V/0411/2014
Weiterer Betrieb der Übergangseinrichtung für Flüchtlinge auf der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer am Brandhoveweg
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Beschlussvorlage
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V/0411/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Weiterer Betrieb der Übergangseinrichtung für Flüchtlinge auf der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer am Brandhoveweg Beratungsfolge 02.07.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Bis zur Fertigstellung der festen Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck, Tönskamp, wird die Übergangseinrichtung auf der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer am Brandhoveweg wei- terbetrieben. So soll möglichst vielen der in dieser Einrichtung lebenden Menschen ermöglicht werden, ohne einen weiteren Zwischenumzug in die in der Nachbarschaft entste- hende neue Flüchtlingseinrichtung am Tönskamp zu ziehen und entstandene soziale Bin- dungen aufrechterhalten zu können. 2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 06.05.2014 zu dem Antrag A-S/0009/2014 sowie die zwei gleichgerichteten Anregungen verschiedener Unterzeichner nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 2014-00064 vom 02.04.2014 und Nr. 2014-00066 vom 08.04.2014 sind damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: In Abhängigkeit von den auszuhandelnden Mietkonditionen für das durch einen Investor errichte- te Containergebäude und den zu erwartenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstigen ordentlichen Aufwendungen für den verlängerten Betrieb am jetzigen Standort werden im Jahr 2015 bislang nicht geplante Aufwendungen entstehen. Die sich aus dem Weiter- betrieb der Übergangseinrichtung ergebenden finanziellen Konsequenzen werden über Verände- rungsblätter in die Beratungen zum Entwurf für den Haushalt 2015 gegeben. Vorlagen-Nr.: V/0411/2014 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 16.06.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0411/2014 Begründung: Bisherige Entwicklung Seit März 2013 wird das Wohnhaus der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer für die Unterbrin- gung von Flüchtlingsfamilien genutzt. Es bietet Raum für ca. 25 Menschen. Am 17.04.2013 be- schloss der Rat, dass der für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Stand- ort Hof Buddenbäumer, Wolbeck (Anmerkung: Statistischer Bezirk Angelmodde), um 50 Plätze in Container- bzw. Raumelementbauweise erweitert wird. Gleichzeitig wurde beschlossen: „Diese Übergangslösung wird spätestens 2014 beendet werden.“ Das Containergebäude ging im Dezember 2013 in Betrieb. Seit dieser Zeit leben am Standort bis zu 75 Menschen, die als Flüchtlinge der Stadt Münster zugewiesen wurden. Sowohl vom Raum- angebot, wie auch von der Betreuungssituation - der Rat hatte mit der Maßnahme entsprechende Stellenanteile für Sozial- und Hausmeisterdienst beschlossen - wurden gute Voraussetzungen ge- schaffen, um an diesem Standort Flüchtlinge angemessen unterzubringen und zu betreuen. Von Beginn an gab es vor Ort Initiativen aus der Nachbarschaft und dem Stadtbezirk, die darauf zielten, den Menschen in der Übergangseinrichtung zu helfen und sie bei ihren Bemühungen um Integration zu begleiten. Diese Initiativen sind nachhaltig und tragen wesentlich dazu bei, dass die Menschen vor allem durch die sozialarbeiterischen Maßnahmen wirksam unterstützt werden. Um- fang und Anliegen der örtlichen Initiativen sind bemerkenswert. Initiativen zum weiteren Betrieb der Übergangseinrichtung Es ist absehbar, dass sich die Realisierung der neuen Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck-Nord am Tönskamp aufgrund der schwierigen baurechtlichen Vorgaben verzögern wird. Derzeit ist davon auszugehen, dass die neue Einrichtung wohl nicht vor Mitte 2015 fertig gestellt sein wird. Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, das Containergebäude auf dem Gelände der ehe- maligen Hofstelle Buddenbäumer unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck wieder zurückzubauen (vgl. Vorlage V/0088/2013). Durch den Beschluss des Rates, die Übergangslösung noch 2014 zu beenden, zeichnete sich jedoch bald eine Zeitspanne ab, in der die Flüchtlinge aus der Übergangseinrichtung zunächst anderweitig untergebracht werden müssten, bevor ein großer Teil von Ihnen wieder in den Bereich Wolbeck ziehen würde. Vor diesem Hintergrund hatten sich zahlreiche Unterzeichner mit zwei Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an den Rat der Stadt Münster gewandt, die Übergangseinrichtung für Flüchtlinge am Brandhoveweg solange aufrecht zu erhalten, bis die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck-Nord am Tönskamp fertig gestellt ist (Anregungen Nr. 2014-00064 vom 02.04.2014 und Nr. 2014-00066 vom 08.04.2014). Auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags von den Fraktionen der CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE. vom 02.04.2014 mit demselben Anliegen beschloss die Bezirksver- tretung Münster-Südost am 06.05.2014 einstimmig folgende Anregung an den Rat: „Der Rat möge seinen Beschluss vom 17.04.2013 zur Vorlage V/0088/2013 wie folgt ändern: Bis zur Fertigstellung der festen Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck verbleiben die Bewohner in der Übergangseinrichtung auf der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer am Brandhoveweg.“ - 3 - V/0411/2014 Vorgeschlagene Maßnahme Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost zu folgen. Zwar wurde mit dem Bau eines Containergebäudes auf dem Gelände der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer zunächst zugesagt, dessen Nutzung bis zum 31.12.2014 zu befristen. Dennoch ist die Perspektive von besonderer Bedeutung, dass ein großer Teil der Flüchtlinge durch einen Um- zug in die neue Einrichtung am Tönskamp quasi vor Ort bleiben und das Engagement der örtlichen Akteure zur Begleitung der Menschen gut fortgeführt werden kann. Im Sinne der Menschen - und zwar der Flüchtlinge, wie auch der engagierten Ehrenamtlichen - sollte dem Votum der Bezirksver- tretung Münster-Südost und dem Anliegen der Bürgeranregungen gefolgt werden. Weiteres Verfahren Nach einem positiven Beschluss des Rates wird die Verwaltung Verhandlungen mit dem Investor des Containergebäudes aufnehmen, um die notwendigen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb am Standort Hof Buddenbäumer zu regeln. Eine entsprechende Option ist in der bisherigen Ver- einbarung bereits fixiert. Die finanziellen Auswirkungen wird die Verwaltung zu den Beratungen über den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2015 darstellen. Dazu werden auch die Auf- wendungen für Betrieb, Wartung und Ausstattung von Räumen und Gebäude gehören. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Brandhoveweg
- Tönskamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0411/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.06.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37