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AN/0229/2020

Anfrage der Denkmalpflege, Dr. Kierdorf, hier: Einrichtung vom Denkmalbereichen in Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 12.02.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 10.03.2020, TOP 10.3

Anfrage der Denkmalpflege - Einrichtung von Denkmalbereichen in Köln

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Anfrage der Denkmalpflege - Einrichtung von Denkmalbereichen in Köln

2099 Zeichen

Dr. Alexander Kierdorf 
Sachverständiger Bürger im Ausschuss Kunst und Kultur 
Von-Quadt-Straße 157 
51069 Köln 
 
 Köln, den 10. 2. 2020 
 
 
Anfrage zum Ausschuss Kunst und Kultur am 10. 3. 2020 
Betrifft: Einrichtung von Denkmalbereichen in Köln 
 
 
Sehr geehrte Vorsitzende, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Das NRW-Denkmalschutzgesetz sieht nach § 2, Absatz 3 die Einrichtung von 
Denkmalbereichen etwa für Stadtviertel mit hohem Anteil historischer Bausubstanz oder für 
historische Dorfkerne vor. Bereits im Rahmen der bis heute grundlegenden Kölner 
Denkmalinventare der Zeit um 1980 wurden mehrfach solche Bereiche etwa für 
Gründerzeitviertel (Klettenberg) oder Siedlungen (Kunstfeld) vorgeschlagen. Das LVR-Amt 
für Denkmalpflege im Rheinland unterstützt und fördert solche Eintragungen und hat bereits 
zwei Mal in Buchform eine Übersicht über Denkmalbereiche im Rheinland vorgelegt, die eine 
große Vielfalt der Anwendungen zeigt. Die Einrichtung eines Denkmalbereichs erfolgt durch 
Verabschiedung einer Satzung seitens des Stadt- oder Gemeinderates, wodurch eine 
demokratische Mitwirkung und hohe Identifikation in der Öffentlichkeit erreicht wird. 
 
In Köln ist jedoch bis jetzt von diesem bereits vor vierzig Jahren in NRW gesetzlich 
eingerichteten Instrument kein Gebrauch gemacht worden. Dabei könnte so nach Ansicht von 
Fachleuten auch im Sinne ökologischer, sozialer und städtebaulicher Nachhaltigkeit ein 
sinnvoller Schutz von wertvoller erhaltenswerter Bausubstanz erzielt und der urbane 
Zusammenhang betont werden, statt starr zwischen eingetragenen Denkmalen und dem 
„Rest“ des Bauvolumens zu unterschieden. Auch das LVR-Amt für Denkmalpflege ist schon 
mit entsprechenden Vorschlägen, etwa für die „Weiße Stadt“ zwecks Einbeziehung der 
stärker veränderten, aber typologisch wichtigen Reihenhauszone, an die Stadt Köln 
herangetreten. 
 
Meine Fragen dazu lauten: 
 
1. Warum wurden in Köln bisher keine Denkmalbereiche eingerichtet? 
 
2. Kann sich der Stadtkonservator dies für die Zukunft vorstellen?   
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 Dr. Alexander Kierdorf

Beratungsverlauf (1)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.3 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0229/2020
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
12.02.2020
Erstellt
11.02.2020 10:58