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AN/1104/2025

Sicherung des wöchentlichen Abendmarkts „meet & eat“ auf dem Rudolfplatz über den 30.09.2025 hinaus

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 11.08.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.08.2025, TOP 4.7

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

4414 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion  
Fraktion DIE LINKE  
FDP-Fraktion  
Volt-Fraktion 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.08.2025 
 
AN/1104/2025 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 11.08.2025 
 
Sicherung des wöchentlichen Abendmarkts „meet & eat“ auf dem Rudolfplatz über 
den 30.09.2025 hinaus 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord-
nung der Hauptausschusssitzung am 11.08.2025 zu setzen. 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Hauptausschuss beschließt: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass der Abendmarkt „meet & eat“ auf 
dem Rudolfplatz auch nach dem 30.09.2025 in seiner bisherigen Form wöchentlich 
fortgeführt werden kann. 
2. Kurzfristig sind alle rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zu prüfen, um den 
Abendmarkt „meet & eat“ auf dem Rudolfplatz auch nach d em 30.09.2025 in seiner 
bisherigen Form wöchentlich fortführen zu können. Dem Rat der Stadt Köln soll in Form 
einer Dringlichkeitsentscheidung vor dem 30.09.2025 ein umsetzbarer Vorschlag zur 
dauerhaften Sicherung vorgelegt werden. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Organisatoren, der Marktverwal-
tung und dem Rechtsamt ein Verfahren zu entwickeln, das die gewählte Genehmi-
gungspraxis rechtlich absichert und – falls notwendig – zur Anpassung der entspre-
chenden Marktsatzung bzw. Verwaltungsvorschriften führt.

- 2 - 
 
4. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, in welchen weiteren Stadtteilen auf beiden 
Rheinseiten ähnliche Formate wie „meet & eat“ etabliert werden können, um die Auf-
enthaltsqualität im öffentlichen Raum auch an diesen zu steigern.  
 
Begründung: 
Der seit über zehn Jahren bestehende Abendmarkt „meet & eat“ auf dem Rudolfplatz ist ein 
erfolgreiches Beispiel für zeitgemäße Markt- und Stadtkultur in Köln. Er trägt wesentlich zur 
Belebung und sozialen Kontrolle des Rudolfplatzes bei, bietet ein hochwertiges kulinarisches 
Angebot und schafft einen angstfreien, einladenden Raum für Bürgerinnen und Bürger aller 
Generationen. 
Die nun vom Rechtsamt vertretene Auffassung, dass es sich bei „meet & eat“ nicht um einen 
Wochenmarkt handele, widerspricht der bisherigen Genehmigungspraxis, die in enger Koope-
ration zwischen Marktverwaltung und Organisatoren entwickelt und über ein Jahrzehnt hinweg 
konfliktfrei umgesetzt wurde. 
Eine Umwandlung des Marktes in eine „Veranstaltung“ mit lediglich sechs Terminen pro Jahr 
würde faktisch das Aus für das Format bedeuten und den positiven Beitrag zur Aufenthalts-
qualität und Sicherheit am Rudolfplatz zunichtemachen. 
Gerade vor dem Hintergrund bestehender Herausforderungen bei der Belebung und Aufwer-
tung innerstädtischer Plätze – wie am Ebertplatz oder Neumarkt – ist der Erhalt von „meet & 
eat“ ein wichtiges stadtpolitisches Signal. 
Der Hauptausschuss ist daher aufgefordert, kurzfristig die Weichen für den Fortbestand des 
Marktes zu stellen und zugleich die Chancen für ähnliche Projekte in weiteren Stadtteilen zu 
prüfen. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der antragstellenden Fraktion ist am 07.08.2025 bekannt geworden, dass die vertragliche Ver-
einbarung zur Durchführung des Abendmarktes „meet & eat“ zum 30.09.2025 ausläuft und 
völlig überraschend für alle beteiligten werde verlängert noch neu ausgeschrieben werden soll. 
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Lösung gefunden werden, kann der Markt ab Oktober 
2025 nicht mehr in seiner bisherigen Form stattfinden. Angesichts der kurzen verbleibenden 
Frist und der Notwendigkeit, rechtliche, organisatorische und ggf. satzungsrechtliche Anpas-
sungen vorzunehmen, ist eine sofortige Befassung des Hauptausschusses erforderlich. 
Nur durch einen zeitnahen politischen Beschluss können Planungssicherheit für die Organisa-
toren geschaffen und der Fortbestand des Marktes ohne Unterbrechung gewährleistet werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thomas Breustedt     gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    Fraktionsgeschäftsführer Die Linke

- 3 - 
 
Gez. Ulrich Breite     gez. Lucas Sickmöller 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer   VOLT-Geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.08.2025 Hauptausschuss
TOP 4.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1104/2025
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
11.08.2025
Erstellt
11.08.2025 14:16