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BKA 0873
Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden
KI-Zusammenfassung
Der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln wird am 24. April 2026 in seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl eine wichtige personelle Entscheidung treffen: Das Gremium muss aus seiner Mitte einen ersten und einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wählen. Die Wahl wird geleitet vom lebensältesten stimmberechtigten Mitglied (dem ältesten Mitglied nach Lebensalter) und erfolgt ohne vorherige Aussprache in geheimer Abstimmung.
Für die Wahl gelten klare Regeln: Ein Kandidat ist gewählt, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen dafür ausfällt. Diese absolute Mehrheit ist im ersten Wahlgang erforderlich. Wird sie von keinem Bewerber erreicht, findet unverzüglich ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die gewählten Stellvertretenden Vorsitzenden werden für die gesamte Dauer der Wahlperiode des Ausschusses im Amt bleiben.
Der Braunkohlenausschuss ist ein zentrales Gremium für die Regional- und Braunkohlenplanung im Bezirk. Seine Entscheidungen betreffen die Bergbaufolgenutzung, die Freilegung von Braunkohlelagerstätten und damit indirekt auch Lebensqualität, Wirtschaft und Umwelt der Menschen in den betroffenen Kommunen. Die Wahl der Vorstandsmitglieder bestimmt maßgeblich, wie das Gremium in den kommenden Jahren arbeiten und welche Schwerpunkte es setzen wird.
Konkrete Namen der Kandidaten sind in der Vorlage noch nicht eingetragen, da diese erst in der Sitzung selbst nominiert werden. Über Kosten oder finanzielle Auswirkungen der Wahl enthält das Dokument keine Angaben, da es sich um eine reguläre Verwaltungshandlung handelt. Nach der Wahl kann der Ausschuss seine ordentliche Arbeit aufnehmen und sich den eigentlichen inhaltlichen Fragen der Braunkohlenplanung widmen.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Braunkohle nausschuss - öffentlich - BKA 0873 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 27.03.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 24.04.2026 6. beschließend TOP: Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss wählt -_____Stimmberechtigte sind anwesend – 1. zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses __________________ mit ____ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___ Enthaltungen und 2. zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses __________________ mit ____ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___ Enthaltungen. Erläuterungen: Der Braunkohlenausschuss wählt zu Beginn seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl für die Dauer seiner Wahlperiode aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitgliedes des Braunkohlenausschusses ohne Ausspra - che seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und deren / dessen Stellvertretung. Er kann mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter wählen. Gewählt ist derjenige Bewerber, für den in geheimer Abstimmung mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist (§ 26 Abs. 3 LPlG DVO). Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet in derselben Sitzung unverzüglich und in gleicher Weise ein zweiter Wahl- gang statt. In diesem Wahlgang ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0873 Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0873
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 24.04.2026
- Erstellt
- 27.03.2026 10:16