AN/0374/2024
Planungen Landesunterkunft Alteburger / Schönhauser Straße
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Anfrage (CDU BV2)
2291 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0374/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Planungen Landesunterkunft Alteburger / Schönhauser Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Das Land NRW betreibt an der Alteburger Straße / Schönhauser Straße eine Einrichtung zur Erst- aufnahme von Flüchtlingen und unerlaubt Eingereisten. An dieser Stelle ist im Zuge der Planun- gen für die Parkstadt-Süd eine weiterführende Schule vorgesehen. Das Thema Schulplätze ist ein Dauerbrenner in der Kölner Stadtgesellschaft. Daher bittet die CDU-Fraktion in der BV-Rodenkirchen die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat die Verwaltung Kenntnis über das Datum der geplanten Schließung der Einrichtung und wenn ja, wann wird das sein? 2. Sind noch rechtliche oder verwaltungstechnische Schritte zur Übertragung der Verfüg- barkeit / des Eigentums der Fläche vom Land NRW auf die Stadt Köln erforderlich und wenn ja, welche sind das? CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 3. Hat der Betrieb Einfluss – insbesondere im Hinblick auf Verzögerungen oder Behinde- rungen – auf den Planungsprozess (Planungsbeschluss, Baubeschluss) der weiterfüh- renden Schule? 4. Was ist aus Sicht der Verwaltung ein realistischer Zeitpunkt für den Beginn des Schul- baus und wann könnte dann die Schule in Betrieb genommen werden? Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Hennemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0374/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (CDU)
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 04.03.2024 09:58