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3581/2018

Sicherheit auf Wegen in Grünanlagen

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 05.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.6

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2094 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3581/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
 
Sicherheit auf Wegen in Grünanlagen 
TOP 7.1.4 in der Sitzung vom 13.09.2018 - Anmerkungen zur Vorlage 2261/2018 
Anmerkungen der Bezirksvertreter: 
 
Laut Bezirksvertreter Herrn Kleinjans wird hier wieder einmal das Problem der Zuständigkeit deutlich. 
Hilfereich wäre hier einmal eine gesamtstädtische Aufstellung der Zuständigkeiten. 
 
Bezirksvertreterin Frau Heinrich berichtet, dass an der Kleingartenanlage Berberitzenweg Barken 
aufgestellt wurden mit dem Hinweis vorsichtig zu sein. Dies reicht jedoch nicht aus, hier muss drin-
gend eine Reparatur erfolgen. 
 
Bezirksvertreter Herr Roth weist darauf hin, dass die Anfrage an die Stadtverwaltung ging, nicht an 
eine einzelne Dienststelle, er erwartet daher auch eine abschließende Beantwortung, und nicht einen 
Verweis auf eine andere Dienststelle. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine Auflistung der Zuständigkeiten für Wege gibt es nicht. Grundsätzlich sind alle Wege mit wasser-
gebundenen Wegedecken in Grünanlagen vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu unter-
halten. Bei asphaltierten Wegen ergibt sich die Zuständigkeit aus der jeweiligen Nutzungsart. Für 
Verbindungswege oder Velourouten ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verantwortlich. 
 
Wie bereits mitgeteilt, werden Wege in Grünanlagen, die nicht mehr verkehrssicher sind, vom Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen sukzessiv durch ein beauftragtes Fachunternehmen ausgebes-
sert. 
 
Die Barken an der Kleingartenanlage Berberitzenweg werden entfernt, sobald der Weg wieder in-
stand gesetzt wurde. Zur Vermeidung von Unfällen ist diese vorübergehende Beschilderung unver-
meidlich. 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann nur über die eigene Vorgehensweise bei der 
Reparatur von Gehwegen berichten. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wird eine separa-
te Stellungnahme fertigen.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3581/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
05.11.2018
Erstellt
30.10.2018 14:51