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Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park

Mitteilung BV 0341/2025 vom 28.01.2025

Stand: Am 27.03.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0341/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: Sehr geehrte Damen und Herren, In Bezugnahme auf die bevorstehenen geplanten Nutzungsänderung der grossen mitti- gen Hundewiese im Johannes-Giesberts-Park und die Idee dorthin einen Fussballplatz zu errichten, stellt sich folgende Frage: Es ist immer von einem Bolzplatz die Rede, doch handelt es sich bei dem geplanten Fuß- ballplatz um eine Sportanlage, die von jungen Erwachsenen und Erwachsenen genutzt werden soll (ansonsten würde ja der bestehende Bolzplatz für Kinder an der Amsterda- mer Str. in seiner Grösse ausreichen). Wie bitten um die von Ihnen herangezogenen und demnach zugrundeliegenden Definitio- nen und Kriterien für den Begriff „Bolzplatz“. Als Sportanlage ist der geplante Fußballplatz anderen Kriterien unterworfen als ein klei- ner Bolzplatz für Kinder und Jugendliche. Frage: Welche Bauverordnung bzw. Lärmschutzverordnung greift für den geplanten Fußball- platz als Sportanlage auf der großen Wiese (derzeitige Hundewiese) und wurde bzw. wird diese rechtmäßig berücksichtigt, angewendet und eingehalten? Gibt es dazu Dokumente/Referenzen zur Einsicht für die Bürger*innen? Auf welcher Grundlage basiert die Argumentation und der Beschluß, daß es sich angeb- lich um einen Bolzplatz und nicht um eine Sportanlage handeln soll? Welche Kriterien liegen dem zugrunde? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 27.03.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 1.5, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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