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4300/2019

Städtebauliches Planungskonzept vorhabenbezogener Bebauungsplan – An der Mühle – in Köln-Porz-Langel Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches

Beschlussvorlage Ausschuss 02.01.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 9.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Geltunsgbereich alt und neu

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Anlage 5 Niederschrift Bürgerversammlung

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Anlage 6 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Planungskonzept aus Bürgerversammlung

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Anlage 4 Flyer zur Bürgerveranstaltung

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Anlage 2 Auszug Bebauungsplan

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Anlage 7 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung außer Frist

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Beschlussvorlage Ausschuss

10707 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Schl Sa 
Vorlagen-Nummer 
 4300/2019 
Freigabedatum 
02.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept vorhabenbezogener Bebauungsplan – An der Mühle – in 
Köln-Porz-Langel 
Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches, 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-
Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes an den 
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 71359/02, 1. Änderung, Arbeitstitel  
- In der Bohnenbitze – anzupassen und somit in südliche Richtung um die Flächen Gemar-
kung Langel, Flur 2, Flurstücke 822-825 und 1003-1008 sowie im Bereich der Straße „An der 
Mühle“ zu erweitern.  
2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlagen 6 
und 7) zu berücksichtigen. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020

2 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 10.11.2016 den Beschluss zur Einleitung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes 71356/02 – An der Mühle - in Köln-Porz-Langel sowie die Durch-
führung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen 
(2560/2016). Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte am 14.12.2016. 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 71356/02 – An der Mühle - 
inklusive der öffentlichen Straßen Lülsdorfer Straße (Gemarkung Langel, Flur2, Teilstück aus 1081) 
und An der Mühle (Gemarkung Langel, Flur2, Teilstück aus 172) ist nicht identisch mit dem darunter 
liegenden rechtskräftigen Bebauungsplan 71359/02 1. Änderung  
– In der Bohnenbitze  –.  
 
Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes würden vereinzelte Teilstücke im südli-
chen und im westlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 71359/02, 1. Änderung –
 In der Bohnenbitze  – bestehen bleiben. Das Bestehenbleiben diese räumlich voneinander getrenn-
ten Teilstücke begründet erhebliche Zweifel an der städtebaulichen Erforderlichkeit im Sinne des 
§ 1 Absatz 3 BauGB des nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verbleiben-
den Bauplanungsrechtes, welches zur Unwirksamkeit des rechtskräftigen Bebauungsplan 
71359/02 1. Änderung – In der Bohnenbitze  – führen dürfte. 
 
Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches werden die o.g. Teilstücke in den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan unter gleichzeitiger Übernahme der bereits bestehenden Festsetzungen einbezogen. 
Die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens im Hinblick auf die rechtskräftig bestehenbleibenden 
Teilstücke des rechtskräftigen Bebauungsplanes 71359/02 1. Änderung – In der Bohnenbitze – ist 
somit nicht erforderlich, da der Bebauungsplan 71359/02 1 .Änderung – In der Bohnenbitze – kom-
plett durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan – An der Mühle - überplant wird. 
 
Der Planungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes betrifft unverändert die städtischen 
Grundstücke Gemarkung Langel, Flur 2,Flurstücke 1021 bis 1027. Nach Ergebnissen aus der Beteili-
gung der Dienststellen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB stehen die Flurstücke Gemarkung Langel, Flur 
2,Flurstücke 991 und 992 für die Planung nicht mehr zur Verfügung. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Modell 2 in einer Abendveranstaltung am 
25.09.2019 statt. Die Niederschrift zur Abendveranstaltung ist der Anlage 5 zu entnehmen. 
 
Schriftliche Stellungnahmen konnten vom 25.09.2019 bis 09.10.2019 beim Bezirksbürgermeister von 
Porz abgegeben werden. Insgesamt sind 17 schriftliche Stellungnahmen innerhalb der Frist und 1 
Stellungnahme außerhalb der Frist eingegangen, die sich im Wesentlichen mit der öffentlichen Ver-
kehrssituation, den Umweltbelangen inklusive Altlast der ehemaligen Mülldeponie, den Gebäudehö-
hen und der Gestaltung sowie der Einzelhandelsnutzung der künftigen Bebauung auseinandersetzen. 
Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Be-
bauungsplanverfahren sind in Anlagen 6 und 7 enthalten. 
 
In der Zeit vom 18.08. bis 19.09.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen gemäß 
§ 4 Absatz 1 BauGB im Zusammenhang mit der Anwendung des Kooperativen Baulandmodel durch-
geführt. 
 
Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018 (1640/2018) wird auf ein Qualifi-
zierungsverfahren verzichtet und zur Sicherung der städtebaulichen Qualität die Abstimmung im Ge-
staltungsbeirat beschlossen. Die Planung wurde am 17.09.2018, am 10.12.2018 und am 02.04.2019 
sowie abschließend am 25.06.2019 vorgestellt. Die Ergebnisse des Gestaltungsbeirates sind in die 
Planung eingebracht. 
 
Ziel der Planung 
Für die ca. 0,75 ha große brachliegende städtische Fläche im geltenden Bebauungsplan 71359/02, 
beabsichtigt die Vorhabenträgerin Aditon KG anstelle des vorgesehenen Wohnstandortes, die Reali-
sierung von kleinflächigem Einzelhandel (Discounter, Bäckerei/Bistro), geförderten Mietwohnungen 
und zwei Wohngruppen für betreutes Wohnen am Ortseingang von Langel zu entwickeln. Durch das

3 
Vorhaben wird eine bestehende Unterversorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs im Stadtteil 
Porz-Langel behoben. Die Ansiedlung entspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der 
Stadt Köln vom 17.12.2013. 
 
Planungs- und Nutzungskonzept 
Der geplante Discounter mit circa 800 m² Verkaufsfläche wird im Erdgeschoss eines III- geschossigen 
Gebäudes vorgesehen. In den Obergeschoßen sollen eine öffentlich geförderte, barrierefreie und 
teilweise auch behindertengerechte Wohnanlage mit circa 28 Wohneinheiten, (überwiegend 1- und 2-
Zimmerwohnungen) sowie 2 Wohngruppen mit circa 5 bis 9 Personen als betreutes Wohnen errichtet 
werden.  
Im Erdgeschoss eines eigenständigen III-geschossigen Hauses sollen eine Bäckerei mit Bistro und in 
den Obergeschossen Praxisräume oder Wohnungen entstehen. 
Die Flachdächer werden mit extensiver Dachbegrünung unter teilweiser Nutzung der solaren Strah-
lungsenergie geplant. 
Die circa 56 Stellplätze für den Discounter werden von der Lülsdorfer Straße angefahren und die 
Stellplatzfläche durch Pflanzungen einer straßenseitigen Hecke mit Laubbäumen aufgelockert.  
Die circa 22 Stellplätze für die Wohnungen sollen in einem Garagenbau neben der Anlieferung des 
Discounters durch LKW, im Erdgeschoss hergestellt werden. 
 
Anregungen aus der Bürgerbeteiligung 
Planung 
Das Planungskonzept sieht eine Verkaufsfläche von weniger als 800 m² für den Discounter vor, wel-
ches nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) im Dorfgebiet durchaus vertretbar er-
scheint und damit die Unterversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Stadtteil Porz-Langel 
gedeckt werden kann. Der Standort ist städtebaulich vertretbar, da im Ortskern für diese Nutzung 
keine Flächen zur Verfügung stehen.  
Die Bedenken der Anwohner, dass die Bebauung an die Gärten der Häuser Am Weingartsberg unmit-
telbar heranrückt, wird gefolgt. Die Verwaltung wird die Gestaltung des Gebäudes (Material der Fas-
saden) und die Freiflächenplanung als Sichtschutz zu der Nachbarschaft im weiteren Verfahren prü-
fen. 
 
Verkehr 
Im Rahmen der öffentlichen Straßenplanung durch die Verwaltung wird der zukünftige Straßenaus-
bau Lülsdorfer Straße/An der Mühle/Loorweg überprüft. 
Nach erster Einschätzung kann der Verkehr, der aus der Nutzung hervorgeht, über eine normale 
Einmündung an das vorhandene Straßennetz aufgenommen werden. 
 
Altlast 
Das Gebiet wurde früher als Hausmülldeponie genutzt. Sicherungsmaßnamen sollen dazu beitragen, 
dass Ausgasungen und Grundwasserverunreinigungen vermieden werden.  
 
Artenschutz 
Erste Untersuchungen im Rahmen einer Artschutzprüfung (ASP I) ergaben, dass einige von den Bür-
gerinnen und Bürgern benannten Arten nicht im Plangebiet vorhanden sind und andere nicht unter 
planungsrelevante Arten fallen, die daher nicht weiter vertieft untersucht werden müssen. 
 
Umwelt 
Die Rodungsarbeiten werden unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben durchge-
führt. Das Plangebiet liegt am Rand des Überschwemmungsgebietes des Rheins und ist bis zu einem 
mittleren Hochwasserereignis durch die bestehenden technischen Einrichtungen vor einer Überflu-
tung geschützt.  
 
Folgend Aspekte werden gutachterlich im Rahmen des weiteren Verfahrens untersucht: 
- Sanierungskonzept zur Altablagerung, 
- Verkehrsuntersuchung, 
- Lärmgutachten (Verkehrs- und Gewerbelärm), 
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, 
- Artenschutzprüfung,

4 
- Mobilitätskonzept, um umweltfreundliche nachhaltige Mobilität sicherzustellen. 
 
Vorgabenbeschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund des vorliegenden Planungskonzeptes und der Ergebnissen 
der aufgeführten Untersuchungen sowie den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung das vorhaben-
bezogene Bebauungsplanverfahren fortzuführen. 
 
 
Vorberatungen : 
 
Einleitungsbeschluss sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (2560/2016):  
Stadtentwicklungsausschuss15.09.2016 einstimmig beschlossen  
Bezirksvertretung Porz  15.09.2016 Einstimmig korrigiert empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss10.11.2016 einstimmig beschlossen 
 
Öffentliche Bekanntgabe (nach StEA 15.09.2016) 05.10.2016 
Öffentliche Bekanntgabe (nach StEA 10.11.2016) 14.12.2016 
 
Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung sowie der Abendveranstaltung wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich alt und neu 
Anlage 2 Auszug rechtskräftiger Bebauungsplan 71359/02 
Anlage 3 Planungskonzept aus der Bürgerversammlung (Abendveranstaltung) 
Anlage 4 Flyer zur Bürgerversammlung 
Anlage 5 Niederschrift Bürgerversammlung (anonym) 
Anlage 5.1 Entschlüsselungstabelle der Wortmeldungen (nicht öffentlich) 
Anlage 6 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
§ 3 Abs. 1 BauGB 
Anlage 6.1 Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen (nicht öffentlich) 
Anlage 7 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
außerhalb der Frist 
Anlage 7.1 Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen (nicht öffentlich)

Anlage 1 Geltunsgbereich alt und neu

442 Zeichen

Geltungsbereich VEP altGeltungsbereich VEP neu,nach B-Plan 71359/02Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes alt + neuAn der Mühlein Köln - Porz - Langel
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 5 Niederschrift Bürgerversammlung

24753 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 10.12.2019 
61/Stadtplanungsamt Frau Schlömer 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefon 0221 221 22853 
50679 Köln Telefax 0221 221 22450 
NIEDERSCHRIFT
über di
e frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"A
n der Mühle" in Köln-Porz-Langel 
Ver
anstaltungsort: Jacob- Engels-Halle 
Hinter der Gasse , 511134 Köln-Porz-Langel 
Ter
min: 25.09.2019 
Beg
inn: 19.00 Uhr 
Ende
: 20.15 Uhr 
Bes
ucher: circa 130 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: 
Herr Henk van Benthem,  
Bez irksbürgermeister des Stadtbezirkes Porz 
Ver waltung: 
Her r Greitemann, Beigeordneter  
des Dezernates Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
Herr Minkus, Vorsitzender des Gestaltungsbeirat 
Herr Tuch, Stadtplanungsamt 
Frau Schlömer, Stadtplanungsamt 
Vor habenträger: 
Her r Brings, Aditon KG 
Ent wurfsplanung: 
He rr Keuthen, NEW Architekten 
Beba uungsplanung: 
Her r Haase, Büro H + B Stadtplanung 
Ni ederschrift: 
He rr Haase, Büro H+ B Stadtplanung 
Anlage 5
Stadtplanungsamt

Herr Bezirksbürgermeister van Benthem eröffnet die Versammlung um 19 Uhr. Er 
begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und die anwesenden Vertreter der 
politischen Parteien. Danach stellt er die Teil nehmer des Podiums vor und erläutert 
den Ablauf der Veranstaltung mit Vorträgen und anschließender Diskussion. 
Er weist aus datenschutzrechtlichen Gründen darauf hin, dass die Veranstaltung 
aufgezeichnet wird, damit darüber eine Niederschrift angefertigt werden kann.  
 
Herr Beigeordneter Greitemann begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.  
Er erläutert, dass er bewusst an der Versammlung teilnimmt, da das Projekt intensiv 
im Gestaltungsbeirat diskutiert wurde und er möchte auf die Einschätzungen vor Ort 
zu diesem Vorhaben reagieren können. 
Seit dem Einleitungsbeschluss Ende 2016 wurde mit dem Investor  und seinem 
Architekten sowie möglichen Betreibern des Marktes die Planung weiterentwickelt.  
 
Er unterstreicht, dass sich das Bebauungsplanverfahren am Anfang befindet und 
neben der heutigen frühzeitigen Ö ffentlichkeitsbeteiligung mindestens eine weitere 
Beteiligung (Offenlage) durchgeführt wird. Anregungen können bis zum 09.10.2019 an 
Herrn Bezirksbürgermeister van Benthem gesendet werden. 
 
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bittet die Vertreter der politischen Parteien 
von eigenen Wortbeiträgen Abstand zu nehmen, da dies eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist. Um eine fundierte Diskussion führen zu können, bittet er 
um Nutzung der Mikrofone, damit die Wortbeiträge in der  Niederschrift widergegeben 
werden können. 
 
Herr Tuch geht in seinem Vortrag darauf ein, dass bereits ein Bebauungsplan für ein 
Wohngebiet vorhanden ist, auf dessen Grundlage die neue Planung  aber nicht 
umgesetzt werden kann. Daher ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich. Er erläutert 
die Verfahrensschritte eines Bebauungsplanes anhand einer vorbereiteten 
Präsentation. Die Bezirksvertretung Porz und der Stadtentwicklungsausschuss haben 
den Einleitungsbeschluss gefasst. 
 
Der heutige Termin diene der Sammlung der Anregungen zur vorliegenden Planung, 
da aus der Erfahrung die Bürgerinnen und Bürger vor Ort relevante Einschätzungen 
zu einem Plangebiet abgeben könne n (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Herr 
Tuch führt weiter aus, dass der Bezirksvertretung Porz und anschließend der 
Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen eines Vorgabenbeschlusses entscheidet , 
wie mit den Anregungen umgegangen wird und in welcher Form das Planverfahren 
weiterbetrieben wird  
 
Auf Grundlage dieser Beschlussfassung beginnt die Ausarbeitung des 
Bebauungsplanentwurfes (mit Begründung , Umweltbericht, Fachgutachten). Der 
Bebauungsplanentwurf wird der Öffentlichkeit im Rahmen der sogenannten Offenlage 
für die Dauer eines Monats im Stadtpl anungsamt zur Stellungnah me öffentlich 
ausgelegt. Die Unterlagen stehen auch vollständig auf der Homepage der Stadt Köln 
zur Einsichtnahme bereit.  Danach gibt es zwei Varianten des Verfahrens. Entweder 
werden durch die  Anregungen keine Änderungen erforderlich und der 
Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln kann erfolgen. Oder es kommt durch 
die Anregungen zu einer Änderung des Bebauungspla nentwurfes, was zu einer 
erneuten Offenlage führt.

Da frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen in Bebau ungsplanverfahren von de n 
jeweiligen Bezirksvertretungen durchgeführt werden, sind schriftliche Stellungnahmen 
bis zum 09.10.19 an den Bezirksbürgermeister zu richten. 
Der Einleitungsbeschluss aus dem Jahre 2016 wurde auch 2016 gefasst und bekannt 
gemacht. Der Gestaltungsbeirat hat im Juni 2019  den aktuellen Planungsstand 
beraten.  
Herr Tuch weist darauf hin, dass eine Niederschrift der Veranstaltung angefertigt wird 
und im Vorfeld durch Flyer und Plakate über die Möglichkeiten zur weiteren Information 
hingewiesen wurden.  
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt und 
die vorliegende Planung entspricht der Darstellung des FNP . Der 
Bebauungsplanentwurf ist daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
 
Herr Keuthen stellt das konkrete Projekt vor, dass sich am Ortseingang von Langel 
befindet und dort zu einer Adressierung beitragen soll.  Die aktuelle Planung ist das 
Resultat verschiedener Varianten an dieser Stelle, die mit dem Gestaltungsbeirat 
abgestimmt und weiter vertieft wurden.  
Die Planung sieht einen sogenannten „Riegel“ circa 35 m abgesetzt von der Lülsdorfer 
Straße, und  ein sogenanntes „Punkthaus“ mit den Maßen von circa 15 x 15 m direkt 
an der Straße als straßenbegleitende Bebauung  vor. Beide Gebäude sind mit drei 
Vollgeschossen und einem „ Staffelgeschoss“ geplant, welche zwischen d er 
Neubauarchitektur und der Bestandsbeb auung vermitteln soll en. Der Parkplatz 
befindet sich vor dem „Riegel“ , wodurch die Wohnbebauung Am Weingartsberg 
abgeschirmt und der Versorger für die Kunden an der Lülsdorfer Straße aus sichtbar 
wird. Die Forderungen aus dem Gestaltungsbeir at mit einem großzügigen 
Heckenbestand und Baumbestand entlang der Lülsdorfer Straße, eine räumliche 
Wirkung zur Straße zu erzielen, wurden berücksichtigt. Die Rückseite des Vorhabens 
soll autofrei sein  und die Freiflächen de n verschiedenen Nutzungen zu geordnet 
werden. Die Topographie des Geländes weist einen Höhenunterschied von der 
Lülsdorfer Straße bis zum rückwärtigen Grundstücksbereich von 2 bis 4 m auf. 
 
Als Nutzungen sind ein Versorger mit circ a 800 qm Verkaufsfläche und eine ähnlich 
große Fläche für Anlieferung, Lagerflächen, Kühlräume sowie ein Café/Bäcker mit 
darüber liegenden Wohnnutzungen  im „Punkthaus“ geplant. Im Detail gibt es im 
Gebäuderiegel circa 28 1- und 2-Zimmerwohnungen und einige 3-Zimmerwohnungen, 
zumeist als geförderte Wohnungen sowie zwei Pflegewohngruppen von jeweils 400 
qm Größe . Diese haben einen rückwärtigen Ausgang zum sogenannten 
Gartenbereich. 
 
Die Ansichten und Querschnitte zeigen den Höhenunterschied im Gelände und auch 
die Höhe der geplanten Baukörper mit dem in das Gelände geschobenen Supermarkt.  
 
Der Gebäuderiegel ist sowohl horizontal wie vertikal gegliedert . Die Vorderseite zur 
Lülsdorfer Straße besitzt im 1. Obergeschoss eine durchgehende Arkade mit 
dahinterliegenden Loggien. Das Dachgeschoss mit den vier Aufbauten folgt einem 
Rhythmus und dazwischen werden begehbare Terrassen vorgesehen.  
 
Es wurde den Vorgaben aus dem Beschl uss (StEA 28.06.2018 (1640/2018)) gefolgt, 
möglichst wenige Stellplätze vor dem Gebäude zu schaffen. Darum werden einige 
Stellplätze für die Bewohner sowie die Anlieferung für den Supermarkt  im Gebäude

untergebracht. Die Wohnungen sollen über die rückwärtige Seite des Gebäudes  von 
der Straße An der Mühle nur zu Fuß erreichbar sein und nicht über den Parkplatz. 
 
Über die Treppenanlage neben dem Riegel wird der rückwärtige Bereich erschlossen. 
Die Rückseite des Rie gels kann nach den Vorgaben der Barrierefreiheit auch durch 
Rampenanlagen von der Straße An der Mühle erreicht werden. 
 
Die Materialwahl der Fassaden wurde auch im Gestaltungsbeirat diskutiert  und ist 
jedoch zu diesem frühen Zeitpunkt noch offen. Zum Abschluss erläutert Herr Keuthen 
noch das Foto des  Architekturmodells, an dem die einzelne n Planungsschritte 
erarbeitet wurden. 
 
Herr Haase  erläutert das weitere Bebauungsplanverfahren: D azu gehör en auch 
notwendigen Gutachten, wie Verkehrsgutachten, Lärmgutachten sowie 
Umweltgutachten wie Artenschutz, Boden, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und 
das Thema Regenwasser, Hochwasser und Starkregen.  Darüber hinaus gibt es ein 
Energiekonzept als aktuelle Forderung von der Stadt Köln  Z wischen der Stadt und 
der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag  mit weiteren Regel ungen zur 
Durchführung des Vorhabens (z.B. Durchführungsfristen) geschlossen. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann  ergänzt, dass bezüglich der bekannten 
Hausmülldeponie von der Stadt ein Sanierungskonzept erwartet wird. Außerdem liegt 
das Plangebiet am Rande eines Überschwemmungsgebietes  des Rheins , was 
ebenfalls durch gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes 
überprüft wird. 
 
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bedankt sich für die einleitenden Vorträge 
und gibt die Diskussion frei. Er begrüßt noch weitere Vertreter politischer Parteien. 
Er verzichtet zur Beschleunigung des Ablaufes auf das Ausfüllen der bereitliegenden 
Zettel für die Anregungen und bittet die Fragen und Anregenden an den 
bereitgestellten Mikrofonen, unter Angaben des Namen vorzutragen. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann erläutert die Wichtigkeit der Namensnennung für die 
Dokumentation der Veranstaltung und der späteren Abwägung. 
 
Einwender 1 begrüßt das Bauvorhaben. Er fragt nach, ob das Vorhaben auch den 
geplanten Bau der Umgehungsstraße wahrscheinlicher machen würde. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann  verweist auf das noch zu erstellende 
Verkehrsgutachten, das neue Erkenntnisse bringen wird. Er schätzt die Situation so 
ein, dass der Druck auf die Umsetzung der o.g. Umgehungsstraße durch das 
Vorhaben verdichtet werden könnte. 
 
Einwender 2 fragt, wie dicht an die Gartenzäune der Bebauung Am Weingartsberg 
gebaut wird.  
 
Herr Keuthen erläutert, dass die Abstandsflächen der Neubebauung auf dem eigenen 
Grundstück eingehalten werden. Im Bereich des „Punkthauses“ ergeben die 
notwendigen Abstände 4 bis 5 m entlang der angrenzenden Grundstücksgrenze. Der 
„Riegel“ rückt teilweise bis auf das  Mindestmaß von 3 m an die benachbarte 
Grundstücksgrenzen heran.

Die Bauteile, die in das r ückwärtige Grundstück hineinragen, halten alle den 
Mindestabstand von 3 m ein. Zur Stra ße An der Mühle sind  für den Riegel 5 m 
vorgesehen, welches zu einer öffentlichen Straße hinaus reicht. 
 
Einwender 2 interessiert, ob die Balkone auf die Gärten  Am Weingartsberg gerichtet 
sind. 
 
Herr Keuthen  bestätigt dies teilweise und ergänzt, dass es zu beiden Seiten des 
Gebäuderiegels Balkone (Anmerkung: Ir rtümliche Bezeichnung,  hier nur Loggien) 
vorgesehen sind.  D ie Einzelzimmer der Wohngruppe im 1. Obergeschoss  zur 
Lülsdorfer Straße haben Balkone und die gemeinschaftlichen Freibereiche der 
Wohngruppen gehen ebenerdig zur Rückseite hinaus. Die kleineren Wohnungen im 2. 
Obergeschoss haben ihre Balkone nach Süden ausgerichtet.  
 
Einwender 2 vermittelt seinen Eindruck, dass damit die Leute aus dem Gebäuderiegel 
den Bewohnern Am Weingartsberg direkt von oben in die Gärten sehen können. 
 
Herr Keuthen  erläutert, dass bei einer üblichen  Bebauung immer Gebäudeseiten 
zueinander ergeben werden. 
 
Einwender 3  möchte wissen, ob durch das geplante Verkehrskonzept sich im 
öffentlichen Straßenraum an der Kreuzung Loorweg/An der Mühle ein Ausbau von 
Fußgängerüberwegen und eine Geschwindigkeitsreduzierung vorgesehen sind.  
 
Herr Beigeordneter Greitemann bedankt sich für die Anregung. Die Anregung sollte 
in das Verkehrskonzept eingebracht werden, welches in dieser Detailtiefe noch nicht 
vorliegt. Die Stadt ist sich um Veränderungen des Verkehrs bewusst und wird mit dem 
Verkehrsdezernat weitere Maßnahmen abstimmen. 
 
Einwender 3 fragt des Weiteren, zu welchem Zeitpunkt man sich schriftlich äußern 
müsse und ob in dem zweiten Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung noch einmal auf 
die Maßnahmen eingegangen werden könnte. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann bestätigt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um 
Anregungen einzubringen und darzulegen, welche Gefahrenpunkte von Ihrer Seite 
gesehen werden, diese können dann in weiteren Planungen geprüft werden. Dies ist 
bis zum 09.10. 2019 bei Herrn Bezirksbürgermeister van Benthem digital oder in 
Papierform möglich, damit die Argumente im Abwägungsprozess und später in der 
Planung beim Stadtplanungsamt beachtet werden können. Es bestünde auch die 
Möglichkeit, sich noch einmal zu äußern, wenn die Anregung nicht oder nur teilweise 
im Rahmen der Offenlage berücksichtigt sein sollte. 
 
Einwender 4 fragt, ob das Gelände zum Gebäude Lülsdorfer Straße 236 angrenzend 
an das dreistöckige „Punkthaus“ abgetragen wird.  
 
Herr Brings stellt sich zunächst als Investor vor. Er erläutert, dass der 
Höhenunterschied des Geländes bekannt  sei und deshalb eine Treppenanlage 
vorgesehen ist, um auf den rückwärtigen Bereich zu kommen. Das Gelände wird 
wahrscheinlich durch eine Pfahlbauwand auf dem Vorhabengelände abgefangen , 
ohne das Nachbargrundstück zu tangieren.  Dadurch wird sich auf dem Grundstück 
das Niveau nicht verändern.

Einwender 4 führt weiter aus, dass jetzt ein dreistöckiges Gebäude errichtet wird, was 
bisher nicht möglich war. Er fragt wieso es gerade an dieser Stelle jetzt möglich ist ? 
 
Herr Tuch führt aus, dass generell die Stadtplanung aufgefordert ist, sparsam mit 
Grund und Boden um zugehen und damit eine optimale Ausnutzung  der 
Baugrundstücke erzielt werden soll. Die Schaffung v on Planungsrecht lässt eine 
Verdichtung gegenüber der Bestandsbebauung zu. Damit ist unter Berücksichtigung 
der Anregungen und der Fachgutachten auch eine höhere Bebauung möglich, als in 
der Vergangenheit üblich. Hier ist auch erkennbar, dass in der Umgebung einzel ne 
höhere Gebäude vorhanden sind, sodass das Punkthaus kein Solitär darstellt. Darüber 
hinaus ist unter Beachtung der Topographie, die Einfügung des Vorhaben gegeben ist 
und die erarbeitete Planung eine zeitgemäße Lösung darstellt. 
 
Einwender 4 weist darauf hin, dass das Plangebiet durch eine ehemalige Deponie 
belastet ist und fragt, wie damit umgegangen wird. In der Vergangenheit sind  
Maßnahmen gescheitert, da die Kosten zur Entsorgung zu hoch waren.  
  
Herr Beigeordneter Greitemann sagt zu,  dass im laufenden 
Bebauungsplanverfahren eine Altlastuntersuchung erfolgt und ein Sanierungskonzept 
erstellt wird. Er bittet diesen Hinweis auch noch einmal schriftlich einzureichen. 
 
Einwenderin 5  fragt, ob nördlich der Straße An der Mühle der Bebauungsplan 
erweitert wird. Sie hält es für  fraglich, ob sich am Ortsrand von Langel ein neues 
Zentrum entwickeln kann. Sie befürchtet, dass durch die Planung eines Bäckers  das 
vorhanden Zentrum von Langel „entlebt“ wird.  Sie fragt weiter, was mit betreutem 
Wohnen zu verstehen ist (Altenheim oder eine Wohngruppe für jugendliche 
Randgruppen). 
 
Herr Beigeordneter Greitemann bestätigt, dass nördlich der Straße An der Mühle 
keine Bebauung vorgesehen ist. Er erläutert, dass der  Einzelhandel bewusst hier 
angesiedelt werde soll, da im Innenbereich von Langel keine Flächen dafür vorhanden 
sind und im Einzelhandels - und Zentrenkonzept ein Versorgungsdefizit festgestellt 
wurde. 
 
Herr Brings erläutert, dass durch die demographische Entwicklung in den nächsten 
Jahren mit sehr viel mehr ältere Menschen zu rechnen ist  und für diese Menschen 
bezahlbarer Wohnraum in Köln sehr rar ist. 
Hier sollen Wohnungen für ältere Menschen mit einem Betreuungsbedarf oder  
Menschen mit Behinderungen entstehen, die sich eine optional Betreuung über 
karikative Pflegedienste wie zum Beispiel der DAK, Caritas, der Diakonie oder den 
Alexianern bedienen können, um ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu 
führen. Es wird dabei nicht an eine Pflegeeinrichtung gedacht. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann ergänzt, dass die demokratische Weiterentwicklung 
der Stadt ein wichtiges Thema ist und unterstreicht den Willen der Stadt, solche 
Einrichtungen zu fördern. Er veranschaulicht dies damit, dass bis 2040 mit einer 
Zunahme von ca. 30 % in der Altersgruppe der 55- bis 70 - Jährigen und Älteren 
gerechnet werden kann.

Einwenderin 6 erläutert, dass Sie derzeit auf den Baumbestand des Grundstückes 
sieht und zukünftig auf d as großen Gebäudes sehen wird.  Es interessiert Sie, ob 
irgendetwas von dem Baumbestand erhalten werden kann. 
 
Herr Dr. Bertrams vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Smeets ist derzeit mit 
den artschutzrechtlichen Untersuchung und dem landschaftspflegerischen 
Fachbeitrag sowie dem hier vorliegenden Grünflächenentwurf beauftragt. Er sagt eine 
Prüfung zu, welche Bäume erhaltenswert sind. Er geht jedoch auf der Grundlage der 
vorliegenden Planung davon aus, dass von dem heutigen Baumbestandes diese 
weitgehend wegfallen  werden. Im vorgestellten Gestaltungs entwurf ist bereits die 
Neupflanzung von Bäumen als Ersatz erkennbar und zukünftig soll eine Eingrünung 
des Gebäudes und des Grundstückes, insbesondere zur Lülsdorfer Straße und der 
rückwärtigen Bereiche erfolgen, wo definitiv eine z usammenhängende Baumreihe  
geplant ist. Darüber hinaus werden die Dachterrassenbereichen begrünt. Dazu kann 
heute keine konkrete Planung benannt werden. Der durch die Planung erzeugte 
Eingriff in die Natur, der visuell wahrgenommen wird, wird in den 
Umweltuntersuchungen gezielt aufgegriffen und behandelt. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann  ergänzt, dass während der Bauphase etliche 
Bäume und Sträucher nicht zu retten sind und stattdessen eine neue Baumkulisse 
aufgebaut wird, um ein verträgliches Einfügen für die Nachbarschaft zu gewährleisten. 
 
Einwenderin 7 fragt generell nach einem Ausbaukonzept zum  derzeit schlechten 
Ausbauzustand des Loorweges sowie der Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße und 
befürchtet, dass sich der Straßenzustand weiter verschlechtern wird, wenn das 
Verkehrsaufkommen durch die Planung eines Discounters und zusätzliche 
Wohnungen auf der Straße zunehmen sollte. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann erläutert, dass der Straßenzustand bekannt sei und 
im Verkehrsgutachten mitberücksichtigt wird. Er wird das Verkehrsdezernat über die 
Anmerkungen informieren. Allerdings geht dieses Thema über die Erstellung des 
Bebauungsplanes hinaus. 
 
Frau Schlömer ergänzt, dass die Verkehrsplaner der Stadt Köln für den zukünftigen 
Ausbau der Straße angefragt hätten, ob das Stadtplanungsamt eine Planung im 
Bereich Zündorf und Langel betreibt. 
 
Einwenderin 8 möchte wissen, was  für ein Gebäudeteil direkt  an die Gärten Am 
Weingartsberg grenzt. 
 
Herr Keuthen erläutert anhand des Lageplanes und der Schnitte, dass die Tiefgarage 
für die Wohnbebauung in den Hang geschoben wird und circa 1 bis 1,5 m aus dem 
Gelände herausragen wird. Da die Geschosshöhe des Versorgers höher ist, ragt das 
Gebäudeteil ca. 2 bis 3 m aus dem natürlichen Gelände. Außerdem ist ein sogenannter 
„Tee-Pavillon“ oder ein Gartenhaus als Fahrradunterstellplatz geplant, der sich 4 bis 5 
m über dem oben genannten Niveau des Versorgers erheben kann. 
 
Einwender 9 weist darauf hin, dass es sich bei dem Plangebiet um eine ehemalige 
Hausmülldeponie handelt, von der er bei Einzug 1985 erst nachträglich erfahren habe. 
Nach seiner Kenntnis steht in der Nähe e in Container, der wohl unregelmäßig die

Abgase der ehemaligen Deponie ausleitet. Er fragt  nach, ob bei Versiegelung der 
gesamten Fläche zusätzliche Bodenausgasung entstehen. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann  erläutert, dass im Bebauungsplanverfahren ein 
Sanierungskonzept erstellt wird. Er bedauert, dass er als Eigentümer zu spät von der 
Deponie erfahren hat. Er verweist jedoch auf den ursprünglichen Bebauungsplan 
(Anmerkung: 71359/02 vom 18.05. 1981), der auf die Deponie bereits als Altlast 
hingewiesen hat. 
 
Einwender 9  möchte des Weiteren wissen, ob Ersatzflächen für das Wäldchen 
geschaffen werden, da dies in diesem Bereich der einzige CO² Speicher ist. 
 
Herr Dr. Bertrams sichert zu, dass dies Prüfgegenstand der naturschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung ist. Dabei wird der Eingriff  unter Beachtung des bestehenden 
Baurechtes festgestellt und berücksichtigt. 
 
Einwender 4 ergänzt zu den Aussagen, seines Vorredners bezüglich der Deponie, 
dass im Rahmen der Planung für Einfamilienhäuser, keine Information zu der Deponie 
gemacht wurde. Er gibt des Weiteren zu Bedenken, dass die Einmündung des 
Vorhabengebietes in einer Kurve an der Lülsdorfer Straße liegt. 
 
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem erläutert, dass die Anregung von der 
Verwaltung mitgenommen wird. 
 
Einwenderin 10 fragt, wann die Planung des Bebauungsplanes umgesetzt wird  
 
Herr Beigeordneter Greitemann begrüßt zunächst die Bürgermeisterin Elfi Scho -
Antwerpes und erläutert dann das Ziel, den Bebauungsplan in 2 Jahren mit dem 
Satzungsbeschluss abzuschließen . Wenn parallel die eingereichten 
Baugenehmigungen zum Satzungsbeschluss genehmigt werden, könne in 2 bis 3 
Jahren mit dem Bau begonnen werden. 
 
Einwenderin 10 fragt ergänzend, welcher Zeitraum für den Bau anzurechnen ist. 
 
Herr Brings geht von circ a 18 Monaten Bauzeit aus , sobald die Baugenehmigung 
erteilt ist. 
 
Einwenderin 10 begrüßt das Angebot für betreutes Wohnen, bezweifelt jedoch aus 
Ihrer eigenen Erfahrung, dass der Zeitplan gerade in Köln eingehalten werden kann. 
 
Einwenderin 11 fragt nach der ausreichenden Zufahrtsmöglichkeit von der Lülsdorfer 
Straße für die Anlieferung des Marktes mit LKW.  
 
Herr Beigeordneter Greitemann verweist bzgl. der Anlieferung des Marktes auf das 
Verkehrsgutachten. Dort werden auch die Anlieferhäufigkeiten und -zeiten betrachtet. 
 
Einwenderin 11 möchte wissen, ob das Haus nördlich der Straße An der Mühle 
bestehen bleibt und ob dort der Parkplatz für den Versorger entstehen soll.

Frau Schlömer bestätigt, dass dieses Gebäude außerhalb des Plangebietes liegt und 
auf den Plänen auch der Bestand mit dargestellt wird und dass der Parkplatz innerhalb 
des Plangebiets liegen wird. 
 
Einwenderin 11 möchte noch erfahren, welcher Versorger vorgesehen ist. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann verweist auf laufende Verhandlungen zwischen der 
Vorhabenträgerin und möglichen Betreibern. Er bestätigt, dass die Parkplätze für den 
Nahversorger auf dem Grundstück des Vorhabenträgers untergebracht werden 
müssen. 
 
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bedankt sich bei den Porzer 
Pressevertreter, die über das Vorhaben berichten. 
 
Einwender 2 interessiert die Verkehrssituation im Bereich Sandbergstraße/Lülsdorfer 
Straße. Er bittet um Prüfung, wie dort die Verkehrssituation für fahrradfahrende Kinder 
und die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann bittet darum, diese Anregung schriftlich an den 
Bezirksbürgermeister zu richten, damit diese Überlegungen geprüft werden können. 
 
Einwender 9 befürchtet, dass der neue Versorger nach der ersten Mietzeit nicht genug 
Umsatz erreichen kann und wie andere Geschäfte auch aufgeben wird. In Lülsdorf und 
Zündorf gäbe es genügend Geschäfte. 
 
Herr Brings erläutert, dass er selbst Eigentümer bleibt und ein Interesse besteht, dass 
ein leistungsstarker Versorger ausgewählt wird.  D ie Versorger erstellen eigene 
Marktstudien und es besteht ein gemeinsames Interesse, dass der Versorger 
langfristig am Ort bleibt. Außerdem sollte die  Langeler Bevölkerung das Angebot 
annehmen und vor Ort Ihre Einkaufe tätigen. Die Planung eines Bäckers/Cafés sorgt 
zusätzlich für eine ansprechende Aufenthaltsqualität. 
 
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bekräftigt die Aussage von Herrn Brings, 
dass alle Langeler mit ihrem Einkauf direkt am Ort dazu beitragen können, dass eine 
langfristige Bindung des Versorgers gelingt. Das Einkaufsverhalten mit dem Auto nach 
Zündorf zu fahren sollte zugunsten der fußläufigen Erreic hbarkeit eines Versorgers 
angenommen werden. Hier sollte ein gemeinsames Interesse bestehen. 
 
Einwenderin 13  fragt ein namentlich nicht genannter Teilnehmer , wie groß die 
Verkaufsfläche ist. 
 
Herr Brings erläutert, dass die Verkaufsfläche über die Bauordnung limitiert ist und 
bei knapp unter 800 qm liegt. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann bestätigt, die Obergrenze liegt bei maximal 799 qm. 
 
Einwender 2 fragt noch einmal nach, ob der Zugang der Gärten der bestehenden 
Bebauung Am Weingartsberg weiterhin durch ein Gartentürchen über die 
Plangebietsfläche möglich bleibt.

Anlage 6 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

31515 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 71356/02, Arbeitstitel: -An der Mühle- in Köln-Porz-
Langel eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 25.09.2019 
durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Es sind 17 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.09.2019 bis zum 
09.10.2019 eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertre-
tung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Verkehr 
Die Einwenderin regt ein Halteverbot o.ä. auf der Lülsdor-
fer Straße/Sandbergstraße an. 
 
--- 
 
Die Anregung bezieht sich auf die öffentliche Verkehrsfl ä-
che, für d ie die Vorhabenträgerin nicht das Planungskon-
zept entwickelt (der Bereich liegt außerhalb des Vorhaben- 
und Erschließungsplanes) und ist nicht unmittelbar Gegen-
stand des Bauleitplanverfahrens. Im Rahmen der öffentl i-
chen Straßenplanung erfolgt zum zukünftigen Straßenaus-
bau eine Überprüfung.  
2. Der Einwender verweist auf die am Ortseingang von Lan-
gel stattfindende Kirmes, die dem Plangebiet benachbart 
liegt. Die Bürger, die neu hinzuziehen, sollten auf diesen 
Umstand aufmerksam gemacht werden, um „böse Übe r-
raschungen“ zu vermeiden. 
berücksichtigt Die von der einmalig pro Kalenderjahr ausgehenden 
Lärmemissionen der Kirmesveranstaltung werden im weite-
ren Verfahren geprüft und berücksichtigt. Ziel ist eine ve r-
trägliche Lösung zwischen dem Ruhebedürfnis der zukünf-
tigen Anwohner und dem Wunsch der Langeler Bürger, die 
Kirmes auch weiterhin am bisherigen Standort einmal jähr-
lich durchzuführen.  
3. 
3.1 
Planung 
Die Einwenderin regt an, Wohnungen in vorhandenen 
Baulücken zu errichten. 
 
berücksichtigt 
 
Nach dem Wohnungsbauprogramm 2015 der Stadt Köln 
(Stand 05/2007) ist das Plangebiet als Baulücke „Lülsdorfer 
Straße“ (W715-006) erfasst. Dazu zählen auch  Plangebie-
te, die für den dringend erforderlichen Wohnungsbau noch 
Anlage 6

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nicht umgesetzt wurden. 
3.2 Discounter 
Die Einwenderin befürchtet, dass sich die neuen Geschäf-
te wirtschaftlich nicht tragen könnten. 
 
Nicht  
berücksichtigt 
 
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt 
Köln vom 17.12.2013 wird im Stadtteil Porz -Langel eine 
Unterversorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs fest-
gestellt. Es ist geplant, mit dem Vorhaben diese Versor-
gungslücke zu schließen und die wohnortnahe Versorgung 
mit Waren des täglichen Bedarfs insbesondere auch für 
nicht mobile Nutzer, wie zum B eispiel ältere oder gehandi-
capte Bürgerinnen und Bürger zu sichern. 
Die Vorhabenträgerin wird Eigentümerin des Plangrunds t-
cükes, sodass ein leistungsstarker Versorger ausgewählt 
werden konnte. Der Versorger hat seine Entscheidung für 
den Standort auf der Grundlage seiner hausinternen Markt-
beobachtungen gefällt und mit de r Vorhabenträgerin einen 
langfristigen Mietvertrag geschlossen.  
3.3 Umwelt 
Die Einwenderin befürchtet durch die Planung den Verlust 
von Lebensraum für Vögel, Igel, Eichhörnchen, Flede r-
mäusen und Insekten.  
 
berücksichtigt 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Arten-
schutzprüfung (ASP) durchgeführt, welche die Auswirkun-
gen des vorliegenden Planungskonzeptes auf mögliche 
planungsrelevante Arten untersucht. Auswahl und Methodik 
ergeben sich auf Grundlage des in NRW verbindlichen Leit-
fadens „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der bau-
rechtlichen Zulassung von Vorhaben“ und werden zusät z-
lich mit der Unteren Naturschutzbehörde fachlich abg e-
stimmt. 
Einige der benannten Arten si nd keine planungsrelevanten 
Arten (z. B. Füchse, Igel, Eichhörnchen, Fasan) und wer-
den daher in der Artenschutzprüfung nicht vertiefend unter-
sucht. Sie werden jedoch im Landschaftspflegerischen 
Fachbeitrag behandelt.  
Andere Arten (insb. Eidechsen oder Amp hibien) kommen

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nach derzeitiger Einschätzung nicht vor, da hierfür die Habi-
tatvoraussetzungen des Plangebietes nicht gegeben sind.  
Zum Schutz der Vögel wird die vorhabenbedingte Entfer-
nung der Vegetation auf das Winterhalbjahr (Anfang Okto-
ber bis Ende Februar) beschränken.  
Der Umgang mit den im Plangebiet potenziell vorkommen-
den planungsrelevanten Vögeln (Bluthänfling, Nachtigall) 
wird im weiteren Verfahren mit der Unteren Naturschutzbe-
hörde der Stadt Köln geklärt und ggf. in den Hinweisen der 
Textliche Festsetzungen aufgenommen. 
Planungsrelevante Insekten kommen laut den durchgeführ-
ten artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht vor, da hierfür 
die Habitatvoraussetzungen im Plangebiet nicht gegeben 
sind.  
Eingriffe in potentiell mögliche Fledermaus-Tagesquartiere 
werden durch die Kontrolle vorhandener Spalten, Risse und 
Fugen an Gehölzen und dem bestehenden Trafohäuschen 
im Vorfeld der Abriss - und Rodungsarbeiten durch eine 
fachkundige Person vermieden. 
4 
4.1 
Der Einwender fragt, welches Planungsbüro von der Stadt 
beauftragt wurde. 
Kenntnisnahme Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.11.2016 auf 
Antrag de r Vorhabenträgerin die Einleitung eines vorh a-
benbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Im Rahmen 
einer abgeschlossenen Planungsvereinbarung zwischen 
der Stadt Köln und de r Vorhabenträgerin wird das Planver-
fahren mit einem vo n der  Vorhabenträgerin beauftragten 
Planungsbüro betreut. 
4.2 
4.2.1 
Planung 
Der Einwender bemängelt, dass im Rahmen des Vortr a-
ges in der Bürgerinformationsveranstaltung von „Süd - 
Balkonen“ gesprochen wurde, obwohl das Projekt nach 
Nord- Nord- West/Süd- Süd- Ost ausgerichtet sei. 
 
Kenntnisnahme 
 
Es w erden keine Balkone sondern Loggien zu beiden Sei-
ten und Terrassen nach Südosten Gebäuderiegels des ge-
plant werden. 
4.2.2 Der Einwender bemängelt, dass in den Folien, die im 
Rahmen des Vortrages in der Bürgerinformationsvera n-
Kenntnisnahme In den zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verteilten 
Flyern, den Aushangplakaten und in den Folien 11, 13 und

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
staltung gezeigt wurden, keine Höhenmaße angegeben 
waren.  
14 der Präsentation der Abendveranstaltung waren Höhen-
angaben enthalten. 
4.2.3 Der Einwender bemängelt, dass im Rahmen des Vortr a-
ges in der Bürgerinformationsveranstaltung von Tiefgara-
ge die Rede war. Dabei wäre eine ebenerdige Garage in 
den Hang hinein geplant. 
Kenntnisnahme  Die Stellplätze der Bewohner werden in einer Garage un-
tergebracht, die mit der Anlieferung und der Nutzfläche des 
Discounters durch die natürliche Topgraphie des Grundstü-
ckes, im Hang geplant wird. 
4.2.4 Der Einwender fragt, wie die Böschung zu seinem Grund-
stück gesichert/abgestützt wird. 
berücksichtigt Der geplante Höhenunterschied zur angrenzenden Bebau-
ung beträgt bis zu 1,5 m und wird über eine Böschung mit 
handelsüblichen Stabilisierungsmaßnahmen gesichert.  . 
Falls erforderlich, wird im bauordnungsrechtlichen Gene h-
migungsverfahren ein statischer Nachweis geführt. 
4.2.5 Der Einwender fragt nach der Gestaltung der Freiflächen 
an seiner Grundstücksgrenze. 
berücksichtigt Die Freiflächen werden gärtnerisch gestaltet und im Vorha-
ben- und Erschließungsplan berücksichtigt. Im landschafts-
pflegerische Fachbeitrag wird die Art der Bepflanzung defi-
niert und im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die-
se Bepflanzung festgesetzt 
4.2.6 Der Einwender fragt nach einem Sichtschutz für die b e-
nachbarten Grundstücke. 
berücksichtigt An der Grenze zu den Nachbargrundstücke n ist eine neue 
Grüngestaltung mit Bäumen und Sträuchern vorgesehen , 
die auch als Sichtschutz dient. Die gesamte Freiflächenpla-
nung wird im Vorhaben- und Erschließungsplan berücksich-
tigt. 
 Der Einwender spricht sich dafür aus, keinen weiteren 
Spielplatz einzurichten. 
berücksichtigt Die Planung einer öffentlichen Spielplatzfläche ist im Vo r-
habengebiet nicht vorgesehen. Die privaten Spielflächen für 
Kleinkinder bis 6 Jahre sind im bauordnungsrechtlichen 
Genehmigungsverfahren nachzuweisen und werden im 
Rahmen der Freiflächenplanung im Vorha ben- und E r-
schließungsplan berücksichtigt. 
4.3 
4.3.1 
Altlast/Boden 
Der Einwender fragt, wohin sich, bei Versiegelung des 
Grundstückes, die Ausgasungen aus der ehemaligen De-
ponie ausbreiten sollen. 
 
berücksichtigt 
 
Die Beteiligung der Dienststellen gemäß § 4 Absatz 1 
BauGB hat ergeben, dass aufgrund vorliegender Unters u-
chungen der ehemaligen Hausmülldeponie reduzierte Sau-
erstoff- und erhöhte Kohlendioxidgehalte festgestellt wu r-

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
den; jedoch keine Methangehalte. Daher bestehen keine 
Bedenken gegen die Planung.  
4.3.2 Der Einwender fragt, wann eine Bodenuntersuchung für 
die ehemalige Deponie durchgeführt wird und wie die Öf-
fentlichkeit darüber erfährt 
berücksichtigt Es wird ein Bodengutachten mit Aussagen zur Altlast erar-
beitet. Dies wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß 
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einsichtnahme 
bereitgehalten. 
4.4. Verkehr 
Der Einwender fragt nach dem Ausbau der öffentlichen 
Straßen Lülsdorfer Straße, Loorweg  und  An der Mühle 
sowie Sandbergstraße: 
- sind Gehwege vorgesehen 
- Querungshilfen an der Lülsdorfer Straße 
- Kreisverkehr am Ortseingang 
als Verkehrsberuhigung unter Beachtung großer 
Fahrzeuge mit Anhänger und Erntemaschinen 
 
--- 
 
Siehe Stellungnahme 1 
. 
4.5. 
4.5.1 
Umwelt 
Der Einwender fragt, nach der Tierwelt (Fasanen, Füchse, 
Igel, Eidechsen, Eichhörnchen, Vögel) und wie damit um-
gegangen bzw. umgesiedelt wird. 
 
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 3.3  
4.5.2 Der Einwender fragt, nach dem zukünftigen Baumb e-
stand. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 4.2.5  
 
4.5.3 Der Einwender fragt, wieviel Sonnenstunden pro Tag we-
gen der Höhe der Bebauung der Nachbarschaft verloren 
gehen 
Kenntnisnahme Die Bebauung liegt nördlich der Wohnbebauung Am Wein-
gartsberg und westlich zu  den Häusern An der Mühle , 
wodurch kein erheblicher Schattenwurf auf die Gartenfläche 
der Nachbarschaft ausgelöst wird. Eine Untersuchung der 
Lichtverhältnisse (Sonnenstunden pro Tag) ist nicht erfo r-
derlich. 
Die im Sinne der Belichtung und Belüftung relevanten 
nachbarschaftsschützenden Vorschriften des § 6  Bauord-
nung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) (Abstandsflächen) 
werden auf dem Vorhabengebiet eingehalten.

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4.5.4 Der Einwender fragt, ob die Kanäle das Niederschlag s-
wasser aufnehmen können. 
Kenntnisnahme Es ist ein ausreichend Kapazität der bestehende Kanalisa-
tion vorhanden, um das Niederschlagswasser einzuleiten. 
5 
5.1 
Planung 
Der Einwender regt einen Fußgänger-Zugang zum Disco-
unter von der Straße An der Mühle an. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Der Vorhabenträgerin wird die Anregung zur Kenntnis g e-
geben.  
5.2 Verkehr 
Der Einwender regt im Sinne der Verkehrsberuhigung für 
den Ausbau der öffentlichen Straßen Lülsdorfer Straße, 
Loorweg und An der Mühle an: 
- Zone 30 in Teilen der Lülsdorfer Straße 
- Querungshilfen zur Rheinbergstraße 
- Spiegel für die Linksabbieger aus An der Mühle 
- Fuß- und Radweg Richtung Zündorf  
 
--- 
 
Siehe Stellungnahme 1 
 
6. 
6.1 
Verkehr 
Die Einwenderin bittet, die Verkehrssicherheit und den 
Ausbau der öffentlichen Straßen an der Lülsdorfer Straße 
und An der Mühle zu berücksichtigen: 
- Zufahrt im Bereich der unübersichtlicher Kurve 
- Bürgersteig An der Mühle ausbauen 
 
 
--- 
Siehe Stellungnahme 1 
 
7. 
7.1.1 
Verkehr 
Der Einwender regt die Einrichtung einer Einbiegespur 
von der Lülsdorfer Straße in das Plangebiet an. 
 
 
--- 
 
Das Plangebiet kann laut dem erstellten Verkehrsgutachten 
über eine normale Einmündung an die Lülsdorfer Straße 
leistungsfähig angebunden werden.  
Eine Linksabbiegespur von der Lülsdorfer  Straße in das 
Plangebiet ist nicht erforderlich. 
7.1.2 Der Einwender regt den Ausbau der öffentlichen Straßen 
Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße und An der Mühle an: 
- Querungshilfen an der Lülsdorfer Straße 
- Kreisverkehr am Ortseingang 
ggf., mit direkter Zufahrt in Plangebiet 
 
--- Siehe Stellungnahme 1

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
8 
8.1 
Planung 
Die Einwender fragen, wie die Grenze zu den bereits b e-
bauten Grundstücken abgesichert wird. 
 
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 4.2.4. 
 
8.2 
 
Umwelt 
Die Einwender sprechen sich im Interesse der Tierwelt 
dafür aus, die Rodung des Baum - und Buschbestandes 
erst vorzunehmen, wenn die Bebauung zu 100 % fes t-
steht. 
 
berücksichtigt 
 
Die Rodungsarbeiten werden unter Berücksichtigung der 
artenschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Der Zei t-
punkt der Rodung ergibt sich aus dem Artenschutzgutach-
ten. 
9. 
9.1.1 
Planung 
Der Einwender regt an, nur eingeschossig den Supe r-
markt, die Bäckerei und das Café zu verwirklichen. 
 
 
Nicht 
berücksichtigt 
 
Um sparsame mit Grund und Boden umzugehen, wird unter 
Berücksichtigung der Fachgutachten eine höhere Beba u-
ung des Grundstückes vorgesehen. Die Platzierung und die 
Dimensionierung der Gebäude folgen dem städtebaulichen 
Konzept. 
9.1.2 Der Einwender befürchtet, dass die Geschäfte nicht exis-
tieren können. 
Nicht  
berücksichtigt 
Siehe Stellungnahme 3.2 
 
9.1.3 Der Einwender spricht sich dafür aus, die „oberen Bäume“ 
zu erhalten und „unterhalb“ zu bauen. 
Teilweise 
berücksichtigt 
Die Planung des begrünten Parkplatzes zur Straße („ober-
halb“) ist das Resultat verschiedener Varianten, die im Be-
schluss vom 28.06.2018 gefordert wurde (1640/2018) und 
mit dem Gestaltungsbeirat angestimmt wurden. Die Pl a-
nung  des Discounters  in den Hang der bestehenden Bö-
schung („unterhalb“) entspricht der Vorstellung des Ei n-
wenders. 
. 
9.2 Altlast 
Der Einwender hält eine Auskofferung der ehemaligen 
Mülldeponie für nicht möglich. Er befürchtet, dass Gase in 
benachbarten Gärten und Häusern austreten könnten. 
 
berücksichtigt 
Siehe Stellungnahme 4.3.1 
Eine Auskofferung des ehemaligen Hausmülls ist nicht e r-
forderlich, weil der notwendige Gründungseingriff lediglich 
im Bereich der Deponieabdeckung unter gutachterlicher 
Begleitung erfolgt. 
9.3. Umwelt 
Der Einwender spricht sich gegen die Abholzung der „ein-
zigen grünen Lunge von Porz- Ranzel“ aus. 
Nicht  
berücksichtigt 
Bereits durch die 1. Änderung des rechtskräftigen Beba u-
ungsplanes 71359/02 vom 23.04.2001 ist eine Bebauung 
des Plangebietes vorgesehen, wodurch sich auch eine Re-

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
duzierung des Baumbestandes ergeben würde. 
10. 
10.1 
Planung 
Der Einwender erläutert das Vorhandensein von zahlre i-
chen Supermärkten in Zündorf und Lülsdorf. 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
10.2 Umwelt 
Der Einwender spricht sich für den Erhalt der Bäume aus. 
 
Nicht  
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 9.3 
 Der Einwender erläutert, dass das Plangebiet Nist - und 
Brutplatz von verschiedenen Vogelarten ist. 
Berücksichtigung Siehe Stellungnahme 3.3 
10.3 Verkehr 
Der Einwender macht sich Sorgen zur Verkehrssituation 
 
--- 
 
Siehe Stellungnahme 1 
11. 
11.1. 
Planung 
Der Einwender verweist darauf, dass im Zentrum von 
Langel ein Lebensmittelmarkt mangels Umsatz geschlos-
sen hat. Die  Versorgung in Zündorf, Lülsdorf und Ranzel 
sind ausreichend. 
 
Nicht 
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
 Der Einwender fragt nach dem Betreiber des Marktes. --- Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfa h-
rens, da  eine Festsetzung zu einzelner Anbieter im Bebau-
ungsplan nicht erfolgen kann. 
11.2 
11.2.1 
Umwelt 
Der Einwender spricht sich gegen eine weitere Bodenver-
siegelung aus. 
 
Nicht 
Berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 9.3 
11.2.2 Der Einwender  kritisiert die Vernichtung von Flora und 
Fauna und verweist auf die „grüne Lunge von Porz“. 
Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 9.3 
 
11.2.3 Der Einwender wendet sich gegen „vorsorgliche“ R o-
dungsarbeiten. 
Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 8.2

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
11.2.4 Der Einwender befürchtet durch die Bodenversiegelung 
größere Hochwasserschäden. 
Berücksichtigt Die Beteiligung der städtischen Dienststellen gemäß § 4 
Abs. 1 BauGB führte zum Ergebnis, dass das Hochwasser 
des Rheins nur bei Ausfall der Hochwasserschutzanlagen 
maximal bis zur Lülsdorfer Straße reicht. Das eigentliche 
Plangebiet ist daher nicht betroffen. 
11.2.5 Der Einwender befürchtet die Vernichtung von Leben s-
stätten von Specht, Eichelhäher, Fasan, Igel, Eichhör n-
chen. 
  
Berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 3.3 
11.3 Altlast 
Der Einwender erläutert, die nach wie vor austretenden 
Ausgasungen der Deponie stellen für die Planung eines 
Lebensmittelmarktes, Bäcker, Gesundheitsrisiken dar. 
 
Berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 4.3 
11.4 Infrastruktur 
Der Einwender spricht sich gegen neue Wohnungen aus, 
ohne dass die mangelhafte Infrastruktur verbessert würde.  
 
Berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 9.3 
Die Beteiligung der städtischen Dienststellen gemäß § 4 
Abs. 1 BauGB führte zum Ergebnis, dass die bestehenden 
Kindergärten und Schulen in Porz - Langel und Porz- Zün-
dorf, die Kinder aus dem Plangebiet aufnehmen können.  
11.5 Verkehr 
Der Einwender befürchtet eine Beeinträchtigung der Ver-
kehrssicherheit sowie eine zusätzliche verkehrliche Belas-
tung von Zündorf Süd und bemängelt: 
- katastrophale Straßenverhältnisse 
- Zuwachs des Individualverkehrs 
 
--- 
 
Siehe Stellungnahme 1 
12. 
12.1.1 
Planung 
Die Einwenderin kritisiert, dass ein dreigeschossiges plus 
Satteldach Gebäude mit überhöhtem Erdgeschoss, sich 
nicht in bestehende Architektur der Einfamilienhäuser ein-
fügt.  
 
Nicht  
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 9.1.1 
12.1.2 Die Einwenderin bezweifelt, dass angesichts leerstehe n-
der Wohnungen z.B. in Rodenkirchen, an diesem Standort  
Wohnraum geschaffen werden soll.  
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 3.1 
Im Stadtgebiet von Köln herrscht eine große Wohnung s-
knappheit. So sollen mit dem Konzept auch für Porz-Langel

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dringend notwendige Wohneinheiten geschaffen werden. 
Zudem wird durch die Anwendung des Kooperativen Ba u-
landmodels (KoopBLM) bezahlbarer Wohnraum gescha f-
fen, der in Kombination mit dem geplanten Einzelhandel 
auch zur Belebung des Raumes außerhalb der Geschäfts-
zeiten führt. Ziel ist es, der steigenden Nachfrage an be-
zahlbarem Wohnraum bei einer zunehmend angespannte-
ren Wohnungsmarktsituation nachzukommen. 
12.1.3 Die Einwenderin befürchtet ein weiteres Aussterben des 
Ortskerns und eine Konkurrenzsituation zu bestehenden 
Betrieben. Des Weiteren verweist sie auf bestehende Ein-
kaufsmöglichkeiten in Zündorf und Ranzel. 
Nicht 
berücksichtigt 
Siehe Stellungnahme 3.2 
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 
verhält sich das Städtebaurecht wettbewerbsrechtlich neut-
ral. 
 
12.1.4 Die Einwenderin lehnt einen Discounter ab und spricht 
sich für eine alternative Kette zu den bereits bestehenden 
Discountern aus. 
Nicht  
berücksichtigt 
Siehe Stellungnahme 3.2 
Eine Festsetzung einzelner Anbieter im Bebauungsplan 
kann nicht erfolgen. Das Planungskonzept sieht eine maxi-
male Verkaufsfläche von weniger als 800 m² für den Disco-
unter vor, da ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb dem 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) entgegensteht.  
12.1.5 Die Einwenderin behauptet, dass durch einen Discounter, 
mit seinen Plastikverpackungen, dem aktuellen Bedarf an 
nachhaltigen Lebensmitteln und Waren widersprochen 
wird. 
Kenntnisnahme Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfa h-
rens. 
 
12.2 
12.2.1 
Umwelt 
Die Einwenderin bemängelt, dass sie nicht mehr auf 
Bäume, sondern auf „die meterhohe Stirnseite“ eines Ge-
bäudes“ blicken wird, was die Lebensqualität mindern 
würde. 
 
Berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahmen 4.2.5 und 4.2.6 
Die Fassaden des Gebäuderiegels werden an sprechend 
gestaltet und im Vorhaben - und Erschließungsplan ger e-
gelt. 
12.2.2 Die Einwenderin befürchtet durch die Beseitigung des be-
stehenden Baumbestandes der Tierwelt den Lebensraum 
genommen wird. 
Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.3

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
12.2.3 Die Einwenderin spricht sich aus Anlass des Klimaschut-
zes gegen eine weitere Versiegelung aus. 
Berücksichtigt Siehe Stellungnahmen 4.2.5 und 9.3 
Das Planungskonzept berücksichtigt auch durch die neu 
geplante Dachbegrünung, die Aspekte des Klimaschutzes. 
Sowohl das Dach des „Punkthaus“ als auch die Dächer der 
vier Nicht -Vollgeschosse des „Riegel“ erhalten, mit Au s-
nahme der Flächen für die Technik, eine extensive Dac h-
begrünung. 
12.2.4 Die Einwenderin befürchtet Lärmbelästigungen und Abga-
se. 
Berücksichtigt Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Lärm-
gutachten erarbeitet, dass auch die Situation für die beste-
henden Anlieger bewerten wird. 
Laut dem bereits vorliegenden Verkehrsgutachten ist im 
Planfall 2030 von einem Verkehrsaufkommen von ca. 5.500 
bis 6.900 Kfz/24 Std. auf der Lülsdorfer Straße auszug e-
hen. Nach tBeteiligung der Dienststellen gemäß § 4 Abs. 1 
BauGB ist davon auszugehen, dass eine Belastung mit 
Luftschadstoffen in diesem Bereich nicht vorliegt.  
12.2.5 Die Einwenderin behauptet, die Lärmauswirkungen der 
Klimaanlage des Discounters und der Lieferverkehr in den 
Morgenstunden sei zu hoch. 
Teilweise 
berücksichtigt 
Siehe Stellungnahme 12.2.4 
Die Anregung zur Lärmauswirkung der Klimaanlage auf 
dem Gebäude ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfah-
rens. 
12.3 Altlast 
Die Einwenderin bemängelt, dass zur ehemaligen Hau s-
mülldeponie kein Gutachten über Ausgasungen gibt. 
 
Nicht 
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 4.3 
 
12.4 
12.4.1 
Verkehr 
Die Einwenderin bemängelt, dass noch keine konkrete 
Verkehrsplanung vorliegt und befürchtet, dass vom Park-
platz auf den Loorweg nicht gefahrlos abgebogen werden 
kann. 
 
--- 
Siehe Stellungnahme 7.1.1 
 
12.4.2 Die Einwenderin spricht sich für eine Straßenbahnanbi n-
dung Richtung Zündorf aus, um die dortigen Supermärkte 
zu erreichen. 
--- Siehe Stellungnahme 1

- 12 - 
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
13. 
13.1.1 
 
Planung 
Die Einwenderin spricht sich für die Schaffung eines C a-
fés aus. 
 
Berücksichtigt 
 
Das Planungskonzept sieht an der Lülsdorfer Straße im 
sogenannten Punkthaus ein Café/Bäckerei mit Außengast-
ronomie vor. 
13.1.2 Die Einwenderin bewertet die geplante Bebauung als 
massiv. Sie passe nicht in das Gesamtbild der Umg e-
bung. 
Nicht 
berücksichtigt 
Siehe Stellungnahme 9.1.1 
 
13.2 
13.2.1 
Umwelt 
Die Einwenderin spricht sich für den Erhalt der Bäume als 
Rückzugsortes für seltene Vögel, Kleintiere und Insekten 
aus. 
 
Berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahmen 3.3 und 4.2.5 
 
13.2.1 Die Einwenderin fragt nach Ausgleichsflächen. Berücksichtigt Im Zuge des erforderlichen Landschaftspflegerischen 
Fachbeitrages wird der eingriffspflichtige Ausgleichsbereich 
ermittelt. Sollte innerhalb des Plangebietes der Ausgleich 
nicht möglich sein, werden externe Ausgleichflächen nach 
dem errechneten Bedarf gesucht. 
 Die Einwenderin befürchtet Lärm und Abgase durch den 
Zulieferverkehr für den Supermarkt. 
Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 12.2.4 
 Die Einwenderin befürchtet eine helle Beleuchtung des 
Supermarktes und spricht sich für eine Abschaltung der 
Beleuchtung ab 22 Uhr aus. In Richtung der Straße wird 
eine Begrünung angeregt. 
Kenntnisnahme Eine Begrünung des Parkplatzes zu den Straßen ist vorge-
sehen. Es wird eine blendfreie Ausleuchtung der Parkplatz-
anlage/Zufahrt und der Wegeverbindungen angestrebt, um 
die Nachbarschaft sowie die Bewohner im Vorhabengebiet 
nicht zu beeinträchtigen 
 Altlast 
Die Einwenderin bittet um Information, wie die Altlasten 
der ehemaligen Mülldeponie saniert werden. 
 
Berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 4.3 
13.4 Verkehr 
Die Einwenderin bittet, die Verkehrssicherheit und den 
Ausbau der öffentlichen Straße zu berücksichtigen: 
- Keine Zufahrt in der unübersichtlicher Kurve 
- Kreisverkehr mit Anbindung an Parkplatz 
 
--- 
 
Siehe Stellungnahme 1

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/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
14. 
14.1.1 
Planung 
Die Einwenderin regt an, das Punkthaus in einer Flucht 
und Höhe zu den bereits vorhandenen Gebäuden an der 
Lülsdorfer Straße zu entwickeln. 
 
Berücksichtigt 
 
Das Punkthaus orientiert sich in Höhe, Bautiefe und vorde-
rer Bauflucht an der bestehenden Nachbarbebauung Lüls-
dorfer Straße 223 bis 236. 
14.1.2 Die Einwenderin regt an, ihr Grundstück zum Vorhabe n-
gebiet hin abzufangen und die bestehende Tanne zu b e-
seitigen. 
Kenntnisnahme Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfa h-
rens. 
Der Vorhabenträgerin wird die Anregung zur Kenntnis g e-
geben. 
Nach der Abendveranstaltung wurde bereits zwischen der 
Einwenderin und dem Vorhabenträger eine Kontaktau f-
nahme vereinbart. 
14.2 Verkehr 
Die Einwenderin regt aufgrund des erhöhten Verkehrsauf-
kommen den Ausbau der öffentlichen Straße an: 
- Kreisverkehr Straßen An der Mühle/Loorweg 
- Erhalt der Parkbucht vor dem eigenen Haus 
 
--- 
 
Siehe Stellungnahme 1 
14.3 Altlast 
Die Einwenderin bittet um Klärung und Offenlage, wie die 
Sanierung des belasteten Grundstückes erfolgt. 
 
Berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 4.3.2 
14.4 Umwelt 
Die Einwenderin fragt nach der Lärmbelastung während 
und nach dem Bau. 
 
--- 
 
Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfah-
rens.  
14.4.1 Die Einwenderin fragt wegen möglichen Problemen mit 
Ungeziefer nach der Müllentsorgung des Discounters 
Berücksichtigt Der Müll des Discounters wird innerhalb des Gebäudes ge-
lagert und auch dort zum Abtransport  vorbereitet, so dass 
die Nachbarschaft davon nicht tangiert wird. 
14.4.2 Die Einwenderin fragt, wie mit den ansässigen Tieren, vor 
allem Vögel umgegangen wird. 
Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.3

- 14 - 
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
15 
15.1.1 
Planung 
Die Einwender bemängeln, dass die Bewohner Am Wein-
gartsberg ab Haus Nr.10 ff auf eine „hohe Wand“ anstelle 
einer Grünfläche schauen. 
 
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 12.2.1 
 
15.1.2 Die Einwender bezweifeln angesichts der bestehenden 
Einkaufsmöglichkeiten in Zündorf und Lülsdorf, dass der 
Supermarkt längere Zeit Bestand haben wird und durch 
Leerstand verwahrlosen wird.  
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
15.1.3 Die Einwender befürchten durch die Planung einer Bäcke-
rei/Café die Aufgabe der Bäckerei in der Dorfmitte. 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 
verhält sich das Städtebaurecht wettbewerbsrechtlich neut-
ral.  
15.1.4 Die Einwender sprechen sich gegen einen neuen Spie l-
platz aus und verweisen auf den bestehenden Spielplatz 
An der Mühle. 
berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.2.7 
15.2 
15.2.1 
Umwelt 
Die Einwender wollen das entstandene Biotop erhalten, 
da dies der Lebensraum für Eichhörnchen, Eichelhäher, 
Spechte etc. ist  
 
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 3.3 
15.2.2 Die Einwender schätzen die Bäume und Sträucher als 
Beitrag zum Klimaschutz. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahmen 3.3 und 4.2.5 
15.3 Altlast 
Die Einwender  befürchten vermehrte Ausgasungen aus 
der ehemaligen Hausmülldeponie, durch die geplante 
Versiegelung 
 
 
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 4.3 
15.2.1 Existenz der ehemaligen Müllkippe bisher nicht bekannt. 
Hinweis sollte in Zukunft erfolgen  
berücksichtigt Die ehemalige Hausdeponie ist in der Altlastverdachtsfl ä-
che unter Nr. 71506 erfasst und im Bebauungsplan 
71349/02 (180B) sowie im Bebauungsplan 71359/02 
1.Änderung gekennzeichnet. Die Kennzeichnung wird im 
Bauleitplanverfahren aufrechterhalten.

- 15 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
15.4 Verkehr 
Die Einwender spricht den Ausbau der öffentlichen Str a-
ßen an: 
- „desolater“ Zustand von Zündorf nach Langel 
- fehlender Geh- und Radweg. 
 
--- 
 
Siehe Stellungnahme 1 
16. 
 
Verkehr 
Der Einwender regt die Förderung des Fahrradverkehrs 
an.  Es sollten komfortablen Abstellanlagen, Ladestati o-
nen für Pedelecs und sichere Zufahrtswege eingeplant 
werden. 
 
berücksichtigt 
 
Die Anregungen werden im Rahmen des Mobilitätskonzep-
tes, welches für das Vorhaben angefertigt wird, geprüft. 
17. 
17.1.1 
Planung 
Der Einwender spricht sich gegen die Größe des Verso r-
gers anstatt bezahlbaren Wohnraum für Familien aus.  
 
Nicht  
berücksichtigt 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
Das Planungskonzept sieht eine maximale Verkaufsfläche 
von weniger als 800 m² für den Discounter vor, welches 
nach dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept (EZK) im 
Dorfgebiet durchaus vertretbar erscheint. 
17.1.2 Der Einwender  bezweifelt, angesichts der bestehenden 
Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung. dass sich ein 
Versorger in Langel halten kann. 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
 
17.2 Verkehr 
Der Einwender beschreibt die Verkehrssituation: 
- Langeler parken brisant, ohne Rücksicht auf Kinder 
- Verkehr in Langel extrem schwierig, katastrophal 
- Zulieferverkehr Versorger stellen Motor nicht ab 
- Fehlende Parkplätze für Mieter, Kunden etc. 
 
--- 
 
Siehe Stellungnahme 1 
 
 
 
17.3 Altlast 
Der Einwender begrüßt die Entsorgung der Deponie unter 
Berücksichtigung der Regeln und Gesetze. 
Nicht 
Berücksichtigt 
Siehe Stellungnahmen 4.3.1 und 9.2

Anlage 3 Planungskonzept aus Bürgerversammlung

151 Zeichen

Anlage 3
N
Stadtplanungsamt
Planungskonzept aus der Bürgerbeteiligung
An der Mühle
in Köln - Porz - Langel
unmaßstäblich
Lülsdorfer Straße
An der Mühle

Anlage 4 Flyer zur Bürgerveranstaltung

4727 Zeichen

Das Verfahren wird nach den Vorschriften des Bauge-
setzbuches (BauGB) als vorhabenbezogener Bebauungs-
plan gemäß § 12 BauGB durchgeführt. Nach der Durch-
führung der Informationsveranstaltung und der 
Abstimmung der Planung mit den Trägern öffentlicher 
Belange (TöB) wird der konkret ausgearbeitete Entwurf 
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt  
(§ 3 Absatz 2 BauGB). Während der Offenlagefrist 
können Stellungnahmen abgegeben werden, über die 
der Rat der Stadt Köln vor dem Satzungsbeschluss
entscheidet.
Es lädt ein:
Herr Henk van Benthem
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Köln-Porz
Die Veranstaltung findet statt:
Mittwoch, 25. September 2019
19:00 Uhr in der Merzweckhalle
Jacob-Engels-Halle
Hinter der Kirche
51143 Köln 
Haupteingang: Hintergasse neben der Feuerwehr
Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt:
Telefon 0221/221-22853
E-Mail stadtplanungsamt@stadt-koeln.de
Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 
zum 09. Oktober 2019
 an den Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks Köln-Porz, Herrn Henk van Benthem, 
Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64 – 70, 
51143 Köln oder per E-Mail an:  
henk.vanbenthem@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Informationen zum Bebauungsplanverfahren im 
Stadtbezirk Köln-Porz finden Sie auch im Internet 
unter:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-
bauen/bebauungsplaene/
Hinweise zum VerfahrenVorstellung des Konzepts
Städtebauliches Planungskonzept
Städtebauliches 
Planungskonzept
„An der Mühle“ in 
Köln-Porz-Langel
Einladung zur Informationsveranstaltung
am 25. September um 19:00 Uhr
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Druck
Repro-Point KG
13-US/61/600/08.2019
Flyer_Fruehzeitige buergerbeteiligung_an der muehle_6-seitig.indd   1 28.08.2019   10:48:45
$QODJH

RahmenbedingungenStädtebauliches Konzept
Für die ca. 0,75 ha große brachliegende städtische Fläche 
im geltenden Bebauungsplan 71359/02, beabsichtigt die 
Vorhabenträgerin Aditon KG anstelle des vorgesehenen 
Wohnstandorts, die Realisierung von kleinflächigem 
Einzelhandel (Discounter, Bäckerei/Bistro), geförderten 
Mietwohnungen und zwei Wohngruppen für betreutes 
Wohnen. Ziel ist es, den Ortseingang von Langel stadt-
räumlich zu definieren, in dem dort eine ansprechende 
gewerbliche und wohnbauliche Nutzung entwickelt wird. 
Nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) 
der Stadt Köln vom 17.12.2013 schließt das Vorhaben  
eine Unterversorgung mit Gütern des kurzfristigen 
Bedarfs im Stadtteil Porz-Langel.
Zur Umsetzung der Planung hat der Stadtentwicklungs-
ausschuss  am 10.1 1.2016 den Aufstellungsbeschluss für 
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem 
Arbeitstitel – An der Mühle – gefasst. Die öffentliche 
Bekanntgabe erfolgte am 14.12.2016.
Das Gebiet wurde früher als Hausmülldeponie genutzt. 
Sicherungsmaßnamen sollen dazu beitragen, dass 
Ausgasungen und Grundwasserverunreinigungen 
vermieden werden. 
Das Plangebiet liegt am Rand des Überschwemmungs-
gebietes des Rheins und ist bis zu einem mittleren 
Hochwasserereignis durch die bestehenden technischen 
Einrichtungen vor einer Überflutung geschützt.
Folgend Aspekte werden gutachterlich im Rahmen des 
weiteren Verfahrens untersucht:
 – Sanierungskonzept zur Altablagerung,
 – Verkehrsuntersuchung,
 – Lärmgutachten (Verkehrs- und Gewerbelärm), 
 – Artenschutzprüfung,
 – landschaftspflegerischer Fachbeitrag.
Städtebauliches und freiräumliches Planungskonzept
Der geplante Discounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche 
wird im Erdgeschoss eines III-geschossigen Gebäudes 
vorgesehen. In den Obergeschossen sollen eine öffent-
lich geförderte, barrierefreie und teilweise auch behin-
dertengerechte Wohnanlage mit ca. 28 Wohneinheiten 
(überwiegend 1- und 2-Zimmerwohnungen) sowie zwei 
Wohngruppen mit ca. fünf bis neun Personen als 
betreutes Wohnen errichtet werden. 
Im Erdgeschoss eines eigenständigen III-geschossigen 
Hauses sollen eine Bäckerei mit Bistro und in den Ober-
geschossen Praxisräume oder Wohnungen entstehen.
Die Flachdächer werden mit extensiver Dachbegrünung 
unter teilweiser Nutzung der solaren Strahlungsenergie 
geplant.
Die ca. 56 Stellplätze für den Discounter werden von der 
Lülsdorfer Straße angefahren und die Stellplatzfläche 
durch Pflanzungen einer straßenseitigen Hecke mit 
Laubbäumen aufgelockert. 
Die ca. 22 Stellplätze für die Wohnungen sollen in einem 
Garagenbau neben der Anlieferung des Discounters 
durch LKW im Erdgeschoss hergestellt werden.
Anlass und Ziel der Planung
Modellfoto 
Deutsche Grundkarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Flyer_Fruehzeitige buergerbeteiligung_an der muehle_6-seitig.indd   2 28.08.2019   10:49:29
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Anlage 2 Auszug Bebauungsplan

135 Zeichen

Anlage 2
XQPD‰VWlEOLFK
N
Stadtplanungsamt
Auszug aus dem Bebauungsplan 71359/02
In der Bohnenbitze
LQ.|OQ3RU]/DQJHObQGHUXQJ

Anlage 7 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung außer Frist

2063 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 71356/02, Arbeitstitel: -An der Mühle- in Köln-Porz-
Langel eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB 
Außerhalb der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertre-
tung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1. 
1.1 
Planung 
Der Einwender bittet den Stellplatzbedarf der Planung zu 
überprüfen, da er Parkplatzengpässe in den angrenze n-
den Straßen befürchtet. 
 
Berücksichtigt 
 
Es ist eine hohe Anzahl an 1 - Raum- Wohnungen sowie 
geförderte Wohnungen geplant. Daher kann davon ausge-
gangen werden, dass nicht jeder Haushalt ein eigenes Auto 
besitzt. Die Bewohner der Pflegewohngruppen besitzen in 
jedem Falle kein eigenes Auto.  
Direkt vor dem Objekt befindet sich die Haltestelle der KVB. 
Außerdem werden anhand der R ichtzahlen der Stadt Köln 
eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen vorgese-
hen. Daher wird die Anzahl der geplanten Stellplätze als 
angemessen eingeschätzt.  
1.2 Verkehr 
Der Einwender beschreibt die Verkehrssituation „An der 
Mühle:“ 
- Landwirtschaftliche Großmaschinen befahren 
- Rücksichtsloses Parken 
. 
 
--- 
 
entfällt 
 
 
Anlage 7

Beratungsverlauf (2)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Lülsdorfer Straße 236
  • Sandbergstraße
  • Rheinbergstraße
  • Hintergasse
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Loorweg
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • An der Mühle
  • Am Weingartsberg
  • In der Bohnenbitze
  • Hinter der Kirche
  • Straße 22
  • Am Rande
  • Straße 2
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4300/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.01.2020
Erstellt
10.12.2019 13:12