3192/2024
Haushaltsplan-Entwurf 2025/26 - hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
672 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3928 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 3192/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezoge- nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 unter Be- zug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 160.300 Euro wie folgt: Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz2022 Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 9.922,40 0285.573.1800.4 0416 Kulturförderung 11.913,20 0285.573.1800.4 0504 Freiwillige Sozialleistungen und in- terkulturelle Hilfen 50.959,40 0285.573.1800.4 0604 Kinder- und Jugendarbeit 58.701,60 0285.573.1800.4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 8.942,80 0285.573.1800.4 1301 Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 19.860,60 0285.573.1800.4 Gesamtsummen DR 68 160.300,00 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 160.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge- stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbe- zirke auf insgesamt 1.435.600 € für die Haushaltsjahre 2025/2026 festgesetzt hat. Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für die Haushaltsjahre 2025/2026 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk ein Betrag in Höhe von 160.300 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis- plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Fle- xibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi- ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu 3 Projekten und Maßnahmen entschieden hat.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3192/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.10.2024
- Erstellt
- 16.10.2024 10:11