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3192/2024

Haushaltsplan-Entwurf 2025/26 - hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024, TOP 8.1.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3928 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 3192/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 
gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezoge-
nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 unter Be-
zug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 160.300 Euro wie folgt: 
 
Konsumtiver Bereich 
Teilergebnisplan Bezeichnung 
Teilergebnisplan Ansatz2022 Finanzposition 
0301 Schulträgeraufgaben 9.922,40  0285.573.1800.4 
0416 Kulturförderung 11.913,20  0285.573.1800.4 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und in-
terkulturelle Hilfen 50.959,40  0285.573.1800.4 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 58.701,60  0285.573.1800.4 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 8.942,80  0285.573.1800.4 
1301 Öffentliches Grün, Wald - und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 19.860,60 0285.573.1800.4 
 Gesamtsummen DR 68  160.300,00   
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  160.300 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass 
die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils 
dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt 
Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 27.06.2024 die 
Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbe-
zirke auf insgesamt 1.435.600 € für die Haushaltsjahre 2025/2026 festgesetzt hat.  
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel 
unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Für die Haushaltsjahre 2025/2026 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk ein Betrag in Höhe von 
160.300 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 
1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. 
 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis-
plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt 
werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung 
vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung 
vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich 
keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Fle-
xibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi-
ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu

3 
Projekten und Maßnahmen entschieden hat.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3192/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.10.2024
Erstellt
16.10.2024 10:11