AN/2067/2021
Ergänzungsantrag: " Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (1805/2021)"
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Änderungsantrag_KJFP_2021-2025_ GOL
2968 Zeichen
Grün offene Liste (GOL) Datum 28.09.2021 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Rückfragen zur Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrations- rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 28.09.2021 Ergänzungsantrag: " Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (1805/2021)" Sehr geehrter Herr Vorsitzender, nach Durchsicht des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Köln 2021-2025 bittet der Integrationsrat Köln die Verwaltung: 1. Bei der Umsetzung des vorgelegten KJFP die speziellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit einer Migrations- und Fluchtgeschichte stärker zu berücksichtigen. 2. Träger die bereits rassismus- und antisemitismuskritische Ansätze in der Kinder- und Jugendförderung fahren auch zu stärken und im KJFP finanziell zu stützen. Der Integrationsrat Köln begrüßt und unterstützt die Leitgedanken des KJFP 2021-2025 aus- drücklich. Nach Durchsicht des KJFP verbleibt jedoch der Eindruck, dass die Lebenswelten von Jugendlichen mit einer Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in ausreichendem Maße mitgedacht wurden und nicht adäquat eingeflossen sind. 60% aller Kölner Kinder haben eine sog. Migrations- und Fluchterfahrung und machen leider auch in Köln rassistische Diskriminierungserfahrungen. Dass aber Phänomene wie Rassis- mus und Antisemitismus an keiner Stelle Erwähnung finden, ist erstaunlich. "BILDUNGS- UND TEILHABECHANCEN FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ER- WACHSENE IN KÖLN GERECHT UND ZUKUNFTSFÄHIG GESTALTEN" bedeutet auch rassismus- und antisemitiskritische Ansätze in der Kinder- und Jugendförderung zu forcieren und Träger die bereits in diesen Themenfeldern bereits aktiv sind dann auch inhaltlich und finanziell zu stärken. Hier existiert dringender Handlungsbedarf, damit diese Leitgedanken auch strukturell und finanziell in den kommenden Jahren forciert werden können. Die Stadt Köln wurde erfreulicherweise als erste Millionenstadt in Deutschland Trägerin des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“. Gleichzeitig verpflichtete sich die Stadt Köln damit in besonderem Maße den Kinderrechten und ihrer Umsetzung. Artikel 2 der UN- Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethni- schen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. Als Kinderfreundliche Kommune hat hier somit die Stadt Köln eine besondere Verantwortung und Pflicht die Ein- haltung der Kinderrechte aller Kinder in Köln zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen, Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Jaroslaw Bak
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2067/2021
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 28.09.2021 13:12