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Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung - Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung - Hier: Wahl der Ratsmitglieder
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3011/2020 vom 26.10.2020
Stand: Am 23.03.2021 im Rat geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 3011/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung - Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung - Hier: Wahl der Ratsmitglieder Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat entsendet aus seiner Mitte Mitglied Stellvertretung 1. ____________________ 1. ___________________ 2. ____________________ 2. ___________________ 3. ____________________ 3. ___________________ 4. ____________________ 4. ___________________ 5. ____________________ 5. ___________________ in den Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Die weiteren drei Plätze sowie drei Stellvertretungsplätze werden für Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter aus den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und aus dem Kreis der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister bestimmt. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder gewählt werden. Rat 19.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat am 18.06.2020 die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln beschlossen (Vorlage 1056/2020). Die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung wird ab 2021 in folgenden Feldern umgesetzt: Ausschuss für Umwelt und Grün Verkehrsausschuss (Vorlagen des Dezernates Mobilität und Liegenschaften) Bezirksvertretung Kalk Bezirksvertretung Lindenthal Bezirksvertretung Nippes Zusätzlich sollen die Leitlinien bereits zu einzelnen Vorhaben aus den Bereichen Jugend, Kultur, Sport, Stadtplanung und Umwelt/Klima angewendet werden. Ab 2022 wird der Geltungsbereich der Leitlinien auf alle mobilitätsbezogenen Vorhaben des Dezernates Mobilität und Liegenschaften aus- geweitet und ab 2023 wird eine weitere Ausbaustufe angestrebt. Wesentlicher Bestandteil der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Begleitung durch ei- nen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch ab 2021 fortgesetzt werden soll. Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung (zuvor: Konzeptionsgremium beziehungsweise Arbeitsgremium) ist von Beginn an ein trialogisches Gremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. Ab 2021 setzt sich das Gremium aus insgesamt 24 Mitgliedern zusammen. Diese verteilen sich gleichmäßig auf die drei Bereiche, die jeweils mit acht Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Der Rat hat bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und Vertreter entsandt. Die drei weiteren Plätze wurden für Vertrete- rinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und anschließend von den Be- zirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern bestimmt. Alle 24 Beiratsmitglieder besitzen jeweils eine feste Stellvertretung, die als Mitglied an den Beiratssit- zungen teilnimmt, sofern das Mitglied verhindert ist und den Platz des Mitglieds dauerhaft einnimmt, wenn dieses vorzeitig ausscheidet. Die acht Vertreterinnen und Vertreter für die Verwaltung sowie deren Stellvertretungen werden von der Oberbürgermeisterin benannt. Die vier Vertreterinnen und Vertreter für die organisierte Stadtge- sellschaft sowie deren Stellvertretungen werden in einem durch den noch bestehenden Beirat be- stimmten Wahlverfahren ausgewählt. Für die vier Vertreterinnen und Vertreter für die nicht- organisierte Stadtgesellschaft sowie deren Stellvertretungen geschieht dies nach einer offenen Be- werbungsphase per Losverfahren.
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