3297/2019
Internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_weltweit
8151 Zeichen
Stand, 12.04.2019 Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen „Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit“ Ziel des Förderprogrammes: Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der offiziellen internationalen Städtepartnerschaften im Bereich Jugend. Im Jahr 2019 steht der Neuaufbau von Kontakten zu Partnerorganisationen im Vordergrund. Ziel der Arbeit soll der nachhaltige Aufbau einer Austauschbeziehung zwischen mindestens zwei Partnern sein. Das Programm bewegt sich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur sowie Partizipation und Teilhabe. 1. Was wird gefördert? Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der internationalen Jugendarbeit in Köln, mit Schwerpunkt auf den offiziellen internationalen Städtepartnerschaften. Unterstützt werden Projekte und Aktivitäten, die auf einen gegenseitigen und nachhaltigen Austausch ausgerichtet sind, die Köln und mindestens eine Kölner Partnerstadt umfassen. Jugendaustausch für alle: Jeder junge Mensch, der in Köln lebt, sollte die Möglichkeit haben, während seines Aufwachsens an einem pädagogisch begleiteten europäischen oder internationalen Austauschprogramm teilzunehmen. Entsprechende Angebote der Jugendarbeit, gemäß SGB VIII, §11(3)4, sollen daher gestärkt werden. Es handelt sich um eine freiwillige Förderung aus Eigenmitteln der Stadt Köln, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. 2. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann? Die geförderten Projekte sollen auf den Aufbau nachhaltiger Austauschbeziehungen und Netzwerke ausgerichtet sein. Auf Begegnungen außerhalb Deutschlands sollte spätestens im Folgejahr eine Rückbegegnung in Deutschland folgen. Das Austauschprogramm muss an den Interessen der Teilnehmer*innen orientiert sein und von diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Der Austausch muss sich an in Köln lebende Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren richten. Eine Maßnahme muss eine Mindestteilnehmerzahl von fünf jungen Menschen je Organisation (Land) aufweisen. Bei multilateralen Maßnahmen kann diese Mindestteilnehmendenzahl in den Gruppen einzelner Partnerländer unterschritten werden, nicht jedoch bei der deutschen Gruppe. Stand, 12.04.2019 Der Zeitraum der Begegnung muss mindestens drei Kalendertage umfassen. An- und Abreisetage können bei Beteiligung der Partnergruppe mitgerechnet werden. 3. Wer kann einen Antrag stellen? Ausschließlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Köln sind antragsberechtigt. 4. Wann kann ein Antrag gestellt werden und wie lange läuft das Förderprogramm? Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2019, es sei denn, die Mittel sind schon vorher verbraucht. Das Programm endet dann mit dem Datum des Mittelverbrauchs und Anträge werden entsprechend zurückgewiesen. 6. Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die Vertretungsberechtigte zu nennen Unterschrift Beschreibung des Vorhabens / Konzept (inkl. Ziele, Methoden) Kosten und Finanzierungsplan beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige Maßnamebeginn kann schriftlich beantragt werden) Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen. Die maximale Fördersumme pro gefördertes Projekt beträgt 6000,-€. Insgesamt stehen für das Jahr 2019 bis zu 50.000 € zur Verfügung. 6. Wie wird über die Förderung entschieden und wie werden die Mittel ausbezahlt? Es wird nach Datum des Einganges über die Zuwendung entschieden. Im Rahmen der Antragsprüfung wird dieser auf Vollständigkeit und Erfüllung der aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird Stand, 12.04.2019 aufgrund des eingereichten Konzeptes entschieden, ob das geplante Vorhanden das Ziel des Förderprogrammes verwirklicht. Die Fördersumme wird bargeldlos überwiesen. 7. Wie gestaltet sich die Förderung, was ist förderfähig und was nicht? Es können Sachkosten (inkl. Honorarpauschalen und Dienstleistungen) gefördert werden. Nicht förderfähig sind eigene Raum-, Energie-, Verwaltungskosten, Investitionen, Rücklagenzuführungen, Abschreibungen o.Ä., Spenden und Kosten für Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers. 7. Welche Mitteilungspflichten bestehen? Der Fördermittelempfänger muss in geeigneter Weise auf die Förderung der Stadt Köln hinweisen. Ferner muss der/die Antragsteller/in mitteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird, der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 8. Welche Nachweise müssen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden? Drei Monate nach Ende des Projektes müssen ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht vorgelegt werden, spätestens am 31.3.2020 (sh. Vorlage) Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben. Auf die Einreichung von Belegen wird vorerst verzichtet, die Stadt behält sich aber vor, die Belege und Nachweise anzufordern oder einzusehen. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Stadt Köln vorgezeigt werden. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Förderung dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konnten. Außerdem müssen die Teilnehmerlisten der Gäste und der Gastgeber eingereicht werden. Während oder nach einem Austausch muss die Aktivität evaluiert werden, mit www.i-eval.eu oder Vorlagen auf vergleichbarem Niveau. Diese Ergebnisse sind ausgewertet dem Sachbericht beizulegen. Stand, 12.04.2019 9. Unter welchen Umständen fordert die Stadt Köln die Fördersumme ganz oder teilweise zurück? Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe von 90% (etwa durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Überfinanzierung ein, d.h. die Zuschüsse übersteigen die Kosten des Projektes, kann Fördergeld anteilig zurückgefordert werden. Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 10. An wen ist der Antrag zu richten? Wer kann weitere Auskünfte erteilen? Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512/2 Internationale Jugendarbeit Norbert Münnich Ottmar- Pohl Platz 1 51103 Köln Telefon: 0221/221-25423 Telefax: 0221/221-23377 E-Mail: norbert.muennich@stadt-koeln.de 11. Hinweise Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen trägt der Zuwendungsempfänger. Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchführung des Projektes selbstverantwortlich.
Mitteilung Ausschuss
4863 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 21.11.2019 3297/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 Internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch Aktueller Sachstand zu Förderrichtlinie für Jugendbegegnungen mit Partnerstädten 2870/2019 zu Niederschrift 2.2 vom 16.09.2019- hier aktualisierte Mitteilung In seiner Sitzung am 14.05.2019 beschloss der Jugendhilfeausschuss die anliegenden Förderpro- gramme für die Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit und für Begegnun- gen Köln – Tel Aviv siehe auch (Session 1388/2019) gemäß der Anfrage Session AN/1578/2018 „Förderrichtlinien für die Mittel zur Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches Köln – Tel Aviv. Die dem Haushalt 2019 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zur Förderung und Unterstützung von internationalen Jugendbegegnungen zugesetzten Mittel von 200.000 Euro sind dem Dezernat IV / Bildung, Jugend und Sport überantwortet worden. Davon sind Mittel in der Höhe von 150.000 Euro für internationale Jugendbegegnungen weltweit vor- gesehen. Hier erhält das Amt für Kinder, Jugend und Familie 50.000 Euro. 50.000 Euro sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen Köln – Tel Aviv zugewiesen worden. Sofern die zur Verfügung gestellten Mittel in 2019 nicht verausgabt werden können, ist vorgesehen, diese ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen und den Programmen weiterhin zur Verfügung zu stel- len. Nach dem Ablauf des Förderzeitraumes ist sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Auswer- tung der durchgeführten Maßnahmen vorgesehen. Zur Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen, insbesondere für die Zielgruppe der of- fenen Kinder- und Jugendarbeit legt die Abteilung Jugendförderung zusätzlich zwei Fachkräftepro- gramme für die 2. Jahreshälfte 2019 auf. Diese richten sich insbesondere an die Fachkräfte aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie sollen durch spezielle Methodenseminare auf die selbständige Durchführung von Jugendbegegnungen vorbereitet werden. Ein Fachkräfteaustausch wird mit der Stadtverwaltung Tel Aviv durchgeführt. Die in 2018 geschlossene Vereinbarung zwischen den Städ- ten Köln und Thessaloniki ist Grundlage den zweiten Fachkräfteaustausch in Griechenland. Weiterhin plant das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Gruppenbegegnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Ausbildung in der Partnerstadt Lille. Durch die geplante Maßnahme werden fachliche Impulse für die Nachwuchskräfte aufgrund des professionell begleiteten Fachaustausches in Frankreich erwartet. Ein positiver Effekt auf die Stabilisierung der Fachkräftegewinnung und Bindung an die Arbeitgeberin Stadt Köln wird ebenfalls erwartet. Bis jetzt wurden acht Jugendbegegnungen durchgeführt oder der Finanzmittelbedarf angemeldet. Zusätzlich konnten vier Jugendbegegnungen mit der Partnerstadt Tel Aviv realisiert bzw. unterstützt werden. 2 Jugendbegegnungen Träger Projekt /Partnerstadt Zeit Roots & Routes e.V. The Roots & Routes Experience 2019 (Multibegegnung: Teilnehmer*innen aus Rotterdam, Liverpool, Thessaloniki Litau- en, Italien, Ungarn und Österreich) Mai + 29.7.- 15.8. Roots & Routes e.V. Future Lab Young Europ 2019 (Multibe- gegnung) 8.- 24.11. Kölner Spielecircus e.V. Cologne meets Istambul 20.7.- 26.7. Coach e.V. Gemeinsam für Kinderrechte (Lille/ Paris) 20.- 26.10. Kirchengemeinde Chris- ten am Rhein Musik verbindet (Wolgograd) 26.8.- 2.9. JugZ Jugendpark Jugendbegegnung Köln- Kattowitz 7.- 21.7. JugZ AbenteuerHallen Kalk Jugendbegegnung Tel Aviv 20.- 27.10. Yachad Jugendzentrum Jugendorchesterbesuch Israel in Köln 21.- 28.6. Ev. Jugendpfarramt Köln Gedenkstättenfahrt Israel 18.- 27.10. Kaiserin Augusta Schule Schulbegegnung Israel 4.- 12.4. Amt für Kinder, Jugend und Familie Internationale multilaterale Jugendbe- gegnung anlässlich des UNICEF Summit in Köln 14.- 18.10. Ev. Schüler*- und Schü- lerinnen*arbeit im Rhein- land e.V. Bewegte Zeiten (Internationale Jugend- begegnung in Köln mit türkischen und griechischen Jugendlichen) Antrag- stellung Fachkräfteaustausch Träger Projekt /Partnerstadt Zeit Amt für Kinder, Jugend und Familie Erzieher*innen in Ausbildung reisen nach Lille 28.10.- 3.11. Rhein Flanke Vorbereitende Fachkräfteaustausch in Cork für Jugendbegegnung 1.Halbjahr 2020 Antrag- stellung Amt für Kinder, Jugend und Familie Fachkräfteaustausch in Thessaloniki zur Vorbereitung einer trägerüber- greifenden Jugendbegegnung 2020 29.9.- 4.10. Amt für Kinder, Jugend und Familie Fachkräfteaustausch Israel zum Thema Ehrenamtsarbeit, Freiwilli- gendienste 10.- 17.11. Anlagen Gez. Voigtsberger
Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_Tel Aviv
8148 Zeichen
Stand, 12.04.2019 Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen „Unterstützung und Förderung der Jugendbegegnungen mit Tel Aviv“ Ziel des Förderprogrammes: Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der offiziellen internationalen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv im Bereich Jugend. Im Jahr 2019 steht der Neuaufbau von Kontakten zu Partnerorganisationen im Vordergrund. Ziel der Arbeit soll der nachhaltige Aufbau einer Austauschbeziehung zwischen mindestens zwei Partnern sein. Das Programm bewegt sich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur sowie Partizipation und Teilhabe. 1. Was wird gefördert? Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der internationalen Jugendarbeit in Köln, mit Schwerpunkt auf der offiziellen internationalen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv. Unterstützt werden Projekte und Aktivitäten, die auf einen gegenseitigen und nachhaltigen Austausch ausgerichtet sind, die Köln und Tel Aviv umfassen. Jugendaustausch für alle: Jeder junge Mensch, der in Köln lebt, sollte die Möglichkeit haben, während seines Aufwachsens an einem pädagogisch begleiteten europäischen oder internationalen Austauschprogramm teilzunehmen. Entsprechende Angebote der Jugendarbeit, gemäß SGB VIII, §11(3)4, sollen daher gestärkt werden. Es handelt sich um eine freiwillige Förderung aus Eigenmitteln der Stadt Köln, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. 2. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann? Die geförderten Projekte sollen auf den Aufbau nachhaltiger Austauschbeziehungen und Netzwerke ausgerichtet sein. Auf Begegnungen außerhalb Deutschlands sollte spätestens im Folgejahr eine Rückbegegnung in Deutschland folgen. Das Austauschprogramm muss an den Interessen der Teilnehmer*innen orientiert sein und von diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Der Austausch muss sich an in Köln lebende Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren richten. Eine Maßnahme muss eine Mindestteilnehmerzahl von fünf jungen Menschen je Organisation (Land) aufweisen. Bei multilateralen Maßnahmen kann diese Mindestteilnehmendenzahl in den Gruppen einzelner Partnerländer unterschritten werden, nicht jedoch bei der deutschen Gruppe. Stand, 12.04.2019 Der Zeitraum der Begegnung muss mindestens drei Kalendertage umfassen. An- und Abreisetage können bei Beteiligung der Partnergruppe mitgerechnet werden. 3. Wer kann einen Antrag stellen? Ausschließlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Köln sind antragsberechtigt. 4. Wann kann ein Antrag gestellt werden und wie lange läuft das Förderprogramm? Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2019, es sei denn, die Mittel sind schon vorher verbraucht. Das Programm endet dann mit dem Datum des Mittelverbrauchs und Anträge werden entsprechend zurückgewiesen. 6. Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die Vertretungsberechtigte zu nennen Unterschrift Beschreibung des Vorhabens / Konzept (inkl. Ziele, Methoden) Kosten und Finanzierungsplan beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige Maßnamebeginn kann schriftlich beantragt werden) Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen. Die maximale Fördersumme pro gefördertes Projekt beträgt 6000,-€. Insgesamt stehen für das Jahr 2019 bis zu 50.000 € zur Verfügung. 6. Wie wird über die Förderung entschieden und wie werden die Mittel ausbezahlt? Es wird nach Datum des Einganges über die Zuwendung entschieden. Im Rahmen der Antragsprüfung wird dieser auf Vollständigkeit und Erfüllung der aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird Stand, 12.04.2019 aufgrund des eingereichten Konzeptes entschieden, ob das geplante Vorhanden das Ziel des Förderprogrammes verwirklicht. Die Fördersumme wird bargeldlos überwiesen. 7. Wie gestaltet sich die Förderung, was ist förderfähig und was nicht? Es können Sachkosten (inkl. Honorarpauschalen und Dienstleistungen) gefördert werden. Nicht förderfähig sind eigene Raum-, Energie-, Verwaltungskosten, Investitionen, Rücklagenzuführungen, Abschreibungen o.Ä., Spenden und Kosten für Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers. 7. Welche Mitteilungspflichten bestehen? Der Fördermittelempfänger muss in geeigneter Weise auf die Förderung der Stadt Köln hinweisen. Ferner muss der/die Antragsteller/in mitteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird, der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 8. Welche Nachweise müssen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden? Drei Monate nach Ende des Projektes muss ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht vorgelegt werden, spätestens am 31.3.2020 (sh. Vorlage) Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben. Auf die Einreichung von Belegen wird vorerst verzichtet, die Stadt behält sich aber vor, die Belege und Nachweise anzufordern oder einzusehen. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Stadt Köln vorgezeigt werden. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Förderung dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konnten. Außerdem müssen die Teilnehmerlisten der Gäste und der Gastgeber eingereicht werden. Während oder nach einem Austausch muss die Aktivität evaluiert werden, mit www.i-eval.eu oder Vorlagen auf vergleichbarem Niveau. Diese Ergebnisse sind ausgewertet dem Sachbericht beizulegen. Stand, 12.04.2019 9. Unter welchen Umständen fordert die Stadt Köln die Fördersumme ganz oder teilweise zurück? Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe von 90% (etwa durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Überfinanzierung ein, d.h. die Zuschüsse übersteigen die Kosten des Projektes, kann Fördergeld anteilig zurückgefordert werden. Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 10. An wen ist der Antrag zu richten? Wer kann weitere Auskünfte erteilen? Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512/2 Internationale Jugendarbeit Norbert Münnich Ottmar- Pohl Platz 1 51103 Köln Telefon: 0221/221-25423 Telefax: 0221/221-23377 E-Mail: norbert.muennich@stadt-koeln.de 11. Hinweise Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen trägt der Zuwendungsempfänger. Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchführung des Projektes selbstverantwortlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ottmar-Pohl-Platz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3297/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.11.2019
- Erstellt
- 19.09.2019 09:26