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V/0411/2014

Weiterer Betrieb der Übergangseinrichtung für Flüchtlinge auf der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer am Brandhoveweg

Vorlagen 17.06.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2014, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6620 Zeichen

V/0411/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterer Betrieb der Übergangseinrichtung für Flüchtlinge auf der ehemaligen Hofstelle 
Buddenbäumer am Brandhoveweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2014 Rat Entscheidung 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Bis zur Fertigstellung der festen Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck, Tönskamp, wird die 
Übergangseinrichtung auf der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer am Brandhoveweg wei-
terbetrieben. So soll möglichst vielen der in dieser Einrichtung lebenden Menschen  
ermöglicht werden, ohne einen weiteren Zwischenumzug in die in der Nachbarschaft entste-
hende neue Flüchtlingseinrichtung am Tönskamp zu ziehen und entstandene soziale Bin-
dungen aufrechterhalten zu können. 
 
2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 06.05.2014 zu dem Antrag  
A-S/0009/2014 sowie die zwei gleichgerichteten Anregungen verschiedener Unterzeichner 
nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 2014-00064 vom 
02.04.2014 und Nr. 2014-00066 vom 08.04.2014 sind damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
In Abhängigkeit von den auszuhandelnden Mietkonditionen für das durch einen Investor errichte-
te Containergebäude und den zu erwartenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
oder sonstigen ordentlichen Aufwendungen für den verlängerten Betrieb am jetzigen Standort 
werden im Jahr 2015 bislang nicht geplante Aufwendungen entstehen. Die sich aus dem Weiter-
betrieb der Übergangseinrichtung ergebenden finanziellen Konsequenzen werden über Verände-
rungsblätter in die Beratungen zum Entwurf für den Haushalt 2015 gegeben. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0411/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.06.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0411/2014 
 
Begründung: 
 
Bisherige Entwicklung 
 
Seit März 2013 wird das Wohnhaus der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer für die Unterbrin-
gung von Flüchtlingsfamilien genutzt. Es bietet Raum für ca. 25 Menschen. Am 17.04.2013 be-
schloss der Rat, dass der für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Stand-
ort Hof Buddenbäumer, Wolbeck (Anmerkung: Statistischer Bezirk Angelmodde), um 50 Plätze in 
Container- bzw. Raumelementbauweise erweitert wird. Gleichzeitig wurde beschlossen: „Diese 
Übergangslösung wird spätestens 2014 beendet werden.“ 
 
Das Containergebäude ging im Dezember 2013 in Betrieb. Seit dieser Zeit leben am Standort bis 
zu 75 Menschen, die als Flüchtlinge der Stadt Münster zugewiesen wurden. Sowohl vom Raum-
angebot, wie auch von der Betreuungssituation - der Rat hatte mit der Maßnahme entsprechende 
Stellenanteile für Sozial- und Hausmeisterdienst beschlossen - wurden gute Voraussetzungen ge-
schaffen, um an diesem Standort Flüchtlinge angemessen unterzubringen und zu betreuen. 
 
Von Beginn an gab es vor Ort Initiativen aus der Nachbarschaft und dem Stadtbezirk, die darauf 
zielten, den Menschen in der Übergangseinrichtung zu helfen und sie bei ihren Bemühungen um 
Integration zu begleiten. Diese Initiativen sind nachhaltig und tragen wesentlich dazu bei, dass die 
Menschen vor allem durch die sozialarbeiterischen Maßnahmen wirksam unterstützt werden. Um-
fang und Anliegen der örtlichen Initiativen sind bemerkenswert. 
 
 
Initiativen zum weiteren Betrieb der Übergangseinrichtung 
 
Es ist absehbar, dass sich die Realisierung der neuen Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck-Nord am 
Tönskamp aufgrund der schwierigen baurechtlichen Vorgaben verzögern wird. Derzeit ist davon 
auszugehen, dass die neue Einrichtung wohl nicht vor Mitte 2015 fertig gestellt sein wird. 
 
Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, das Containergebäude auf dem Gelände der ehe-
maligen Hofstelle Buddenbäumer unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtung 
in Wolbeck wieder zurückzubauen (vgl. Vorlage V/0088/2013). Durch den Beschluss des Rates, 
die Übergangslösung noch 2014 zu beenden, zeichnete sich jedoch bald eine Zeitspanne ab, in 
der die Flüchtlinge aus der Übergangseinrichtung zunächst anderweitig untergebracht werden 
müssten, bevor ein großer Teil von Ihnen wieder in den Bereich Wolbeck ziehen würde. 
 
Vor diesem Hintergrund hatten sich zahlreiche Unterzeichner mit zwei Anregungen nach § 24 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an den Rat der Stadt Münster gewandt, die 
Übergangseinrichtung für Flüchtlinge am Brandhoveweg solange aufrecht zu erhalten, bis die  
dauerhafte Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck-Nord am Tönskamp fertig gestellt ist (Anregungen 
Nr. 2014-00064 vom 02.04.2014 und Nr. 2014-00066 vom 08.04.2014). 
 
Auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags von den Fraktionen der CDU, SPD, FDP, Bündnis 
90/Die Grünen und Die LINKE. vom 02.04.2014 mit demselben Anliegen beschloss die Bezirksver-
tretung Münster-Südost am 06.05.2014 einstimmig folgende Anregung an den Rat: 
 
„Der Rat möge seinen Beschluss vom 17.04.2013 zur Vorlage V/0088/2013 wie folgt ändern: 
Bis zur Fertigstellung der festen Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck verbleiben die Bewohner in der 
Übergangseinrichtung auf der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer am Brandhoveweg.“

- 3 - 
V/0411/2014 
 
Vorgeschlagene Maßnahme 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost zu folgen. 
Zwar wurde mit dem Bau eines Containergebäudes auf dem Gelände der ehemaligen Hofstelle 
Buddenbäumer zunächst zugesagt, dessen Nutzung bis zum 31.12.2014 zu befristen. Dennoch ist 
die Perspektive von besonderer Bedeutung, dass ein großer Teil der Flüchtlinge durch einen Um-
zug in die neue Einrichtung am Tönskamp quasi vor Ort bleiben und das Engagement der örtlichen 
Akteure zur Begleitung der Menschen gut fortgeführt werden kann. Im Sinne der Menschen - und 
zwar der Flüchtlinge, wie auch der engagierten Ehrenamtlichen - sollte dem Votum der Bezirksver-
tretung Münster-Südost und dem Anliegen der Bürgeranregungen gefolgt werden. 
 
 
Weiteres Verfahren 
 
Nach einem positiven Beschluss des Rates wird die Verwaltung Verhandlungen mit dem Investor 
des Containergebäudes aufnehmen, um die notwendigen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb 
am Standort Hof Buddenbäumer zu regeln. Eine entsprechende Option ist in der bisherigen Ver-
einbarung bereits fixiert. Die finanziellen Auswirkungen wird die Verwaltung zu den Beratungen 
über den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2015 darstellen. Dazu werden auch die Auf-
wendungen für Betrieb, Wartung und Ausstattung von Räumen und Gebäude gehören. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

02.07.2014 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brandhoveweg
  • Tönskamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0411/2014
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37