V/0707/2009
Neubestellung einer Stadtheimatpflegerin/eines Stadtheimatpflegers
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Beschlussvorlage
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V/0707/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Neubestellung einer Stadtheimatpflegerin/eines Stadtheimatpflegers Beratungsfolge 11.11.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Frau Ruth Betz wird mit Wirkung vom 11.11.2009 zur Stadtheimatpflegerin bestellt. 2. Den Fachausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft sowie dem Kulturausschuss, wird empfohlen, gemäß § 58 Abs. 3, letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Stadtheimatpflege- rin als Sachverständige zu Fragen ihres Bereiches zu hören. 3. Der Stadtheimatpflegerin sind die Tagesordnungen und Niederschriften der öffentlichen Sit- zungen der oben genannten Gremien zuzuleiten. 4. Die Stadtheimatpflegerin wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestellt. II. Kosten/Folgekosten Die Stadtheimatpflegerin erhält einen pauschalierten Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 500 Euro jährlich. Darüber hinaus hat sie Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung für die Teilnahme an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden. Die Mittel werden aus der Produktgruppe 0102 zur Verfügung gestellt. Begründung: Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle eines Stadtheimatpflegers eingerichtet. Die Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlzeit des Rates besetzt. Die Wahl erfolgt aufgrund des Vorschlags des Stadtheimatbundes in Münster. Auf der Mitgliederversammlung des Stadtheimat- bundes e.V. am 28.10.2009 haben die Mitglieder einstimmig beschlossen, Frau Ruth Betz erneut als Stadtheimatpflegerin vorzuschlagen. Vorlagen-Nr.: V/0707/2009 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 04.11.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0707/2009 Der/die Stadtheimatpfleger/in soll bei der Vorbereitung, Beratung und Koordinierung von Initiativen im Bereich der Heimat- und Stadtbildpflege im weitesten Sinne hinzugezogen werden. Es soll ihm/ihr die Möglichkeit gegeben werden, sich in den entsprechenden Sitzungen des Kulturaus- schusses und Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnen und Wirtschaft zu mel- den und zu Spezialfragen ggf. einen Fachvertreter mitzubringen. Der/die Stadtheimatpfleger/in kann von Fall zu Fall für seine/ihre Arbeit auf städtische Dienststellen zurückgreifen. Er/sie ist dem Kulturamt zugeordnet. In der vergangenen Wahlperiode wurde die Aufgabe der Stadtheimatpflegerin von Frau Ruth Betz wahrgenommen. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0707/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37