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AnH/0006/2020

Das neu entstehende Baugebiet in Hiltrup-Ost wird als "Ökosiedlung" geplant

Anregung in der BV Hiltrup 25.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 03.12.2020, TOP 7.1

Anregung AnH/0006/2020

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Anregung AnH/0006/2020

12186 Zeichen

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Hiltrup

25, Nov. 2020:

AnH/0006/2020

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

Bündnis 90/ Die GRÜNEN in der BV
Hiltrup

Antrag: Für eine
Okosiedlung in
Hiltrup Ost —
nachhaltig, sozial
und klimagerecht

Die Bezirksvertretung Hiltrup regt an/möge beschließen:
Das neu entstehende Baugebiet in Hiltrup-Ost wird als „Ökosiedlung“ geplant.

Hierzu werden folgende Aspekte berücksichtigt:

1. Stadtplanung, Gestaltung und Ökologie

Das künftige Baugebiet soll im Vergleich zum städtischen Durchschnitt überdurchschnittlich aus
regenerativen Energien versorgt werden. Die Planungen sollen sich am aktuellen Stand der
Technik orientieren. Für alle Gebäude soll die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen geprüft
werden. Bei Gebäuden in städtischer Hand, gewerbliche Flächen und Wohnhäusern, die im Auftrag
der Wohn- und Stadtbau betrieben werden, sollen mit Photovoltaik-Anlagen zur Energiegewinnung
Planungsvoraussetzung sein. Bei der Bebauungsplanung ist auf eine geeignete Ausrichtung von
Dachflächen zu achten, um den Ertrag von Photovoltaik zu optimieren.

In der Ökosiedlung soll die Bausubstanz möglichst aus nachhaltigen, ökologischen Materialien und
Rohstoffen bestehen. Soweit zulässig, sind durch die Bebauungsplanung entsprechende Vorgaben
zu machen, im Übrigen sollen die Bauträger durch aktive Information über ökologisches Bauen
unterstützt werden.

Urbane Flächenversiegelungen haben große Auswirkungen auf lokale Flora und Fauna, das
Mikroklima (Hitzeentwicklung) und Unwetterbeständigkeit. Das Baugebiet soll daher mit möglichst
geringer Flächenversiegelung auskommen.

Über den Bebauungsplan ist festzuhalten, dass Freiflächen rund um Gebäude zu begrünen sind.
Versiegelungen durch reine Schottergärten sind unzulässig. Zulässig bleiben Kiesel und

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Steine als Gestaltungselemente, sofern Grünflächen, pflanzen-, tier- und insektenfreundliche
Bepflanzungen in ausreichendem Maße beibehalten werden.

Stellplätze und Einfahrten sollen nicht vollständig versiegelt werden. Sie müssen als Sickerflächen
vorhanden bleiben, beispielsweise durch versickerungsfähige Pflasterung oder Rasensteine /
Rasengitterplatten. Öffentliche Stellplatzflächen rund um Einzelhandel

/ Gewerbe dürfen ebenfalls nicht vollflächig versiegelt werden. Hiervon ausgenommen sind
öffentliche Flächen und Zuwege, die für Fußgänger und Radfahrer aus Gründen der
Verkehrssicherheit zwingend befestigt sein müssen.

Voraussetzung für die Errichtung von Flachdächern ist eine geeignete Flachdachbegrünung, um
positive Effekte für das Mikroklima und die lokale Tierwelt zu erzielen.

Das Wohngebiet ist im Sinne des Konzeptes einer sog.

„Schwammstadt‘ zu planen: Insbesondere bei Starkregenereignissen sind ausreichend Sicker- und
Rückhalteflächen vorzuhalten. Neben Pkw-Stellplätzen sind hier in Grünflächen integrierte Sicker-
und Sammelflächen zu prüfen. Der Erdelbach ist in das Konzept einzubeziehen.

Die Planung des Wohngebietes soll die Belange von Flora und Fauna besonders berücksichtigen.
Das Wohngebiet soll mit öffentlichen Grünflächen versehen werden. Angelegt werden mehrere
Grünstreifen, die das Wohnquartier in Nord-Süd- sowie Ost-West-Richtung durchziehen und durch
Bepflanzung mit Bäumen, insektenfreundlichen Pflanzen und wie eine Uferrandbepflanzung
Lebensraum für Wildtiere im urbanen Raum bewahren. Diese Grünstreifen müssen ein
wesentliches Gestaltungsmerkmal der künftigen „Ökosiedlung“ bilden. Sie können gleichzeitig
öffentliche Grünanlagen bilden, in denen sich Anwohner*innen, insbesondere auch aus
Mehrfamilienhäusern ohne eigenen Garten, in unmittelbarer Nachbarschaft im Freien aufhalten
können. Grünflächen in der unmittelbaren Umgebung bewirken einen erheblichen Mehrgewinn an
Lebensqualität. Grünflächen können mit Geh- oder Radwegen kombiniert werden, um alternative
Aufenthaltsorte abseits des motorisierten Verkehrs anzubieten.

Die Ökosiedlung ist mit Nisthilfen auszustatten. Es sollen Nistmöglichkeiten für einheimische,
wildiebende Tierarten geschaffen werden. Pro Wohneinheit soll mindestens eine Nisthilfe errichtet
werden. Die Wahl der Nisthilfe (Nistkästen oder Nistkörbe für Vögel, Fledermauskästen,
Insektenhotels, ...) steht den Grundstückseigentümern frei. Ebenso steht es den Eigentümern frei,
ob die Nisthilfen auf eigenen Grünflächen bzw. außen am Gebäude befestigt werden oder ob ein
fester Einbau in die Gebäudesubstanz (Bruthöhlen als Einbausteine für die Außenfassade) erfolgt.

Straßen sind grundsätzlich im Allee-Charakter zu planen und zu bepflanzen. Allee-Straßen stärken
Lebens- und Aufenthaltsqualität und haben positive Auswirkungen auf das Mikroklima. Die
Pflanzorte / Baumscheiben der Alleebäume sind in ausreichend großem Maße vorzuhalten, um den
Bäumen langfristig genug Platz für ein ausgeprägtes Kronendach zu bieten.

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Im Zuge des künftigen Wohngebietes bedarf die Nah- & Quartiersversorgung in Hiltrup-Ost einer
umfassenden Überprüfung. Eine. Einzelhandelsversorgung mit großen Bauten „auf der grünen
Wiese“ in Hiltrup-Ost wird nicht realisiert. Bei künftigen Ausschreibungen und der Vergabe von
Gewerbeflächen soll kleingliedrige Nahversorgung gefördert werden. Hiltrup-Ost benötigt ein
umfassendes Quartierskonzept, ein Quartierszentrum für den ganzen Stadtteil wird geprüft.

2. Verkehr

(Siedlungs-) Verkehr im Wohngebiet soll weitestgehend minimiert werden, die optische /
gestalterische Bedeutung von Siedlungsverkehr soll im Wohngebiet reduziert werden. Der Kfz-
Verkehr hat sich dem nichtmotorisierten Verkehr unterzuordnen. Konzepte des Shared Space sind
einzubeziehen. Es sind verkehrsberuhigte und verkehrsfreie Flächen vorzuhalten, ein Teil der
Siedlung wird autofrei. Die Errichtung von Quartiersgaragen ist zu prüfen. Zudem sollen Anreize
geschaffen werden, damit Anwohner*innen freiwillig auf einen.eigenen Pkw verzichten. Carsharing-
Angebote sollen einbezogen werden.

Die Ökosiedlung Hiltrup-Ost soll Vorreiter für die Versorgung mit alternativen Antriebskonzepten
werden. Im Zentrum des Viertels und in den Quartiersgaragen ist eine ausreichende Anzahl an
Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzuhalten, um insbesondere Menschen ohne eigenes
Wohngrundstück einen Zugang zur Elektromobilität zu ermöglichen.

Moderne Stadtplanung setzt voraus, dass den Anwohner*innen eine Alternative zum eigenen Pkw
angeboten wird. Ein neues Stadtviertel benötigt eine leistungsfähige Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr. Die derzeitige Anbindung des Gebietes ist nicht ausreichend. Eine
Aufstockung des ÖPNV-Angebotes ist daher erforderlich. Im Zuge der Planung des Baugebietes
bedarf die ÖPNV-Versorgung für Hiltrup-Ost einer Überprüfung und Anpassung. Eine hohe
Taktdichte für Verkehr nach Hiltrup-Mitte, in den Nachbarstadtteil Gremmendorf, ins Stadtzentrum
und zum Hiltruper Bahnhof ist erforderlich. Dies kann durch Schaffung einer neuen Buslinie,
Veränderung der bestehenden Linienführungen mit Taktanpassungen oder durch moderne,
niedrigschwellige On-Demand- Verkehrskonzepte ermöglicht werden. Bei den Planungen zum
„Metrobus- System“ (z.B. entlang Albersloher Weg) ist das künftige Wohngebiet in die
Bedarfsplanung mit einzubeziehen und ein geeigneter Zubringerverkehr zu berücksichtigen.

Die Ökosiedlung Hiltrup-Ost benötigt daher leistungsfähige Radverkehrsanbindung. Wir fordern
eine Veloroute aus dem Wohngebiet heraus entlang des Erdelbachs zum Albersloher Weg sowie
am Osttor die Errichtung eines beidseitigen, leistungsfähigen Radweges mit Anschluss nach
Hiltrup-Mitte und nach Angelmodde/Wolbeck. Zudem ist eine unmittelbare Geh- und Radweg-
Verbindung zum Wohngebiet Ringstraße erforderlich, um von dort die Veloroute Dortmund-Ems-
Kanal zu erreichen. Bei der Anbindung des künftigen Wohngebietes ist darauf zu achten, dass
Fußgänger und Radfahrer bei der Verkehrsführung als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer
berücksichtigt werden und keine Benachteiligung durch lange Rotlicht-Wartezeiten oder
minderwertige Verkehrsführungen erfolgt.

Mit dem Osttor und dem Albersloher Weg verlaufen entlang des künftigen Wohngebietes zwei
Hauptverkehrsachsen, die bereits heute zu Stoßzeiten überlastet sind. Durch das künftige
Wohngebiet mit bis zu 1.000 neuen Wohneinheiten droht in Hiltrup-Ost ein Verkehrskollaps. Vor
Errichtung des Wohngebietes ist daher eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur zu planen, die
darauf ausgerichtet ist, durch attraktive Alternativangebote den motorisierten Individualverkehr zu
reduzieren und den bestehenden bzw. durchfließenden Verkehr für Anwohner erträglich zu halten.

Eine Machbarkeitsprüfung für einen leistungsfähigen Kreisverkehr am Knotenpunkt Osttor /

Albersloher Weg und ein umfassendes Konzept zur Verkehrsreduktion entlang der Ost-West-Achse
durch Hiltrup wird erstellt. Der Ausbau des Albersloher Weges wird nicht weiter verfolgt.

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3. Zugang, Förderung Une Soziales

Die Flächen des künftigen Wohngebietes werden nach den Grundsätzen der

„sozialgerechten Bodennutzung“ der Stadt Münster (SoBoMü) vergeben. Hierdurch wird die
Vergabe nach sozialen und Bedürfnis-Aspekten besonders berücksichtigt und auch jungen oder
einkommensschwächeren Familien der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden.

Es wird geprüft, ob Anwohner*innen und Familien, die sich beim Erwerb einer Grundstücksfläche
freiwillig dazu verpflichten, auf einen eigenen Pkw zu verzichten, einen angemessenen Nachlass
auf den Kaufpreis erhalten, um ökologische Lebensweise und alternative Fortbewegung zu fördern.
Diese Reduktion kann beispielsweise 10% auf den Kaufpreis betragen. Im Gegenzug verpflichten
sich die Eigentümer, für 10 Jahre auf einen eigenen Pkw zu verzichten. Hierfür soll ein Teil der
Siedlung „autofrei“ werden. {

Interessierte sollen durch die Stadt Münster in besonderem Maße über das Konzept der
„Ökosiedlung“ informiert werden. Interessierte und Anwohner*innen erhalten Planungshilfen und
Aufklärung über Fördermöglichkeiten für ökologisches Bauen. Die Stadt weist proaktiv auf
öffentliche Förder- und Finanzierungsmittel für ökologisches Bauen, für regenerative erolal und
das Errichten privater oder öffentlicher Elektro- Ladestationen hin.

Die Ökosiedlung erhält eine eigene Kindertagesstätte. Der Kita-Standort ist so zu wählen, dass er
aus allen Bereichen der Siedlung fußläufig und ohne Pkw erreichbar ist. Die Kita soll ein
ökologisches, naturnahes Konzept erhalten, in dem Kinder unsere Natur und naheliegende
Waldflächen in ihren Lebens- und Erfahrungsraum einbinden können.

Die Ökosiedlung muss auch ein Ort für alternative Wohnformen sein. Genossenschaftliche
Wohnformen sollen Platz finden können, Mehrfamilienhäuser sollen explizit als
Mehrgenerationenhäuser mit Grünflächen als Aufenthalts- und Selbstversorgungsfläche nutzbar
sein. Es ist zu prüfen, ob die Ökosiedlung auch Versuchsort für Mikrohäuser (Tiny Houses) sein
kann.

Begründung:

Hiltrup-Ost wächst. Nördlich der Straße Osttor wird in den kommenden Jahren ein großes neues
Baugebiet entstehen, das mit seinen bis zu geplanten 1.000 Wohneinheiten ein ganzes Stadtviertel
bilden wird.

Die Realisierung eines so großen Gebietes bringt verschiedene Wünsche, aber auch
Herausforderungen mit sich. Neben Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner müssen
insbesondere auch Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes, des Verkehrs und stadtplanerischer
Aspekte wie Infrastruktur / Nahversorgung und gemeinschaftlicher & kultureller Zusammenhalt
berücksichtigt werden.

Mit dem Konzept der Ökosiedlung soll insbesondere eine nachhaltige, klimaschonende Bau- und
Lebensweise unterstützt und gefördert werden, die den Anforderungen des Klimaschutzes genügt.
Die PKW-gerechte Siedlungs- und Stadtentwicklungsplanung gehört der Vergangenheit an. Wichtig
sind daher eine Stärkung der umweltfreundlichen Mobilität, autofreie Siedlungsbereiche und eine
gute Anbindung an den ÖPNV.

Mit der Ökosiedlung Hiltrup-Ost wollen wir auch den Stadtteil Hiltrup-Ost stärken. Mit mehr
Anwohner*innen in Hiltrup-Ost soll auch die Infrastruktur im Rahmen des integrierten
Quartierskonzeptes aufgewertet werden.

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Julia Burkhardt
Carsten Peters
Magdalene Bröckers
Wilfried Stein

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Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Albersloher Weg
  • Ringstraße
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
AnH/0006/2020
Typ
Anregung in der BV Hiltrup
Datum
25.11.2020
Erstellt
25.11.2020 11:45