V/0405/2023
Bericht über die vorliegenden, etatrelevanten Anträge freier Träger und Anregungen gemäß § 24 GO NRW für den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
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Berichtsvorlage
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V/0405/2023 V/0405/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht über die vorliegenden, etatrelevanten Anträge freier Träger und Anregungen gemäß § 24 GO NRW für den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Beratungsfolge 14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Ausgangslage Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 ein geän- dertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über die Gewährung städtischer Zuschüsse im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen beschlossen (Vorlage V/0010/2019). Danach müssen der Verwaltung alle etatrelevanten Anträge freier Träger und Anregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Beginn der Sommerferien des Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen beginnen. Die Frist endete in diesem Jahr am 22. Juni 2023. Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien und die Geschäftsstellen der Fraktionen erhalten spätestens drei Wochen vor Beginn der Herbstferien eine Beric htsvorlage, die eine Auflistung aller vorliegenden Anträge für den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beinhal- tet. Parallel dazu werden die Anträge gebündelt und mit einer Kommentierung der Verwaltung an alle Ausschussmitglieder und die Fraktionen gesandt. Da die Anzahl und der Umfang der Anträge in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen ha- ben, ist ein Verfahren vorgesehen, die (nichtöffentlichen) Unterlagen wahlweise in Papierform bzw. in elektronischer Form bereitzustellen. Dazu wird die Verw altung die Ausschussmitglieder und die Ge- schäftsstellen der Fraktionen gesondert informieren. Besonderheiten zu den Haushaltsplanberatungen 2024 Mit der am 14.12.2022 im Rat der Stadt Münster beschlossenen Vorlage V/0503/2022/2 „Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsplanentwurf 2023“ sind verschiedene Vorgaben zur Dynamisierung und zur Weiterentwicklung der Zuschüsse in der Stadt Münster festgelegt worden. Dazu gehört u.a. der Auftrag an die Verwaltung, ein vereinheitlichtes Zuschuss -, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren fortzuentwickeln. Über den Zwischenstand hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen mit Schreiben vom 27.06.2023 die Zuschussempfänger *innen in Münster infor- miert. Mit einer Neustrukturierung der Zuschüsse ist voraussichtlich erst ab 2025 zu rechnen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 05.09.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dierks Telefon: 492-5110 DierksHe@stadt- muenster.de - 2 - V/0405/2023 Vor diesem Hintergrund ergeben sich dem Grunde nach für die Etatberatungen 2024 keine anderen Rahmenregelungen, so dass die Beratung in den Fachausschüssen, also auch im Ausschuss für Kin- der, Jugendliche und Familien, zunächst unverändert fortgeführt werden sollte. Es wird jedoch vorge- schlagen, verbindliche Regelungen – soweit möglich – nur für 2024 festzulegen bzw. den Bindungs- zeitraum so kurz wie möglich zu wählen, um ein Nebeneinander der bisherigen und der perspekti- visch neuen Fördersystematik zu begrenzen. Übergangsregelungen mit der freien Wohlfahrtspflege Tarifabschlüsse und Inflation sorgen bei diesen Zuschüssen inzwischen für ganz erhebliche Mehrbe- darfe. Daher wurden die Personalkostenanteile in den Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2023 einma- lig mit einer 3,5 %-igen Steigerung dynamisiert. Ab dem Jahr 2024 sollen diese Personalkostenanteile jährlich grundsätzlich mit einer 2% -igen Steigerung dynamisiert werden, wenn jedoch der aktuellste vorliegende Tarifabschluss im öffentlichen Dienst um mehr als einen Prozentpunkt von dem Regel- satz 2 % abweicht, wird der dem Tarifabschluss zugrundeliegende Prozentsatz als Dynamisierung berücksichtigt. Im Zuschussbereich des städtischen Haushalts soll für 2024 mit einer Personalkosten- steigerung von 6 % gerechnet werden. Die in den vergangenen Jahren steigende Anzahl der Zuschüsse und die Dynamisierung der Perso- nalkostenanteile bestehender Zuschüsse tragen auch und zunehmend dazu bei, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt gefährdet wird. Zuschusserhöhungen bzw. neue Zuschüsse müssen daher unbedingt an anderer Stelle im Haushalt durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge kom- pensiert werden. Neben diesen städtischen Erwägungen zur Förderung freier Träger spielen auch Aspekte aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Wohlfahrtsverbände (AG Wohlfahrt), die im angespro- chenen Verfahren zu einzelnen Punkten mit einbezogen wurde, eine Rolle. Zur sozialen Infrastruktur in Münster beantragt diese, bei der Ermittlung von Personalkostenanteilen den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD anzu- wenden, die Sachkosten auskömmlich zu finanzieren und in Anlehnung an die Inflationsrate zu dynamisie- ren, Zuschüsse zu Gemeinkosten in Höhe von mindestens 20 % der Brutto-Personalkostenanteile bei Büroarbeitsplätzen und mindestens 15 % bei Nicht-Büroarbeitsplätzen zu gewähren und die bestehende Praxis und Konsequenzen des Eigenmitteleinsatzes der Träger auf den Prüfstand zu stellen. In den Bereichen Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales besteht Konsens zwischen AG Wohlfahrt und Verwaltung, die geschilderten Grenzen der finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadt grund- sätzlich anzuerkennen. Gemeinsam soll nach Lösungen dafür gesucht werden, diejenigen kommuna- len Förderungen zu identifizieren sowie substanziell und nachhaltig zu gestalten, die für die soziale Infrastruktur und die soziale Balance in der Stadtgesellschaft wesentlich und erforderlich sind. Ge- meinsames Ziel ist eine Weiterentwicklung der städtischen Förderstruktur. Das ist nicht kurzfristig zu leisten. In der Zwischenzeit bleibt das Finanzierungsproblem freier Träger durch stark steigende Personal- und Sachkosten jedoch bestehen. Die Verwaltung wird versuchen, die Belastungen der Träger neben der Erhöhung der Personalkostenförderung um 6 % für das Jahr 2024 durch Verfahrenserleichterungen zumindest teilweise zu kompensieren. Dazu wird sie für die Jahre 2023 und 2024 auf eine formelle Verwendungsnachweisprüfung für die Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und Verbände verzichten. - 3 - V/0405/2023 Was hat das für Effekte? Träger können auf Verbandsebene Minderausgaben mit Mehrausgaben an unterschiedlichen Stellen (Projekte, Maßnahmen, Träger) verrechnen. Sie müssen nur noch Meldepflichten erfüllen, wenn er- hebliche finanzielle Abweichungen von den Planungen absehbar sind und Leistungen dadurch nicht oder teilweise nicht mehr erbracht werden können. Nach den Jahresabschlüssen sind lediglich Sach- berichte (gesamme lt für alle Zuschusspositionen eines Trägers/Verbands) vorzulegen, die ebenso wie Jahresgespräche zwischen Trägern und Verwaltung die Entwicklungen der erbrachten Leistun- gen fokussieren. Auch wenn das Volumen sehr gering ist, kann der mit dem Beschluss üb er die Vorlage V/0503/2022/2 „Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsplanentwurf 2023“ bereitge- stellte „Notfallfonds“ von einmalig 100.000 € zusätzlich genutzt werden, um in begründeten Einzelfäl- len weitere Kompensationen anzubieten, wenn gesti egene Kosten zu einer „fundamentalen Ange- botseinschränkung“ führen würden. AG Wohlfahrt und Verwaltung sind sich darüber einig, dass dies vorrangig kleineren Trägern zugutekommen sollte. Ebenso sollen für das Jahr 2023 die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW“ genutzt werden, um finan- zielle Defizite, die unter die Förderrichtlinie fallen, zu kompensieren. Den Trägern wurde angeboten, hierzu entsprechende Anträge zu stellen. Bei der geschilderten Vorgehensweise wird der Verband Der Paritätische NRW e.V., Krei sgruppe Münster, mit der Vielzahl ihm angeschlossener sehr heterogener Vereine gesondert betrachtet wer- den müssen. Ob in diesem Bereich eine Verrechnung von Mehr - und Minderausgaben an unter- schiedlichen Stellen möglich ist oder ggf. mit Unterstützung der Verwaltung ermöglicht werden kann, muss sich in der Umsetzung zeigen. Besonderheit bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung Die Unterfinanzierung als Folge der Tarifabschlüsse und der Inflation betrifft in gleicher Weise die freien Träger von Kindertageseinrichtungen. Die Ausgestaltung der Finanzierung von Kindertagesein- richtungen in NRW obliegt jedoch dem Land, so dass die Stadt Münster an die im Kinderbildungsge- setz (KiBiz) getroffenen Regelungen gebunden ist. Dazu wird auf den Bericht der Verwaltun g in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 01.06.2023 verwiesen (TOP 2. nebst Anlage und Handout). Auflistung der eingegangenen Anträge und Anregungen gemäß § 24 GO NRW Folgende etatrelevante Anregungen gemäß § 24 GO NRW sind eingegangen: (Es handelt sich ausschließlich bei der lfd. Nr. 24/ HH2024 um eine Anregung gemäß § 24 GO NRW. Alle ande- ren Anträge wurden direkt an die Verwaltung gerichtet.) Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in EUR 1/ HH2024 Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrts- pflege in Münster (AWO, Caritas, Der Paritätische, DRK, Diakonie) Zum Verfahren zur Gewährung von Zu- schüssen wird beantragt: "Soziale lnfrastruktur in Münster sichern ! Der Rat der Stadt Münster möge beschlie- ßen: Um die soziale lnfrastruktur für die Bür- ger:innen in Münster auch in Zukunft zu si- chern, wird die Verwaltung beauftragt, beim städtischen Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen ab dem Haushaltsjahr 2024 generell für alle zukünftigen Zuwendungen N.N. - 4 - V/0405/2023 Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in EUR 1) bei der Ermittlung der Brutto- Personalkostenanteile die zu Grunde liegen- den tariflichen Steigerungen des Sozial- und Erziehungsdienstes im TVöD anzuwenden, 2) die Sachkosten der freien Träger im Rahmen der Zuschussgewährung auskömm- lich zu finanzieren und diese Zuschüsse für Sachkosten daher in Anlehnung an die lnfla- tionsrate zu dynamisieren, 3) den Trägern einen Zuschuss zu den Ge- meinkosten in Höhe von insgesamt mindes- tens 20 Prozent der Brutto- Personalkostenanteile bei Büroarbeitsplät- zen und mindestens 15 Prozent bei Nicht- Büroarbeitsplätzen zu gewähren, 4) die bestehende Praxis des Eigenmitte- leinsatzes der Träger und die Konsequenzen für die Trägervielfalt in Münster auf den Prüfstand zu stellen und dem Rat hierzu zu berichten. 2/ HH2024 Eltern helfen Eltern e.V. Es wird die Übernahme des 3,4%-igen Trä- geranteils der Elterninitiativen aus städti- schen Mitteln beantragt. N.N. 3/ HH2024 Kindergruppe Paladu Es wird ein einmaliger Personalkostenzu- schuss in Höhe von 16.000 EUR für das Kitajahr 2023/ 2024 beantragt. 16.000,00 4/ HH2024 CVJM Es wird beantragt, die Eigenanteile für die Kindertageseinrichtungen des CVJM Müns- ter als Folge der in den Kindpauschalen nicht nachvollzogenen Tarifsteigerung für die Kita-Jahre 2022/2023 und 2023/ 2024 zu erlassen. N.N. 5/ HH2024 Kita Süd e.V. Es wird - ein Zuschuss zur Finanzierung der Tarifer- höhungen für die hauptamtlichen Personal- stellen in Höhe von 5,5 % pro Personalstelle - die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 23.400 EUR zur Zahlung des Inflations- ausgleichs - die Gewährung eines Zuschusses zur Fi- nanzierung der Personalzulage in Höhe von 43.560 EUR beantragt. 66.960,00 + N.N. 6/ HH2024 Studierendenwerk Münster Es wird ein Zuschuss in Höhe von 93.846 EUR für die Weiterführung der Einrichtung "Zwergenstübchen" mit Plätzen für bis zu 10 Kindern pro Tag beantragt. 93.846,00 7/ HH2024 Kita Süd e.V. Es wird beantragt, den Investitionskostenzu- schuss für die neue Einrichtung am Dahlweg aufgrund der zeitlichen Verzögerung beim Neubau um 40.000 EUR zu erhöhen. 40.000,00 - 5 - V/0405/2023 Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in EUR 8/ HH2024 Caritas Münster Es wird beantragt, bei der bereits beschlos- senen Maßnahme "Errichtung der Kinderta- geseinrichtung Zum Kaiserbusch/ Vergabe der Trägerschaft an den Caritasverband" (V/0271/2022) dem Träger einen Investiti- onskostenzuschuss für 4 statt für 2 Gruppen zu gewähren und den Betrag je Gruppe von 60.000 EUR auf 92.400 EUR zu erhöhen. 92.400,00 je Gruppe/ 4 Gruppen 9/ HH2024 Trägerverein für das Jugendzentrum Bahn- hof Wolbeck e.V: Es wird ein Zuschuss zur Refinanzierung der gestiegenen Lohnkosten für Juni 2023 bis Februar 2024 für das Jugendzentrum Bahn- hof Wolbeck e.V. in Höhe von 4.500 EUR beantragt. 4.500,00 10/ HH2024 Evangelischer Kir- chenkreis Münster e.V. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 17.782 EUR für Inflationsausgleichszahlungen für die 4 Angebote des Evangelischen Kirchen- kreises im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beantragt. 17.782,00 11/ HH2024 Jugendzentrum im Paul-Gerhardt-Haus Es wird ein Zuschuss in Höhe von EUR für Inflationsausgleichszahlungen für die haupt- amtlichen Personalstellen im Paul-Gerhardt- Haus beantragt. N.N. 12/ HH2024 Outlaw gGmbH Für den BauSpielTreff Holtrode und das Kin- der- und Jugendhaus Sprakel wird ein Zu- schuss für die im Jahr 2023 entstandenen Personalmehrkosten in Höhe von 4.062,02 EUR beantragt. 4.062,02 13/ HH2024 Jugendzentrum 3 Ei- chen Für das Jugendzentrum 3 Eichen wird eine Erhöhung des Personalkostenzuschusses beantragt. N.N. 14/ HH2024 Outlaw gGmbH Für das Jugendzentrum Sprakel wird die Finanzierung einer zusätzlichen 0,5- Fachkraftstelle ab 2024 beantragt. 40.130,46 15/ HH2024 Kath. Kirchengemein- de St. Mauritz Für den K.o.T. St. Mauritz und den Jugend- treff Cross Over wird beantragt: 1. eine Erhöhung der Programmmittel für beide Einrichtungen um 50 % 2. eine Erhöhung der Betriebskostenzu- schüsse für beide Einrichtungen um 100 % 3. eine Erhöhung des Stellenumfangs im Cross Over um eine 50%-Stelle N.N. 16/ HH2024 Kirchengemeinde St. Marien und St. Jo- sef, Kinderhaus Es wird ein Zuschuss für die Neueinrichtung einer halben Fachkraftstelle mit 19,5 Std./ Woche im Kinder- und Jugendtreff St. Josef in Münster-Kinderhaus beantragt. N.N. 17/ HH2024 Kath. Kirchengemein- de St. Liudger, Wol- beck Es wird ein Zuschuss für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine halbe Fachkraft mit 19,5 Stunden/ Woche im Kin- der- und Jugendtreff Paulushof in Münster- Mecklenbeck beantragt. N.N. - 6 - V/0405/2023 Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in EUR 18/ HH2024 Kath. Kirchengemein- de St. Luidger, Wol- beck Es wird ein Zuschuss für zusätzliche Sach- mittel in Höhe von 5.000 EUR/ Jahr für den Kinder- und Jugendtreff Paulushof in Müns- ter-Mecklenbeck beantragt. 5.000,00 19/ HH2024 Frauen und neue Medien e.V. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 19.500 EUR zzgl. einer jährlichen Dynamisierung für den Honorarkostenanteil in Höhe von 5,5 % für das Projekt "kanello.net" beantragt. 19.500,00 20/ HH2024 Ev. Apostel- Kirchengemeinde Es wird die Finanzierung einer zusätzlichen 0,5-Sozialarbeiterstelle zur Unterstützung des Kinder- und Jugendtreffs Bonni bean- tragt. N.N. 21/ HH2024 AWO Unterbezirk Münster- Recklinghausen Es wird eine dauerhafte Erhöhung des Be- triebskostenzuschusses für die Kinder- und Jugendeinrichtung Albatros in Höhe von 17.000 EUR/ Jahr beantragt. 17.000,00 22/ HH2024 Stadtjugendring Müns- ter e.V. Es wird die Finanzierung folgender Bedarfe beantragt: - Aufstockung der aktuell bewilligten Stelle des Geschäftsführers/ der Geschäftsführerin des Stadtjugendrings Münster auf eine Ver- gütung nach Entgeltgruppe 10 (TVöD) - Büroräume, die einen Tagungsraum und einen Büroraum für die Geschäftsführung beinhalten. N.N. 23/ HH2024 Sportjugend des SSB Münster Es wird die finanzielle Förderung der "Be- wegten Kids" mit einem Betrag in Höhe von 5.000 EUR/ Jahr beantragt. 5.000,00 24/ HH2024 Jugendrat der Stadt Münster Es wird eine Erhöhung des Budgets des Jugendrats von 5.000 EUR auf 29.000 EUR/ Jahr beantragt. 29.000,00 25/ HH2024 Musifratz e.V. Es wird die fortlaufende Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 25.000 EUR für die anteilige Finanzierung einer halben Fachstel- le (12.500 EUR) sowie für Mietkosten (12.500 EUR) beantragt. 25.000,00 26/ HH2024 Schule, Jugend, Kids & Co. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 EUR für die Inneneinrichtung des Neubaus des Jugendtreffs am Skaterpark in Münster- Mecklenbeck. 15.000,00 27/ HH2024 Jugendzentrum 3 Ei- chen Es wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR zur Finanzierung einer Markise am Jugendzentrum 3 Eichen beantragt. 5.000,00 28/ HH2024 CVJM Es wird beantragt, die Finanzierungssysste- matik in der Refinanzierung der Schulsozial- arbeit freier Träger so zu gestalten, dass für den Träger keine Unterfinanzierung entsteht (Budgetierung und Tarifsteigerungen). N.N. - 7 - V/0405/2023 Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in EUR 29/ HH2024 CVJM Es wird beantragt, einen Zuschuss zum Ausgleich des Defizits bei den Personalkos- ten für die 0,5-Schulsozialarbeitsstelle an der Paul-Gerhardt-Grundschule in Hiltrup zu gewähren. 3.095,65 30/ HH2024 Outlaw gGmbH Es wird die Erhöhung des Zuschusses für das Fanprojekt "FANport" um 6.937 EUR auf 72.357 EUR für 2024 sowie eine Dynamisie- rung für die Folgejahre beantragt. 72.357,00 für 2024, ab 2025 zzgl. Dynamisierung 31/ HH2024 Outlaw gGmbH Für die Schulsozialarbeit an der Bodel- schwinghschule wird ein Zuschuss für die im Jahr 2023 entstandenen Personalmehrkos- ten in Höhe von 902,67 EUR beantragt. 902,67 32/ HH2024 SeHT Münster e.V. Es wird die Erhöhung des Mietkostenzu- schusses von 21.000 EUR auf 40.000 EUR sowie die Gewährung eines Umzugskosten- zuschusses in Höhe von 70.000 EUR ge- währt. 40.000,00 (fortlaufend)/ 70.000,00 (einmalig) 33/ HH2024 Evangelischer Kir- chenkreis Münster e.V. Es wird die Fortführung des Zuschusses für eine halbe Fachkraftstelle für die Aufsu- chende Jugendsozialarbeit im HOT Coerde beantragt. N.N. 34/ HH2024 Indro e.V. Es wird ein Zuschuss zur Personalaufsto- ckung der Drogentherapeutischen Ambulanz mit integriertem Drogenkonsumraum um eine Vollzeitstelle und zur Personalaufsto- ckung des Bereichs Niedrigschwellige Dro- genarbeit um eine Vollzeitstelle für psycho- soziale Beratungs- und Betreuungstätigkeit im Kontaktladen jeweils zum 01.01.2024 beantragt. 110.000,00 35/ HH2024 cactus e.V. Es wird die Höherstufung des anteiligen Ge- halts der Diplom-Pädagogin beantragt. 6.586,34 36/ HH2024 KCM e.V. und Livas e.V. Es wird die Finanzierung einer Teilzeitstelle für die LSBTIAQ* Bildungs- und Antidiskri- minierungsarbeit an Schulen und in der au- ßerschulischen Jugendarbeit im Rahmen von SCHLAU Münster beantragt. 36.650,00 37/ HH2024 Outlaw gGmbH Es wird die Übernahme der Finanzierung des bisher von der DFL-Stiftung finanzierten Projektes "Lernort Preußenstadion" ab dem 01.05.2024 beantragt. Dazu werden 2024 43.500 EUR und ab 2025 54.100 EUR zzgl. einer jährlichen Dynamisierung erforderlich. 43.500,00 für 2024, 54.100,00 ab 2025 zzgl. Dynamisierung 38/ HH2024 Diakonie Münster – Beratungs- und BildungsCentrum Es wird beantragt, den Zuschuss zur Förde- rung der Schwangerschaftsberatung auf 54.100 EUR zu erhöhen und eine auskömm- liche Finanzierung zu gewährleisten. 54.100,00 - 8 - V/0405/2023 Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in EUR 39/ HH2024 pro familia NRW Es wird beantragt, den Zuschuss zur Förde- rung der Schwangerschafts-/ Schwanger- schaftskonfliktberatung um 20.000 EUR zu erhöhen und in den darauffolgenden Jahren zu dynamisieren. 20.000,00 40/ HH2024 donum vitae Münster e.V. Es wird beantragt, den Zuschuss zur Schwangerschaftskonfliktberatung auf 30.000 EUR zu erhöhen und in den darauf- folgenden Jahren zu dynamisieren. 30.000,00 41/ HH2024 Sozialdienst katholi- scher Frauen e.V. Münster (SkF) Es wird beantragt, den Zuschuss zur Förde- rung der Schwangerschaftsberatung auf 45.000 EUR zu erhöhen und in den kom- menden Jahren dynamisch zu steigern. 45.000,00 42/ HH2024 Haus der Familie/ Anna-Krückmann- Haus Für das Präventionsangebot "Sure Start", welches an insgesamt 7 Standorten angebo- ten wird, wird eine Zuschusserhöhung für die Honorarkosten von 30 EUR/ Std. auf 40 EUR/ Std. beantragt. N.N. 43/ HH2024 Haus der Familie/ Anna-Krückmann- Haus Für das Präventionsangebot "Sure Start Plus", welches zusätzlich an 2 Standorten angeboten wird, wird eine Förderung von 18.500 EUR je Standort beantragt. 37.000,00 44/ HH2024 Beratungsstelle Südviertel e.V. Es wird für die Erweiterung des Familien- treffs Viertelchen sowie des Beratungsange- bots eine Zuschusserhöhung um beantragt. 74.940,00 45/ HH2024 Clemenshospital Es wird eine anteilige Finanzierung des Pro- jektes "Babylotsinnen" im Clemenshospital beantragt. 36.000,00 46/ HH2024 UKM Münster Es wird eine anteilige Finanzierung des Pro- jektes "Babylotsen" im UKM Münster bean- tragt. 19.135,00 47/ HH2024 MuM - Mehrgeneratio- nenhaus und Mütter- zentrum Münster e.V. Für das Projekt "Elterntalk" wird ein Zu- schuss in Höhe von 6.000 EUR beantragt. 6.000,00 48/ HH2024 Der Kinderschutzbund Ortsverband Münster Für die Aufgaben der Fachberatungsstelle KiM sieht der DSKB eine bedarfsbedingte Erhöhung in Höhe von rund 5,5 Wochen- stunden vor. Der DSKB sieht durch eine or- ganisatorische Veränderung innerhalb der Fachberatungsstelle eine Finanzierungs- möglichkeit durch die Verwendung von bis- her für das Projekt "Starke Eltern - starke Kinder" gewährten Mittel. 10.303,14 - 9 - V/0405/2023 Lfd. Nr. Antragsteller Anliegen Betrag in EUR 49/ HH2024 Caritas Münster Zur Sicherung des Projektes Online- Suizidprävention für junge Menschen am Standort Münster wird die dauerhafte Finan- zierung einer Vollzeitstelle Soziale Arbeit mit einem Betrag von 93.026,80 EUR im Jahr 2024 zzgl. Dynamisierung beantragt. 93.026,80 50/ HH2024 Verein für Motothera- pie und Psychomotori- sche Entwicklungsför- derung e.V. Es wird die Finanzierung von 1,5 Stellen (TVöD SUE 10/4 inklusive Overheadkosten) für das Jahr 2024 mit entsprechender tarifli- cher Dynamisierung in den Folgejahren für Mototherapie beantragt. 125.207,00 51/ HH2024 Der Kinderschutzbund Ortsverband Münster Es wird ein einmaliger Zuschuss zu Umzugs-, Renovierungs- und Einrichtungs- kosten in Höhe von 61.000 EUR beantragt. 61.000,00 In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Dahlweg
- Zum Kaiserbusch
- Preußenstadion
- Kinderhaus
- In der Au
- Holtrode
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Details
- Aktenzeichen
- V/0405/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.07.2023
- Erstellt
- 05.07.2023 09:54