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1277/2018

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 24.04.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.04.2018, TOP 2.1

Anlage 3b

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2b

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 3a

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Ansehen

Anlage 2a

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Ansehen

Anlage 3b

490 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3b  n 
0,00 
10,00 
20,00 
30,00 
40,00 
50,00 
60,00 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 18.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Verkehr/Postdienste -  Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr IuK - Vorjahr 
IuK - lfd. Jahr Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr 
Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr

Anlage 1

307 Zeichen

Entwicklung des Anordnungssolls 2018 Anlage 1    m
0,0 
100,0 
200,0 
300,0 
400,0 
500,0 
600,0 
700,0 
800,0 
900,0 
1.000,0 
1.100,0 
1.200,0 
1.300,0 
1.400,0 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 18.04. 
Hpl-Ansatz 2018 Vorauszahlungen 2018 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2018 Vorjahreswert 2017

Anlage 2b

1048 Zeichen

Anlage 2b   m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll 
Vorausz. 
Sonstige Dienstleistungen *2) 106,82 100,00% 137,72 100 ,00% 125,06 100,00% 116,37 100,00% 119,83 100,00% 
"Freiberufliche Tätigkeiten" 41,53 38,88% 52,38 38,03% 4 9,36 39,47% 46,90 40,30% 47,60 39,72% 
Daseinsvorsorge 30,03 28,11% 40,37 29,31% 34,50 27,59% 33, 13 28,47% 34,39 28,70% 
Umwelt 18,32 17,15% 25,21 18,31% 21,68 17,34% 17,79 15,29% 1 7,31 14,45% 
Kulturelle Tätigkeiten 9,09 8,51% 11,51 8,36% 11,15 8,92% 11,69 10,05% 10,29 8,59% 
Weitere Dienstleistungen 7,85 7,35% 8,25 5,99% 8,37 6,69% 6,86 5,89% 10,24 8,55% 
Summe 106,82 100,00% 137,72 100,00% 125,06 100,00% 116,37 1 00,00% 119,83 100,00% 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) siehe Anlage 2a 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand:18.04.2018 
Unterbranchen                 
Sonstige Dienstleistungen 
2014 2015 2016 2017 2018

Anlage 4

330 Zeichen

Anlage 4    m 
700,0 
750,0 
800,0 
850,0 
900,0 
950,0 
1.000,0 
1.050,0 
1.100,0 
1.150,0 
1.200,0 
1.250,0 
1.300,0 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 18.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls 
Vorjahreswert 2015 Vorjahreswert 2016 Vorjahreswert 2017 Jahreswert 2018

Mitteilung Ausschuss

4400 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/21/212/1 
00.05.01-2018-04-30 
Vorlagen-Nummer 24.04.2018 
 1277/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.04.2018 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord-
nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung 
auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2018 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den 
Erhebungszeitraum 2018 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.015,50 Mio. EUR 275,00 Mio. EUR 1.290,50 Mio. EUR 
Stand: 18.04.2018 1.013,86 Mio. EUR 160,05 Mio. EUR 1.173,91 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 99,84 % 58,20 % 90,97 % 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus-
zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich 
zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil-
ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steuer, 
die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, 
die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Viele Steuerschuldner 
nutzen die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen vor allem dann zeitnah, wenn mit einem 
schlechteren Ergebnis gerechnet wird. Die Anpassung an eine verbesserte Ertragssituation erfolgt 
dagegen oftmals erst im letzten Quartal des Erhebungszeitraumes oder nach Ablauf des Wirtschafts-
jahres. Das aktuelle Anordnungssoll für die Vorauszahlungen hat den Teilansatz von 
1.015,50 Mio. EUR bereits nahezu erreicht (99,84 % vom Ansatz).  
Für das Jahr 2018 ist eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem Ansatz 2017 von 
941,9 Mio. EUR um ca. 7,81 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt 
mit 42,96 Mio. EUR oberhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 18.04.2017 = 970,90 Mio. EUR). 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes 
qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare 
Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 
(erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus-
zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein-
spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Im Jahres-

2 
 
verlauf ist daher die aktuelle Entwicklung des Anordnungssoll für Nachforderungen nicht vorherseh-
bar. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 
Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 
18.04.2018 festgesetzten Forderungen. Infolge der gewerbesteuerspezifischen Verfahrensbesonder-
heiten verändern sich die Festsetzungen der Erhebungszeiträume 2014 - 2016 noch fortwährend. Die 
Festsetzungen für den Veranlagungszeitraum 2017 werden verfahrensbedingt erst in der zweiten 
Jahreshälfte in einem erheblichen Umfang abgeschlossen. Berichtigungen sind jedoch für alle Erhe-
bungszeiträume möglich. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in 
den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden 
Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich-
tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä-
ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus-
haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun-
gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 
und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. 
 
Gez. Klug

Anlage 5

1067 Zeichen

Anlage 5 
Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 
2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2018 zu 2008 2 018 zu 2009 2018 zu 2008 2018 zu 2009 
2016 *2) 2017 *2) 2018 *2) 
01.01. 764,2 778,8 840,6 915,2 962,0 197,8 183,2 +25,9% +23,5% 
31.01. 757,2 814,1 917,2 1018,7 1017,7 260,5 203,6 +34,4% +25,0% 
28.02. 723,2 851,5 937,3 1045,0 1075,0 351,8 223,5 +48,7% +26,2% 
31.03. 756,2 858,7 1012,7 1074,8 1118,0 361,8 259,3 +47,8% +30,2% 
18.04. 803,8 833,4 1064,9 1113,8 1174,0 370,2 340,6 +46,1% +40,9% 
31.05. 838,9 807,1 1108,8 1144,0 
30.06. 926,5 800,4 1146,9 1154,9 
31.07. 970,8 790,0 1187,3 1245,3 
31.08. 1.034,30 776,8 1200,8 1223,9 
30.09. 1.018,10 758,6 1216,6 1268,5 
31.10. 1.038,60 773,1 1283,1 1266,4 
30.11. 1.043,30 795,8 1272,7 1264,4 
31.12. 1.043,20 794,6 1280,2 1264,3 
*1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unterneh menssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. 
*2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorja hre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. 
Stand

Anlage 3a

672 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3a    m 
30,00 
80,00 
130,00 
180,00 
230,00 
280,00 
330,00 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 18.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr 
Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr 
Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr

Anlage 2a

1666 Zeichen

Anlage 2a    m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll 
Vorausz. 
Produzierendes Gewerbe 122,06 13,00% 135,29 12,03% 133,2 9 11,97% 129,71 13,04% 140,79 13,89% 
Einzelhandel 61,16 6,51% 74,38 6,62% 62,26 5,59% 67,77 6,81 % 63,60 6,27% 
Hotel- & Gaststättengewerbe 16,75 1,78% 21,69 1,93% 23,0 5 2,07% 17,50 1,76% 18,26 1,80% 
Groß- & Außenhandel 78,33 8,34% 88,27 7,85% 82,42 7,40% 80 ,02 8,05% 79,24 7,82% 
Verkehr/Postdienste 21,39 2,28% 24,19 2,15% 19,73 1,77% 26 ,50 2,66% 27,52 2,71% 
Banken 64,76 6,90% 55,40 4,93% 69,07 6,20% 60,88 6,12% 58,67 5,79% 
Versicherungen 100,87 10,74% 130,27 11,59% 110,88 9,96% 12 5,50 12,62% 123,74 12,20% 
Finanzdienstleister 278,55 29,66% 366,64 32,61% 394,86 35 ,45% 288,80 29,04% 297,07 29,30% 
Medienwirtschaft 54,21 5,77% 50,98 4,53% 50,21 4,51% 45,93 4,62% 46,42 4,58% 
Information & Kommunikation 34,16 3,64% 39,42 3,51% 42,9 6 3,86% 35,65 3,58% 38,72 3,82% 
Sonstige Dienstleistungen *2) 106,82 11,38% 137,72 12,2 5% 125,06 11,23% 116,37 11,70% 119,83 11,82% 
Summe 939,06 100,00% 1.124,25 100,00% 1.113,79 100,00% 994 ,63 100,00% 1.013,86 100,00% 
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.028,50  Mio. EUR 923,43  M io. EUR 1.280,24  Mio. EUR 1.264,26  Mio. EUR 1.173,91  M io. EUR 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand:18.04.2018 
Branchen 
2014 2015 2016 2017 2018 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b 
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, also sowohl der Vorauszahlungen als auch der Nachforderungen (für Vorjahre)

Beratungsverlauf (1)

30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1277/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.04.2018
Erstellt
19.04.2018 10:27