Anfrage der Denkmalpflege, Dr. Kierdorf, hier: Einrichtung vom Denkmalbereichen in Köln
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0229/2020 vom 12.02.2020
Stand: Am 10.03.2020 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anfrage der Denkmalpflege - Einrichtung von Denkmalbereichen in Köln
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dr. Alexander Kierdorf Sachverständiger Bürger im Ausschuss Kunst und Kultur Von-Quadt-Straße 157 51069 Köln Köln, den 10. 2. 2020 Anfrage zum Ausschuss Kunst und Kultur am 10. 3. 2020 Betrifft: Einrichtung von Denkmalbereichen in Köln Sehr geehrte Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren, Das NRW-Denkmalschutzgesetz sieht nach § 2, Absatz 3 die Einrichtung von Denkmalbereichen etwa für Stadtviertel mit hohem Anteil historischer Bausubstanz oder für historische Dorfkerne vor. Bereits im Rahmen der bis heute grundlegenden Kölner Denkmalinventare der Zeit um 1980 wurden mehrfach solche Bereiche etwa für Gründerzeitviertel (Klettenberg) oder Siedlungen (Kunstfeld) vorgeschlagen. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland unterstützt und fördert solche Eintragungen und hat bereits zwei Mal in Buchform eine Übersicht über Denkmalbereiche im Rheinland vorgelegt, die eine große Vielfalt der Anwendungen zeigt. Die Einrichtung eines Denkmalbereichs erfolgt durch Verabschiedung einer Satzung seitens des Stadt- oder Gemeinderates, wodurch eine demokratische Mitwirkung und hohe Identifikation in der Öffentlichkeit erreicht wird. In Köln ist jedoch bis jetzt von diesem bereits vor vierzig Jahren in NRW gesetzlich eingerichteten Instrument kein Gebrauch gemacht worden. Dabei könnte so nach Ansicht von Fachleuten auch im Sinne ökologischer, sozialer und städtebaulicher Nachhaltigkeit ein sinnvoller Schutz von wertvoller erhaltenswerter Bausubstanz erzielt und der urbane Zusammenhang betont werden, statt starr zwischen eingetragenen Denkmalen und dem „Rest“ des Bauvolumens zu unterschieden. Auch das LVR-Amt für Denkmalpflege ist schon mit entsprechenden Vorschlägen, etwa für die „Weiße Stadt“ zwecks Einbeziehung der stärker veränderten, aber typologisch wichtigen Reihenhauszone, an die Stadt Köln herangetreten. Meine Fragen dazu lauten: 1. Warum wurden in Köln bisher keine Denkmalbereiche eingerichtet? 2. Kann sich der Stadtkonservator dies für die Zukunft vorstellen? Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander Kierdorf
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz