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1210/2022

Radverkehrskonzept Nippes - Radverkehrshauptnetz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 31.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022, TOP 9.1.2

Anlage 2_Bezirkliches Radnetz für Nippes

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Anlage 2_Bezirkliches Radnetz für Nippes

264 Zeichen

Radverkehrsnetzpläne Köln - Bezirk 5 - Nippes

- Hauptnetz -

0,8km

u EEE
0,4
Stand: 31.05.2022

SSP

Einfalltor (gelbes Netz)
Einfalltor (grünes Netz)

Gelbes Netz
Grünes Netz

Grünes Netz, geplant

Consult

straßenunabhängige

Führung

Beratende Ingenieure GmbH

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12970 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1210/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radverkehrskonzept Nippes - Radverkehrshauptnetz 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt den Netzentwurf (Anlage 2) als Zielkonzept für das Radver-
kehrskonzept Nippes zur Kenntnis und beschließt, dieses Netz als Grundlage für alle zukünftigen 
Planungen im Straßenraum zu verwenden. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Einleitung: 
Das Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ setzt den Rahmen für die zukünftige verkehrliche Entwicklung 
Kölns. Angestrebt wird eine deutliche Veränderung des Modal-Splits hin zu den Verkehrsmitteln des 
Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrradfahren und zu Fuß gehen). Die Verkehrsmittel des Umweltverbun-
des sollen dabei einen Anteil von 2/3 der Wege der Gesamtbevölkerung Kölns erreichen. 
 
Die Erstellung von Radverkehrshauptnetzen für alle Stadtbezirke bildet dabei die konzeptuelle Grund-
lage für die Radverkehrsförderung der nächsten Jahre. Damit wird eine flächendeckende und länger-
fristige Rahmenplanung für die Netzentwicklung vorgegeben. Für die Stadtbezirke Lindenthal (Stadt-
teile Klettenberg, Lindenthal, Sülz), Innenstadt und Ehrenfeld wurden in den vergangenen Jahren 
Radverkehrskonzepte erarbeitet, die neben den Radverkehrshauptnetzen auch einen Maßnahmenka-
talog beinhalten. Im Sinne einer Beschleunigung der Planungsprozesse und einer stadtweit einheitli-
chen Netzgestaltung wurde für die weiteren Bezirke die Erstellung der Radverkehrshauptnetze in den 
Vordergrund gestellt.  
 
Mit der Unterstützung eines externen Ingenieursbüros wurden die Netzentwürfe der Radverkehrs-
hauptnetze für die Bezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim 
parallel erstellt. Darüber hinaus wird es weitere untergeordnete Radverkehrsverbindungen geben, die 
nicht Gegenstand des hier vorgestellten Netzes sind. Die Entwürfe wurden in den jeweiligen Runden 
Tischen und daraus gebildeten Facharbeitskreisen intensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden 
diskutiert. Durch die zeitgleiche Erarbeitung wird neben der Beschleunigung der Planungsprozesse 
die bezirksgrenzenübergreifende Konsistenz der Netze gewährleistet. Die Radverkehrshauptnetze 
bilden ein Raster der Radhauptrouten mit Bündelungsfunktion. Diese sollen zu jeder Quelle und zu 
jedem Ziel eine Entfernung von 200 m nicht überschreiten. Die Radverkehrshauptnetze werden nach 
dem bewährten Muster der bereits beschlossenen Konzepte in grüne und gelbe Verbindungen ge-
gliedert, die eine unterschiedliche Charakteristik aufweisen. Die Aufteilung in ein grünes und gelbes 
Netz hat das grundsätzliche Ziel, eine klare Zuordnung zur Führungsart des Radverkehrs zu treffen 
(Mischverkehr oder Trennung). Zudem sollen unterschiedliche Zielgruppen berücksichtigt, Netzlücken 
geschlossen und ein flächendeckendes Angebot geschaffen werden.  
 
 
Das Radverkehrshauptnetz als Zielkonzept  
Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Nippes ist das Radverkehrshauptnetz. 
Dieses Konzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maß-
geblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Stra-
ßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammen-
hängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Nippes mit den benachbar-
ten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf 
den Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz 
entstehen.  
Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Zielkonzeptes wird die Netzbedeutung 
der Verbindung erneut überprüft sowie aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Neben den bezirklichen

3 
Netzkonzepten werden für das übergeordnete Netz parallel Konzepte erstellt. Dazu gehören die 
Schnellen Radverbindungen für Köln und im rechtsrheinischen die Radpendlerrouten. Diese werden 
bzw. wurden in separaten Vorlagen behandelt. Die übergeordneten Verbindungen und Anbindungen 
sind im Radverkehrshauptnetz integriert. 
 
 
Das gelbe Netz bildet das Radverkehrsnetz entlang der MIV-Hauptverkehrsstraßen ab. Hier wird in 
der Regel Radverkehrsinfrastruktur angeboten; grundsätzlich wird die Fahrbahnführung bevorzugt 
(Radfahrstreifen, Schutzstreifen). Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten ist die Radverkehrsfüh-
rung auch über bauliche Radwege möglich. Das Grundprinzip lautet hier getrennte Führung vom MIV 
(motorisierten Individualverkehr). Der MIV-Verkehrsanteil und/oder die angeordnete Geschwindigkeit 
sind in der Regel so hoch, dass der Radverkehr einen besonderen Schutzraum benötigt. In wenigen 
Ausnahmefällen kann auf die Anwesenheit von Radfahrenden im Straßenraum lediglich mit Markie-
rungen hingewiesen werden. Auch zukünftig werden im gelben Netz die Verkehrsanteile des MIV die 
des Radverkehrs übertreffen. Das Fahren entlang der Hauptverkehrsstraßen richtet sich vorrangig an 
routinierte, schnelle Radfahrende, die möglichst zügig fahren möchten, und hat darüber hinaus eben-
falls den Anspruch, sichere und komfortable Verbindungen anzubieten. Bislang sind an diesen 
Hauptverkehrsstraßen noch einige Netzlücken im Radverkehrsnetz vorhanden (keine Radverkehrsinf-
rastruktur bzw. Radfahren verboten). Diese Netzlücken werden durch die Umsetzung des vorliegen-
den Netzkonzeptes geschlossen.  
 
 
Das grüne Netz bildet ein Netz für Radfahrende abseits der großen MIV-Verkehrsströme ab. Hier 
wird der Fahrradverkehr im Mischverkehr mit den anderen Verkehrsarten geführt, eine separierende 
Radverkehrsinfrastruktur wird nicht angeboten. Das Grundprinzip lautet hier Verträglichkeit. 
 
Schon heute oder mittelfristig überwiegt der nicht motorisierte Verkehr im Vergleich zum MIV auf den 
weitaus meisten Strecken im grünen Netz. Das grüne Netz ist auch das Angebot für jene, die das 
Fahren an Hauptverkehrsstraßen aus Gründen mangelnder subjektiver Sicherheit ablehnen. Das 
grüne Netz wird durch gezielte Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Komfort so weit optimiert, 
dass es dem Anspruch dieser Zielgruppe gerecht wird. Die Geschwindigkeit ist in der Bandbreite 
Schrittgeschwindigkeit bis Tempo 30 einzuordnen. Es können geschwindigkeitsreduzierende Maß-
nahmen eingesetzt werden. Lichtsignalanlagen (LSA) sollen im Prinzip auf dem grünen Netz abge-
baut werden (Synergieeffekte zum LSA-Abbau-Programm der Stadt Köln werden genutzt), einzig bei 
den Schnittstellen mit dem gelben Netz ist der Erhalt zu prüfen. Einbahnstraßen sollen auf dem grü-
nen Netz für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden.  
 
Führungsformen im grünen Netz sind Tempo 30, Verkehrsberuhigter Bereich, Fahrradstraße, Fuß-
gängerzone/Fahrrad frei und Radwege im Grünen. Der Radverkehr soll hier sicher und komfortabel 
geführt werden, muss auf den innerstädtischen Stadtstraßen aber auch auf zu Fuß Gehende Rück-
sicht nehmen. Auch einige Fußgängerbereiche sind aus Gründen des Netzzusammenhangs Teil des 
Radverkehrsnetzes. Hier hat jedoch der Fußverkehr Vorrang und höhere Geschwindigkeiten sind für 
den Radverkehr nicht immer möglich.  
Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Nippes wird zudem aus dem grünen Netz ein Netz potentiel-
ler Fahrradstraßen abgeleitet, das in einem nächsten Schritt als bezirkliches Fahrradstraßennetz be-
schlossen werden soll. 
 
 
Dialog mit Verbänden und Bezirksvertreter*innen 
Das Netz wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr im Bezirk Nippes am 10.04.2021 (so-
wie am 24.06.2021 und 21.10.2021) vorgestellt sowie anschließend im Facharbeitskreis am 
10.02.2022 mit Verbänden, Initiativen und Politik diskutiert. Von Verbandsseite wurden etwa 60 Vor-
schläge eingereicht, die zum einen die Aufnahme neuer Verbindungen und zum anderen die Ände-
rung einiger Verbindungen von grün zu gelb betreffen. 
 
Von diesen Vorschlägen konnte gut die Hälfte nach dem Facharbeitskreis ungeändert übernommen 
werden. Da für die andere Vorschläge weiterer Klärungsbedarf bestand, wurden diese Abschnitte im

4 
darauffolgenden Runden Tisch sowie im genannten Facharbeitskreis behandelt. In diesem Rahmen 
wurde jeder Abschnitt einzeln besprochen und eine Einigung für die weitere Berücksichtigung erzielt.  
 
Abschließend wurden alle diskutierten und angepassten bezirklichen Netzentwürfe in Abstimmung mit 
dem beauftragten Büro u. a. hinsichtlich der Netzkriterien, der zukünftigen Netzbedeutung und der 
stadtweit einheitlichen Netzgestaltung verwaltungsintern geprüft. In diesem Zusammenhang konnte 
bestätigt werden, dass der größte Teil der in Nippes eingebrachten und diskutierten Änderungen 
sinnvoll und relevant ist.  
 
Auf drei Abschnitten wurde im Rahmen der Termine der Wunsch geäußert, diese vom grünen ins 
gelbe Netz zu überführen. Die abschließende fachliche Bewertung ergab jedoch, dass für diese Ab-
schnitte im Rahmen des Zielkonzepts die Führung im Mischverkehr (grünes Netz) zu bevorzugen ist. 
Zuvor war in den Diskussionen eine Aufnahme der Verbindungen ins gelbe Netz gewünscht worden. 
Die Entscheidung der Verwaltung, diese nun wie ursprünglich vorgesehen in grün aufzunehmen, ist 
neben der zukünftigen Netzbedeutung in den vorhandenen relativ geringen Verkehrsbelastungen 
begründet, die nach den Regelwerken schon im Bestand eine Eignung für die Führung im Mischver-
kehr bescheinigen. 
 
Daher werden die folgenden Abschnitte nach interner Prüfung im Verwaltungsvorschlag in grün auf-
genommen: 
 
 Kempener Straße (zw. Lokomotivstr. und Neusser Str.), 
 Xantener Straße (zw. Amsterdamer Str. und Niehler Str.), 
 Scheibenstraße (zw. Sebastianstr. und Neusser Str.). 
 
Grundsätzlich erfolgt nach Beschluss des Netzes in jedem Fall eine Einzelprüfung bzw. Einzelpla-
nung. Hierbei wird unter anderem genau untersucht, ob die Netzfestlegung unter der Berücksichti-
gung aktueller Entwicklungen sinnvoll umgesetzt werden kann. 
 
Weiterer Punkt der Diskussion waren die Abschnitte Neue Kempener Straße (zw. Bergstr. und Nibe-
lungenstr.) und Eckewartstraße (zw. Neusser Str. und Neue Kempener Str.), diese wurden nach in-
terner Prüfung im Verwaltungsvorschlag nicht ins Netz aufgenommen. Die Netzdichte wird an dieser 
Stelle als zu hoch angesehen, zudem sind zukünftig mit dem Ausbau des Niehler Gürtels und der 
Fahrradstraßenachse Etzelstraße die parallelen Verbindungen deutlich attraktiver. 
 
Hinzuweisen ist zudem auf die Führung durch die „autofreie Siedlung“. Hier wurde im Verwaltungs-
vorschlag sowohl eine Verbindung entlang der Bahngleise neben der autofreien Siedlung als schnelle 
Radverbindung geplant als auch eine Verbindung im grünen Netz in den Bereichen der Fußgänger-
zonen und als Fahrradstraßen durch die autofreie Siedlung. Aus Gründen des Netzzusammenhangs 
sind hier Fußgängerbereiche Teil des Radverkehrsnetzes. Hier hat jedoch der Fußverkehr Vorrang 
und höhere Geschwindigkeiten sind für den Radverkehr nicht immer möglich. Eine direkte Anbindung 
an die autofreie Siedlung sollte im Rahmen des Radverkehrskonzeptes zwingend erfolgen. 
 
Nachrichtlich werden noch folgende Änderungen mitgeteilt: 
 
 Die straßenunabhängige Führung entlang der Mercatorstraße zwischen A1 und Militärring-
straße wurde entfernt, da es sich nicht um eine straßenunabhängige Verbindung handelt son-
dern um einen straßenbegleitenden Radweg im gelben Netz.  
 Es wurde eine Verbindung als Grünes Netz (geplant) eingetragen nördlich der Bremerhavener 
Straße, von der Bremerhavener Straße bis zum Niehler Ei. 
 Die Führung der Verbindung zwischen Bilderstöcken, Weidenpesch über die Neusser Straße 
bis zum Niehler Ei wurde entsprechend dem FNP angepasst. 
 
Die zwei als geplant dargestellten zusätzlichen Rheinquerungen zwischen Nippes und Mülheim re-
präsentieren lediglich einen festgestellten Bedarf für zusätzliche Querungsmöglichkeiten. Wann und 
in welcher Form diese realisiert werden können (z. B. Brücke, Fähre, etc.) muss im weiteren Verlauf 
der Planung geprüft werden.

5 
 
Klimabewertung: 
Das Radverkehrskonzept Nippes bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radver-
kehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von attraktiven Rad-
verkehrsverbindungen im Bezirk Nippes. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternati-
ve zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer 
möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag 
zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: bezirkliches Radnetz für Nippes

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

2026 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
x Sonstiges Das Radverkehrskonzept Nippes ist ein 
Zielkonzept und Grundlage für zukünftige 
Planungen im Straßenraum. Die aus ihm 
folgenden Maßnahmen stellen 
Einzelplanungen dar, für die in 
Abhängigkeit des Ratsbeschlusses jeweils 
eigene Öffentlichkeitsbeteiligungen 
vorgesehen werden müssen. Das 
Radverkehrskonzept wurde im Rahmen des 
Runden Tisches Radverkehr sowie 
Facharbeitskreisen unter der Teilnahme 
von politischen Vertreter/innen und 
fachkundigen Verbänden besprochen und 
erarbeitet.

Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Kempener Straße
  • Lokomotivstraße
  • Neusser Straße
  • Xantener Straße
  • Amsterdamer Straße
  • Niehler Straße
  • Scheibenstraße
  • Sebastianstraße
  • Bergstraße
  • Eckewartstraße
  • Neue Kempener Straße
  • Mercatorstraße
  • Bremerhavener Straße
  • Etzelstraße
  • Niehler Ei

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1210/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
31.05.2022
Erstellt
07.04.2022 14:46