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V/0707/2009

Neubestellung einer Stadtheimatpflegerin/eines Stadtheimatpflegers

Vorlagen 29.10.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2009, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2668 Zeichen

V/0707/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubestellung einer Stadtheimatpflegerin/eines Stadtheimatpflegers 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.11.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Frau Ruth Betz wird mit Wirkung vom 11.11.2009 zur Stadtheimatpflegerin bestellt. 
 
2. Den Fachausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft sowie dem Kulturausschuss, wird empfohlen, gemäß § 58 Abs. 3, 
letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Stadtheimatpflege-
rin als Sachverständige zu Fragen ihres Bereiches zu hören. 
 
3. Der Stadtheimatpflegerin sind die Tagesordnungen und Niederschriften der öffentlichen Sit-
zungen der oben genannten Gremien zuzuleiten. 
 
4. Die Stadtheimatpflegerin wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestellt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Stadtheimatpflegerin erhält einen pauschalierten Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 500 
Euro jährlich. Darüber hinaus hat sie Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung für die 
Teilnahme an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden.  
Die Mittel werden aus der Produktgruppe 0102 zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle eines Stadtheimatpflegers eingerichtet. Die 
Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlzeit des Rates besetzt. Die Wahl erfolgt aufgrund des 
Vorschlags des Stadtheimatbundes in Münster. Auf der Mitgliederversammlung des Stadtheimat-
bundes e.V. am 28.10.2009 haben die Mitglieder einstimmig beschlossen, Frau Ruth Betz erneut 
als Stadtheimatpflegerin vorzuschlagen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0707/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0707/2009 
Der/die Stadtheimatpfleger/in soll bei der Vorbereitung, Beratung und Koordinierung von Initiativen 
im Bereich der Heimat- und Stadtbildpflege im weitesten Sinne hinzugezogen werden. Es soll 
ihm/ihr die Möglichkeit gegeben werden, sich in den entsprechenden Sitzungen des Kulturaus-
schusses und Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnen und Wirtschaft zu mel-
den und zu Spezialfragen ggf. einen Fachvertreter mitzubringen. 
 
Der/die Stadtheimatpfleger/in kann von Fall zu Fall für seine/ihre Arbeit auf städtische Dienststellen 
zurückgreifen. Er/sie ist dem Kulturamt zugeordnet. 
 
In der vergangenen Wahlperiode wurde die Aufgabe der Stadtheimatpflegerin von Frau Ruth Betz 
wahrgenommen.  
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

11.11.2009 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0707/2009
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37