RR 12/2025
Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage RR (2025-04-30 RR Anfrage Linke Volt TOP 9 EG-WRRL)
4949 Zeichen
Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Zeughausstraße 2-10|50667 Köln +49 221 292 00 704 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln www.linke-volt-regionalrat.koeln Seite 1 Mittwoch, 30. April 2025 Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderpro- gramm in 2025 der Sitzung Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, 21. Sitzung am 16.05.2025 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe, hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. / Volt gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrats Köln folgende Anfrage: Transparente und wirkungsorientierte Fördermittelvergabe im Rahmen der EG-Wasser- rahmenrichtlinie – Entwicklungsperspektiven und Optimierungspotenzial Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) bietet die große Chance, den ökologi- schen Zustand unserer Gewässer nachhaltig zu verbessern und den natürlichen Wasserhaus- halt zukunftsfest zu gestalten. Die Bezirksregierung Köln leistet mit der Umsetzung des Pro- gramms „Lebendige Gewässer“ hierzu einen bedeutenden Beitrag, für den wir ausdrücklich un- sere Anerkennung aussprechen. Vor dem Hintergrund der Sitzungsvorlage RR 6/2025 und der dazugehörigen Anlagen möchten wir einige Anregungen geben, wie die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Fördermit- telvergabe noch weiter gestärkt werden könnten. Denn eine klare und offene Kommunikation der zugrunde liegenden Kriterien trägt wesentlich dazu bei, die Umsetzung der gemeinsamen Ziele zu beschleunigen und das Vertrauen aller Beteiligten weiter zu festigen. Besonders hervorzuheben sind aus unserer Sicht folgende Beobachtungen: 1. Diskrepanz zwischen gemeldetem Bedarf und bewilligten Mitteln (2024): Während im Jahr 2024 ein Mittelbedarf von rund 2,97 Mio. € gemeldet und 2,91 Mio. € zugewiesen wurden (Sitzungsvorlage, Seite 4), konnten letztlich nur 2,48 Mio. € ausge- zahlt werden (Anlage 1). Die Gründe für die Differenz von ca. 430.000 € sind in den Un- terlagen nicht näher erläutert. 2. Unklare Priorisierung vs. tatsächliche Förderung (2025): Die Maßnahme „Retentionsplanung Pierer Wald“ mit einer hohen Priorisierung von 85 Punkten erhielt lediglich 200.000 € Förderung, während andere Maßnahmen mit niedri- geren Prioritäten – etwa die „örtliche Durchgängigkeit Strunde“ (50 Punkte) – deutlich höhere Zuwendungen erhielten. 3. Umgang mit Kostensteigerungen und Erhöhungstatbeständen: Mehrere Maßnahmen in Anlage 1 sind als „Erhöhung nach Verwendungsnachweis“ mar- kiert. Eine systematische Berücksichtigung solcher nachträglichen Bedarfe in der 2025er Priorisierungsliste scheint jedoch nicht ausdrücklich dargestellt zu sein. DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Seite 2 4. Unterschiedliche Förderquoten ohne klare Prioritätsbindung: Beispielsweise wurde die Maßnahme „Umgestaltung Rotbach“ mit 80 % der zuwen- dungsfähigen Kosten gefördert, während andere Projekte mit ähnlicher Priorität unter- schiedliche Fördersätze erhielten. Die Kriterien für diese Abweichungen werden nicht transparent erläutert. Auf Basis dieser Beobachtungen bitten wir freundlich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um künftig eine noch klarere Verknüpfung zwi- schen Priorisierung und tatsächlicher Mittelzuteilung sicherzustellen? 2. Welche konkreten Gründe führten im Jahr 2024 zur Differenz zwischen den zugewiese- nen Mitteln und der tatsächlichen Auszahlung, und wie kann die vollständige Mittelver- wendung in Zukunft weiter gestärkt werden? 3. Wie wird die Integration von Kostensteigerungen aus laufenden Maßnahmen in die Mit- telbedarfsplanung organisiert, damit sowohl Flexibilität als auch Planbarkeit für neue Maßnahmen gewährleistet bleibt? 4. Welche Kriterien bestimmen im Detail die Förderquotenvergabe in Abhängigkeit von der Maßnahmeneinstufung, um eine noch transparentere und nachvollziehbarere Verteilung der Fördermittel zu ermöglichen? Wir sehen die stetige Weiterentwicklung der Förderpraxis als wichtigen Hebel, um die ambitio- nierten Ziele der WRRL effizient und wirksam zu erreichen. Mehr Transparenz bei der Priorisie- rung und Mittelvergabe fördert das gemeinsame Verständnis, erleichtert die Planungen für die Antragsteller und trägt insgesamt zu einer stärkeren Akzeptanz der Förderentscheidungen bei. Die bisherigen Erfolge in der Region sind eine hervorragende Basis, auf der sich gemeinsam weiter aufbauen lässt. Unser Ziel ist es, konstruktiv zur kontinuierlichen Verbesserung der Pro- zesse beizutragen. Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Anfrage innerhalb der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Sitzungsvorlage RR (Antwort)
4731 Zeichen
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 12.05.2025 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: Auskunft erteilt: Celina Kuhn celina.kuhn@brk.nrw.de Zimmer: K 507 Telefon: (0221) 147 - 3421 , Fax: (0221) 147 - , Postanschrift: Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Besucheranschrift: Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Besuchstermine nur nach telefonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Bezirksregierung Köln Hauptsitz: Zeughausstr. 2-8, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg -koeln.nrw.de Dezernat 32 Herr Bus TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm- Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025 der Sitzung Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, 21. Sitzung am 16.05.2025 Anfrage der Fraktion Die Linke./Volt vom 30.04.2025 Sehr geehrter Herr Bus, gerne beantworte ich die Fragen der o.g. Anfrage. 1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um künftig eine noch klarere Verknüpfung zwischen Priorisierung und tatsächlicher Mittelzuteilung sicherzustellen? Vorab möchte ich zu den im Schreiben vorangeführten Beobachtungen folgende erklärende Information geben. Anlage 2, der von mir vorgelegten Unterlagen zu „Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm- Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025“ enthält die Mittelbedarfe und nicht, wie im Schreiben dargestellt, die tatsächliche schon festgelegte gesamte Förderhöhe in 2025. Auch stellt die Spalte „Zuwendung für 2025“ lediglich den Kassenmittelbedarf für 2025 dar und nicht die insgesamte Zuwendungshöhe der einzelnen Maßnahme. Die gemeldeten Zuwendungen sind unter der Spalte Datum: 12.05.2025 Seite 2 von 3 Bezirksregierung Köln „Zuwendung gesamt“ geführt. Am aufgeführten Beispiel des Pierer Walds wären dies 4,91 Mio. € und somit ein Fördersatz von 80 %. Die Bezirksregierung führt die Priorisierung der beantragten Maßnahmen durch. Anschließend wird diese als Mittelbedarfsmeldung inkl. Priorisierung dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) gesendet. Die Mittelzuweisung erfolgt durch das MUNV. Grundsätzlich erfolgt die Mittelzuweisung auf Grundlage der Priorisierung. Wie im vorherigen Absatz dargestellt, ist keine Diskrepanz zwischen Mittelzuweisung und Priorisierung bisher zu erkennen. Daher sind mir keine Maßnahmen zur besseren Verknüpfung bekannt. 2. Welche konkreten Gründe führten im Jahr 2024 zur Differenz zwischen den zugewiesenen Mitteln und der tatsächlichen Auszahlung, und wie kann die vollständige Mittelverwendung in Zukunft weiter gestärkt werden? Nicht alle zugewiesenen Kassenmittel werden durch den Förderempfänger im Laufe des Jahres abgerufen. Gründe für das Nichtabrufen der Kassenmittel sind meist verschobene Maßnahmen durch Änderungen im Bauablauf, aber auch reduzierte Kosten oder zurückgezogene Maßnahmen. Nicht benötigte Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen werden an das MUNV zurückgemeldet. 3. Wie wird die Integration von Kostensteigerungen aus laufenden Maßnahmen in die Mittelbedarfsplanung organisiert, damit sowohl Flexibilität als auch Planbarkeit für neue Maßnahmen gewährleistet bleibt? Derzeit gibt es keine vorläufige Planung von gemeldeten Erhöhungen im Laufe des Jahres. Diese ergeben sich meist kurzfristig und sind nicht Datum: 12.05.2025 Seite 3 von 3 Bezirksregierung Köln planbar. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet eine Erhöhung anzuzeigen, sobald diese bekannt ist. 4. Welche Kriterien bestimmen im Detail die Förderq uotenvergabe in Abhängigkeit von der Maßnahmeneinstufung, um eine noch transparentere und nachvollziehbarere Verteilung der Fördermittel zu ermöglichen? Es ist anzunehmen, dass sich diese Frage ebenfalls auf die im Schreiben aufgeführten Beobachtungen unter Punkt 2. bezieht. Wie unter 1. dargestellt haben alle in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen einen Fördersatz von 80 %. Dies ist erkennbar durch die Betrachtung der Spalten „zuwendungsfähige Kosten“ sowie „Zuwendung gesamt“. Die Reduzierung des Fördersatz ist im Einzelfall zu betrachten und nicht anhand von festen Kriterien messbar. Z.B. ist dies durch ein geringes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu begründen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Kuhn
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025)
740 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 12/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 15.05.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 14.4 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 2025-04-30 RR Anfrage Linke Volt TOP 9 EG-WRRL 2. Antwort
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 12/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 16:16