AWM/019/2025
Evaluation der Impulsprogramme
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Informationsvorlage
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AWM/019/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Evaluation der Impulsprogramme
Fachbereich:
64 - Amt für Wohnungswesen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
23.06.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Evaluation der städtischen Impulsprogramme im
Zeitraum 28.06.2024 - 31.05.2025 (Berichtszeitraum)
Am 27.06.2024 verabschiedete der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die
Förderprogramme „Impuls zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen“ und
„Impuls zur Förderung des Neubaus von selbstgenutztem Wohneigentum“. Die
beschlossenen Impulsprogramme sind darauf ausgerichtet, die Bauwirtschaft
angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen auf dem
angespannten Düsseldorfer Wohnungsmarkt zu unterstützen. Gleichzeitig soll ein
Beitrag zu gut durchmischten Stadtquart ieren und sozialer Stabilität geleistet
werden.
Im Fokus stehen hierbei Haushalte mit mittlerem Einkommen, die bislang durch das
Raster der klassischeren Förderprogramme des Landes gefallen sind. Während die
Wohnraumförderung des Landes vorrangig auf unte re Einkommensgruppen abzielt,
öffnen die städtischen Impulsprogramme eine Förderlücke, mit der Wohnen für die
sogenannte gesellschaftliche Mitte in Düsseldorf wieder bezahlbarer gemacht werden
soll.
Das Eigentumsmodell legt einen besonderen Fokus auf Fami lien mit mittleren
Einkommen. Ziel ist es, diesen Familien die Möglichkeit zu geben, dauerhaft in
Düsseldorf zu bleiben, Eigentum zu bilden und so zu stabilen, lebendigen
Nachbarschaften beizutragen.
1. Impulsprogramm zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen
1.1 Ergebnisse
Berichtszeitraum (28.06.2024 - 31.05.2025)
Erstberatungen 24
Anträge 17
- für Wohneinheiten 377
Bewilligungen 7
- für Wohneinheiten 198
Bewilligte Mittel 30.258.000 EUR
Jahresergebnis 2024 (28.06.2024 - 31.12.2024)
Erstberatungen 18
Anträge 13
- für Wohneinheiten 304
Bewilligungen 6
- für Wohneinheiten 189
Bewilligte Mittel 28.950.000 EUR
Zielerreichungsgrad
94,5%
Zielerreichungsgrad
96,5%
1.2 Zusammenwirken von städtischem Impulsprogramm und Landesförderung
Förderobjekt Bauherr/Investor
Landesmittel Städt. Impulsprogramm
WE Summe Förderdarlehen WE Summe Förderdarlehen
Telleringstraße 31-33 Wohnbau GmbH 29 6.399.270,53 EUR
Paulsmühlenstraße 13-15,
Telleringstraße 29
Wohnbau GmbH 60 11.675.905,18 EUR
Volkardeyer Weg 60, 62 Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft 4 982.091,20 EUR
Kopernikusstraße 7/Kinkelstraße 2-8 Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG 12 1.811.013,87 EUR 25 3.374.000,00 EUR
Säckinger Straße 5 SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf
mbH & Co. KG
9 1.694.228,80 EUR
Knechtstedenstraße 14-18 SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf
mbH & Co.KG
5 1.316.564,38 EUR
Jakob-Kneip-Straße 70-72 Rheinwohnungsbau GmbH 4 899.400,00 EUR
Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 30-32,
Carl-von-Ossietzky-Straße 1-3
Besch Grundstücksgesellschaft Carl-Friedrich-
Gördeler-Straße GmbH
69 10.790.270,53 EUR
Carl-von-Ossietzky-Straße 3
(Azubi-Wohnen)
Besch Grundstücksgesellschaft Carl-Friedrich-
Gördeler-Straße GmbH
16 1.758.000,00 EUR
Paulsmühlenstr. 9-11, Lilli-Marx-Str. 28 Wohnbau GmbH 63 12.904.738,25 EUR
Kalkumer Schloßallee 19-31 Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG 18 2.630.131,00 EUR 32 5.930.000,00 EUR
Südallee 98b - 98 f Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG 17 3.192.068,34 EUR 39 6.000.000,00 EUR
Völklinger Straße 18, 18a,
Volmerswerther Straße 25, 25a
gentes Gruppe 60 11.455.228,20 EUR 36 5.450.000,00 EUR
Münsterstraße 400-402 Rick-Tuschen GbR 104 26.820.448,48 EUR 21 2.392.000,00 EUR
Königsberger Straße/
An der Schützenwiese
SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf
mbH & Co.KG
136 28.286.745,18 EUR 36 5.804.000,00 EUR
Marlene-Dietrich-Straße 6-14 Wohnbau GmbH 105 24.682.100,00 EUR
Gesamt 711 147.298.203,97 EUR 189 28.905.000,00 EUR
Für rund 38% der Wohnungsbauvorhaben, für die im Jahr 2024 Mittel der
öffentlichen Wohnraumförderung des Landes bewilligt wurden, sind im Jahr 2024
zusätzlich städtische Fördermittel aus dem Impulsprogramm zur Förderung des
Neubaus von Mietwohnungen gewährt worden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, dass es sich bei den aufgelisteten Bauvorhaben
zum einen um Maßnahmen handelt, für die bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie
„Impuls zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen“ Anträge auf Mittel der
öffentlichen Wohnraumförderung des Landes gestellt wurden. Zum anderen handelt
es sich um Wohnungsbauvorhaben, für die kurzfristig -nach Inkrafttreten der
Richtlinie- ein Antrag auf Mittel der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes
gestellt wurden.
Im Rahmen der Bearbeitung der Anträge auf Mittel der öffentlichen
Wohnraumförderung des Landes für die in obiger Tabelle aufgeführten Bauvorhaben
konnte festgestellt werden, dass die Aussicht auf eine zeitnahe Bewilligung von
städtischen Fördermitteln zur Entscheidung der Bauherrenseite, noch im Jahr 2024
eine Förderzusage anzustreben, beigetragen hat. Darüber hinaus konnten durch die
zusätzliche Inanspruchnahme von städtischen Fördermitteln Bauvorhaben in die
öffentliche Wohnraumförderung des Landes aufgenommen werden, bei denen die
Bauherren eine zeitnahe Umsetzung nicht zwingend forciert haben. Das
Impulsprogramm hat somit dazu beigetragen, die Realisierung dieser
Wohnungsbauvorhaben voranzutreiben.
Förderobjekt
Datum Antragstellung Anzahl geförderte WE
Landes-
mittel
Impuls-
programm
Landes-
mittel
Impuls-
programm
Südallee 98b - 98 f 08.09.2022 19.11.2024 17 39
Kopernikusstraße 7/
Kinkelstraße 2-8 20.10.2023 17.10.2024 12 25
Volmerswerther Straße 25,
25a 15.12.2023 20.11.2024 60 36
Königsberger Straße/
An der Schützenwiese 20.12.2023 14.08.2024 136 36
Kalkumer Schloßallee 19-31 24.07.2024 26.07.2024 18 32
Münsterstraße 400-402 01.10.2024 16.10.2024 104 21
Gesamt 347 189
Seite 5
1.3 Förderung der sozialen Stabilität und Durchmischung
Nachfolgende Darstellungen zeigen exemplarisch, dass mit dem Impulsprogramm
geförderte Wohnungen zur sozialen Stabilität und Durchmischung im Quartier
beitragen und insgesamt ein breites Wohnungsangebot für unterschiedliche
Bevölkerungsgruppen geschaffen wird.
Seite 6
2. Impulsprogramm zur Förderung des Neubaus von selbstgenutztem
Wohneigentum
Im Berichtszeitraum erreichten den Fachbereich Wohnungsbauförderung im Amt für
Wohnungswesen insgesamt 47 Anfragen zum Förderprogramm „Impuls zur
Förderung des Neubaus von selbstgenutztem Wohneigentum“. Bei 10 der genannten
Anfragen erfolgte der Erstkontakt über Baufinanzierungsberater, die ihre Kundinnen
und Kunden -insofern eine Vorabprüfung die Erfüllung der Voraussetzungen ergeben
hat- zur weiteren Beratung an den Fachbereich Wohnungsbauförderung
weitergeleitet haben.
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass die Mehrzahl der anfragenden
Haushalte eine Antragstellung nach der Erstberatung nicht weiterverfolgt hat. In den
jeweiligen Gesprächen wurde dies teilweise damit begründet, dass ein Erwerb einer
neugebauten Eigentumswohnung oder ein Neubau eines Eigenheims aufgrund der
hohen Grundstücks -, Bau - und Finanzierungskosten trotz möglic her
Inanspruchnahme städtischer Fördermittel wirtschaftlich nicht umzusetzen sei.
Des Weiteren kam insbesondere bei Anfragen, die den Fachbereich Wohnungs -
bauförderung unmittelbar nach Inkrafttreten der Richtlinie erreichten, eine Förderung
nicht in Frage, da entweder vor Inkrafttreten mit dem Bau begonnen wurde oder
bereits Kauf -, Werk - oder Darlehensverträge vor Antragstellung abgeschlossen
wurden. Dies war offenkundig Ursache dafür, dass zunächst keine Anträge auf
Fördermittel aus dem Impulsprogramm gestellt wurden.
Bei den Haushalten, die zwischenzeitlich einen Antrag auf Fördermittel aus dem
städtischen Impulspragramm gestellt haben, handelt es sich jeweils um Familien mit
2 Erwachsenen und 2 Kindern. Die Höhe der beantragten Fördermittel beträgt jeweils
250.000 EUR (insgesamt 1.000.000 EUR).
Ergebnis Erstberatungen im Berichtszeitraum
(28.06.2024 - 31.05.2025)
Erstberatungen 47
Allgemeine Beratung
(ohne konkretes Kaufobjekt oder Grundstück) 8
Keine Rückmeldung nach Erstberatung 21
Gestellte Anträge 4
Keine Förderung möglich, da…
…Baubeginn vor Inkrafttreten der Richtlinie. 3
…Abschluss von Kauf-, Werk- oder Darlehens-
verträgen vor Antragstellung. 6
…Unterschreitung der Einkommensgrenze. 2
…Überschreitung der Einkommensgrenze. 3
Im Rahmen der Wohnbaukommission wurde von Seiten der Bauinvestoren der
Wunsch geäußert, die Einkommensgrenze hochzusetzen. Das oben dargestellte
Ergebnis zeigt jedoch, dass nur ein unwesentlicher Anteil der anfragenden Haushalte
die für sie maßgebliche Einkommensgrenze überschreiten. Nicht zu belegen, jedoch
Seite 7
durchaus denkbar ist es, dass Haushalte, von denen der Fachbereich
Wohnungsbauförderung nach Erstberatung keine Rückmeldung erhalten hat, eine
Antragstellung aufgrund einer Einkommensüberschreitung nicht weiterverfolgt hat.
Aufgrund der oben erwähnten Rückmeldungen wird deutlich, dass selbst für
Haushalte mit mittleren Einkommen ein Erwerb einer neugebauten Eigentums -
wohnung oder ein Neubau eines Eigenheims in Düsseldorf trotz mö glicher
Inanspruchnahme städtischer Fördermittel -vor allem aufgrund der vorherrschenden
Grundstückspreise- finanziell nicht tragbar ist.
3. Aktueller Bearbeitungsstand 2025
(Stand: 28.05.2025)
Mietmodell
Anträge in
Bearbeitung 10
- für Wohneinheiten 179
Fördervolumen ca. 23.128.000 EUR
Eigentumsmodell
Anträge in
Bearbeitung 4
- davon
Neubau Eigenheim 2
- davon
Erwerb Eigenheim 2
Fördervolumen 1.000.000 EUR
Fördervolumen
insgesamt ca. 24.128.000 EUR
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AWM/019/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 02.06.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 11:04