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AWM/019/2025

Evaluation der Impulsprogramme

Informationsvorlage 02.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung, Sitzung am 23.06.2025, TOP 7

Informationsvorlage

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Informationsvorlage

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AWM/019/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Evaluation der Impulsprogramme 
Fachbereich: 
64 - Amt für Wohnungswesen   
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für 
Wohnungswesen und 
Modernisierung 
23.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
 
Evaluation der städtischen Impulsprogramme im 
Zeitraum 28.06.2024 - 31.05.2025 (Berichtszeitraum) 
 
Am 27.06.2024 verabschiedete der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die 
Förderprogramme „Impuls zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen“ und 
„Impuls zur Förderung des Neubaus von selbstgenutztem Wohneigentum“. Die 
beschlossenen Impulsprogramme sind darauf ausgerichtet, die Bauwirtschaft 
angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen auf dem 
angespannten Düsseldorfer Wohnungsmarkt zu unterstützen. Gleichzeitig soll ein 
Beitrag zu gut durchmischten Stadtquart ieren und sozialer Stabilität geleistet 
werden. 
 
Im Fokus stehen hierbei Haushalte mit mittlerem Einkommen, die bislang durch das 
Raster der klassischeren Förderprogramme des Landes gefallen sind. Während die 
Wohnraumförderung des Landes vorrangig auf unte re Einkommensgruppen abzielt, 
öffnen die städtischen Impulsprogramme eine Förderlücke, mit der Wohnen für die 
sogenannte gesellschaftliche Mitte in Düsseldorf wieder bezahlbarer gemacht werden 
soll. 
 
Das Eigentumsmodell legt einen besonderen Fokus auf Fami lien mit mittleren 
Einkommen. Ziel ist es, diesen Familien die Möglichkeit zu geben, dauerhaft in 
Düsseldorf zu bleiben, Eigentum zu bilden und so zu stabilen, lebendigen 
Nachbarschaften beizutragen.

1. Impulsprogramm zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen 
 
1.1 Ergebnisse 
 
 
Berichtszeitraum (28.06.2024 - 31.05.2025) 
Erstberatungen 24 
Anträge 17 
- für Wohneinheiten 377 
Bewilligungen 7 
- für Wohneinheiten 198 
Bewilligte Mittel  30.258.000 EUR 
 
 
 
 
 
 
Jahresergebnis 2024 (28.06.2024 - 31.12.2024) 
Erstberatungen 18 
Anträge 13 
- für Wohneinheiten 304 
Bewilligungen 6 
- für Wohneinheiten 189 
Bewilligte Mittel  28.950.000 EUR 
Zielerreichungsgrad 
94,5% 
Zielerreichungsgrad 
96,5%

1.2 Zusammenwirken von städtischem Impulsprogramm und Landesförderung 
  
Förderobjekt Bauherr/Investor 
Landesmittel Städt. Impulsprogramm 
WE Summe Förderdarlehen WE Summe Förderdarlehen 
Telleringstraße 31-33 Wohnbau GmbH 29 6.399.270,53 EUR   
Paulsmühlenstraße 13-15, 
Telleringstraße 29 
Wohnbau GmbH 60 11.675.905,18 EUR   
Volkardeyer Weg 60, 62 Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft 4 982.091,20 EUR   
Kopernikusstraße 7/Kinkelstraße 2-8 Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG 12 1.811.013,87 EUR 25 3.374.000,00 EUR 
Säckinger Straße 5 SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf 
mbH & Co. KG 
9 1.694.228,80 EUR   
Knechtstedenstraße 14-18 SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf 
mbH & Co.KG 
5 1.316.564,38 EUR   
Jakob-Kneip-Straße 70-72 Rheinwohnungsbau GmbH 4 899.400,00 EUR   
Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 30-32, 
Carl-von-Ossietzky-Straße 1-3 
Besch Grundstücksgesellschaft Carl-Friedrich-
Gördeler-Straße GmbH 
69 10.790.270,53 EUR   
Carl-von-Ossietzky-Straße 3 
(Azubi-Wohnen) 
Besch Grundstücksgesellschaft Carl-Friedrich-
Gördeler-Straße GmbH 
16  1.758.000,00 EUR   
Paulsmühlenstr. 9-11, Lilli-Marx-Str. 28 Wohnbau GmbH 63 12.904.738,25 EUR   
Kalkumer Schloßallee 19-31 Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG 18 2.630.131,00 EUR 32 5.930.000,00 EUR 
Südallee 98b - 98 f Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG 17 3.192.068,34 EUR 39 6.000.000,00 EUR 
Völklinger Straße 18, 18a, 
Volmerswerther Straße 25, 25a 
gentes Gruppe 60 11.455.228,20 EUR 36 5.450.000,00 EUR 
Münsterstraße 400-402 Rick-Tuschen GbR 104 26.820.448,48 EUR 21 2.392.000,00 EUR 
Königsberger Straße/ 
An der Schützenwiese 
SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf 
mbH & Co.KG 
136  28.286.745,18 EUR 36 5.804.000,00 EUR 
Marlene-Dietrich-Straße 6-14 Wohnbau GmbH 105  24.682.100,00 EUR   
Gesamt 711 147.298.203,97 EUR 189 28.905.000,00 EUR

Für rund 38% der Wohnungsbauvorhaben, für die im Jahr 2024 Mittel der 
öffentlichen Wohnraumförderung des Landes bewilligt wurden, sind im Jahr 2024 
zusätzlich städtische Fördermittel aus dem Impulsprogramm zur Förderung des 
Neubaus von Mietwohnungen gewährt worden. 
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, dass es sich bei den aufgelisteten Bauvorhaben 
zum einen um Maßnahmen handelt, für die bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie 
„Impuls zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen“ Anträge auf Mittel der 
öffentlichen Wohnraumförderung des Landes gestellt wurden. Zum anderen handelt 
es sich um Wohnungsbauvorhaben, für die kurzfristig -nach Inkrafttreten der 
Richtlinie- ein Antrag auf Mittel der  öffentlichen Wohnraumförderung des Landes 
gestellt wurden. 
 
 
 
 
Im Rahmen der Bearbeitung der Anträge auf Mittel der öffentlichen 
Wohnraumförderung des Landes für die in obiger Tabelle aufgeführten Bauvorhaben 
konnte festgestellt werden, dass die Aussicht auf eine zeitnahe Bewilligung von 
städtischen Fördermitteln zur Entscheidung der Bauherrenseite, noch im Jahr 2024 
eine Förderzusage anzustreben, beigetragen hat. Darüber hinaus konnten durch die 
zusätzliche Inanspruchnahme von städtischen Fördermitteln Bauvorhaben  in die 
öffentliche Wohnraumförderung des Landes aufgenommen werden, bei denen die 
Bauherren eine zeitnahe Umsetzung nicht zwingend forciert haben. Das 
Impulsprogramm hat somit dazu beigetragen, die Realisierung dieser 
Wohnungsbauvorhaben voranzutreiben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Förderobjekt 
Datum Antragstellung Anzahl geförderte WE 
Landes- 
mittel 
Impuls- 
programm 
Landes- 
mittel 
Impuls- 
programm 
Südallee 98b - 98 f 08.09.2022 19.11.2024 17 39 
Kopernikusstraße 7/ 
Kinkelstraße 2-8 20.10.2023 17.10.2024 12 25 
Volmerswerther Straße 25, 
25a 15.12.2023 20.11.2024 60 36 
Königsberger Straße/ 
An der Schützenwiese 20.12.2023 14.08.2024 136 36 
Kalkumer Schloßallee 19-31 24.07.2024 26.07.2024 18 32 
Münsterstraße 400-402 01.10.2024 16.10.2024 104 21 
Gesamt 347 189

Seite 5 
1.3 Förderung der sozialen Stabilität und Durchmischung 
 
Nachfolgende Darstellungen zeigen exemplarisch, dass mit dem Impulsprogramm 
geförderte Wohnungen zur sozialen Stabilität und Durchmischung im Quartier 
beitragen und insgesamt ein breites Wohnungsangebot für unterschiedliche 
Bevölkerungsgruppen geschaffen wird.

Seite 6 
2. Impulsprogramm zur Förderung des Neubaus von selbstgenutztem 
    Wohneigentum 
 
Im Berichtszeitraum erreichten den Fachbereich Wohnungsbauförderung im Amt für 
Wohnungswesen insgesamt 47 Anfragen zum Förderprogramm „Impuls zur 
Förderung des Neubaus von selbstgenutztem Wohneigentum“. Bei 10 der genannten 
Anfragen erfolgte der Erstkontakt über Baufinanzierungsberater, die ihre Kundinnen 
und Kunden -insofern eine Vorabprüfung die Erfüllung der Voraussetzungen ergeben 
hat- zur weiteren Beratung an den Fachbereich Wohnungsbauförderung 
weitergeleitet haben. 
 
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass die Mehrzahl der anfragenden 
Haushalte eine Antragstellung nach der Erstberatung nicht weiterverfolgt hat. In den 
jeweiligen Gesprächen wurde dies teilweise damit begründet, dass ein Erwerb einer 
neugebauten Eigentumswohnung oder ein Neubau eines Eigenheims aufgrund der 
hohen Grundstücks -, Bau - und Finanzierungskosten trotz möglic her 
Inanspruchnahme städtischer Fördermittel wirtschaftlich nicht umzusetzen sei.      
 
Des Weiteren kam insbesondere bei Anfragen, die den Fachbereich Wohnungs -
bauförderung unmittelbar nach Inkrafttreten der Richtlinie erreichten, eine Förderung 
nicht in Frage, da entweder vor Inkrafttreten mit dem Bau begonnen wurde oder 
bereits Kauf -, Werk - oder Darlehensverträge vor Antragstellung abgeschlossen 
wurden. Dies war offenkundig Ursache dafür, dass zunächst keine Anträge auf 
Fördermittel aus dem Impulsprogramm gestellt wurden. 
 
Bei den Haushalten, die zwischenzeitlich einen Antrag auf Fördermittel aus dem 
städtischen Impulspragramm gestellt haben, handelt es sich jeweils um Familien mit 
2 Erwachsenen und 2 Kindern. Die Höhe der beantragten Fördermittel beträgt jeweils 
250.000 EUR (insgesamt 1.000.000 EUR). 
 
 
Ergebnis Erstberatungen im Berichtszeitraum 
(28.06.2024 - 31.05.2025) 
Erstberatungen 47 
Allgemeine Beratung 
(ohne konkretes Kaufobjekt oder Grundstück) 8 
Keine Rückmeldung nach Erstberatung  21 
Gestellte Anträge 4 
Keine Förderung möglich, da… 
…Baubeginn vor Inkrafttreten der Richtlinie. 3 
…Abschluss von Kauf-, Werk- oder Darlehens- 
  verträgen vor Antragstellung. 6 
…Unterschreitung der Einkommensgrenze. 2 
…Überschreitung der Einkommensgrenze. 3 
 
 
Im Rahmen der Wohnbaukommission wurde von Seiten der Bauinvestoren der 
Wunsch geäußert, die Einkommensgrenze hochzusetzen. Das oben dargestellte 
Ergebnis zeigt jedoch, dass nur ein unwesentlicher Anteil der anfragenden Haushalte 
die für sie maßgebliche Einkommensgrenze überschreiten. Nicht zu belegen, jedoch

Seite 7 
durchaus denkbar ist es, dass Haushalte, von denen der Fachbereich 
Wohnungsbauförderung nach Erstberatung keine Rückmeldung erhalten hat, eine 
Antragstellung aufgrund einer Einkommensüberschreitung nicht weiterverfolgt hat.  
 
Aufgrund der oben erwähnten Rückmeldungen wird deutlich, dass selbst für 
Haushalte mit mittleren Einkommen ein Erwerb einer neugebauten Eigentums -
wohnung oder ein Neubau eines Eigenheims in Düsseldorf  trotz mö glicher 
Inanspruchnahme städtischer Fördermittel -vor allem aufgrund der vorherrschenden 
Grundstückspreise- finanziell nicht tragbar ist. 
 
 
 
3. Aktueller Bearbeitungsstand 2025  
(Stand: 28.05.2025) 
 
 
 
 
 
 
 
Mietmodell 
Anträge in 
Bearbeitung 10 
- für Wohneinheiten 179 
Fördervolumen  ca. 23.128.000 EUR 
Eigentumsmodell 
Anträge in 
Bearbeitung 4 
- davon 
  Neubau Eigenheim 2 
- davon 
  Erwerb Eigenheim 2 
Fördervolumen 1.000.000 EUR 
Fördervolumen 
insgesamt ca. 24.128.000 EUR

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
TOP 7 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AWM/019/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
02.06.2025
Erstellt
02.06.2025 11:04