2009/0213
Benchmarking 'Hilfen zur Erziehung' hier: Bericht 2007
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2009/0213
5710 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.07.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Jugendamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0213 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Benchmarking "Hilfen zur Erziehung" hier: Bericht 2007 Vorlage vom: 01.07.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. 2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. 3. Der Bericht ist dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. Anlagen: HzE bundesweit Bericht 2007 Jahresvergleich 2005 bis 2008 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 01.07.2009 Der Magistrat hat mit Beschluss 0053 vom 02.02.2005 entschieden, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt dem 2005 gegründeten bundesweiten Benchmarkingkreis "Hilfen zur Erziehung +" (HzE+) mit dem Ziel anschließt, sich mit anderen Städten zu vergleichen, nach dem "Best-Practice-Prinzip" voneinander zu lernen und Hilfen zur Erziehung wirksamer und effizienter zu steuern. Der bundesweite Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung ++ legt in seinem vierten Bericht erstmalig einen Fokus auf die Entwicklung der Leistungen nach § 35 a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche). Die zusätzlich durchgeführten Datenanalysen haben gezeigt, das diese auf teilweise zu geringen Fallzahlen beruhen, und ebenfalls sehr spezifische Landesregelungen zu beachten sind. Es konnte daher für diesen Bereich keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden. Wie im Vorjahr ist der fachliche Austausch über die Problematik von Kindeswohlgefährdungen ein wichtiges Thema geblieben, die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat aufgrund der erhobenen Daten und Berichte im Benchmarkingkreis das Darmstädter Modell „Kinder schützen – Familien fördern“ entwickelt, das im April 2009 seine Arbeit aufgenommen hat. Im vierten Bericht wird über den fachlichen Austausch des Benchmarkingkreises insbesondere zum Thema Kinderschutz, frühe Hilfen und Frühwarnsysteme berichtet. Die Diskussion dieser Themen forcierte die rasche Konzeptentwicklung des Darmstädter Modells wesentlich. Die Zahl der Erziehungshilfefälle ist in Darmstadt von 755 (2005), über 719 (2006) auf 623 im Jahr 2007 gesunken, damit verbunden auch die Ausgaben. Sind 2005 noch 15 Millionen Euro aufgewendet worden, waren es 2007 nur noch 14 Millionen und 2008 13,5 Millionen Euro. Das 2006 vom Städtischen Sozialdienst in Kooperation mit freien Trägern entwickelte und dann eingeführte neue Verfahren der „passgenauen Hilfen“ (Zentraler Aspekt hierbei ist eine verbesserte sozialpädagogische Diagnostik) hat zu geringeren Fallzahlen und damit verbunden auch Ausgaben geführt, und dies alles ohne Qualitätsverluste. Die Fallzahlen haben sich im Zeitraum 2005 bis 2008 um 18 %, die Ausgaben um 10 % verringert. In den Jahren 2006 bis 2008 konnten so insgesamt fast 2,7 Millionen Euro im Bereich der Erzieherischen eingespart werden (siehe Anlage). Die Bewertung des Zielerreichungsgrades einer Hilfe ist eine in der Fachwelt Deutschlands nach wie vor heftig geführte Diskussion. Die Benchmarkingstädte konnten sich auf fünf Bewertungsstufen einigen. Der Bewertungsgegenstand sind die individuell im Hilfeplan festgesetzten Ziele (S.45). Für Darmstadt sind erste Ergebnisse für 2011 zu erwarten. Soziale Rahmenbedingungen wirken sich entlastend auf die Situation in Familien aus. Kommunale Investitionen für präventive Arbeit mit jungen Menschen sind daher weiterhin unverzichtbar. Die wichtigsten Erkenntnisse bzw. Handlungsempfehlungen aus dem vierten Benchmarkingbericht: Ergebnisse: 3 ... 1. In fast allen Städten sind die Fallzahlen und Ausgaben gestiegen, in Darmstadt zum dritten mal in Folge gesunken. Die 2005 eingeleiteten Steuerungsmassnahmen sind also effektiv, und werden nachhaltig im Prozess realisiert. 2. Die Leistungsdichte (s. Seite 25 des Berichtes) ist in Darmstadt die zweitniedrigste aller Städte und die niedrigste im Bereich der alten Bundesländer, das zeigt, dass gute Pädagogik und gute Steuerungsmaßnahmen sowie Wirtschaftlichkeit sich nicht ausschließen. 3. In Darmstadt korrespondiert der Wert der Leistungsdichte mit den ausgewiesenen Nettoausgaben (S.36) pro Einwohner, die bereits zum vierten mal in Folge gesunken sind. Beide Werte liegen im Vergleich merklich unter dem Mittelwert. Es zeigt nach wie vor wie effektiv die eingeleiteten Steuerungsmassnahmen wirken. 4. Der Anteil der ambulanten Hilfen ist gesunken, bedingt durch die Einführung „passgenauer Hilfen“ werden noch mehr spezialisierte Angebote benötigt. Handlungsempfehlungen: 1. Das Jugendamt soll mit Trägern der Jugendhilfe weitere bedarfsgerechte ambulante, möglichst wohnortnahe Angebote, entwickeln. 2. Durch interne und externe Fortbildungen soll die hohe Qualifizierung der sozialpädagogischen Fachkräfte im Städtischen Sozialdienst erhalten bleiben. Alle frei werdenden Stellen müssen umgehend besetzt werden. 3. Das Fall- und das Finanzcontrolling im Bereich der Erzieherischen Hilfen soll mit einem Verlaufscontrolling kombiniert werden. Darmstadt, 01.07.2009 Dezernat V Jochen Partsch Stadtrat Anlage
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Bundesweites Benchmarking der
Hilfen zur Erziehung+
Kennzahlenvergleich 2007
20.11.2008
Bundesweites Benchmarking HzE+
ImpressumImpressum
Erstellt für die teilnehmenden Städte:
Bremerhaven
Darmstadt
Karlsruhe
Mannheim
Potsdam
Rostock
Siegen
Viersen
Das con_sens-Projektteam:
Miriam Kohlmeyer
Jens Kretzschmar
Petra Bolte
Titelbild:
www.aboutpixel.com
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 x D-20148 Hamburg
Tel.: 0 40 – 688 76 86 20 x Fax: 0 40 - 41 35 01 11
consens@consens-info.de
www.consens-info.de
Bundesweites Benchmarking HzE+
InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung............................................................................................................ 7
2. Methodik und Vorgehen im Benchmarking .................................................................... 8
3. Kontextindikatoren ................................................................................................... 10
3.1. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug nach SGB II........................................................... 10
3.2. Schulabgänger ohne Abschluss................................................................................... 13
3.3. Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche sowie Alleinerziehende........................ 14
3.4. Angebote der Kindertagesbetreuung............................................................................. 16
3.5. Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ........................................... 20
3.6. Kontextindikatoren in der Zusammenschau .................................................................. 21
4. Outputindikatoren..................................................................................................... 24
4.1. Dichte der HzE+-Fälle insgesamt................................................................................. 24
4.2. Entwicklungen bei den ambulanten Hilfeformen............................................................ 27
4.3. Entwicklungen bei den stationären Hilfeformen ............................................................. 30
5. Inputindikatoren....................................................................................................... 35
5.1. Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner und pro Fall....................................................... 35
5.2. Personalressourcen ................................................................................................... 41
6. Outcomeindikatoren.................................................................................................. 44
6.1. Bewertung des Zielerreichungsgrades im Einzelfall ........................................................ 44
6.2. Durchschnittliche Verweildauer (für die interne Analyse) ................................................ 45
7. Kurzprofile der Benchmarkingstädte........................................................................... 47
7.1. Kurzprofil der Stadt Bremerhaven................................................................................ 48
7.2. Kurzprofil der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................................ 50
7.3. Kurzprofil der Stadt Karlsruhe..................................................................................... 52
7.4. Kurzprofil der Stadt Mannheim ................................................................................... 54
7.5. Kurzprofil der Stadt Potsdam...................................................................................... 56
7.6. Kurzprofil der Hansestadt Rostock............................................................................... 58
7.7. Kurzprofil der Stadt Siegen ......................................................................................... 60
7.8. Kurzprofil der Stadt Viersen ........................................................................................ 61
8. Ergebnisse des fachlichen Austausches über di e St rukturen für d ie
Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen ...................................... 63
9. Ausblick .................................................................................................................. 66
Bundesweites Benchmarking HzE+
AbbildungsverzeichnisAbbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen...................................................... 11
Abbildung 2: Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld nach SGB II...................................... 12
Abbildung 3: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen...................................................... 13
Abbildung 4: Schulabgänger ohne Abschluss ..............................................................................14
Abbildung 5: Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche ................................... 15
Abbildung 6: Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II........................... 15
Abbildung 7: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen
Formen von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege ..................... 17
Abbildung 8: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten und in
registrierter Kindertagespflege ................................................................................18
Abbildung 9: Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in
Kindertageseinrichtungen.......................................................................................19
Abbildung 10: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro
Einwohner unter 21 Jahren....................................................................................21
Abbildung 11: Beschreibung der Netzgrafiken ...............................................................................22
Abbildung 12: Netzgrafiken der am Benchmarking beteiligten Städte...............................................23
Abbildung 13: Dichte der HzE+-Fälle am 31.12. insgesamt............................................................25
Abbildung 14: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle am 31.12. .........................................................27
Abbildung 15: Anteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12............................. 27
Abbildung 16: Dichte der stationären HzE+-Fälle am 31.12. ..........................................................31
Abbildung 17: Anteil der stationären HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12. ............................. 31
Abbildung 18: Anteile der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und der sonstigen
stationären HzE+-Fälle an allen stationären HzE+-Fällen am 31.12............................ 33
Abbildung 19: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege am
31.12. ................................................................................................................33
Abbildung 20: Netto-Gesamtausgaben HzE+ pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre ............................. 36
Abbildung 21: Netto-Gesamtausgaben HzE+ pro Fall am 31.12.....................................................36
Abbildung 22: Netto-Gesamtausgaben pro EW unter 21 Jahren differenziert nach
Aufgabengebieten .................................................................................................39
Abbildung 23: Anteile der Ausgaben für einzelne Aufgabenfelder an den Netto-
Gesamtausgaben ..................................................................................................40
Abbildung 24: Bewegtes Volumen HzE+ pro vollzeitverrechneten Mitarbeiter im
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).........................................................................41
Abbildung 25: Vollzeitverrechnete Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
und der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) pro 100 Fälle HzE+ ................................42
Abbildung 26: Interne vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben der HzE+
pro 100 Fälle.......................................................................................................43
Abbildung 27: Kontextindikatoren der Stadt Bremerhaven ..............................................................48
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 28: Stadtprofil Bremerhaven (Abweichungen vom Mittelwert)..........................................48
Abbildung 29: Kontextindikatoren der Wissenschaftsstadt Darmstadt...............................................50
Abbildung 30: Stadtprofil Darmstadt (Abweichungen vom Mittelwert)..............................................50
Abbildung 31: Kontextindikatoren der Stadt Karlsruhe....................................................................52
Abbildung 32: Stadtprofil Karlsruhe (Abweichungen vom Mittelwert) ...............................................52
Abbildung 33: Kontextindikatoren der Stadt Mannheim..................................................................54
Abbildung 34: Stadtprofil Mannheim (Abweichungen vom Mittelwert)..............................................54
Abbildung 35: Kontextindikatoren der Stadt Potsdam.....................................................................56
Abbildung 36: Stadtprofil Potsdam (Abweichungen vom Mittelwert) ................................................56
Abbildung 37: Kontextindikatoren der Hansestadt Rostock .............................................................58
Abbildung 38: Stadtprofil Rostock (Abweichungen vom Mittelwert) .................................................58
Abbildung 39: Kontextindikatoren der Stadt Siegen........................................................................60
Abbildung 40: Stadtprofil Siegen (Abweichungen vom Mittelwert) ...................................................60
Abbildung 41: Kontextindikatoren der Stadt Viersen.......................................................................61
Abbildung 42: Stadtprofil Viersen (Abweichungen vom Mittelwert) ..................................................61
TabellenverzeichnisTabellenverzeichnis
Tabelle 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten............................................................................9
Tabelle 2: Raster für die Bewertung von Zielerreichungsgraden......................................................45
Bundesweites Benchmarking HzE+
Die teilnehmenden Städte mit Ansprechpartnern des bundesweiten Benchmarking
der Hilfen zur Erziehung+
Stadt Name E-Mail
Bremerhaven Rainer Düsterloh rainer.duesterloh@magistrat.bremerhaven.de
Bremerhaven Frank Lilkendey frank.lilkendey@magistrat.bremerhaven.de
Darmstadt Thomas Gehrisch thomas.gehrisch@darmstadt.de
Darmstadt Markus Emanuel markus.emanuel@darmstadt.de
Karlsruhe Michael Petermann michael.petermann@sjb.karlsruhe.de
Karlsruhe Michael Walter michael.walter@sjb.karlsruhe.de
Mannheim Hans-Georg Rettenmaier hans-georg.rettenmaier@mannheim.de
Mannheim Ulrike Scheurich Ulrike.scheurich@mannheim.de
Potsdam Oliver Wollmann oliver.wollmann@rathaus.potsdam.de
Potsdam Ilona Köhler ilona.koehler@rathaus.potsdam.de
Rostock Winfried Schulz winfried.schulz@rostock.de
Rostock Birgit Erdmann birgit.erdmann@rostock.de
Siegen Agnes Juchem-Voets a_juchems@siegen.de
Siegen Andreas Liedtke a_liedtke@siegen.de
Viersen Noosha Aubel noosha.aubel@viersen.de
Viersen Rüdiger Philipps ruediger.philipps@viersen.de
Anmerkung: Zur besseren Les barkeit wur de dieser Be richt in der m ännlichen
Sprachform gehalten. Alle Aussagen gel ten jedoch grundsätzlich für s owohl
männliche wie weiblich e Persone n, sofern aus dem Kontex t nicht ausdr ücklich
etwas Anderes hervorgeht.
Bundesweites Benchmarking HzE+
1. Vorbemerkung
Der bundesweite Benchmarkingkreis von Hilfen zur Erziehung+ legt seinen vierten
Bericht vor.
Anhand der Zeitre ihenbetrachtungen ko nnten im fachlichen Austausch die Aus-
wirkungen verschiedener Strategien und Gestaltun gsformen auf das Leistu ngsge-
schehen im Bereich der HzE+ herausgearbeitet werden.
Die Strategien der Städte und deren Wirkungen sind sehr gut an den verg leichen-
den St adtprofilen abzulesen. Dies g ibt den Städten ne ben dem fachlichen Aus -
tausch im Kreis wichtige Hinw eise für die ständige Überp rüfung und
Weiterentwicklung ihrer Strategien.
Ein Fokus bei der Analyse lag auf der Bet rachtung der Entwicklung der Leistun-
gen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und
Jugendliche.
Wie im Vorjahr ist der fachliche Austausch über die Problematik von Kindeswohl-
gefährdungen ein w ichtiges Thema innerhalb des Benchmarkingkreises. Es gibt
deutliche Hinweise darauf, dass die öffe ntliche Diskussion und Aufmerks amkeit
zu Steigerungen bei den Fallzahlen geführt haben.
In diesem Bericht w ird über den f achlichen Austausch des Benchmarkingkreises
insbesondere zum Them a Kindesschutz, frühe H ilfen und Frühwarnsysteme be-
richtet. Hie r sind nur die Ansätze und Praxisbeispiele e rwähnt, übe r die im
Benchmarkingkreis beraten wurde. D .h. mittlerweile hat sich insbesondere beim
Thema Kindesschutz und frühe Hilf en vi el get an und die Städt e habe n weitere
Ansätze installiert.
7
Bundesweites Benchmarking HzE+
2. Methodik und Vorgehen im Benchmarking
Betrachtungs-
gegenstand
Im Rahmen des Benchmarking vergleichen die Städte ihre erzieherischen Hilfen+.
Ausgewertet werden dabei Fallzahlen, Ausgaben für Hilfe zur Erziehung+ und die
soziostrukturellen Rahmenbedingungen, unter denen die Jugendämter agieren.
Über die klassischen Hilfen zur Erzie-
hung nach den §§ 27 bis 35 SG B VIII
hinaus so llen die erzieh erischen H ilfen
der am Benchmarking beteiligten Städte
so umfassend wie möglich abgebildet
werden.
Daher werden auch we itere Leistungen
nach dem SGB VIII berücksichtigt, was
durch den B egriff Hi lfen zur Erz iehung+
(HzE+) verdeutlicht wird.
Eine Auflistung der insgesamt betrachte-
ten Le istungen nach de m SGB VIII ist
dem ne benstehenden Kasten zu ent-
nehmen.
Viele Leistungen könne n sowohl in am-
bulanter als auch stationärer Form er-
bracht werden. Eine Zu ordnung erf olgt
entsprechend der tatsächlichen Ausge-
staltung der Hilfen in den Städten.
Der K ennzahlenvergleich basiert auf ei-
ner Stichtagserhebung der Fä lle. Da ein
Maßnahmewechsel in der EDV meist als
Neufall gezählt wird, würde es bei der
Bildung vo n Jah ressummen in vie len
Städten noch zu Do ppelzählungen kom-
men.
Die Zahl der Fälle lässt keine Aussagen
zur Zahl der Personen zu, die Leistungen
erhalten. Bei familienbe zogenen Hilfen
können in einem Fall mehrere Personen
betreut werden.
Hilfen zur Erziehung+
Leistungen gemäß SGB VIII
Ambulant
§ 27(3) Pädagogische Hilfen i.V.m. the-
rapeutischen Leistungen
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungs-
helfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
Ambulant / Stationär
(nach konkreter Ausgestaltung zuzurechnen)
§ 19 Gemeinsame Wohnformen für
Mütter / Väter und Kinder
§ 20 Betreuung von Kindern in Not-
situationen
§ 21 Unterbringung zur Erfüllung der
Schulpflicht
§ 27(2) Flexible erzieherische Hilfen
§ 34 Sonstige betreute Wohnformen
§ 35 Intensive Sozialpädagogische
Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte junge Menschen
§ 41 Hilfen für junge Volljährige
Stationär
§ 33 Vollzeitpflege
§ 34 Heimerziehung
§ 42 Inobhutnahmen
Als Ausgaben werden in der Regel die verausgabten Mittel laut den Rechnungser-
gebnissen des Berichtsj ahres darg estellt. Lediglich bei den Person alkosten wird
auf eine k alkulatorische Darste llung anhand von Durchschnittswerten de r Kom-
munalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) zurückgegriffen, da diese den Rechnungser-
gebnissen nicht isoliert zu entnehmen sind.
Bei dem Ver gleich von Städt en anhand von Ken nzahlen sind auch immer deren
individuelle Rahmenbe dingungen und Au sgangslagen zu berücksichtigen. Das
Leistungsgeschehen ist aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.
8
Bundesweites Benchmarking HzE+
Kontextindikatoren geben Hinweise auf die soziostrukturellen Rahmenbedingun-
gen, unter denen die ein zelnen Städte agieren und die die Inanspruchnahme von
HzE+ beeinflussen.
Gliederung des
Kennzahlensets
Über Inputindikatoren werden die Ressourcen betrachtet, die in die Leistungen
nach dem SGB VIII eingebracht werden. Dies sind in erster Linie finanzielle und
personelle Mittel.
Outputindikatoren zeigen die erbrachten Leistungen, ausgedrückt in der Zahl der
Fälle und Anteile verschiedener Leistungsarten an der Gesamtzahl der Fälle.
Was die geleisteten Hilfen zur Erziehung+ für die Leistungsempfänger, ihr Umfeld
und das Gemeinwesen tatsächlich bewirken, wird anhand von Outcomeindikato-
ren gemessen.
Basis
Einwohner
Da die am Benchmarking teilnehmenden Städte sich in ihr er Größe u nterschei-
den, ist es üblich, verg leichende Kennzahlen auf die Zahl der Einwohner zu be-
ziehen. Beim Benchmarking der HzE+ wird hierfür - entsprechend der Zielgruppe
der Hilfen - die Zahl der Einwohner unter 21 Jahren ve rwendet. Veränderungen
bei der Zahl der Einwohner können somit auch Auswirkungen auf die Ausprägung
einzelner K ennzahlen haben. Die fo lgende Tabe lle zeigt die am Benchmarking
teilnehmenden Städte, deren Einwohnerzah len, sowie die V eränderung der Zahl
der Einwohner unter 21 Jahren gegenüber dem Vorjahr.
Tabelle 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten
Stadt Abkürzung Einwohner
am 31.12.2007
mit Haupt - und
Nebenwohnsitz
Einwohner 0 bis unter 21
Jahre am 31.12.2007
mit Haupt- und Neben-
wohnsitz
Einwohner 0 bis unter
21 Jahren - Verände-
rung zum Vorjahr
absolut Anteil an EW
gesamt in % absolut in %
Bremerhaven BHV 114.060 23.521 20,6 % -840 -3,45 %
Darmstadt DA 152.629 27.994 18,3 % 274 0,99 %
Karlsruhe KA 301.441 53.726 17,8% 67 0,12 %
Mannheim MA 326.964 60.649 18,5 % -59 -0,10 %
Potsdam P 156.321 28.246 18,1 % 3 0,01 %
Rostock HRO 206.603 33.070 16,0% -919 -2,70 %
Siegen SI 110.995 20.726 18,7 % -489 -2,30 %
Viersen VIE 78.026 16.261 20,8% -234 -1,42 %
8 Städte insgesamt 1.447.039 264.193 18,3 %
9
Bundesweites Benchmarking HzE+
3. Kontextindikatoren
3.1. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug nach SGB II
Durch verschiedene Untersuchungen gerieten in den vergangenen Jahren die f i-
nanzielle A rmut von Kindern un d damit verbundene schlecht ere Entwicklungs-
chancen im mer häufig er in den Fokus der Öffen tlichkeit. Zu nennen sin d hier
unter anderem die UNICEF-Studie zur Ki nderarmut in reichen Ländern aus dem
Jahr 2005, der 2. A rmutsbericht der Bundesregierung 2005, der Kinde r-Report
2007 des Deutschen Kinderhilfswerkes, der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung 2 008 oder der UNICEF-Bericht zur Lage von K indern in
Deutschland aus dem Mai 2008.
In allen Studien ko nnte beobachtet werden, dass finanziell schwache, sozial be -
nachteiligte Kinder sich ungesünder ernähren und wenige r bewegen, schlechtere
Bildungschancen un d m angelhafte Ausbildungsmöglichkeiten haben , bedeutend
geringere Möglichke iten haben, soziale und k ulturelle Angebo te ang emessen zu
nutzen.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass in armen und sozial benach-
teiligten Familien eine Anfälligkeit für Überforderungssituationen und K risen be-
steht und die u ngünstigen Rahm enbedingungen auch zu einer hö heren
Notwendigkeit von familienunterstützenden Hilfen führen können.
Kinderarmut steht nicht für sich, die Armut der Kinder ist die Armut de r Eltern.
Wesentliche Armutsrisiken sind laut den genannten Studien Arbeitslosigkeit, nied-
riges Erwerbseinkommen und eine g eringe Arbeitsmarktintegration von Al leiner-
ziehenden. Daher w ird im Bench marking der HzE + eine hohe Zahl von
Arbeitslosen sowie eine h ohe Zahl von Personen mit Bezug v on Leistungen zum
Lebensunterhalt n ach dem SGB II ( Arbeitslosengeld 2 un d Sozialgeld) als eine
besonders belastende Rahmenbedingung gesehen.
Die folgende Abbildung zeigt die Zahl der Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jah-
ren pro 10 0 Einwohne r gleichen A lters. Wie oft Personen arbe itslos ge meldet
sind, ist in den Vergleichsstädten teilweise sehr unterschiedlich.
Besonders s chwierige soziostrukturelle Rahmenbedingungen sind in diese r Hin-
sicht – wie auch in den Vorjahren – für die Städte Bremerhaven und Rostock fest-
zustellen. Vergleichsweise positiv s tellen sich diese Rahm enbedingungen in
Karlsruhe, Darmstadt und Mannheim dar.
In allen Städten ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich der Jahre 2006 und 2007
gesunken.
10
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 1: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen
KeZa 1:
Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen am 31.12.
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz
6,6
5,3
11,3
8,8
8,4 8,5
13,2
5,6
4,5
5,0
6,2
10,6
6,9 7,1 7,4
14,1
6,2
7,3
0
2
4
6
8
10
12
14
16
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
2006 2007
In der Abbildung 2 auf der folgenden Seite ist die Zahl der Bezieher von Arbeitslo-
sengeld 2 oder Sozialgeld zwischen 1 5 und 65 Jahren pro 100 altersgleiche Ein-
wohner dargestellt.
Deutlich wird bei einer differenzierten Betrachtung verschiedener Altersgruppen,
dass Kinder unter 15 Jahren wesent lich stärker auf den Bezug von Sozialleistun-
gen angewiesen sind als andere Altersgruppen.
Weiterhin ist zu erkenne n, dass die Zahlen von Arbeitslosen und von Pe rsonen
mit Bezug v on Arbeitslo sengeld 2 o der Sozialgeld mite inander kor respondieren.
Alle Städte mit hohen Arbeitslosenquoten haben auch hohe Dichten von Leis-
tungsbeziehern nach dem SGB II.
11
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 2: Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld nach SGB II
KeZa 5 und 6:
Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz
(differenziert nach Altersgruppen)
41,4
20,5
15,4
22,1 21,7
36,9
19,4
20,3
24,724,5
8,6
6,5
8,7
11,1
17,0
18,1
13,3 13,5
25,6
10,5
8,5
11,3
12,9
20,2
12,5 12,6
14,3
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
0 bis unter 15 Jahre 2007 15 bis unter 25 Jahre 2007 0 bis unter 65 Jahre 2007
Im Vergleich mit dem Vorjahr fällt auf, dass insbesondere in der Altersgruppe der
15- bis unter 25-Jährigen die Dichte der Empfänger von Arbeitslosengeld 2 oder
Sozialgeld deutlich gestiegen ist (im Mittel der Benchmarkingstädte von 8,6 auf
13,5). Der stärkste Anstieg ist in Siegen (von 9,8 auf 1 8,1), Bremerhaven (von
16,5 auf 24,5) und Rostock (von 11,8 auf 17,0) zu beobachten.
Die Dichte der Arbe itslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren ist hing egen in
fast allen Städten – außer in Rostock – gesunken.
Eine interne Auswertung der St adt Rostock hat ergeben, dass dort hauptsächlich
junge Männer von Arbeitslosigkeit bedroht sind, während sich junge, von Arbeits-
losigkeit be drohte Fraue n mobiler zeigen und e ine größere Bereitsch aft habe n,
außerhalb Rostocks nach neuen Perspektiven zu suchen.
12
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 3: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen
KeZa 1.1:
Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen am 31.12.
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz
5,1
1,6
1,0
3,7
4,8
2,8
3,0
4,7
2,3
1,3
1,0
4,1
3,4
2,4
2,7
2,5
2,6
2,4
0
1
2
3
4
5
6
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
2006 2007
3.2. Schulabgänger ohne Abschluss
Ein entsche idender Fakt or für das Erle rnen ei nes Be rufes u nd die un abhängige
Gestaltung des eigenen Lebens junger Menschen ist eine gute Schulbildung. Ohne
einen Schulabschluss verfügen Jugendliche nur eingeschränkt über die Möglich-
keit, sich berufliche Perspektiven zu erarbeiten. Die Wahrnehmung, keine berufli-
che Zukunft zu haben, erhöht de n Druck au f junge Me nschen, kan n zu
Ausgrenzungen un d Frus trationen fü hren. De rartige Belastun gssituationen erhö-
hen auch die Wahrscheinlichkeit, dass in Familien Krisensituationen und ein Be-
darf an erzieherischen Hilfen entstehen.
Eine hohe Zahl von Jugendli chen, die ohne Abschluss die Sch ule verlassen, stellt
daher eine ungünstige Rahmenbedingung für die Kinder- und Jugendhilfe dar.
Die Grafik auf der folgenden Seite zeigt, dass sich die am Benchmarking beteilig-
ten Städte in Bezug auf diesen Kontextindikator deutlich unterscheiden.
Während Karlsruhe und Mannheim mit 0,3 und 0,4 Personen je 100 Einwohner
im Alter von 15 bis unter 21 Jahre n sehr niedrige Quoten aufweisen, verlassen in
Bremerhaven und V iersen rechne risch 1,7 bzw. 2,1 von 1 00 Jug endlichen in
dieser Altersgruppe die Schule ohne Abschluss. Diese beiden Städte unterliegen
damit deutlich schlechteren Rahmenbedi ngungen. Auch Pots dam hat eine deut -
lich überdurchschnittliche Quote von Schulabgängern ohne Abschluss.
13
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 4: Schulabgänger ohne Abschluss
KeZa 3:
Schulabgänger ohne Abschluss
pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahre
1,92
0,83
0,58
0,74
1,67
0,99
0,88
1,94
1,19
1,74
0,00
0,33
0,42
1,43
0,84
1,19
2,10
1,15
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
2006 2007
3.3. Von Sc heidung betroff ene Kinder und J ugendliche sowie Alleiner-
ziehende
Ein bedeutender Be lastungsfaktor für Kinder un d Familien ist die Trennung der
Eltern. Hierdurch wird nicht nur das Umfe ld eines Kindes v erändert, es droht
auch der V erlust wichtiger emotionaler Bindungen. Die Wah rscheinlichkeit, dass
Familien Unterstützung durch erzieherische Hilfen benötigen ist in Trennungssitu-
ationen deutlich höher als bei intakten Familien.
Nach eine r Tre nnung ve rschlechtern sich insbes ondere für die dann alle inerzie-
henden Elternteile häufig die finanziellen Rahmenbedingungen.
Heute ist eine große Zahl von Eltern nich t verheiratet, die Zahl der Familien ohne
Trauschein nimmt kont inuierlich zu. Trenn ungen in diese n Familien werden in
keiner Statistik registriert. Daher ist die Zahl der von Trennungssituationen betrof-
fenen Kinder insgesamt in eine r Kommune leider nicht erhebbar. Ebenso gibt es
noch keine genauen Daten über die Zahl von Alleinerziehenden in einer der betei-
ligten Kommunen.
Erhebbar sind dagegen die Za hl der von Scheidung betroffenen Kinder und Ju-
gendlichen sowie die Zahl der Alleinerziehenden, die laufende Hilfe zum Lebens-
unterhalt nach dem SGB II e rhalten. Diese Zahlen we rden von den am
Benchmarking beteiligten Städten als wei tere Indikatoren für belastende Famili-
ensituationen betrachtet.
14
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 5: Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche
KeZa 12:
Von der Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre - Zeitreihe
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
2005 2006 2007
2005 1,11 0,88 1,27 1,16 0,63 1,10 0,00 0,92 1,01
2006 1,03 0,78 1,13 1,07 0,95 1,13 0,00 1,09 1,03
2007 1,00 0,64 1,20 1,17 0,60 1,19 0,00 0,92 0,96
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Abbildung 6: Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II
KeZa 14:
Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II
pro 1000 Einwohner von 15 bis unter 65 Jahre - Zeitreihe
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
2005 2006 2007
2005 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2006 28,1 10,9 10,7 13,5 15,3 21,8 0,0 0,0 16,7
2007 29,3 11,3 11,1 13,2 14,9 22,3 0,0 15,5 16,8
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
15
Bundesweites Benchmarking HzE+
Die Zahl der von Scheidung bet roffenen Kinder und Jugendlichen bewegt sich in
Bremerhaven, K arlsruhe, Mannhe im un d Rostoc k auf einem ähn lich ho hen Ni-
veau. In Potsdam ist der Wert für das Berichtsjahr vergleichsweise niedrig, nach-
dem in den vergangenen zwei Jahr en von 2005 bis 2006 die Dichte der vo n
Scheidung betroffene n K inder un d Jugendlichen stark angestiegen ist. D as Ju-
gendamt der Stadt Potsdam beobachtet eine zunehmende Problematik mit ersten
Fällen von Kindeswohlgefährdungen in Trennungs- und Scheidungssituationen.
In Bremerhaven und Rostock kommt eine vergleichsweise hohe Zahl von Alleiner-
ziehenden mit Bezug von Leist ungen nach dem SGB II hinzu. Allerdings ist dies
wohl eher auf die allge meine Arbe itsmarktlage in diesen St ädten zurüc kzufüh-
rend, als auf die Zahl von Trennungen oder Scheidungen.
Die Z ahl der Be darfsgemeinschaften Alleinerziehender n ach dem SG B II k orres-
pondiert in allen Stä dten deut lich mit de r Zahl der Le istungsberechtigten nach
dem SGB II im Alter von 0 bis unter 65 Jahren insgesamt (vergleiche Abbildung 2
auf Seite 12).
3.4. Angebote der Kindertagesbetreuung
Angebote der Kindertagesbetreuung haben die Aufgabe, Kinder im Alter von 0 bis
unter 14 Jahren zu betreuen und zu förd ern. Neben einer besseren Vereinbarkeit
von Familie und Beruf werden Familien durch Kinderbetreuungsangebote in ihrer
Erziehung unterstützt.
Ein gut ausgebautes Kinderbetreuungssystem lässt daher erwarten, dass Förder-
bedarfe, erzieherische Bedarfe und auch Bedarfe an er zieherischen Hi lfen hi er-
über frühzeitig erkannt und mit schnelle n, we nig eing riffsintensiven H ilfen o der
sogar in de r Regele inrichtung aufg efangen we rden kö nnen. Die Kindertages-
betreuung trägt regelmäßig zu einer Entlastung von Familien bei.
In der folgenden Grafik ist eine Gesamtquote der betreuten Kinder im Alter von 0
bis unter 14 Jahren abgebildet. Dabei wurde die Betreuung in Kindertagesstätten,
Kindertagespflege und in sonstigen Betreuungsformen berücksichtigt.
16
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 7: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen For-
men von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege
KeZa 11:
Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen Formen von Kindertagesbetreuung und in
registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 14 Jahren mit Haupt- und Nebenwohnsitz
22,3
13,2
9,5 11,8 14,7 17,1
20,6
24,3
34,5
28,8
29,5
62,0
53,4
25,4
20,6
0,0
15,6
34,8
0,6 0,8
1,6
1,4
1,0
2,2
1,4
0,6
1,2
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
sonstige Formen v. Betreuung 2007 Tageseinrichtungen 2007 in registrierter Tagespflege 2007
Die vergleichsweise hohe Quote v on Bremerhaven im Bereich der sonstigen Be-
treuungsformen ist auf einen verstärkten Ausbau v on Ganztagsschulen zurückzu-
führen, die in dieser K ategorie berücksichtigt werden. In Sieg en und Viersen ist
die Bet reuung von Schulkindern in Hortg ruppen von Kindertageseinrichtungen
mittlerweile gänzlich von der offenen Ganztagsschule abgelöst worden.
Da die Struk turen in der Betre uung von Schulkindern in Tageseinrichtungen sich
zwischen den Bun desländern st ark un terscheiden, hat sich der Benchmar-
kingkreis dazu entschlos sen, die Z ahl der in Tageseinrichtungen und in Tages-
pflege betre uten Kinde r im Alte r von 0 Jahren bis zum Schule intritt sep arat zu
betrachten.
Hierbei muss eine g eringe Unschärfe bei der Bildung der Kennzahl in Kauf ge-
nommen werden. Während die Zahl der betreuten Kinder nicht altersgenau, son-
dern nach dem Kriterium „Schuleintritt“ abgegrenzt wi rd, k ann die Gesamtzahl
der Kinder in dieser Altersgruppe nur nach dem Lebensalter, aber nicht nach dem
Kriterium „Schuleintritt“ abgegrenzt werden.
Da Kinder in der Regel nach Vollendung des 6. Lebensjahres eingeschult werden
und das tats ächliche Alter der Kinder be i Einschulung zwischen dem 6. und 7.
Lebensjahr liegt, wurde die Zahl der betreuten Kinder der rechnerischen Zahl von
Kindern im Alter von 6,5 Jahren am Stichtag 31.12. gegenüber gestellt.
17
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 8: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten und in
registrierter Kindertagespflege
KeZa 15:
Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten und
in registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 6,5 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz
48,5
58,0
51,8
66,7 67,4
54,6
50,6
53,1 56,3
0,7
1,5
3,3 2,2
1,8
4,1
2,2
1,2
2,1
59,5
49,3
55,1 55,3
68,5
71,5
56,8
51,8
58,5
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Tageseinrichtungen 2007 in registrierter Tagespflege 2007
Mit dem Angebot der Kindertagespflege verfolgen die Kommunen oft unterschied-
liche Strategien. Zum einen wird es genutzt, um k urzfristig und mit geringem In-
vestitionsaufwand die Be treuung von Kin dern unter 3 Jahre n auszubauen. Zum
anderen wird die Kindertagespflege genutzt, um Bet reuungsbedarfe in R andzei-
ten, die von Tageseinrichtungen nicht abgedeckt werden, zu befriedigen.
In der Altersgruppe von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ele-
mentarbereich) werden in der Regel in ganz Deutschland hohe Betreuungsquoten
erreicht, da für diese Altersgruppe ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
nach § 24 Abs. 1 SGB VIII besteht.
Die deutlichen Unterschiede in der Zahl der betreuten Kinder zwischen Potsdam,
Rostock und den übrigen Städten im Vergleichsring resultiert aus einer sehr guten
Versorgung bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jah ren in Potsdam un d Ros-
tock. Dies ist traditionell gewachsen. Auch heute noch ist es aufgrund der hohen
Frauenerwerbsquote in der ehemaligen DDR in Ostdeutschland selbstverständli-
cher, auch vor Erreichen des 3. Lebensjahres der Kinder Betreuungsangebote für
diese zu nutzen.
18
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 9: Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in Kindertagesein-
richtungen
KeZa 7:
Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz - Zeitreihe
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
2005 2,73 9,70 6,82 8,43 40,21 37,90 8,13 1,16 14,38
2006 4,35 12,23 9,63 9,99 46,66 37,35 7,99 1,44 16,21
2007 5,39 14,69 11,77 11,19 41,13 40,06 9,18 1,09 16,81
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Der Ausbau der Krippenplätze in Bremerhaven wird derzeit weiter forciert.
Für Potsdam entspricht die sinkende Quote der Bedarfslage vor Ort. Die fachliche
Diskussion zur Betreuung unter 3-Jähriger in Potsdam bezieht sich derzeit nebe n
der qu antitativen Ausstattung vo r allem auf die Qualität de r Krippen betreuung.
Thematisiert werden z.B. fachliche Standards für die Aufnahme und Eingewöh-
nung der K inder, die Q ualifikation des Pe rsonals und die Betreuungsschlüssel.
Letztere werden allerdings auf Landesebene geregelt.
Die Entwicklung in Viersen ist aus Sicht der Stadt noch nicht zufriedenstellend. In
diesem Jahr wird allerdings verstärkt in diesem Bereich investiert, insofern wird
erwartet, dass sich diese Entwicklung im folgenden Berichtsjahr anders darstellt.
In Mannheim geht der Krippenausbau seit 2005 planmäßig voran. Die Planung
sieht vor bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebo t für K inder von 0 bis unter 3
Jahren zu erreichen.
Auch in Darmstadt wird das Krippenang ebot pla nmäßig wei ter qualitativ u nd
quantitativ ausgebaut.
In Karlsruhe ist der konstante Ausbau der Tagesbetreuungsangebote – und damit
auch insbesondere der Krippenplätze – vorgesehen. Hie rfür erforderliche Finanz-
mittel we rden auch wie der im komm enden Dopp elhaushalt 2 009/2010 einge-
plant. Schwierig gestaltet sich die Ums etzung der Planungen allerdings in Bezug
auf den Erw erb von adäquaten Grundstücken bzw. Räumlichkeiten. Vor diesem
19
Bundesweites Benchmarking HzE+
Hintergrund entspricht die de rzeitige Entwicklung lediglich tei lweise den Erwa r-
tungen.
3.5. Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit verfolgt das Ziel, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern. Die Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
geben Jugendlichen die Möglichkeit, Interessen zu bilden, soziale Erfahrungen
außerhalb von Familie und Schule zu erleben oder Unterstützung in der persönli-
chen Entw icklung zu e rhalten. Diese fördernden, präve ntiven Ange bote können
sich entlastend auf das Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung+ auswirken.
Daher betrachten die Benchmarkingstädte in ihrem Vergleich die Bruttoausgaben
für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Verhältnis zur Zahl der Einwohner
unter 21 Jahren. Berücksichtigt we rden hierbei alle A usgaben, sowohl die fü r
eigenes, in diesem Bere ich beschäftigtes Personal und fü r eigene Einrichtungen
des öffentlichen Trägers, als auch Zuschüsse an Einrichtungen freier Träger und
an Jugendverbände.
Die Höhe der Investition in Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
obliegt dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, e in bundesgese tzlicher Rec htsan-
spruch auf bestimmte Leistungen best eht nicht. Deshalb sind Leistungen in die-
sem Bere ich nicht n ur vom B edarf a bhängig, son dern a uch von de r
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kommune. So sind die Ausgaben für Ju-
gendarbeit in Viersen aufgrund einer anhaltend schwierigen Haushaltssituation im
Vergleich mit den anderen Städten gering. Aber auch in Siegen liegen die Ausga-
ben wie im Vorjahr unter dem Durchschnitt.
In vie len Ko mmunen we rden die Et ats für Juge ndarbeit beim Übergang in ein
neues Haus haltsjahr fortgeschrieben. Le ichte St eigerungen der Ausgaben pro
Einwohner unter 21 Jahren sind dann auf gesunkene Einwohnerzahlen zurückzu-
führen. Dies gilt insbesondere für Ro stock, wo die Zahl der Einwohner in dieser
Altersgruppe deutlich gesunken ist.
In Potsdam führte die Einführung der Doppik zu Unschärfen in der Jahres abgren-
zung. De facto hat sich der Haushaltsa nsatz fü r Jug endarbeit u nd Jugendver-
bandsarbeit in Potsdam nicht geändert.
In Darmstadt und Mannheim wurden die Ausgaben für Jugendarbeit und Jugend-
verbandsarbeit auch absolut gesehen erhöht.
20
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 10: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro Ein-
wohner unter 21 Jahren
KeZa 4:
Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
pro EW unter 21 Jahren in Euro
104
118
121
115
90
99
77
40
96
103
122 121 120
103
106
79
39
99
0
20
40
60
80
100
120
140
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
2006 2007
3.6. Kontextindikatoren in der Zusammenschau
Die Analyse der Kontextindikatoren hat gezeigt, dass die am Benchmarking betei-
ligten Städte zum Teil unter sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen agieren.
Um einen zusammenfassenden Überblick über die soziostrukturellen Belastungen
der einzelnen Kommun en zu erh alten, werden in de n folge nden Darstellunge n
ausgewählt Kennzahlen in Netzgrafiken abgebildet.
Dabei wer den all e Fak toren in der g leichen W irkungsrichtung abge bildet. Das
heißt, es wird die Belastung im Hinblick auf die jeweiligen Kontextfaktoren darge-
stellt. Wurde z.B. eine gute Ausstattung im Bereich der Kindertagesbetreuung im
Säulendiagramm noch als entlastender Faktor mit einem hohen Wert dargestellt,
so wird in der Netzgrafik entgegengesetzt eine unterdurchschnittliche Ausstattung
als Belastungsfaktor mit einem hohen Wert abgebildet.
Die Mitte lwerte alle r in den Netzg rafiken verwe ndeten K ennzahlen we rden auf
einen Index von 100 umgerechnet. Die Kennzahlausprägung und die in der Netz-
grafik angegebenen Werte geben die Abweichung einer Stadt von dem gleich 100
gesetzten Mittelwert wider.
Der Mittelwert wird als sechseckige, rote gestrichelte Linie dargestellt. Die Abwei-
chung vom Mittelwert als eine hellblaue Fläche. Überall dort, wo diese Fläche
über die Mittelwert linie hinausragt, liegt eine überdurchschnittlich belast ende
Situation hinsichtlich der soziostrukturellen Rahmenbedingungen vor.
21
Bundesweites Benchmarking HzE+
In diesen, auf der fo lgenden Seite dargestellten Grafike n wird auf einen Blick
deutlich, dass insbesondere die Städte Bremerhaven, Rostock und V iersen unter
schwierigen Rahmenbedingungen agieren, während sich die Rahmenbedingungen
in D armstadt, Karlsruhe und Mann heim im V ergleich de r Benchmarkingstädte
eher positiv darstellen.
Abbildung 11: Beschreibung der Netzgrafiken
Bezieher nach SGB II
(pro 100 EW)
Bezieher u25 nach SGB II
(pro 100 EW)
Schulabgänger ohne
Abschluss (15-u.21 J.)
Scheidungskinder pro 100
EW
(0-u.18 J.)
unterdurchschnittlicher
Jugendet at
(0-21 J.)
unterdurchschnittliche
Anzahl betreute Kinder 0-
6,5 J.
LEGENDE
22
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 12: Netzgrafiken der am Benchmarking beteiligten Städte
100,0
179,6
176,1
151,0
103,9
96,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Bremerhaven 2007 M W = Index 100
100,0
66,3
73,4
77,3
77,1
98,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Darmstadt 2007 M W = Index 100
59,3
57,1
28,6
125,0
77,8
105,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Karlsruhe 2007 M W = Index 100
79,3
81,6
36,7
121,6
79,2
105,4
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
M annheim 2007 M W = Index 100
90,6
85,0
124,3
62,695,9
82,8
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
P otsdam 2007 M W = Index 100
141,8
131,4
73,2
124,4
92,7
77,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Rostock 2007 M W = Index 100
100,0
87,6
100,3
103,5
120,1
102,9
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Siegen 2007 M W = Index 100
88,4
89,3
182,790,1160,8
108,2
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Viersen 2007 M W = Index 100
23
Bundesweites Benchmarking HzE+
4. Outputindikatoren
Der „Output“ eines Juge ndamtes im Bere ich der Hilfen zur Erziehung+ wird vor
allem a n de n Fa llzahlen festgemach t. Da bei ist jedes J ugendamt bem üht, so
frühzeitig wie möglich z u agieren und die Entste hung von Hilfen zur Erziehung+
möglichst zu vermeiden.
Das Interesse der Benchmarkingstädte liegt in einem Vergleich aggregierter Fall-
zahlen. Daher wird vorwiegend ausgewertet, in welchem Umf ang ambulante und
stationäre Leistunge n ge währt werde n. Im Bere ich der st ationären H ilfen wird
zusätzlich das Instrument der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII differenziert be-
trachtet.
In Zusammenhang mit der Auswertung des Kennzahlensets wurde in qualitativen
Analysen ausgewertet, ob und in we lchem Umf ang sich die bundeslandspezifi-
schen Besonderheiten der Städte im Bereich der Leistungen nach § 35a SGB VIII
auf das gesamte Leistungsgeschehen HzE+ auswirken.
4.1. Dichte der HzE+-Fälle insgesamt
Gestaltung der
Kennzahlen
Die Dichte der HzE+-Fälle bildet ab, wie viele Hilfen insgesamt pro 100 Einwoh-
ner in eine r Stadt gewäh rt wurden. Dabei wird die Zahl der Fälle am 31.12. ins
Verhältnis z u de n Einw ohnern im Alter von 0 bis unter 21 Jahren am selbe n
Stichtag gesetzt.
Bei di eser Zä hlweise kan n e s vor kommen, dass P ersonen, die me hrere Hi lfen
erhalten, mehrfach gezählt werden. Auf de r anderen Seite bezieht sich eine Hilfe
oft auf eine Familie, hinter einem Fall können sich somit me hrere Personen ver-
bergen.
Perspektivisch plant der Benchmarkingkreis die Zahl der Leistungsberechtigten in
einer sogenannten qualif izierten Jahre ssumme zu betrachten. Über diese Zah l
ließen sich die Ausgaben pro Leistungsberechtigten präziser abbilden. Insbeson-
dere könnten so die Besonderheiten im Hinblick auf die Verweildauer der Hilfen
eruiert werden. Derzeit ist es viele n Städten noch nicht mög lich, die qualifizierte
Jahressumme aus ihren EDV-Systemen abzufragen, da deren Systematik sich in
der R egel an de n F ällen or ientiert. Die Städte a rbeiten jedo ch verstär kt da ran,
eine qualifizierte Jahressumme erheben zu können.
Bei einem Vergleich der Städte untereinander ist darauf hinzuweisen, dass Unter-
schiede zwis chen den Städten auch darauf zurückgeführt werden können, dass
die Leistungen der HzE+ zum Teil unterschiedlich k lassifiziert werden. Während
präventive Leistungen oder niederschwellige Angebote in der einen St adt als for-
male Hilfe über die Hz E+ gewährt werden, k lassifizieren andere diese Leistungen
als formlose Hilfe im Vorfeld von HzE+. Bei der letzteren Klassifizierung wird eine
Hilfe nicht als Fall geführt und gezählt.
24
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 13: Dichte der HzE+-Fälle am 31.12. insgesamt
KeZa 50a:
HzE+-Fälle gesamt am 31.12. des Berichtsjahres
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
2005 3,62 2,61 2,89 2,77 1,77 2,68 2,50 3,13 2,74
2006 3,46 2,62 2,98 2,96 1,97 2,74 2,63 3,42 2,85
2007 4,17 2,34 2,84 3,28 1,82 3,14 2,76 3,87 3,03
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Wie in den Vorjah ren weist Potsdam auch im Jahr 2007 die deutlich niedrigste
Zahl an Fällen pro 1 00 Einwohner u nter 2 1 Jahren auf. Dabei konn te die Ge-
samtzahl der Fälle sogar noch gesenkt werden. In Darmstadt und Karlsruhe sind
die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls zurückgegangen.
Am häufigsten haben ju nge Menschen wie in den Vorjahren HzE+ in Br emerha-
ven und Viersen zu verzeichnen. Fü r beide Städte weist die Analyse de r Kontext-
indikatoren besonders ungünstige Rahmenbedingungen aus. Beid e Städte zeigen
darüber hinaus einen deutlichen Anstieg bei den Fallzahlen pro EW im Vergleich
zum Vorjahr.
Zunahmen bei den Fallzahlen sind aber auch in Mannheim, Rostock und Siegen
zu beobachten.
Bremerhaven führt den sprunghaften Anstieg a uf verschiedene Faktoren zurück:
Zum einen führte der über die Medien hoch präsente „Fall Kevin“ zu einer gestei-
gerten Aufmerksamkeit bei den Bürgern, Institutionen etc. und zu e iner erhebli-
chen Zahl von Meldungen über Kindeswohlgefährdungen, aus denen häufig auch
ein Bedarf an erzieherischen Hilfen entstand. Zum anderen wurde in Zusammen-
hang mit einer Personalbemessung im Jugendamt die elektronische Fallerfassung
und Falldokumentation verbessert.
Der deutliche Fallzahlenanstieg in Mannheim beruht auf dem Ausbau der ambu-
lanten niederschwelligen Hilfen. Dieser Steuerungsaspekt wurde in früheren Be-
richten bereits ausführlich beschrieben.
Weiterhin sind die Fallz ahlsteigerungen nach Einschätzung der St adt Mannheim
neben der gestiegenen Sensibilität in der Bevölkerung und bei Kooperationspart-
nern (z.B. Schulen) auch darauf zu rückzuführen, dass die Mitarbeiter des Sozia-
25
Bundesweites Benchmarking HzE+
len Dienstes unter der zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit und Kritik früh-
zeitiger reagieren.
Da die vielen Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen bei den Fachkräften
zu einer e rhöhten Arbeitsbelastung führen und o ft die zeitlic hen Ressourcen zur
regelmäßigen Überprüfung bei „kritischen Fällen“ fehlen, müssen verstärkt ambu-
lante Hilfen in Anspruch genommen werden.
Diese Absicherungstendenz gibt es in fast allen Städten und nicht nur innerhalb
der Jugendämter, sondern auch be i den An bietern von Jugendhilfele istungen. Es
stellt sich die Frage, wie dem entgegen getreten werden kann.
In Darmstadt wurde über die Verbesserung der Diagnostik und Qualifizierung der
Hilfeplanung auch ein e größere Sicherheit der Mit arbeiter erre icht. Zusätzlich
besteht die Mög lichkeit, F amiliensituationen durch psychologische Fachkräfte
eines externen Anbieters überprüfen zu lassen („Quick-Check“). Auch Mannheim
strebt eine Qualifizierung in Bezug auf Diagnostik und Hilfeplanung an. Vielerorts
wird die Leitungsebene zur Unterstützung de r Mitarbe iter in Entscheidungsfin-
dungen e ingebunden. Bei besonders schw ierigen Fa miliensituationen, wie z.B .
bei psychischer Erkrankung der Eltern, werden Hausbesuche in Potsdam immer
von zwei Mitarbeitern durchgeführt. Hilfreich ist in diesen Fällen auch eine fach-
übergreifende Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdiensten. Kollegiale Beratung
innerhalb des Jugendamtes unterstützt die Mitarbeiter in der sicheren Fallbeurtei-
lung. S icherheit ge ben auch festge legte Standards für die F allbearbeitung un d
Dokumentation.
Nach dem im Vorjahr ( 2006) für die St adt Karlsruhe hohe n Niveau de r Leis -
tungsdichte ist es gelungen, diese im Berichtsjahr 2007 wieder zu senken. Neben
dem zie lgerichteten Bem ühen de r Mitarbeiter ist das Absinken möglicherweise
auch auf die Besonderheiten der Stichtagszählung zurückzuführen.
Darmstadt führt das Sinken der Fallzahlen auf das Konzept de r passgenauen Hil-
fen zurück. Über eine Qualifizierung der Hilfeplanung und eine zielorientierte Ges-
taltung und Auswahl der Hilfen in Kooperation mit den Anbietern konnten sowohl
die Zahl als auch die Laufzeit der Hilfen reduziert werden. Insbesondere die ver-
kürzte Laufz eit kann daz u führen, dass üb er die Stichtagsbetrachtung e ine ver-
gleichsweise niedrige Fallzahl ausgewiesen wird.
Die Leistungsdichten sind - wie auch in den v ergangenen Berichtsjahren darge-
stellt - immer in Zusammenhang mit den spezifischen Strategien der Jugendämter
zu sehen. Dies wird auch in diesem Berichtsjahr wieder bei einer getrennten Be-
trachtung ambulanter und stationärer Leistungsdichten deutlich.
26
Bundesweites Benchmarking HzE+
4.2. Entwicklungen bei den ambulanten Hilfeformen
Abbildung 14: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle am 31.12.
KeZa 51a:
HzE+-Fälle ambulant am 31.12. des Berichtsjahres
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
2005 1,25 1,75 1,71 1,52 0,84 1,30 1,13 1,82 1,42
2006 1,21 1,65 1,76 1,72 1,03 1,38 1,21 2,02 1,50
2007 1,52 1,31 1,74 2,01 0,77 1,71 1,36 2,27 1,58
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Abbildung 15: Anteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12.
KeZa 53a:
Anteil ambulante HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12.
Zeitreihe
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
2005 34,51 67,27 59,02 54,82 47,43 48,66 45,45 58,33 51,94
2006 34,99 62,72 59,10 58,19 52,06 50,54 45,80 59,04 52,81
2007 36,35 55,88 61,19 61,22 42,33 54,48 49,04 58,57 52,38
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
27
Bundesweites Benchmarking HzE+
Ursachen und
Hintergründe
Viersen weist – wie auch in den Vorjahren – die höchste Dichte bei den ambulan-
ten Fällen, mit seit drei Jahren steigender Tendenz. Dahinter steht zum einen die
im vergangenen Bericht bereits ausgeführte Strategie des Jugendamtes, sehr früh-
zeitig niederschwellige Hilfen zu g ewähren, um stationäre Fälle mit a ufwändigen
Hilfearrangements zu vermeiden. Die frühzeitige Intervention durch die Jugendhil-
fe ist in Viersen politisch gewollt.
Allerdings zeigt sich ab diesem Berichtsjahr eine Tendenz, die aus Sicht de s Ju-
gendamtes Viersen eine differenziertere Betrachtung dieser Entwicklung erfordert.
Der Anteil der am bulanten Fälle an allen HzE+-Fällen liegt auf einem hohen Ni -
veau, allerdings ist er seit Jahren nahezu konstant. Dies ist darauf zurückzufüh-
ren, dass nicht nur die Zahl der ambulanten Fälle gestiegen ist, sondern auch die
Zahl der stationären Fälle (vgl. Abbildung 16 auf Seite 31.
Die nochmals deutlich gestiegene am bulante Leistungsdichte in Kombination mit
einer gleichfalls gestiegenen höheren Inan spruchnahmequote stationärer Hilfen in
Viersen führt zur Einschätzung de r Stadt, dass künftig die Zu gangssteuerung im
Bereich ambulanter Hilfen gestärkt werden muss.
Deutliche Steigerungen der Fallzahlen pro EW im Bere ich der ambu lanten HzE+
zeigen auch die Städte Mannheim, Rostock, Bremerhaven und Siege n. Dabei ist
in Mannheim, Rostock und Siegen auch der Anteil der ambulanten Fälle an allen
HzE+-Fällen gestiegen. Das heißt die Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen
konnten in diesen St ädten konstant g ehalten werden oder sind nur leicht g estie-
gen.
Mannheim führt die Stabilisierung bei den stationären Hilfen auf den Ausbau der
ambulanten Unterstützungsangebote zurück. Allerdings wird momentan verstärkt
diskutiert wie der weitere Anstieg der ambulanten Hilfen gebremst und besser
gesteuert werden kann.
In Bremerhaven ist der Anteil der ambulant en HzE + nu r le icht gestiege n. Dort
sind auch Steigerungen bei den Fällen im st ationären Bere ich zu beo bachten
(vergleiche Abbildung 16 auf Seite 31).
Ursachen u nd H intergründe zu den Fall zahlsteigerungen in Bremerh aven un d
Mannheim wurden bereits oben benannt.
In Rostock wird zwar – wie in den v ergangenen Berichtsjahren bereits ausgeführt
– eine Strategie verfolgt, formlose Hilfen zu installieren (die nicht a ls HzE+ ge-
zählt wer den), im Rah men dere r i n de n Sozialräumen vo rhandene Ress ourcen
stärker eingebunden werden. Allerdings wird derzeit die Erfahrung gemacht, dass
mehr Hilfe bedarfe entst anden sind, die mit den formlosen H ilfen nicht ge deckt
werden konnten.
Als Ursachen für diese Entwick lung werden die Zunahme komplexer Problemla-
gen von Familien, die belastenden Rahmenbedingungen in der Hansestadt Ros-
tock sowie eine erhöhte Sens ibilisierung der Bevö lkerung in Fragen de r
Kindesvernachlässigung gesehen.
Gerade in Familien mit mehreren Kindern reicht oft eine Hilfe wie die sozialpäda-
gogische Familienhilfe (SPFH) nicht aus. Es müssen zusätzliche Hilfen bewilligt
werden, die sich direkt an die in der Familie lebenden Kinder richten. Die formlo-
sen Hilfen beziehen sich primär auf Unterstützungsleistungen und somit auf die
Handlungsebene. Sie ersetzen keine Hilfe zur Erziehung.
28
Bundesweites Benchmarking HzE+
Durch das verstärkte sozialräumliche Agieren der Freien Träger werden einerseits
Bedarfe schneller e rkannt, so dass Fallman ager früher intervenieren können. An-
dererseits wird die Hem mschwelle für die Inanspruchnahme von Hilfen bei den
Bürgern gesenkt.
In Siegen werden im ambulanten Bereich auch künftig steigende Fallzahlen er-
wartet, während diese im stationären Bereich stagnieren.
In Karlsruhe ist die Zahl der Fälle pro Einwohner bei den ambulanten Leistungen
der HzE+ leicht zurückgegangen. Der Anteil dieser Fälle an allen HzE+-Fällen ist
minimal gestiegen. Im G runde sind hier nur leichte Schwankungen zu ve rzeich-
nen, wobei die Fallzahlen über dem Durchschnitt und der Anteil der ambulanten
Hilfen auf einem konstant hohen Niveau liegen.
In Darmstadt und Potsdam sind sowohl die Fallzahlen im ambulanten Bereich als
auch der Anteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen Fällen deutlich zurückgegan-
gen.
Potsdam wertet dies als Anzeichen dafür, dass die p roaktiven sozialräum lichen
Aktivitäten des Jugendamtes Wirkung zeigen. Die Zahl der stationären HzE+-Fälle
pro EW ist konstant geblieben.
Darmstadt führt das Sinken der Fallzahlen auf das in Darmstadt entwickelte Kon-
zept der „passgenauen Hilfen“ zurück. Eine Verbesserung der Diagnostik hat dort
dazu geführt, dass Hilfen deutlich geziel ter ausgewählt werden. Ein zentraler As-
pekt ist, dass kurzzeit ige ambulante Hilfen wie die sozialpädagogische Familien-
hilfe (SPFH) nicht mehr wie bisher als „v ersteckte“ Clearing-Phase genutzt wird,
im Sinne von: Eine H ilfe wird installiert um im Verlauf noch mal genauer hinzu-
schauen, was genau benötigt wird.
Dieser Ansatz spiegelt sich der Entwicklung der Leistungsdichte wider. Noch viel
stärker wird der Effekt dieses Ansatzes deutlich, wenn – wie stadtinterne Analy-
sen ergeben haben – die Abbruchquote bei den Hilfen innerhalb der ersten sechs
Monate von ca. 30 Prozent auf 3,8 Prozent gesenkt werde n konnte. Die passge-
nauen Auswahl von Hilfen zur Erziehung+ trug dazu bei, in den letzten drei Jah-
ren Einsparungen von ca. 2 Mio. € zu erzielen.
Welchen Einfluss hat die Entwicklung im Bereich der Leistungen nach § 35a
SGB VIII?
Die Zust ändigkeit für junge Mensche n mit seelischer Behinderung liegt j e nach
landesrechtlichen Regelungen entwe der beim ör tlichen oder übe rörtlichen Ju -
gendhilfeträger. Hinzu k ommen unt erschiedliche Zustän digkeitsregelungen im
Hinblick auf die Übernahme von Leistungen für spezifische Altersgruppen, in der
Abgrenzung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger. Vor dem
Hintergrund der versch iedenen Z uständigkeiten können die Le istungen nach
§ 35a SGB VIII in den einzelnen Kommunen das gesamte Leistu ngsgeschehen
mehr oder weniger stark beeinflussen.
Es ist sehr w ahrscheinlich, dass die Zahl der ambulanten Fälle der HzE+ pro EW
in Darmstadt auch stark von den En twicklungen bei den Leistungen für seelisch
behinderte Kin der und Jugen dliche nach § 35a SGB VIII beeinf lusst wird. Der
Anteil der Leistungen nach § 35a SGB VIII an allen ambulanten Hilfen ist deutlich
zurückgegangen. Über 9 0 Prozent der ambulanten Fälle n ach § 35a SGB VIII in
29
Bundesweites Benchmarking HzE+
Darmstadt s ind K inder u nd Jugendliche mit Te illeistungsstörungen. Nach eine r
landesrechtlichen Änderung in Hessen sind für die Förderung bei Teilleistun gsstö-
rungen nun die Schulen zuständig. Deshalb ist hier die Zahl der Empfänger am-
bulanter Leistungen nach § 35a SGB VIII pro EW sehr deutlich zurückgegangen.
In Brem erhaven sin d sowohl de r Antei l der ambulanten Fä lle na ch § 35a
SGB VIII an der Ges amtzahl de r am bulanten Hz E+-Fälle a ls auch di e Zahl d er
Fälle nach § 35a SGB VIII gestiegen. Für Bremerhaven bedeutet dies, dass die
Steigerung in der Gesamtzahl der ambulanten Fälle durchau s von den Entwick-
lungen bei den Leistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beein-
flusst wird.
In Potsdam ist die Zahl der ambulanten Fälle nach § 35a SG B VIII zurückgegan-
gen, während deren Anteil an der Gesamtzahl der ambulanten HzE+-Fälle gestie-
gen ist. Somit ist die Gesamtzahl der ambulanten HzE+-Fälle in Potsdam stärker
zurückgegangen, als die Zahl der ambulanten Fälle nach § 35a SGB VIII.
In Mannheim ist der A nteil der ambulanten Fälle nach § 35a SGB VIII an allen
ambulanten Fällen in de n vergang enen Jahre n re lativ konstan t gebliebe n. Dass
heißt, dass die ambulanten Fä lle nach § 35a SGB VIII in Mannheim i n einem
ähnlichen Maße gestiegen sind, wie die Gesamtzahl der ambulanten HzE+-Fälle.
Bei den übrigen Städten ist davon auszugehen, dass das Le istungsgeschehen im
Bereich der Kinder und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen keinen maß-
geblichen Einfluss auf die Entw icklung der ambulanten Hi lfen zur E rziehung+
ausübt.
4.3. Entwicklungen bei den stationären Hilfeformen
Ursachen und
Hintergründe
Auf die Entwicklungen bei den stationären Hilfen zur Erziehung+ wurde zum Teil
schon im Zu sammenhang mit den ambulanten Leistungen eingegangen. Die un-
terschiedlichen Hilfeformen müssen in ihrem Zusammenhang und in ihren Wech-
selwirkungen betrachtet werden. Die Jugendämter verfolgen die Zielsetzung durch
die frühzeitige Gewährung kosteng ünstiger am bulanter Hilfe n kosteninte nsivere
stationäre Hilfen zu vermeiden.
Wie schon erwähnt, sind die Fallzahlen der stationären HzE+ in Bremerhaven und
Viersen deutlich gestiegen. Der Anteil der st ationären HzE+-Fälle an allen HzE+-
Fällen ist dabei in Bremerhaven zurückgegangen.
In Darmstadt, Mannheim und Rostock sind leichte Steigerungen bei den stationä-
ren HzE +-Fällen p ro Ein wohner unte r 21 Jah ren zu verzeichnen. Währe nd in
Mannheim und Rostock der A nteil der st ationären HzE +-Fälle an al len HzE +-
Fällen gesunken ist, ist dieser Ante il in Darmstadt de utlich gestiegen. Dies ist
insbesondere auf die Senkung der Fallzahlen bei den ambulanten Leistungen in
Darmstadt zurückzuführen.
30
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 16: Dichte der stationären HzE+-Fälle am 31.12.
KeZa 52a:
HzE+-Fälle stationär am 31.12. des Berichtsjahres
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
2005 2,37 0,85 1,18 1,25 0,93 1,37 1,36 1,30 1,33
2006 2,25 0,98 1,22 1,24 0,70 1,35 1,43 1,40 1,32
2007 2,48 1,03 1,10 1,27 1,03 1,43 1,41 1,61 1,42
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Abbildung 17: Anteil der stationären HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12.
KeZa 54a:
Anteil stationäre HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12.
Zeitreihe
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
2005 65,49 32,73 40,98 45,18 52,57 51,34 54,55 41,67 45,57
2006 65,01 37,28 40,90 41,81 35,55 49,46 54,20 40,96 45,65
2007 59,47 44,12 38,81 38,78 56,70 45,52 50,96 41,43 46,97
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
31
Bundesweites Benchmarking HzE+
In Rostock ist die Steigerung der Dichte zum Teil auch auf ein Sinken der Ein-
wohnerzahl zurückzuführen. Während do rt im V ergleich der Jah re 2006 un d
2007 die Zahl der stationären Fälle absolut um 12 gestiegen ist, ist die Zahl der
Einwohner u nter 2 1 Jahren im g leichen Zeitrau m um 919 Personen ge sunken
(-2,7 %, vergleiche Tabelle 1 auf Seite 9).
In Darmstadt und Mannheim ist die Zahl der Fälle auch jeweils nur um 18 bzw.
21 gestiegen. Die Ausprägung der Kennzahl wird in beiden Städten jedoch weni-
ger von Veränderungen bei der Einwohnerzahl beeinflusst.
Der größte Rückgang bei der Zahl der Einwohner unter 21 Jahren ist übrigens in
Bremerhaven zu verzeic hnen (-3 ,45 %). Auch dort wer den die Falldichten vo n
der Einwohnerentwicklung beeinflusst.
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
Innerhalb der stationären Hilfen zur Erziehung+ werden die Leistungen der statio-
nären Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gesondert betrachtet. Mit dieser besonde-
ren Fo rm der statio nären Hilfe in einer Erziehungsfamilie verbindet sich die
Erwartung, dass in einem familiären Rahmen die Fähigkeit positive und verlässli-
che Beziehungen einzugehen stärker gefördert wird, als in Angeboten der Heimer-
ziehung und sonstigen betreuten Wohnformen.
Gleichzeitig ist die Vo llzeitpflege nach § 33 SGB VIII gegenüber der Heimunter-
bringung die für den öff entlichen Träger koste ngünstigere Maßnahme. Die Ju-
gendämter sind daher sowohl aus fachliche r als auch aus h aushalterischer Sicht
bemüht, de n Ante il a n Leistungen der Vo llzeitpflege an allen stationären Hilfen
zur Erzieh ung+ zu erhöh en. Dabei is t darauf hinzuweisen, dass der Hilfebedarf
von Kindern und Jugen dlichen und die passgenaue Erfüllung dieses Bedarf es bei
der Auswahl der Leistungen immer im Vordergrund stehen.
Der KeZa 55 (s.u.) ist neben den Anteilen der Vollzeitpflege und der übrigen sta-
tionären Leistungen auch der Anteil der stationären Hilfen an allen Hilfen zur Er-
ziehung+ abzulesen.
An dieser Grafik ist nochmals gut zu erkennen, dass in Bremerhaven, Mannheim,
Rostock und Siege n der Anteil der st ationären Hilfen insgesamt zurückge gangen
ist. In Karlsruhe ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen, während in Viersen das
Verhältnis zwischen stationären und ambulanten Hilfen nahezu gleich geblie ben
ist.
In Darmstadt und Potsdam ist der Anteil der stationären Erziehungshilfen an allen
Hilfen zur Erziehung+ deutlich gestiegen. Dies liegt in beiden Städten neben einer
Zunahme bei de r stat ionären Leistungsdichte (fü r Potsdam deutl ich, für Darm-
stadt leicht) vor allem an einem Rückgang der ambulanten Fälle.
32
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 18: Anteile der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und der sonsti-
gen stationären HzE+-Fälle an allen stationären HzE+-Fällen am 31.12.
KeZa 55:
Anteil der stat. HzE+-Fälle nach § 33 und Anteil der sonstigen
stat. HzE+-Fälle ohne § 33 an allen HzE+-Fällen am 31.12.
27,4
23,7 25,6 23,8
42,5
36,5
25,8
18,3
28,0
32,1
20,5
13,2 14,9
14,2
9,0
25,1
23,2
19,0
59,5
44,1
38,8 38,8
56,7
45,5
51,0
41,4
47,0
0
10
20
30
40
50
60
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach § 33 2007
Anteil stationäre HzE+-Fälle (ohne § 33-Fälle) 2007
Anteil der Fälle stationäre HzE+ (inkl. Fälle n. § 33 ) an allen HzE+-Fällen (31.12.) 2007
Abbildung 19: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege
am 31.12.
KeZa 56:
Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege
an allen stationären HzE+-Fällen am 31.12.
46,1
53,6
65,9
61,5
75,0
80,3
50,7
44,1
59,6
53,9
46,4
34,1
38,5
25,0
19,7
49,3
55,9
40,4
0%
20%
40%
60%
80%
100%
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Anteil stationärer HE am 31.12. mit Vollzeitpflege (§ 33) 31.12. 2007
Anteil stationärer HE am 31.12. ohne Vollzeitpflege (§ 34) 31.12. 2007
33
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 19 bildete de n Ante il der Vollze itpflege und der übrigen statio nären
Hilfen an allen stationären Hilfen zur Erziehung+ ab.
Der Anteil von Leistungen der Vollzeitpflege an allen stationären Erziehungshilfen
ist in Bremerhaven, Mannheim und Siegen leicht gesunken. In Mannheim ist die
Zahl der Vollzeitpflegefälle konstant geblieben. Der geringe Rückgang des Anteils
ist daher auf einen leichten Anstieg der Fallzahl bei den stationären Erziehungs-
hilfen insgesamt zurückzuführen.
In Siegen wird auch die Bereitschaftspflege über die Leistungen der Vollzeitpflege
geleistet. Dieser Bereich der kurzfristigen Unterbringungen unterliegt Schwankun-
gen, dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Ausprägung der Kennzahl.
In Potsdam ist der Anteil an Leistungen nach § 33 S GB VIII an allen stationären
Leistungen der HzE + im Vergleich der Jahre 200 6 und 2 007 deutlich zurückge-
gangen, bei einem gleichzeitig enormen Anstieg der Fallzahlen bei de n stationä-
ren Hilfen zur Erziehung+.
Es zu vermuten, dass do rt in viel en Fällen kurzfristig stationäre Hilfen installiert
werden mussten. Das Arrang ement einer stationären Hilfe in einer Pflegefamilie
erfordert oft eine Vorbereitungszeit und ist nicht immer kurzfristig umsetzbar.
In Rostock i st der Anteil von Le istungen de r Vo llzeitpflege au f einem n iedrigen
Niveau nahezu konstant geblieben. Rostock kann bislang nicht ausreichend Pfle-
gefamilien werben. Daher wird derzeit im Jugendamt erwogen, diesen Bereich an
einen freien Träger zu übertragen.
Von sehr guten Erfahrungen mit einem solchen Konzept berichtet Darmstadt. Dort
ist es einem beauftragten freien Träger gelungen, eine große Zahl von neuen Pfle-
gefamilien zu werben. So ist in Darmstadt der Anteil der stationären Leistungen
ohne die Vollzeitpflege an allen Leistungen der HzE+ von 22,0 % auf 23,7 % nur
geringfügig gestiegen. Der Anstieg der stationären HzE+-Fälle ist dort im Wesent-
lichen auf den Anstieg der Leistungen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII zu-
rückzuführen.
Einen deutlichen Anstieg des Anteils der Hilfen nach § 33 SGB VIII an allen stati-
onären Hilfen zur Erzieh ung+ verzeichnen auch Karlsruhe und Viersen. In beiden
Städten konnten zunehmend Pflegefamilien gewonnen werden.
Viersen setzt dabei auf die Strategie verstärkt Verwandte für Pflegeverhältnisse zu
gewinnen und diese auch entsprechend fachlich spezifisch zu begleiten. Die Vor-
teile de r V erwandtenpflege wer den darin gesehen , d ass di e V erwandten i n de r
Regel mit der Biografie des Kindes vertraut sind und tragfähige Bindungen zwi-
schen Kind und Pflegeperson bestehen bzw. leichter herzustellen sind.
Die Erfahrung zeigt, das s auch Rückführ ungen in die U rsprungsfamilie leichter
durchzuführen sind. Allerdings erfordert ein Pflegschaftsverhältnis im Familiensys-
tem oft eine engere Begleitung durch das Jugendamt, da bestehende Konflikte in
einer Familie in der Regel über das System der Kernfamilie des Kindes hinausrei-
chen und die für eine Pflege zur Ve rfügung stehenden Verwandten hierin invol-
viert sein können.
Im Rahmen des Benchmarking in diesem Projektjahr berichtete die Stadt Viersen
über den akt uellen Stand ihrer Konzeption für die Verwandtenpflege, die derzeit
neu erstellt wird.
34
Bundesweites Benchmarking HzE+
5. Inputindikatoren
Der „Input“ der Kommune in das Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung+
besteht im Wesentlichen aus finanziellen und personellen Ressourcen.
5.1. Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner und pro Fall
Gestaltung der
Kennzahlen
Im Folgenden werden die Netto-Gesamtausgaben für Leistungen der HzE+ darge-
stellt. Hie rbei si nd die Ausgaben f ür am bulante un d stat ionäre Le istungen zu-
sammengefasst. Die Ausgaben werden zu m eine n auf die Z ahl de r Ein wohner
unter 21 Jahre bezogen, zum anderen auf die Gesamtzahl der HzE+-Fälle.
In die A uswertung der Ausgaben p ro Einwohner werde n ne ben den Fallkosten
immer auch die Leistungsdichten (vgl. Outputanalyse) mit einbezogen. Die Leis-
tungsdichten schlagen sich direkt nieder in den Nettoausgaben pro Einwohner.
Die Höhe der durchschnittlichen Fallkosten ist oftmals auf die Anteile ambulanter
und stationärer Fälle zurückzuführen sowi e auf den Ant eil der Leistu ngen nach
§ 33 SGB VIII.
Bremerhaven weist bei einer insges amt ve rgleichsweise hohen Falldichte auch
hohe Netto-Gesamtausg aben pro Einwohner im Vergle ich auf. Die Fallkosten
konnten dabei im Vergleich der Jahre 2005 und 2007 gesenkt werden und liegen
knapp unterhalb des Durchschnitts der Vergleichsstädte.
Dies deckt sich mit den Ergbnissen der vergangenen Jahre, wobei auch hier der
Anteil der m eist kostenintensiven stat ionären Le istungen in Bremerh aven über-
durchschnittlich hoch ist. Zu einem Teil wi rkt sich hier aus, dass in Bremerhaven
etwas über die Hälfte der stationären Leistungen im Rahmen einer Vollzeitpflege
nach § 33 SGB V III erbracht werden. Di e im Vergleich zu m Vorjah r deutliche
Senkung der Nettoausgaben pro HzE+-Fall ist teilweise auch darauf zurückzufüh-
ren, dass wie oben beschrieben im Zuge einer Personalbemessung in Br emerha-
ven die Date neingabe optimiert wurde, d.h. alle tatsächlich be treuten Fälle auch
in der Software abgebildet sind.
Darmstadt hat aufgrund seiner niedrigen Falldichte auch vergleichsweise niedrige
Netto-Gesamtkosten pro Einwohner. Dabei liegen die Fallkosten etwas über dem
Durchschnitt der Bench markingstädte. Darmst adt hat eine n knapp u nter dem
Durchschnitt liegenden Anteil stationärer HzE+-Fälle und konnte den Ant eil von
Leistungen der Vollzeitpflege an allen stationären Leistungen der HzE+ auf einen
überdurchschnittlichen Wert steigern. Die Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner
konnten über 10 % gesenkt werden. (Vgl. Abbildungen unten).
35
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 20: Netto-Gesamtausgaben HzE+ pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
KeZa 30:
Netto-Gesamtausgaben HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre am 31.12. - Zeitreihe
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2005 2006 2007
2005 694 538 553 537 431 748 456 472 554
2006 671 529 592 564 431 734 466 494 560
2007 690 475 595 611 389 696 511 577 568
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Abbildung 21: Netto-Gesamtausgaben HzE+ pro Fall am 31.12.
KeZa 31:
Netto-Gesamtausgaben HzE+
pro Fall am 31.12. - Zeitreihe
0,0
5.000,0
10.000,0
15.000,0
20.000,0
25.000,0
30.000,0
2005 2006 2007
2005 19.201 20.651 19.133 19.411 24.275 27.944 18.283 15.108 20.501
2006 19.381 20.179 19.869 19.083 21.853 26.829 17.693 14.441 19.916
2007 16.516 20.305 20.917 18.636 21.362 22.204 18.474 14.905 19.165
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
36
Bundesweites Benchmarking HzE+
Karlsruhe w eist be i ei ner le icht unte rdurchschnittlichen Falldichte etwas über-
durchschnittliche Ausgaben pro Einwoh ner auf. Dem entsprechend lieg en die
Fallkosten im Karlsruhe über dem Durchschnitt. Karlsruhe weist dabei den zweit-
höchsten Anteil ambulanter HzE+-Fälle aus.
Die überdurchschnittlich en Fallkosten hängen voraussicht lich mit einem ver-
gleichsweise nie drigen Anteil von Leist ungen der Vo llzeitpflege im st ationären
Bereich zusammen. Die Fallko sten sind in Karlsruhe im Laufe der letzt en dre i
Jahre kontinuierlich gestiegen. Die Ausgaben pro Einwohner konnten im Vergleich
der Jahre 2006 und 2007 hingegen konstant gehalten werden.
In Mannheim sind sowohl die Fallzahlen der HzE+ insgesamt als auch die Netto-
Gesamtausgaben absolut von 2005 bis 2007 gestiegen. Die Ausprägung der
Kennzahl Nettoausgaben pro HzE+-Fall, die im Vergleich zum Vorjahr gesunken
ist, ist auf den Anstieg des Anteils ambulanter Leistungen und einer entsprechen-
den Senkung des Anteils stationärer Leistungen der HzE+ zurückzuführen.
Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Falldichte hat Potsdam ebenfalls die nied-
rigsten Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner. Die Nettoausgaben pro Fall sind in
Potsdam überdurchschnittlich hoch. Zum einen resultiert dies aus dem e benfalls
sehr hohen Anteil stationärer Leistungen. Zum anderen spiegelt dies die Strategie
des Jugendamtes Potsdam wider, be i Vorliegen e ines Hilfebedarfes bevorzugt in
kurze, aber sehr intensive Maßnahmen zu investieren.
Rostock weist wie auch in den Vorjahren die höchsten Nettoausgaben pro Ein-
wohner unte r 21 Jahren und die hö chsten Netto ausgaben pro Fall auf . Beides
konnte im Laufe der Jahre 2005 bis 2007 gesenkt werden, wobei letztere stärker
gesunken sind als die Ausgaben pro Einwohner. Dies ist auf den gezielten Ausbau
ambulanter Hilfen zurückzuführen. Angestrebt wird la ngfristig ein Ausbau des
Anteils von Leistungen der Vollzeitpflege an den stationären Leistungen der HzE+.
In Siege n sind die Ausgaben pro Einwoh ner de utlich, die Fallkosten aber nur
leicht gestiegen. Dies korrespondiert mit einer Zunahme der Fallzahlen insge samt
und des Anteils ambulanter HzE+-Fälle. Innerhalb des Bereiches der stationären
Hilfen habe n sich kaum Veränderu ngen ergeben. Die Fallzahlen un d auch der
Anteil der Leistungen nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) sind im Laufe der letz-
ten drei Jahre nahezu konstant geblieben.
Entsprechend der de utlichen Zunahme be i den Fallzahlen s ind in V iersen auch
die Ausgaben pro Einwohner unter 21 Jahren deutlich gestiegen. Die Anteile am-
bulanter und stationärer Leistungen sind dabei weitgehend konstant geblieben, so
dass die Veränderungen bei den Fallkosten eher gering sind. Ein Anstieg der Fall-
kosten durch die Zunah me stat ionärer Leistungen konnte ve rmutlich durch di e
deutliche Ausweitung von Leistungen der Vollzeitpflege gebremst werden.
Auswirkung des Leistungsgeschehens § 35a SGB VIII
Inwieweit wird das Leist ungsgeschehen für HzE + durch di e Entwick lungen bei
den Hi lfen fü r Ki nder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen oder von
seelischer Behinderung bedrohten Kindern nach § 35a SGB VIII beeinflusst?
Im ambulanten Bereich handelt es sich bei diesen Leistungen um Hilfen für Kin-
der und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen. Dabei handelt es sich in der Re-
gel um eine hohe Anzahl an Fällen, die aber vergleichsweise kostengünstig sind.
37
Bundesweites Benchmarking HzE+
Die stationären Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit
seelischen Behinderungen hingegen s ind oft deutlich kostenintensiver als ande re
stationäre Leistungen der HzE+.
Um Erklärungsfaktoren für die Entwicklung des Leistungsgeschehens HzE+ insge-
samt zu eruieren, die in Zusammenhang mit den Leistungen nach § 35a SGB VIII
stehen, wurden im Rahmen des Benchmarking zusätzliche Datenanalysen durch-
geführt. Diese Daten wurden analysiert und gemeinsam beraten. Da diese Daten
auf tei lweise geringe n Fa llzahlen be ruhen, un d eben a uch a uf sehr spezifische
Landesregelungen zurück zuführen sind, werden die entsprechenden Kennzahlen
nicht in diesem Bericht veröffentlicht. Es wird ohne Nennung v on konkreten Zah-
len im Folgenden auf stadtspezifische Besonderheiten Bezug genommen.
In Bremerhaven weicht nach den Benchmarking-internen Analysen der Fallzahlen
und Ausgaben nach § 35a SGB VIII die Fall- und Ausgabenstruktur nicht von den
übrigen Hilfen der HzE+ ab. Es ist daher davon auszugehen, dass das Leistungs-
geschehen nach § 35a SGB VIII ein en vergleichbaren Einfluss wie andere Fakto-
ren auf die Gesamtausgaben der HzE+ in Bremerhaven hat.
In Hessen werde n aufgrund einer Ges etzesänderung Kinder und Jugendlic he mit
Teilleistungsstörungen zunehmend von den Schulen betreut. Dies spiegelt sich in
der Zeitreihenbetrachtung von Darmstadt wider. Die Fallzahlen bei den ambulan-
ten Leistungen nach § 35a SGB VIII sind deutlich zurückgeg angen, was in der
Tendenz für die Stadt bereits im Vergleich der Jahre 2006 und 2007 zu beob-
achten ist. Der Einfluss der ambulant en Leistungen nach § 35a SGB VI II auf das
Leistungsgeschehen insgesamt in Darmst adt ist durch die V erantwortungsüber-
nahme de r Schulen be i der Betreuung von sog enannten Teilleistungsstörungen
zurückgegangen und wird weiter zurückgehen.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben die Datenanalys en des Benchmar-
kingkreises ergeben, dass die Fallkosten – berechnet ohne Leistungen nach § 35a
SGB VIII – deutlich über den Fallkosten gesamt, d.h. für alle Leistungen der HzE+
inklusive der Leistungen nach § 35a SGB VIII liegen.
In Hessen ü bernimmt der überörtliche Träger der Jugendhilfe (LWV = L andes-
wohlfahrtsverband) erst mit dem vollendeten 26. Lebensjahr Hilfen gemäß § 35 a
SGB VIII. Durch diese sp äte Übernahme hat die Stadt Darmstadt im Bereich der
stationären Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII im Bereich der jungen Volljährigen
für wesentlich mehr Fälle aufzukommen als die anderen Benchmarkingstädte.
Auch in Karlsruhe, Mannheim, Pots dam und Viersen sind die Fallk osten ohne
Leistungen nach § 35a SGB VIII etwas höher als die Fallkosten der Hz E+ insge-
samt. In allen diesen St ädten sind die Anteile der ambulanten Leistungen nach
§ 35a SGB VIII höher als die Anteile der stationären Leistungen. Hier tritt also der
gleiche Effekt wie in Darmstadt auf, nur sind die Auswirkungen auf das gesamte
Leistungsgeschehen aufgrund der niedrigeren Fallzahlen bei den Eingliederungs-
hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen deutlich geringer.
In Rostock sind die Fallkosten ohne Leistungen nach § 35a SGB VIII niedriger als
die Fallkosten für Le istungen der HzE+ insgesamt. Dort ist der Anteil stat ionärer
Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Be-
hinderungen deutlich höher als der Anteil am bulanter Leistungen. Die kostenin-
tensiven stationären Leistungen nach § 35a SGB VIII erhöhen somit die gesamten
durchschnittlichen Fallkosten für Leistungen der HzE+ deutlich.
38
Bundesweites Benchmarking HzE+
In Sie gen si nd die Ante ile der F älle nach § 35a SGB VIII an alle n HzE+-Fällen
eher ge ring. Deshalb s ind ke ine we sentlichen Unterschiede beim Verg leich der
Ausgaben mit und ohne Leistungen nach § 35a SGB VIII zu erkennen.
Zusammensetzung der Nettoausgaben nach Aufgabenfeldern
In den f olgenden Darstellungen wird die Zusammensetzung der Netto-
Gesamtausgaben untersucht. Unterschieden wird in Ausgaben für Personalkosten
in den Bereichen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH), des Allg emeinen Sozia-
len Dienstes (ASD) und vom Jugendamt selbst e rbrachten Leistungen der HzE+
(intern operativ) sowie in Ausgaben f ür Leistungen der HzE +, die von Dritten er-
bracht werden (extern operativ).
Die Personalkosten des öffentlichen Trägers we rden dabei anhan d von Durch-
schnittswerten der Kommunalen G emeinschaftsstelle (KG St) für die versc hiede-
nen Vergütungsgruppen und der Zahl der Vollzeitstellen berechnet.
Im Durchschnitt sind die Ausgaben für Leistungen der Hz E+, die durch Dritte
erbracht werden (extern operativ) fast zehnmal h öher als die Ausgaben für die
internen Aus gaben fü r das Pe rsonal de s Jug endamtes. Die s entspricht einem
durchschnittlichen Anteil der Ausgaben für extern erbrachte Leistungen der HzE+
von 91,6 % (siehe Abbildung 23 auf Seite 40).
Abbildung 22: Netto-Gesamtausgaben pro EW unter 21 Jahren differenziert nach Auf-
gabengebieten
KeZa 41:
Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner unter 21 Jahren,
differenziert nach ASD- und WJH-, internen und externen operativen Ausgaben
437
535 542
502 505
40
47
46
29
49
31
54
611
357
640
516
6
3
13 22
3
2
19 8
69
46
0,00
100,00
200,00
300,00
400,00
500,00
600,00
700,00
800,00
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Ausgaben WJH u. ASD pro EW u. 21 J. 2007
Ausgaben intern operativ pro EW u. 21 J. 2007
Ausgaben extern operativ pro EW u. 21 J. 2007
Weiterhin wird bei der Gesamtbetrachtung der Zahlen deutlich, dass die Jugend-
ämter kaum selbst als Träger von Leistungen de r HzE+ auftreten. Ihre Hau ptauf-
39
Bundesweites Benchmarking HzE+
gabe besteht in der Diagnostik, Be willigung un d Steuerung von Leistungen im
Zusammenspiel des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) mit der wirtschaftlichen
Jugendhilfe (WJH).
Den höchsten Anteil von Ausgaben für intern erbrachte Leist ungen der HzE+ (in-
tern operativ) hat Mannheim mit 3, 4 % der N etto-Gesamtausgaben. In Siegen
erbringt das Jugendamt selbst gar keine Leistungen der HzE+. Dem entsprechend
ist dort der Anteil der Ausgaben für extern operative Leistungen im Vergle ich der
Städte am höchsten.
Abbildung 23: Anteile der Ausgaben für einzelne Aufgabenfelder an den Netto-
Gesamtausgaben
KeZa 35:
Anteil der Ausgaben für Aufgabenfelder
an den HzE+-Gesamtausgaben in Prozent
4,6 6,9
88,0
7,7
5,1 6,0 5,7 5,5 6,3 6,0
2,2 1,6 1,5 1,6 1,6 1,1 1,3 2,0 1,6
0,9 0,5 2,0 3,4 0,6 0,3 0,0 3,1 1,4
89,2 92,8 90,4 89,3 92,3 92,3 98,4 91,6
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
Anteil Ausgaben für
extern operativ an den
HzE+-Gesamtausgaben
in Prozent 2007
Anteil Ausgaben für
intern operativ an den
HzE+-Gesamtausgaben
in Prozent 2007
Anteil Ausgaben für
WJH an den HzE+-
Gesamtausgaben in
Prozent 2007
Anteil Ausgaben für
ASD an den HzE+-
Gesamtausgaben in
Prozent 2007
Steuerungs-
potenziale bei
extern erbrach-
ten Leistungen
Bei diesem Verhältnis der Anteile v erschiedener Aufg abenfelder an den Netto-
Gesamtausgaben wird deutlich, dass im Bereich der externen Leistungserbringung
zum einen die Notwendigkeit zur Steuerung der Leistungen und zum anderen die
größten Po tenziale für das Erzielen v on Steuerungs- und Einspareffekten beste-
hen.
Bei der Steuerung der Leistungen nimmt wiederum der ASD über die Diagnostik
und Auswahl der Hilfe eine entscheidende Rolle ein. Dies zeigt auch die Darste l-
lung des bewegten Finanzvolumens pro ASD-Mitarbeiter (siehe Abbildung 24). Im
Durchschnitt der Benchmarkingstädte steuert ein Vollzeitmitarbeiter im ASD Leis-
tungen der HzE+ in einem Finanzvolumen von 865.618 €.
Eine qu antitativ ausreichende u nd qualitativ gu te Ausstatt ung im A llgemeinen
Sozialen Dienst ist die V oraussetzung für eine gut e Steuerung der Erziehungshil-
fen.
40
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 24: Bewegtes Volumen HzE+ pro vollzeitverrechneten Mitarbeiter im Allge-
meinen Sozialen Dienst (ASD)
KeZa 39:
Bewegtes Volumen HzE+ für die interne und externe Durchführung von HzE+
pro vollzeitverrechneten ASD-Mitarbeiter gesamt in Euro
612.836
958.714
878.792
894.673
920.924
789.501
1.158.421
711.084
865.618
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
BHV DA KA MA P HRO SI VIE
2007 Mittelwert
5.2. Personalressourcen
Zum Verg leich der eingesetzten Pe rsonalressourcen werden in der folg enden
Abbildung 25 die Zahl der Vo llzeitstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
und der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) in ein Verhältnis zu der Zahl der Fälle
gesetzt. Die Spanne der Benchmarkingstädte reicht hier von 2,2 Vollzeitstellen im
ASD und der WJH pro 100 Fälle in Siegen bis 3,3 Vollzeitstellen in Bremerhaven.
Das Verhältnis zwischen den Kapazitäten im ASD und der WJH gestaltet s ich in
der Mehrzahl der Städte ähnlich.
Bei diesem Vergleich ist darauf zu achten, dass die Basis der Fallzahlen in den
Städten etwas unscharf sein kann, da einige Städte niedrigschwellige, präventive
Angebote bereits als Hilfen zur Erziehung+ klassifizieren, während diese Leistun-
gen in anderen Städten nicht als Fall der HzE+ zählen.
Vor allem a ber ist dara uf hinzuweisen, dass diese Kennzahl hier als ein Hilfs-
mittel zum Vergleich der eingesetzten Ressourcen verwendet wird und in keiner
Weise für eine Bemessung von Personalressourcen herangezogen werden kann!
Die Aufgaben des ASD bestehen bei Weitem nicht nur in der Begutachtung und
Steuerung von notwendigen Erziehungshilfen.
Der ASD ist über präventive Leistungen und V ernetzungsaufgaben Akteur im So-
zialraum und seine wichtigste Aufgabe besteht im Grunde darin, Fälle zu v ermei-
den.
41
Bundesweites Benchmarking HzE+
Wesentliche Teile des Aufgabenge bietes des ASD sind somit nicht fallbezogen
und die Fallzahl allein ist als Merkmal für die Bemessung des Personals denkbar
ungeeignet.
Abbildung 25: Vollzeitverrechnete Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
und der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) pro 100 Fälle HzE+
KeZa 20_21:
Vollzeitverrechnete Mitarbeiter für den ASD und die Wirtschaftliche Jugendhilfe
pro 100 Fälle am 31.12.
0,71 0,71 0,63 0,59 0,72
0,48 0,55
2,5
2,3
2,0
2,4 2,7
1,7
2,0
0,52 0,62
2,2
2,2
3,3
2,9 2,9
2,6
3,1
3,2
2,2
2,5
2,8
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
interne vollzeitverrechnete Mitarbeiter im ASD pro 100 Fälle 2007
vollzeitverrechnete Mitarbeiter in der WJH pro 100 Fälle 2007
Summe vollzeitverrechnete Mitarbeiter im ASD und der WJH pro 100 Fälle 2007
Wie bereits oben erwähnt, werden in allen Jugendämtern nur noch geringe Kapa-
zitäten für die Erbringung von Leistungen der HzE+ durch den öffentlichen Träger
selbst eingesetzt.
Die Unterschiede sind h ier – vor dem Hintergrund der insgesamt sehr niedrigen
Zahlen – recht groß (sieh e Abbildung 26 auf der folgenden Seite). In Siegen er-
bringt der öffentliche Träger keine operativen Erziehungshilfen durch eigenes Per-
sonal.
In Mannheim stehen 1,2 Vollze itstellen pro 100 Fälle für operative Aufgaben der
HzE+ zur Verfügung. In den vergange nen Berichtsjahren wurde über die Aktivitä-
ten in Mannheim bericht et, städt isch erbrachte Leistunge n extern zu verg eben
(z.B. betre utes Wohnen und K inderheim Rheinau). Dieser Prozess ist aktuell
weitgehend abgeschlossen.
42
Bundesweites Benchmarking HzE+
Abbildung 26: Interne vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben der HzE+
pro 100 Fälle
KeZa 22:
Intern vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben
pro 100 Fälle am 31.12.
0,2 0,2
0,7
1,2
0,3
0,1
0,9
0,0
0,5
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
BHV DA KA MA P HRO SI VIE
vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben pro 100 Fälle 2007 Mittelwert 2007
43
Bundesweites Benchmarking HzE+
6. Outcomeindikatoren
Dem Outcome, der Wirkung von Leistungen der HzE+ , wird zunehmend Bedeu-
tung beigemessen. Allerdings sind Zahlen für die Messung von Wirkungen sehr
schwer zu erheben, da die verwendete Fa chsoftware vielerorts noch nicht darauf
ausgerichtet ist, entsprechende Basisdaten auswerten zu können.
Bei den Wirkungskennziffern liegt der Fokus auf der Dauer einer Erziehungshilfe
und der Erreichung der damit verbundenen Ziele.
6.1. Bewertung des Zielerreichungsgrades im Einzelfall
Zielerreichungs-
grad als zentra-
le Kennzahl der
Analyse von
Wirkungen
Die Bewertung des Zielerreichungsgrades wird in der Ges amtdiskussion u m die
wirkungsorientierte Steue rung von Leistungen der HzE + als wichtigste Kennzah l
betrachtet. Kritisiert wurde zu Beg inn der fachlichen Diskussion in Deutsc hland,
dass die Bewertung des Zielerreichungsgrades in der P raxis nach der subj ektiven
Einschätzung der handelnden Personen erfolgt.
Es ist a llerdings zu beo bachten, dass eben die handelnden und bet roffenen Per-
sonen am besten in der Lage sin d, die Zielerreichung einzuschätzen und dieses
auch in der Regel fundiert tun. Eventuellen Fehleinschätzungen wird entgegenge-
wirkt, indem die Bewertungen in der Kennzahl nicht einzelfallbezogen, sondern in
einer aggregierten Form über eine Vielzahl von Fällen dargestellt werden.
Viele Jugendämter in Deutschland arbeiten derzeit daran, eigene Bewertungsras-
ter zu entw ickeln. Im R ahmen des Benc hmarking bestand daher die Forderung,
dass das für die Ve rgleiche verwendete Bewertungsraster ge eignet sein muss,
unterschiedlich gestaltet e Erhebungssystematiken zur Mess ung von Zielerrei-
chungsgraden in einem Grobraster zusammenzuführen.
Deshalb wurde vereinbart, nur fünf Bewertungsstufen zu verwenden. Dies schließt
nicht aus, dass die Benchmarkingstädte intern differenziertere Bewertungsraster
verwenden. Es sollte lediglich möglic h sein, die Erhebungsmerkmale auf die in
Tabelle 2 auf der folgenden Seite dargestellten fünf Stufen zurückzuführen.
Der Bewertungsgegenstand sind die individuell im Hilfeplan vereinbarten Ziele für
das K ind bzw. den Jugendlichen und ih re F amilien. In we lcher Fo rm un d vo n
wem die Be wertung durchgeführt wird, ist für die Erhebung nicht ausschlagge -
bend. In Bremerhaven wird beispielsweise jede r de r Bet eiligten (Jugendamt,
Kind, Familie, freier Träger) um Bewe rtungen gebeten, aus de nen dann eine Ge-
samtbewertung des Falles ge mittelt wird. In anderen Städten erfolgt die Bewer-
tung ausschließlich durch die fallführenden Mitarbeiter des Jugendamtes.
Auch hier gilt, dass möglicherweise extrem e, subjektive Ausprägungen bei e inzel-
nen Bewertungen über die Zusammen fassung vieler Fälle in de r Kennzahl nivel-
liert werden.
44
Bundesweites Benchmarking HzE+
Piloterhebung
im Jahr 2008 Tabelle 2: Raster für die Bewertung von Zielerreichungsgraden
Stufen Definition Entspricht
in etwa:
Die im Hilfeplan vereinbarten Ziele für Kinder, Jugendli-
che und ihre Familien sind bei Beendigung der HzE+…
1. Stufe voll erreicht. 75 % bis
100 %
2. Stufe weitgehend erreicht. 50 % bis
unter 75 %
3. Stufe teilweise erreicht. 25 % bis
unter 50 %
4. Stufe kaum erreicht
(positiv formuliert: Erste Schritte sind erkennbar.)
0 % bis
25 %
5. Stufe nicht erreicht. 0 %
Im aktuellen Betrachtungsjahr war es Bremerhaven möglich, die Zielerreichungs-
grade abzubilden. Die übrigen Benchmarkingstädte arbeiten daran, entsprechen-
de Bewertungsraster einzuführen.
Anhand der stadtspezifischen Ausw ertung, die Bremerhaven dem Be nchmar-
kingkreis zur Verfügung stellte, wurde he rausgearbeitet, welc he steuerungsrele -
vanten Fragen sich fü r das Benchmarking ergeben und darüber hinaus, welche
weitergehenden st adtspezifischen Analysen die Auswer tung des Zielerreichungs-
grades ermöglicht, beispielsweise eine anbieterspezifische oder maßnahmenspezi-
fische Auswertung von Zielerreichungsgraden.
Bereits in diesem Projektjahr werden insgesamt 6 Städte die Zielerreichungsgrade
bei b eendeten HzE + in der vere inbarten A bstufung erhe ben können. In der 2 .
Jahreshälfte 2008 wird eine Piloterhebung durchgeführt.
6.2. Durchschnittliche Verweildauer (für die interne Analyse)
Gestaltung der
Kennzahl
Als zweite Wirkungskennziffer wurde in diesem Berichtsjahr die Daue r von HzE +
bei ihrer Beendigung be trachtet. Die so genannte Verwe ildauer wu rde ge trennt
erhoben für ambulante Leistunge n der HzE+ und für stationäre Leistungen nach
§ 34 SGB VIII (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen).
Nicht betrachtet wurden die Leistungen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, da
die Unterbringung in Pflegefamilien oft auf längere Zeiträume ausgelegt ist.
Die entsprechenden Kennzahlen wurden im Rahmen des Benchmarking für inter-
ne Analysen sowie einen fachlichen Austausch genutzt und werden nicht in die-
sem Bericht veröffentlicht.
Ausgedrückt wird die Verweildauer in der durchschnittlichen Zahl der Monate, die
vom Beginn bis zur Beendigung einer Maßnahme vergangen sind. Berücksichtigt
werden dabei alle Fälle, die im Lauf des Berichtsjahres beendet wurden.
45
Bundesweites Benchmarking HzE+
Vor welche m Hinte rgrund wird die Verweildauer im Be nchmarking ausgewertet
und was ist hier die Zielsetzung der Arbeit in den Jugendämtern? Die Benchmar-
kingstädte v erfolgen in diesem Zusamme nhang die Zie lsetzung, da ss die Dauer
der Hilfe bedarfsgerecht ist, was aus fiskal ischer Sicht zu befürworten ist, da die
Hilfe nicht länger dauert als sie muss.
46
Bundesweites Benchmarking HzE+
7. Kurzprofile der Benchmarkingstädte
Auf den folg enden Seiten wird für jede Stadt e in St adtprofil dargestellt. Hierin
werden die folgenden Kennzahlen zusammengefasst:
Nettoausgaben pro Einwohner
Nettoausgaben pro Fall
Falldichte insgesamt
Anteil stationärer Fälle an allen Fällen
Dabei bilden die St adtprofile nicht di e Ausprägung der Kennzahl entspre chend
der Darstellungen in de n vorhergehenden Kapiteln ab, sondern die Abweichung
jeder Stadt vom Mittelwert aller am Benchmarking beteiligten Städte.
Die Umrechnung de r Kennzahlen auf die Abwe ichung vom Mittelwe rt ist im An-
hang beigefügt.
An den S tadtprofilen wer den noch einmal die Zusammenh änge zwischen der
Falldichte sowie den Anteilen stationärer bzw. ambulanter Hilfen an der Gesamt-
zahl der Fälle und den Ausgaben pro Fall und pro Einwohner deutlich. Weiterhin
sind an den Stadtprofilen die Strategien erkennbar, die von den einzelnen Städten
verfolgt werden.
In der Gege nüberstellung de r Ke nnzahlen un d e iner V erlaufsbetrachtung gegen-
über dem V orjahr (siehe Bericht über das bun desweite Benchmarking HzE+ für
das Jahr 2006) können die Strategien überprüft und Entwicklungspotenziale auf-
gezeigt werden.
47
Bundesweites Benchmarking HzE+
7.1. Kurzprofil der Stadt Bremerhaven
Abbildung 27: Kontextindikatoren der Stadt Bremerhaven
100,0
179,6
176,1
151,0
103,9
96,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Bremerhaven 2007 M W = Index 100
Abbildung 28: Stadtprofil Bremerhaven (Abweichungen vom Mittelwert)
21,4
-13,8
37,8
26,6
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen
HzE+Fällen*
Stadtprofil Bremerhaven
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl
vom Mittelwert der Städte in Prozent)
Das Jug endamt in Bremerhaven arbeitet im Ve rgleich de r Benchmarkingstädte
unter st ark belasteten soziostrukt urellen Rahmenbeding ungen. Wie in den ver-
gangenen Berichtsjah ren ist ins besondere die vergleichsweise hohe Leistungs-
dichte vor diesem Hintergrund zu sehen.
Die Nettoausgaben pro Fall sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken, so
dass die Abweichung der Nettoausgaben pro Einwohner vom Mittelwert geringer
ausfällt, als die Abweichung bei der Dichte.
Erreicht wurde dies offensichtlich durch eine Senkung des Anteils stationärer Leis-
tungen. Aber auch die sich in den Benchmarking-internen Datenanalysen gezeig-
ten vergleichsweise geringen Verweildauern werden sich hier auswirken.
48
Bundesweites Benchmarking HzE+
Der Ant eil der statio nären Leistu ngen liegt imme r noch über dem Du rchschnitt
der Vergleichsstädte. Hier besteht noch ein Potenzial für eine weitere Entwick-
lung.
Die Aktivitäten in Breme rhaven konzentrieren sich aktuell in erster Linie auf die
Umsetzung der im ve rgangenen Jahr durchgeführten Personalbemessung und die
Initiierung der geplanten Organisationsentwicklung.
49
Bundesweites Benchmarking HzE+
7.2. Kurzprofil der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Abbildung 29: Kontextindikatoren der Wissenschaftsstadt Darmstadt
100,0
66,3
73,4
77,3
77,1
98,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Darmstadt 2007 M W = Index 100
Abbildung 30: Stadtprofil Darmstadt (Abweichungen vom Mittelwert)
-16,4
5,9
-22,8
-6,1
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen
HzE+Fällen*
Stadtprofil Darmstadt
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl
vom Mittelwert der Städte in Prozent)
Darmstadt weist eine im Vergleich geringe Dichte von Fällen der HzE+ auf. Dies
ist ein deutlicher Unt erschied im Vergleich zum Vorjahr, hier wirkt s ich u.a. die
im Berichtstext beschriebene stärkere Verantwortung der Schulen im Bereich der
Teilleistungsstörungen nach § 35a SGB VIII aus.
Der Anteil stationärer Fä lle liegt ebe nfalls unter dem Durchschnitt, ist a ber im
Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen. Die Nettoausgaben pro Einwohner liegen
deutlich unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte.
Die Fallkosten liegen leicht übe r de m Durchsch nitt. Bei de r Interpret ation de r
Fallkosten ist für Darmstadt allerdings zu berücksichtigen, dass die Jahressumme
50
Bundesweites Benchmarking HzE+
deutlich höher liegt als die Stichtagssumme, die Ausgaben werden für alle Fälle
gezählt, die Fallzahl nur zum 31.12.
Die in den vergangenen Jahren verfolgte Strategie der Stadt, die Vollzeitpflege zu
stärken, ist erfolg reich v erfolgt wo rden. Die exte rne Verg abe des Pflegek inder-
dienstes hat sich bewährt.
Im vergangenen Berichtsjahr wurde über die Inst allierung und Umsetzung einer
Qualifizierung der Diagnostik und die Stärkung der Passgenauigkeit von Hilfen in
Darmstadt berichtet. In diesem Jahr zeig te sich eine nicht -intendierte Nebenwir-
kung, die durch die deutliche Qualifizierung der Arbeitsweise einhergegangen ist.
Die Mitarbeiter/innen sind so auf eine in hohem Maße fachliche und differenzierte
Diagnostik „gepolt“, dass sie sehr niederschwellige Hilfen kaum noch auswählen.
Dies wird auf fachliche G ründe zurückgeführt. Zum einen wird davon ausgegan-
gen, dass mit sehr nie derschwelligen Hilfen i n kurzer Zeit oft mals keine weitrei-
chenden Erf olge zu erzie len sind. Zum anderen besteht das Ziel, mit möglichst
kurzfristigen (wenn auch teuren) Hilfen, den größtmöglichen Nutzen zu erzielen.
In den vergangenen drei Jahren hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dieser
Steuerungsmaßnahme (Passgenauigkeit der Hilfen) Einsparungen von über 2 Mil-
lionen Euro erzielen können.
51
Bundesweites Benchmarking HzE+
7.3. Kurzprofil der Stadt Karlsruhe
Abbildung 31: Kontextindikatoren der Stadt Karlsruhe
59,3
57,1
28,6
125,0
77,8
105,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Karlsruhe 2007 M W = Index 100
Abbildung 32: Stadtprofil Karlsruhe (Abweichungen vom Mittelwert)
4,7
9,1
-6,1
-17,4
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen
HzE+Fällen*
Stadtprofil Karlsruhe
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl
vom Mittelwert der Städte in Prozent)
Karlsruhe w eist ei ne im Verg leich leicht un terdurchschnittliche Fa lldichte un d
einen weit unterdurchschnittlichen Anteil von stationären Hilfen auf.
Dieser Anteil stationärer Fälle konnte im Vergleich zum Vorjahr entspre chend der
im verg angenen Be richtsjahr ausgeführten St rategie auch we iter ve rringert wer-
den.
Grundsätzlich entspricht die Entwic klung der Stadt K arlsruhe insbeso ndere im
fiskalischen Bereich den Erwartungen der Stadt.
52
Bundesweites Benchmarking HzE+
Dennoch liegen die Fallkosten insgesamt etwas über dem Durchschnitt und dem
entsprechend auch die Nettoausgaben pr o Einw ohner. Hierfür sind auch insbe -
sondere die folgenden zwei Faktoren maßgeblich:
qualitativ hochwertige und damit auch kostenintensive Hilfearrangements im
ambulanten Bereich sowie
ein vergleichsweise sehr hohes Fallaufkommen im Bereich der Tagesgruppen
nach § 32 SGB VIII
Eine Reduzierung des Fallaufkommens im Bereich der Hilfen nach § 32 SGB VIII
wird von der Stadt Karlsruhe konkret angestrebt.
Die aktuellen Aktivitäten des Jugendamtes sind auf die Bem essung einer ausrei-
chenden Pe rsonalausstattung im Allg emeinen Sozialen Diens t gerichtet. Diese
Frage der Personalbemessung hat derzeit in vielen Städten Priorität, vor dem Hin-
tergrund der in den Medien diskutierten Fälle vo n Kindeswohlgefährdungen und
Kindesmisshandlungen und der in Zusamme nhang damit diskutierten Personal-
ausstattung im ASD.
Daneben wird weiterhin der Ausbau von Pflegeverhältnissen angestrebt. Davon
betroffen sind insbesondere die Bereitschafts- und Vollzeitpflege. Die pe rsonelle
Verstärkung des Pflegekinderdienstes und die Beauftragung eines freien Trägers
haben bereits zu ersten Ange botsverbesserungen geführt. So können jetz t auch
ältere Kinder in einer Pflegefamilie in Obhut genommen werden.
Die Reduzierung der durchschnittlichen Fallkosten wird n eben den Veränderun-
gen im vollstatio nären Bereich auch durch den A usbau neuer gruppenbezogener
Hilfen angestrebt.
53
Bundesweites Benchmarking HzE+
7.4. Kurzprofil der Stadt Mannheim
Abbildung 33: Kontextindikatoren der Stadt Mannheim
79,3
81,6
36,7
121,6
79,2
105,4
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
M annheim 2007 M W = Index 100
Abbildung 34: Stadtprofil Mannheim (Abweichungen vom Mittelwert)
7,5
-2,8
8,2
-17,4
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen
HzE+Fällen*
Stadtprofil Mannheim
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl
vom Mittelwert der Städte in Prozent)
Das für das aktuelle Berichtsjahr 2007 ausgewiesene Profil für Mannheim weist
eine leicht überdurchschnittliche Leis tungsdichte gesamt auf, sowie einen deut-
lich unter dem Mittelwert liegenden Anteil an stationären Fällen.
Dies ist auf die Entwicklung im ambulanten Bereich zurückzuführen, die Zahl der
ambulanten Fälle pro jungen Einwohner unter 21 Jahren ist deutlich gestiegen,
der Anteil der stationären Hilfen im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Die Netto ausgaben p ro Fall liegen nur geringfügig unter dem Durchschnitt der
Vergleichsstädte. Die etwas überdurchschnittliche Falldichte führt daher zu eben-
falls leicht überdurchschnittlichen Nettoausgaben pro Einwohner.
54
Bundesweites Benchmarking HzE+
Die Steuerungsaktivitäten im H inblick auf die stärkere ex terne Vergabe von Leis-
tungen, die in den verg angenen Be richtsjahren ausgeführt w urden sind weitge-
end abgeschlossen.
ativ weiter ent wickelt werden kann, um so u.U. zu kürze-
n Hilfeverläufen zu kommen (z.B. durch den gezielten Einsatz von systemischen
Dazu wurde ein Arbeitskreis mit den Mannheimer Hei-
en gebildet, der bis Mitte 2009 zu diesbezüglichen Vorschlägen kommen soll.
g
Allgemeinen Sozialen Dienst ausgerichtet.
h
Mit den Anbietern von Sozialpädag ogischer Familienhilfe wird ein Dialog ange-
strebt, wie diese qualit
re
Beratungskonzepten).
Darüber hinaus steht die Senkung der Hilfen nach §41 SGB VIII in vollstationären
Settings auf der Agenda.
m
Des Weiteren sind die aktuellen Steuerungsaktivitäten der Stadt Mannheim eben-
so wie in K arlsruhe auf die Ermit tlung einer ausreichenden Personalausstattun
im
55
Bundesweites Benchmarking HzE+
7.5. Kurzprofil der Stadt Potsdam
Abbildung 35: Kontextindikatoren der Stadt Potsdam
90,6
85,0
124,3
62,695,9
82,8
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Potsdam 2007 M W = Index 100
Abbildung 36: Stadtprofil Potsdam (Abweichungen vom Mittelwert)
-31,4
11,5
-39,81
20,7
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen
HzE+Fällen*
Stadtprofil Potsdam
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl
vom Mittelwert der Städte in Prozent)
Das Potsdamer Profil für das Berichtsjahr 2007 ist wie in den vergangenen Jah-
ren insbesondere geprägt durch eine im Vergleich sehr geringe Falldichte.
Die Fallzahlen sind vor allem im ambu lanten Bere ich zurü ckgegangen und be i
den stationären Hilfen gestiegen. Während der Anteil stationärer Hilfen in Pots-
dam im Jahr 2006 noch deutlich unter dem Durchschnitt lag, wird für 20 07 ein
deutlich überdurchschnittlicher Wert ausgewiesen.
Die geringen Leistungsdichten in Potsdam sind wie bereits im vergangen en Be-
richtsjahr ausgeführt, auch darauf zurückzuführen, dass aus dem Topf für HzE+
56
Bundesweites Benchmarking HzE+
auch zahlreiche formlose Hilfen gew ährt werden, die nicht als „Fall“ gezählt wer-
den. Damit korrespondierend liegen die Nettoausgaben pro HzE+-Fall in Potsdam
deutlich über dem Durchschnitt der Vergleichsstädte.
Potsdam verfolgt die Strategie, Hilfe n so weit wie möglich z u vermeiden. Wenn
ein Hilfebedarf best eht, wird diesem dann mit intensiven Maßnahmen begegnet.
Trotz der überdurchschnittlichen Fallkosten lieg en die Ausg aben pro Einwohner
aufgrund d er ni edrigen Fa llzahlen wei t unter dem Durchschnitt der Vergleichs-
städte.
Aktuell ist in de r Diskussion, einen ge meinsamen Pfle gekinderdienst mit dem
angrenzenden Landkreis aufzubauen, wodurch deutliche Impulse für das Pflege -
kinderwesen erwartet werden.
57
Bundesweites Benchmarking HzE+
7.6. Kurzprofil der Hansestadt Rostock
Abbildung 37: Kontextindikatoren der Hansestadt Rostock
141,8
131,4
73,2
124,4
92,7
77,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Rostock 2007 M W = Index 100
Abbildung 38: Stadtprofil Rostock (Abweichungen vom Mittelwert)
22,6
15,9
3,5
-3,1
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen
HzE+Fällen*
Stadtprofil Rostock
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl
vom Mittelwert der Städte in Prozent)
Rostock arbeitet unt er v ergleichsweise belast eten soziostrukt urellen Rah menbe-
dingungen. Dennoch liegt die Leistungsdichte nur leicht über dem Durchschnitt.
Dies liegt auch daran, dass in hohem Ma ße formlose Hilfen gewährt werden, die
nicht als f allbezogene Le istungen der HzE + erb racht we rden. D ie A usgaben fü r
diese formlosen Hilfen werden über den Haushaltstitel der HzE+ verbucht.
Die Nettoausgaben pro Fall lieg en damit korrespondierend trotz eine r vergleichs-
weise geringen Dichte und eines leich t unterdurchschnittlichen Anteils stationärer
Hilfen deutlich über dem Durchschnitt.
58
Bundesweites Benchmarking HzE+
Aber wie ebenfalls be reits ausgeführt sind die Nett oausgaben pro HzE+-Fall nicht
ausschließlich auf das beschriebene Phänomen formlose r Hil fen und die damit
verbundenen Auswirkung en auf die Ausprägung der Ke nnzahl zurückzufü hren.
Die Fallkosten stehen daher insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der
vertraglichen Beziehung zu den Leistungserbringern im Fokus der Stadt.
Auch die we itere St ärkung des Pf legekinderwesens ist eine ze ntrale Z ielsetzung
der Hansestadt Rostock, da hier noch deutliches Entwicklungspotenzial besteht.
Das Jugendamt Rostock ist aktue ll in einen umfassenden Umstrukturierungspro-
zess eingebunden. Im Juli 2006 wurden Jugendamt und Sozialamt zusammenge-
legt. Für den V eränderungsprozess mussten un d m üssen noc h alle
Voraussetzungen für die Neuausrichtung des Amtes inhaltlich und organisatorisch
im laufenden Dienstges chehen geschaffe n werden. Zusätzlic h war die V orgabe
eines erheblichen Stellenabb aus zu e rfüllen. Vor diesem Hintergrund wurden an-
dere Schwerpunkte gesetzt.
Strategisches Ziel des Amtes ist die st ärker s ozialräumliche Ausr ichtung der
Strukturen und Arbeitsprozesse, die Schaffung verlässlicher Arbeitsstrukturen in
den drei Regionen sowie ein gezielter, effektiver und auf die Wirkung gerichteter
Ressourceneinsatz.
59
Bundesweites Benchmarking HzE+
7.7. Kurzprofil der Stadt Siegen
Abbildung 39: Kontextindikatoren der Stadt Siegen
100,0
87,6
100,3
103,5
120,1
102,9
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Siegen 2007 M W = Index 100
Abbildung 40: Stadtprofil Siegen (Abweichungen vom Mittelwert)
-10,1
-3,6
-8,7
8,5
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen
HzE+Fällen*
Stadtprofil Siegen
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl
vom Mittelwert der Städte in Prozent)
Siegen we ist eine unterdurchschnittliche Falldichte und unterdurchschnittliche
Fallkosten aus, obwohl der Anteil stationä rer Hilfen über dem Durchschnitt liegt.
Dem entsprechend liegen auch die N ettoausgaben pro Einwo hner deutlich unter
dem Durchschnitt der Vergleichsstädte.
In Siegen wurde übe r die Vertragsge staltung mit den Anbietern und eine sozial-
räumliche Angebotsstruktur die Möglichkeit geschaffen, flexible ambulante Hilfen
einzurichten, die durch die Einbeziehung sozialräumlicher Ressourcen unterstützt
werden können. Von dieser Strategie wird eine weitere Senkung des Anteils stati-
onärer Hilfen erwartet.
60
Bundesweites Benchmarking HzE+
7.8. Kurzprofil der Stadt Viersen
Abbildung 41: Kontextindikatoren der Stadt Viersen
88,4
89,3
182,790,1160,8
108,2
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Viersen 2007 M W = Index 100
Abbildung 42: Stadtprofil Viersen (Abweichungen vom Mittelwert)
1,7
-22,2
27,9
-11,8
-50,0
-37,5
-25,0
-12,5
0,0
12,5
25,0
37,5
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen
HzE+Fällen*
Stadtprofil Viersen
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl
vom Mittelwert der Städte in Prozent)
Viersen hat auf die überdurchschnittlich hohe Zahl an Schulabgängern ohne Ab-
schluss mit der Entwicklung eines Projek tes "Übergangsmanagement" reagiert. In
einer fachbe reichsübergreifenden A rbeitsgruppe, in de r auc h Schulleite r einge-
bunden sind, wird e in Konzept zur Verbesserung des Überganges von der Schule
in den Beruf entwickelt. Die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule werden
dabei bereits ab der 7. Klasse einge bunden, diese frühe Einbindung und Aktivie-
rung werden sich zudem, so die Hoff nung, auch positiv auf die Abschlussquoten
auswirken.
Das Projekt soll zum Schuljahr 09/10 implementiert werden.
61
Bundesweites Benchmarking HzE+
Darüber hinaus weist V iersen unter vergleichsweise belasteten soziostrukturellen
Rahmenbedingungen eine weit überdurchschnittliche Falldichte aus. Diese ist vor
allem darauf zurückzuführen, dass in Viersen sehr frühzeitig und in einem hohen
Maße niedrigschwellige, formale ambulante Hilfen gewährt werden.
In diesem Jahr ist die Leistungsdichte im ambulanten Bereich nochmalig deutlich
angestiegen, dies in Ko mbination mit einer ebenfalls gestiegenen Inanspruch-
nahme stationärer Leistungen.
Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung im Leistungsgeschehen nicht mehr
ausschließlich auf die ge wollte Stärkung niederschwelliger frühzeitiger Hilfen zu-
rückgeführt.
Es wird angedacht, stärker auf die Zugangssteuerung insbesondere im ambulan-
ten Bereich zu achten. Für die nahe Zukunft ist eine Analyse durch Exte rne ge-
plant.
62
Bundesweites Benchmarking HzE+
8. Ergebnisse des fachlichen Au stausches über die Strukturen
für die Umsetzung des Schutz auftrages bei Ki ndeswohlge-
fährdungen
Unterschiede
bei der Zahl der
Meldungen
nach § 8a
SGB VIII
Im vergangenen Benchmarkingjah r haben die Vergleichsstädte die Zah l der Mel-
dungen von Kindeswohlgefährdungen erhoben und dabei eine enorme Streuung
festgestellt (zwischen 2,4 und 8,9 Meldungen von Kindeswohlgefährdungen pro
1.000 Einwohner unter 18 Jahre n). Dies gab Anlass, sich im aktuellen Bench-
markingjahr in e inem f achlichen Austausch mit den Strukt uren zur Umsetzung
des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen zu beschäftigen und Gründe für
die enorme Streuung der Werte zu erkunden.
Alle Städte beo bachten eine zunehmende Sensibilisierung in der Bevö lkerung
sowie in Inst itutionen, die Kinder, Jugend liche und Familien begleiten. Der hohe
Sensibilisierungsgrad führt auch zu einer Zunahme von Meldungen über mögliche
Kindeswohlgefährdungen. Dies ist zu be grüßen, da die Jugendämter durch die
Meldungen in ihrer Arbeit unterstützt werden. Allerdings führt die erhöhte Zahl an
Meldungen zu einer deutlich höheren Arbeitsbelastung im Allgemeinen Sozialen
Dienst.
Es ist davon auszugehen, dass die Z ahl der Me ldungen durch gute, p räventive
Maßnahmen und Ang ebote verringert werden kann. In welch em Maße die Zah l
der Meldungen von solchen Maßnahmen beeinflusst wird, ist jedoch nicht abzu-
schätzen.
Im Rahmen des fachlichen Austausches wurden erhebliche Unterschiede bei der
Gestaltung der Zugangswege und der Kla ssifizierung der Meldungen festgestellt.
Dies hat wiederum großen Einfluss auf die Zahl der Meldungen, so dass die erho-
benen Zahlen nicht als Indikator verwendet bzw. veröffentlicht werden können.
So wurden in der Stadt Bremerhaven aufgrund des sehr öffentlichkeitswirksamen
„Fall Kevin“ in de r Stadt Bremen stark standardisierte Zug angswege fes tgelegt.
Dort wird je de eingehende Meldung unabhängig von der me ldenden Person oder
Institution auf mögliche Kindeswohlgefährdunge n geprüft u nd entsprechend als
Meldung nach § 8a SGB VIII gezählt.
In Darmstadt hingegen w urden viele Ressourcen in die Bildung eines Netzwerkes
verschiedener Institutionen investiert, aus dem heraus viele Meldungen möglicher
Gefährdungen erfolgen. Da dieses getrennt von Meldungen aus der Bevölkerung
erfolgt, werden die Meldungen aus dem Netzwerk zwar als § 8a-Meldung bearbei-
tet, aber nicht als solche gezählt.
Projekte und
Modelle zur
Früherkennung
Die Städte haben in den vergangenen Monaten und Jahren verschiedene Projekte
und Modelle zur Früherkennung von möglichen Gefährdungen (Frühwarnsysteme)
und zur präventiven Unterstützung von Familien geprüft und eingeführt.
Die St ädte Potsdam, Siegen und Viersen entwickelten Ko nzepte für soge nannte
Begrüßungsdienste, die alle Familien mit neu ge borenen Kindern besuchen. Die
Evaluation der e rsten Umsetzungsphase läuft de rzeit, die Städte kö nnen aber
bereits über erste Erfahrungen berichten.
63
Bundesweites Benchmarking HzE+
Die He rausforderung be i der G estaltung eines solchen Systems besteht darin,
dass dieser Dienst sowohl ein Instrume nt der kommunalen Familien politik als
auch ein Ins trument des Kinderschutzes sein kann, sowohl Förderinstrument als
auch Überwachungsinstrument.
Die Städte s ind sich e inig darin, dass Kommunen sich bei der Einführung eines
solchen Instrumentes für eine Richtung positionieren sollten, um Interessenskon-
flikte zu vermeide n. Erste Erfahrungen der Städte Potsdam und Viersen m it dem
neuen Begrüßungsdienst sind durchweg positiv. Das Angebot wird in beiden Städ-
ten sehr gut von den jungen Familien angenommen, nach jüngsten Evaluierungen
lag die Quot e de r Inans pruchnahme be i über 96 Prozent. Beide Städte habe n
ihren Beg rüßungsdienst als ein dienstleistungsorientiertes, k ommunales Instru-
ment der Familienpolitik positioniert.
In Karlsruhe wurden sogenannte regionale „Startpunkte“ für junge Familien einge-
richtet. Nach der Ent bindung in Kliniken erhalten junge Elte rn Informationen der
Stadt Karlsruhe und die regionalen „Startpunkte“. Dort treffen die jungen Elt ern
auf Familien beraterinnen, könne n Begrüßun gsgeschenke abholen u nd weitere
Unterstützungen in Ansp ruch nehmen. Der entscheide nde Unterschied zu ande-
ren Ansätzen ist, dass hier die Lebensverhältnisse der Familien vor Ort nicht in
Augenschein genommen werden.
In der Stadt Mannheim wurde ein Netzwerk „Frühe Hilfen“ entwickelt, welches
aus sechs Bausteinen besteht: aufsuchend e Hilfen, Entlastung sangebote für Fa-
milien, st andardisierte Z ugangswege zu m Hilfes ystem, eine n Krise ndienst, spe-
ziellen Angebote für Betroffene und eine Koordinierungsstelle.
Der Krisendienst und die Koordinierungsstelle sind im Jug endamt verortet. Wenn
über da s Net zwerk Fä lle vo n mö glicher Kindeswohlgefährdung bek annt w erden
und die entsprechenden Familien dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, wer-
den die Meldunge n vom Krisendienst geprüft un d abgeklärt. Falls ein Hz E+-Fall
entsteht, wird dieser dann in de r Regie des Bezirkssozialdienstes weiter betreut.
Aufgaben der Koordinie rungsstelle sind eine Vernetzung nac h innen un d außen
sowie Unterstützung bei der Fall- und Fachberatung.
Aktuell werden zahlreich e neue Ansätze und Projekte bundesweit initiie rt. Zum
Beispiel wird die Hansestadt Rostock an einem Praxisbegleitprogramm des Lan-
des Mecklenburg-Vorpommern zur Qu alifizierung der Kinderschutzarbeit teilneh-
men.
Wenn zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung eine Entscheidung gegen den
Willen der Sorgeberechtigten herbeizuführen ist, wird die Anrufung des Familien-
gerichtes notwendig. Mit dem Ziel die Zusammenarbeit zwischen den Jugendäm-
tern un d Familienge richten zu verbe ssern, wur de von de r B undesregierung im
April 2 008 das Gesetz zur E rleichterung f amiliengerichtlicher M aßnahmen be i
Gefährdung des Kindeswohls vorgelegt.
Geändertes
Verfahren in
der Zusam-
menarbeit mit
dem Familien-
gericht
Hierzu w urde ins besondere das V erfahren dahingehend geändert, dass das Ge-
richt mit den Eltern und Kindern unter Hinzuziehung des Jugendamtes erörtern
soll, mit we lchen Maßnahmen einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls be-
gegnet werden kann. In diesem Gespräch wird noch einmal auf mögliche öffentli-
che Hilfen und die Folgen einer Nichtannahme notwendiger Hilfen hingewiesen.
64
Bundesweites Benchmarking HzE+
Dem Juge ndamt eröff net sich hier die Mög lichkeit, seinem Hilfsangebot durch
richterliche Autorität Nachdruck zu verleihen. Über die Ges etzesänderung wird
zudem verdeutlicht, dass da s Fam iliengericht verschiedene Gestaltungsmöglich-
keiten hat und auch andere Maßnahmen unterhalb eines Entzugs des Sorgerech-
tes anordnen kann.
Das neue G esetz verfolgt weiterhin das Ziel, die gerichtlichen Verfahren bei Kin-
deswohlgefährdungen zu beschleunigen. Zudem sind die Gerichte zukünft ig ver-
pflichtet, ih re Entscheidung in eine m angemessenen Zeit raum zu überprüfen,
auch wenn sie von einer Maßnahme abgesehen haben.
Das neue Verfahren birgt aber auch die Gefahr, dass Gericht und Jugendamt un-
terschiedliche Ansichten hinsichtlich der Eignung einer Maßnahme vertreten. Ein-
ander kon träre Einschätzungen un d Konzepte beide r Inst itutionen w ären einer
Annahme der Hilfe durch die Eltern eher abträglich. Ein weiterer Nachte il wird
darin geseh en, dass be i einem Erö rterungsgespräch mit de m Ziel eine r wenig
eingriffsintensiven Lösung der Gra d der Gefährdung für das Ki nd aus de n Augen
verloren werden kann.
Aus Sicht der Jugendämter ist es in Ergänzung zu den neuen Verfahrensregelun-
gen notwendig, ve rbindliche Absprachen mit den Gericht en zu treffen und ge -
meinsame Vorstellungen über die Auswahl geeigneter Maßnahmen zu entwickeln.
In allen Städten wird der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen diskutiert. In
Potsdam wurde bereits der Entwurf einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit
mit den Familiengerichten erstellt.
Im Fokus de r Jugendämter wird auch sein, wie si ch die Ver änderung des f amili-
engerichtlichen Verfahrens auf den Personalaufwand innerhalb des Juge ndamtes
auswirkt. In der Regel ist der stärkere Fokus auf Kommunikation statt schriftlicher
Berichtsregelung mit einem zeitlich höheren Aufwand verb unden. Di es zeigen
auch die Überleg ungen einzelner Städte, die sich mit der Quantifizierung der be-
nötigten Personalressourcen im Jugendamt auseinandersetzen.
65
Bundesweites Benchmarking HzE+
9. Ausblick
Der Benchmarkingkreis hat in diesem Jahr ne ben der fort laufenden Auswertung
des Leistung sgeschehens auf der Basis quant itativer Kennzahlen f achliche An-
sätze im Bereich der Meldungen nach § 8a SG B VIII bearbeitet. Im weiteren Pro-
jektverlauf we rden die dia gnostische Arbeit so wie d ie st euerungs- un d prozess-
relevanten Aspekte der Klärungs- und Diagnosephase in den Städten betrachtet.
Im Rahmen des qualitativen Benchmarking sich der Kreis ebenfalls über Projekte
im B ereich der Pr ävention un d soz ialraumorientierten o der zielgruppenspezifi-
schen Angeboten im Vorfeld der HzE+ ausgetauscht.
Des Weiteren können in diesem Proje ktjahr erstmalig die Erg ebnisse der Pilote r-
hebung zu den Outcom e-Kennzahlen ausg ewertet werden. Die Zie lerreichungs-
grade bei beendeten Hilfen zur Erz iehung wurden bereits in einigen Städten als
Erfassungsmerkmale eingeführt. Im Fokus der Auswertung stehen neben den ei-
gentlichen Ergebnissen z ur Ziele rreichung ins besondere auch die Erhebungsver-
fahren in den Städten.
In seiner künftigen Arbeit wird der Benchmarkingkreis weiterhin auf der Basis des
erarbeiteten quantitativen Kennzahlensets die Entwicklung des Leistungsgesche-
hens der Hilfen zur Erziehung+ auswerten. Dabei wird es im Wesentlichen darum
gehen, auszuwerten, wie sich die in den Städten installierten Steuerungsansätze
entwickeln, beispielsweise im Hin blick auf n icht-intendierte Steuerungswirkun-
gen. Auch die Be obachtung der bundesweiten Bedarfsentwic klung im Be reich
erzieherischer Hilfen+ wird im Fokus des Kreises stehen.
Über diese Auswertung hinaus wird sich der Benchmarkingkreis künftig verstärkt
fachlic austauschen, u.a. mittels Vo r-Ort-Recherchen in den Benchmarkingstäd-
ten zu spezifischen Steuerungsthemen.
66
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0213
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.07.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00