
zu gewähren und den Betrag je Gruppe von 
60.000 EUR auf 92.400 EUR zu erhöhen.  
92.400,00 je 
Gruppe/ 4 
Gruppen 
9/ HH2024 Trägerverein für das 
Jugendzentrum Bahn-
hof Wolbeck e.V: 
Es wird ein Zuschuss zur Refinanzierung der 
gestiegenen Lohnkosten für Juni 2023 bis 
Februar 2024 für das Jugendzentrum Bahn-
hof Wolbeck e.V. in Höhe von 4.500 EUR 
beantragt. 
4.500,00 
10/ 
HH2024 
Evangelischer Kir-
chenkreis Münster e.V. 
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 17.782 
EUR für Inflationsausgleichszahlungen für 
die 4 Angebote des Evangelischen Kirchen-
kreises im Bereich der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit beantragt. 
17.782,00 
11/ 
HH2024 
Jugendzentrum im 
Paul-Gerhardt-Haus 
Es wird ein Zuschuss in Höhe von EUR für 
Inflationsausgleichszahlungen für die haupt-
amtlichen Personalstellen im Paul-Gerhardt-
Haus beantragt. 
N.N. 
12/ 
HH2024 
Outlaw gGmbH Für den BauSpielTreff Holtrode und das Kin-
der- und Jugendhaus Sprakel wird ein Zu-
schuss für die im Jahr 2023 entstandenen 
Personalmehrkosten in Höhe von 4.062,02 
EUR beantragt. 
4.062,02 
13/ 
HH2024 
Jugendzentrum 3 Ei-
chen 
Für das Jugendzentrum 3 Eichen wird eine 
Erhöhung des Personalkostenzuschusses 
beantragt. 
N.N. 
14/ 
HH2024 
Outlaw gGmbH Für das Jugendzentrum Sprakel wird die 
Finanzierung einer zusätzlichen 0,5-
Fachkraftstelle ab 2024 beantragt. 
40.130,46 
15/ 
HH2024 
Kath. Kirchengemein-
de St. Mauritz 
Für den K.o.T. St. Mauritz und den Jugend-
treff Cross Over wird beantragt: 
1. eine Erhöhung der Programmmittel für 
beide Einrichtungen um 50 % 
2. eine Erhöhung der Betriebskostenzu-
schüsse für beide Einrichtungen um 100 % 
3. eine Erhöhung des Stellenumfangs im 
Cross Over um eine 50%-Stelle  
N.N. 
16/ 
HH2024 
Kirchengemeinde  
St. Marien und St. Jo-
sef, Kinderhaus 
Es wird ein Zuschuss für die Neueinrichtung 
einer halben Fachkraftstelle mit 19,5 Std./ 
Woche im Kinder- und Jugendtreff St. Josef 
in Münster-Kinderhaus beantragt. 
N.N. 
17/ 
HH2024 
Kath. Kirchengemein-
de St. Liudger, Wol-
beck 
Es wird ein Zuschuss für die Einrichtung 
einer zusätzlichen Stelle für eine halbe 
Fachkraft mit 19,5 Stunden/ Woche im Kin-
der- und Jugendtreff Paulushof in Münster-
Mecklenbeck beantragt. 
N.N.

- 6 - 
V/0405/2023 
Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in 
EUR 
18/ 
HH2024 
Kath. Kirchengemein-
de St. Luidger, Wol-
beck 
Es wird ein Zuschuss für zusätzliche Sach-
mittel in Höhe von 5.000 EUR/ Jahr für den 
Kinder- und Jugendtreff Paulushof in Müns-
ter-Mecklenbeck beantragt. 
5.000,00 
19/ 
HH2024 
Frauen und neue  
Medien e.V. 
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 19.500 
EUR zzgl. einer jährlichen Dynamisierung für 
den Honorarkostenanteil in Höhe von 5,5 % 
für das Projekt "kanello.net" beantragt. 
19.500,00 
20/ 
HH2024 
Ev. Apostel-
Kirchengemeinde 
Es wird die Finanzierung einer zusätzlichen  
0,5-Sozialarbeiterstelle zur Unterstützung 
des Kinder- und Jugendtreffs Bonni bean-
tragt. 
N.N. 
21/ 
HH2024 
AWO Unterbezirk  
Münster-
Recklinghausen 
Es wird eine dauerhafte Erhöhung des Be-
triebskostenzuschusses für die Kinder- und 
Jugendeinrichtung Albatros in Höhe von 
17.000 EUR/ Jahr beantragt. 
17.000,00 
22/ 
HH2024 
Stadtjugendring Müns-
ter e.V. 
Es wird die Finanzierung folgender Bedarfe 
beantragt: 
- Aufstockung der aktuell bewilligten Stelle 
des Geschäftsführers/ der Geschäftsführerin 
des Stadtjugendrings Münster auf eine Ver-
gütung nach Entgeltgruppe 10 (TVöD) 
- Büroräume, die einen Tagungsraum und 
einen Büroraum für die Geschäftsführung 
beinhalten. 
N.N. 
23/ 
HH2024 
Sportjugend des SSB 
Münster 
Es wird die finanzielle Förderung der "Be-
wegten Kids" mit einem Betrag in Höhe von 
5.000 EUR/ Jahr beantragt. 
5.000,00 
24/ 
HH2024 
Jugendrat der Stadt 
Münster 
Es wird eine Erhöhung des Budgets des 
Jugendrats von 5.000 EUR auf 29.000 EUR/ 
Jahr beantragt. 
29.000,00 
25/ 
HH2024 
Musifratz e.V. Es wird die fortlaufende Gewährung eines 
Zuschusses in Höhe von 25.000 EUR für die 
anteilige Finanzierung einer halben Fachstel-
le (12.500 EUR) sowie für Mietkosten 
(12.500 EUR) beantragt. 
25.000,00 
26/ 
HH2024 
Schule, Jugend, Kids  
& Co. 
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 
EUR für die Inneneinrichtung des Neubaus 
des Jugendtreffs am Skaterpark in Münster-
Mecklenbeck. 
15.000,00 
27/ 
HH2024 
Jugendzentrum 3 Ei-
chen 
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000 
EUR zur Finanzierung einer Markise am 
Jugendzentrum 3 Eichen beantragt. 
5.000,00 
28/ 
HH2024 
CVJM Es wird beantragt, die Finanzierungssysste-
matik in der Refinanzierung der Schulsozial-
arbeit freier Träger so zu gestalten, dass für 
den Träger keine Unterfinanzierung entsteht 
(Budgetierung und Tarifsteigerungen). 
N.N.

- 7 - 
V/0405/2023 
Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in 
EUR 
29/ 
HH2024 
CVJM Es wird beantragt, einen Zuschuss zum 
Ausgleich des Defizits bei den Personalkos-
ten für die 0,5-Schulsozialarbeitsstelle an der 
Paul-Gerhardt-Grundschule in Hiltrup zu 
gewähren. 
3.095,65 
30/ 
HH2024 
Outlaw gGmbH Es wird die Erhöhung des Zuschusses für 
das Fanprojekt "FANport" um 6.937 EUR auf 
72.357 EUR für 2024 sowie eine Dynamisie-
rung für die Folgejahre beantragt. 
72.357,00 für 
2024, ab 2025 
zzgl.  
Dynamisierung 
31/ 
HH2024 
Outlaw gGmbH Für die Schulsozialarbeit an der Bodel-
schwinghschule wird ein Zuschuss für die im 
Jahr 2023 entstandenen Personalmehrkos-
ten in Höhe von 902,67 EUR beantragt. 
902,67 
32/ 
HH2024 
SeHT Münster e.V. Es wird die Erhöhung des Mietkostenzu-
schusses von 21.000 EUR auf 40.000 EUR 
sowie die Gewährung eines Umzugskosten-
zuschusses in Höhe von 70.000 EUR ge-
währt. 
40.000,00 
(fortlaufend)/ 
70.000,00 
(einmalig) 
33/ 
HH2024 
Evangelischer Kir-
chenkreis Münster e.V. 
Es wird die Fortführung des Zuschusses für 
eine halbe Fachkraftstelle für die Aufsu-
chende Jugendsozialarbeit im HOT Coerde 
beantragt. 
N.N. 
34/ 
HH2024 
Indro e.V. Es wird ein Zuschuss zur Personalaufsto-
ckung der Drogentherapeutischen Ambulanz 
mit integriertem Drogenkonsumraum um 
eine Vollzeitstelle und zur Personalaufsto-
ckung des Bereichs Niedrigschwellige Dro-
genarbeit um eine Vollzeitstelle für psycho-
soziale Beratungs- und Betreuungstätigkeit 
im Kontaktladen jeweils zum 01.01.2024 
beantragt. 
110.000,00 
35/ 
HH2024 
cactus e.V. Es wird die Höherstufung des anteiligen Ge-
halts der Diplom-Pädagogin beantragt. 
6.586,34 
36/ 
HH2024 
KCM e.V. und  
Livas e.V. 
Es wird die Finanzierung einer Teilzeitstelle 
für die LSBTIAQ* Bildungs- und Antidiskri-
minierungsarbeit an Schulen und in der au-
ßerschulischen Jugendarbeit im Rahmen 
von SCHLAU Münster beantragt. 
36.650,00 
37/ 
HH2024 
Outlaw gGmbH Es wird die Übernahme der Finanzierung 
des bisher von der DFL-Stiftung finanzierten 
Projektes "Lernort Preußenstadion" ab dem 
01.05.2024 beantragt. Dazu werden 2024 
43.500 EUR und ab 2025 54.100 EUR zzgl. 
einer jährlichen Dynamisierung erforderlich. 
43.500,00 für 
2024, 
54.100,00 ab 
2025 zzgl. 
Dynamisierung 
38/ 
HH2024 
Diakonie Münster –  
Beratungs- und  
BildungsCentrum 
Es wird beantragt, den Zuschuss zur Förde-
rung der Schwangerschaftsberatung auf 
54.100 EUR zu erhöhen und eine auskömm-
liche Finanzierung zu gewährleisten. 
54.100,00

- 8 - 
V/0405/2023 
Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in 
EUR 
39/ 
HH2024 
pro familia NRW Es wird beantragt, den Zuschuss zur Förde-
rung der Schwangerschafts-/ Schwanger-
schaftskonfliktberatung um 20.000 EUR zu 
erhöhen und in den darauffolgenden Jahren 
zu dynamisieren. 
20.000,00 
40/ 
HH2024 
donum vitae Münster 
e.V. 
Es wird beantragt, den Zuschuss zur 
Schwangerschaftskonfliktberatung auf 
30.000 EUR zu erhöhen und in den darauf-
folgenden Jahren zu dynamisieren. 
30.000,00 
41/ 
HH2024 
Sozialdienst katholi-
scher Frauen e.V. 
Münster (SkF) 
Es wird beantragt, den Zuschuss zur Förde-
rung der Schwangerschaftsberatung auf 
45.000 EUR zu erhöhen und in den kom-
menden Jahren dynamisch zu steigern. 
45.000,00 
42/ 
HH2024 
Haus der Familie/  
Anna-Krückmann-
Haus 
Für das Präventionsangebot "Sure Start", 
welches an insgesamt 7 Standorten angebo-
ten wird, wird eine Zuschusserhöhung für die 
Honorarkosten von 30 EUR/ Std. auf 40 
EUR/ Std. beantragt. 
N.N. 
43/ 
HH2024 
Haus der Familie/  
Anna-Krückmann-
Haus 
Für das Präventionsangebot "Sure Start 
Plus", welches zusätzlich an 2 Standorten 
angeboten wird, wird eine Förderung von 
18.500 EUR je Standort beantragt. 
37.000,00 
44/ 
HH2024 
Beratungsstelle  
Südviertel e.V. 
Es wird für die Erweiterung des Familien-
treffs Viertelchen sowie des Beratungsange-
bots eine Zuschusserhöhung um  beantragt. 
74.940,00 
45/ 
HH2024 
Clemenshospital Es wird eine anteilige Finanzierung des Pro-
jektes "Babylotsinnen" im Clemenshospital 
beantragt. 
36.000,00 
46/ 
HH2024 
UKM Münster Es wird eine anteilige Finanzierung des Pro-
jektes "Babylotsen" im UKM Münster bean-
tragt. 
19.135,00 
47/ 
HH2024 
MuM - Mehrgeneratio-
nenhaus und Mütter-
zentrum Münster e.V. 
Für das Projekt "Elterntalk" wird ein Zu-
schuss in Höhe von 6.000 EUR beantragt. 
6.000,00 
48/ 
HH2024 
Der Kinderschutzbund 
Ortsverband Münster 
Für die Aufgaben der Fachberatungsstelle 
KiM sieht der DSKB eine bedarfsbedingte 
Erhöhung in Höhe von rund 5,5 Wochen-
stunden vor. Der DSKB sieht durch eine or-
ganisatorische Veränderung innerhalb der 
Fachberatungsstelle eine Finanzierungs-
möglichkeit durch die Verwendung von bis-
her für das Projekt "Starke Eltern - starke 
Kinder" gewährten Mittel.  
10.303,14

- 9 - 
V/0405/2023 
Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in 
EUR 
49/ 
HH2024 
Caritas Münster Zur Sicherung des Projektes Online-
Suizidprävention für junge Menschen am 
Standort Münster wird die dauerhafte Finan-
zierung einer Vollzeitstelle Soziale Arbeit mit 
einem Betrag von 93.026,80 EUR im Jahr 
2024 zzgl. Dynamisierung beantragt. 
93.026,80 
50/ 
HH2024 
Verein für Motothera-
pie und Psychomotori-
sche Entwicklungsför-
derung e.V. 
Es wird die Finanzierung von 1,5 Stellen 
(TVöD SUE 10/4 inklusive Overheadkosten) 
für das Jahr 2024 mit entsprechender tarifli-
cher Dynamisierung in den Folgejahren für 
Mototherapie beantragt. 
125.207,00 
51/ 
HH2024 
Der Kinderschutzbund 
Ortsverband Münster 
Es wird ein einmaliger Zuschuss zu  
Umzugs-, Renovierungs- und Einrichtungs-
kosten in Höhe von 61.000 EUR beantragt. 
61.000,00 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 20 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Dahlweg
  • Zum Kaiserbusch
  • Preußenstadion
  • Kinderhaus
  • In der Au
  • Holtrode

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0405/2023
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2023
Erstellt
05.07.2023 09:54