Mandari Insight

3297/2019

Internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch

Mitteilung Ausschuss 21.11.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 02.12.2019, TOP 3.1

Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_weltweit

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_Tel Aviv

· application/pdf

Ansehen

Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_weltweit

8151 Zeichen

Stand, 12.04.2019 
Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen 
„Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit“ 
Ziel des Förderprogrammes: 
Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der offiziellen internationalen 
Städtepartnerschaften im Bereich Jugend. 
Im Jahr 2019 steht der Neuaufbau von Kontakten zu Partnerorganisationen im Vordergrund. 
Ziel der Arbeit soll der nachhaltige Aufbau einer Austauschbeziehung zwischen mindestens zwei 
Partnern sein. 
Das Programm bewegt sich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur sowie Partizipation und Teilhabe. 
 
1. Was wird gefördert? 
Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der internationalen Jugendarbeit in 
Köln, mit Schwerpunkt auf den offiziellen internationalen Städtepartnerschaften. 
Unterstützt werden Projekte und Aktivitäten, die auf einen gegenseitigen und nachhaltigen 
Austausch ausgerichtet sind, die Köln und mindestens eine Kölner Partnerstadt umfassen. 
Jugendaustausch für alle: Jeder junge Mensch, der in Köln lebt, sollte die Möglichkeit haben, 
während seines Aufwachsens an einem pädagogisch begleiteten europäischen oder internationalen 
Austauschprogramm teilzunehmen. Entsprechende Angebote der Jugendarbeit, gemäß SGB VIII, 
§11(3)4, sollen daher gestärkt werden. 
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung aus Eigenmitteln der Stadt Köln, auf die es keinen 
Rechtsanspruch gibt. 
 
2. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann? 
Die geförderten Projekte sollen auf den Aufbau nachhaltiger Austauschbeziehungen und Netzwerke 
ausgerichtet sein. Auf Begegnungen außerhalb Deutschlands sollte spätestens im Folgejahr eine 
Rückbegegnung in Deutschland folgen. 
Das Austauschprogramm muss an den Interessen der Teilnehmer*innen orientiert sein und von 
diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden. 
Der Austausch muss sich an in Köln lebende Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren richten. 
Eine Maßnahme muss eine Mindestteilnehmerzahl von fünf jungen Menschen je Organisation (Land) 
aufweisen. Bei multilateralen Maßnahmen kann diese Mindestteilnehmendenzahl in den Gruppen 
einzelner Partnerländer unterschritten werden, nicht jedoch bei der deutschen Gruppe.

Stand, 12.04.2019 
Der Zeitraum der Begegnung muss mindestens drei Kalendertage umfassen. An- und Abreisetage 
können bei Beteiligung der Partnergruppe mitgerechnet werden.  
 
3. Wer kann einen Antrag stellen? 
Ausschließlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Köln sind antragsberechtigt. 
 
4. Wann kann ein Antrag gestellt werden und wie lange läuft das Förderprogramm? 
Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2019, es sei 
denn, die Mittel sind schon vorher verbraucht. Das Programm endet dann mit dem Datum des 
Mittelverbrauchs und Anträge werden entsprechend zurückgewiesen. 
 
6. Was muss der Antrag enthalten? 
Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: 
 Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die 
Vertretungsberechtigte zu nennen 
 Unterschrift 
 Beschreibung des Vorhabens / Konzept (inkl. Ziele, Methoden) 
 Kosten und Finanzierungsplan 
 beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse 
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige 
Maßnamebeginn kann schriftlich beantragt werden) 
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 
 
5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? 
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den 
der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann 
(Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die 
Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen.  
Die maximale Fördersumme pro gefördertes Projekt beträgt 6000,-€. 
Insgesamt stehen für das Jahr 2019 bis zu 50.000 € zur Verfügung. 
 
6. Wie wird über die Förderung entschieden und wie werden die Mittel ausbezahlt? 
Es wird nach Datum des Einganges über die Zuwendung entschieden. Im Rahmen der Antragsprüfung 
wird dieser auf Vollständigkeit und Erfüllung der aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird

Stand, 12.04.2019 
aufgrund des eingereichten Konzeptes entschieden, ob das geplante Vorhanden das Ziel des 
Förderprogrammes verwirklicht.  
Die Fördersumme wird bargeldlos überwiesen. 
 
7. Wie gestaltet sich die Förderung, was ist förderfähig und was nicht? 
Es können Sachkosten (inkl. Honorarpauschalen und Dienstleistungen) gefördert werden. 
Nicht förderfähig sind eigene Raum-, Energie-, Verwaltungskosten, Investitionen, 
Rücklagenzuführungen, Abschreibungen o.Ä., Spenden und Kosten für Versäumnisse oder 
Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers. 
 
7. Welche Mitteilungspflichten bestehen? 
Der Fördermittelempfänger muss in geeigneter Weise auf die Förderung der Stadt Köln hinweisen. 
Ferner muss der/die Antragsteller/in mitteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem 
geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme 
entgegen des Antrages geändert wird, der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/seine 
Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht 
werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
8. Welche Nachweise müssen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden? 
Drei Monate nach Ende des Projektes müssen ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht 
vorgelegt werden, spätestens am 31.3.2020 (sh. Vorlage) 
Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben. Auf die 
Einreichung von Belegen wird vorerst verzichtet, die Stadt behält sich aber vor, die Belege und 
Nachweise anzufordern oder einzusehen. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen 
der Stadt Köln vorgezeigt werden. 
Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. 
Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Förderung 
dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem 
eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konnten. 
Außerdem müssen die Teilnehmerlisten der Gäste und der Gastgeber eingereicht werden. 
Während oder nach einem Austausch muss die Aktivität evaluiert werden, mit www.i-eval.eu oder 
Vorlagen auf vergleichbarem Niveau. Diese Ergebnisse sind ausgewertet dem Sachbericht 
beizulegen.

Stand, 12.04.2019 
9. Unter welchen Umständen fordert die Stadt Köln die Fördersumme ganz oder teilweise zurück? 
Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe von 90% 
(etwa durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Überfinanzierung ein, d.h. die Zuschüsse 
übersteigen die Kosten des Projektes, kann Fördergeld anteilig zurückgefordert werden. 
Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt 
wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich 
nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte 
Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht 
rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 
 
10. An wen ist der Antrag zu richten? Wer kann weitere Auskünfte erteilen? 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512/2 Internationale Jugendarbeit 
Norbert Münnich 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
Telefon: 0221/221-25423 
Telefax: 0221/221-23377 
E-Mail: norbert.muennich@stadt-koeln.de 
 
11. Hinweise 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der 
Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der 
Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen trägt der Zuwendungsempfänger. 
Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchführung des Projektes selbstverantwortlich.

Mitteilung Ausschuss

4863 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2019 
 3297/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 
 
Internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch 
Aktueller Sachstand zu Förderrichtlinie für Jugendbegegnungen mit Partnerstädten 
2870/2019 zu Niederschrift 2.2 vom 16.09.2019- hier aktualisierte Mitteilung 
 
In seiner Sitzung am 14.05.2019 beschloss der Jugendhilfeausschuss die anliegenden Förderpro-
gramme für die Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit und für Begegnun-
gen Köln – Tel Aviv siehe auch (Session 1388/2019) gemäß der Anfrage Session AN/1578/2018 
„Förderrichtlinien für die Mittel zur Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches Köln – Tel 
Aviv. 
 
Die dem Haushalt 2019 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zur Förderung und 
Unterstützung von internationalen Jugendbegegnungen zugesetzten Mittel von 200.000 Euro sind 
dem Dezernat IV / Bildung, Jugend und Sport überantwortet worden. 
Davon sind Mittel in der Höhe von 150.000 Euro für internationale Jugendbegegnungen weltweit vor-
gesehen. Hier erhält das Amt für Kinder, Jugend und Familie 50.000 Euro. 
50.000 Euro sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Unterstützung und Förderung von 
Jugendbegegnungen Köln – Tel Aviv zugewiesen worden. 
Sofern die zur Verfügung gestellten Mittel in 2019 nicht verausgabt werden können, ist vorgesehen, 
diese ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen und den Programmen weiterhin zur Verfügung zu stel-
len. 
Nach dem Ablauf des Förderzeitraumes ist sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Auswer-
tung der durchgeführten Maßnahmen vorgesehen. 
 
Zur Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen, insbesondere für die Zielgruppe der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit legt die Abteilung Jugendförderung zusätzlich zwei Fachkräftepro-
gramme für die 2. Jahreshälfte 2019 auf. Diese richten sich insbesondere an die Fachkräfte aus der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie sollen durch spezielle Methodenseminare auf die selbständige 
Durchführung von Jugendbegegnungen vorbereitet werden. Ein Fachkräfteaustausch wird mit der 
Stadtverwaltung Tel Aviv durchgeführt. Die in 2018 geschlossene Vereinbarung zwischen den Städ-
ten Köln und Thessaloniki ist Grundlage den zweiten Fachkräfteaustausch in Griechenland. 
 
Weiterhin plant das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Gruppenbegegnung von Erzieherinnen 
und Erziehern in der Ausbildung in der Partnerstadt Lille. Durch die geplante Maßnahme werden 
fachliche Impulse für die Nachwuchskräfte aufgrund des professionell begleiteten Fachaustausches in 
Frankreich erwartet. Ein positiver Effekt auf die Stabilisierung der Fachkräftegewinnung und Bindung 
an die Arbeitgeberin Stadt Köln wird ebenfalls erwartet. 
 
Bis jetzt wurden acht Jugendbegegnungen durchgeführt oder der Finanzmittelbedarf angemeldet. 
Zusätzlich konnten vier Jugendbegegnungen mit der Partnerstadt Tel Aviv realisiert bzw. unterstützt 
werden.

2 
 
Jugendbegegnungen 
Träger Projekt /Partnerstadt Zeit 
Roots & Routes e.V. The Roots & Routes Experience 2019 
(Multibegegnung: Teilnehmer*innen aus 
Rotterdam, Liverpool, Thessaloniki Litau-
en, Italien, Ungarn und Österreich) 
Mai + 
29.7.-
15.8. 
Roots & Routes e.V. Future Lab Young Europ 2019 (Multibe-
gegnung) 
8.-
24.11. 
Kölner Spielecircus e.V. Cologne meets Istambul 20.7.-
26.7. 
Coach e.V. Gemeinsam für Kinderrechte (Lille/ Paris) 20.-
26.10. 
Kirchengemeinde Chris-
ten am Rhein 
Musik verbindet (Wolgograd) 26.8.-
2.9. 
JugZ Jugendpark Jugendbegegnung Köln- Kattowitz  7.-
21.7. 
JugZ AbenteuerHallen 
Kalk 
Jugendbegegnung Tel Aviv 20.-
27.10. 
Yachad Jugendzentrum Jugendorchesterbesuch Israel in Köln 21.-
28.6. 
Ev. Jugendpfarramt Köln Gedenkstättenfahrt Israel 18.-
27.10. 
Kaiserin Augusta Schule Schulbegegnung Israel  4.-
12.4. 
Amt für Kinder, Jugend 
und Familie 
Internationale multilaterale Jugendbe-
gegnung anlässlich des UNICEF Summit 
in Köln 
14.-
18.10. 
Ev. Schüler*- und Schü-
lerinnen*arbeit im Rhein-
land e.V. 
Bewegte Zeiten (Internationale Jugend-
begegnung in Köln mit türkischen und 
griechischen Jugendlichen) 
Antrag-
stellung 
 
Fachkräfteaustausch 
Träger Projekt /Partnerstadt Zeit 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Erzieher*innen in Ausbildung reisen 
nach Lille 
28.10.-
3.11. 
Rhein Flanke Vorbereitende Fachkräfteaustausch 
in Cork für Jugendbegegnung 
1.Halbjahr 2020 
Antrag-
stellung 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Fachkräfteaustausch in Thessaloniki 
zur Vorbereitung einer trägerüber-
greifenden Jugendbegegnung 2020 
29.9.-
4.10. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Fachkräfteaustausch Israel zum 
Thema Ehrenamtsarbeit, Freiwilli-
gendienste 
10.-
17.11. 
 
Anlagen 
Gez. Voigtsberger

Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen_Tel Aviv

8148 Zeichen

Stand, 12.04.2019 
Förderprogramm Internationale Jugendbegegnungen 
„Unterstützung und Förderung der Jugendbegegnungen mit Tel Aviv“ 
Ziel des Förderprogrammes: 
Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der offiziellen internationalen 
Städtepartnerschaft mit Tel Aviv im Bereich Jugend. 
Im Jahr 2019 steht der Neuaufbau von Kontakten zu Partnerorganisationen im Vordergrund. 
Ziel der Arbeit soll der nachhaltige Aufbau einer Austauschbeziehung zwischen mindestens zwei 
Partnern sein. 
Das Programm bewegt sich in den Handlungsfeldern Bildung, Kultur sowie Partizipation und Teilhabe. 
 
1. Was wird gefördert? 
Die vorgeschlagenen Projekte und Aktivitäten prägen die Gestalt der internationalen Jugendarbeit in 
Köln, mit Schwerpunkt auf der offiziellen internationalen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv. 
Unterstützt werden Projekte und Aktivitäten, die auf einen gegenseitigen und nachhaltigen 
Austausch ausgerichtet sind, die Köln und Tel Aviv umfassen. 
Jugendaustausch für alle: Jeder junge Mensch, der in Köln lebt, sollte die Möglichkeit haben, 
während seines Aufwachsens an einem pädagogisch begleiteten europäischen oder internationalen 
Austauschprogramm teilzunehmen. Entsprechende Angebote der Jugendarbeit, gemäß SGB VIII, 
§11(3)4, sollen daher gestärkt werden. 
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung aus Eigenmitteln der Stadt Köln, auf die es keinen 
Rechtsanspruch gibt. 
 
2. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann? 
Die geförderten Projekte sollen auf den Aufbau nachhaltiger Austauschbeziehungen und Netzwerke 
ausgerichtet sein. Auf Begegnungen außerhalb Deutschlands sollte spätestens im Folgejahr eine 
Rückbegegnung in Deutschland folgen. 
Das Austauschprogramm muss an den Interessen der Teilnehmer*innen orientiert sein und von 
diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden. 
Der Austausch muss sich an in Köln lebende Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren richten. 
Eine Maßnahme muss eine Mindestteilnehmerzahl von fünf jungen Menschen je Organisation (Land) 
aufweisen. Bei multilateralen Maßnahmen kann diese Mindestteilnehmendenzahl in den Gruppen 
einzelner Partnerländer unterschritten werden, nicht jedoch bei der deutschen Gruppe.

Stand, 12.04.2019 
Der Zeitraum der Begegnung muss mindestens drei Kalendertage umfassen. An- und Abreisetage 
können bei Beteiligung der Partnergruppe mitgerechnet werden.  
 
3. Wer kann einen Antrag stellen? 
Ausschließlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Köln sind antragsberechtigt. 
 
4. Wann kann ein Antrag gestellt werden und wie lange läuft das Förderprogramm? 
Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2019, es sei 
denn, die Mittel sind schon vorher verbraucht. Das Programm endet dann mit dem Datum des 
Mittelverbrauchs und Anträge werden entsprechend zurückgewiesen. 
 
6. Was muss der Antrag enthalten? 
Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: 
 Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die 
Vertretungsberechtigte zu nennen 
 Unterschrift 
 Beschreibung des Vorhabens / Konzept (inkl. Ziele, Methoden) 
 Kosten und Finanzierungsplan 
 beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse 
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (Der vorzeitige 
Maßnamebeginn kann schriftlich beantragt werden) 
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz 
 
5. Wie hoch ist die Fördersumme pro Projekt? 
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den 
der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann 
(Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die 
Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen.  
Die maximale Fördersumme pro gefördertes Projekt beträgt 6000,-€. 
Insgesamt stehen für das Jahr 2019 bis zu 50.000 € zur Verfügung. 
 
6. Wie wird über die Förderung entschieden und wie werden die Mittel ausbezahlt? 
Es wird nach Datum des Einganges über die Zuwendung entschieden. Im Rahmen der Antragsprüfung 
wird dieser auf Vollständigkeit und Erfüllung der aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird

Stand, 12.04.2019 
aufgrund des eingereichten Konzeptes entschieden, ob das geplante Vorhanden das Ziel des 
Förderprogrammes verwirklicht.  
Die Fördersumme wird bargeldlos überwiesen. 
 
7. Wie gestaltet sich die Förderung, was ist förderfähig und was nicht? 
Es können Sachkosten (inkl. Honorarpauschalen und Dienstleistungen) gefördert werden. 
Nicht förderfähig sind eigene Raum-, Energie-, Verwaltungskosten, Investitionen, 
Rücklagenzuführungen, Abschreibungen o.Ä., Spenden und Kosten für Versäumnisse oder 
Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers. 
 
7. Welche Mitteilungspflichten bestehen? 
Der Fördermittelempfänger muss in geeigneter Weise auf die Förderung der Stadt Köln hinweisen. 
Ferner muss der/die Antragsteller/in mitteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem 
geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme 
entgegen des Antrages geändert wird, der Fördermittelempfänger seine Tätigkeit einstellt/seine 
Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht 
werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
8. Welche Nachweise müssen nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden? 
Drei Monate nach Ende des Projektes muss ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein Sachbericht 
vorgelegt werden, spätestens am 31.3.2020 (sh. Vorlage) 
Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben. Auf die 
Einreichung von Belegen wird vorerst verzichtet, die Stadt behält sich aber vor, die Belege und 
Nachweise anzufordern oder einzusehen. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen 
der Stadt Köln vorgezeigt werden. 
Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. 
Im Sachbericht müssen die Durchführung der Maßnahme und die Verwendung der Förderung 
dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem 
eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konnten. 
Außerdem müssen die Teilnehmerlisten der Gäste und der Gastgeber eingereicht werden. 
Während oder nach einem Austausch muss die Aktivität evaluiert werden, mit www.i-eval.eu oder 
Vorlagen auf vergleichbarem Niveau. Diese Ergebnisse sind ausgewertet dem Sachbericht 
beizulegen.

Stand, 12.04.2019 
9. Unter welchen Umständen fordert die Stadt Köln die Fördersumme ganz oder teilweise zurück? 
Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe von 90% 
(etwa durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Überfinanzierung ein, d.h. die Zuschüsse 
übersteigen die Kosten des Projektes, kann Fördergeld anteilig zurückgefordert werden. 
Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt 
wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich 
nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. können bereits gewährte 
Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht 
rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 
 
10. An wen ist der Antrag zu richten? Wer kann weitere Auskünfte erteilen? 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512/2 Internationale Jugendarbeit 
Norbert Münnich 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
Telefon: 0221/221-25423 
Telefax: 0221/221-23377 
E-Mail: norbert.muennich@stadt-koeln.de 
 
11. Hinweise 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der 
Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer Erhöhung der 
Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen trägt der Zuwendungsempfänger. 
Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchführung des Projektes selbstverantwortlich.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ottmar-Pohl-Platz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3297/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.11.2019
Erstellt
19.09.2019 09:26