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AN/2067/2021

Ergänzungsantrag: " Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (1805/2021)"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 29.09.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 28.09.2021

Änderungsantrag_KJFP_2021-2025_ GOL

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Änderungsantrag_KJFP_2021-2025_ GOL

2968 Zeichen

Grün offene Liste (GOL)      Datum 28.09.2021  
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Rückfragen zur Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrations-
rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 28.09.2021   
 
 
Ergänzungsantrag: " Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
(1805/2021)" 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
nach Durchsicht des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Köln 
2021-2025 bittet der Integrationsrat Köln die Verwaltung:  
 
1. Bei der Umsetzung des vorgelegten KJFP die speziellen Bedarfe von Kindern und 
Jugendlichen mit einer Migrations- und Fluchtgeschichte stärker zu berücksichtigen.  
2. Träger die bereits rassismus- und antisemitismuskritische Ansätze in der Kinder- und 
Jugendförderung fahren auch zu stärken und im KJFP finanziell zu stützen. 
 
 
Der Integrationsrat Köln begrüßt und unterstützt die Leitgedanken des KJFP 2021-2025 aus-
drücklich. Nach Durchsicht des KJFP verbleibt jedoch der Eindruck, dass die Lebenswelten 
von Jugendlichen mit einer Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in ausreichendem Maße 
mitgedacht wurden und nicht adäquat eingeflossen sind.  
 
60% aller Kölner Kinder haben eine sog. Migrations- und Fluchterfahrung und machen leider 
auch in Köln rassistische Diskriminierungserfahrungen. Dass aber Phänomene wie Rassis-
mus und Antisemitismus an keiner Stelle Erwähnung finden, ist erstaunlich.  
 
"BILDUNGS- UND TEILHABECHANCEN FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ER-
WACHSENE IN KÖLN GERECHT UND ZUKUNFTSFÄHIG GESTALTEN" bedeutet auch 
rassismus- und antisemitiskritische Ansätze in der Kinder- und Jugendförderung zu forcieren 
und Träger die bereits in diesen Themenfeldern bereits aktiv sind dann auch inhaltlich und 
finanziell zu stärken.

Hier existiert dringender Handlungsbedarf, damit diese Leitgedanken auch strukturell und 
finanziell in den kommenden Jahren forciert werden können.  
Die Stadt Köln wurde erfreulicherweise als erste Millionenstadt in Deutschland Trägerin des 
Siegels „Kinderfreundliche Kommune“. Gleichzeitig verpflichtete sich die Stadt Köln damit in 
besonderem Maße den Kinderrechten und ihrer Umsetzung. Artikel 2 der UN-
Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind das Recht auf Gleichbehandlung und 
Schutz vor Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, 
der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethni-
schen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des 
sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. Als Kinderfreundliche 
Kommune hat hier somit die Stadt Köln eine besondere Verantwortung und Pflicht die Ein-
haltung der Kinderrechte aller Kinder in Köln zu gewährleisten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Jaroslaw Bak

Beratungsverlauf (1)

28.09.2021 Integrationsrat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2067/2021
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
29.09.2021
Erstellt
28.09.2021 13:12