4300/2019
Städtebauliches Planungskonzept vorhabenbezogener Bebauungsplan – An der Mühle – in Köln-Porz-Langel Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Schl Sa Vorlagen-Nummer 4300/2019 Freigabedatum 02.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept vorhabenbezogener Bebauungsplan – An der Mühle – in Köln-Porz-Langel Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan- Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 71359/02, 1. Änderung, Arbeitstitel - In der Bohnenbitze – anzupassen und somit in südliche Richtung um die Flächen Gemar- kung Langel, Flur 2, Flurstücke 822-825 und 1003-1008 sowie im Bereich der Straße „An der Mühle“ zu erweitern. 2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 10.11.2016 den Beschluss zur Einleitung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes 71356/02 – An der Mühle - in Köln-Porz-Langel sowie die Durch- führung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen (2560/2016). Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte am 14.12.2016. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 71356/02 – An der Mühle - inklusive der öffentlichen Straßen Lülsdorfer Straße (Gemarkung Langel, Flur2, Teilstück aus 1081) und An der Mühle (Gemarkung Langel, Flur2, Teilstück aus 172) ist nicht identisch mit dem darunter liegenden rechtskräftigen Bebauungsplan 71359/02 1. Änderung – In der Bohnenbitze –. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes würden vereinzelte Teilstücke im südli- chen und im westlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 71359/02, 1. Änderung – In der Bohnenbitze – bestehen bleiben. Das Bestehenbleiben diese räumlich voneinander getrenn- ten Teilstücke begründet erhebliche Zweifel an der städtebaulichen Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Absatz 3 BauGB des nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verbleiben- den Bauplanungsrechtes, welches zur Unwirksamkeit des rechtskräftigen Bebauungsplan 71359/02 1. Änderung – In der Bohnenbitze – führen dürfte. Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches werden die o.g. Teilstücke in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter gleichzeitiger Übernahme der bereits bestehenden Festsetzungen einbezogen. Die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens im Hinblick auf die rechtskräftig bestehenbleibenden Teilstücke des rechtskräftigen Bebauungsplanes 71359/02 1. Änderung – In der Bohnenbitze – ist somit nicht erforderlich, da der Bebauungsplan 71359/02 1 .Änderung – In der Bohnenbitze – kom- plett durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan – An der Mühle - überplant wird. Der Planungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes betrifft unverändert die städtischen Grundstücke Gemarkung Langel, Flur 2,Flurstücke 1021 bis 1027. Nach Ergebnissen aus der Beteili- gung der Dienststellen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB stehen die Flurstücke Gemarkung Langel, Flur 2,Flurstücke 991 und 992 für die Planung nicht mehr zur Verfügung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Modell 2 in einer Abendveranstaltung am 25.09.2019 statt. Die Niederschrift zur Abendveranstaltung ist der Anlage 5 zu entnehmen. Schriftliche Stellungnahmen konnten vom 25.09.2019 bis 09.10.2019 beim Bezirksbürgermeister von Porz abgegeben werden. Insgesamt sind 17 schriftliche Stellungnahmen innerhalb der Frist und 1 Stellungnahme außerhalb der Frist eingegangen, die sich im Wesentlichen mit der öffentlichen Ver- kehrssituation, den Umweltbelangen inklusive Altlast der ehemaligen Mülldeponie, den Gebäudehö- hen und der Gestaltung sowie der Einzelhandelsnutzung der künftigen Bebauung auseinandersetzen. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Be- bauungsplanverfahren sind in Anlagen 6 und 7 enthalten. In der Zeit vom 18.08. bis 19.09.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im Zusammenhang mit der Anwendung des Kooperativen Baulandmodel durch- geführt. Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018 (1640/2018) wird auf ein Qualifi- zierungsverfahren verzichtet und zur Sicherung der städtebaulichen Qualität die Abstimmung im Ge- staltungsbeirat beschlossen. Die Planung wurde am 17.09.2018, am 10.12.2018 und am 02.04.2019 sowie abschließend am 25.06.2019 vorgestellt. Die Ergebnisse des Gestaltungsbeirates sind in die Planung eingebracht. Ziel der Planung Für die ca. 0,75 ha große brachliegende städtische Fläche im geltenden Bebauungsplan 71359/02, beabsichtigt die Vorhabenträgerin Aditon KG anstelle des vorgesehenen Wohnstandortes, die Reali- sierung von kleinflächigem Einzelhandel (Discounter, Bäckerei/Bistro), geförderten Mietwohnungen und zwei Wohngruppen für betreutes Wohnen am Ortseingang von Langel zu entwickeln. Durch das 3 Vorhaben wird eine bestehende Unterversorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs im Stadtteil Porz-Langel behoben. Die Ansiedlung entspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln vom 17.12.2013. Planungs- und Nutzungskonzept Der geplante Discounter mit circa 800 m² Verkaufsfläche wird im Erdgeschoss eines III- geschossigen Gebäudes vorgesehen. In den Obergeschoßen sollen eine öffentlich geförderte, barrierefreie und teilweise auch behindertengerechte Wohnanlage mit circa 28 Wohneinheiten, (überwiegend 1- und 2- Zimmerwohnungen) sowie 2 Wohngruppen mit circa 5 bis 9 Personen als betreutes Wohnen errichtet werden. Im Erdgeschoss eines eigenständigen III-geschossigen Hauses sollen eine Bäckerei mit Bistro und in den Obergeschossen Praxisräume oder Wohnungen entstehen. Die Flachdächer werden mit extensiver Dachbegrünung unter teilweiser Nutzung der solaren Strah- lungsenergie geplant. Die circa 56 Stellplätze für den Discounter werden von der Lülsdorfer Straße angefahren und die Stellplatzfläche durch Pflanzungen einer straßenseitigen Hecke mit Laubbäumen aufgelockert. Die circa 22 Stellplätze für die Wohnungen sollen in einem Garagenbau neben der Anlieferung des Discounters durch LKW, im Erdgeschoss hergestellt werden. Anregungen aus der Bürgerbeteiligung Planung Das Planungskonzept sieht eine Verkaufsfläche von weniger als 800 m² für den Discounter vor, wel- ches nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) im Dorfgebiet durchaus vertretbar er- scheint und damit die Unterversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Stadtteil Porz-Langel gedeckt werden kann. Der Standort ist städtebaulich vertretbar, da im Ortskern für diese Nutzung keine Flächen zur Verfügung stehen. Die Bedenken der Anwohner, dass die Bebauung an die Gärten der Häuser Am Weingartsberg unmit- telbar heranrückt, wird gefolgt. Die Verwaltung wird die Gestaltung des Gebäudes (Material der Fas- saden) und die Freiflächenplanung als Sichtschutz zu der Nachbarschaft im weiteren Verfahren prü- fen. Verkehr Im Rahmen der öffentlichen Straßenplanung durch die Verwaltung wird der zukünftige Straßenaus- bau Lülsdorfer Straße/An der Mühle/Loorweg überprüft. Nach erster Einschätzung kann der Verkehr, der aus der Nutzung hervorgeht, über eine normale Einmündung an das vorhandene Straßennetz aufgenommen werden. Altlast Das Gebiet wurde früher als Hausmülldeponie genutzt. Sicherungsmaßnamen sollen dazu beitragen, dass Ausgasungen und Grundwasserverunreinigungen vermieden werden. Artenschutz Erste Untersuchungen im Rahmen einer Artschutzprüfung (ASP I) ergaben, dass einige von den Bür- gerinnen und Bürgern benannten Arten nicht im Plangebiet vorhanden sind und andere nicht unter planungsrelevante Arten fallen, die daher nicht weiter vertieft untersucht werden müssen. Umwelt Die Rodungsarbeiten werden unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben durchge- führt. Das Plangebiet liegt am Rand des Überschwemmungsgebietes des Rheins und ist bis zu einem mittleren Hochwasserereignis durch die bestehenden technischen Einrichtungen vor einer Überflu- tung geschützt. Folgend Aspekte werden gutachterlich im Rahmen des weiteren Verfahrens untersucht: - Sanierungskonzept zur Altablagerung, - Verkehrsuntersuchung, - Lärmgutachten (Verkehrs- und Gewerbelärm), - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, - Artenschutzprüfung, 4 - Mobilitätskonzept, um umweltfreundliche nachhaltige Mobilität sicherzustellen. Vorgabenbeschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund des vorliegenden Planungskonzeptes und der Ergebnissen der aufgeführten Untersuchungen sowie den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung das vorhaben- bezogene Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Vorberatungen : Einleitungsbeschluss sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (2560/2016): Stadtentwicklungsausschuss15.09.2016 einstimmig beschlossen Bezirksvertretung Porz 15.09.2016 Einstimmig korrigiert empfohlen Stadtentwicklungsausschuss10.11.2016 einstimmig beschlossen Öffentliche Bekanntgabe (nach StEA 15.09.2016) 05.10.2016 Öffentliche Bekanntgabe (nach StEA 10.11.2016) 14.12.2016 Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung sowie der Abendveranstaltung wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich alt und neu Anlage 2 Auszug rechtskräftiger Bebauungsplan 71359/02 Anlage 3 Planungskonzept aus der Bürgerversammlung (Abendveranstaltung) Anlage 4 Flyer zur Bürgerversammlung Anlage 5 Niederschrift Bürgerversammlung (anonym) Anlage 5.1 Entschlüsselungstabelle der Wortmeldungen (nicht öffentlich) Anlage 6 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB Anlage 6.1 Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen (nicht öffentlich) Anlage 7 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung außerhalb der Frist Anlage 7.1 Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen (nicht öffentlich)
Anlage 1 Geltunsgbereich alt und neu
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Geltungsbereich VEP altGeltungsbereich VEP neu,nach B-Plan 71359/02Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes alt + neuAn der Mühlein Köln - Porz - Langel Maßstab 1 : 2 500
Anlage 5 Niederschrift Bürgerversammlung
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Die Oberbürgermeisterin 10.12.2019 61/Stadtplanungsamt Frau Schlömer Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefon 0221 221 22853 50679 Köln Telefax 0221 221 22450 NIEDERSCHRIFT über di e frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "A n der Mühle" in Köln-Porz-Langel Ver anstaltungsort: Jacob- Engels-Halle Hinter der Gasse , 511134 Köln-Porz-Langel Ter min: 25.09.2019 Beg inn: 19.00 Uhr Ende : 20.15 Uhr Bes ucher: circa 130 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: Herr Henk van Benthem, Bez irksbürgermeister des Stadtbezirkes Porz Ver waltung: Her r Greitemann, Beigeordneter des Dezernates Stadtentwicklung, Planen und Bauen Herr Minkus, Vorsitzender des Gestaltungsbeirat Herr Tuch, Stadtplanungsamt Frau Schlömer, Stadtplanungsamt Vor habenträger: Her r Brings, Aditon KG Ent wurfsplanung: He rr Keuthen, NEW Architekten Beba uungsplanung: Her r Haase, Büro H + B Stadtplanung Ni ederschrift: He rr Haase, Büro H+ B Stadtplanung Anlage 5 Stadtplanungsamt Herr Bezirksbürgermeister van Benthem eröffnet die Versammlung um 19 Uhr. Er begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und die anwesenden Vertreter der politischen Parteien. Danach stellt er die Teil nehmer des Podiums vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung mit Vorträgen und anschließender Diskussion. Er weist aus datenschutzrechtlichen Gründen darauf hin, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird, damit darüber eine Niederschrift angefertigt werden kann. Herr Beigeordneter Greitemann begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er erläutert, dass er bewusst an der Versammlung teilnimmt, da das Projekt intensiv im Gestaltungsbeirat diskutiert wurde und er möchte auf die Einschätzungen vor Ort zu diesem Vorhaben reagieren können. Seit dem Einleitungsbeschluss Ende 2016 wurde mit dem Investor und seinem Architekten sowie möglichen Betreibern des Marktes die Planung weiterentwickelt. Er unterstreicht, dass sich das Bebauungsplanverfahren am Anfang befindet und neben der heutigen frühzeitigen Ö ffentlichkeitsbeteiligung mindestens eine weitere Beteiligung (Offenlage) durchgeführt wird. Anregungen können bis zum 09.10.2019 an Herrn Bezirksbürgermeister van Benthem gesendet werden. Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bittet die Vertreter der politischen Parteien von eigenen Wortbeiträgen Abstand zu nehmen, da dies eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist. Um eine fundierte Diskussion führen zu können, bittet er um Nutzung der Mikrofone, damit die Wortbeiträge in der Niederschrift widergegeben werden können. Herr Tuch geht in seinem Vortrag darauf ein, dass bereits ein Bebauungsplan für ein Wohngebiet vorhanden ist, auf dessen Grundlage die neue Planung aber nicht umgesetzt werden kann. Daher ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich. Er erläutert die Verfahrensschritte eines Bebauungsplanes anhand einer vorbereiteten Präsentation. Die Bezirksvertretung Porz und der Stadtentwicklungsausschuss haben den Einleitungsbeschluss gefasst. Der heutige Termin diene der Sammlung der Anregungen zur vorliegenden Planung, da aus der Erfahrung die Bürgerinnen und Bürger vor Ort relevante Einschätzungen zu einem Plangebiet abgeben könne n (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Herr Tuch führt weiter aus, dass der Bezirksvertretung Porz und anschließend der Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen eines Vorgabenbeschlusses entscheidet , wie mit den Anregungen umgegangen wird und in welcher Form das Planverfahren weiterbetrieben wird Auf Grundlage dieser Beschlussfassung beginnt die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes (mit Begründung , Umweltbericht, Fachgutachten). Der Bebauungsplanentwurf wird der Öffentlichkeit im Rahmen der sogenannten Offenlage für die Dauer eines Monats im Stadtpl anungsamt zur Stellungnah me öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auch vollständig auf der Homepage der Stadt Köln zur Einsichtnahme bereit. Danach gibt es zwei Varianten des Verfahrens. Entweder werden durch die Anregungen keine Änderungen erforderlich und der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln kann erfolgen. Oder es kommt durch die Anregungen zu einer Änderung des Bebauungspla nentwurfes, was zu einer erneuten Offenlage führt. Da frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen in Bebau ungsplanverfahren von de n jeweiligen Bezirksvertretungen durchgeführt werden, sind schriftliche Stellungnahmen bis zum 09.10.19 an den Bezirksbürgermeister zu richten. Der Einleitungsbeschluss aus dem Jahre 2016 wurde auch 2016 gefasst und bekannt gemacht. Der Gestaltungsbeirat hat im Juni 2019 den aktuellen Planungsstand beraten. Herr Tuch weist darauf hin, dass eine Niederschrift der Veranstaltung angefertigt wird und im Vorfeld durch Flyer und Plakate über die Möglichkeiten zur weiteren Information hingewiesen wurden. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt und die vorliegende Planung entspricht der Darstellung des FNP . Der Bebauungsplanentwurf ist daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Herr Keuthen stellt das konkrete Projekt vor, dass sich am Ortseingang von Langel befindet und dort zu einer Adressierung beitragen soll. Die aktuelle Planung ist das Resultat verschiedener Varianten an dieser Stelle, die mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt und weiter vertieft wurden. Die Planung sieht einen sogenannten „Riegel“ circa 35 m abgesetzt von der Lülsdorfer Straße, und ein sogenanntes „Punkthaus“ mit den Maßen von circa 15 x 15 m direkt an der Straße als straßenbegleitende Bebauung vor. Beide Gebäude sind mit drei Vollgeschossen und einem „ Staffelgeschoss“ geplant, welche zwischen d er Neubauarchitektur und der Bestandsbeb auung vermitteln soll en. Der Parkplatz befindet sich vor dem „Riegel“ , wodurch die Wohnbebauung Am Weingartsberg abgeschirmt und der Versorger für die Kunden an der Lülsdorfer Straße aus sichtbar wird. Die Forderungen aus dem Gestaltungsbeir at mit einem großzügigen Heckenbestand und Baumbestand entlang der Lülsdorfer Straße, eine räumliche Wirkung zur Straße zu erzielen, wurden berücksichtigt. Die Rückseite des Vorhabens soll autofrei sein und die Freiflächen de n verschiedenen Nutzungen zu geordnet werden. Die Topographie des Geländes weist einen Höhenunterschied von der Lülsdorfer Straße bis zum rückwärtigen Grundstücksbereich von 2 bis 4 m auf. Als Nutzungen sind ein Versorger mit circ a 800 qm Verkaufsfläche und eine ähnlich große Fläche für Anlieferung, Lagerflächen, Kühlräume sowie ein Café/Bäcker mit darüber liegenden Wohnnutzungen im „Punkthaus“ geplant. Im Detail gibt es im Gebäuderiegel circa 28 1- und 2-Zimmerwohnungen und einige 3-Zimmerwohnungen, zumeist als geförderte Wohnungen sowie zwei Pflegewohngruppen von jeweils 400 qm Größe . Diese haben einen rückwärtigen Ausgang zum sogenannten Gartenbereich. Die Ansichten und Querschnitte zeigen den Höhenunterschied im Gelände und auch die Höhe der geplanten Baukörper mit dem in das Gelände geschobenen Supermarkt. Der Gebäuderiegel ist sowohl horizontal wie vertikal gegliedert . Die Vorderseite zur Lülsdorfer Straße besitzt im 1. Obergeschoss eine durchgehende Arkade mit dahinterliegenden Loggien. Das Dachgeschoss mit den vier Aufbauten folgt einem Rhythmus und dazwischen werden begehbare Terrassen vorgesehen. Es wurde den Vorgaben aus dem Beschl uss (StEA 28.06.2018 (1640/2018)) gefolgt, möglichst wenige Stellplätze vor dem Gebäude zu schaffen. Darum werden einige Stellplätze für die Bewohner sowie die Anlieferung für den Supermarkt im Gebäude untergebracht. Die Wohnungen sollen über die rückwärtige Seite des Gebäudes von der Straße An der Mühle nur zu Fuß erreichbar sein und nicht über den Parkplatz. Über die Treppenanlage neben dem Riegel wird der rückwärtige Bereich erschlossen. Die Rückseite des Rie gels kann nach den Vorgaben der Barrierefreiheit auch durch Rampenanlagen von der Straße An der Mühle erreicht werden. Die Materialwahl der Fassaden wurde auch im Gestaltungsbeirat diskutiert und ist jedoch zu diesem frühen Zeitpunkt noch offen. Zum Abschluss erläutert Herr Keuthen noch das Foto des Architekturmodells, an dem die einzelne n Planungsschritte erarbeitet wurden. Herr Haase erläutert das weitere Bebauungsplanverfahren: D azu gehör en auch notwendigen Gutachten, wie Verkehrsgutachten, Lärmgutachten sowie Umweltgutachten wie Artenschutz, Boden, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und das Thema Regenwasser, Hochwasser und Starkregen. Darüber hinaus gibt es ein Energiekonzept als aktuelle Forderung von der Stadt Köln Z wischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag mit weiteren Regel ungen zur Durchführung des Vorhabens (z.B. Durchführungsfristen) geschlossen. Herr Beigeordneter Greitemann ergänzt, dass bezüglich der bekannten Hausmülldeponie von der Stadt ein Sanierungskonzept erwartet wird. Außerdem liegt das Plangebiet am Rande eines Überschwemmungsgebietes des Rheins , was ebenfalls durch gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes überprüft wird. Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bedankt sich für die einleitenden Vorträge und gibt die Diskussion frei. Er begrüßt noch weitere Vertreter politischer Parteien. Er verzichtet zur Beschleunigung des Ablaufes auf das Ausfüllen der bereitliegenden Zettel für die Anregungen und bittet die Fragen und Anregenden an den bereitgestellten Mikrofonen, unter Angaben des Namen vorzutragen. Herr Beigeordneter Greitemann erläutert die Wichtigkeit der Namensnennung für die Dokumentation der Veranstaltung und der späteren Abwägung. Einwender 1 begrüßt das Bauvorhaben. Er fragt nach, ob das Vorhaben auch den geplanten Bau der Umgehungsstraße wahrscheinlicher machen würde. Herr Beigeordneter Greitemann verweist auf das noch zu erstellende Verkehrsgutachten, das neue Erkenntnisse bringen wird. Er schätzt die Situation so ein, dass der Druck auf die Umsetzung der o.g. Umgehungsstraße durch das Vorhaben verdichtet werden könnte. Einwender 2 fragt, wie dicht an die Gartenzäune der Bebauung Am Weingartsberg gebaut wird. Herr Keuthen erläutert, dass die Abstandsflächen der Neubebauung auf dem eigenen Grundstück eingehalten werden. Im Bereich des „Punkthauses“ ergeben die notwendigen Abstände 4 bis 5 m entlang der angrenzenden Grundstücksgrenze. Der „Riegel“ rückt teilweise bis auf das Mindestmaß von 3 m an die benachbarte Grundstücksgrenzen heran. Die Bauteile, die in das r ückwärtige Grundstück hineinragen, halten alle den Mindestabstand von 3 m ein. Zur Stra ße An der Mühle sind für den Riegel 5 m vorgesehen, welches zu einer öffentlichen Straße hinaus reicht. Einwender 2 interessiert, ob die Balkone auf die Gärten Am Weingartsberg gerichtet sind. Herr Keuthen bestätigt dies teilweise und ergänzt, dass es zu beiden Seiten des Gebäuderiegels Balkone (Anmerkung: Ir rtümliche Bezeichnung, hier nur Loggien) vorgesehen sind. D ie Einzelzimmer der Wohngruppe im 1. Obergeschoss zur Lülsdorfer Straße haben Balkone und die gemeinschaftlichen Freibereiche der Wohngruppen gehen ebenerdig zur Rückseite hinaus. Die kleineren Wohnungen im 2. Obergeschoss haben ihre Balkone nach Süden ausgerichtet. Einwender 2 vermittelt seinen Eindruck, dass damit die Leute aus dem Gebäuderiegel den Bewohnern Am Weingartsberg direkt von oben in die Gärten sehen können. Herr Keuthen erläutert, dass bei einer üblichen Bebauung immer Gebäudeseiten zueinander ergeben werden. Einwender 3 möchte wissen, ob durch das geplante Verkehrskonzept sich im öffentlichen Straßenraum an der Kreuzung Loorweg/An der Mühle ein Ausbau von Fußgängerüberwegen und eine Geschwindigkeitsreduzierung vorgesehen sind. Herr Beigeordneter Greitemann bedankt sich für die Anregung. Die Anregung sollte in das Verkehrskonzept eingebracht werden, welches in dieser Detailtiefe noch nicht vorliegt. Die Stadt ist sich um Veränderungen des Verkehrs bewusst und wird mit dem Verkehrsdezernat weitere Maßnahmen abstimmen. Einwender 3 fragt des Weiteren, zu welchem Zeitpunkt man sich schriftlich äußern müsse und ob in dem zweiten Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung noch einmal auf die Maßnahmen eingegangen werden könnte. Herr Beigeordneter Greitemann bestätigt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um Anregungen einzubringen und darzulegen, welche Gefahrenpunkte von Ihrer Seite gesehen werden, diese können dann in weiteren Planungen geprüft werden. Dies ist bis zum 09.10. 2019 bei Herrn Bezirksbürgermeister van Benthem digital oder in Papierform möglich, damit die Argumente im Abwägungsprozess und später in der Planung beim Stadtplanungsamt beachtet werden können. Es bestünde auch die Möglichkeit, sich noch einmal zu äußern, wenn die Anregung nicht oder nur teilweise im Rahmen der Offenlage berücksichtigt sein sollte. Einwender 4 fragt, ob das Gelände zum Gebäude Lülsdorfer Straße 236 angrenzend an das dreistöckige „Punkthaus“ abgetragen wird. Herr Brings stellt sich zunächst als Investor vor. Er erläutert, dass der Höhenunterschied des Geländes bekannt sei und deshalb eine Treppenanlage vorgesehen ist, um auf den rückwärtigen Bereich zu kommen. Das Gelände wird wahrscheinlich durch eine Pfahlbauwand auf dem Vorhabengelände abgefangen , ohne das Nachbargrundstück zu tangieren. Dadurch wird sich auf dem Grundstück das Niveau nicht verändern. Einwender 4 führt weiter aus, dass jetzt ein dreistöckiges Gebäude errichtet wird, was bisher nicht möglich war. Er fragt wieso es gerade an dieser Stelle jetzt möglich ist ? Herr Tuch führt aus, dass generell die Stadtplanung aufgefordert ist, sparsam mit Grund und Boden um zugehen und damit eine optimale Ausnutzung der Baugrundstücke erzielt werden soll. Die Schaffung v on Planungsrecht lässt eine Verdichtung gegenüber der Bestandsbebauung zu. Damit ist unter Berücksichtigung der Anregungen und der Fachgutachten auch eine höhere Bebauung möglich, als in der Vergangenheit üblich. Hier ist auch erkennbar, dass in der Umgebung einzel ne höhere Gebäude vorhanden sind, sodass das Punkthaus kein Solitär darstellt. Darüber hinaus ist unter Beachtung der Topographie, die Einfügung des Vorhaben gegeben ist und die erarbeitete Planung eine zeitgemäße Lösung darstellt. Einwender 4 weist darauf hin, dass das Plangebiet durch eine ehemalige Deponie belastet ist und fragt, wie damit umgegangen wird. In der Vergangenheit sind Maßnahmen gescheitert, da die Kosten zur Entsorgung zu hoch waren. Herr Beigeordneter Greitemann sagt zu, dass im laufenden Bebauungsplanverfahren eine Altlastuntersuchung erfolgt und ein Sanierungskonzept erstellt wird. Er bittet diesen Hinweis auch noch einmal schriftlich einzureichen. Einwenderin 5 fragt, ob nördlich der Straße An der Mühle der Bebauungsplan erweitert wird. Sie hält es für fraglich, ob sich am Ortsrand von Langel ein neues Zentrum entwickeln kann. Sie befürchtet, dass durch die Planung eines Bäckers das vorhanden Zentrum von Langel „entlebt“ wird. Sie fragt weiter, was mit betreutem Wohnen zu verstehen ist (Altenheim oder eine Wohngruppe für jugendliche Randgruppen). Herr Beigeordneter Greitemann bestätigt, dass nördlich der Straße An der Mühle keine Bebauung vorgesehen ist. Er erläutert, dass der Einzelhandel bewusst hier angesiedelt werde soll, da im Innenbereich von Langel keine Flächen dafür vorhanden sind und im Einzelhandels - und Zentrenkonzept ein Versorgungsdefizit festgestellt wurde. Herr Brings erläutert, dass durch die demographische Entwicklung in den nächsten Jahren mit sehr viel mehr ältere Menschen zu rechnen ist und für diese Menschen bezahlbarer Wohnraum in Köln sehr rar ist. Hier sollen Wohnungen für ältere Menschen mit einem Betreuungsbedarf oder Menschen mit Behinderungen entstehen, die sich eine optional Betreuung über karikative Pflegedienste wie zum Beispiel der DAK, Caritas, der Diakonie oder den Alexianern bedienen können, um ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Es wird dabei nicht an eine Pflegeeinrichtung gedacht. Herr Beigeordneter Greitemann ergänzt, dass die demokratische Weiterentwicklung der Stadt ein wichtiges Thema ist und unterstreicht den Willen der Stadt, solche Einrichtungen zu fördern. Er veranschaulicht dies damit, dass bis 2040 mit einer Zunahme von ca. 30 % in der Altersgruppe der 55- bis 70 - Jährigen und Älteren gerechnet werden kann. Einwenderin 6 erläutert, dass Sie derzeit auf den Baumbestand des Grundstückes sieht und zukünftig auf d as großen Gebäudes sehen wird. Es interessiert Sie, ob irgendetwas von dem Baumbestand erhalten werden kann. Herr Dr. Bertrams vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Smeets ist derzeit mit den artschutzrechtlichen Untersuchung und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie dem hier vorliegenden Grünflächenentwurf beauftragt. Er sagt eine Prüfung zu, welche Bäume erhaltenswert sind. Er geht jedoch auf der Grundlage der vorliegenden Planung davon aus, dass von dem heutigen Baumbestandes diese weitgehend wegfallen werden. Im vorgestellten Gestaltungs entwurf ist bereits die Neupflanzung von Bäumen als Ersatz erkennbar und zukünftig soll eine Eingrünung des Gebäudes und des Grundstückes, insbesondere zur Lülsdorfer Straße und der rückwärtigen Bereiche erfolgen, wo definitiv eine z usammenhängende Baumreihe geplant ist. Darüber hinaus werden die Dachterrassenbereichen begrünt. Dazu kann heute keine konkrete Planung benannt werden. Der durch die Planung erzeugte Eingriff in die Natur, der visuell wahrgenommen wird, wird in den Umweltuntersuchungen gezielt aufgegriffen und behandelt. Herr Beigeordneter Greitemann ergänzt, dass während der Bauphase etliche Bäume und Sträucher nicht zu retten sind und stattdessen eine neue Baumkulisse aufgebaut wird, um ein verträgliches Einfügen für die Nachbarschaft zu gewährleisten. Einwenderin 7 fragt generell nach einem Ausbaukonzept zum derzeit schlechten Ausbauzustand des Loorweges sowie der Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße und befürchtet, dass sich der Straßenzustand weiter verschlechtern wird, wenn das Verkehrsaufkommen durch die Planung eines Discounters und zusätzliche Wohnungen auf der Straße zunehmen sollte. Herr Beigeordneter Greitemann erläutert, dass der Straßenzustand bekannt sei und im Verkehrsgutachten mitberücksichtigt wird. Er wird das Verkehrsdezernat über die Anmerkungen informieren. Allerdings geht dieses Thema über die Erstellung des Bebauungsplanes hinaus. Frau Schlömer ergänzt, dass die Verkehrsplaner der Stadt Köln für den zukünftigen Ausbau der Straße angefragt hätten, ob das Stadtplanungsamt eine Planung im Bereich Zündorf und Langel betreibt. Einwenderin 8 möchte wissen, was für ein Gebäudeteil direkt an die Gärten Am Weingartsberg grenzt. Herr Keuthen erläutert anhand des Lageplanes und der Schnitte, dass die Tiefgarage für die Wohnbebauung in den Hang geschoben wird und circa 1 bis 1,5 m aus dem Gelände herausragen wird. Da die Geschosshöhe des Versorgers höher ist, ragt das Gebäudeteil ca. 2 bis 3 m aus dem natürlichen Gelände. Außerdem ist ein sogenannter „Tee-Pavillon“ oder ein Gartenhaus als Fahrradunterstellplatz geplant, der sich 4 bis 5 m über dem oben genannten Niveau des Versorgers erheben kann. Einwender 9 weist darauf hin, dass es sich bei dem Plangebiet um eine ehemalige Hausmülldeponie handelt, von der er bei Einzug 1985 erst nachträglich erfahren habe. Nach seiner Kenntnis steht in der Nähe e in Container, der wohl unregelmäßig die Abgase der ehemaligen Deponie ausleitet. Er fragt nach, ob bei Versiegelung der gesamten Fläche zusätzliche Bodenausgasung entstehen. Herr Beigeordneter Greitemann erläutert, dass im Bebauungsplanverfahren ein Sanierungskonzept erstellt wird. Er bedauert, dass er als Eigentümer zu spät von der Deponie erfahren hat. Er verweist jedoch auf den ursprünglichen Bebauungsplan (Anmerkung: 71359/02 vom 18.05. 1981), der auf die Deponie bereits als Altlast hingewiesen hat. Einwender 9 möchte des Weiteren wissen, ob Ersatzflächen für das Wäldchen geschaffen werden, da dies in diesem Bereich der einzige CO² Speicher ist. Herr Dr. Bertrams sichert zu, dass dies Prüfgegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist. Dabei wird der Eingriff unter Beachtung des bestehenden Baurechtes festgestellt und berücksichtigt. Einwender 4 ergänzt zu den Aussagen, seines Vorredners bezüglich der Deponie, dass im Rahmen der Planung für Einfamilienhäuser, keine Information zu der Deponie gemacht wurde. Er gibt des Weiteren zu Bedenken, dass die Einmündung des Vorhabengebietes in einer Kurve an der Lülsdorfer Straße liegt. Herr Bezirksbürgermeister van Benthem erläutert, dass die Anregung von der Verwaltung mitgenommen wird. Einwenderin 10 fragt, wann die Planung des Bebauungsplanes umgesetzt wird Herr Beigeordneter Greitemann begrüßt zunächst die Bürgermeisterin Elfi Scho - Antwerpes und erläutert dann das Ziel, den Bebauungsplan in 2 Jahren mit dem Satzungsbeschluss abzuschließen . Wenn parallel die eingereichten Baugenehmigungen zum Satzungsbeschluss genehmigt werden, könne in 2 bis 3 Jahren mit dem Bau begonnen werden. Einwenderin 10 fragt ergänzend, welcher Zeitraum für den Bau anzurechnen ist. Herr Brings geht von circ a 18 Monaten Bauzeit aus , sobald die Baugenehmigung erteilt ist. Einwenderin 10 begrüßt das Angebot für betreutes Wohnen, bezweifelt jedoch aus Ihrer eigenen Erfahrung, dass der Zeitplan gerade in Köln eingehalten werden kann. Einwenderin 11 fragt nach der ausreichenden Zufahrtsmöglichkeit von der Lülsdorfer Straße für die Anlieferung des Marktes mit LKW. Herr Beigeordneter Greitemann verweist bzgl. der Anlieferung des Marktes auf das Verkehrsgutachten. Dort werden auch die Anlieferhäufigkeiten und -zeiten betrachtet. Einwenderin 11 möchte wissen, ob das Haus nördlich der Straße An der Mühle bestehen bleibt und ob dort der Parkplatz für den Versorger entstehen soll. Frau Schlömer bestätigt, dass dieses Gebäude außerhalb des Plangebietes liegt und auf den Plänen auch der Bestand mit dargestellt wird und dass der Parkplatz innerhalb des Plangebiets liegen wird. Einwenderin 11 möchte noch erfahren, welcher Versorger vorgesehen ist. Herr Beigeordneter Greitemann verweist auf laufende Verhandlungen zwischen der Vorhabenträgerin und möglichen Betreibern. Er bestätigt, dass die Parkplätze für den Nahversorger auf dem Grundstück des Vorhabenträgers untergebracht werden müssen. Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bedankt sich bei den Porzer Pressevertreter, die über das Vorhaben berichten. Einwender 2 interessiert die Verkehrssituation im Bereich Sandbergstraße/Lülsdorfer Straße. Er bittet um Prüfung, wie dort die Verkehrssituation für fahrradfahrende Kinder und die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. Herr Beigeordneter Greitemann bittet darum, diese Anregung schriftlich an den Bezirksbürgermeister zu richten, damit diese Überlegungen geprüft werden können. Einwender 9 befürchtet, dass der neue Versorger nach der ersten Mietzeit nicht genug Umsatz erreichen kann und wie andere Geschäfte auch aufgeben wird. In Lülsdorf und Zündorf gäbe es genügend Geschäfte. Herr Brings erläutert, dass er selbst Eigentümer bleibt und ein Interesse besteht, dass ein leistungsstarker Versorger ausgewählt wird. D ie Versorger erstellen eigene Marktstudien und es besteht ein gemeinsames Interesse, dass der Versorger langfristig am Ort bleibt. Außerdem sollte die Langeler Bevölkerung das Angebot annehmen und vor Ort Ihre Einkaufe tätigen. Die Planung eines Bäckers/Cafés sorgt zusätzlich für eine ansprechende Aufenthaltsqualität. Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bekräftigt die Aussage von Herrn Brings, dass alle Langeler mit ihrem Einkauf direkt am Ort dazu beitragen können, dass eine langfristige Bindung des Versorgers gelingt. Das Einkaufsverhalten mit dem Auto nach Zündorf zu fahren sollte zugunsten der fußläufigen Erreic hbarkeit eines Versorgers angenommen werden. Hier sollte ein gemeinsames Interesse bestehen. Einwenderin 13 fragt ein namentlich nicht genannter Teilnehmer , wie groß die Verkaufsfläche ist. Herr Brings erläutert, dass die Verkaufsfläche über die Bauordnung limitiert ist und bei knapp unter 800 qm liegt. Herr Beigeordneter Greitemann bestätigt, die Obergrenze liegt bei maximal 799 qm. Einwender 2 fragt noch einmal nach, ob der Zugang der Gärten der bestehenden Bebauung Am Weingartsberg weiterhin durch ein Gartentürchen über die Plangebietsfläche möglich bleibt.
Anlage 6 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 71356/02, Arbeitstitel: -An der Mühle- in Köln-Porz- Langel eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 25.09.2019 durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Es sind 17 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.09.2019 bis zum 09.10.2019 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertre- tung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Verkehr Die Einwenderin regt ein Halteverbot o.ä. auf der Lülsdor- fer Straße/Sandbergstraße an. --- Die Anregung bezieht sich auf die öffentliche Verkehrsfl ä- che, für d ie die Vorhabenträgerin nicht das Planungskon- zept entwickelt (der Bereich liegt außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes) und ist nicht unmittelbar Gegen- stand des Bauleitplanverfahrens. Im Rahmen der öffentl i- chen Straßenplanung erfolgt zum zukünftigen Straßenaus- bau eine Überprüfung. 2. Der Einwender verweist auf die am Ortseingang von Lan- gel stattfindende Kirmes, die dem Plangebiet benachbart liegt. Die Bürger, die neu hinzuziehen, sollten auf diesen Umstand aufmerksam gemacht werden, um „böse Übe r- raschungen“ zu vermeiden. berücksichtigt Die von der einmalig pro Kalenderjahr ausgehenden Lärmemissionen der Kirmesveranstaltung werden im weite- ren Verfahren geprüft und berücksichtigt. Ziel ist eine ve r- trägliche Lösung zwischen dem Ruhebedürfnis der zukünf- tigen Anwohner und dem Wunsch der Langeler Bürger, die Kirmes auch weiterhin am bisherigen Standort einmal jähr- lich durchzuführen. 3. 3.1 Planung Die Einwenderin regt an, Wohnungen in vorhandenen Baulücken zu errichten. berücksichtigt Nach dem Wohnungsbauprogramm 2015 der Stadt Köln (Stand 05/2007) ist das Plangebiet als Baulücke „Lülsdorfer Straße“ (W715-006) erfasst. Dazu zählen auch Plangebie- te, die für den dringend erforderlichen Wohnungsbau noch Anlage 6 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nicht umgesetzt wurden. 3.2 Discounter Die Einwenderin befürchtet, dass sich die neuen Geschäf- te wirtschaftlich nicht tragen könnten. Nicht berücksichtigt Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln vom 17.12.2013 wird im Stadtteil Porz -Langel eine Unterversorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs fest- gestellt. Es ist geplant, mit dem Vorhaben diese Versor- gungslücke zu schließen und die wohnortnahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs insbesondere auch für nicht mobile Nutzer, wie zum B eispiel ältere oder gehandi- capte Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Die Vorhabenträgerin wird Eigentümerin des Plangrunds t- cükes, sodass ein leistungsstarker Versorger ausgewählt werden konnte. Der Versorger hat seine Entscheidung für den Standort auf der Grundlage seiner hausinternen Markt- beobachtungen gefällt und mit de r Vorhabenträgerin einen langfristigen Mietvertrag geschlossen. 3.3 Umwelt Die Einwenderin befürchtet durch die Planung den Verlust von Lebensraum für Vögel, Igel, Eichhörnchen, Flede r- mäusen und Insekten. berücksichtigt Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Arten- schutzprüfung (ASP) durchgeführt, welche die Auswirkun- gen des vorliegenden Planungskonzeptes auf mögliche planungsrelevante Arten untersucht. Auswahl und Methodik ergeben sich auf Grundlage des in NRW verbindlichen Leit- fadens „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der bau- rechtlichen Zulassung von Vorhaben“ und werden zusät z- lich mit der Unteren Naturschutzbehörde fachlich abg e- stimmt. Einige der benannten Arten si nd keine planungsrelevanten Arten (z. B. Füchse, Igel, Eichhörnchen, Fasan) und wer- den daher in der Artenschutzprüfung nicht vertiefend unter- sucht. Sie werden jedoch im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag behandelt. Andere Arten (insb. Eidechsen oder Amp hibien) kommen - 3 - / 4 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nach derzeitiger Einschätzung nicht vor, da hierfür die Habi- tatvoraussetzungen des Plangebietes nicht gegeben sind. Zum Schutz der Vögel wird die vorhabenbedingte Entfer- nung der Vegetation auf das Winterhalbjahr (Anfang Okto- ber bis Ende Februar) beschränken. Der Umgang mit den im Plangebiet potenziell vorkommen- den planungsrelevanten Vögeln (Bluthänfling, Nachtigall) wird im weiteren Verfahren mit der Unteren Naturschutzbe- hörde der Stadt Köln geklärt und ggf. in den Hinweisen der Textliche Festsetzungen aufgenommen. Planungsrelevante Insekten kommen laut den durchgeführ- ten artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht vor, da hierfür die Habitatvoraussetzungen im Plangebiet nicht gegeben sind. Eingriffe in potentiell mögliche Fledermaus-Tagesquartiere werden durch die Kontrolle vorhandener Spalten, Risse und Fugen an Gehölzen und dem bestehenden Trafohäuschen im Vorfeld der Abriss - und Rodungsarbeiten durch eine fachkundige Person vermieden. 4 4.1 Der Einwender fragt, welches Planungsbüro von der Stadt beauftragt wurde. Kenntnisnahme Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.11.2016 auf Antrag de r Vorhabenträgerin die Einleitung eines vorh a- benbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Im Rahmen einer abgeschlossenen Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und de r Vorhabenträgerin wird das Planver- fahren mit einem vo n der Vorhabenträgerin beauftragten Planungsbüro betreut. 4.2 4.2.1 Planung Der Einwender bemängelt, dass im Rahmen des Vortr a- ges in der Bürgerinformationsveranstaltung von „Süd - Balkonen“ gesprochen wurde, obwohl das Projekt nach Nord- Nord- West/Süd- Süd- Ost ausgerichtet sei. Kenntnisnahme Es w erden keine Balkone sondern Loggien zu beiden Sei- ten und Terrassen nach Südosten Gebäuderiegels des ge- plant werden. 4.2.2 Der Einwender bemängelt, dass in den Folien, die im Rahmen des Vortrages in der Bürgerinformationsvera n- Kenntnisnahme In den zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verteilten Flyern, den Aushangplakaten und in den Folien 11, 13 und - 4 - / 5 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung staltung gezeigt wurden, keine Höhenmaße angegeben waren. 14 der Präsentation der Abendveranstaltung waren Höhen- angaben enthalten. 4.2.3 Der Einwender bemängelt, dass im Rahmen des Vortr a- ges in der Bürgerinformationsveranstaltung von Tiefgara- ge die Rede war. Dabei wäre eine ebenerdige Garage in den Hang hinein geplant. Kenntnisnahme Die Stellplätze der Bewohner werden in einer Garage un- tergebracht, die mit der Anlieferung und der Nutzfläche des Discounters durch die natürliche Topgraphie des Grundstü- ckes, im Hang geplant wird. 4.2.4 Der Einwender fragt, wie die Böschung zu seinem Grund- stück gesichert/abgestützt wird. berücksichtigt Der geplante Höhenunterschied zur angrenzenden Bebau- ung beträgt bis zu 1,5 m und wird über eine Böschung mit handelsüblichen Stabilisierungsmaßnahmen gesichert. . Falls erforderlich, wird im bauordnungsrechtlichen Gene h- migungsverfahren ein statischer Nachweis geführt. 4.2.5 Der Einwender fragt nach der Gestaltung der Freiflächen an seiner Grundstücksgrenze. berücksichtigt Die Freiflächen werden gärtnerisch gestaltet und im Vorha- ben- und Erschließungsplan berücksichtigt. Im landschafts- pflegerische Fachbeitrag wird die Art der Bepflanzung defi- niert und im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die- se Bepflanzung festgesetzt 4.2.6 Der Einwender fragt nach einem Sichtschutz für die b e- nachbarten Grundstücke. berücksichtigt An der Grenze zu den Nachbargrundstücke n ist eine neue Grüngestaltung mit Bäumen und Sträuchern vorgesehen , die auch als Sichtschutz dient. Die gesamte Freiflächenpla- nung wird im Vorhaben- und Erschließungsplan berücksich- tigt. Der Einwender spricht sich dafür aus, keinen weiteren Spielplatz einzurichten. berücksichtigt Die Planung einer öffentlichen Spielplatzfläche ist im Vo r- habengebiet nicht vorgesehen. Die privaten Spielflächen für Kleinkinder bis 6 Jahre sind im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren nachzuweisen und werden im Rahmen der Freiflächenplanung im Vorha ben- und E r- schließungsplan berücksichtigt. 4.3 4.3.1 Altlast/Boden Der Einwender fragt, wohin sich, bei Versiegelung des Grundstückes, die Ausgasungen aus der ehemaligen De- ponie ausbreiten sollen. berücksichtigt Die Beteiligung der Dienststellen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB hat ergeben, dass aufgrund vorliegender Unters u- chungen der ehemaligen Hausmülldeponie reduzierte Sau- erstoff- und erhöhte Kohlendioxidgehalte festgestellt wu r- - 5 - / 6 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung den; jedoch keine Methangehalte. Daher bestehen keine Bedenken gegen die Planung. 4.3.2 Der Einwender fragt, wann eine Bodenuntersuchung für die ehemalige Deponie durchgeführt wird und wie die Öf- fentlichkeit darüber erfährt berücksichtigt Es wird ein Bodengutachten mit Aussagen zur Altlast erar- beitet. Dies wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einsichtnahme bereitgehalten. 4.4. Verkehr Der Einwender fragt nach dem Ausbau der öffentlichen Straßen Lülsdorfer Straße, Loorweg und An der Mühle sowie Sandbergstraße: - sind Gehwege vorgesehen - Querungshilfen an der Lülsdorfer Straße - Kreisverkehr am Ortseingang als Verkehrsberuhigung unter Beachtung großer Fahrzeuge mit Anhänger und Erntemaschinen --- Siehe Stellungnahme 1 . 4.5. 4.5.1 Umwelt Der Einwender fragt, nach der Tierwelt (Fasanen, Füchse, Igel, Eidechsen, Eichhörnchen, Vögel) und wie damit um- gegangen bzw. umgesiedelt wird. berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.3 4.5.2 Der Einwender fragt, nach dem zukünftigen Baumb e- stand. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 4.2.5 4.5.3 Der Einwender fragt, wieviel Sonnenstunden pro Tag we- gen der Höhe der Bebauung der Nachbarschaft verloren gehen Kenntnisnahme Die Bebauung liegt nördlich der Wohnbebauung Am Wein- gartsberg und westlich zu den Häusern An der Mühle , wodurch kein erheblicher Schattenwurf auf die Gartenfläche der Nachbarschaft ausgelöst wird. Eine Untersuchung der Lichtverhältnisse (Sonnenstunden pro Tag) ist nicht erfo r- derlich. Die im Sinne der Belichtung und Belüftung relevanten nachbarschaftsschützenden Vorschriften des § 6 Bauord- nung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) (Abstandsflächen) werden auf dem Vorhabengebiet eingehalten. - 6 - / 7 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4.5.4 Der Einwender fragt, ob die Kanäle das Niederschlag s- wasser aufnehmen können. Kenntnisnahme Es ist ein ausreichend Kapazität der bestehende Kanalisa- tion vorhanden, um das Niederschlagswasser einzuleiten. 5 5.1 Planung Der Einwender regt einen Fußgänger-Zugang zum Disco- unter von der Straße An der Mühle an. Kenntnisnahme Der Vorhabenträgerin wird die Anregung zur Kenntnis g e- geben. 5.2 Verkehr Der Einwender regt im Sinne der Verkehrsberuhigung für den Ausbau der öffentlichen Straßen Lülsdorfer Straße, Loorweg und An der Mühle an: - Zone 30 in Teilen der Lülsdorfer Straße - Querungshilfen zur Rheinbergstraße - Spiegel für die Linksabbieger aus An der Mühle - Fuß- und Radweg Richtung Zündorf --- Siehe Stellungnahme 1 6. 6.1 Verkehr Die Einwenderin bittet, die Verkehrssicherheit und den Ausbau der öffentlichen Straßen an der Lülsdorfer Straße und An der Mühle zu berücksichtigen: - Zufahrt im Bereich der unübersichtlicher Kurve - Bürgersteig An der Mühle ausbauen --- Siehe Stellungnahme 1 7. 7.1.1 Verkehr Der Einwender regt die Einrichtung einer Einbiegespur von der Lülsdorfer Straße in das Plangebiet an. --- Das Plangebiet kann laut dem erstellten Verkehrsgutachten über eine normale Einmündung an die Lülsdorfer Straße leistungsfähig angebunden werden. Eine Linksabbiegespur von der Lülsdorfer Straße in das Plangebiet ist nicht erforderlich. 7.1.2 Der Einwender regt den Ausbau der öffentlichen Straßen Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße und An der Mühle an: - Querungshilfen an der Lülsdorfer Straße - Kreisverkehr am Ortseingang ggf., mit direkter Zufahrt in Plangebiet --- Siehe Stellungnahme 1 - 7 - / 8 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 8 8.1 Planung Die Einwender fragen, wie die Grenze zu den bereits b e- bauten Grundstücken abgesichert wird. berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.2.4. 8.2 Umwelt Die Einwender sprechen sich im Interesse der Tierwelt dafür aus, die Rodung des Baum - und Buschbestandes erst vorzunehmen, wenn die Bebauung zu 100 % fes t- steht. berücksichtigt Die Rodungsarbeiten werden unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Der Zei t- punkt der Rodung ergibt sich aus dem Artenschutzgutach- ten. 9. 9.1.1 Planung Der Einwender regt an, nur eingeschossig den Supe r- markt, die Bäckerei und das Café zu verwirklichen. Nicht berücksichtigt Um sparsame mit Grund und Boden umzugehen, wird unter Berücksichtigung der Fachgutachten eine höhere Beba u- ung des Grundstückes vorgesehen. Die Platzierung und die Dimensionierung der Gebäude folgen dem städtebaulichen Konzept. 9.1.2 Der Einwender befürchtet, dass die Geschäfte nicht exis- tieren können. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.2 9.1.3 Der Einwender spricht sich dafür aus, die „oberen Bäume“ zu erhalten und „unterhalb“ zu bauen. Teilweise berücksichtigt Die Planung des begrünten Parkplatzes zur Straße („ober- halb“) ist das Resultat verschiedener Varianten, die im Be- schluss vom 28.06.2018 gefordert wurde (1640/2018) und mit dem Gestaltungsbeirat angestimmt wurden. Die Pl a- nung des Discounters in den Hang der bestehenden Bö- schung („unterhalb“) entspricht der Vorstellung des Ei n- wenders. . 9.2 Altlast Der Einwender hält eine Auskofferung der ehemaligen Mülldeponie für nicht möglich. Er befürchtet, dass Gase in benachbarten Gärten und Häusern austreten könnten. berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.3.1 Eine Auskofferung des ehemaligen Hausmülls ist nicht e r- forderlich, weil der notwendige Gründungseingriff lediglich im Bereich der Deponieabdeckung unter gutachterlicher Begleitung erfolgt. 9.3. Umwelt Der Einwender spricht sich gegen die Abholzung der „ein- zigen grünen Lunge von Porz- Ranzel“ aus. Nicht berücksichtigt Bereits durch die 1. Änderung des rechtskräftigen Beba u- ungsplanes 71359/02 vom 23.04.2001 ist eine Bebauung des Plangebietes vorgesehen, wodurch sich auch eine Re- - 8 - / 9 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung duzierung des Baumbestandes ergeben würde. 10. 10.1 Planung Der Einwender erläutert das Vorhandensein von zahlre i- chen Supermärkten in Zündorf und Lülsdorf. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 3.2 10.2 Umwelt Der Einwender spricht sich für den Erhalt der Bäume aus. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 9.3 Der Einwender erläutert, dass das Plangebiet Nist - und Brutplatz von verschiedenen Vogelarten ist. Berücksichtigung Siehe Stellungnahme 3.3 10.3 Verkehr Der Einwender macht sich Sorgen zur Verkehrssituation --- Siehe Stellungnahme 1 11. 11.1. Planung Der Einwender verweist darauf, dass im Zentrum von Langel ein Lebensmittelmarkt mangels Umsatz geschlos- sen hat. Die Versorgung in Zündorf, Lülsdorf und Ranzel sind ausreichend. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.2 Der Einwender fragt nach dem Betreiber des Marktes. --- Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfa h- rens, da eine Festsetzung zu einzelner Anbieter im Bebau- ungsplan nicht erfolgen kann. 11.2 11.2.1 Umwelt Der Einwender spricht sich gegen eine weitere Bodenver- siegelung aus. Nicht Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 9.3 11.2.2 Der Einwender kritisiert die Vernichtung von Flora und Fauna und verweist auf die „grüne Lunge von Porz“. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 9.3 11.2.3 Der Einwender wendet sich gegen „vorsorgliche“ R o- dungsarbeiten. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 8.2 - 9 - / 10 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11.2.4 Der Einwender befürchtet durch die Bodenversiegelung größere Hochwasserschäden. Berücksichtigt Die Beteiligung der städtischen Dienststellen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB führte zum Ergebnis, dass das Hochwasser des Rheins nur bei Ausfall der Hochwasserschutzanlagen maximal bis zur Lülsdorfer Straße reicht. Das eigentliche Plangebiet ist daher nicht betroffen. 11.2.5 Der Einwender befürchtet die Vernichtung von Leben s- stätten von Specht, Eichelhäher, Fasan, Igel, Eichhör n- chen. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.3 11.3 Altlast Der Einwender erläutert, die nach wie vor austretenden Ausgasungen der Deponie stellen für die Planung eines Lebensmittelmarktes, Bäcker, Gesundheitsrisiken dar. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.3 11.4 Infrastruktur Der Einwender spricht sich gegen neue Wohnungen aus, ohne dass die mangelhafte Infrastruktur verbessert würde. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 9.3 Die Beteiligung der städtischen Dienststellen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB führte zum Ergebnis, dass die bestehenden Kindergärten und Schulen in Porz - Langel und Porz- Zün- dorf, die Kinder aus dem Plangebiet aufnehmen können. 11.5 Verkehr Der Einwender befürchtet eine Beeinträchtigung der Ver- kehrssicherheit sowie eine zusätzliche verkehrliche Belas- tung von Zündorf Süd und bemängelt: - katastrophale Straßenverhältnisse - Zuwachs des Individualverkehrs --- Siehe Stellungnahme 1 12. 12.1.1 Planung Die Einwenderin kritisiert, dass ein dreigeschossiges plus Satteldach Gebäude mit überhöhtem Erdgeschoss, sich nicht in bestehende Architektur der Einfamilienhäuser ein- fügt. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 9.1.1 12.1.2 Die Einwenderin bezweifelt, dass angesichts leerstehe n- der Wohnungen z.B. in Rodenkirchen, an diesem Standort Wohnraum geschaffen werden soll. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 3.1 Im Stadtgebiet von Köln herrscht eine große Wohnung s- knappheit. So sollen mit dem Konzept auch für Porz-Langel - 10 - / 11 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung dringend notwendige Wohneinheiten geschaffen werden. Zudem wird durch die Anwendung des Kooperativen Ba u- landmodels (KoopBLM) bezahlbarer Wohnraum gescha f- fen, der in Kombination mit dem geplanten Einzelhandel auch zur Belebung des Raumes außerhalb der Geschäfts- zeiten führt. Ziel ist es, der steigenden Nachfrage an be- zahlbarem Wohnraum bei einer zunehmend angespannte- ren Wohnungsmarktsituation nachzukommen. 12.1.3 Die Einwenderin befürchtet ein weiteres Aussterben des Ortskerns und eine Konkurrenzsituation zu bestehenden Betrieben. Des Weiteren verweist sie auf bestehende Ein- kaufsmöglichkeiten in Zündorf und Ranzel. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.2 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhält sich das Städtebaurecht wettbewerbsrechtlich neut- ral. 12.1.4 Die Einwenderin lehnt einen Discounter ab und spricht sich für eine alternative Kette zu den bereits bestehenden Discountern aus. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.2 Eine Festsetzung einzelner Anbieter im Bebauungsplan kann nicht erfolgen. Das Planungskonzept sieht eine maxi- male Verkaufsfläche von weniger als 800 m² für den Disco- unter vor, da ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) entgegensteht. 12.1.5 Die Einwenderin behauptet, dass durch einen Discounter, mit seinen Plastikverpackungen, dem aktuellen Bedarf an nachhaltigen Lebensmitteln und Waren widersprochen wird. Kenntnisnahme Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfa h- rens. 12.2 12.2.1 Umwelt Die Einwenderin bemängelt, dass sie nicht mehr auf Bäume, sondern auf „die meterhohe Stirnseite“ eines Ge- bäudes“ blicken wird, was die Lebensqualität mindern würde. Berücksichtigt Siehe Stellungnahmen 4.2.5 und 4.2.6 Die Fassaden des Gebäuderiegels werden an sprechend gestaltet und im Vorhaben - und Erschließungsplan ger e- gelt. 12.2.2 Die Einwenderin befürchtet durch die Beseitigung des be- stehenden Baumbestandes der Tierwelt den Lebensraum genommen wird. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.3 - 11 - / 12 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 12.2.3 Die Einwenderin spricht sich aus Anlass des Klimaschut- zes gegen eine weitere Versiegelung aus. Berücksichtigt Siehe Stellungnahmen 4.2.5 und 9.3 Das Planungskonzept berücksichtigt auch durch die neu geplante Dachbegrünung, die Aspekte des Klimaschutzes. Sowohl das Dach des „Punkthaus“ als auch die Dächer der vier Nicht -Vollgeschosse des „Riegel“ erhalten, mit Au s- nahme der Flächen für die Technik, eine extensive Dac h- begrünung. 12.2.4 Die Einwenderin befürchtet Lärmbelästigungen und Abga- se. Berücksichtigt Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Lärm- gutachten erarbeitet, dass auch die Situation für die beste- henden Anlieger bewerten wird. Laut dem bereits vorliegenden Verkehrsgutachten ist im Planfall 2030 von einem Verkehrsaufkommen von ca. 5.500 bis 6.900 Kfz/24 Std. auf der Lülsdorfer Straße auszug e- hen. Nach tBeteiligung der Dienststellen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist davon auszugehen, dass eine Belastung mit Luftschadstoffen in diesem Bereich nicht vorliegt. 12.2.5 Die Einwenderin behauptet, die Lärmauswirkungen der Klimaanlage des Discounters und der Lieferverkehr in den Morgenstunden sei zu hoch. Teilweise berücksichtigt Siehe Stellungnahme 12.2.4 Die Anregung zur Lärmauswirkung der Klimaanlage auf dem Gebäude ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfah- rens. 12.3 Altlast Die Einwenderin bemängelt, dass zur ehemaligen Hau s- mülldeponie kein Gutachten über Ausgasungen gibt. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.3 12.4 12.4.1 Verkehr Die Einwenderin bemängelt, dass noch keine konkrete Verkehrsplanung vorliegt und befürchtet, dass vom Park- platz auf den Loorweg nicht gefahrlos abgebogen werden kann. --- Siehe Stellungnahme 7.1.1 12.4.2 Die Einwenderin spricht sich für eine Straßenbahnanbi n- dung Richtung Zündorf aus, um die dortigen Supermärkte zu erreichen. --- Siehe Stellungnahme 1 - 12 - / 13 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 13. 13.1.1 Planung Die Einwenderin spricht sich für die Schaffung eines C a- fés aus. Berücksichtigt Das Planungskonzept sieht an der Lülsdorfer Straße im sogenannten Punkthaus ein Café/Bäckerei mit Außengast- ronomie vor. 13.1.2 Die Einwenderin bewertet die geplante Bebauung als massiv. Sie passe nicht in das Gesamtbild der Umg e- bung. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 9.1.1 13.2 13.2.1 Umwelt Die Einwenderin spricht sich für den Erhalt der Bäume als Rückzugsortes für seltene Vögel, Kleintiere und Insekten aus. Berücksichtigt Siehe Stellungnahmen 3.3 und 4.2.5 13.2.1 Die Einwenderin fragt nach Ausgleichsflächen. Berücksichtigt Im Zuge des erforderlichen Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird der eingriffspflichtige Ausgleichsbereich ermittelt. Sollte innerhalb des Plangebietes der Ausgleich nicht möglich sein, werden externe Ausgleichflächen nach dem errechneten Bedarf gesucht. Die Einwenderin befürchtet Lärm und Abgase durch den Zulieferverkehr für den Supermarkt. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 12.2.4 Die Einwenderin befürchtet eine helle Beleuchtung des Supermarktes und spricht sich für eine Abschaltung der Beleuchtung ab 22 Uhr aus. In Richtung der Straße wird eine Begrünung angeregt. Kenntnisnahme Eine Begrünung des Parkplatzes zu den Straßen ist vorge- sehen. Es wird eine blendfreie Ausleuchtung der Parkplatz- anlage/Zufahrt und der Wegeverbindungen angestrebt, um die Nachbarschaft sowie die Bewohner im Vorhabengebiet nicht zu beeinträchtigen Altlast Die Einwenderin bittet um Information, wie die Altlasten der ehemaligen Mülldeponie saniert werden. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.3 13.4 Verkehr Die Einwenderin bittet, die Verkehrssicherheit und den Ausbau der öffentlichen Straße zu berücksichtigen: - Keine Zufahrt in der unübersichtlicher Kurve - Kreisverkehr mit Anbindung an Parkplatz --- Siehe Stellungnahme 1 - 13 - / 14 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 14. 14.1.1 Planung Die Einwenderin regt an, das Punkthaus in einer Flucht und Höhe zu den bereits vorhandenen Gebäuden an der Lülsdorfer Straße zu entwickeln. Berücksichtigt Das Punkthaus orientiert sich in Höhe, Bautiefe und vorde- rer Bauflucht an der bestehenden Nachbarbebauung Lüls- dorfer Straße 223 bis 236. 14.1.2 Die Einwenderin regt an, ihr Grundstück zum Vorhabe n- gebiet hin abzufangen und die bestehende Tanne zu b e- seitigen. Kenntnisnahme Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfa h- rens. Der Vorhabenträgerin wird die Anregung zur Kenntnis g e- geben. Nach der Abendveranstaltung wurde bereits zwischen der Einwenderin und dem Vorhabenträger eine Kontaktau f- nahme vereinbart. 14.2 Verkehr Die Einwenderin regt aufgrund des erhöhten Verkehrsauf- kommen den Ausbau der öffentlichen Straße an: - Kreisverkehr Straßen An der Mühle/Loorweg - Erhalt der Parkbucht vor dem eigenen Haus --- Siehe Stellungnahme 1 14.3 Altlast Die Einwenderin bittet um Klärung und Offenlage, wie die Sanierung des belasteten Grundstückes erfolgt. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.3.2 14.4 Umwelt Die Einwenderin fragt nach der Lärmbelastung während und nach dem Bau. --- Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfah- rens. 14.4.1 Die Einwenderin fragt wegen möglichen Problemen mit Ungeziefer nach der Müllentsorgung des Discounters Berücksichtigt Der Müll des Discounters wird innerhalb des Gebäudes ge- lagert und auch dort zum Abtransport vorbereitet, so dass die Nachbarschaft davon nicht tangiert wird. 14.4.2 Die Einwenderin fragt, wie mit den ansässigen Tieren, vor allem Vögel umgegangen wird. Berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.3 - 14 - / 15 Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 15 15.1.1 Planung Die Einwender bemängeln, dass die Bewohner Am Wein- gartsberg ab Haus Nr.10 ff auf eine „hohe Wand“ anstelle einer Grünfläche schauen. berücksichtigt Siehe Stellungnahme 12.2.1 15.1.2 Die Einwender bezweifeln angesichts der bestehenden Einkaufsmöglichkeiten in Zündorf und Lülsdorf, dass der Supermarkt längere Zeit Bestand haben wird und durch Leerstand verwahrlosen wird. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 3.2 15.1.3 Die Einwender befürchten durch die Planung einer Bäcke- rei/Café die Aufgabe der Bäckerei in der Dorfmitte. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 3.2 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhält sich das Städtebaurecht wettbewerbsrechtlich neut- ral. 15.1.4 Die Einwender sprechen sich gegen einen neuen Spie l- platz aus und verweisen auf den bestehenden Spielplatz An der Mühle. berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.2.7 15.2 15.2.1 Umwelt Die Einwender wollen das entstandene Biotop erhalten, da dies der Lebensraum für Eichhörnchen, Eichelhäher, Spechte etc. ist berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.3 15.2.2 Die Einwender schätzen die Bäume und Sträucher als Beitrag zum Klimaschutz. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahmen 3.3 und 4.2.5 15.3 Altlast Die Einwender befürchten vermehrte Ausgasungen aus der ehemaligen Hausmülldeponie, durch die geplante Versiegelung berücksichtigt Siehe Stellungnahme 4.3 15.2.1 Existenz der ehemaligen Müllkippe bisher nicht bekannt. Hinweis sollte in Zukunft erfolgen berücksichtigt Die ehemalige Hausdeponie ist in der Altlastverdachtsfl ä- che unter Nr. 71506 erfasst und im Bebauungsplan 71349/02 (180B) sowie im Bebauungsplan 71359/02 1.Änderung gekennzeichnet. Die Kennzeichnung wird im Bauleitplanverfahren aufrechterhalten. - 15 - Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 15.4 Verkehr Die Einwender spricht den Ausbau der öffentlichen Str a- ßen an: - „desolater“ Zustand von Zündorf nach Langel - fehlender Geh- und Radweg. --- Siehe Stellungnahme 1 16. Verkehr Der Einwender regt die Förderung des Fahrradverkehrs an. Es sollten komfortablen Abstellanlagen, Ladestati o- nen für Pedelecs und sichere Zufahrtswege eingeplant werden. berücksichtigt Die Anregungen werden im Rahmen des Mobilitätskonzep- tes, welches für das Vorhaben angefertigt wird, geprüft. 17. 17.1.1 Planung Der Einwender spricht sich gegen die Größe des Verso r- gers anstatt bezahlbaren Wohnraum für Familien aus. Nicht berücksichtigt Siehe Stellungnahme 3.2 Das Planungskonzept sieht eine maximale Verkaufsfläche von weniger als 800 m² für den Discounter vor, welches nach dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept (EZK) im Dorfgebiet durchaus vertretbar erscheint. 17.1.2 Der Einwender bezweifelt, angesichts der bestehenden Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung. dass sich ein Versorger in Langel halten kann. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 3.2 17.2 Verkehr Der Einwender beschreibt die Verkehrssituation: - Langeler parken brisant, ohne Rücksicht auf Kinder - Verkehr in Langel extrem schwierig, katastrophal - Zulieferverkehr Versorger stellen Motor nicht ab - Fehlende Parkplätze für Mieter, Kunden etc. --- Siehe Stellungnahme 1 17.3 Altlast Der Einwender begrüßt die Entsorgung der Deponie unter Berücksichtigung der Regeln und Gesetze. Nicht Berücksichtigt Siehe Stellungnahmen 4.3.1 und 9.2
Anlage 3 Planungskonzept aus Bürgerversammlung
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Anlage 3 N Stadtplanungsamt Planungskonzept aus der Bürgerbeteiligung An der Mühle in Köln - Porz - Langel unmaßstäblich Lülsdorfer Straße An der Mühle
Anlage 4 Flyer zur Bürgerveranstaltung
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Das Verfahren wird nach den Vorschriften des Bauge- setzbuches (BauGB) als vorhabenbezogener Bebauungs- plan gemäß § 12 BauGB durchgeführt. Nach der Durch- führung der Informationsveranstaltung und der Abstimmung der Planung mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) wird der konkret ausgearbeitete Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Absatz 2 BauGB). Während der Offenlagefrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat der Stadt Köln vor dem Satzungsbeschluss entscheidet. Es lädt ein: Herr Henk van Benthem Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Köln-Porz Die Veranstaltung findet statt: Mittwoch, 25. September 2019 19:00 Uhr in der Merzweckhalle Jacob-Engels-Halle Hinter der Kirche 51143 Köln Haupteingang: Hintergasse neben der Feuerwehr Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt: Telefon 0221/221-22853 E-Mail stadtplanungsamt@stadt-koeln.de Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich zum 09. Oktober 2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Köln-Porz, Herrn Henk van Benthem, Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64 – 70, 51143 Köln oder per E-Mail an: henk.vanbenthem@stadt-koeln.de gerichtet werden. Informationen zum Bebauungsplanverfahren im Stadtbezirk Köln-Porz finden Sie auch im Internet unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen- bauen/bebauungsplaene/ Hinweise zum VerfahrenVorstellung des Konzepts Städtebauliches Planungskonzept Städtebauliches Planungskonzept „An der Mühle“ in Köln-Porz-Langel Einladung zur Informationsveranstaltung am 25. September um 19:00 Uhr Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln Druck Repro-Point KG 13-US/61/600/08.2019 Flyer_Fruehzeitige buergerbeteiligung_an der muehle_6-seitig.indd 1 28.08.2019 10:48:45 $QODJH RahmenbedingungenStädtebauliches Konzept Für die ca. 0,75 ha große brachliegende städtische Fläche im geltenden Bebauungsplan 71359/02, beabsichtigt die Vorhabenträgerin Aditon KG anstelle des vorgesehenen Wohnstandorts, die Realisierung von kleinflächigem Einzelhandel (Discounter, Bäckerei/Bistro), geförderten Mietwohnungen und zwei Wohngruppen für betreutes Wohnen. Ziel ist es, den Ortseingang von Langel stadt- räumlich zu definieren, in dem dort eine ansprechende gewerbliche und wohnbauliche Nutzung entwickelt wird. Nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln vom 17.12.2013 schließt das Vorhaben eine Unterversorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs im Stadtteil Porz-Langel. Zur Umsetzung der Planung hat der Stadtentwicklungs- ausschuss am 10.1 1.2016 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel – An der Mühle – gefasst. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte am 14.12.2016. Das Gebiet wurde früher als Hausmülldeponie genutzt. Sicherungsmaßnamen sollen dazu beitragen, dass Ausgasungen und Grundwasserverunreinigungen vermieden werden. Das Plangebiet liegt am Rand des Überschwemmungs- gebietes des Rheins und ist bis zu einem mittleren Hochwasserereignis durch die bestehenden technischen Einrichtungen vor einer Überflutung geschützt. Folgend Aspekte werden gutachterlich im Rahmen des weiteren Verfahrens untersucht: – Sanierungskonzept zur Altablagerung, – Verkehrsuntersuchung, – Lärmgutachten (Verkehrs- und Gewerbelärm), – Artenschutzprüfung, – landschaftspflegerischer Fachbeitrag. Städtebauliches und freiräumliches Planungskonzept Der geplante Discounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche wird im Erdgeschoss eines III-geschossigen Gebäudes vorgesehen. In den Obergeschossen sollen eine öffent- lich geförderte, barrierefreie und teilweise auch behin- dertengerechte Wohnanlage mit ca. 28 Wohneinheiten (überwiegend 1- und 2-Zimmerwohnungen) sowie zwei Wohngruppen mit ca. fünf bis neun Personen als betreutes Wohnen errichtet werden. Im Erdgeschoss eines eigenständigen III-geschossigen Hauses sollen eine Bäckerei mit Bistro und in den Ober- geschossen Praxisräume oder Wohnungen entstehen. Die Flachdächer werden mit extensiver Dachbegrünung unter teilweiser Nutzung der solaren Strahlungsenergie geplant. Die ca. 56 Stellplätze für den Discounter werden von der Lülsdorfer Straße angefahren und die Stellplatzfläche durch Pflanzungen einer straßenseitigen Hecke mit Laubbäumen aufgelockert. Die ca. 22 Stellplätze für die Wohnungen sollen in einem Garagenbau neben der Anlieferung des Discounters durch LKW im Erdgeschoss hergestellt werden. Anlass und Ziel der Planung Modellfoto Deutsche Grundkarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Flyer_Fruehzeitige buergerbeteiligung_an der muehle_6-seitig.indd 2 28.08.2019 10:49:29 $QODJH
Anlage 2 Auszug Bebauungsplan
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Anlage 2 XQPDVWlEOLFK N Stadtplanungsamt Auszug aus dem Bebauungsplan 71359/02 In der Bohnenbitze LQ.|OQ3RU]/DQJHObQGHUXQJ
Anlage 7 Schriftliche Stellungnahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung außer Frist
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Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 71356/02, Arbeitstitel: -An der Mühle- in Köln-Porz- Langel eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB Außerhalb der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertre- tung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Schriftliche Stel lungnahme zur frühzeitigen Öffen t- lichkeitsbeteiligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. 1.1 Planung Der Einwender bittet den Stellplatzbedarf der Planung zu überprüfen, da er Parkplatzengpässe in den angrenze n- den Straßen befürchtet. Berücksichtigt Es ist eine hohe Anzahl an 1 - Raum- Wohnungen sowie geförderte Wohnungen geplant. Daher kann davon ausge- gangen werden, dass nicht jeder Haushalt ein eigenes Auto besitzt. Die Bewohner der Pflegewohngruppen besitzen in jedem Falle kein eigenes Auto. Direkt vor dem Objekt befindet sich die Haltestelle der KVB. Außerdem werden anhand der R ichtzahlen der Stadt Köln eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen vorgese- hen. Daher wird die Anzahl der geplanten Stellplätze als angemessen eingeschätzt. 1.2 Verkehr Der Einwender beschreibt die Verkehrssituation „An der Mühle:“ - Landwirtschaftliche Großmaschinen befahren - Rücksichtsloses Parken . --- entfällt Anlage 7
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Lülsdorfer Straße 236
- Sandbergstraße
- Rheinbergstraße
- Hintergasse
- Willy-Brandt-Platz 2
- Loorweg
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- An der Mühle
- Am Weingartsberg
- In der Bohnenbitze
- Hinter der Kirche
- Straße 22
- Am Rande
- Straße 2
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4300/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.01.2020
- Erstellt
- 10.12.2019 13:12