Mandari Insight

2009/0213

Benchmarking 'Hilfen zur Erziehung' hier: Bericht 2007

Magistratsvorlage 01.07.2009

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7Entwicklung der Erzieherischen Hilfen von 2005 bis 2008Fallzahlen (ohne Inobhutnahmen)#Veränderung in % zum Basisjahr 2005Ausgaben (in TEUR)2005
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2009/0213

5710 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.07.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0213 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Benchmarking "Hilfen zur Erziehung" 
hier: Bericht 2007 
 
Vorlage vom: 01.07.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. 
2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. 
3. Der Bericht ist dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
Anlagen: HzE bundesweit Bericht 2007 
Jahresvergleich 2005 bis 2008 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 01.07.2009 
 
Der Magistrat hat mit Beschluss 0053 vom 02.02.2005 entschieden, dass sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt dem 2005 gegründeten bundesweiten Benchmarkingkreis 
"Hilfen zur Erziehung +" (HzE+) mit dem Ziel anschließt, sich mit anderen Städten zu 
vergleichen, nach dem "Best-Practice-Prinzip" voneinander zu lernen und Hilfen zur 
Erziehung wirksamer und effizienter zu steuern.  
 
Der bundesweite Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung
++ legt in seinem vierten Bericht 
erstmalig einen Fokus auf die Entwicklung der Leistungen nach § 35 a  
SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche). Die zusätzlich 
durchgeführten Datenanalysen haben gezeigt, das diese auf teilweise zu geringen Fallzahlen 
beruhen, und ebenfalls sehr spezifische Landesregelungen zu beachten sind. Es konnte 
daher für diesen Bereich keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden. 
 
Wie im Vorjahr ist der fachliche Austausch über die Problematik von 
Kindeswohlgefährdungen ein wichtiges Thema geblieben, die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hat aufgrund der erhobenen Daten und Berichte im Benchmarkingkreis das Darmstädter 
Modell „Kinder schützen – Familien fördern“ entwickelt, das im April 2009 seine Arbeit 
aufgenommen hat. 
 
Im vierten Bericht wird über den fachlichen Austausch des Benchmarkingkreises 
insbesondere zum Thema Kinderschutz, frühe Hilfen und Frühwarnsysteme berichtet. Die 
Diskussion dieser Themen forcierte die rasche Konzeptentwicklung des Darmstädter Modells 
wesentlich. 
 
Die Zahl der Erziehungshilfefälle ist in Darmstadt von 755 (2005), über 719 (2006) auf 623 
im Jahr 2007 gesunken, damit verbunden auch die Ausgaben. Sind 2005 noch 15 Millionen 
Euro aufgewendet worden, waren es 2007 nur noch 14 Millionen und 2008 13,5 Millionen 
Euro. Das 2006 vom Städtischen Sozialdienst in Kooperation mit freien Trägern entwickelte 
und dann eingeführte neue Verfahren der „passgenauen Hilfen“ (Zentraler Aspekt hierbei ist 
eine verbesserte sozialpädagogische Diagnostik) hat zu geringeren Fallzahlen und damit 
verbunden auch Ausgaben geführt, und dies alles ohne Qualitätsverluste. 
 
Die Fallzahlen haben sich im Zeitraum 2005 bis 2008 um 18 %, die Ausgaben  
um 10 % verringert. In den Jahren 2006 bis 2008 konnten so insgesamt fast 2,7 Millionen 
Euro im Bereich der Erzieherischen  eingespart werden (siehe Anlage). 
 
Die Bewertung des Zielerreichungsgrades einer Hilfe ist eine in der Fachwelt Deutschlands 
nach wie vor heftig geführte Diskussion. Die Benchmarkingstädte konnten sich auf fünf 
Bewertungsstufen einigen. Der Bewertungsgegenstand sind die individuell im Hilfeplan 
festgesetzten Ziele (S.45). Für Darmstadt sind erste Ergebnisse für 2011 zu erwarten. 
 
Soziale Rahmenbedingungen wirken sich entlastend auf die Situation in Familien aus. 
Kommunale Investitionen für präventive Arbeit mit jungen Menschen sind daher weiterhin 
unverzichtbar.  
 
 
 
 
 
 
Die wichtigsten Erkenntnisse bzw. Handlungsempfehlungen aus dem vierten 
Benchmarkingbericht: 
 
Ergebnisse:

3 
... 
1. In fast allen Städten sind die Fallzahlen und Ausgaben gestiegen, in Darmstadt zum dritten 
mal in Folge gesunken. Die 2005 eingeleiteten Steuerungsmassnahmen sind also effektiv, und 
werden nachhaltig im Prozess realisiert. 
 
2. Die Leistungsdichte (s. Seite 25 des Berichtes) ist in Darmstadt die zweitniedrigste aller 
Städte und die niedrigste im Bereich der alten Bundesländer, das zeigt, dass gute Pädagogik 
und gute Steuerungsmaßnahmen sowie Wirtschaftlichkeit sich nicht ausschließen. 
 
3.  In Darmstadt korrespondiert der Wert der Leistungsdichte mit den ausgewiesenen 
Nettoausgaben (S.36) pro Einwohner, die bereits zum vierten mal in Folge gesunken sind. 
Beide Werte liegen im Vergleich merklich unter dem Mittelwert. Es zeigt nach wie vor wie 
effektiv die eingeleiteten Steuerungsmassnahmen wirken. 
 
4.  Der Anteil der ambulanten Hilfen ist gesunken, bedingt durch die Einführung 
„passgenauer Hilfen“ werden noch mehr spezialisierte Angebote benötigt. 
 
Handlungsempfehlungen:
 
 
1. Das Jugendamt soll mit Trägern der Jugendhilfe weitere bedarfsgerechte ambulante, 
möglichst wohnortnahe Angebote, entwickeln. 
 
2. Durch interne und externe Fortbildungen soll die hohe Qualifizierung der 
sozialpädagogischen Fachkräfte im Städtischen Sozialdienst erhalten bleiben. Alle frei 
werdenden Stellen müssen umgehend besetzt werden. 
 
3. Das Fall- und das Finanzcontrolling im Bereich der Erzieherischen Hilfen soll mit einem 
Verlaufscontrolling kombiniert werden. 
 
 
 
Darmstadt, 01.07.2009 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat 
 
Anlage

anlage 1

122426 Zeichen

Bundesweites Benchmarking der  
Hilfen zur Erziehung+ 
 
Kennzahlenvergleich 2007 
20.11.2008

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
   
ImpressumImpressum
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erstellt für die teilnehmenden Städte:
Bremerhaven
Darmstadt
Karlsruhe
Mannheim
Potsdam
Rostock
Siegen
Viersen
Das con_sens-Projektteam:
Miriam Kohlmeyer
Jens Kretzschmar
Petra Bolte
Titelbild:
www.aboutpixel.com
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11  x  D-20148 Hamburg
Tel.: 0 40 – 688 76 86 20  x  Fax:  0 40 - 41 35 01 11
consens@consens-info.de
www.consens-info.de

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis
 
 
 
 
1. Vorbemerkung............................................................................................................ 7 
2. Methodik und Vorgehen im Benchmarking .................................................................... 8 
3. Kontextindikatoren ................................................................................................... 10 
3.1. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug nach SGB II........................................................... 10 
3.2. Schulabgänger ohne Abschluss................................................................................... 13 
3.3. Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche sowie Alleinerziehende........................ 14 
3.4. Angebote der Kindertagesbetreuung............................................................................. 16 
3.5. Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ........................................... 20 
3.6. Kontextindikatoren in der Zusammenschau .................................................................. 21 
4. Outputindikatoren..................................................................................................... 24 
4.1. Dichte der HzE+-Fälle insgesamt................................................................................. 24 
4.2. Entwicklungen bei den ambulanten Hilfeformen............................................................ 27 
4.3. Entwicklungen bei den stationären Hilfeformen ............................................................. 30 
5. Inputindikatoren....................................................................................................... 35 
5.1. Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner und pro Fall....................................................... 35 
5.2. Personalressourcen ................................................................................................... 41 
6. Outcomeindikatoren.................................................................................................. 44 
6.1. Bewertung des Zielerreichungsgrades im Einzelfall ........................................................ 44 
6.2. Durchschnittliche Verweildauer (für die interne Analyse) ................................................ 45 
7. Kurzprofile der Benchmarkingstädte........................................................................... 47 
7.1. Kurzprofil der Stadt Bremerhaven................................................................................ 48 
7.2. Kurzprofil der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................................ 50 
7.3. Kurzprofil der Stadt Karlsruhe..................................................................................... 52 
7.4. Kurzprofil der Stadt Mannheim ................................................................................... 54 
7.5. Kurzprofil der Stadt Potsdam...................................................................................... 56 
7.6. Kurzprofil der Hansestadt Rostock............................................................................... 58 
7.7. Kurzprofil der Stadt Siegen ......................................................................................... 60 
7.8. Kurzprofil der Stadt Viersen ........................................................................................ 61 
8. Ergebnisse des fachlichen Austausches über  di e St rukturen für d ie 
Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen ...................................... 63 
9. Ausblick .................................................................................................................. 66

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
AbbildungsverzeichnisAbbildungsverzeichnis
 
 
 
 
Abbildung 1: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen...................................................... 11 
Abbildung 2: Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld nach SGB II...................................... 12 
Abbildung 3: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen...................................................... 13 
Abbildung 4: Schulabgänger ohne Abschluss ..............................................................................14 
Abbildung 5: Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche ................................... 15 
Abbildung 6: Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II........................... 15 
Abbildung 7: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen 
Formen von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege ..................... 17 
Abbildung 8: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten und in 
registrierter Kindertagespflege ................................................................................18 
Abbildung 9: Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in 
Kindertageseinrichtungen.......................................................................................19 
Abbildung 10: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro 
Einwohner unter 21 Jahren....................................................................................21 
Abbildung 11: Beschreibung der Netzgrafiken ...............................................................................22 
Abbildung 12: Netzgrafiken der am Benchmarking beteiligten Städte...............................................23 
Abbildung 13: Dichte der HzE+-Fälle am 31.12. insgesamt............................................................25 
Abbildung 14: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle am 31.12. .........................................................27 
Abbildung 15: Anteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12............................. 27 
Abbildung 16: Dichte der stationären HzE+-Fälle am 31.12. ..........................................................31 
Abbildung 17: Anteil der stationären HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12. ............................. 31 
Abbildung 18: Anteile der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und der sonstigen 
stationären HzE+-Fälle an allen stationären HzE+-Fällen am 31.12............................ 33 
Abbildung 19: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege am 
31.12. ................................................................................................................33 
Abbildung 20: Netto-Gesamtausgaben HzE+ pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre ............................. 36 
Abbildung 21: Netto-Gesamtausgaben HzE+ pro Fall am 31.12.....................................................36 
Abbildung 22: Netto-Gesamtausgaben pro EW unter 21 Jahren differenziert nach 
Aufgabengebieten .................................................................................................39 
Abbildung 23: Anteile der Ausgaben für einzelne Aufgabenfelder an den Netto-
Gesamtausgaben ..................................................................................................40 
Abbildung 24: Bewegtes Volumen HzE+ pro vollzeitverrechneten Mitarbeiter im 
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).........................................................................41 
Abbildung 25: Vollzeitverrechnete Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) 
und der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) pro 100 Fälle HzE+ ................................42 
Abbildung 26: Interne vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben der HzE+ 
pro 100 Fälle.......................................................................................................43 
Abbildung 27: Kontextindikatoren der Stadt Bremerhaven ..............................................................48

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 28: Stadtprofil Bremerhaven (Abweichungen vom Mittelwert)..........................................48 
Abbildung 29: Kontextindikatoren der Wissenschaftsstadt Darmstadt...............................................50 
Abbildung 30: Stadtprofil Darmstadt (Abweichungen vom Mittelwert)..............................................50 
Abbildung 31: Kontextindikatoren der Stadt Karlsruhe....................................................................52 
Abbildung 32: Stadtprofil Karlsruhe (Abweichungen vom Mittelwert) ...............................................52 
Abbildung 33: Kontextindikatoren der Stadt Mannheim..................................................................54 
Abbildung 34: Stadtprofil Mannheim (Abweichungen vom Mittelwert)..............................................54 
Abbildung 35: Kontextindikatoren der Stadt Potsdam.....................................................................56 
Abbildung 36: Stadtprofil Potsdam (Abweichungen vom Mittelwert) ................................................56 
Abbildung 37: Kontextindikatoren der Hansestadt Rostock .............................................................58 
Abbildung 38: Stadtprofil Rostock (Abweichungen vom Mittelwert) .................................................58 
Abbildung 39: Kontextindikatoren der Stadt Siegen........................................................................60 
Abbildung 40: Stadtprofil Siegen (Abweichungen vom Mittelwert) ...................................................60 
Abbildung 41: Kontextindikatoren der Stadt Viersen.......................................................................61 
Abbildung 42: Stadtprofil Viersen (Abweichungen vom Mittelwert) ..................................................61 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TabellenverzeichnisTabellenverzeichnis
 
 
 
 
 
Tabelle 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten............................................................................9 
Tabelle 2: Raster für die Bewertung von Zielerreichungsgraden......................................................45

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Die teilnehmenden Städte mit Ansprechpartnern des bundesweiten Benchmarking 
der Hilfen zur Erziehung+  
 
Stadt Name E-Mail 
 
Bremerhaven Rainer Düsterloh rainer.duesterloh@magistrat.bremerhaven.de 
Bremerhaven Frank Lilkendey frank.lilkendey@magistrat.bremerhaven.de 
Darmstadt Thomas Gehrisch thomas.gehrisch@darmstadt.de 
Darmstadt  Markus Emanuel markus.emanuel@darmstadt.de 
Karlsruhe Michael Petermann michael.petermann@sjb.karlsruhe.de 
Karlsruhe Michael Walter michael.walter@sjb.karlsruhe.de 
Mannheim Hans-Georg Rettenmaier hans-georg.rettenmaier@mannheim.de 
Mannheim Ulrike Scheurich Ulrike.scheurich@mannheim.de 
Potsdam Oliver Wollmann oliver.wollmann@rathaus.potsdam.de 
Potsdam Ilona Köhler ilona.koehler@rathaus.potsdam.de 
Rostock Winfried Schulz winfried.schulz@rostock.de 
Rostock Birgit Erdmann  birgit.erdmann@rostock.de 
Siegen Agnes Juchem-Voets a_juchems@siegen.de 
Siegen Andreas Liedtke a_liedtke@siegen.de 
Viersen Noosha Aubel noosha.aubel@viersen.de 
Viersen Rüdiger Philipps ruediger.philipps@viersen.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkung: Zur besseren Les barkeit wur de dieser Be richt in der m ännlichen 
Sprachform gehalten. Alle Aussagen gel ten jedoch grundsätzlich für s owohl 
männliche wie weiblich e Persone n, sofern aus dem Kontex t nicht ausdr ücklich 
etwas Anderes hervorgeht.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
1. Vorbemerkung 
 
Der bundesweite Benchmarkingkreis von Hilfen zur Erziehung+ legt seinen vierten 
Bericht vor. 
 
Anhand der Zeitre ihenbetrachtungen ko nnten im fachlichen Austausch die Aus-
wirkungen verschiedener Strategien und Gestaltun gsformen auf das Leistu ngsge-
schehen im Bereich der HzE+ herausgearbeitet werden.  
 
Die Strategien der Städte und deren Wirkungen sind sehr gut an den verg leichen-
den St adtprofilen abzulesen. Dies g ibt den Städten ne ben dem fachlichen Aus -
tausch im  Kreis wichtige Hinw eise für die ständige  Überp rüfung und 
Weiterentwicklung ihrer Strategien.  
 
Ein Fokus bei der Analyse lag auf der Bet rachtung der Entwicklung der Leistun-
gen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und 
Jugendliche.  
 
Wie im Vorjahr ist der fachliche Austausch über die Problematik von Kindeswohl-
gefährdungen ein w ichtiges Thema innerhalb des Benchmarkingkreises. Es gibt 
deutliche Hinweise darauf, dass die öffe ntliche Diskussion und Aufmerks amkeit 
zu Steigerungen bei den Fallzahlen geführt haben. 
 
In diesem Bericht w ird über den f achlichen Austausch des Benchmarkingkreises 
insbesondere zum Them a Kindesschutz, frühe H ilfen und Frühwarnsysteme be-
richtet. Hie r sind nur die Ansätze und Praxisbeispiele e rwähnt, übe r die im 
Benchmarkingkreis beraten wurde. D .h. mittlerweile hat sich insbesondere beim 
Thema Kindesschutz und frühe Hilf en vi el get an und die Städt e habe n weitere  
Ansätze installiert.  
 
 
 
    7

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
2. Methodik und Vorgehen im Benchmarking  
 
Betrachtungs-
gegenstand 
Im Rahmen des Benchmarking vergleichen die Städte ihre erzieherischen Hilfen+. 
Ausgewertet werden dabei Fallzahlen, Ausgaben für Hilfe zur Erziehung+ und die 
soziostrukturellen Rahmenbedingungen, unter denen die Jugendämter agieren.  
 
Über die klassischen Hilfen zur Erzie-
hung nach den §§ 27 bis 35 SG B VIII 
hinaus so llen die erzieh erischen H ilfen 
der am Benchmarking beteiligten Städte 
so umfassend wie möglich abgebildet 
werden.  
Daher werden auch we itere Leistungen 
nach dem SGB VIII berücksichtigt, was 
durch den B egriff Hi lfen zur Erz iehung+ 
(HzE+) verdeutlicht wird. 
 
Eine Auflistung der insgesamt betrachte-
ten Le istungen nach de m SGB VIII ist  
dem ne benstehenden Kasten zu ent-
nehmen. 
Viele Leistungen könne n sowohl in am-
bulanter als  auch stationärer Form  er-
bracht werden. Eine Zu ordnung erf olgt 
entsprechend der tatsächlichen Ausge-
staltung der Hilfen in den Städten. 
 
Der K ennzahlenvergleich basiert  auf  ei-
ner Stichtagserhebung der Fä lle. Da ein 
Maßnahmewechsel in der EDV meist als 
Neufall gezählt wird, würde es bei der 
Bildung vo n Jah ressummen in vie len 
Städten noch zu Do ppelzählungen kom-
men.  
Die Zahl der Fälle lässt keine Aussagen 
zur Zahl der Personen zu, die Leistungen 
erhalten. Bei familienbe zogenen Hilfen 
können in einem Fall mehrere Personen 
betreut werden. 
 
Hilfen zur Erziehung+ 
Leistungen gemäß SGB VIII 
 
Ambulant 
§ 27(3) Pädagogische Hilfen i.V.m. the-
rapeutischen Leistungen
§ 29 Soziale Gruppenarbeit 
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungs-
helfer 
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe 
 
Ambulant / Stationär 
(nach konkreter Ausgestaltung zuzurechnen) 
§ 19 Gemeinsame Wohnformen für 
Mütter / Väter und Kinder 
§ 20 Betreuung von Kindern in Not-
situationen 
§ 21 Unterbringung zur Erfüllung der 
Schulpflicht 
§ 27(2) Flexible erzieherische Hilfen 
§ 34 Sonstige betreute Wohnformen 
§ 35 Intensive Sozialpädagogische 
Einzelbetreuung 
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch 
behinderte junge Menschen 
§ 41 Hilfen für junge Volljährige 
 
Stationär 
§ 33 Vollzeitpflege 
§ 34 Heimerziehung 
§ 42 Inobhutnahmen 
 
Als Ausgaben werden in der Regel die verausgabten Mittel laut den Rechnungser-
gebnissen des Berichtsj ahres darg estellt. Lediglich bei den Person alkosten wird 
auf eine k alkulatorische Darste llung anhand von Durchschnittswerten de r Kom-
munalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) zurückgegriffen, da diese den Rechnungser-
gebnissen nicht isoliert zu entnehmen sind. 
 
Bei dem Ver gleich von Städt en anhand von Ken nzahlen sind auch immer  deren 
individuelle Rahmenbe dingungen und Au sgangslagen zu berücksichtigen. Das 
Leistungsgeschehen ist aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. 
 
 
    8

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Kontextindikatoren geben Hinweise auf die soziostrukturellen Rahmenbedingun-
gen, unter denen die ein zelnen Städte agieren und die die Inanspruchnahme von 
HzE+ beeinflussen. 
Gliederung des 
Kennzahlensets 
 
Über Inputindikatoren werden die Ressourcen betrachtet, die in die Leistungen 
nach dem SGB VIII eingebracht werden. Dies sind in erster Linie finanzielle und 
personelle Mittel. 
 
Outputindikatoren zeigen die erbrachten Leistungen, ausgedrückt in der Zahl der 
Fälle und Anteile verschiedener Leistungsarten an der Gesamtzahl der Fälle. 
 
Was die geleisteten Hilfen zur Erziehung+ für die Leistungsempfänger, ihr Umfeld 
und das Gemeinwesen tatsächlich bewirken, wird anhand von Outcomeindikato-
ren gemessen. 
 
Basis  
Einwohner 
Da die am Benchmarking teilnehmenden Städte sich in ihr er Größe u nterschei-
den, ist es üblich, verg leichende Kennzahlen auf die Zahl der Einwohner zu be-
ziehen. Beim Benchmarking der HzE+ wird hierfür - entsprechend der Zielgruppe 
der Hilfen - die  Zahl der Einwohner unter 21 Jahren ve rwendet. Veränderungen 
bei der Zahl der Einwohner können somit auch Auswirkungen auf die Ausprägung 
einzelner K ennzahlen haben. Die fo lgende Tabe lle zeigt die am Benchmarking 
teilnehmenden Städte, deren Einwohnerzah len, sowie die V eränderung der Zahl 
der Einwohner unter 21 Jahren gegenüber dem Vorjahr. 
 
Tabelle 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten 
Stadt Abkürzung Einwohner  
am 31.12.2007 
mit Haupt - und 
Nebenwohnsitz 
Einwohner 0 bis unter 21 
Jahre am 31.12.2007  
mit Haupt- und Neben-
wohnsitz 
Einwohner 0 bis unter 
21 Jahren - Verände-
rung zum Vorjahr 
   absolut Anteil an EW 
gesamt in % absolut in % 
 Bremerhaven  BHV 114.060 23.521 20,6 % -840 -3,45 %
 Darmstadt  DA 152.629 27.994 18,3 % 274 0,99 %
 Karlsruhe  KA 301.441 53.726 17,8% 67 0,12 %
 Mannheim  MA 326.964 60.649 18,5 % -59 -0,10 %
 Potsdam  P 156.321 28.246 18,1 % 3 0,01 %
 Rostock  HRO 206.603 33.070 16,0% -919 -2,70 %
 Siegen  SI 110.995 20.726 18,7 % -489 -2,30 %
 Viersen  VIE 78.026 16.261 20,8% -234 -1,42 %
 8 Städte insgesamt 1.447.039 264.193 18,3 %   
 
 
 
    9

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
3. Kontextindikatoren 
 
3.1. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug nach SGB II 
 
Durch verschiedene Untersuchungen gerieten in den vergangenen Jahren die f i-
nanzielle A rmut von Kindern un d damit verbundene schlecht ere Entwicklungs-
chancen im mer häufig er in den Fokus der Öffen tlichkeit. Zu  nennen sin d hier 
unter anderem die UNICEF-Studie zur Ki nderarmut in reichen Ländern aus dem 
Jahr 2005, der 2. A rmutsbericht der Bundesregierung 2005, der Kinde r-Report 
2007 des Deutschen Kinderhilfswerkes, der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der 
Bundesregierung 2 008 oder der UNICEF-Bericht zur Lage von K indern in 
Deutschland aus dem Mai 2008. 
 
In allen Studien ko nnte beobachtet werden, dass finanziell schwache, sozial be -
nachteiligte Kinder sich ungesünder ernähren und wenige r bewegen, schlechtere  
Bildungschancen un d m angelhafte Ausbildungsmöglichkeiten haben , bedeutend 
geringere Möglichke iten haben, soziale und k ulturelle Angebo te ang emessen zu 
nutzen.  
 
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass in armen und sozial benach-
teiligten Familien eine Anfälligkeit für Überforderungssituationen und K risen be-
steht und die u ngünstigen Rahm enbedingungen auch zu einer hö heren 
Notwendigkeit von familienunterstützenden Hilfen führen können. 
 
Kinderarmut steht nicht für sich, die  Armut der Kinder ist die Armut de r Eltern. 
Wesentliche Armutsrisiken sind laut den genannten Studien Arbeitslosigkeit, nied-
riges Erwerbseinkommen und eine g eringe Arbeitsmarktintegration von  Al leiner-
ziehenden. Daher w ird im Bench marking der HzE + eine hohe Zahl von 
Arbeitslosen sowie eine h ohe Zahl von Personen mit Bezug v on Leistungen zum 
Lebensunterhalt n ach dem SGB II ( Arbeitslosengeld 2 un d Sozialgeld) als eine  
besonders belastende Rahmenbedingung gesehen. 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Zahl der Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jah-
ren pro 10 0 Einwohne r gleichen A lters. Wie oft Personen arbe itslos ge meldet 
sind, ist in den Vergleichsstädten teilweise sehr unterschiedlich.  
 
Besonders s chwierige soziostrukturelle Rahmenbedingungen sind in diese r Hin-
sicht – wie auch in den Vorjahren – für die Städte Bremerhaven und Rostock fest-
zustellen. Vergleichsweise positiv s tellen sich diese Rahm enbedingungen in 
Karlsruhe, Darmstadt und Mannheim dar.  
 
In allen Städten ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich der Jahre 2006 und 2007 
gesunken. 
 
    10

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
Abbildung 1: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen  
KeZa 1: 
Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen am 31.12. 
 pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz
6,6
5,3
11,3
8,8
8,4 8,5
13,2
5,6
4,5
5,0
6,2
10,6
6,9 7,1 7,4
14,1
6,2
7,3
0
2
4
6
8
10
12
14
16
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
2006 2007
 
 
In der Abbildung 2 auf der folgenden Seite ist die Zahl der Bezieher von Arbeitslo-
sengeld 2 oder Sozialgeld zwischen 1 5 und 65 Jahren pro 100 altersgleiche Ein-
wohner dargestellt. 
 
Deutlich wird bei einer differenzierten Betrachtung verschiedener Altersgruppen, 
dass Kinder unter 15 Jahren wesent lich stärker auf den Bezug von Sozialleistun-
gen angewiesen sind als andere Altersgruppen. 
 
Weiterhin ist  zu erkenne n, dass die Zahlen von Arbeitslosen und von Pe rsonen 
mit Bezug v on Arbeitslo sengeld 2 o der Sozialgeld mite inander kor respondieren. 
Alle Städte mit hohen Arbeitslosenquoten haben auch hohe Dichten von Leis-
tungsbeziehern nach dem SGB II. 
 
    11

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
Abbildung 2: Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld nach SGB II 
KeZa 5 und 6: 
Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld 
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz 
(differenziert nach Altersgruppen)
41,4
20,5
15,4
22,1 21,7
36,9
19,4
20,3
24,724,5
8,6
6,5
8,7
11,1
17,0
18,1
13,3 13,5
25,6
10,5
8,5
11,3
12,9
20,2
12,5 12,6
14,3
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
0 bis unter 15 Jahre 2007 15 bis unter 25 Jahre 2007 0 bis unter 65 Jahre 2007
 
 
Im Vergleich mit dem Vorjahr fällt auf, dass insbesondere in der Altersgruppe der 
15- bis unter 25-Jährigen die Dichte der Empfänger von Arbeitslosengeld 2 oder 
Sozialgeld deutlich gestiegen ist (im  Mittel der Benchmarkingstädte von 8,6 auf 
13,5). Der stärkste Anstieg ist in Siegen (von 9,8 auf 1 8,1), Bremerhaven (von 
16,5 auf 24,5) und Rostock (von 11,8 auf 17,0) zu beobachten.  
 
Die Dichte der Arbe itslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren ist hing egen in 
fast allen Städten – außer in Rostock – gesunken. 
 
Eine interne Auswertung der St adt Rostock hat ergeben, dass dort hauptsächlich 
junge Männer von Arbeitslosigkeit bedroht sind, während sich junge, von Arbeits-
losigkeit be drohte Fraue n mobiler zeigen und e ine größere Bereitsch aft habe n, 
außerhalb Rostocks nach neuen Perspektiven zu suchen. 
 
 
    12

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
Abbildung 3: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen 
KeZa 1.1: 
Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen am 31.12. 
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz
5,1
1,6
1,0
3,7
4,8
2,8
3,0
4,7
2,3
1,3
1,0
4,1
3,4
2,4
2,7
2,5
2,6
2,4
0
1
2
3
4
5
6
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
2006 2007
 
 
 
3.2. Schulabgänger ohne Abschluss 
 
Ein entsche idender Fakt or für das Erle rnen ei nes Be rufes u nd die un abhängige 
Gestaltung des eigenen Lebens junger Menschen ist eine gute Schulbildung. Ohne 
einen Schulabschluss verfügen Jugendliche nur eingeschränkt über die Möglich-
keit, sich berufliche Perspektiven zu erarbeiten. Die Wahrnehmung, keine berufli-
che Zukunft  zu haben,  erhöht de n Druck au f junge Me nschen, kan n zu  
Ausgrenzungen un d Frus trationen fü hren. De rartige Belastun gssituationen erhö-
hen auch die Wahrscheinlichkeit, dass in Familien Krisensituationen und ein Be-
darf an erzieherischen Hilfen entstehen. 
 
Eine hohe Zahl von Jugendli chen, die ohne Abschluss die Sch ule verlassen, stellt 
daher eine ungünstige Rahmenbedingung für die Kinder- und Jugendhilfe dar. 
 
Die Grafik auf der folgenden Seite zeigt, dass sich die am Benchmarking beteilig-
ten Städte in Bezug auf diesen Kontextindikator deutlich unterscheiden. 
 
Während Karlsruhe und Mannheim mit 0,3 und 0,4 Personen je 100 Einwohner 
im Alter von 15 bis unter 21 Jahre n sehr niedrige Quoten aufweisen, verlassen in 
Bremerhaven und V iersen rechne risch 1,7 bzw.  2,1 von 1 00 Jug endlichen in  
dieser Altersgruppe die Schule ohne Abschluss. Diese beiden Städte unterliegen 
damit deutlich schlechteren Rahmenbedi ngungen. Auch Pots dam hat eine deut -
lich überdurchschnittliche Quote von Schulabgängern ohne Abschluss. 
 
 
    13

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 4: Schulabgänger ohne Abschluss 
KeZa 3: 
Schulabgänger ohne Abschluss 
pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahre
1,92
0,83
0,58
0,74
1,67
0,99
0,88
1,94
1,19
1,74
0,00
0,33
0,42
1,43
0,84
1,19
2,10
1,15
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
2006 2007
 
 
 
3.3. Von Sc heidung betroff ene Kinder  und J ugendliche sowie Alleiner-
ziehende 
 
Ein bedeutender Be lastungsfaktor für Kinder un d Familien ist  die Trennung der  
Eltern. Hierdurch wird nicht nur das  Umfe ld eines Kindes v erändert, es droht 
auch der V erlust wichtiger emotionaler Bindungen. Die Wah rscheinlichkeit, dass 
Familien Unterstützung durch erzieherische Hilfen benötigen ist in Trennungssitu-
ationen deutlich höher als bei intakten Familien. 
 
Nach eine r Tre nnung ve rschlechtern sich insbes ondere für die dann alle inerzie-
henden Elternteile häufig die finanziellen Rahmenbedingungen. 
 
Heute ist eine große Zahl von Eltern nich t verheiratet, die Zahl der Familien ohne 
Trauschein nimmt kont inuierlich zu. Trenn ungen in diese n Familien werden in  
keiner Statistik registriert. Daher ist die Zahl der von Trennungssituationen betrof-
fenen Kinder insgesamt in eine r Kommune leider nicht erhebbar. Ebenso gibt es  
noch keine genauen Daten über die Zahl von Alleinerziehenden in einer der betei-
ligten Kommunen. 
 
Erhebbar sind dagegen die Za hl der von Scheidung betroffenen Kinder und Ju-
gendlichen sowie die Zahl der Alleinerziehenden, die laufende Hilfe zum Lebens-
unterhalt nach dem SGB II e rhalten. Diese Zahlen we rden von den am  
Benchmarking beteiligten Städten als wei tere Indikatoren für belastende Famili-
ensituationen betrachtet. 
 
 
    14

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 5: Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche 
KeZa 12: 
Von der Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre - Zeitreihe
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
2005 2006 2007
2005 1,11 0,88 1,27 1,16 0,63 1,10 0,00 0,92 1,01
2006 1,03 0,78 1,13 1,07 0,95 1,13 0,00 1,09 1,03
2007 1,00 0,64 1,20 1,17 0,60 1,19 0,00 0,92 0,96
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
Abbildung 6: Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II 
KeZa 14: 
Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II
pro 1000 Einwohner von 15 bis unter 65 Jahre - Zeitreihe
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
2005 2006 2007
2005 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2006 28,1 10,9 10,7 13,5 15,3 21,8 0,0 0,0 16,7
2007 29,3 11,3 11,1 13,2 14,9 22,3 0,0 15,5 16,8
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
 
    15

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Die Zahl der von Scheidung bet roffenen Kinder und Jugendlichen bewegt sich in 
Bremerhaven, K arlsruhe, Mannhe im un d Rostoc k auf  einem  ähn lich ho hen Ni-
veau. In Potsdam ist der Wert für das Berichtsjahr vergleichsweise niedrig, nach-
dem in den  vergangenen zwei Jahr en von 2005 bis 2006 die Dichte der vo n 
Scheidung betroffene n K inder un d Jugendlichen stark angestiegen ist.  D as Ju-
gendamt der Stadt Potsdam beobachtet eine zunehmende Problematik mit ersten 
Fällen von Kindeswohlgefährdungen in Trennungs- und Scheidungssituationen. 
 
In Bremerhaven und Rostock kommt eine vergleichsweise hohe Zahl von Alleiner-
ziehenden mit Bezug von Leist ungen nach dem SGB II hinzu. Allerdings ist dies 
wohl eher auf die allge meine Arbe itsmarktlage in diesen St ädten zurüc kzufüh-
rend, als auf die Zahl von Trennungen oder Scheidungen.  
 
Die Z ahl der Be darfsgemeinschaften Alleinerziehender n ach dem SG B II k orres-
pondiert in allen Stä dten deut lich mit de r Zahl  der Le istungsberechtigten nach  
dem SGB II im Alter von 0 bis unter 65 Jahren insgesamt (vergleiche Abbildung 2 
auf Seite 12). 
 
 
3.4. Angebote der Kindertagesbetreuung 
 
Angebote der Kindertagesbetreuung haben die Aufgabe, Kinder im Alter von 0 bis 
unter 14 Jahren zu betreuen und zu förd ern. Neben einer besseren Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf werden Familien durch Kinderbetreuungsangebote in ihrer 
Erziehung unterstützt.  
 
Ein gut ausgebautes Kinderbetreuungssystem lässt daher erwarten, dass Förder-
bedarfe, erzieherische Bedarfe und auch Bedarfe an  er zieherischen Hi lfen hi er-
über frühzeitig erkannt und mit schnelle n, we nig eing riffsintensiven H ilfen o der 
sogar in de r Regele inrichtung aufg efangen we rden kö nnen. Die Kindertages-
betreuung trägt regelmäßig zu einer Entlastung von Familien bei. 
 
In der folgenden Grafik ist eine Gesamtquote der betreuten Kinder im Alter von 0 
bis unter 14 Jahren abgebildet. Dabei wurde die Betreuung in Kindertagesstätten, 
Kindertagespflege und in sonstigen Betreuungsformen berücksichtigt. 
 
 
    16

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 7: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen For-
men von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege 
KeZa 11: 
Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen Formen von Kindertagesbetreuung und in 
registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 14 Jahren mit Haupt- und Nebenwohnsitz
22,3
13,2
9,5 11,8 14,7 17,1
20,6
24,3
34,5
28,8
29,5
62,0
53,4
25,4
20,6
0,0
15,6
34,8
0,6 0,8
1,6
1,4
1,0
2,2
1,4
0,6
1,2
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
sonstige Formen v. Betreuung 2007 Tageseinrichtungen  2007 in registrierter Tagespflege 2007
 
 
Die vergleichsweise hohe Quote v on Bremerhaven im Bereich der sonstigen Be-
treuungsformen ist auf einen verstärkten Ausbau v on Ganztagsschulen zurückzu-
führen, die in dieser K ategorie berücksichtigt werden. In Sieg en und Viersen ist 
die Bet reuung von Schulkindern in Hortg ruppen von Kindertageseinrichtungen 
mittlerweile gänzlich von der offenen Ganztagsschule abgelöst worden. 
 
Da die Struk turen in der Betre uung von Schulkindern in Tageseinrichtungen sich 
zwischen den Bun desländern st ark un terscheiden, hat sich der Benchmar-
kingkreis dazu entschlos sen, die Z ahl der in Tageseinrichtungen und in Tages-
pflege betre uten Kinde r im Alte r von 0 Jahren bis zum Schule intritt sep arat zu 
betrachten. 
 
Hierbei muss eine g eringe Unschärfe bei der Bildung der Kennzahl in Kauf ge-
nommen werden. Während die Zahl der betreuten Kinder nicht altersgenau, son-
dern nach dem Kriterium „Schuleintritt“ abgegrenzt wi rd, k ann die Gesamtzahl 
der Kinder in dieser Altersgruppe nur nach dem Lebensalter, aber nicht nach dem 
Kriterium „Schuleintritt“ abgegrenzt werden.  
 
Da Kinder in der Regel nach Vollendung des 6. Lebensjahres eingeschult werden 
und das tats ächliche Alter der Kinder be i Einschulung zwischen dem 6. und 7.  
Lebensjahr liegt, wurde die Zahl der betreuten Kinder der rechnerischen Zahl von 
Kindern im Alter von 6,5 Jahren am Stichtag 31.12. gegenüber gestellt. 
 
 
    17

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 8: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten und in 
registrierter Kindertagespflege 
KeZa 15: 
Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten und 
in registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 6,5 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz
48,5
58,0
51,8
66,7 67,4
54,6
50,6
53,1 56,3
0,7
1,5
3,3 2,2
1,8
4,1
2,2
1,2
2,1
59,5
49,3
55,1 55,3
68,5
71,5
56,8
51,8
58,5
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Tageseinrichtungen  2007 in registrierter Tagespflege 2007
 
 
Mit dem Angebot der Kindertagespflege verfolgen die Kommunen oft unterschied-
liche Strategien. Zum einen wird es genutzt, um k urzfristig und mit geringem In-
vestitionsaufwand die Be treuung von Kin dern unter 3 Jahre n auszubauen. Zum 
anderen wird die Kindertagespflege genutzt, um  Bet reuungsbedarfe in R andzei-
ten, die von Tageseinrichtungen nicht abgedeckt werden, zu befriedigen. 
 
In der Altersgruppe von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ele-
mentarbereich) werden in der Regel in ganz Deutschland hohe Betreuungsquoten 
erreicht, da für diese Altersgruppe ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung 
nach § 24 Abs. 1 SGB VIII besteht. 
 
Die deutlichen Unterschiede in der Zahl der betreuten Kinder zwischen Potsdam, 
Rostock und den übrigen Städten im Vergleichsring resultiert aus einer sehr guten 
Versorgung bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jah ren in Potsdam un d Ros-
tock. Dies ist traditionell gewachsen. Auch heute noch ist es aufgrund der hohen 
Frauenerwerbsquote in der ehemaligen DDR in Ostdeutschland selbstverständli-
cher, auch vor Erreichen des 3. Lebensjahres der Kinder Betreuungsangebote für 
diese zu nutzen. 
 
 
 
    18

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 9: Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in Kindertagesein-
richtungen 
KeZa 7: 
Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige  in Kindertageseinrichtungen
 pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz - Zeitreihe 
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
2005 2,73 9,70 6,82 8,43 40,21 37,90 8,13 1,16 14,38
2006 4,35 12,23 9,63 9,99 46,66 37,35 7,99 1,44 16,21
2007 5,39 14,69 11,77 11,19 41,13 40,06 9,18 1,09 16,81
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
Der Ausbau der Krippenplätze in Bremerhaven wird derzeit weiter forciert.  
 
Für Potsdam entspricht die sinkende Quote der Bedarfslage vor Ort. Die fachliche 
Diskussion zur Betreuung unter 3-Jähriger in Potsdam bezieht sich derzeit nebe n 
der qu antitativen Ausstattung vo r allem auf die Qualität de r Krippen betreuung. 
Thematisiert werden z.B. fachliche Standards für die Aufnahme und Eingewöh-
nung der K inder, die Q ualifikation des Pe rsonals und die Betreuungsschlüssel. 
Letztere werden allerdings auf Landesebene geregelt. 
 
Die Entwicklung in Viersen ist aus Sicht der Stadt noch nicht zufriedenstellend. In 
diesem Jahr wird allerdings verstärkt in diesem Bereich investiert, insofern wird 
erwartet, dass sich diese Entwicklung im folgenden Berichtsjahr anders darstellt.  
 
In Mannheim geht der Krippenausbau seit 2005 planmäßig voran. Die Planung 
sieht vor bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebo t für K inder von 0 bis unter 3 
Jahren zu erreichen. 
 
Auch in Darmstadt wird das Krippenang ebot pla nmäßig wei ter qualitativ u nd 
quantitativ ausgebaut.  
 
In Karlsruhe ist der konstante Ausbau der Tagesbetreuungsangebote – und damit 
auch insbesondere der Krippenplätze – vorgesehen. Hie rfür erforderliche Finanz-
mittel we rden auch wie der im komm enden Dopp elhaushalt 2 009/2010 einge-
plant. Schwierig gestaltet sich die Ums etzung der Planungen allerdings in Bezug 
auf den Erw erb von adäquaten Grundstücken bzw. Räumlichkeiten. Vor diesem 
 
    19

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Hintergrund entspricht die de rzeitige Entwicklung lediglich tei lweise den  Erwa r-
tungen. 
 
 
3.5. Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit 
 
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit verfolgt das Ziel, junge Menschen in ihrer 
Entwicklung zu fördern. Die Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit 
geben Jugendlichen die Möglichkeit, Interessen zu bilden, soziale Erfahrungen 
außerhalb von Familie und Schule zu erleben oder Unterstützung in der persönli-
chen Entw icklung zu e rhalten. Diese fördernden, präve ntiven Ange bote können 
sich entlastend auf das Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung+ auswirken. 
 
Daher betrachten die Benchmarkingstädte in ihrem Vergleich die Bruttoausgaben 
für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Verhältnis zur Zahl der Einwohner 
unter 21 Jahren. Berücksichtigt we rden hierbei alle A usgaben, sowohl die fü r 
eigenes, in diesem Bere ich beschäftigtes Personal und fü r eigene Einrichtungen 
des öffentlichen Trägers, als auch Zuschüsse an Einrichtungen freier Träger und 
an Jugendverbände. 
 
Die Höhe der Investition in Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit 
obliegt dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, e in bundesgese tzlicher Rec htsan-
spruch auf bestimmte Leistungen best eht nicht. Deshalb sind Leistungen in die-
sem Bere ich nicht n ur vom B edarf a bhängig, son dern a uch von de r 
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kommune. So sind die Ausgaben für Ju-
gendarbeit in Viersen aufgrund einer anhaltend schwierigen Haushaltssituation im 
Vergleich mit den anderen Städten gering. Aber auch in Siegen liegen die Ausga-
ben wie im Vorjahr unter dem Durchschnitt. 
 
In vie len Ko mmunen we rden die Et ats für Juge ndarbeit beim Übergang in ein 
neues Haus haltsjahr fortgeschrieben. Le ichte St eigerungen der Ausgaben pro 
Einwohner unter 21 Jahren sind dann auf gesunkene Einwohnerzahlen zurückzu-
führen. Dies gilt insbesondere für Ro stock, wo die Zahl der Einwohner in  dieser 
Altersgruppe deutlich gesunken ist. 
 
In Potsdam führte die Einführung der Doppik zu Unschärfen in der Jahres abgren-
zung. De facto hat sich  der Haushaltsa nsatz fü r Jug endarbeit u nd Jugendver-
bandsarbeit in Potsdam nicht geändert. 
 
In Darmstadt und Mannheim wurden die Ausgaben für Jugendarbeit und Jugend-
verbandsarbeit auch absolut gesehen erhöht. 
 
 
    20

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 10: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro Ein-
wohner unter 21 Jahren 
KeZa 4: 
Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit 
pro EW unter 21 Jahren in Euro
104
118
121
115
90
99
77
40
96
103
122 121 120
103
106
79
39
99
0
20
40
60
80
100
120
140
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
2006 2007
 
 
 
3.6. Kontextindikatoren in der Zusammenschau 
 
Die Analyse der Kontextindikatoren hat gezeigt, dass die am Benchmarking betei-
ligten Städte zum Teil unter sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen agieren. 
Um einen zusammenfassenden Überblick über die soziostrukturellen Belastungen 
der einzelnen Kommun en zu erh alten, werden in de n folge nden Darstellunge n 
ausgewählt Kennzahlen in Netzgrafiken abgebildet. 
 
Dabei wer den all e Fak toren in der g leichen W irkungsrichtung abge bildet. Das 
heißt, es wird die Belastung im Hinblick auf die jeweiligen Kontextfaktoren darge-
stellt. Wurde z.B. eine gute Ausstattung im Bereich der Kindertagesbetreuung im 
Säulendiagramm noch als entlastender Faktor mit einem hohen Wert dargestellt, 
so wird in der Netzgrafik entgegengesetzt eine unterdurchschnittliche Ausstattung 
als Belastungsfaktor mit einem hohen Wert abgebildet. 
 
Die Mitte lwerte alle r in den Netzg rafiken verwe ndeten K ennzahlen we rden auf  
einen Index von 100 umgerechnet. Die Kennzahlausprägung und die in der Netz-
grafik angegebenen Werte geben die Abweichung einer Stadt von dem gleich 100 
gesetzten Mittelwert wider. 
 
Der Mittelwert wird als sechseckige, rote gestrichelte Linie dargestellt. Die Abwei-
chung vom Mittelwert als eine  hellblaue Fläche. Überall dort, wo diese Fläche 
über die Mittelwert linie hinausragt, liegt eine überdurchschnittlich belast ende 
Situation hinsichtlich der soziostrukturellen Rahmenbedingungen vor. 
 
 
    21

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
In diesen, auf der fo lgenden Seite dargestellten Grafike n wird auf einen Blick  
deutlich, dass insbesondere die Städte Bremerhaven, Rostock und V iersen unter 
schwierigen Rahmenbedingungen agieren, während sich die Rahmenbedingungen 
in D armstadt, Karlsruhe  und Mann heim im V ergleich de r Benchmarkingstädte 
eher positiv darstellen.  
 
Abbildung 11: Beschreibung der Netzgrafiken 
Bezieher nach SGB II 
(pro 100 EW)
Bezieher u25 nach SGB II 
(pro 100 EW)
Schulabgänger ohne 
Abschluss (15-u.21 J.)
Scheidungskinder pro 100 
EW
(0-u.18 J.)
unterdurchschnittlicher 
Jugendet at 
(0-21 J.)
unterdurchschnittliche 
Anzahl betreute Kinder 0-
6,5 J.
LEGENDE
 
 
 
    22

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 12: Netzgrafiken der am Benchmarking beteiligten Städte 
100,0
179,6
176,1
151,0
103,9
96,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Bremerhaven 2007 M W = Index 100
100,0
66,3
73,4
77,3
77,1
98,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Darmstadt 2007 M W = Index 100
59,3
57,1
28,6
125,0
77,8
105,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Karlsruhe 2007 M W = Index 100
79,3
81,6
36,7
121,6
79,2
105,4
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
M annheim 2007 M W = Index 100
90,6
85,0
124,3
62,695,9
82,8
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
P otsdam 2007 M W = Index 100
141,8
131,4
73,2
124,4
92,7
77,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Rostock 2007 M W = Index 100
100,0
87,6
100,3
103,5
120,1
102,9
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Siegen 2007 M W = Index 100
88,4
89,3
182,790,1160,8
108,2
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Viersen 2007 M W = Index 100
 
 
    23

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
4. Outputindikatoren 
 
Der „Output“ eines Juge ndamtes im Bere ich der Hilfen zur Erziehung+ wird vor 
allem a n de n Fa llzahlen festgemach t. Da bei ist  jedes J ugendamt bem üht, so  
frühzeitig wie möglich z u agieren und die Entste hung von Hilfen zur Erziehung+ 
möglichst zu vermeiden.  
 
Das Interesse der Benchmarkingstädte liegt in einem Vergleich aggregierter Fall-
zahlen. Daher wird vorwiegend ausgewertet, in welchem Umf ang ambulante und 
stationäre Leistunge n ge währt werde n. Im Bere ich der st ationären H ilfen wird 
zusätzlich das Instrument der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII differenziert be-
trachtet. 
 
In Zusammenhang mit der Auswertung des Kennzahlensets wurde in qualitativen 
Analysen ausgewertet, ob und in we lchem Umf ang sich die bundeslandspezifi-
schen Besonderheiten der Städte im Bereich der Leistungen nach § 35a SGB VIII 
auf das gesamte Leistungsgeschehen HzE+ auswirken.  
 
 
4.1. Dichte der HzE+-Fälle insgesamt 
 
Gestaltung der 
Kennzahlen 
Die Dichte der HzE+-Fälle bildet ab, wie viele Hilfen insgesamt pro 100 Einwoh-
ner in eine r Stadt gewäh rt wurden. Dabei wird die Zahl der Fälle am 31.12. ins 
Verhältnis z u de n Einw ohnern im Alter von 0 bis unter 21 Jahren am selbe n 
Stichtag gesetzt. 
 
Bei di eser Zä hlweise kan n e s vor kommen, dass P ersonen, die me hrere Hi lfen 
erhalten, mehrfach gezählt werden. Auf de r anderen Seite bezieht sich eine Hilfe 
oft auf eine Familie, hinter einem Fall können sich somit me hrere Personen ver-
bergen. 
 
Perspektivisch plant der Benchmarkingkreis die Zahl der Leistungsberechtigten in 
einer sogenannten qualif izierten Jahre ssumme zu betrachten.  Über diese Zah l 
ließen sich die Ausgaben pro Leistungsberechtigten präziser abbilden. Insbeson-
dere könnten so die Besonderheiten im Hinblick auf die Verweildauer der Hilfen 
eruiert werden. Derzeit ist es viele n Städten noch nicht mög lich, die qualifizierte 
Jahressumme aus ihren EDV-Systemen abzufragen, da deren Systematik sich in 
der R egel an de n F ällen or ientiert. Die Städte a rbeiten jedo ch verstär kt da ran, 
eine qualifizierte Jahressumme erheben zu können.  
 
Bei einem Vergleich der Städte untereinander ist darauf hinzuweisen, dass Unter-
schiede zwis chen den Städten auch darauf zurückgeführt werden können, dass  
die Leistungen der HzE+ zum Teil unterschiedlich k lassifiziert werden. Während 
präventive Leistungen oder niederschwellige Angebote in der einen St adt als for-
male Hilfe über die Hz E+ gewährt werden, k lassifizieren andere diese Leistungen 
als formlose Hilfe im Vorfeld von HzE+. Bei der letzteren Klassifizierung wird eine 
Hilfe nicht als Fall geführt und gezählt. 
 
 
    24

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 13: Dichte der HzE+-Fälle am 31.12. insgesamt 
KeZa 50a:
HzE+-Fälle gesamt am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
2005 3,62 2,61 2,89 2,77 1,77 2,68 2,50 3,13 2,74
2006 3,46 2,62 2,98 2,96 1,97 2,74 2,63 3,42 2,85
2007 4,17 2,34 2,84 3,28 1,82 3,14 2,76 3,87 3,03
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
Wie in den Vorjah ren weist Potsdam auch im Jahr 2007 die deutlich niedrigste 
Zahl an Fällen pro 1 00 Einwohner u nter 2 1 Jahren auf. Dabei konn te die Ge-
samtzahl der Fälle sogar noch gesenkt werden. In Darmstadt und Karlsruhe sind 
die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls zurückgegangen.  
 
Am häufigsten haben ju nge Menschen wie in den Vorjahren HzE+ in Br emerha-
ven und Viersen zu verzeichnen. Fü r beide Städte weist die Analyse de r Kontext-
indikatoren besonders ungünstige Rahmenbedingungen aus. Beid e Städte zeigen 
darüber hinaus einen deutlichen Anstieg bei den Fallzahlen pro EW im Vergleich 
zum Vorjahr.  
Zunahmen bei den Fallzahlen sind aber auch in Mannheim, Rostock und Siegen  
zu beobachten. 
 
Bremerhaven führt den sprunghaften Anstieg a uf verschiedene Faktoren zurück: 
Zum einen führte der über die Medien hoch präsente „Fall Kevin“ zu einer gestei-
gerten Aufmerksamkeit bei den Bürgern, Institutionen etc. und zu e iner erhebli-
chen Zahl von Meldungen über Kindeswohlgefährdungen, aus denen häufig auch 
ein Bedarf an erzieherischen Hilfen entstand. Zum anderen wurde in Zusammen-
hang mit einer Personalbemessung im Jugendamt die elektronische Fallerfassung 
und Falldokumentation verbessert.  
 
Der deutliche Fallzahlenanstieg in Mannheim beruht auf dem Ausbau der ambu-
lanten niederschwelligen Hilfen. Dieser Steuerungsaspekt wurde in früheren Be-
richten bereits ausführlich beschrieben.  
Weiterhin sind die Fallz ahlsteigerungen nach Einschätzung der St adt Mannheim 
neben der gestiegenen Sensibilität in der Bevölkerung und bei Kooperationspart-
nern (z.B. Schulen) auch darauf zu rückzuführen, dass die Mitarbeiter des Sozia-
 
    25

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
len Dienstes unter der zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit und Kritik früh-
zeitiger reagieren. 
 
Da die vielen Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen bei den Fachkräften 
zu einer e rhöhten Arbeitsbelastung führen und o ft die zeitlic hen Ressourcen zur  
regelmäßigen Überprüfung bei „kritischen Fällen“ fehlen, müssen verstärkt ambu-
lante Hilfen in Anspruch genommen werden. 
Diese Absicherungstendenz gibt es in fast allen Städten und nicht nur innerhalb 
der Jugendämter, sondern auch be i den An bietern von Jugendhilfele istungen. Es 
stellt sich die Frage, wie dem entgegen getreten werden kann. 
 
In Darmstadt wurde über die Verbesserung der Diagnostik und Qualifizierung der 
Hilfeplanung auch ein e größere Sicherheit der Mit arbeiter erre icht. Zusätzlich 
besteht die Mög lichkeit, F amiliensituationen durch psychologische Fachkräfte 
eines externen Anbieters überprüfen zu lassen („Quick-Check“). Auch Mannheim 
strebt eine Qualifizierung in Bezug auf  Diagnostik und Hilfeplanung an. Vielerorts 
wird die Leitungsebene zur Unterstützung de r Mitarbe iter in Entscheidungsfin-
dungen e ingebunden. Bei besonders schw ierigen Fa miliensituationen, wie z.B . 
bei psychischer Erkrankung der Eltern, werden Hausbesuche in Potsdam immer 
von zwei Mitarbeitern durchgeführt. Hilfreich ist in diesen Fällen auch eine fach-
übergreifende Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdiensten. Kollegiale Beratung 
innerhalb des Jugendamtes unterstützt die Mitarbeiter in der sicheren Fallbeurtei-
lung. S icherheit ge ben auch festge legte Standards für  die F allbearbeitung un d 
Dokumentation. 
 
Nach dem im Vorjahr ( 2006) für die St adt Karlsruhe hohe n Niveau de r Leis -
tungsdichte ist es gelungen, diese im Berichtsjahr 2007 wieder zu senken. Neben 
dem zie lgerichteten Bem ühen de r Mitarbeiter ist das Absinken möglicherweise 
auch auf die Besonderheiten der Stichtagszählung zurückzuführen. 
 
Darmstadt führt das Sinken der Fallzahlen auf das Konzept de r passgenauen Hil-
fen zurück. Über eine Qualifizierung der Hilfeplanung und eine zielorientierte Ges-
taltung und Auswahl der Hilfen in Kooperation mit den Anbietern konnten sowohl 
die Zahl als auch die Laufzeit der Hilfen  reduziert werden. Insbesondere die ver-
kürzte Laufz eit kann daz u führen, dass üb er die Stichtagsbetrachtung e ine ver-
gleichsweise niedrige Fallzahl ausgewiesen wird. 
 
Die Leistungsdichten sind - wie auch in den v ergangenen Berichtsjahren darge-
stellt - immer in Zusammenhang mit den spezifischen Strategien der Jugendämter 
zu sehen. Dies wird auch in diesem Berichtsjahr wieder bei einer getrennten Be-
trachtung ambulanter und stationärer Leistungsdichten deutlich. 
 
 
 
    26

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
4.2. Entwicklungen bei den ambulanten Hilfeformen 
 
Abbildung 14: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle am 31.12. 
KeZa 51a: 
HzE+-Fälle ambulant am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
2005 1,25 1,75 1,71 1,52 0,84 1,30 1,13 1,82 1,42
2006 1,21 1,65 1,76 1,72 1,03 1,38 1,21 2,02 1,50
2007 1,52 1,31 1,74 2,01 0,77 1,71 1,36 2,27 1,58
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
Abbildung 15: Anteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12. 
KeZa 53a: 
Anteil ambulante HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12.
Zeitreihe
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
2005 34,51 67,27 59,02 54,82 47,43 48,66 45,45 58,33 51,94
2006 34,99 62,72 59,10 58,19 52,06 50,54 45,80 59,04 52,81
2007 36,35 55,88 61,19 61,22 42,33 54,48 49,04 58,57 52,38
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
    27

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Ursachen und 
Hintergründe 
Viersen weist – wie auch in den Vorjahren – die höchste Dichte bei den ambulan-
ten Fällen, mit seit drei Jahren steigender Tendenz. Dahinter steht zum einen die 
im vergangenen Bericht bereits ausgeführte Strategie des Jugendamtes, sehr früh-
zeitig niederschwellige Hilfen zu g ewähren, um stationäre Fälle mit a ufwändigen 
Hilfearrangements zu vermeiden. Die frühzeitige Intervention durch die Jugendhil-
fe ist in Viersen politisch gewollt.  
Allerdings zeigt sich  ab diesem Berichtsjahr eine Tendenz, die aus Sicht de s Ju-
gendamtes Viersen eine differenziertere Betrachtung dieser Entwicklung erfordert.  
Der Anteil der am bulanten Fälle an allen HzE+-Fällen liegt auf einem hohen Ni -
veau, allerdings ist er seit Jahren nahezu konstant. Dies ist darauf zurückzufüh-
ren, dass nicht nur die Zahl der ambulanten Fälle gestiegen ist, sondern auch die 
Zahl der stationären Fälle (vgl. Abbildung 16 auf Seite 31.  
Die nochmals deutlich gestiegene am bulante Leistungsdichte in Kombination mit 
einer gleichfalls gestiegenen höheren Inan spruchnahmequote stationärer Hilfen in 
Viersen führt zur Einschätzung de r Stadt, dass künftig die Zu gangssteuerung im 
Bereich ambulanter Hilfen gestärkt werden muss.  
 
Deutliche Steigerungen der Fallzahlen pro EW im Bere ich der ambu lanten HzE+ 
zeigen auch die Städte Mannheim, Rostock, Bremerhaven und Siege n. Dabei ist 
in Mannheim, Rostock und Siegen auch der Anteil der ambulanten Fälle an allen 
HzE+-Fällen gestiegen. Das heißt die Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen 
konnten in diesen St ädten konstant g ehalten werden oder sind nur leicht g estie-
gen.  
 
Mannheim führt die Stabilisierung bei den stationären Hilfen auf den Ausbau der 
ambulanten Unterstützungsangebote zurück. Allerdings wird momentan verstärkt 
diskutiert wie der weitere Anstieg der ambulanten Hilfen gebremst und besser 
gesteuert werden kann.  
 
In Bremerhaven ist der Anteil der ambulant en HzE + nu r le icht gestiege n. Dort 
sind auch Steigerungen bei den Fällen im st ationären Bere ich zu beo bachten 
(vergleiche Abbildung 16 auf Seite 31).  
 
Ursachen u nd H intergründe zu den Fall zahlsteigerungen in Bremerh aven un d 
Mannheim wurden bereits oben benannt. 
 
In Rostock wird zwar – wie in den v ergangenen Berichtsjahren bereits ausgeführt 
– eine Strategie verfolgt, formlose Hilfen zu installieren (die  nicht a ls HzE+ ge-
zählt wer den), im  Rah men dere r i n de n Sozialräumen vo rhandene Ress ourcen 
stärker eingebunden werden. Allerdings wird derzeit die Erfahrung gemacht, dass 
mehr Hilfe bedarfe entst anden sind, die mit den formlosen H ilfen nicht ge deckt 
werden konnten.  
Als Ursachen für diese Entwick lung werden die Zunahme komplexer Problemla-
gen von Familien, die  belastenden Rahmenbedingungen in der Hansestadt Ros-
tock sowie  eine erhöhte Sens ibilisierung der Bevö lkerung in Fragen de r 
Kindesvernachlässigung gesehen.  
 
Gerade in Familien mit mehreren Kindern reicht oft eine Hilfe wie die sozialpäda-
gogische Familienhilfe (SPFH) nicht aus.  Es müssen zusätzliche Hilfen bewilligt 
werden, die sich direkt an die in der Familie lebenden Kinder richten. Die formlo-
sen Hilfen beziehen sich primär auf Unterstützungsleistungen und somit auf die 
Handlungsebene. Sie ersetzen keine Hilfe zur Erziehung. 
 
 
    28

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Durch das verstärkte sozialräumliche Agieren der Freien Träger werden einerseits 
Bedarfe schneller e rkannt, so dass Fallman ager früher intervenieren können. An-
dererseits wird die Hem mschwelle für die Inanspruchnahme  von Hilfen bei den 
Bürgern gesenkt. 
 
In Siegen werden im ambulanten Bereich auch künftig steigende Fallzahlen er-
wartet, während diese im stationären Bereich stagnieren. 
 
In Karlsruhe ist die Zahl der Fälle pro Einwohner bei den ambulanten Leistungen 
der HzE+ leicht zurückgegangen. Der Anteil dieser Fälle an allen HzE+-Fällen ist 
minimal gestiegen. Im G runde sind hier nur leichte Schwankungen zu ve rzeich-
nen, wobei die Fallzahlen über dem Durchschnitt und der Anteil der ambulanten 
Hilfen auf einem konstant hohen Niveau liegen. 
 
In Darmstadt und Potsdam sind sowohl die Fallzahlen im ambulanten Bereich als 
auch der Anteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen Fällen deutlich zurückgegan-
gen.  
 
Potsdam wertet dies als  Anzeichen dafür, dass die p roaktiven sozialräum lichen 
Aktivitäten des Jugendamtes Wirkung zeigen. Die Zahl der stationären HzE+-Fälle 
pro EW ist konstant geblieben. 
 
Darmstadt führt das Sinken der Fallzahlen auf das in Darmstadt entwickelte Kon-
zept der „passgenauen Hilfen“ zurück. Eine Verbesserung der Diagnostik hat dort 
dazu geführt, dass Hilfen deutlich geziel ter ausgewählt werden. Ein zentraler As-
pekt ist, dass kurzzeit ige ambulante Hilfen wie die sozialpädagogische Familien-
hilfe (SPFH) nicht mehr wie bisher als „v ersteckte“ Clearing-Phase genutzt  wird, 
im Sinne von: Eine H ilfe wird installiert um  im Verlauf noch mal genauer hinzu-
schauen, was genau benötigt wird.  
Dieser Ansatz spiegelt sich der Entwicklung der Leistungsdichte wider. Noch viel 
stärker wird der Effekt dieses Ansatzes deutlich, wenn – wie stadtinterne Analy-
sen ergeben haben – die Abbruchquote bei den Hilfen innerhalb der ersten sechs 
Monate von ca. 30 Prozent auf 3,8 Prozent gesenkt werde n konnte. Die passge-
nauen Auswahl von Hilfen zur Erziehung+ trug dazu bei, in den letzten drei Jah-
ren Einsparungen von ca. 2 Mio. € zu erzielen. 
 
Welchen Einfluss hat die Entwicklung im Bereich der Leistungen nach § 35a 
SGB VIII? 
 
Die Zust ändigkeit für junge Mensche n mit seelischer Behinderung liegt j e nach 
landesrechtlichen Regelungen entwe der beim ör tlichen oder übe rörtlichen Ju -
gendhilfeträger. Hinzu k ommen unt erschiedliche Zustän digkeitsregelungen im  
Hinblick auf die Übernahme von Leistungen für spezifische Altersgruppen, in der 
Abgrenzung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger. Vor dem  
Hintergrund der versch iedenen Z uständigkeiten können  die Le istungen nach  
§ 35a SGB VIII in den einzelnen Kommunen das gesamte Leistu ngsgeschehen 
mehr oder weniger stark beeinflussen. 
 
Es ist sehr w ahrscheinlich, dass die Zahl der ambulanten Fälle der HzE+ pro EW 
in Darmstadt auch stark  von den En twicklungen bei den Leistungen für seelisch 
behinderte Kin der und Jugen dliche nach § 35a SGB VIII beeinf lusst wird. Der 
Anteil der Leistungen nach § 35a SGB VIII an allen ambulanten Hilfen ist deutlich 
zurückgegangen. Über 9 0 Prozent der ambulanten Fälle n ach § 35a SGB VIII in 
 
    29

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Darmstadt s ind K inder u nd Jugendliche mit Te illeistungsstörungen. Nach eine r 
landesrechtlichen Änderung in Hessen sind für die Förderung bei Teilleistun gsstö-
rungen nun die Schulen zuständig. Deshalb ist hier die Zahl der Empfänger am-
bulanter Leistungen nach § 35a SGB VIII pro EW sehr deutlich zurückgegangen. 
 
In Brem erhaven sin d sowohl de r Antei l der  ambulanten Fä lle na ch § 35a 
SGB VIII an der Ges amtzahl de r am bulanten Hz E+-Fälle a ls auch di e Zahl  d er 
Fälle nach § 35a SGB VIII gestiegen. Für Bremerhaven bedeutet dies, dass die  
Steigerung in der Gesamtzahl der ambulanten Fälle durchau s von den Entwick-
lungen bei den Leistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beein-
flusst wird. 
 
In Potsdam ist die Zahl der ambulanten Fälle nach § 35a SG B VIII zurückgegan-
gen, während deren Anteil an der Gesamtzahl der ambulanten HzE+-Fälle gestie-
gen ist. Somit ist die Gesamtzahl der ambulanten HzE+-Fälle in Potsdam stärker 
zurückgegangen, als die Zahl der ambulanten Fälle nach § 35a SGB VIII. 
 
In Mannheim ist der A nteil der ambulanten Fälle nach § 35a SGB VIII an allen 
ambulanten Fällen in de n vergang enen Jahre n re lativ konstan t gebliebe n. Dass  
heißt, dass die ambulanten Fä lle nach § 35a SGB VIII in Mannheim i n einem  
ähnlichen Maße gestiegen sind, wie die Gesamtzahl der ambulanten HzE+-Fälle. 
 
Bei den übrigen Städten ist davon auszugehen, dass das Le istungsgeschehen im 
Bereich der Kinder und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen keinen maß-
geblichen Einfluss auf die Entw icklung der ambulanten Hi lfen zur E rziehung+ 
ausübt. 
 
 
4.3. Entwicklungen bei den stationären Hilfeformen 
 
Ursachen und 
Hintergründe 
Auf die Entwicklungen bei den stationären Hilfen zur Erziehung+ wurde zum Teil 
schon im Zu sammenhang mit den ambulanten Leistungen eingegangen. Die un-
terschiedlichen Hilfeformen müssen in ihrem Zusammenhang und in ihren Wech-
selwirkungen betrachtet werden. Die Jugendämter verfolgen die Zielsetzung durch 
die frühzeitige Gewährung kosteng ünstiger am bulanter Hilfe n kosteninte nsivere 
stationäre Hilfen zu vermeiden. 
 
Wie schon erwähnt, sind die Fallzahlen der stationären HzE+ in Bremerhaven und 
Viersen deutlich gestiegen. Der Anteil der st ationären HzE+-Fälle an allen HzE+-
Fällen ist dabei in Bremerhaven zurückgegangen. 
 
In Darmstadt, Mannheim und Rostock sind leichte Steigerungen bei den stationä-
ren HzE +-Fällen p ro Ein wohner unte r 21 Jah ren zu verzeichnen. Währe nd in 
Mannheim und Rostock  der A nteil der st ationären HzE +-Fälle an al len HzE +-
Fällen gesunken ist, ist dieser Ante il in  Darmstadt de utlich gestiegen. Dies ist 
insbesondere auf die Senkung der Fallzahlen bei den ambulanten Leistungen in 
Darmstadt zurückzuführen. 
 
    30

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
Abbildung 16: Dichte der stationären HzE+-Fälle am 31.12. 
KeZa 52a: 
HzE+-Fälle stationär am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
2005 2,37 0,85 1,18 1,25 0,93 1,37 1,36 1,30 1,33
2006 2,25 0,98 1,22 1,24 0,70 1,35 1,43 1,40 1,32
2007 2,48 1,03 1,10 1,27 1,03 1,43 1,41 1,61 1,42
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
Abbildung 17: Anteil der stationären HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12. 
KeZa 54a: 
Anteil stationäre HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen am 31.12. 
Zeitreihe
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
2005 65,49 32,73 40,98 45,18 52,57 51,34 54,55 41,67 45,57
2006 65,01 37,28 40,90 41,81 35,55 49,46 54,20 40,96 45,65
2007 59,47 44,12 38,81 38,78 56,70 45,52 50,96 41,43 46,97
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
    31

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
In Rostock ist die Steigerung der Dichte zum Teil auch auf ein Sinken der Ein-
wohnerzahl zurückzuführen. Während do rt im  V ergleich der Jah re 2006 un d 
2007 die Zahl der stationären Fälle absolut um 12 gestiegen ist, ist die Zahl der 
Einwohner u nter 2 1 Jahren im g leichen Zeitrau m um 919 Personen ge sunken 
(-2,7 %, vergleiche Tabelle 1 auf Seite 9).  
 
In Darmstadt und Mannheim ist die Zahl der Fälle auch jeweils nur um 18 bzw. 
21 gestiegen. Die Ausprägung der Kennzahl wird in beiden Städten jedoch weni-
ger von Veränderungen bei der Einwohnerzahl beeinflusst.  
 
Der größte Rückgang bei der Zahl der Einwohner unter 21 Jahren ist übrigens in  
Bremerhaven zu verzeic hnen (-3 ,45 %). Auch dort wer den die Falldichten vo n 
der Einwohnerentwicklung beeinflusst. 
 
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII  
 
Innerhalb der stationären Hilfen zur Erziehung+ werden die Leistungen der statio-
nären Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gesondert betrachtet. Mit dieser besonde-
ren Fo rm der statio nären Hilfe in einer Erziehungsfamilie verbindet sich die 
Erwartung, dass in einem familiären Rahmen die Fähigkeit positive und verlässli-
che Beziehungen einzugehen stärker gefördert wird, als in Angeboten der Heimer-
ziehung und sonstigen betreuten Wohnformen.  
 
Gleichzeitig ist die Vo llzeitpflege nach § 33 SGB VIII gegenüber der Heimunter-
bringung die  für den öff entlichen Träger koste ngünstigere Maßnahme. Die Ju-
gendämter sind daher sowohl aus fachliche r als auch aus h aushalterischer Sicht 
bemüht, de n Ante il a n Leistungen der Vo llzeitpflege an allen stationären Hilfen 
zur Erzieh ung+ zu erhöh en. Dabei is t darauf hinzuweisen, dass der Hilfebedarf 
von Kindern und Jugen dlichen und die passgenaue Erfüllung dieses Bedarf es bei 
der Auswahl der Leistungen immer im Vordergrund stehen. 
 
Der KeZa 55 (s.u.) ist neben den Anteilen der Vollzeitpflege und der übrigen sta-
tionären Leistungen auch der Anteil der stationären Hilfen an allen Hilfen zur Er-
ziehung+ abzulesen. 
 
An dieser Grafik ist nochmals gut zu erkennen, dass in Bremerhaven, Mannheim, 
Rostock und Siege n der Anteil der st ationären Hilfen insgesamt zurückge gangen 
ist. In Karlsruhe ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen, während in Viersen das 
Verhältnis zwischen stationären und ambulanten Hilfen nahezu gleich geblie ben 
ist.  
 
In Darmstadt und Potsdam ist der Anteil der stationären Erziehungshilfen an allen 
Hilfen zur Erziehung+ deutlich gestiegen. Dies liegt in beiden Städten neben einer 
Zunahme bei de r stat ionären Leistungsdichte (fü r Potsdam deutl ich, für Darm-
stadt leicht) vor allem an einem Rückgang der ambulanten Fälle.  
 
 
    32

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 18: Anteile der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und der sonsti-
gen stationären HzE+-Fälle an allen stationären HzE+-Fällen am 31.12. 
KeZa 55: 
Anteil der stat. HzE+-Fälle nach § 33 und Anteil der sonstigen 
stat. HzE+-Fälle ohne § 33 an allen HzE+-Fällen am 31.12.
27,4
23,7 25,6 23,8
42,5
36,5
25,8
18,3
28,0
32,1
20,5
13,2 14,9
14,2
9,0
25,1
23,2
19,0
59,5
44,1
38,8 38,8
56,7
45,5
51,0
41,4
47,0
0
10
20
30
40
50
60
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach § 33 2007
Anteil stationäre HzE+-Fälle (ohne § 33-Fälle) 2007
Anteil der Fälle stationäre HzE+ (inkl. Fälle n. § 33 ) an allen HzE+-Fällen (31.12.) 2007
 
 
Abbildung 19: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege 
am 31.12. 
KeZa 56: 
Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege 
an allen stationären HzE+-Fällen am 31.12.
46,1
53,6
65,9
61,5
75,0
80,3
50,7
44,1
59,6
53,9
46,4
34,1
38,5
25,0
19,7
49,3
55,9
40,4
0%
20%
40%
60%
80%
100%
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Anteil stationärer HE am 31.12. mit Vollzeitpflege (§ 33) 31.12. 2007
Anteil stationärer HE am 31.12. ohne Vollzeitpflege (§ 34) 31.12. 2007
 
 
    33

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 19 bildete de n Ante il der Vollze itpflege und der übrigen statio nären 
Hilfen an allen stationären Hilfen zur Erziehung+ ab. 
Der Anteil von Leistungen der Vollzeitpflege an allen stationären Erziehungshilfen 
ist in Bremerhaven, Mannheim und Siegen leicht gesunken. In Mannheim ist die 
Zahl der Vollzeitpflegefälle konstant geblieben. Der geringe Rückgang des Anteils 
ist daher auf einen leichten Anstieg der Fallzahl bei den stationären Erziehungs-
hilfen insgesamt zurückzuführen.  
 
In Siegen wird auch die Bereitschaftspflege über die Leistungen der Vollzeitpflege 
geleistet. Dieser Bereich der kurzfristigen Unterbringungen unterliegt Schwankun-
gen, dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Ausprägung der Kennzahl. 
 
In Potsdam ist der Anteil an Leistungen nach § 33 S GB VIII an allen stationären 
Leistungen der HzE + im Vergleich der Jahre 200 6 und 2 007 deutlich zurückge-
gangen, bei einem gleichzeitig enormen Anstieg der Fallzahlen bei de n stationä-
ren Hilfen zur Erziehung+. 
Es zu vermuten, dass do rt in viel en Fällen kurzfristig stationäre Hilfen installiert 
werden mussten. Das Arrang ement einer stationären Hilfe in einer Pflegefamilie 
erfordert oft eine Vorbereitungszeit und ist nicht immer kurzfristig umsetzbar. 
 
In Rostock i st der Anteil von Le istungen de r Vo llzeitpflege au f einem n iedrigen 
Niveau nahezu konstant geblieben. Rostock kann bislang nicht ausreichend Pfle-
gefamilien werben. Daher wird derzeit im Jugendamt erwogen, diesen Bereich an 
einen freien Träger zu übertragen. 
 
Von sehr guten Erfahrungen mit einem solchen Konzept berichtet Darmstadt. Dort 
ist es einem beauftragten freien Träger gelungen, eine große Zahl von neuen Pfle-
gefamilien zu werben. So ist in Darmstadt der Anteil der stationären Leistungen 
ohne die Vollzeitpflege an allen Leistungen der HzE+ von 22,0 % auf 23,7 % nur 
geringfügig gestiegen. Der Anstieg der stationären HzE+-Fälle ist dort im Wesent-
lichen auf den Anstieg der Leistungen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII zu-
rückzuführen.  
 
Einen deutlichen Anstieg des Anteils der Hilfen nach § 33 SGB VIII an allen stati-
onären Hilfen zur Erzieh ung+ verzeichnen auch Karlsruhe und Viersen. In beiden 
Städten konnten zunehmend Pflegefamilien gewonnen werden.  
 
Viersen setzt dabei auf die Strategie verstärkt Verwandte für Pflegeverhältnisse zu 
gewinnen und diese auch entsprechend fachlich spezifisch zu begleiten. Die Vor-
teile de r V erwandtenpflege wer den darin gesehen , d ass di e V erwandten i n de r 
Regel mit der Biografie des Kindes vertraut sind und tragfähige Bindungen zwi-
schen Kind und Pflegeperson bestehen bzw. leichter herzustellen sind.  
Die Erfahrung zeigt, das s auch Rückführ ungen in die U rsprungsfamilie leichter 
durchzuführen sind. Allerdings erfordert ein Pflegschaftsverhältnis im Familiensys-
tem oft eine engere Begleitung durch das Jugendamt, da bestehende Konflikte in 
einer Familie in der Regel über das System der Kernfamilie des Kindes hinausrei-
chen und die für eine Pflege zur Ve rfügung stehenden Verwandten hierin invol-
viert sein können. 
Im Rahmen des Benchmarking in diesem Projektjahr berichtete die Stadt Viersen 
über den akt uellen Stand ihrer Konzeption für die  Verwandtenpflege, die derzeit 
neu erstellt wird.  
 
 
    34

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
 
5. Inputindikatoren 
 
Der „Input“ der Kommune in das Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung+ 
besteht im Wesentlichen aus finanziellen und personellen Ressourcen. 
 
 
5.1. Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner und pro Fall 
 
Gestaltung der 
Kennzahlen 
Im Folgenden werden die Netto-Gesamtausgaben für Leistungen der HzE+ darge-
stellt. Hie rbei si nd die Ausgaben f ür am bulante un d stat ionäre Le istungen zu-
sammengefasst. Die Ausgaben werden zu m eine n auf die Z ahl de r Ein wohner 
unter 21 Jahre bezogen, zum anderen auf die Gesamtzahl der HzE+-Fälle.  
 
In die A uswertung der Ausgaben p ro Einwohner werde n ne ben den Fallkosten 
immer auch die Leistungsdichten (vgl. Outputanalyse) mit einbezogen. Die Leis-
tungsdichten schlagen sich direkt nieder in den Nettoausgaben pro Einwohner.  
Die Höhe der durchschnittlichen Fallkosten ist oftmals auf die Anteile ambulanter 
und stationärer Fälle zurückzuführen sowi e auf den Ant eil der Leistu ngen nach 
§ 33 SGB VIII. 
 
Bremerhaven weist bei einer insges amt ve rgleichsweise hohen Falldichte auch 
hohe Netto-Gesamtausg aben pro Einwohner im  Vergle ich auf. Die Fallkosten 
konnten dabei im Vergleich der Jahre 2005 und 2007 gesenkt werden und liegen 
knapp unterhalb des Durchschnitts der Vergleichsstädte. 
Dies deckt sich mit  den Ergbnissen der vergangenen Jahre, wobei auch hier  der 
Anteil der m eist kostenintensiven stat ionären Le istungen in Bremerh aven über-
durchschnittlich hoch ist. Zu einem Teil wi rkt sich hier aus, dass in Bremerhaven 
etwas über die Hälfte der stationären Leistungen im Rahmen einer Vollzeitpflege 
nach § 33 SGB V III erbracht werden. Di e im Vergleich zu m Vorjah r deutliche  
Senkung der Nettoausgaben pro HzE+-Fall ist teilweise auch darauf zurückzufüh-
ren, dass wie oben beschrieben im Zuge  einer Personalbemessung in Br emerha-
ven die Date neingabe optimiert wurde, d.h. alle tatsächlich be treuten Fälle auch 
in der Software abgebildet sind. 
 
Darmstadt hat aufgrund seiner niedrigen Falldichte auch vergleichsweise niedrige 
Netto-Gesamtkosten pro Einwohner. Dabei liegen die Fallkosten etwas über dem 
Durchschnitt der Bench markingstädte. Darmst adt hat eine n knapp u nter dem  
Durchschnitt liegenden Anteil stationärer HzE+-Fälle und konnte den Ant eil von 
Leistungen der Vollzeitpflege an allen stationären Leistungen der HzE+ auf einen 
überdurchschnittlichen Wert steigern. Die Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner 
konnten über 10 % gesenkt werden. (Vgl. Abbildungen unten). 
 
 
 
    35

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 20: Netto-Gesamtausgaben HzE+ pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
KeZa 30: 
Netto-Gesamtausgaben HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre am 31.12. - Zeitreihe
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2005 2006 2007
2005 694 538 553 537 431 748 456 472 554
2006 671 529 592 564 431 734 466 494 560
2007 690 475 595 611 389 696 511 577 568
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
Abbildung 21: Netto-Gesamtausgaben HzE+ pro Fall am 31.12. 
KeZa 31: 
Netto-Gesamtausgaben HzE+ 
pro Fall am 31.12. - Zeitreihe
0,0
5.000,0
10.000,0
15.000,0
20.000,0
25.000,0
30.000,0
2005 2006 2007
2005 19.201 20.651 19.133 19.411 24.275 27.944 18.283 15.108 20.501
2006 19.381 20.179 19.869 19.083 21.853 26.829 17.693 14.441 19.916
2007 16.516 20.305 20.917 18.636 21.362 22.204 18.474 14.905 19.165
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
 
    36

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Karlsruhe w eist be i ei ner le icht unte rdurchschnittlichen Falldichte etwas über-
durchschnittliche Ausgaben pro Einwoh ner auf.  Dem entsprechend lieg en die  
Fallkosten im Karlsruhe über dem Durchschnitt. Karlsruhe weist dabei den zweit-
höchsten Anteil ambulanter HzE+-Fälle aus.  
Die überdurchschnittlich en Fallkosten hängen voraussicht lich mit einem ver-
gleichsweise nie drigen Anteil von Leist ungen der Vo llzeitpflege im st ationären 
Bereich zusammen. Die Fallko sten sind in Karlsruhe im Laufe der letzt en dre i 
Jahre kontinuierlich gestiegen. Die Ausgaben pro Einwohner konnten im Vergleich 
der Jahre 2006 und 2007 hingegen konstant gehalten werden. 
 
In Mannheim sind sowohl die Fallzahlen der HzE+ insgesamt als auch die Netto-
Gesamtausgaben absolut von 2005 bis 2007 gestiegen. Die Ausprägung der 
Kennzahl Nettoausgaben pro HzE+-Fall, die im Vergleich zum Vorjahr gesunken 
ist, ist auf den Anstieg des Anteils ambulanter Leistungen und einer entsprechen-
den Senkung des Anteils stationärer Leistungen der HzE+ zurückzuführen.  
 
Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Falldichte hat Potsdam ebenfalls die nied-
rigsten Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner. Die Nettoausgaben pro Fall sind in 
Potsdam überdurchschnittlich hoch. Zum einen resultiert dies aus dem e benfalls 
sehr hohen Anteil stationärer Leistungen. Zum anderen spiegelt dies die Strategie 
des Jugendamtes Potsdam wider, be i Vorliegen e ines Hilfebedarfes bevorzugt in 
kurze, aber sehr intensive Maßnahmen zu investieren. 
 
Rostock weist wie auch in den Vorjahren die höchsten Nettoausgaben pro Ein-
wohner unte r 21 Jahren und die hö chsten Netto ausgaben pro Fall auf . Beides 
konnte im Laufe der Jahre 2005 bis 2007 gesenkt werden, wobei letztere stärker 
gesunken sind als die Ausgaben pro Einwohner. Dies ist auf den gezielten Ausbau 
ambulanter Hilfen zurückzuführen. Angestrebt wird la ngfristig ein Ausbau des 
Anteils von Leistungen der Vollzeitpflege an den stationären Leistungen der HzE+. 
 
In Siege n sind die Ausgaben pro Einwoh ner de utlich, die Fallkosten aber nur 
leicht gestiegen. Dies korrespondiert mit einer Zunahme der Fallzahlen insge samt 
und des Anteils ambulanter HzE+-Fälle. Innerhalb des Bereiches der stationären 
Hilfen habe n sich kaum  Veränderu ngen ergeben. Die Fallzahlen un d auch der 
Anteil der Leistungen nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) sind im Laufe der letz-
ten drei Jahre nahezu konstant geblieben. 
 
Entsprechend der de utlichen Zunahme be i den Fallzahlen s ind in V iersen auch 
die Ausgaben pro Einwohner unter 21 Jahren deutlich gestiegen. Die Anteile am-
bulanter und stationärer Leistungen sind dabei weitgehend konstant geblieben, so 
dass die Veränderungen bei den Fallkosten eher gering sind. Ein Anstieg der Fall-
kosten durch die Zunah me stat ionärer Leistungen konnte ve rmutlich durch di e 
deutliche Ausweitung von Leistungen der Vollzeitpflege gebremst werden. 
 
Auswirkung des Leistungsgeschehens § 35a SGB VIII 
 
Inwieweit wird das Leist ungsgeschehen für HzE + durch di e Entwick lungen bei  
den Hi lfen fü r Ki nder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen oder von 
seelischer Behinderung bedrohten Kindern nach § 35a SGB VIII beeinflusst?  
 
Im ambulanten Bereich handelt es sich bei diesen Leistungen um Hilfen für Kin-
der und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen. Dabei handelt es sich in der Re-
gel um eine hohe Anzahl an Fällen, die aber vergleichsweise kostengünstig sind.  
 
    37

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
Die stationären Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit 
seelischen Behinderungen hingegen s ind oft deutlich kostenintensiver als ande re 
stationäre Leistungen der HzE+. 
 
Um Erklärungsfaktoren für die Entwicklung des Leistungsgeschehens HzE+ insge-
samt zu eruieren, die in Zusammenhang mit den Leistungen nach § 35a SGB VIII 
stehen, wurden im Rahmen des Benchmarking zusätzliche Datenanalysen durch-
geführt. Diese Daten wurden analysiert und gemeinsam beraten. Da diese Daten 
auf tei lweise geringe n Fa llzahlen be ruhen, un d eben a uch a uf sehr spezifische  
Landesregelungen zurück zuführen sind, werden die entsprechenden Kennzahlen 
nicht in diesem Bericht veröffentlicht. Es wird ohne Nennung v on konkreten Zah-
len im Folgenden auf stadtspezifische Besonderheiten Bezug genommen.  
 
In Bremerhaven weicht nach den Benchmarking-internen Analysen der Fallzahlen 
und Ausgaben nach § 35a SGB VIII die Fall- und Ausgabenstruktur nicht von den 
übrigen Hilfen der HzE+ ab. Es ist daher davon auszugehen, dass das Leistungs-
geschehen nach § 35a SGB VIII ein en vergleichbaren Einfluss wie andere Fakto-
ren auf die Gesamtausgaben der HzE+ in Bremerhaven hat.  
 
In Hessen werde n aufgrund einer Ges etzesänderung Kinder und Jugendlic he mit 
Teilleistungsstörungen zunehmend von den Schulen betreut. Dies spiegelt sich in 
der Zeitreihenbetrachtung von Darmstadt wider. Die Fallzahlen bei den ambulan-
ten Leistungen nach § 35a SGB VIII sind deutlich zurückgeg angen, was in der 
Tendenz für die Stadt bereits im Vergleich der Jahre 2006 und 2007 zu beob-
achten ist. Der Einfluss der ambulant en Leistungen nach § 35a SGB VI II auf das 
Leistungsgeschehen insgesamt in Darmst adt ist durch die V erantwortungsüber-
nahme de r Schulen be i der Betreuung von sog enannten Teilleistungsstörungen 
zurückgegangen und wird weiter zurückgehen.  
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben die Datenanalys en des Benchmar-
kingkreises ergeben, dass die Fallkosten – berechnet ohne Leistungen nach § 35a 
SGB VIII – deutlich über den Fallkosten gesamt, d.h. für alle Leistungen der HzE+ 
inklusive der Leistungen nach § 35a SGB VIII liegen.  
In Hessen ü bernimmt der überörtliche Träger der Jugendhilfe  (LWV = L andes-
wohlfahrtsverband) erst mit dem vollendeten 26. Lebensjahr Hilfen gemäß § 35 a 
SGB VIII. Durch diese sp äte Übernahme hat die Stadt Darmstadt im Bereich der 
stationären Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII im Bereich der jungen Volljährigen 
für wesentlich mehr Fälle aufzukommen als die anderen Benchmarkingstädte. 
 
Auch in Karlsruhe, Mannheim, Pots dam und Viersen sind die Fallk osten ohne 
Leistungen nach § 35a SGB VIII etwas höher als die Fallkosten der Hz E+ insge-
samt. In allen diesen St ädten sind die Anteile der ambulanten Leistungen nach 
§ 35a SGB VIII höher als die Anteile der stationären Leistungen. Hier tritt also der 
gleiche Effekt wie in Darmstadt auf, nur  sind die Auswirkungen auf das gesamte 
Leistungsgeschehen aufgrund der niedrigeren Fallzahlen bei den Eingliederungs-
hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen deutlich geringer. 
 
In Rostock sind die Fallkosten ohne Leistungen nach § 35a SGB VIII niedriger als 
die Fallkosten für Le istungen der HzE+ insgesamt. Dort ist der Anteil stat ionärer 
Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Be-
hinderungen deutlich höher als der Anteil am bulanter Leistungen. Die kostenin-
tensiven stationären Leistungen nach § 35a SGB VIII erhöhen somit die gesamten 
durchschnittlichen Fallkosten für Leistungen der HzE+ deutlich.  
 
    38

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
In Sie gen si nd die Ante ile der F älle nach § 35a  SGB VIII an  alle n HzE+-Fällen 
eher ge ring. Deshalb s ind ke ine we sentlichen Unterschiede beim Verg leich der 
Ausgaben mit und ohne Leistungen nach § 35a SGB VIII zu erkennen. 
 
Zusammensetzung der Nettoausgaben nach Aufgabenfeldern 
 
In den f olgenden Darstellungen wird die Zusammensetzung der Netto-
Gesamtausgaben untersucht. Unterschieden wird in Ausgaben für Personalkosten 
in den Bereichen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH), des Allg emeinen Sozia-
len Dienstes (ASD) und vom Jugendamt selbst e rbrachten Leistungen der HzE+ 
(intern operativ) sowie in  Ausgaben f ür Leistungen der HzE +, die von Dritten er-
bracht werden (extern operativ).  
 
Die Personalkosten des öffentlichen Trägers we rden dabei anhan d von Durch-
schnittswerten der Kommunalen G emeinschaftsstelle (KG St) für die versc hiede-
nen Vergütungsgruppen und der Zahl der Vollzeitstellen berechnet. 
 
Im Durchschnitt sind die Ausgaben für Leistungen der Hz E+, die durch Dritte 
erbracht werden (extern operativ)  fast zehnmal h öher als die Ausgaben für die 
internen Aus gaben fü r das Pe rsonal de s Jug endamtes. Die s entspricht  einem 
durchschnittlichen Anteil der Ausgaben für extern erbrachte Leistungen der HzE+ 
von 91,6 % (siehe Abbildung 23 auf Seite 40). 
 
Abbildung 22: Netto-Gesamtausgaben pro EW unter 21 Jahren differenziert nach Auf-
gabengebieten 
KeZa 41:
Netto-Gesamtausgaben pro Einwohner unter 21 Jahren, 
differenziert nach ASD- und WJH-, internen und externen operativen Ausgaben
437
535 542
502 505
40
47
46
29
49
31
54
611
357
640
516
6
3
13 22
3
2
19 8
69
46
0,00
100,00
200,00
300,00
400,00
500,00
600,00
700,00
800,00
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Ausgaben WJH u. ASD pro EW u. 21 J. 2007
Ausgaben intern operativ pro EW u. 21 J. 2007
Ausgaben extern operativ pro EW u. 21 J. 2007
 
 
Weiterhin wird bei der Gesamtbetrachtung der Zahlen deutlich, dass die Jugend-
ämter kaum selbst als Träger von Leistungen de r HzE+ auftreten. Ihre Hau ptauf-
 
    39

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
gabe besteht in  der Diagnostik, Be willigung un d Steuerung von Leistungen im  
Zusammenspiel des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) mit der wirtschaftlichen 
Jugendhilfe (WJH).  
 
Den höchsten Anteil von Ausgaben für intern erbrachte Leist ungen der HzE+ (in-
tern operativ) hat Mannheim mit  3, 4 % der N etto-Gesamtausgaben. In Siegen 
erbringt das Jugendamt selbst gar keine Leistungen der HzE+. Dem entsprechend 
ist dort der Anteil der Ausgaben für extern operative Leistungen im Vergle ich der 
Städte am höchsten. 
 
Abbildung 23: Anteile der Ausgaben für einzelne Aufgabenfelder an den Netto-
Gesamtausgaben 
KeZa 35: 
Anteil der Ausgaben für Aufgabenfelder
an den HzE+-Gesamtausgaben in Prozent
4,6 6,9
88,0
7,7
5,1 6,0 5,7 5,5 6,3 6,0
2,2 1,6 1,5 1,6 1,6 1,1 1,3 2,0 1,6
0,9 0,5 2,0 3,4 0,6 0,3 0,0 3,1 1,4
89,2 92,8 90,4 89,3 92,3 92,3 98,4 91,6
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Anteil Ausgaben für
extern operativ an den
HzE+-Gesamtausgaben
in Prozent 2007
Anteil Ausgaben für
intern operativ an den
HzE+-Gesamtausgaben
in Prozent 2007
Anteil Ausgaben für
WJH an den HzE+-
Gesamtausgaben in
Prozent 2007
Anteil Ausgaben für
ASD an den HzE+-
Gesamtausgaben in
Prozent 2007
 
 
Steuerungs-
potenziale bei 
extern erbrach-
ten Leistungen 
Bei diesem Verhältnis der Anteile v erschiedener Aufg abenfelder an den Netto-
Gesamtausgaben wird deutlich, dass im Bereich der externen Leistungserbringung 
zum einen die Notwendigkeit zur Steuerung der Leistungen und zum anderen die 
größten Po tenziale für das Erzielen v on Steuerungs- und Einspareffekten beste-
hen.  
 
Bei der Steuerung der Leistungen nimmt wiederum der ASD über die Diagnostik  
und Auswahl der Hilfe eine entscheidende Rolle ein. Dies zeigt auch die Darste l-
lung des bewegten Finanzvolumens pro ASD-Mitarbeiter (siehe Abbildung 24). Im 
Durchschnitt der Benchmarkingstädte steuert ein Vollzeitmitarbeiter im ASD Leis-
tungen der HzE+ in einem Finanzvolumen von 865.618 €. 
 
Eine qu antitativ ausreichende u nd qualitativ gu te Ausstatt ung im A llgemeinen 
Sozialen Dienst ist die V oraussetzung für eine gut e Steuerung der Erziehungshil-
fen. 
 
    40

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 24: Bewegtes Volumen HzE+ pro vollzeitverrechneten Mitarbeiter im Allge-
meinen Sozialen Dienst (ASD) 
KeZa 39: 
Bewegtes Volumen HzE+ für die interne und externe Durchführung von HzE+
pro vollzeitverrechneten ASD-Mitarbeiter gesamt in Euro
612.836
958.714
878.792
894.673
920.924
789.501
1.158.421
711.084
865.618
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
BHV DA KA MA P HRO SI VIE
2007 Mittelwert
 
 
 
5.2. Personalressourcen 
 
Zum Verg leich der eingesetzten Pe rsonalressourcen werden in der folg enden 
Abbildung 25 die Zahl der Vo llzeitstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) 
und der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) in ein Verhältnis zu der Zahl der Fälle 
gesetzt. Die Spanne der Benchmarkingstädte reicht hier von 2,2 Vollzeitstellen im 
ASD und der WJH pro 100 Fälle in Siegen bis 3,3 Vollzeitstellen in Bremerhaven. 
 
Das Verhältnis zwischen den Kapazitäten im ASD und der WJH gestaltet s ich in 
der Mehrzahl der Städte ähnlich.  
 
Bei diesem Vergleich ist darauf zu achten, dass die Basis der Fallzahlen in den 
Städten etwas unscharf sein kann, da einige Städte niedrigschwellige, präventive 
Angebote bereits als Hilfen zur Erziehung+ klassifizieren, während diese Leistun-
gen in anderen Städten nicht als Fall der HzE+ zählen. 
 
Vor allem a ber ist dara uf hinzuweisen, dass diese Kennzahl hier als ein Hilfs-
mittel zum Vergleich der eingesetzten Ressourcen verwendet wird und in  keiner 
Weise für eine Bemessung von Personalressourcen herangezogen werden kann!  
Die Aufgaben des ASD bestehen bei Weitem nicht nur in der Begutachtung und 
Steuerung von notwendigen Erziehungshilfen.  
 
Der ASD ist über präventive Leistungen und V ernetzungsaufgaben Akteur im So-
zialraum und seine wichtigste Aufgabe besteht im Grunde darin, Fälle zu v ermei-
den.  
 
    41

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
Wesentliche Teile des Aufgabenge bietes des ASD sind somit nicht fallbezogen 
und die Fallzahl allein ist als Merkmal für die Bemessung des Personals denkbar 
ungeeignet. 
 
Abbildung 25: Vollzeitverrechnete Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) 
und der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) pro 100 Fälle HzE+ 
KeZa 20_21: 
Vollzeitverrechnete Mitarbeiter für den ASD und die Wirtschaftliche Jugendhilfe
 pro 100 Fälle am 31.12.
0,71 0,71 0,63 0,59 0,72
0,48 0,55
2,5
2,3
2,0
2,4 2,7
1,7
2,0
0,52 0,62
2,2
2,2
3,3
2,9 2,9
2,6
3,1
3,2
2,2
2,5
2,8
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
interne vollzeitverrechnete Mitarbeiter im ASD pro 100 Fälle 2007
vollzeitverrechnete Mitarbeiter in der WJH pro 100 Fälle 2007
Summe vollzeitverrechnete Mitarbeiter im ASD und der WJH pro 100 Fälle 2007
 
 
Wie bereits oben erwähnt, werden in allen Jugendämtern nur noch geringe Kapa-
zitäten für die Erbringung von Leistungen der HzE+ durch den öffentlichen Träger 
selbst eingesetzt.  
 
Die Unterschiede sind h ier – vor dem Hintergrund der insgesamt sehr niedrigen 
Zahlen – recht groß (sieh e Abbildung 26 auf der folgenden Seite). In Siegen er-
bringt der öffentliche Träger keine operativen Erziehungshilfen durch eigenes Per-
sonal.  
 
In Mannheim stehen 1,2 Vollze itstellen pro 100 Fälle für operative Aufgaben der 
HzE+ zur Verfügung. In den vergange nen Berichtsjahren wurde über die Aktivitä-
ten in Mannheim bericht et, städt isch erbrachte Leistunge n extern zu verg eben 
(z.B. betre utes Wohnen und K inderheim Rheinau). Dieser Prozess ist aktuell 
weitgehend abgeschlossen.  
 
 
    42

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Abbildung 26: Interne vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben der HzE+ 
pro 100 Fälle 
KeZa 22: 
Intern vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben 
pro 100 Fälle am 31.12.
0,2 0,2
0,7
1,2
0,3
0,1
0,9
0,0
0,5
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
BHV DA KA MA P HRO SI VIE
vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben pro 100 Fälle 2007 Mittelwert 2007
 
 
 
 
    43

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
6. Outcomeindikatoren 
 
Dem Outcome, der Wirkung von Leistungen der HzE+ , wird zunehmend Bedeu-
tung beigemessen. Allerdings sind Zahlen für die Messung von Wirkungen sehr 
schwer zu erheben, da die verwendete Fa chsoftware vielerorts noch nicht darauf 
ausgerichtet ist, entsprechende Basisdaten auswerten zu können. 
 
Bei den Wirkungskennziffern liegt der Fokus auf der Dauer einer Erziehungshilfe 
und der Erreichung der damit verbundenen Ziele. 
 
 
6.1. Bewertung des Zielerreichungsgrades im Einzelfall 
 
Zielerreichungs-
grad als zentra-
le Kennzahl der 
Analyse von 
Wirkungen 
Die Bewertung des Zielerreichungsgrades wird in der Ges amtdiskussion u m die 
wirkungsorientierte Steue rung von Leistungen der HzE + als wichtigste Kennzah l 
betrachtet. Kritisiert wurde zu Beg inn der fachlichen Diskussion in Deutsc hland, 
dass die Bewertung des Zielerreichungsgrades in der P raxis nach der subj ektiven 
Einschätzung der handelnden Personen erfolgt.  
 
Es ist a llerdings zu beo bachten, dass eben die handelnden und bet roffenen Per-
sonen am besten in der Lage sin d, die Zielerreichung einzuschätzen und dieses 
auch in der Regel fundiert tun. Eventuellen Fehleinschätzungen wird entgegenge-
wirkt, indem die Bewertungen in der Kennzahl nicht einzelfallbezogen, sondern in 
einer aggregierten Form über eine Vielzahl von Fällen dargestellt werden. 
 
Viele Jugendämter in Deutschland arbeiten derzeit daran, eigene Bewertungsras-
ter zu entw ickeln. Im R ahmen des Benc hmarking bestand daher die Forderung, 
dass das für die Ve rgleiche verwendete Bewertungsraster ge eignet sein muss, 
unterschiedlich gestaltet e Erhebungssystematiken zur Mess ung von Zielerrei-
chungsgraden in einem Grobraster zusammenzuführen.  
Deshalb wurde vereinbart, nur fünf Bewertungsstufen zu verwenden. Dies schließt 
nicht aus, dass die Benchmarkingstädte intern differenziertere Bewertungsraster 
verwenden. Es sollte lediglich möglic h sein, die Erhebungsmerkmale auf  die in  
Tabelle 2 auf der folgenden Seite dargestellten fünf Stufen zurückzuführen. 
 
Der Bewertungsgegenstand sind die individuell im Hilfeplan vereinbarten Ziele für 
das K ind bzw. den Jugendlichen und ih re F amilien. In we lcher Fo rm un d vo n 
wem die Be wertung durchgeführt wird, ist für die Erhebung nicht ausschlagge -
bend. In Bremerhaven wird beispielsweise jede r de r Bet eiligten (Jugendamt,  
Kind, Familie, freier Träger) um Bewe rtungen gebeten, aus de nen dann eine Ge-
samtbewertung des Falles ge mittelt wird. In anderen Städten erfolgt die Bewer-
tung ausschließlich durch die fallführenden Mitarbeiter des Jugendamtes.  
 
Auch hier gilt, dass möglicherweise extrem e, subjektive Ausprägungen bei e inzel-
nen Bewertungen über die Zusammen fassung vieler Fälle in de r Kennzahl nivel-
liert werden. 
 
 
    44

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Piloterhebung 
im Jahr 2008 Tabelle 2: Raster für die Bewertung von Zielerreichungsgraden 
Stufen Definition Entspricht 
in etwa: 
 Die im Hilfeplan vereinbarten Ziele für Kinder, Jugendli-
che und ihre Familien sind bei Beendigung der HzE+…  
1. Stufe voll erreicht.  75 % bis 
100 %  
2. Stufe weitgehend erreicht. 50 % bis 
unter 75 % 
3. Stufe teilweise erreicht. 25 % bis 
unter 50 % 
4. Stufe kaum erreicht  
(positiv formuliert: Erste Schritte sind erkennbar.) 
0 % bis 
25 %  
5. Stufe  nicht erreicht. 0 %  
 
Im aktuellen Betrachtungsjahr war es Bremerhaven möglich, die Zielerreichungs-
grade abzubilden. Die übrigen Benchmarkingstädte arbeiten daran, entsprechen-
de Bewertungsraster einzuführen.  
 
Anhand der stadtspezifischen Ausw ertung, die Bremerhaven dem  Be nchmar-
kingkreis zur Verfügung stellte, wurde he rausgearbeitet, welc he steuerungsrele -
vanten Fragen sich fü r das Benchmarking ergeben und darüber hinaus, welche 
weitergehenden st adtspezifischen Analysen die Auswer tung des Zielerreichungs-
grades ermöglicht, beispielsweise eine anbieterspezifische oder maßnahmenspezi-
fische Auswertung von Zielerreichungsgraden.  
 
Bereits in diesem Projektjahr werden insgesamt 6 Städte die Zielerreichungsgrade 
bei b eendeten HzE + in der vere inbarten A bstufung erhe ben können. In  der 2 . 
Jahreshälfte 2008 wird eine Piloterhebung durchgeführt. 
 
 
6.2. Durchschnittliche Verweildauer (für die interne Analyse) 
 
Gestaltung der 
Kennzahl 
Als zweite Wirkungskennziffer wurde in diesem Berichtsjahr die Daue r von HzE + 
bei ihrer Beendigung be trachtet. Die  so genannte Verwe ildauer wu rde ge trennt 
erhoben für ambulante Leistunge n der HzE+ und für stationäre Leistungen nach 
§ 34 SGB VIII (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen).  
 
Nicht betrachtet wurden die Leistungen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, da 
die Unterbringung in Pflegefamilien oft auf längere Zeiträume ausgelegt ist. 
 
Die entsprechenden Kennzahlen wurden im Rahmen des Benchmarking für inter-
ne Analysen sowie einen  fachlichen Austausch genutzt und werden nicht in die-
sem Bericht veröffentlicht.  
 
Ausgedrückt wird die Verweildauer in der durchschnittlichen Zahl der Monate, die 
vom Beginn bis zur Beendigung einer Maßnahme vergangen sind. Berücksichtigt 
werden dabei alle Fälle, die im Lauf des Berichtsjahres beendet wurden. 
 
 
    45

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Vor welche m Hinte rgrund wird die Verweildauer im Be nchmarking ausgewertet 
und was ist hier die Zielsetzung der Arbeit in den Jugendämtern? Die Benchmar-
kingstädte v erfolgen in diesem Zusamme nhang die Zie lsetzung, da ss die Dauer 
der Hilfe bedarfsgerecht ist, was aus fiskal ischer Sicht zu befürworten ist, da die 
Hilfe nicht länger dauert als sie muss.  
 
 
    46

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7. Kurzprofile der Benchmarkingstädte 
 
Auf den folg enden Seiten wird für jede Stadt e in St adtprofil dargestellt.  Hierin 
werden die folgenden Kennzahlen zusammengefasst: 
 
ƒ Nettoausgaben pro Einwohner 
ƒ Nettoausgaben pro Fall 
ƒ Falldichte insgesamt 
ƒ Anteil stationärer Fälle an allen Fällen 
 
Dabei bilden die St adtprofile nicht di e Ausprägung der Kennzahl entspre chend 
der Darstellungen in de n vorhergehenden Kapiteln ab, sondern die Abweichung 
jeder Stadt vom Mittelwert aller am Benchmarking beteiligten Städte. 
 
Die Umrechnung de r Kennzahlen auf die Abwe ichung vom Mittelwe rt ist im An-
hang beigefügt. 
 
An den S tadtprofilen wer den noch einmal die Zusammenh änge zwischen der 
Falldichte sowie den Anteilen stationärer bzw. ambulanter Hilfen an der Gesamt-
zahl der Fälle und den Ausgaben pro Fall und pro Einwohner deutlich. Weiterhin 
sind an den Stadtprofilen die Strategien erkennbar, die von den einzelnen Städten 
verfolgt werden. 
 
In der Gege nüberstellung de r Ke nnzahlen un d e iner V erlaufsbetrachtung gegen-
über dem V orjahr (siehe Bericht über das bun desweite Benchmarking HzE+ für  
das Jahr 2006) können die Strategien überprüft und Entwicklungspotenziale auf-
gezeigt werden. 
 
 
    47

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7.1. Kurzprofil der Stadt Bremerhaven 
 
Abbildung 27: Kontextindikatoren der Stadt Bremerhaven 
100,0
179,6
176,1
151,0
103,9
96,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Bremerhaven 2007 M W = Index 100
 
Abbildung 28: Stadtprofil Bremerhaven (Abweichungen vom Mittelwert) 
21,4
-13,8
37,8
26,6
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen 
HzE+Fällen*
Stadtprofil Bremerhaven
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
 
 
Das Jug endamt in Bremerhaven arbeitet im Ve rgleich de r Benchmarkingstädte 
unter st ark belasteten soziostrukt urellen Rahmenbeding ungen. Wie in den ver-
gangenen Berichtsjah ren ist ins besondere die vergleichsweise hohe Leistungs-
dichte vor diesem Hintergrund zu sehen. 
 
Die Nettoausgaben pro Fall sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken, so 
dass die Abweichung der Nettoausgaben pro Einwohner vom Mittelwert geringer 
ausfällt, als die Abweichung bei der Dichte.  
 
Erreicht wurde dies offensichtlich durch eine Senkung des Anteils stationärer Leis-
tungen. Aber auch die sich in den Benchmarking-internen Datenanalysen gezeig-
ten vergleichsweise geringen Verweildauern werden sich hier auswirken. 
 
    48

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
Der Ant eil der statio nären Leistu ngen liegt imme r noch über dem Du rchschnitt 
der Vergleichsstädte. Hier besteht noch ein Potenzial für eine weitere Entwick-
lung. 
 
Die Aktivitäten in Breme rhaven konzentrieren sich aktuell in erster Linie auf die 
Umsetzung der im ve rgangenen Jahr durchgeführten Personalbemessung und die 
Initiierung der geplanten Organisationsentwicklung.  
 
 
    49

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7.2. Kurzprofil der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Abbildung 29: Kontextindikatoren der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
100,0
66,3
73,4
77,3
77,1
98,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Darmstadt 2007 M W = Index 100
 
Abbildung 30: Stadtprofil Darmstadt (Abweichungen vom Mittelwert) 
 
-16,4
5,9
-22,8
-6,1
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen 
HzE+Fällen*
Stadtprofil Darmstadt
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
 
 
Darmstadt weist eine im Vergleich geringe Dichte von Fällen der HzE+ auf. Dies 
ist ein deutlicher Unt erschied im Vergleich zum Vorjahr, hier wirkt s ich u.a. die 
im Berichtstext beschriebene stärkere Verantwortung der Schulen im Bereich der 
Teilleistungsstörungen nach § 35a SGB VIII aus.  
 
Der Anteil stationärer Fä lle liegt ebe nfalls unter dem Durchschnitt, ist a ber im  
Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen. Die Nettoausgaben pro Einwohner liegen 
deutlich unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte.  
 
Die Fallkosten liegen leicht übe r de m Durchsch nitt. Bei de r Interpret ation de r 
Fallkosten ist für Darmstadt allerdings zu berücksichtigen, dass die Jahressumme 
 
    50

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
deutlich höher liegt als die Stichtagssumme, die Ausgaben werden für alle Fälle 
gezählt, die Fallzahl nur zum 31.12. 
 
Die in den vergangenen Jahren verfolgte Strategie der Stadt, die Vollzeitpflege zu 
stärken, ist erfolg reich v erfolgt wo rden. Die exte rne Verg abe des Pflegek inder-
dienstes hat sich bewährt.  
 
Im vergangenen Berichtsjahr wurde über die Inst allierung und Umsetzung einer 
Qualifizierung der Diagnostik und die Stärkung der Passgenauigkeit von Hilfen in 
Darmstadt berichtet. In diesem Jahr zeig te sich eine nicht -intendierte Nebenwir-
kung, die durch die deutliche Qualifizierung der Arbeitsweise einhergegangen ist. 
Die Mitarbeiter/innen sind so auf eine in hohem Maße fachliche und differenzierte 
Diagnostik „gepolt“, dass sie sehr niederschwellige Hilfen kaum noch auswählen.  
 
Dies wird auf fachliche G ründe zurückgeführt. Zum einen wird davon  ausgegan-
gen, dass mit sehr nie derschwelligen Hilfen i n kurzer Zeit oft mals keine weitrei-
chenden Erf olge zu erzie len sind. Zum anderen besteht das Ziel,  mit möglichst 
kurzfristigen (wenn auch teuren) Hilfen, den größtmöglichen Nutzen zu erzielen.  
 
In den vergangenen drei Jahren hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dieser 
Steuerungsmaßnahme (Passgenauigkeit der Hilfen) Einsparungen von über 2 Mil-
lionen Euro erzielen können. 
 
 
    51

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7.3. Kurzprofil der Stadt Karlsruhe 
 
Abbildung 31: Kontextindikatoren der Stadt Karlsruhe 
 
59,3
57,1
28,6
125,0
77,8
105,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Karlsruhe 2007 M W = Index 100
 
Abbildung 32: Stadtprofil Karlsruhe (Abweichungen vom Mittelwert) 
 
4,7
9,1
-6,1
-17,4
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen 
HzE+Fällen*
Stadtprofil Karlsruhe
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
 
 
Karlsruhe w eist ei ne im Verg leich leicht un terdurchschnittliche Fa lldichte un d 
einen weit unterdurchschnittlichen Anteil von stationären Hilfen auf.  
 
Dieser Anteil stationärer Fälle konnte im Vergleich zum Vorjahr entspre chend der 
im verg angenen Be richtsjahr ausgeführten St rategie auch we iter ve rringert wer-
den.  
 
Grundsätzlich entspricht  die Entwic klung der Stadt K arlsruhe insbeso ndere im  
fiskalischen Bereich den Erwartungen der Stadt.  
 
 
    52

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Dennoch liegen die Fallkosten insgesamt etwas über dem Durchschnitt und dem 
entsprechend auch die Nettoausgaben pr o Einw ohner. Hierfür sind auch  insbe -
sondere die folgenden zwei Faktoren maßgeblich: 
ƒ qualitativ hochwertige und damit auch kostenintensive Hilfearrangements im 
ambulanten Bereich sowie 
ƒ ein vergleichsweise sehr hohes Fallaufkommen im Bereich der Tagesgruppen 
nach § 32 SGB VIII  
Eine Reduzierung des Fallaufkommens im Bereich der Hilfen nach § 32 SGB VIII  
wird von der Stadt Karlsruhe konkret angestrebt. 
 
Die aktuellen Aktivitäten des Jugendamtes sind auf die Bem essung einer ausrei-
chenden Pe rsonalausstattung im  Allg emeinen Sozialen Diens t gerichtet. Diese 
Frage der Personalbemessung hat derzeit in vielen Städten Priorität, vor dem Hin-
tergrund der in den Medien diskutierten Fälle vo n Kindeswohlgefährdungen und 
Kindesmisshandlungen und der in Zusamme nhang damit diskutierten Personal-
ausstattung im ASD.  
 
Daneben wird weiterhin der Ausbau von Pflegeverhältnissen angestrebt.  Davon  
betroffen sind insbesondere die Bereitschafts- und Vollzeitpflege. Die pe rsonelle 
Verstärkung des Pflegekinderdienstes und die Beauftragung eines freien Trägers 
haben bereits zu ersten Ange botsverbesserungen geführt. So  können jetz t auch  
ältere Kinder in einer Pflegefamilie in Obhut genommen werden. 
 
Die Reduzierung der durchschnittlichen Fallkosten wird n eben den Veränderun-
gen im vollstatio nären Bereich auch durch den A usbau neuer gruppenbezogener 
Hilfen angestrebt.  
 
 
    53

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7.4. Kurzprofil der Stadt Mannheim 
 
Abbildung 33: Kontextindikatoren der Stadt Mannheim 
79,3
81,6
36,7
121,6
79,2
105,4
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
M annheim 2007 M W = Index 100
 
Abbildung 34: Stadtprofil Mannheim (Abweichungen vom Mittelwert) 
 
7,5
-2,8
8,2
-17,4
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen 
HzE+Fällen*
Stadtprofil Mannheim
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
 
 
Das für das aktuelle Berichtsjahr 2007 ausgewiesene Profil für Mannheim weist 
eine leicht überdurchschnittliche Leis tungsdichte gesamt auf, sowie einen deut-
lich unter dem Mittelwert liegenden Anteil an stationären Fällen.  
 
Dies ist auf die Entwicklung im ambulanten Bereich zurückzuführen, die Zahl der 
ambulanten Fälle pro jungen Einwohner unter 21 Jahren ist deutlich gestiegen, 
der Anteil der stationären Hilfen im Vergleich zum Vorjahr gesunken.  
 
Die Netto ausgaben p ro Fall liegen nur geringfügig unter dem  Durchschnitt der 
Vergleichsstädte. Die etwas überdurchschnittliche Falldichte führt daher zu eben-
falls leicht überdurchschnittlichen Nettoausgaben pro Einwohner. 
 
    54

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
Die Steuerungsaktivitäten im H inblick auf die stärkere ex terne Vergabe von Leis-
tungen, die in den verg angenen Be richtsjahren ausgeführt w urden sind weitge-
end abgeschlossen.  
ativ weiter ent wickelt werden kann, um so u.U. zu kürze-
n Hilfeverläufen zu kommen (z.B. durch den gezielten Einsatz von systemischen 
 Dazu wurde ein Arbeitskreis mit den Mannheimer Hei-
en gebildet, der bis Mitte 2009 zu diesbezüglichen Vorschlägen kommen soll. 
g 
 Allgemeinen Sozialen Dienst ausgerichtet. 
h
 
Mit den Anbietern von Sozialpädag ogischer Familienhilfe wird ein Dialog ange-
strebt, wie diese qualit
re
Beratungskonzepten). 
 
Darüber hinaus steht die Senkung der Hilfen nach §41 SGB VIII in vollstationären 
Settings  auf der Agenda.
m
 
Des Weiteren sind die aktuellen Steuerungsaktivitäten der Stadt Mannheim eben-
so wie in K arlsruhe auf die Ermit tlung einer ausreichenden Personalausstattun
im
 
 
 
    55

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7.5. Kurzprofil der Stadt Potsdam 
 
Abbildung 35: Kontextindikatoren der Stadt Potsdam 
90,6
85,0
124,3
62,695,9
82,8
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Potsdam 2007 M W = Index 100
 
Abbildung 36: Stadtprofil Potsdam (Abweichungen vom Mittelwert) 
 
-31,4
11,5
-39,81
20,7
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen 
HzE+Fällen*
Stadtprofil Potsdam
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
 
 
Das Potsdamer Profil für das Berichtsjahr 2007 ist wie in den vergangenen Jah-
ren insbesondere geprägt durch eine im Vergleich sehr geringe Falldichte.  
 
Die Fallzahlen sind vor allem im ambu lanten Bere ich zurü ckgegangen und be i 
den stationären Hilfen gestiegen. Während der Anteil stationärer Hilfen in Pots-
dam im Jahr 2006 noch deutlich unter dem Durchschnitt lag, wird für 20 07 ein 
deutlich überdurchschnittlicher Wert ausgewiesen. 
 
Die geringen Leistungsdichten in Potsdam sind wie bereits im vergangen en Be-
richtsjahr ausgeführt, auch darauf zurückzuführen, dass aus dem Topf für HzE+ 
 
    56

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
auch zahlreiche formlose Hilfen gew ährt werden, die nicht als „Fall“ gezählt wer-
den. Damit korrespondierend liegen die Nettoausgaben pro HzE+-Fall in Potsdam 
deutlich über dem Durchschnitt der Vergleichsstädte.  
 
Potsdam verfolgt die Strategie, Hilfe n so weit wie möglich z u vermeiden. Wenn 
ein Hilfebedarf best eht, wird diesem dann mit intensiven Maßnahmen begegnet. 
Trotz der überdurchschnittlichen Fallkosten lieg en die Ausg aben pro Einwohner 
aufgrund d er ni edrigen Fa llzahlen wei t unter dem Durchschnitt der Vergleichs-
städte. 
 
Aktuell ist in de r Diskussion, einen ge meinsamen Pfle gekinderdienst mit dem 
angrenzenden Landkreis aufzubauen, wodurch deutliche Impulse für das Pflege -
kinderwesen erwartet werden.  
 
 
    57

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7.6. Kurzprofil der Hansestadt Rostock 
 
Abbildung 37: Kontextindikatoren der Hansestadt Rostock 
 
141,8
131,4
73,2
124,4
92,7
77,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Rostock 2007 M W = Index 100
 
Abbildung 38: Stadtprofil Rostock (Abweichungen vom Mittelwert) 
22,6
15,9
3,5
-3,1
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen 
HzE+Fällen*
Stadtprofil Rostock
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
 
 
Rostock arbeitet unt er v ergleichsweise belast eten soziostrukt urellen Rah menbe-
dingungen. Dennoch liegt die Leistungsdichte nur leicht über dem Durchschnitt. 
Dies liegt auch daran, dass in hohem Ma ße formlose Hilfen gewährt werden, die 
nicht als f allbezogene Le istungen der HzE + erb racht we rden. D ie A usgaben fü r 
diese formlosen Hilfen werden über den Haushaltstitel der HzE+ verbucht. 
 
Die Nettoausgaben pro Fall lieg en damit korrespondierend trotz eine r vergleichs-
weise geringen Dichte und eines leich t unterdurchschnittlichen Anteils stationärer 
Hilfen deutlich über dem Durchschnitt. 
 
 
    58

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Aber wie ebenfalls be reits ausgeführt sind die Nett oausgaben pro HzE+-Fall nicht 
ausschließlich auf das beschriebene Phänomen formlose r Hil fen und die damit 
verbundenen Auswirkung en auf die Ausprägung der Ke nnzahl zurückzufü hren. 
Die Fallkosten stehen daher insbesondere  im Hinblick auf die Ausgestaltung der 
vertraglichen Beziehung zu den Leistungserbringern im Fokus der Stadt.  
 
Auch die we itere St ärkung des Pf legekinderwesens ist eine ze ntrale Z ielsetzung 
der Hansestadt Rostock, da hier noch deutliches Entwicklungspotenzial besteht. 
 
Das Jugendamt Rostock ist aktue ll in einen umfassenden Umstrukturierungspro-
zess eingebunden. Im Juli 2006 wurden Jugendamt und Sozialamt zusammenge-
legt. Für den V eränderungsprozess mussten un d m üssen noc h alle 
Voraussetzungen für die Neuausrichtung des Amtes inhaltlich und organisatorisch 
im laufenden Dienstges chehen geschaffe n werden. Zusätzlic h war die V orgabe 
eines erheblichen Stellenabb aus zu e rfüllen. Vor diesem Hintergrund wurden an-
dere Schwerpunkte gesetzt. 
 
Strategisches Ziel des  Amtes ist die st ärker s ozialräumliche Ausr ichtung der 
Strukturen und Arbeitsprozesse, die Schaffung verlässlicher Arbeitsstrukturen in 
den drei Regionen sowie ein gezielter, effektiver und auf die Wirkung gerichteter 
Ressourceneinsatz. 
 
    59

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7.7. Kurzprofil der Stadt Siegen 
 
Abbildung 39: Kontextindikatoren der Stadt Siegen 
 
100,0
87,6
100,3
103,5
120,1
102,9
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Siegen 2007 M W = Index 100
 
Abbildung 40: Stadtprofil Siegen (Abweichungen vom Mittelwert) 
-10,1
-3,6
-8,7
8,5
-60,0
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen 
HzE+Fällen*
Stadtprofil Siegen
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
 
 
Siegen we ist eine  unterdurchschnittliche  Falldichte und unterdurchschnittliche 
Fallkosten aus, obwohl der Anteil stationä rer Hilfen über dem Durchschnitt liegt. 
Dem entsprechend liegen auch die N ettoausgaben pro Einwo hner deutlich unter 
dem Durchschnitt der Vergleichsstädte. 
 
In Siegen wurde übe r die Vertragsge staltung mit den Anbietern und eine sozial-
räumliche Angebotsstruktur die Möglichkeit geschaffen, flexible ambulante Hilfen 
einzurichten, die durch die Einbeziehung sozialräumlicher Ressourcen unterstützt 
werden können. Von dieser Strategie wird eine weitere Senkung des Anteils stati-
onärer Hilfen erwartet. 
 
 
    60

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
7.8. Kurzprofil der Stadt Viersen 
 
Abbildung 41: Kontextindikatoren der Stadt Viersen 
88,4
89,3
182,790,1160,8
108,2
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
Schulabg.
Scheidung
Jugendetat
Kita
Viersen 2007 M W = Index 100
 
Abbildung 42: Stadtprofil Viersen (Abweichungen vom Mittelwert) 
1,7
-22,2
27,9
-11,8
-50,0
-37,5
-25,0
-12,5
0,0
12,5
25,0
37,5
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil stationäre HzE+Fälle an allen 
HzE+Fällen*
Stadtprofil Viersen
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
 
 
Viersen hat auf die überdurchschnittlich hohe Zahl an Schulabgängern ohne Ab-
schluss mit der Entwicklung eines Projek tes "Übergangsmanagement" reagiert. In 
einer fachbe reichsübergreifenden A rbeitsgruppe, in de r auc h Schulleite r einge-
bunden sind, wird e in Konzept zur Verbesserung des Überganges von der Schule 
in den Beruf  entwickelt. Die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule werden 
dabei bereits ab der 7. Klasse einge bunden, diese frühe Einbindung und Aktivie-
rung werden sich zudem, so die Hoff nung, auch positiv auf die Abschlussquoten 
auswirken.  
Das Projekt soll zum Schuljahr 09/10 implementiert werden. 
 
 
    61

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Darüber hinaus weist V iersen unter vergleichsweise belasteten soziostrukturellen 
Rahmenbedingungen eine weit überdurchschnittliche Falldichte aus. Diese ist vor 
allem darauf zurückzuführen, dass in Viersen sehr frühzeitig und in einem hohen 
Maße niedrigschwellige, formale ambulante Hilfen gewährt werden.  
 
In diesem Jahr ist die Leistungsdichte im ambulanten Bereich nochmalig deutlich 
angestiegen, dies in Ko mbination mit einer ebenfalls gestiegenen Inanspruch-
nahme stationärer Leistungen.  
 
Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung im Leistungsgeschehen nicht mehr 
ausschließlich auf die ge wollte Stärkung niederschwelliger frühzeitiger Hilfen zu-
rückgeführt.  
 
Es wird angedacht, stärker auf die Zugangssteuerung insbesondere im ambulan-
ten Bereich zu achten. Für die nahe Zukunft ist eine Analyse durch Exte rne ge-
plant. 
 
 
 
    62

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
8. Ergebnisse des fachlichen Au stausches über die Strukturen 
für die Umsetzung des Schutz auftrages bei Ki ndeswohlge-
fährdungen 
 
Unterschiede 
bei der Zahl der 
Meldungen 
nach § 8a 
SGB VIII 
Im vergangenen Benchmarkingjah r haben die Vergleichsstädte die Zah l der Mel-
dungen von Kindeswohlgefährdungen erhoben und dabei eine enorme Streuung 
festgestellt (zwischen 2,4 und 8,9 Meldungen von Kindeswohlgefährdungen pro 
1.000 Einwohner unter 18 Jahre n). Dies gab Anlass, sich im aktuellen Bench-
markingjahr in e inem f achlichen Austausch mit  den Strukt uren zur Umsetzung 
des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen zu beschäftigen und Gründe für 
die enorme Streuung der Werte zu erkunden. 
 
Alle Städte  beo bachten eine  zunehmende Sensibilisierung in der Bevö lkerung 
sowie in Inst itutionen, die Kinder, Jugend liche und Familien begleiten. Der hohe 
Sensibilisierungsgrad führt auch zu einer Zunahme von Meldungen über mögliche 
Kindeswohlgefährdungen. Dies  ist zu be grüßen, da die Jugendämter durch die  
Meldungen in ihrer Arbeit unterstützt werden. Allerdings führt die erhöhte Zahl an 
Meldungen zu einer deutlich höheren Arbeitsbelastung im Allgemeinen Sozialen 
Dienst.  
 
Es ist davon auszugehen, dass die Z ahl der Me ldungen durch gute, p räventive 
Maßnahmen und Ang ebote verringert werden kann. In welch em Maße die Zah l 
der Meldungen von solchen Maßnahmen beeinflusst wird, ist  jedoch nicht abzu-
schätzen. 
 
Im Rahmen des fachlichen Austausches wurden erhebliche Unterschiede bei der 
Gestaltung der Zugangswege und der Kla ssifizierung der Meldungen festgestellt. 
Dies hat wiederum großen Einfluss auf die Zahl der Meldungen, so dass die erho-
benen Zahlen nicht als Indikator verwendet bzw. veröffentlicht werden können.  
 
So wurden in der Stadt Bremerhaven aufgrund des sehr öffentlichkeitswirksamen 
„Fall Kevin“ in de r Stadt Bremen stark standardisierte Zug angswege fes tgelegt. 
Dort wird je de eingehende Meldung unabhängig von der me ldenden Person oder 
Institution auf mögliche  Kindeswohlgefährdunge n geprüft u nd entsprechend als  
Meldung nach § 8a SGB VIII gezählt. 
 
In Darmstadt hingegen w urden viele Ressourcen in die Bildung eines Netzwerkes 
verschiedener Institutionen investiert, aus dem heraus viele Meldungen möglicher 
Gefährdungen erfolgen. Da dieses getrennt von Meldungen aus der Bevölkerung 
erfolgt, werden die Meldungen aus dem Netzwerk zwar als § 8a-Meldung bearbei-
tet, aber nicht als solche gezählt. 
 
Projekte und 
Modelle zur 
Früherkennung 
Die Städte haben in den vergangenen Monaten und Jahren verschiedene Projekte 
und Modelle zur Früherkennung von möglichen Gefährdungen (Frühwarnsysteme) 
und zur präventiven Unterstützung von Familien geprüft und eingeführt. 
 
Die St ädte Potsdam, Siegen und Viersen entwickelten Ko nzepte für soge nannte 
Begrüßungsdienste, die alle Familien mit neu ge borenen Kindern besuchen. Die 
Evaluation der e rsten Umsetzungsphase läuft de rzeit, die Städte kö nnen aber 
bereits über erste Erfahrungen berichten. 
 
 
    63

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Die He rausforderung be i der G estaltung eines solchen Systems besteht darin, 
dass dieser Dienst sowohl ein Instrume nt der kommunalen Familien politik als 
auch ein Ins trument des Kinderschutzes sein kann, sowohl Förderinstrument als  
auch Überwachungsinstrument.  
 
Die Städte s ind sich e inig darin, dass Kommunen sich bei der Einführung eines 
solchen Instrumentes für eine Richtung positionieren sollten, um Interessenskon-
flikte zu vermeide n. Erste Erfahrungen der Städte Potsdam und Viersen m it dem 
neuen Begrüßungsdienst sind durchweg positiv. Das Angebot wird in beiden Städ-
ten sehr gut von den jungen Familien angenommen, nach jüngsten Evaluierungen 
lag die Quot e de r Inans pruchnahme be i über 96 Prozent. Beide Städte habe n 
ihren Beg rüßungsdienst als  ein dienstleistungsorientiertes, k ommunales Instru-
ment der Familienpolitik positioniert. 
 
In Karlsruhe wurden sogenannte regionale „Startpunkte“ für junge Familien einge-
richtet. Nach der Ent bindung in Kliniken erhalten junge Elte rn Informationen der 
Stadt Karlsruhe und die  regionalen „Startpunkte“. Dort treffen die jungen Elt ern 
auf Familien beraterinnen, könne n Begrüßun gsgeschenke abholen u nd weitere 
Unterstützungen in Ansp ruch nehmen. Der entscheide nde Unterschied zu ande-
ren Ansätzen ist, dass hier die Lebensverhältnisse der Familien vor Ort nicht in 
Augenschein genommen werden.  
 
In der Stadt Mannheim wurde ein Netzwerk „Frühe Hilfen“ entwickelt, welches 
aus sechs Bausteinen besteht: aufsuchend e Hilfen, Entlastung sangebote für Fa-
milien, st andardisierte Z ugangswege zu m Hilfes ystem, eine n Krise ndienst, spe-
ziellen Angebote für Betroffene und eine Koordinierungsstelle.  
 
Der Krisendienst und die Koordinierungsstelle sind im Jug endamt verortet. Wenn 
über da s Net zwerk Fä lle vo n mö glicher Kindeswohlgefährdung bek annt w erden 
und die entsprechenden Familien dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, wer-
den die Meldunge n vom Krisendienst geprüft un d abgeklärt. Falls ein Hz E+-Fall 
entsteht, wird dieser dann in de r Regie des Bezirkssozialdienstes weiter betreut.  
Aufgaben der Koordinie rungsstelle sind eine Vernetzung nac h innen un d außen  
sowie Unterstützung bei der Fall- und Fachberatung.  
 
Aktuell werden zahlreich e neue Ansätze und Projekte bundesweit initiie rt. Zum  
Beispiel wird die Hansestadt  Rostock an einem Praxisbegleitprogramm des  Lan-
des Mecklenburg-Vorpommern zur Qu alifizierung der Kinderschutzarbeit teilneh-
men.  
 
Wenn zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung eine Entscheidung gegen den 
Willen der Sorgeberechtigten herbeizuführen ist, wird die Anrufung des Familien-
gerichtes notwendig. Mit dem Ziel die Zusammenarbeit zwischen den Jugendäm-
tern un d Familienge richten zu verbe ssern, wur de von de r B undesregierung im 
April 2 008 das Gesetz zur E rleichterung f amiliengerichtlicher M aßnahmen be i 
Gefährdung des Kindeswohls vorgelegt. 
Geändertes 
Verfahren in 
der Zusam-
menarbeit mit 
dem Familien-
gericht 
 
Hierzu w urde ins besondere das V erfahren dahingehend geändert, dass das Ge-
richt mit den Eltern und Kindern unter Hinzuziehung des Jugendamtes erörtern 
soll, mit we lchen Maßnahmen einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls be-
gegnet werden kann. In diesem Gespräch wird noch einmal auf mögliche öffentli-
che Hilfen und die Folgen einer Nichtannahme notwendiger Hilfen hingewiesen.  
 
 
    64

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
Dem Juge ndamt eröff net sich hier die Mög lichkeit, seinem Hilfsangebot durch 
richterliche Autorität Nachdruck zu verleihen. Über die Ges etzesänderung wird  
zudem verdeutlicht, dass da s Fam iliengericht verschiedene Gestaltungsmöglich-
keiten hat und auch andere Maßnahmen unterhalb eines Entzugs des Sorgerech-
tes anordnen kann. 
 
Das neue G esetz verfolgt weiterhin das Ziel, die gerichtlichen Verfahren bei Kin-
deswohlgefährdungen zu beschleunigen. Zudem sind die Gerichte zukünft ig ver-
pflichtet, ih re Entscheidung in eine m angemessenen Zeit raum zu überprüfen, 
auch wenn sie von einer Maßnahme abgesehen haben. 
 
Das neue Verfahren birgt aber auch die Gefahr, dass Gericht und Jugendamt un-
terschiedliche Ansichten hinsichtlich der Eignung einer Maßnahme vertreten. Ein-
ander kon träre Einschätzungen un d Konzepte beide r Inst itutionen w ären einer 
Annahme der Hilfe durch die Eltern eher abträglich. Ein weiterer Nachte il wird 
darin geseh en, dass be i einem Erö rterungsgespräch mit de m Ziel eine r wenig 
eingriffsintensiven Lösung der Gra d der Gefährdung für das Ki nd aus de n Augen 
verloren werden kann. 
 
Aus Sicht der Jugendämter ist es in Ergänzung zu den neuen Verfahrensregelun-
gen notwendig, ve rbindliche Absprachen  mit den Gericht en zu treffen und ge -
meinsame Vorstellungen über die Auswahl geeigneter Maßnahmen zu entwickeln. 
 
In allen Städten wird der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen diskutiert. In 
Potsdam wurde bereits der Entwurf einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit 
mit den Familiengerichten erstellt.  
 
Im Fokus de r Jugendämter wird auch sein, wie si ch die Ver änderung des f amili-
engerichtlichen Verfahrens auf den Personalaufwand innerhalb des Juge ndamtes 
auswirkt. In der Regel ist der stärkere Fokus auf Kommunikation statt schriftlicher 
Berichtsregelung mit einem zeitlich höheren Aufwand verb unden. Di es zeigen 
auch die Überleg ungen einzelner Städte, die sich mit der Quantifizierung der be-
nötigten Personalressourcen im Jugendamt auseinandersetzen. 
 
 
 
    65

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
9. Ausblick 
 
Der Benchmarkingkreis hat in diesem Jahr ne ben der fort laufenden Auswertung 
des Leistung sgeschehens auf der Basis quant itativer Kennzahlen f achliche An-
sätze im Bereich der Meldungen nach § 8a SG B VIII bearbeitet. Im weiteren Pro-
jektverlauf we rden die dia gnostische Arbeit so wie d ie st euerungs- un d prozess-
relevanten Aspekte der Klärungs- und Diagnosephase in den Städten betrachtet.  
 
Im Rahmen des qualitativen Benchmarking sich der Kreis ebenfalls über Projekte 
im B ereich der Pr ävention un d soz ialraumorientierten o der zielgruppenspezifi-
schen Angeboten im Vorfeld der HzE+ ausgetauscht.  
 
Des Weiteren können in diesem Proje ktjahr erstmalig die Erg ebnisse der Pilote r-
hebung zu den Outcom e-Kennzahlen ausg ewertet werden. Die Zie lerreichungs-
grade bei beendeten Hilfen zur Erz iehung wurden bereits in einigen Städten als 
Erfassungsmerkmale eingeführt. Im Fokus der Auswertung stehen neben den ei-
gentlichen Ergebnissen z ur Ziele rreichung ins besondere auch die Erhebungsver-
fahren in den Städten.  
 
In seiner künftigen Arbeit wird der Benchmarkingkreis weiterhin auf der Basis des 
erarbeiteten quantitativen Kennzahlensets die Entwicklung des Leistungsgesche-
hens der Hilfen zur Erziehung+ auswerten. Dabei wird es im Wesentlichen darum 
gehen, auszuwerten, wie sich die in den Städten installierten Steuerungsansätze 
entwickeln, beispielsweise im Hin blick auf n icht-intendierte Steuerungswirkun-
gen. Auch die Be obachtung der bundesweiten Bedarfsentwic klung im Be reich 
erzieherischer Hilfen+ wird im Fokus des Kreises stehen.  
 
Über diese Auswertung hinaus wird sich der Benchmarkingkreis künftig verstärkt 
fachlic austauschen, u.a. mittels Vo r-Ort-Recherchen in den Benchmarkingstäd-
ten zu spezifischen Steuerungsthemen.  
 
 
 
 
    66

Beratungsverlauf (3)

TOP 323 zur Kenntnis
TOP 10
TOP 5

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0213
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.07.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00