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V/0788/2010

Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges (Bürgerradweg) an der Ottmarsbocholter Straße (K 10) im Abschnitt zwischen

Vorlagen 22.10.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 02.12.2010, TOP 7.6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4 Planung BL 3

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Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 5 Planung BL 4

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Ansehen

Anlage 7 Planung BL 6

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Ansehen

Anlage 2 Planung BL 1

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Anlage 6 Planung BL 5

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Anlage 3 Planung BL 2

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Beschlussvorlage

5412 Zeichen

V/0788/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges (Bürgerradweg) an der Ottmarsbocholter Straße (K 
10) im Abschnitt zwischen der Straße zur Windmühle und dem Bönneweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
02.12.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung vom 27.08.2008 zum Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges an der Ottmars-
bocholter Straße zwischen Bönneweg und der Straße Zur Windmühle wird zugestimmt (Anlagen 2 
bis 7). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme sind vom Verein IBROS (Initiative Bürgerradweg Ottmarsbo-
cholter Straße) zu tragen.  
 
Die Stadt gibt für den ca. 2,8 km langen Radweg einen Zuschuss von 168.000 €, der aus Stell-
platzablösemitteln finanziert wird.  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
 
Investitionsmaß-
nahme 
4163 Bürgerradwege an Kreis-
straßen 
 
 
2010 
2011 
 
120.000 
48.000 
 
    Insgesamt  168.000  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0788/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0788/2010 
 
Begründung: 
Die Ottmarsbocholter Straße ist als Kreisstraße K 10 klassifiziert. Sie gehört zu insgesamt sechs 
Kreisstraßen im Stadtgebiet Münsters, die im Bereich der freien Strecken über keine separaten 
Geh- und Radwege verfügen, und daher für Fußgänger und Radfahrer eine hohes Unfallrisiko 
aufweisen. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 17.03.2010 (Vorlage Nr. V/0125/2010) hat 
die Stadt Münster analog zum Programm „Innovativer Radwegebau NRW“, welches für Landes-
straßen gilt, ein eigenes Programm zur Unterstützung von Bürgerradwegen an Kreisstraßen ins 
Leben gerufen. Mit diesem Programm werden Bürgerradwege an Kreisstraßen mit einem Festbe-
trag von 60.000 €/km gefördert. Die Restbeträge werden durch die für den Bau der Radwege zu-
ständigen Vereine in Form von Sach- und Geldspenden gesammelt bzw. durch Eigenleistungen 
beim Radwegbau erbracht. 
 
Die für den Radwegebau zuständigen Vereine führen analog zum Programm „Innovativer Radwe-
gebau NRW“ selbst die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen durch. Nach Abschluss der 
Verhandlungen fertigt das Amt für Immobilienmanagement die entsprechenden Verträge. Die Mittel 
für den Grunderwerb sind in dem pauschalen städt. Förderbetrag von 60.000 €/km enthalten. 
 
Neben der finanziellen Unterstützung von 60.000 €/km unterstützt die Stadt Münster Projekt des 
innovativen Radwegebaus auch durch Dienstleistungen. Diese sind neben der Erstellung der Pla-
nung u. a. der Abschluss von Grunderwerbsverträgen, die Vermessung sowie die Bauüberwa-
chung. 
 
Für den Bau des Bürgerradweges an der Ottmarsbocholter Straße hat sich der Verein „IBROS“ 
(Initiative BürgerRadweg Ottmarsbocholter Straße) gegründet. Der Verein beabsichtigt, den ge-
meinsamen Geh- und Radweg, dessen Gesamtlänge ca. 2,8 km beträgt, in zwei in sich verkehrs-
wirksamen Teilabschnitten zu realisieren. Der erste Bauabschnitt von ca. 600 m Länge erstreckt 
sich von der Straße Zur Windmühle bis zum Hartmannsbrook. Der zweite Abschnitt von ca. 2,2 km 
Länge erstreckt sich vom Hartmannsbrook bis zum Bönneweg. 
 
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird zwi schen der Straße Zur Windmühle und dem Emmer-
bach auf der Ostseite der Ottmarsbocholter Straße geführt. Ab dem Emmerbach verläuft der ge-
meinsame Geh- und Radweg bis zum Bönneweg auf der Westseite der Straße. 
 
Der gemeinsame Geh- und Radweg erhält eine Regel breite von 3,25 m. Diese setzt sich zusam-
men aus einem 2,25 m breiten asphaltiertem Geh- und Radweg und beidseitig angrenzenden 
Banketten in jeweils 0,50 m Breite. Im Bereich der Eisenbahnüberführung der DB-Strecke Münster 
– Dortmund muss aufgrund der beschränkten lichten Breite des Brückenbauwerks der Geh- und 
Radweg auf ca. 1,80 m Breite eingeengt werden. Da es sich hierbei um ein vergleichsweise kurzes 
Stück von ca. 25 m Länge handelt, ist die Einschränkung in der Breite vertretbar. Zurzeit plant die 
DB den zweigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke. Sofern in diesem Zusammenhang eine Er-
neuerung des Brückenbauwerks erforderlich wird, besteht auch hier die Möglichkeit, zu einem spä-
teren Zeitpunkt den Geh- und Radweg auf das Regelmaß zu verbreitern. 
 
Der Geh- und Radweg verläuft überwiegend östlich des vorhandenen Straßenseitengrabens der 
Ottmarsbocholter Straße über Privatgelände. Nordöstlich der Eisenbahnüberführung wird zum 
Schutz des vorhandenen Eichenbestandes der Graben auf einer Länge von ca. 120 m verrohrt. 
 
Die liegenschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen zum Bau des ersten Teilabschnitts zwi-
schen Zur Windmühle und Hartmannsbrook sind grundsätzlich gegeben. Der Vereins IBROS 
möchte mit dem kurzfristigen Beginn dieses Abschnittes für das Gesamtprojekt werben, um so 
weitere Sponsorenmittel für die Maßnahme zu akquirieren. 
 
Die Fraktionen erhalten je einen Satz Pläne im Maßstab 1 : 500.

- 3 - 
V/0788/2010 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersichtsplan 
Anlagen 2 – 7 : Planung vom 27.08.2008 (verkleinert)

Anlage 4 Planung BL 3

192 Zeichen

Amt für _E/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung

Name

Ottmarsbocholter
Straße

&

Bearbeitet

Aug. 08

Witt

|Gezeichnet|

27.08.08

Nientiedt

Maßstab

1.2000

gepl.
Bürgerradweg

Anlage 1 Übersichtsplan

28 Zeichen

—
“

—_ -_--.--._._l___--- 7

Anlage 5 Planung BL 4

209 Zeichen

Schorfneide

| MÜNSTER

Amt für _E/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Name

Ottmarsbocholter Bearbeitet [Aug. 08 |witt

Gezeichnet 27.08.08 |Nientiedt
Straße Maßstab_| 1: 2000

gepl.
Bürgerradweg

Anlage 7 Planung BL 6

249 Zeichen

6.(6)

Witt

|Gezeichnet| 27.08.08 |Nientiedt

Blatt_Nr.
1.2000

Bearbeitet | Aug. 08
Maßstab

g

&

Stadtplanung
Verkehrsplanung

für _W/ Stadtentwickluni

Amt

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Ottmarsbocholter
Bürgerradweg

gepl.

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Anlage 2 Planung BL 1

456 Zeichen

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STADT BE siatt nr._|1 6)
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‚Amt für Stadtentwicklung
4 Stadtplanung
x Verkehrsplanung Datum |Name
4 Ottmarsbocholter Bearbeitet [Aug. 08 |witt
Gezeichnet| 27.08.08 |Nientiedt
/ Straße Maßstab_| 1 : 2000
5 3 x gepl.
» d u, Bürgerradweg
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Anlage 6 Planung BL 5

240 Zeichen

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Amt für _W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung

Name

Ottmarsbocholter
Straße

Bearbeitet

Aug. 08

Witt

|Gezeichnet|

27.08.08

Nientiedt

Maßstab

1.2000

gepl.
Bürgerradweg

Anlage 3 Planung BL 2

198 Zeichen

| MÜNSTER

Amt für _W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Name

Ottmarsbocholter Bearbeitet [Aug. 08 |witt

Gezeichnet| 27.08.08 |Nientiedt
Straße Maßstab_| 1 : 2000

gepl.
Bürgerradweg

Beratungsverlauf (2)

25.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ottmarsbocholter Straße
  • Bönneweg
  • Zur Windmühle
  • Hartmannsbrook

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0788/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37