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1691/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betr.: Ausgleichsflächenkataster (AN/0582/2024)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.06.2024, TOP 7.3.13.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1961 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1691/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
betr.: Ausgleichsflächenkataster (AN/0582/2024) 
Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben in 
der Sitzung am 06.05.2024 eine Anfrage zu dem Ausgleichsflächenkataster, mit der 
Bitte um Beantwortung an die Verwaltung gestellt.  
 
1. Gibt es ein offizielles Kataster für Ausgleichsflächen in Köln?  
 
Nach Vorgabe des Landesnaturschutz Gesetz Nordrhein-Westfalen § 34 Abs. 1 und 2 
muss die Untere Naturschutzbehörde ein Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnis 
für ihren Zuständigkeitsbereich führen. Zurzeit wird durch die Untere Naturschutzbe-
hörde der Stadt ein solches Verzeichnis aufgebaut. In diesem Verzeichnis werden alle 
Kompensationsmaßnahmen aus diversen Genehmigungsverfahren berücksichtigt und 
erfasst. 
 
2. Wenn ja, bitten wir darum, uns dieses zeitnah zur Verfügung zu stellen, sowie 
es auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 
 
Nach den Vorgaben des Landesnaturschutz Gesetz Nordrhein-Westfalen § 34 Abs. 4 
ist das Verzeichnis durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im 
Internet landesweit zentral zu veröffentlichen.  
Das Portal ist über diese Internetadresse zu erreichen: www.linfos.naturschutzinfor-
mationen.nrw.de/atlinfos/de/kev/karte 
Die Erfassung der bestehenden Kompensationsmaßnahmen stellt einen umfangrei-
chen Arbeitsaufwand dar. Voraussichtlich werden bis Ende 2024 alle relevanten Da-
ten in das Verzeichnis der Stadt eingepflegt sein. Anschließend werden die Daten an 
das Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
übermittelt. 
 
3. Wenn nein, gibt es Gründe, die gegen die Erstellung eines solchen spre-
chen?   
 
Siehe Antwort zu Punkt 1.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.13.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1691/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.06.2024
Erstellt
24.05.2024 10:10