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RR 12/2025

Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025

Sitzungsvorlage RR 16.05.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 16.05.2025, TOP 14.4

Sitzungsvorlage RR (2025-04-30 RR Anfrage Linke Volt TOP 9 EG-WRRL)

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Sitzungsvorlage RR (Antwort)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025)

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Sitzungsvorlage RR (2025-04-30 RR Anfrage Linke Volt TOP 9 EG-WRRL)

4949 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
 Zeughausstraße 2-10|50667 Köln 
 +49 221 292 00 704 
 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 www.linke-volt-regionalrat.koeln 
Seite 1 
 
 Mittwoch, 30. April 2025 
 
 
Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 
(EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderpro-
gramm in 2025 
der Sitzung Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, 21. Sitzung am 16.05.2025 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe,  
 
hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. / Volt gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrats 
Köln folgende Anfrage: 
 
Transparente und wirkungsorientierte Fördermittelvergabe im Rahmen der EG-Wasser-
rahmenrichtlinie – Entwicklungsperspektiven und Optimierungspotenzial 
 
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) bietet die große Chance, den ökologi-
schen Zustand unserer Gewässer nachhaltig zu verbessern und den natürlichen Wasserhaus-
halt zukunftsfest zu gestalten. Die Bezirksregierung Köln leistet mit der Umsetzung des Pro-
gramms „Lebendige Gewässer“ hierzu einen bedeutenden Beitrag, für den wir ausdrücklich un-
sere Anerkennung aussprechen. 
 
Vor dem Hintergrund der Sitzungsvorlage RR 6/2025 und der dazugehörigen Anlagen möchten 
wir einige Anregungen geben, wie die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Fördermit-
telvergabe noch weiter gestärkt werden könnten. Denn eine klare und offene Kommunikation 
der zugrunde liegenden Kriterien trägt wesentlich dazu bei, die Umsetzung der gemeinsamen 
Ziele zu beschleunigen und das Vertrauen aller Beteiligten weiter zu festigen. 
 
Besonders hervorzuheben sind aus unserer Sicht folgende Beobachtungen: 
1. Diskrepanz zwischen gemeldetem Bedarf und bewilligten Mitteln (2024): 
Während im Jahr 2024 ein Mittelbedarf von rund 2,97 Mio. € gemeldet und 2,91 Mio. € 
zugewiesen wurden (Sitzungsvorlage, Seite 4), konnten letztlich nur 2,48 Mio. € ausge-
zahlt werden (Anlage 1). Die Gründe für die Differenz von ca. 430.000 € sind in den Un-
terlagen nicht näher erläutert. 
2. Unklare Priorisierung vs. tatsächliche Förderung (2025): 
Die Maßnahme „Retentionsplanung Pierer Wald“ mit einer hohen Priorisierung von 85 
Punkten erhielt lediglich 200.000 € Förderung, während andere Maßnahmen mit niedri-
geren Prioritäten – etwa die „örtliche Durchgängigkeit Strunde“ (50 Punkte) – deutlich 
höhere Zuwendungen erhielten. 
3. Umgang mit Kostensteigerungen und Erhöhungstatbeständen: 
Mehrere Maßnahmen in Anlage 1 sind als „Erhöhung nach Verwendungsnachweis“ mar-
kiert. Eine systematische Berücksichtigung solcher nachträglichen Bedarfe in der 2025er 
Priorisierungsliste scheint jedoch nicht ausdrücklich dargestellt zu sein.

DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
Seite 2 
 
4. Unterschiedliche Förderquoten ohne klare Prioritätsbindung: 
Beispielsweise wurde die Maßnahme „Umgestaltung Rotbach“ mit 80 % der zuwen-
dungsfähigen Kosten gefördert, während andere Projekte mit ähnlicher Priorität unter-
schiedliche Fördersätze erhielten. Die Kriterien für diese Abweichungen werden nicht 
transparent erläutert. 
Auf Basis dieser Beobachtungen bitten wir freundlich um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um künftig eine noch klarere Verknüpfung zwi-
schen Priorisierung und tatsächlicher Mittelzuteilung sicherzustellen? 
2. Welche konkreten Gründe führten im Jahr 2024 zur Differenz zwischen den zugewiese-
nen Mitteln und der tatsächlichen Auszahlung, und wie kann die vollständige Mittelver-
wendung in Zukunft weiter gestärkt werden? 
3. Wie wird die Integration von Kostensteigerungen aus laufenden Maßnahmen in die Mit-
telbedarfsplanung organisiert, damit sowohl Flexibilität als auch Planbarkeit für neue 
Maßnahmen gewährleistet bleibt? 
4. Welche Kriterien bestimmen im Detail die Förderquotenvergabe in Abhängigkeit von der 
Maßnahmeneinstufung, um eine noch transparentere und nachvollziehbarere Verteilung 
der Fördermittel zu ermöglichen? 
 
Wir sehen die stetige Weiterentwicklung der Förderpraxis als wichtigen Hebel, um die ambitio-
nierten Ziele der WRRL effizient und wirksam zu erreichen. Mehr Transparenz bei der Priorisie-
rung und Mittelvergabe fördert das gemeinsame Verständnis, erleichtert die Planungen für die 
Antragsteller und trägt insgesamt zu einer stärkeren Akzeptanz der Förderentscheidungen bei. 
Die bisherigen Erfolge in der Region sind eine hervorragende Basis, auf der sich gemeinsam 
weiter aufbauen lässt. Unser Ziel ist es, konstruktiv zur kontinuierlichen Verbesserung der Pro-
zesse beizutragen. 
 
Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Anfrage innerhalb der in der Geschäftsordnung 
vorgesehenen Frist.  
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
  
Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln  
 
 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender    stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sitzungsvorlage RR (Antwort)

4731 Zeichen

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln 
 
 
Datum: 12.05.2025 
Seite 1 von 3 
 
Aktenzeichen:  
  
 
 
Auskunft erteilt:  
Celina Kuhn 
 
celina.kuhn@brk.nrw.de 
Zimmer: K 507  
Telefon: (0221) 147 - 3421 
, 
Fax: (0221) 147 - , 
 
Postanschrift: 
Bezirksregierung Köln,  
50606 Köln 
 
Besucheranschrift: 
Zeughausstraße 2-8,  
50667 Köln 
 
DB bis Köln Hbf,  
U-Bahn 3,4,5,16,18 
bis Appellhofplatz 
 
Besuchereingang 
 (Hauptpforte):  
Zeughausstr. 8 
 
Besuchstermine nur nach 
telefonischer Vereinbarung 
 
Landeshauptkasse NRW: 
Landesbank Hessen-Thüringen 
 
IBAN:  
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
 
BIC: WELADEDDXXX 
Zahlungsavise bitte an 
zentralebuchungsstelle@ 
brk.nrw.de 
Bezirksregierung Köln 
Hauptsitz: 
Zeughausstr. 
 2-8,  50667  Köln 
Telefon: (0221) 147 – 0 
Fax: (0221) 147 - 3185 
USt-ID-Nr.: DE 812110859 
 
poststelle@brk.nrw.de 
www.bezreg -koeln.nrw.de  
Dezernat 32 
Herr Bus 
 
 
 
 
 
 
 
TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen 
Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-
Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025 
der Sitzung Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, 21. Sitzung 
am 16.05.2025 
Anfrage der Fraktion Die Linke./Volt vom 30.04.2025 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Bus, 
 
gerne beantworte ich die Fragen der o.g. Anfrage.  
 
1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um künftig eine noch klarere 
Verknüpfung zwischen Priorisierung und tatsächlicher Mittelzuteilung 
sicherzustellen?  
 
Vorab möchte ich zu den im Schreiben vorangeführten Beobachtungen 
folgende erklärende Information geben. Anlage 2, der von mir 
vorgelegten Unterlagen zu „Maßnahmen zur Umsetzung der 
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-
Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025“ 
enthält die Mittelbedarfe und nicht, wie im Schreiben dargestellt, die 
tatsächliche schon festgelegte gesamte Förderhöhe in 2025. Auch stellt 
die Spalte „Zuwendung für 2025“ lediglich den Kassenmittelbedarf für 
2025 dar und nicht die insgesamte Zuwendungshöhe der einzelnen 
Maßnahme. Die gemeldeten Zuwendungen sind unter der Spalte

Datum: 12.05.2025 
Seite 2 von 3 
Bezirksregierung Köln 
„Zuwendung gesamt“ geführt. Am aufgeführten Beispiel des Pierer 
Walds wären dies 4,91 Mio. € und somit ein Fördersatz von 80 %.   
 
Die Bezirksregierung führt die Priorisierung der beantragten 
Maßnahmen durch. Anschließend wird diese als Mittelbedarfsmeldung 
inkl. Priorisierung dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 
NRW (MUNV) gesendet. Die Mittelzuweisung erfolgt durch das MUNV. 
Grundsätzlich erfolgt die Mittelzuweisung auf Grundlage der 
Priorisierung. Wie im vorherigen Absatz dargestellt, ist keine Diskrepanz 
zwischen Mittelzuweisung und Priorisierung bisher zu erkennen. Daher 
sind mir keine Maßnahmen zur besseren Verknüpfung bekannt. 
 
 
2. Welche konkreten Gründe führten im Jahr 2024 zur  Differenz 
zwischen den zugewiesenen Mitteln und der tatsächlichen 
Auszahlung, und wie kann die vollständige Mittelverwendung in 
Zukunft weiter gestärkt werden?  
 
Nicht alle zugewiesenen Kassenmittel werden durch den 
Förderempfänger im Laufe des Jahres abgerufen. Gründe für das 
Nichtabrufen der Kassenmittel sind meist verschobene Maßnahmen 
durch Änderungen im Bauablauf, aber auch reduzierte Kosten oder 
zurückgezogene Maßnahmen. Nicht benötigte Kassenmittel und 
Verpflichtungsermächtigungen werden an das MUNV zurückgemeldet. 
 
3. Wie wird die Integration von Kostensteigerungen aus laufenden 
Maßnahmen in die Mittelbedarfsplanung organisiert, damit sowohl 
Flexibilität als auch Planbarkeit für neue Maßnahmen gewährleistet 
bleibt?  
 
Derzeit gibt es keine vorläufige Planung von gemeldeten Erhöhungen im 
Laufe des Jahres. Diese ergeben sich meist kurzfristig und sind nicht

Datum: 12.05.2025 
Seite 3 von 3 
Bezirksregierung Köln 
planbar. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet eine Erhöhung 
anzuzeigen, sobald diese bekannt ist.  
 
4. Welche Kriterien bestimmen im Detail die Förderq uotenvergabe in 
Abhängigkeit von der Maßnahmeneinstufung, um eine noch 
transparentere und nachvollziehbarere Verteilung der Fördermittel zu 
ermöglichen?  
 
Es ist anzunehmen, dass sich diese Frage ebenfalls auf die im 
Schreiben aufgeführten Beobachtungen unter Punkt 2. bezieht. Wie 
unter 1. dargestellt haben alle in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen 
einen Fördersatz von 80 %. Dies ist erkennbar durch die Betrachtung 
der Spalten „zuwendungsfähige Kosten“ sowie „Zuwendung gesamt“. 
Die Reduzierung des Fördersatz ist im Einzelfall zu betrachten und nicht 
anhand von festen Kriterien messbar. Z.B. ist dies durch ein geringes 
Kosten-Nutzen-Verhältnis zu begründen.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. Kuhn

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025)

740 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 12/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 15.05.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 14.4 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 
Anfrage zu TOP 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 
(EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm 
in 2025 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 2025-04-30 RR Anfrage Linke Volt  TOP 9 EG-WRRL  
2. Antwort

Beratungsverlauf (1)

16.05.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 14.4
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 12/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
16.05.2025
Erstellt
30.04.2025 16:16