0261/2021
Beantwortung der Anfrage AN/1138/2020 der SPD-Fraktion vom 26.08.2020 betr. "Wann kommt der Lebensmittel-Markt in Merkenich? – Planungs- und Prüfauftrag muss endlich umgesetzt werden!" Hier: Stellungnahme der Verwaltung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3533 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Sa Vorlagen-Nummer 0261/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Bauausschuss 08.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Beantwortung der Anfrage AN/1138/2020 der SPD-Fraktion vom 26.08.2020 betr. "Wann kommt der Lebensmittel-Markt in Merkenich? – Planungs- und Prüfauftrag muss endlich umgesetzt werden!" Hier: Stellungnahme der Verwaltung Anfrage In seiner Sitzung am 22.11.2018 (Vorlage 2267/2017/1) hat der Rat beschlossen, nach Abbruch der Bestandsgebäude auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805 dieses Grundstück nicht in eigener Regie ausschließlich mit Wohnungen zu bebauen, wie anhand des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 ur- sprünglich vorgesehen, sondern die Fläche unter der Maßgabe zu vermarkten, dass neben der Wohnbebauung auch Einzelhandelsflächen entstehen. Die Einbindung lokaler Initiativen brachte nämlich die Erkenntnis, dass auch ein Lebensmittelmarkt zur öffentlichen Nahversorgung entstehen muss, um ein deutliches Defizit an Versorgungsangeboten im Stadtteil Merkenich zu beheben. Die von der Verwaltung erstellte Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass eine Kombination von Einzelhandel und Wohnraum auf dem Grundstück realisierbar sei. Zusätzlich zu einem Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 qm wäre die Errichtung sozial geförderter Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2000 qm möglich. Ein Teil der Wohnungen könnte im Gebäude des Lebensmittelmarktes oberhalb der Verkaufsfläche entstehen, der andere Teil in einem separaten reinen Wohngebäude. Der Rat beauftragte die Verwaltung daraufhin mit der Prüfung einer Vermarktung des Grundstückes und u.a. auch mit der Prüfung einer Direktvergabe durch Erbpacht an den benachbarten Eigentümer. Nach Ablauf von nahezu zwei Jahren bittet die SPD-Fraktion vor diesem Hintergrund um folgende Informationen: 1. Wann ist mit einer Bebauung des städtischen Grundstückes Causemannstraße 29-31 unter Einhaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 zu rechnen? 2. Wann wird die Errichtung des dringend benötigten Lebensmittel-Marktes in Kombination mit Wohnungsbau in Merkenich erfolgen? Wir bitten die Verwaltung, die Antworten auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben 2 Stellungnahme der Verwaltung Zu 1.) und 2.) Zeitraum einer Bebauung des städtischen Grundstücks Causemannstraße 29-31 Gegenwärtig prüft die Verwaltung die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung des städtischen Grundstücks Causemannstraße 29-31 in Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen, Flur 89, Flur 524 und 805 mit einem Lebensmittelmarkt (kleinflächiger Nahversorger) sowie einer Wohnnutzung im Sinne des Ratsbeschlusses vom 28.09.2019 (Beschlussvorlage 2267/2017) bzw. einer Büronutzung im Obergeschoss. Vor diesem Hintergrund werden die Planungen in Abstimmung mit den Fachämtern gegenwärtig kon- kretisiert. Sobald das Ergebnis der Prüfung und die Konkretisierung der Planung vorliegen, werden der Stadtentwicklungsausschuss, der Bauausschuss und die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) auch im Zuge der Anfrage der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Chorweiler (AN/0025/2021) hier- über und über die dann mögliche, konkrete zeitliche Projektplanung informiert. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0261/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.02.2021
- Erstellt
- 25.01.2021 10:50