Mandari Insight

0463/2024

Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Fortschreibung Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 10.17

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Evaluationsbericht zur Förderphase 01.04.2022 – 31.03.2023

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

12677 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 
 0463/2024 
Freigabedatum 
11.03.2024 / 13.03.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Fortschreibung Förderprogramm 
"Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aktualisierung des Förderprogramms „Weiterentwick-
lung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ in der dieser Vorlage beige-
fügten Fassung (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des so ange-
passten Förderprogramms befristet für die Dauer vom 01.04.2024 bis 31.03.2025. 
 
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resul-
tierenden Maßnahmen zum Stichtag 31.12.2024, spätestens jedoch nach Ablauf von 12 Mo-
naten Projektlaufzeit, zu evaluieren. 
 
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden erneut insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung 
gestellt. Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von  
 1 Mio. Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Pro-
duktgruppe 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung. 
 
 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungsnach-
weis im Teilplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Produktgruppe 1005 - 
Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendun-
gen jeweils 1 Mio. Euro für „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ in der mittelfristigen 
Haushaltsplanung 2022 bis 2025 zur Verfügung gestellt. Unter Punkt 6 des Haushaltsbegleit-
beschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie folgt konkretisiert: 
„Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten 
und Anlaufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Ver-
sorgung, den Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Not-
schlafstellen genutzt werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler 
Gruppen besondere Berücksichtigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmana-
gements im öffentlichen Raum sollen in die Konzeptionierung einfließen.“  
Mit Ratsbeschluss vom 03.02.2022 (0299/2022) wurde die Durchführung des Förderpro-
gramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ be-
schlossen und es begann die Umsetzung des Förderprogrammes im Rahmen der ersten För-
derphase zum 01.04.2022 zunächst befristet auf 12 Monate.

3 
Mit Ratsbeschluss vom 16.05.2023 (1354/2023) wurde die weitergehende Durchführung des 
Förderprogramms für die zweite Förderphase vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 beschlossen.  
Mit dem bisherigen Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im 
Kontext Obdachlosigkeit“ konnten bereits verschiedenste Maßnahmen in der ersten Förder-
phase teilweise sehr erfolgreich erprobt werden. Das angestrebte Ziel der modellhaften Förde-
rung von Maßnahmen zur kontinuierlichen qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung 
des Kölner Hilfesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosig-
keit in ihren Lebensräumen konnte durch die Förderung erreicht werden (siehe Anlage 2 Eva-
luationsbericht). 
Innerhalb der aktuellen zweiten Förderphase sind insgesamt 18 Projektförderungen beantragt 
worden. 15 dieser Projekte werden gefördert. Drei Förderanträge wurden zurückgezogen, 
zwei davon wegen nicht mehr ausreichend verbleibender Projektlaufzeit und der dritte wegen 
Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. 
Vier der aktuell geförderten Projekte werden wiederholt gefördert. Dies wurde erforderlich, da 
– auf Grund eines verzögerten Projektstarts – während der ersten Förderungsphase nur eine 
positive Tendenz hinsichtlich der Erreichung der Wirkungsziele feststellbar war. Eine abschlie-
ßende wirkungsorientierte Bewertung ist erst mit der vorgenommenen Verlängerung der Pro-
jektlaufzeit möglich. 
Dies betrifft folgende Projekte: 
 Deutsches Rotes Kreuz: Streetwork plus 
 Diakonie Michaelshoven: Digitalisierung 
 Straßenwächter e.V.: Tagesaufenthalt Balduinstraße 
 Bürgerverein Kölner Eigelstein e.V.: Veedelskümmerer. 
 
Von den insgesamt in der aktuellen zweiten Förderphase gestarteten Projekte wurden bereits 
3 abgeschlossen.  
11 der geförderten Projekte weisen derzeit eine geringere Laufzeit als 12 Monate auf. In zwei 
der aktuell geförderten Projekte erfolgte die Antragstellung erst zum Ende des Jahres 2023 
mit der Folge einer sehr verkürzten Laufzeit in der aktuellen Förderphase. 
Infolgedessen ist eine abschließende Beurteilung der Geeignetheit zur Erreichung der ange-
strebten Wirkungsziele derzeit nicht möglich. Valide Aussagen zu der Erreichung der Wir-
kungsziele hinsichtlich einer möglichen Verstetigung einzelner Projekte können erst nach ei-
ner Projektlaufzeit von mindestens 12 Monaten getroffen werden. Jedoch lässt sich aus den 
vorliegenden Zwischenergebnissen bei 7 der aktuell geförderten Projekte eine positive An-
nahme zur Erreichung der Wirkungsziele treffen.  
Zu einigen der geförderten Projekte fehlen noch die Zwischenberichte, weshalb zu diesen 
noch keine Bewertungen erfolgen können. Zwei der Förderungen sind Einzelzuwendungen 
zur Sachmittelanschaffung. Dort gibt es zeitliche Verzögerungen bei der Beschaffung. 
Mittels des Förderprogramms konnten sowohl kleine, direkt umsetzbare Projekte zur Verbes-
serung der Versorgungssituation straßenobdachloser Menschen (z. B. Ausgabe von Schlafsä-
cken, Zelten, Lebensmitteln etc.) als auch Projekte mit längeren Laufzeiten wie z. B. das The-
aterprojekt des Drugland Theaters mit drogenkonsumierenden Obdachlosen, ein Streetwork-
Projekt mit Fokus auf Menschen mit tiefgreifenden psychischen Erkrankungen oder z. B. das 
„Veedelskümmerer-Projekt“ gefördert werden. 
Das Förderprogramm hat sich insgesamt als wirksames Instrument zur Erprobung neuer inno-
vativer Konzepte zur besseren Ausgestaltung der Hilfen für Menschen im Kontext Wohnungs-
losigkeit erwiesen. 
Die Verwaltung empfiehlt daher die weitere Durchführung des Förderprogramms, erneut be-
fristet um ein weiteres Jahr in einer dritten Förderphase beginnend ab dem 01.04.2024. 
Das Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdach-

4 
losigkeit“ wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation der ersten Förder-
phase und der weiteren Erkenntnisse aus der aktuellen zweiten Förderphase geändert.  
Zunächst wurde die Budgetaufteilung in Kap. III Nr. 2 geändert. Das Budget für den Förder-
schwerpunkt 3 „. Dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit, die einen nied-
rigschwelligen Zugang eröffnen, auch im Kontext beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturieren-
der Maßnahmen“ wurde von vormals 100.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht. Dabei wurden 
die Angebote zur Realisierung der beruflichen Teilhabe oder der Schaffung tagesstrukturie-
render Maßnahmen von der betragsmäßigen Beschränkung der Fördersumme bis zu 10.000 
Euro je geförderter Maßnahme für diesen Förderschwerpunkt befreit. Damit soll erreicht wer-
den, dass eine stärkere Fokussierung auf diese in puncto Stabilisierung und Perspektivent-
wicklung besonders bedeutenden Maßnahmen erfolgt. 
Im Zuge dessen wurde das Budget für die Förderschwerpunkte 4 – 6 in Höhe von vormals 
600.000 Euro auf 400.000 Euro reduziert. Dieser Budgetrahmen wird für diese Bereiche als 
auskömmlich betrachtet. In den bisherigen Förderphasen wurde diese Betragsgrenze bisher 
nicht erreicht. In der ersten Förderphase wurden 364.715 Euro als Fördermittel für diese För-
derschwerpunkte gebunden und in der zweiten Förderphase ein Betrag von 170.494 Euro. 
Ferner wurde unter Kap. IV eine Regelung zur zeitlich begrenzten Antragstellung in das För-
derprogramm aufgenommen. Nach dieser ist die Beantragung auf Förderung aus diesem Pro-
gramm nur bis zum 31.08.2024 möglich. 
Begleitet wird diese Änderung durch eine neu aufgenommene Regelung zum Mittelabruf in 
Kap. VI. Dieser muss jetzt bis spätestens 30.11.2024 erfolgen. Nur so kann sichergestellt wer-
den, dass die Haushaltsmittel für das Kalenderjahr auch ausgeschöpft werden und nicht durch 
verspätete Antragstellung/Mittelabrufe der Haushalt des Folgejahres belastet wird bzw. die 
Maßnahme wegen fehlender Haushaltsmittel im Folgejahr nicht gefördert werden kann. 
Durch abgestimmte Wirkungskennzahlen wird nach einer Projektlaufzeit von 12 Monaten eine 
verwaltungsinterne Evaluation der Maßnahmen realisiert. Dies ist durch einfache Wirkungs-
kennzahlen (z.B. Zufriedenheit der Menschen innerhalb und um die Maßnahme herum, Zufrie-
denheit der Kooperationspartner des existierenden Leistungssystems) sichergestellt. Mit die-
ser Vorgehensweise ist auch für kleine Initiativen der Zugang zu dieser Förderung möglich. 
Ergänzend werden Kennzahlen über die Inanspruchnahme der einzelnen Maßnahmen und 
deren Reichweite im Stadtgebiet erhoben. 
Zudem werden mit der im Rahmen der Task Force Wohnungslosenpolitik gestarteten Erarbei-
tung von Partizipationsprozessen Ziele und Wirkung verschiedener Modelle der Weiterent-
wicklung in den Blick genommen.  
 
Finanzierung 
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungsnach-
weis im Teilplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 
15- Transferaufwendungen jeweils 1 Mio. Euro für „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Men-
schen“ in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2022 bis 2025 zur Verfügung gestellt. 
Für die Laufzeit der dritten Förderphase für den Förderzeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2025 
werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen für 
das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Ar-
beit und Senior*innen in der Produktgruppe 1005 –  Leistungen zur Vermeidung von Obdach-
losigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdach-
lose Menschen“ zur Verfügung. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Sofern Bauzuschüsse gewährt werden, die energetische Umbaumaßnahmen beinhalten, wer-
den diese nur unter Beachtung der energetischen Standards bewilligt.  
Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen erfolgt ausschließlich, wenn dies unbedingt zur Zieler-
reichung erforderlich ist. Soweit möglich werden Alternativen bevorzugt (z.B. Lastenfahrräder).

5 
 
Zur Dringlichkeit 
Aufgrund des umfassenden verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses zu dieser Vorlage 
kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Mit einer Vertagung der Beschlussvorlage in den nächs-
ten Sitzungslauf mit Entscheidung des Rates der Stadt Köln am 16.05.2024 wäre eine weitere 
Durchführung des Förderprogramms und damit ein Beginn der Maßnahmenumsetzung frü-
hestens ab Juni 2024 zu erwarten. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen für obdachlose 
Menschen ist jedoch ein zeitnaher Beschluss zur Umsetzung weiterer Projektideen als auch 
die Sicherstellung der Folgefinanzierung unbedingt erforderlich. 
Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat daher verfris-
tet.  
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wird über den Beschluss des Rates im 
Nachgang informiert. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“ in der Fassung vom 05.02.2024 
Anlage 2 Evaluationsbericht zur Förderphase 01.04.2022 – 31.03.2023

Anlage 1_Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“

17537 Zeichen

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
1 
Förderprogramm der Stadt Köln 
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen  
für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ 
27. Januar 2022
geändert am 05.Februar 2024 
I. Einleitung
Digitalisierung, Klimawandel und nicht zuletzt die Corona-Pandemie ebenso
wie ihre noch zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellen die
Stadt Köln – wie viele andere Großstädte und Gesellschaften – vor neue
soziale Herausforderungen. Das soziale Für- und Miteinander aus der Mitte
der Menschen heraus zu stärken, wird zu einem zentralen Handlungsfeld,
um den sozialen Zusammenhalt in Köln auch in Zukunft sicherzustellen.
Die „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“ ist ein Förderprogramm für Menschen im Kontext
drohender oder bestehender Obdachlosigkeit, mit dem auch die sozialen
Herausforderungen, insbesondere durch verschiedene Lebensmodelle ohne
zwischenmenschlich abgestimmte Kompromisse, mit in den Blick genommen
und Modelle des gesellschaftlichen Ausgleichs und des Für- und
Miteinanders erprobt werden können.
Das Förderprogramm leistet damit auch einen Beitrag zu den Zielen des
Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ des Dezernates für
Allgemeine Verwaltung und Ordnung, der zielgruppenspezifisch eng von
Politik und Dezernat V begleitet wird.
Mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP)
werden seit dem 04. Oktober 2021 die Kölner Wohnungs- und
Obdachlosenhilfen quantitativ und qualitativ wirkungsorientiert
weiterentwickelt. Grundlagen dieser Entwicklungen bilden insbes.
 das Konzeptpapier „Obdachlosigkeit in Köln“ des Dezernates für
Soziales, Wohnen und Gesundheit
 die strategischen Vorschläge der Kölner Liga der Wohlfahrtspflege
 Erfahrungen der verschiedenen Kölner Initiativen und Organisationen
der Sozialwirtschaft im Kontext Wohnungslosenpolitik
 die Befragung von Menschen in Obdachlosigkeit durch das Kölner
Streetwork (2019) sowie
Anlage 1

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
2 
 
 das Benchmark „Wohnen in den Großstädten – Steuerungsansätze der 
Sozialverwaltungen“ der Firma Consens im Auftrag des Deutschen 
Vereins für öffentliche und private Fürsorge. 
Neben den verschiedenen sozial- und ordnungsrechtlichen 
Pflichtleistungssystemen wird hierbei auch ein besonderes Augenmerk auf 
die Weiterentwicklung (integrierter bzw. verzahnter) kommunaler Hilfen 
gelegt.  
Ziel ist ein rechtskreisübergreifender Kölner Masterplan zur mittel- und 
langfristigen wirkungsvollen Weiterentwicklung der Wohnraumsicherung und 
-versorgung sowie der Unterstützungssysteme für die Menschen und ihrer 
Lebensräume.  
Kern dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung der kommunalen 
Unterstützungsleistungen für die einzelnen Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit und ihrer individuellen Bedarfe, dort wo sie sich im 
Stadtgebiet aufhalten.  
Mittels des vorliegenden Förderprogramms können neue kommunale 
Handlungsansätze, die in Kooperation mit den Leistungsträgern und 
Expert*innen in eigener Sache erarbeitet werden, ebenso erprobt werden, 
wie gute Ideen aller Menschen, die in Köln leben. Ein expliziter Fokus auf die 
Wirkung der geförderten Maßnahmen (Wirkungskennzahlen) dient der 
parallelen Evaluation weitergehender Finanzierungsmöglichkeiten, auch 
außerhalb des Förderprogramms durch eine Neuausrichtung im pflichtigen 
System.  
Die mit diesem Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden 
kommunalen Leistungen im Kontext Obdachlosigkeit werden als Ergänzung 
zu den vorhandenen sozial- und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen 
erprobt und weiterentwickelt. Best-Practice-Modelle des 
Konfliktmanagements im öffentlichen Raum (Lebensraumorientierung1) sind 
hierbei in die Konzepte einzubinden.  
Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von 
Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen Kräfte für die 
Menschen in Köln bündeln. 
Auch die bereits in 12 Quartieren etablierte Gemeinwesenarbeit (GWA) – 
bzw. ihre landesgeförderten Vorläufermodelle – wird durch dieses 
Förderprogramm mit dem speziellen Fokus auf Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit ergänzt. Insbesondere können im Rahmen der 
Gemeinwesenarbeit entwickelte Projekte aus der Zivilgesellschaft nach 
einem gelungenen Empowerment mittels dieses Programms gefördert und 
damit die geleistete Stärkung nachhaltig stabilisiert werden. 
                                                
1 In Köln wird der Begriff des Sozialraums ausschließlich auf Quartiere mit besonderen sozialen 
Herausforderungen im Kontext eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) angewandt. Zur 
Sicherstellung einer inhaltlichen Abgrenzung und mit Blick auf die nicht immer örtlich begrenzte 
lebensräumliche Orientierung von Menschen, insbes. im digitalen Zeitalter (z.B. Arbeitsnomaden), 
wird hier der allgemeine Begriff der Lebensraumorientierung genutzt.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
3 
 
Eine Einbeziehung der Ergebnisse und Maßnahmen in den eingangs 
erwähnten operativ tätigen städtischen Fachkreis „Plätze mit besonderem 
Handlungsbedarf“ wird sichergestellt. 
 
II. Rahmenbedingungen der Förderung 
Für eine Förderung durch die Stadt Köln gelten die in den Allgemeinen 
Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, 
Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit 
(Allgemeine Bewilligungsbedingungen) genannten Voraussetzungen.2 Die 
Förderung der Stadt erfolgt grundsätzlich subsidiär und richtet sich nach den 
für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln der Stadt 
Köln. Es gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Köln. 
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen begründen keinen 
Rechtsanspruch auf Förderung. 
 
III. Ziel und Gegenstand der Förderung  
1. Ziel der Förderung 
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses 
Förderprogramms ist die kontinuierliche qualitative und quantitative 
Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen im Kontext 
drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren Lebensräumen.  
 
2. Gegenstand der Förderung  
Neben sozialrechtlich finanzierten Leistungen und Leistungen der 
kommunalen Existenzsicherung können mittels dieses Förderprogramms 
insbes. Maßnahmen erprobt werden, die 
 vorhandene existenzsichernde, sozialrechtliche, gewerbliche und 
ehrenamtliche Angebote einbeziehen und abgestimmt ergänzen 
 den Austausch und das Kennenlernen von Interessen und Anliegen 
zwischen den Menschen im Quartier befördern. Sich kennenzulernen, 
die Anliegen des anderen zu verstehen und gemeinsam gute Wege 
des Umgangs und der gegenseitigen Unterstützung zu finden, sind 
hierbei oft weit wirksamere Maßnahmen als Einzelfallhilfen für 
Betroffene. Die GWA kann diese Entwicklung in den GWA-Gebieten 
ermutigen und unterstützen. 
 die Selbstorganisation der Menschen in Obdachlosigkeit in 
Kooperation mit den Menschen im Quartier zur Stärkung ihres 
sozialen Für- und Miteinanders unterstützen 
                                                
2 Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, 
Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021  
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
4 
 
 wirksame Konzepte für ein lebenswertes Quartier für alle Menschen 
vor Ort realisieren und 
 nachhaltige Konzepte zur Fortsetzung der Maßnahmen im Anschluss 
an eine Förderung unterbreiten. 
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die   
 dem Ausbau aufsuchender mobiler medizinischer und psychiatrischer 
Versorgung sowie dem aufsuchenden Streetwork dienen und diese 
insbesondere auch mit ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII und 
einer Lebensraumorientierung effizient vernetzen. Eine inhaltliche 
Anbindung an die zielgruppenspezifischen, kommunalen 
aufsuchenden Hilfen ist hierbei sicherzustellen. 
 die Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der 
vorhandenen Hilfeleistungen unterstützen (z.B. mittels eines Busses, 
als erster sicherer Ort, nebst Beratung und möglicher Unterstützung 
Notschlafstellen zu erreichen) 
 dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit, die einen 
niedrigschwelligen Zugang eröffnen, auch im Kontext beruflicher 
Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen 
 die bestehenden Angebote um neue OBG-Unterbringungsangebote 
für Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen, wie z.B. der 
Versorgung von Tieren (z.B. durch Tierarztangebote), zur 
ordnungsbehördlichen Unterbringung für wohnungslose Menschen mit 
tiefgreifenden psychischen Erkrankungen oder in Begleitung von 
Haustieren (primär Hunden) ergänzen. 
 durch die Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion 
Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen schaffen. 
 das vorhandene System der Winter- und Humanitären Hilfen für 
Menschen in Obdachlosigkeit zur Schaffung erforderlicher 24/7 
Leistungen ergänzen. Bei der Gestaltung von 24/7 Angeboten ist eine 
enge Vernetzung mit den vorhandenen Leistungen, insbes. der Kölner 
Kontakt- und Beratungsstellen nach § 67 SGB XII sicherzustellen. Die 
Bedürfnisse der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in den 
jeweiligen Lebensräumen sind auch einzubeziehen.  
Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sollen 
in die Konzepte zu den oben als förderfähig benannten Maßnahmen 
einfließen. Durch eine gezielte Beteiligung der wesentlichen Akteure wird die 
Verantwortlichengemeinschaft vor Ort und der Bezug der verschiedenen 
Akteursgruppen zur Maßnahme gestärkt. Selbstverständlich können auch 
mehrere Bereiche adressiert werden. 
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden  
 insgesamt bis zu 250.000 Euro jährlich für den Ausbau aufsuchender 
mobiler medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie des 
aufsuchenden Streetworks

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
5 
 
 insgesamt bis zu 300.000 Euro jährlich für dezentrale Leistungen für 
Menschen in Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen Zugang 
eröffnen mit bis zu 10.000 Euro je Maßnahme, im Kontext beruflicher 
Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen auch über diesen 
Betrag hinaus  
eingesetzt. 
 
3. Förderart  
Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich 
Projektförderung als einmaligen Zuschuss (Maßnahmenförderung). 
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die 
Projektdurchführung erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf 
der Basis der geforderten Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren 
durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln gewährt. 
Soweit für die Realisierung einer Förderung bauliche oder technische 
Maßnahmen notwendig sind, können auch Baukosten- und 
Technikzuschüsse beantragt werden, wie z.B. bauliche bzw. technische 
Ertüchtigungen im Innen- bzw. Außenbereich nichtstädtischer 
Liegenschaften sowie Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung.  
 
4. Finanzierungsart und Eigenanteil 
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetrags- oder 
Fehlbedarfsfinanzierung. 
Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von 
Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als 
Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche 
Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, anerkannt werden. 
Eine Vollfinanzierung ist als Ausnahme zu sehen und zu begründen (z. B. bei 
einem finanziell geringen Projektumfang). 
 
IV. Antragsverfahren  
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.  
Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der 
Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund des 
konkreten Handelns stehen.  
Bei wirtschaftlichen juristischen Personen sind die gemeinnützigen Projekte 
dieses Förderprogramms als solche gesondert buchhalterisch auszuweisen 
und ggf. für eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (social entreneurship). 
Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine 
und andere Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, können 
bevorzugt werden.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
6 
 
Der von Seiten des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin 
rechtsverbindlich unterschriebene Antrag auf Fördermittel ist mit den 
geforderten Unterlagen/Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
der Stadt Köln spätestens bis zum 31.08.2024 der ausgeschriebenen 
Förderperiode einzureichen.  
Sämtliche Bewilligung zu eingegangenen Förderanträgen sind in zeitlicher 
Hinsicht auf die Laufzeit des Förderprogramms bis zum 31.03.2025 begrenzt. 
Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein 
qualifiziertes Konzept für die zu fördernde/n Maßnahme/n. Bedarfe, 
Ressourcen und eine Bezugnahme auf oben genannte strategische 
Zielsetzungen finden in diesem Konzept ebenso Berücksichtigung wie 
Aussagen zu Ergebnissen, Wirkungen und Vorschläge für Kennzahlen zu 
deren Nachweis. Bedarfsorientierte, messbare Ziele und Indikatoren für eine 
geeignete Wirkungsanalyse werden mit dem Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren der Stadt Köln abgestimmt und stellen die Grundlage für einen 
Jahresbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises dar.  
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich:  
 ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan  
 beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten 
und/oder von der Stadt Köln  
 Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung 
durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu 
bemühen  
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde  
Hinweis: Kosten, die vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides 
entstehen, werden nicht als förderfähig anerkannt, wenn zuvor kein 
vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt worden ist.  
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 
Umsatzsteuergesetz.  
Ergänzender Hinweis für Anträge auf Baukosten-/Technikzuschüsse:  
Bei größeren bautechnischen Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke 
wird die Vorlage einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 (bzw. nach 
Beschlussfassung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die 
Mittelvergabe einer Kostenberechnung gemäß DIN 276), erstellt von 
einem/einer Fachplaner/in, verlangt. Die hierdurch entstehenden Kosten sind 
durch den/die Antragsteller/in zu tragen. Bei kleineren Baumaßnahmen oder 
Technikförderung ist die Vorlage von drei hinsichtlich Qualität und Menge 
vergleichbaren Angeboten möglich. Hier ist eine tabellarische Übersicht der 
drei Angebote zu erstellen („Preisspiegel“).  
Erforderliche Genehmigungen von Behörden, der 
Liegenschaftseigentümer/in und/ oder sonstiger Stellen müssen vor 
Durchführung der Maßnahme(n) vorliegen.  
Es muss nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen 
Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf Jahre genutzt werden. 
Sofern andere Bindungsfristen durch die Fördermittelgeberin festgelegt

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
7 
 
werden, gelten diese Bindungsfristen. Der Restwert der verbleibenden 
Nutzungsdauer wird von dem/der Fördermittelempfänger/in zurückgefordert, 
sofern die festgelegte Bindungsfrist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch bei 
Auszug, wenn Einbauten im Gebäude verbleiben. Da es sich in diesem Fall 
um eine Wertsteigerung für den/die Eigentümer/in handelt, muss mit 
Antragstellung eine entsprechende rechtlich verbindliche Regelung zwischen 
Fördermittelempfänger/in und Eigentümer/in durch den/die 
Fördermittelempfänger/in veranlasst und der Fördermittelgeberin vorgelegt 
werden.  
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form 
bestätigt.  
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen 
werden unter Fristsetzung nachgefordert.  
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen 
elektronischen oder schriftlichen Bescheid.  
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
 
V. Verwendungsnachweis 
Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und 
wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ist bis zu dem im 
Bewilligungsbescheid genannten Zeitpunkt ein Verwendungsnachweis 
entsprechend den in den Allgemeinen Bewilli-gungsbedingungen der Stadt 
Köln ausgeführten Anforderungen (Sachbericht/qualifizierter Jahresbericht 
einschließlich der vereinbarten Indikatoren und zahlenmäßiger Nachweis) 
vorzulegen. 
Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides 
mitgeteilt. 
Um eine kontinuierliche Erprobung und Verbesserung der ergänzenden 
kommunalen Leistungen i. S. d allgemeinen Strategieentwicklung für die 
Menschen in Obdachlosigkeit sicherzustellen, ist ein erster Teilbericht zu den 
Wirkungszielen bereits 3 Monate vor Ende der Maßnahme einzureichen. 
 
VI. Mittelabruf 
Die bewilligten Fördermittel sind bis spätestens 30.11.2024 abzurufen. 
Danach eingehenden Mittelabrufe werden nicht mehr berücksichtigt. 
 
VII. Inkrafttreten 
Dieses fortgeschriebene Förderprogramm tritt zum 01.04.2024 in Kraft.“.

Anlage 2_Evaluationsbericht zur Förderphase 01.04.2022 – 31.03.2023

40509 Zeichen

Evaluation des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ 
Förderphase 01.04.2022 bis 31.03.2023 
Im Rahmen des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ wurden im Zuge der ersten 
abgeschlossenen Förderphase (01.04.2022 – 31.03.2023) verschiedene, den Bedarfen der wohnungslosen oder obdachlosen Menschen gerecht 
werdende Einzelmaßnahmen durchgeführt bzw. im Rahmen von Projekten erprobt. 
Innerhalb der ersten Förderphase waren insgesamt 28 Förderanträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 1.383.928,37 € 
eingegangen, von denen 21 Anträge nach Freigabe durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren positiv beschieden werden 
konnten. Sechs Förderanträge mussten wegen fehlender Förderfähigkeit im Rahmen der Förderbedingungen des Förderprogrammes 
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ abgelehnt werden. Eine Antragsteller*in zog ihren Antrag vorzeitig 
zurück.  
Drei weitere Antragsteller*innen, welchen eine Förderung gewährt wurde, traten freiwillig von dieser zurück. Begründet wurde dies seitens zweier 
Antragsteller*innen damit, dass eine Umsetzung im Rahmen des knappen Förderzeitraumes nicht mehr gewährleistet werden könne. Eine 
ehrenamtliche Initiative konnte aus internen Gründen das geplante Projekt nicht umsetzen. 
Insgesamt konnten im Förderzeitraum 01.04.2022 bis zum 31.03.2023 somit 18 Projekte und Einzelmaßnahmen gefördert werden, wovon 11 im 
Rahmen des Förderzeitraumes abgeschlossen werden konnten. Sieben Projekte befinden sich über dem 31.03.2023 hinaus im Rahmen der 2. 
Förderphase als auch im Zuge verschiedener anderer Förderungen fortlaufend in der Umsetzung. 
Von dem bereitgestellten 1.000.000,00 € Gesamtfördervolumen sind u. a. wegen der Rücknahme von Anträgen, Rücktritten von bereits bewilligten 
Förderungen als auch im Zuge verkürzter Laufzeiten insgesamt nur Fördermittel in Höhe von 498.675,31 € bewilligt worden. Auslöser dafür waren 
sehr späte Antragstellungen, infolge derer von der Umsetzung auf Grund der zeitlichen Begrenzung der 1. Förderphase auf 12 Monate abgesehen 
wurde. Ferner waren die Unsicherheit der Verstetigung des Förderprogrammes, die damit einhergehende fehlende Planungssicherheit sowie die 
damit zusammenhängende Herausforderung der Personalakquise ursächlich.  
Des Weiteren gestaltete sich die Personalgewinnung in einigen Fällen als sehr schwierig und führte in der Folge zu verspäteten Starts der 
Projekte. Auf Grund dessen haben sich die tatsächlichen Kosten im Rahmen vieler Projekte über die Summe der bewilligten Mittel hinaus 
reduziert.  
Nach Verrechnung aller Ausgaben sind 404.549,67 € an Fördermitteln in Projekte und Einzelmaßnahmen geflossen. 
Durch die Förderung konnten folgende Projektideen vollumfänglich den Projektzielen entsprechend unterstützt bzw. umgesetzt werden: 
1. Der „Internetauftritt“ des Vringstreffs e.V. wurde dem Förderschwerpunkt 2 „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen
Anlage 2

Zuganges zu Angeboten unter anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen in Obdachlosigkeit“ 
zugeordnet. 
Der Vringsgstreff e.V. als Betreiber der Website hat mithilfe der Fördermittel erfolgreich die Website "Wohnungslos in Köln" weiterentwickelt. 
Neben der deutschsprachigen Version der Website wurde eine automatische Übersetzung in fünf weitere Sprachen integriert. Diese Website 
ermöglicht englisch-, polnisch-, rumänisch-, bulgarisch- und französischsprachigen Menschen den Zugang zu Informationen über die Angebote 
des Hilfesystems. Dies geschieht über ein ausklappbares Sprachmenü, das die Navigation auf der Website erleichtert. 
Die Mehrsprachigkeit der Website wurde nicht nur digital umgesetzt, sondern auch durch analoge Medien wie Flyer und Plakate bekannt gemacht. 
Diese Materialien wurden in den Einrichtungen des Kölner Hilfesystems, durch Streetworker*innen und ehrenamtlich tätige Initiativen verteilt. Das 
Wirkungsziel, wohnungslosen Menschen, insbesondere denen, die wenig oder kein Deutsch sprechen, den digitalen Zugang zu 
Unterstützungsangeboten in Köln zu erleichtern, wurde erfolgreich umgesetzt. 
 
2. Der Antrag „Analoge Map für Obdachlose“, Förderschwerpunkt 2 „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges 
zu den Angeboten, unter anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen in Obdachlosigkeit“, wurde durch 
die Katholische Fachhochschule Köln gestellt. 
Im Rahmen des Forschungsprojektes der Katholischen Fachhochschule Köln „Raumnutzungsverhalten obdachloser Menschen in Köln“ zu Zeiten 
der Corona-Pandemie, wurde das Bewegungsmuster von 10 wohnungslosen Menschen mittels GPS-Tracking über einen Zeitraum von 7 Tagen 
erfasst. Darüber hinaus wurden 168 Menschen zu ihrem Raumnutzungsverhalten befragt. Neben den Erkenntnissen zum Raumnutzungsverhalten 
entstand eine Stadtkarte zu den Angeboten und Diensten für obdachlose Menschen. 
Durch die Finanzierung des Druckes von 2000 analogen Stadtkarten im Taschenformat, welche Informationen zu den verschiedenen Angeboten 
des Hilfesystems mit Adressen sowie weitere relevante Angaben enthält, wurde den obdachlosen Menschen ein niedrigschwelliger Zugang zum 
Hilfesystem ermöglicht. Die Map wurde von den Hilfeanbieter*innen, Leistungsträger*innen und Mitarbeiter*innen der Einrichtungen an die 
obdachlosen Menschen ausgegeben. Sie wurde von diesen sehr gut angenommen.  
Das Ziel, niedrigschwellige Angebote des Hilfesystems in analoger und praktischer Form aufzuzeigen und somit den Informationszugang zu 
erleichtern, wurde vollständig erreicht. 
 
3. Das Projekt „Digitalisierung“ der Diakonie Michaelshoven e. V verfolgt das Ziel, wohnungslose Menschen, welchen es an finanziellen Mitteln 
zum Erwerb eines digitalen Mediums als auch in vereinzelten Fällen an der Nutzungskompetenz fehlt, mit digitalen Endgeräten zu versorgen 
sowie sie im Umgang mit selbigen zu schulen. Das Projekt wurde unter dem Förderschwerpunkt 2 „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines 
niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten unter anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen in 
Obdachlosigkeit“ gefördert.

Insgesamt konnten 20 Tablets als auch 39 Mobiltelefone zzgl. einer SIM-Karte mit Unterstützung der Förderung finanziert und ausgegeben 
werden. Darüber hinaus wurden offene Sprechstunden als auch Einzeltermine hinsichtlich des Umgangs mit dem digitalen Medium bzw. weiterer 
relevanter Aspekte, zum Beispiel zum Umgang mit persönlichen Daten, angeboten, welche sehr gut angenommen wurden. Im Zuge der 1. 
Förderphase wurde jedoch deutlich, dass die digitale Beratung nur einen kleinen Teil des Projektes ausgemacht hat, da die meisten Personen 
bereits kundig im Umgang mit den digitalen Geräten gewesen sind. 
 
Es hat sich gezeigt, dass mit Hilfe der digitalen Endgeräte u. a.  
 Angebote des Hilfesystems recherchiert werden  
 Terminvereinbarungen online getätigt werden  
 soziale und familiäre Kontakte wiederhergestellt bzw. gepflegt werden  
 Kontakte mit (potentiellen) Arbeitgebern verfolgt werden  
 als auch tagesaktuelle News (KVB/DB Ausfälle, Wetterwarnungen etc.)  
abgerufen werden. 
Die primär abgerufenen Inhalte zeigen auf, dass die Möglichkeit der digitalen Teilhabe vielfältigen Nutzen für die Personen mit sich bringt. Diese 
sind nicht zuletzt im Zuge der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowohl in lebenspraktischer als auch sozialer Hinsicht von besonderer 
Relevanz.  
Digitale Endgeräte müssen regelmäßig ersetzt werden, da sie veralten und/oder defekt sind. Um die Versorgung der wohnungs- und/oder 
obdachlosen Menschen und somit die digitale Teilhabe und deren individuellen Nutzen weiterhin zu ermöglichen und zu sichern, hat die Diakonie 
Michaelshoven e.V. bereits einen Folgeantrag gestellt, welcher im Rahmen der 2. Förderphase bewilligt wurde. 
 
4. Die Mitarbeitenden des Streetworks des Vereins  Benedikt Labre e.V. – OASE haben das Ziel, Menschen im öffentlichen Raum mit Hilfe des  
"Lastenrads" besser zu erreichen, vollständig erreicht. 
Im Rahmen dessen lag der Fokus u.a. auf obdachlosen und/oder wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, welche sich 
zum Teil an sehr abgelegenen Orten aufhalten. Der Antrag wurde dem Förderschwerpunkt 1 „Ausbau der aufsuchenden mobilen, medizinischen 
und psychiatrischen Versorgung sowie des aufsuchenden Streetwork“ zugeordnet. 
Die erhöhte Mobilität konnte die Anzahl der erreichten Menschen und Kontakte deutlich steigern. Zusätzlich waren die Mitarbeit er*innen des 
Streetworks in der Lage, 1-2 Mal pro Woche Randgebiete der Stadt aufzusuchen, was ohne das Lastenrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit 
erheblichem Zeitaufwand verbunden gewesen wäre. Das Lastenrad wurde auch regelmäßig genutzt, um lebenspraktische Versorgungsmaterialien 
zu transportieren und/oder das Gesprächssetting mit Hilfe von Campingstühlen und Tee- und Kaffeekocher freundlicher zu gestalten. Ferner konnte 
das Lastenrad in Einzelfällen als Mobilitätsangebot zum Transport von Klienten genutzt werden, die räumlich nicht gut orientiert waren.

Die deutlich sichtbare Kennzeichnung des Rades mit dem Logo der Oase und  dem Stadtwappen hat eine äußerst positive Wirkung in der 
Öffentlichkeit. Dies führte zu gesteigerter Aufmerksamkeit für die Hilfsangebote des Leistungserbringers und der Stadt Köln insgesamt, was durch 
vielfache Ansprachen und Rückfragen  von Klient*innen als auch Bürger*innen bestätigt wurde . Im Ergebnis wurden die Unterstützungsangebote 
des Streetworks und der Beratungsstelle Oase verstärkt wah rgenommen und die Bürger*innen konnten über die auf dem Lastenrad abgebildete 
Telefonnummer und E -Mail-Adresse unkompliziert Kontakt zu der Kontakt - und Beratungsstelle sowie deren Angeboten  aufnehmen. 
Das Lastenrad wird weiterhin durch die Mitarbeitenden des Streetworks zu oben genannten Zwecken genutzt. 
 
5. Das Projekt „Bauwagen“ der Initiative Bauen, Wohnen, Arbeiten e.V. wurde im Rahmen des Förderschwerpunktes 4 „Ergänzung der 
bestehenden Angebote für Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen“ gefördert. 
Mit Hilfe der Zuwendung wurden sieben Bauwagen eingekauft, die in Eigenregie der Bewohner*innen zu Wohnraum umgebaut werden. Das 
Projekt ist baulich noch nicht abgeschlossen, da die Initiative Bauen, Wohnen, Arbeiten zurzeit in eine neue Infrastruktur zur Versorgung der 
Wagen mit erneuerbaren Energien und entsprechender Wärmedämmung investiert. Die Bauwagen konnten aber schon bezogen werden. Die 
abschließenden Projektarbeiten werden wegen Verzögerungen in der Materialbeschaffung für die 2. Jahreshälfte 2024 erwartet. 
 
6. Der Antrag „Kleinbus“ des SKM e. V. konnte im Rahmen des Förderschwerpunktes 3 „Unterstützung der Menschen in Obdachlosigkeit bei der 
Wahrnehmung der vorhandenen Hilfeleistungen“ bezuschusst werden. 
Auf Grund von Lieferschwierigkeiten war die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zum Einsatz des Busses erst ab Anfang des Jahres 2023 und 
entsprechend nur zeitlich sehr begrenzt im Rahmen der Winterhilfe 2022/2023 möglich. Ab dem Frühjahr 2023 wurde der Bus zusätzlich zur 
Versorgung der Menschen mit Lebensmittelspenden als auch zum Transport von anderen Spenden genutzt. Der Bus kommt ferner im Sommer 
zur Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen (Ausgabe von Wasser, Sonnenschutz etc.) sowie im Winter zur Umsetzung von 
Kälteschutzmaßnahmen (Ausgabe warmer Getränke, Aufenthaltsmöglichkeit, als Transport zu Notunterkünften etc.) zum Einsatz.  
Eine Aussage zu den erreichten Personen und zur Wirkung kann erst mit Vorliegen des Zwischenberichtes erfolgen. 
 
7. Im Zeitraum zwischen dem 01.09. und dem 15.09.2022 wurde in Kooperation verschiedener Leistungsanbietenden (Antragsteller Diakonie 
Michaelshoven e.V., Benedikt Labre e.V. – OASE, Johannesbund gGmbH, Südstadt Leben e.V., Hamba e.V.), Klaus dem Geiger, dem 
Musiktherapeuten Georg Roloff sowie vieler weiterer beteiligter Straßenmusiker*innen und Bürger*innen der Stadt Köln eine 15-tägige 
Veranstaltungsreihe „Stimmen der Straße, Klänge der Stadt“ zum Tag der Wohnungslosen ins Leben gerufen. Die Veranstaltungsreihe konnte 
dem Förderschwerpunkt 2 „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten unter anderem zu beruflicher 
Teilhabe oder tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen in Obdachlosigkeit“ zugeordnet werden.  
In diesem Rahmen wurden an verschiedenen Standorten  
 ein musikalischer Auftakt

 ein dreitägiges Festival für Straßenmusiker*innen mit einer regen Beteiligung von ca. 30 Musiker*innen 
 ein Konzert des Menschensinfonieorchesters zum Tag der Wohnungslosen am 11.09.2022 
 Straßensingen  
 als auch abschließend ein Hoffest für alle Kölner*innen im Innenhof des Johanneshauses mit rund 150 Feiernden mit reger Beteiligung der 
Anwohner*innen 
ermöglicht. 
Die Förderung von Begegnung im Zuge der verschiedenen Veranstaltungen unter Einbindung aller Kölner Bürger*innen wurde sehr gut von allen 
Beteiligten als auch im Besonderen von den Anwohner*innen rund um das Johanneshaus angenommen und erfolgreich umgesetzt. 
 
8. Die „Erzählwerkstatt“ wurde im Rahmen einer Gesprächsgruppe in der JVA Köln durch Klaus Jünschke und Christiane Niesel umgesetzt.  
Das Projekt wurde im Kontext des Förderschwerpunktes 2 „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges zu 
Angeboten unter anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen in Obdachlosigkeit“ gefördert.  
Die Gesprächsgruppe fand ab Ende September 2022 bis Ende März 2023 wöchentlich in der JVA Köln statt. Vereinzelte Interviews wurden auch 
in anderen JVAs im Umland geführt, so z.B. in der JVA Siegburg oder der JVA Rheinbach. Mit Ausnahme von drei Teilnehmer*innen, sind alle 
Teilnehmer*innen auf Grund von Armutsdelikten zu einer Haftstrafe verurteilt worden.  
Die Teilnehmerzahl war stets auf 4 Personen begrenzt. In diesem Rahmen war es den Teilnehmer*innen möglich, ihre Situation zu reflektieren. 
Zusätzlich wurde den Inhaftierten das Kölner Hilfesystem vorgestellt sowie die Angebote bei der Inanspruchnahme von Hilfen zum Zeitpunkt der 
Haftentlassung.  
Im Rahmen dieser Projekttätigkeit kam es zu Umsetzungsschwierigkeiten, da die Sicherheitsprüfung von Frau Niesel durch das Innenministerium 
bis Mai 2023 nicht abgeschlossen werden konnte. Mit Vorliegen der Sicherheitsprüfung griff Frau Niesel umgehend Interviews mit obdachlosen 
Frauen mit Hafterfahrung im öffentlichen Raum auf. 
Insgesamt wurden im Zeitraum von 6 Monaten 20 Männer und 10 Frauen interviewt und ihnen ein geschützter Raum für Beratung und Gespräche 
ermöglicht. Auch andere Vertreter*innen des Hilfesystems waren involviert, so zum Beispiel die Herausgeberin der Straßenzeitung 
„Draußenseiter“ sowie das Streetwork. Von einigen Inhaftierten wurde im Rahmen der Gesprächsgruppe bereits schriftlicher Kontakt zu 
Leistungserbringenden des Hilfesystems aufgenommen. Somit konnte das Ziel des Projektes, die vorangehende und auch weiterführende 
Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Angeboten des Hilfesystems der Inhaftierten nach der Entlassung, erreicht werden.  
Aktuell wird eine mögliche Weiterführung der Gesprächsgruppe in der JVA Ossendorf durch Herrn Jünschke und den Mitarbeitenden des 
Streetworks geprüft. 
Das Projekt hatte darüber hinaus auch zum Ziel, die Geschichte der Projektteilnehmer*innen und den Verlauf des Projektes im Nachgang in einem 
Buch zu erzählen. Die Fertigstellung erfolgte im August 2023.

9. Insgesamt hat der Verein „Freunde der Kölner Straßen und ihre Bewohner e.V.“ mit Hilfe der Zuwendung zum Antrag „Versorgung wohnungs- 
und obdachloser Menschen“ 304 kälteresistente Schlafsäcke sowie 216 Isomatten erworben. Diese wurden in der Winterzeit an obdachlose 
Menschen ausgegeben, um ihnen einen besseren Schutz vor den Witterungsbedingungen während der Kälteperiode zu bieten. Hierbei konnte 
sichergestellt werden, dass die Ausgabe der Wärmemittel nicht zu einer trügerischen Sicherheit vor Kälte führte und auf Hilfsangebote verwiesen 
wurde. 
Der Antrag wurde dem Förderschwerpunkt 2 „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten unter 
anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen in Obdachlosigkeit“ zugeordnet. 
 
10. Der Antrag „Werbekosten Tag der Wohnungslosen“ wurde im Rahmen des Förderschwerpunktes 2 „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung 
eines niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten unter anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen in 
Obdachlosigkeit“ bezuschusst. 
 
Im Rahmen der Zuwendung an den SKM e.V., als Vertreter vieler beteiligter Leistungserbringer*innen des Hilfesystems, wurden 10 
Großflächenplakate sowie die Miete derer für einen Zeitraum von 14 Tagen an verschiedenen hochfrequentierten Standorten im Stadtgebiet 
ermöglicht. Dadurch wurde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit im gesamten Stadtgebiet auf die verschiedenen Aktionen im Rahmen des "Tags 
der Wohnungslosen" am 14.09.2022 gelenkt.  
Die geplanten Aktivitäten, darunter eine Kunstausstellung, der B.O.J.E Bus, eine Aufführung des Drugland Theaters und Infostände von 
verschiedenen Leistungserbringer*innen, wurden wie geplant durchgeführt. Aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse verweilten jedoch nur 
wenige Menschen vor Ort, was zu begrenztem Informationsaustausch führte. Das Ziel, die Kölner Bürger*innen auf das Thema Wohnungs- und 
Obdachlosigkeit aufmerksam zu machen, konnte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit dennoch erreicht werden.  
 
 
11. Ende 2022 startete der Kölner Flüchtlingsrat e.V. sein Projekt "Beratung und Hilfen für wohnungslose geflüchtete Menschen (mit und 
ohne Aufenthaltsstatus)". Die Beratung wurde um das aufsuchende Streetwork ergänzt. Dieses Projekt gehörte zum Förderbereich 1 „Ausbau 
der aufsuchenden mobilen, medizinischen und psychiatrischen Versorgung sowie des aufsuchenden Streetwork“.  
 
In einem Zeitraum von etwa 7 Monaten wurden insgesamt 32 Menschen beraten, wobei 9 Personen im Rahmen des Streetworks aufgesucht 
wurden. Es wurden insgesamt 119 Beratungsgespräche mit den Ratsuchenden und weitere 144 Kontakte zu weiterführenden Hilfeanbietern 
(Behörden, Fachstellen, Ärzt*innen, Therapeut*innen usw.) erfasst. Die vorherrschenden Beratungsthemen waren gleichmäßig auf Wohnsituation, 
Aufenthaltsfragen und den Zugang zu Sozialleistungen verteilt. 
Eine engmaschige Betreuung im Rahmen der Antragsstellung beim Ausländeramt sowie der Beantragung der Genehmigung zur Anmietung und 
Kostenübernahme der Miete, Klärung der Kautionszahlung, Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen und Erstausstattung zeigten 
wiederkehrend auf, dass die Kapazitäten von Klient*innen nicht ausreichen, um alle Schritte – meistens parallel – zu bewältigen und den Überblick

zu behalten. Hier war es mit Hilfe der Zuwendung im Kontext des Förderprogrammes möglich, die personellen Kapazitäten aufzustocken, um die 
notwendige Unterstützung anbieten zu können. 
 
Abschließend kann resümiert werden, dass der Beratungsbedarf für die benannte Zielgruppe gegeben ist und die Beteiligten des Projektes einen 
derart hohen Bedarf nicht erwartet hatten. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. hat im Rahmen der 2. Förderphase (01.04.2023 – 31.03.2024) einen 
neuen, an die Bedarfe angepassten, Projektantrag gestellt. Dieser wurde Anfang August 2023 jedoch durch den Verein wegen einer zu geringen 
Projektlaufzeit von maximal 7 Monaten (Ende der 2. Förderphase 31.03.2024) wieder zurückgezogen. 
 
12. Die Förderung des „Sonntagscafés“ ermöglichte es der Spiritaner Stiftung ihr sonntägliches Angebot während der Winterzeit aufrecht zu 
erhalten. Der Antrag fiel unter den Förderbereich 5 „Schaffung geschützter Räume und zusätzlicher Tagesaufenthalt zur sozialen Interaktion“.  
 
Das Sonntagscafé bietet Besucher*innen jedes Jahr in der Zeit zwischen Anfang November und Ende April im Zeitfenster zwischen 14:30 – 16:30 
Uhr die Möglichkeit, sich aufzuwärmen, mit einer warmen Mahlzeit oder bei Kaffee und Kuchen zu stärken und mit den hauptamtlichen 
Mitarbeiter*innen der Spiritaner ins Gespräch zu kommen. Es handelt sich um ein etabliertes und beliebtes Angebot, das ohne Förderung, 
aufgrund fehlender Spendeneinnahmen, nicht aufrechterhalten werden könnte. 
Das Sonntagscafé 2022/2023 hatte mit 959 Gästen (im Durchschnitt 31 Gäste pro Öffnung) die zweithöchsten Besucher*innenzahlen seit 
Vorhaltung des Angebotes. Es wurden über 1.000 warme Mahlzeiten, 150 Kuchen und 290L Kaffee an wohnungslose Menschen herausgegeben. 
Ein Anstieg des Bekanntheitsgrades des Angebotes konnte festgestellt werden. 
Das Ziel, Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit während der Winterzeit einen warmen Ort, Grundversorgung sowie Beratung und 
Gespräche anbieten und vor den Witterungsbedingungen schützen zu können, wurde erfolgreich umgesetzt.  
 
13. Das Projekt "Akademie für Expert*innen in eigener Sache" der Diakonie Michaelshoven e.V. in Zusammenarbeit mit der Technischen 
Hochschule Köln zielte bzw. zielt weiterhin darauf ab, Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, die aktive Teilhabe an 
Veränderungsprozessen zu ermöglichen. Dieses Projekt wurde im Kontext des Förderbereiches 2 „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines 
niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten unter anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierenden Maßnahmen für Menschen in 
Obdachlosigkeit“ gefördert. Mit Unterstützung der Förderung konnte die Anschubfinanzierung gesichert werden. 
 
Die Akademie begann nach etwa fünf Vorbereitungstreffen mit der konkreten Umsetzung im Rahmen von Treffen der Teilnehmer*innen. Dabei 
handelt es sich um eine vielfältige Gruppe, bestehend aus akut und ehemals von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen, von 
Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und zukünftigen Sozialarbeiter*innen.  
Bis zum Ende des Förderzeitraumes haben 10 Treffen, in einem monatlichen Turnus, a 1,5 – 3 Stunden, stattgefunden. Bei diesen haben bislang 
insgesamt ca. 20 Expert*innen mitgewirkt. Neben einer sich etablierten festen Kerngruppe war die Akademie auch jederzeit für neue Interessierte 
zugänglich. Im Laufe der Monate wurden regelmäßig Gäste, unter anderem Dr. Rau, der Dezernent für Soziales, Gesundheit und Wohnen, als 
auch eine Referentin für Gesprächscoaching, empfangen. Zudem kam es zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit verschiedenen Kölner 
Hochschulen und einem regen Austausch mit politischen Vertretern, was von den Teilnehmer*innen als sehr motivierend empfunden wurde.

Ziel der Akademie ist es, soziale Inklusion zu fördern, indem die Interessenvertretung und -umsetzung der betroffenen Menschen unterstützt und 
bedarfsgerechte strukturelle Veränderungen in Richtung einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft vorangetrieben werden. Das Projekt stieß 
sowohl bei den Hilfesuchenden als auch in den Bereichen Bildung und Politik auf äußerst positive Resonanz.  
Es besteht von allen Seiten ein Interesse daran, den partizipativen Gedanken in das System zu implementieren. Die Initiative zur Integration 
partizipativer Ansätze in das System wird weiterhin mit Unterstützung einer Wohlfahrtsstiftung und Drittmitteln fortgesetzt.  
Mit Unterstützung des Förderprogrammes konnten somit die ersten Schritte zur Umsetzung der Teilhabe an Veränderungsprozessen der 
Expert*innen erreicht werden. 
 
14. Das Projekt "Streetwork Plus" des DRKs, Förderbereich 1 "Ausbau der mobilen medizinischen oder psychiatrischen Versorgung und des 
aufsuchenden Streetworks", richtet sich an wohnungs- und/oder obdachlose Menschen mit oder ohne Suchterkrankung. 
In den ersten 10 Monaten der Projektlaufzeit konnte durch intensive Netzwerkarbeit und niedrigschwellige, aufsuchende Arbeit eine 
Kontaktaufnahme, z.T. auch wiederholt zu 35 obdachlosen Menschen erreicht werden. Diese Bemühungen wurden in enger Zusammenarbeit mit 
unterstützenden Kooperationspartner*innen durchgeführt. 
Im Rahmen dieser Kontakte wurden bis zum 31.03.2023 bereits 22 Personen intensiv durch die Mitarbeiter*innen des Streetwork Plus unterstützt. 
Insgesamt wurden 164 Beratungskontakte und Begleitungen zu Behörden und Ärzt*innen durchgeführt. Lediglich fünf der kontaktierten Personen 
lehnten Hilfe ab. Weitere fünf Personen wurden erfolgreich an wohnbegleitende Angebote des Hilfesystems angebunden oder in alternative 
Unterkünfte vermittelt, wodurch ihre Straßenobdachlosigkeit beendet wurde. Dank des niedrigschwelligen und beständigen Angebots konnten rund 
63 % der kontaktierten Personengruppe an das Hilfsangebot des Streetwork Plus und/oder weiterführende Hilfen angebunden werden.  
Auf lange Sicht und unter der Prämisse, dass bei ausreichend langer Projektlaufzeit der Wirkungsradius noch vergrößert wird und die bislang noch 
nicht erreichbaren Wirkungsziele erreicht werden, ist eine Verstetigung perspektivisch zu befürworten. Aus der bisherigen Projekterfahrung lässt 
sich schließen, dass dies ein geeignetes Mittel sein kann, um derzeit noch unversorgte obdachlose Menschen mit Mehrfacheinschränkungen an 
das Hilfesystem zu binden. Eine Weiterförderung im Zuge der 2. Förderphase wurde aus fachlicher Sicht bereits empfohlen und bewilligt.  
 
15. Der Projektantrag „Tagesaufenthalt Balduinstraße“ des ehrenamtlich tätigen Vereins Straßenwächter e.V. wurde im Rahmen des 
Förderschwerpunkts 5 „Schaffung geschützter Räume und zusätzlicher Tagesaufenthalte zur sozialen Interaktion“ gefördert.  
Mit Hilfe der Fördermittel ist die weitere Sicherung und Ausdehnung des Angebotes hinsichtlich der Versorgung in der Balduinstraße ermöglicht 
worden. Der Tagesaufenthalt in der Balduinstraße wurde erst kurz vor Beginn der ersten Förderphase eröffnet. Die Räumlichkeiten in der 
Balduinstraße sind zwischen Rudolfplatz und Neumarkt gelegen. Die Einrichtung bietet obdachlosen Menschen Grundversorgung, darunter 
Lebensmittel, Kleiderausgaben, Schlafsäcke, Isomatten, Duschen und Wäschereinigung. Darüber hinaus beraten die Mitarbeiter*innen auch 
bezüglich weiterführender Hilfen, Fragen der gesundheitlichen Versorgung, der Wohnungssuche, Ansprechpartner*innen hinsichtlich rechtlicher 
Probleme u.a..

Durch die Förderung konnte sichergestellt werden, dass dieses neue Versorgungsangebot an sechs Tagen die Woche (montags bis samstags) in 
der Zeit von 15:00 und 20:00 Uhr in Kombination mit dem Beratungsangebot unterbreitet werden konnte. 
Im Tagesaufenthalt arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter*innen gemeinsam mit Expert*innen in eigener Sache, d.h. selbst in Obdachlosigkeit 
lebenden Menschen, bei der Unterbreitung der Angebote. Der Tagesaufenthalt wird seit seiner Gründung in 2021 durchschnittlich täglich, je nach 
Wetterlage, von 20 bis 50 Menschen aufgesucht und von den Hilfesuchenden sehr gut angenommen. Dies begründet sich unter anderem in dem 
Zusammenspiel von fester Anlaufstelle in Kombination mit der mobilen Verteilung von täglich rund 200 Mahlzeiten durch die Straßenwächter e. V., 
wodurch der Bekanntheitsgrad des Angebotes gesteigert wird. 
Darüber hinaus ist der Verein durch die aktive Nutzung sozialer Medien hinsichtlich seiner Aktivitäten als auch durch die öffentliche Präsenz von 
Mitarbeiter*innen und Betroffenen im Rahmen des Kölner Karnevals und des Christopher Street Days bestrebt, die Kölner Bürger*innen für das 
Thema Obdachlosigkeit zu sensibilisieren. 
Durch kooperierende Fachkräfte der Sozialen Arbeit des Kölner Hilfesystems erfolgen ausschließlich positive Rückmeldungen zu dem benannten 
Angebot. Beschwerden liegen keine vor. 
Die Schaffung der geplanten zwei Arbeitsstellen im Rahmen geringfügiger Beschäftigung konnte in der abgelaufenen Förderphase erst verspätet 
realisiert werden, da die Schwierigkeiten bei der Personalakquise nur verzögert überwunden werden konnten. Zu Beginn des Jahres 2023 konnten 
beide Stellen besetzt werden. 
Die ansonsten geplanten Tätigkeiten konnten im Rahmen der Förderung vollumfänglich umgesetzt werden. Der Tagesaufenthalt in der 
Balduinstraße leistet Lage bedingt einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der innerstädtischen „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“. 
Der Antrag auf die weitere Förderung des Projektes befindet sich derzeit – im Zuge des verspäteten Einganges – noch in Prüfung. 
 
16. Das Projekt „Veedelskümmerer“ des Bürgervereins Kölner Eigelstein e.V. wurde im Rahmen des Förderschwerpunktes 2 „Dezentrale 
Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten unter anderem zu beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierenden 
Maßnahmen für Menschen in Obdachlosigkeit“ bezuschusst.  
Durch die geförderte Aufstockung der Arbeitszeit des Veedelskümmeres auf täglich acht Stunden gelang es, ein Vertrauensverhältnis zu den sich 
regelmäßig im Viertel aufhaltenden wohnungs- und obdachlosen Personen, von Wohnungslosigkeit bedrohten Anwohner*innen und zu den 
sonstigen vor Ort ansässigen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden zu intensivieren.  
Im Zuge dessen konnte eine Etablierung des Mitarbeitenden als vertraute Ansprechpartner*in erreicht werden. Auch bei im Veedel unbekannten 
Personen gelingt es dem Veedelskümmerer, eine zeitnahe Klärung der Bedarfslage herbeizuführen. Zu diesem Zweck kooperieren der 
Veedelskümmerer, die Mitarbeiter*innen des Streetworks der Wohnungslosenhilfe sowie der Humanitären Hilfe und die Mitarbeiter*innen des 
Aufsuchenden Suchtclearings intensiv miteinander.  
Der Veedelskümmerer berät und vermittelt die wohnungs- und/oder obdachlosen Menschen wie auch den von Wohnungslosigkeit bedrohten 
Personenkreis hinsichtlich der Angebote des Hilfesystems der Stadt Köln und der anderen weiterführenden Hilfen. 
Im Zuge der u.a. beratenden als auch zwischen den von Obdach- und/oder Wohnungslosigkeit betroffenen Personen und der Nachbarschaft

(Privatpersonen und Gewerbetreibende) vermittelnden Funktion des Veedelskümmerers konnte das gegenseitige Verständnis füreinander und die 
Unterstützungsbereitschaft der Nachbarschaft erheblich gesteigert werden. Ferner ist es gelungen, das Konfliktpotential zwischen allen beteiligten 
Personengruppen im Stadtteil zu reduzieren.  
Auch hier gibt es von den Akteur*innen des kooperierenden Hilfesystems ausschließlich positive Rückmeldungen zu dem Angebot des 
Veedelskümmerers an die Verwaltung. Es liegen keine Beschwerden vor. 
Im Rahmen der 2. Förderphase konnte eine weitere Projektförderung bereits ermöglicht werden. 
 
17. Der Antrag „Personelle Erweiterung der frauenspezifischen Fachberatungsstelle Wendepunkt“ der Diakonie Michaelshoven e.V. wurde 
im Rahmen des Förderschwerpunktes 4 „Ergänzung der bestehenden Angebote für Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen“ bewilligt. 
 
Die personelle Erweiterung ermöglichte die Schaffung zusätzlicher Beratungskapazitäten für Frauen im rechtsrheinischen Köln, insbesondere in 
den Stadtteilen Kalk und Porz. Der alleinige Standort in Köln Mülheim war nicht länger ausreichend, um den Bedarf an Beratung für Frauen in Kalk 
und Porz zu decken. In diesen Stadtteilen wurden in Kooperation mit den Kölner Bürgerzentren niedrigschwellige Angebote eingerichtet, um mehr 
Frauen zu erreichen und ihnen den Zugang zur Beratung zu erleichtern. Darüber hinaus nahm der Leistungsträger an sozialräumlichen 
Vernetzungen, Stadtteilfesten etc. teil und konnte das Angebot auf diese Weise bekannt machen.  
Im Zuge der Förderung wurde das Personal schrittweise um 1,5 Vollzeitäquivalente bis zum 01.02.2023 auf 2,0 Vollzeitstellen erweitert. 
 
Im Rahmen der personellen Erweiterung wurde die Anzahl der Klientinnen insgesamt im Vergleich zu 2021 um 21% und die Anzahl der Kontakte 
um 31% gesteigert. Die Daten zu der Annahme des Angebotes in den Stadtgebieten Porz und Kalk werden mit der abschließenden 
Jahreserhebung für das Jahr 2023 einhergehen. Da die zusätzlichen Räumlichkeiten in den Sozialräumen erst ab dem Frühjahr 2023 zum Zweck 
der Beratung genutzt werden konnten, ist die entsprechende Erhebung zum Zeitpunkt der Evaluation noch ausstehend.  
Die Erhöhung der Beratungskapazitäten wurde von vielen Seiten sehr begrüßt und hat bereits zu zahlreichen Vermittlungen geführt. Eine 
Etablierung in den Stadtgebieten wurde darüber hinaus auch durch die Erstellung von Flyern und die Nutzung vielfacher Netzwerke 
vorangetrieben. 
 
Die Aufstockung des Personals der Frauenberatungsstelle „Wendepunkt“ hat sich als ausreichend und geeignet erwiesen zur quantitativen 
Schaffung bedarfsindizierter gestiegener Beratungsangebote. 
Wegen nachgewiesener Wirksamkeit wurde die Personalausweitung als Ausweitung des Regelversorgungsangebots im Pflichtleistungsbereich 
nach § 67 SGB XII in geteilter Kostenträgerschaft mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) verstetigt. 
 
18. Ferner wurde im Kontext des Förderprogrammes die Neueröffnung der rechtsrheinischen „Fachberatungsstelle Köln Kalk für den 
Personenkreis nach § 67 SGB XII“ des Leistungserbringenden Diakonie Michaelshoven e.V. gefördert. Dies erfolgte im Rahmen des 
Förderschwerpunktes 5 „Schaffung geschützter Räume und zusätzlicher Tagesaufenthalte zur sozialen Interaktion“.

Zielgruppe des Angebotes sind alle Menschen in Wohnungsnotlagen im Einzugsbereich des Stadtbezirkes Kalk. Die Fachberatungsstelle bietet 
neben Beratung auch Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, Vermittlung in Notwohnraum, Sozialleistungsanträgen, Verschuldung und 
Überleitung zu weiterführenden Hilfen. Sie hat bereits vielfach zu erfolgreichen Vermittlungen an andere Unterstützungsleistungen und Angebote 
(BeWo, präventive Unterstützungsleistungen, Frauenberatungsstelle, Schuldnerberatung, Fachstelle Wohnen, Amt für Wohnungswesen, 
stationäre Wohnangebotenach § 67 SGB XII, andere Angebote der freien Träger u.a.) geführt. 
Die Fachberatungsstelle wurde im März 2023 an ihrem jetzigen Standort in Köln Kalk eröffnet. Vor Eröffnung wurden bereits Beratungen durch 
das für die Tätigkeit in der Fachberatungsstelle akquirierte Personal durchgeführt und vielfache Termine vereinbart.  
Mit Eröffnung der Fachberatungsstelle im März 2023 wurde das Angebot in insgesamt 463 Fällen (Stand Juli 2023) in Anspruch genommen. In 
165 Fällen wurden bereits Folgetermine vereinbart. 
Durch die Teilnahme an verschiedenen Vernetzungstreffen wurde die Bekanntmachung und Kooperation zu den anderen Leistungsträgern 
sichergestellt. 
Mit der Schaffung einer neuen Fachberatungsstelle in Köln Kalk konnte eine dort seit langem bestehende Bedarfslücke von  Beratungsangeboten 
für Menschen in Wohnungsnotsituationen im Stadtteil geschlossen werden.  
Eine Zwischenauswertung der Maßnahme/ des Angebots hat bis zur Einreichung der Verwendungsnachweise noch nicht stattgefunden. Auch 
wenn seit Beginn der Beratungsarbeit bereits viele Gäste in der Einrichtung beraten werden konnten und auch in vielen Einzelfällen eine 
entscheidende Verbesserung der Lebenssituation herbeiführt werden konnte, kann eine spürbare Veränderung im Sozialraum Köln aufgrund der 
Kürze der Zeit noch nicht festgestellt werden. 
Das neue Angebot der Diakonie Michaelshoven wird in Kalk von der Bevölkerung und vom gesamten Sozialraum sehr gut angenommen. Eine 
breite positve Resonanz anderer vor Ort tätiger Leistungsträger und Institutionen ist ersichtlich und eine Verbesserung für den Sozialraum Kalk 
wird benannt. 
Der bisher festgestellte Beratungsbedarf übersteigt die personellen Ressourcen der Fachberatung Wohnungsnot bereits. 
 
Auch das Angebot der neuen Fachberatungsstelle Köln Kalk wurde im August 2023 als Regelversorgungsangebot im Pflichtleistungsbereich nach 
§ 67 SGB XII in geteilter Kostenträgerschaft mit dem LVR verstetigt. 
 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es in allen bis zum 31.03.2023 über das Förderprogramm bezuschussten Projekten auf Grund der 
divergierenden Zeitpunkte des möglichen Projektbeginns und der teils schwierigen Personalgewinnung zu verkürzten Projektlaufzeiten innerhalb 
der Förderphase kam. 
Durch den Entscheidungsvorbehalt des Ausschusses für Soziales, Senioren und Seniorinnen können Entscheidungen zeitlich nur entsprechend 
der jeweiligen Sitzungsläufen getroffen werden.

Zudem ist es den Antragsteller*innen grundsätzlich möglich gewesen, ihre Förderanträge zeitlich unbefristet während der gesamten Förderphase 
zu stellen. 
 
Zum Ende der Förderphase am 31.03.2023 wies keines der geförderten Projekte eine Laufzeit von mehr als 10 Monaten auf. Nach Auswertung 
der vorliegenden Evaluationsberichte kann dennoch bereits jetzt aus fachlicher Sicht der Verwaltung eine positive Tendenz zur Erreichung der 
angestrebten Wirkungsziele bei den im Rahmen der 1. Förderphase realisierten Projekten festgestellt werden. Dies erfolgte unter 
Berücksichtigung der teilweise recht kurzen Laufzeiten der Projekte. Valide Aussagen zu der Erreichung der Wirkungsziele hinsichtlich einer 
möglichen Verstetigung einzelner Projekte können regelmäßig frühestens nach einer Projektlaufzeit von mindestens 12 Monaten getroffen werden. 
Die mittelfristige Weiterführung des Förderprogrammes „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ ist zu 
befürworten, um hinsichtlich der Prüfung der Erreichung der Wirkungsziele als auch der tatsächlichen Bedarfslage und entsprechender 
Notwendigkeit der Projektumsetzungen weitere zuverlässige Aussagen treffen zu können. Auf diese Weise kann eine qualitative wie quantitative 
Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit sichergestellt werden. 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden darüber hinaus fortlaufend weitere Anträge bzw. Anfragen, sowohl durch Träger der Wohlfahrtspflege, 
ehrenamtliche Initiativen als auch natürliche Personen, zum Förderprogramm eingereicht, welche das Kölner Hilfesystem vielfältig und innovativ 
ergänzen können. 
 
Fazit: 
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit" bereits eine Vielzahl von Ergänzungen und Unterstützungsleistungen für obdachlose Menschen zur Abdeckung vielfacher 
Bedarfslagen gefördert hat.  
Einige dieser Maßnahmen wurden bereits erfolgreich umgesetzt und beendet, andere befinden sich noch in der weiteren Umsetzung. Das 
Förderprogramm hat sich als wirksames Instrument erwiesen, um innovative Ideen zu erproben und das bestehende Hilfesystem sinnvoll zu 
erweitern. Dies umfasst sowohl effektive Einzelmaßnahmen als auch fortlaufende Angebote. 
Es ist erwähnenswert, dass insbesondere im Hilfesystem für den Personenkreis nach § 67 SGB XII bislang weniger verankerte 
Leistungserbringer*innen, Privatpersonen als auch ehrenamtliche Initiativen die Gelegenheit genutzt haben, ihre Projektideen umzusetzen 
und/oder ihre Arbeit zu professionalisieren.  
Die Vernetzung engagierter Kölner*innen mit den bestehenden professionellen Strukturen von Verwaltung, Trägern der Wohnungslosenhilfe sowie 
mit Expert*innen in eigener Sache konnte erfolgreich umgesetzt werden.

Zwei der geförderten Projekte konnten wegen erwiesener Wirksamkeit mittlerweile im Pflichtleistungssystem nach den §§ 67 ff. SGB XII in Co-
Finanzierung mit dem LVR verstetigt werden. 
 
Es wird empfohlen, das Verfahren zu überdenken. Bislang sieht das Verfahren vor, dass Anträge zeitlich unbegrenzt innerhalb der Förderphase 
gestellt werden können. Die eingehenden Anträge werden von der Verwaltung auf Förderungsfähigkeit (Erfüllung der 
Förderungsvoraussetzungen) geprüft und Entscheidungsvorschläge zu diesen Anträgen erarbeitet. Diese Anträge werden begleitet mit den 
jeweiligen Entscheidungsvorschlägen dann dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Entscheidung vorgelegt. Die 
zugewendeten Fördermittel können ferner bislang zeitlich unbefristet während der gesamten Förderphase abgerufen werden, also im Zweifel auch 
erst im letzten Quartal der Förderphase. Bei Beibehaltung der jetzigen Regelung ist es regelmäßig ausgeschlossen, dass Projekte mit längerer 
Laufzeit wirkungsorientiert nach Ablauf einer Förderphase bewertet werden können. In der Regel erfordert dies in derartigen Fällen eine Förderung 
über zwei Förderphasen, da innerhalb einer Förderphase keine Feststellungen im Hinblick auf die Geeignetheit zur Erreichung der angestrebten 
Wirkungsziele getroffen werden können. Zudem könnte hierdurch auch der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert werden.

Beratungsverlauf (3)

18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.03.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0463/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.03.2024
Erstellt
31.01.2024 07:25