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AN/0518/2021

Änderungsantrag zu 3.8 - Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße, gem. Änderungsantrag Grüne, SPD, DIe Linke, Klimafreunde, Die Partei

Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne) 10.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 3.8.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

4337 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Linke 
Lea Horch (Klimafreunde) 
Sabine Kader (Die Partei) 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0518/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.3.2021 
 
Änderungsantrag zu 3.8 - Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler 
Straße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung 
Innenstadt aufzunehmen: 
Generell soll im Verlauf der Strecke des Radfahrstreifens eine möglichst weitgehende bauli-
che Trennung zwischen Auto- und Radspur hergestellt werden.  
Im Detail sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 
– In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine durchgängige 
bauliche Trennung zu installieren. 
– Bei Kreuzungen und Einmündungen ist darauf zu achten, dass die Trennung mög-
lichst weit an den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich gezogen wird, um eine nied-
rige Abbiegegeschwindigkeit beim motorisierten Verkehr zu erreichen. Insbesondere 
der Kreuzungsverkehr zur und von der Tankstelle sowie an den Sperrflächen auf dem 
Ebertplatz ist auf diese Art zu entschleunigen.  
– Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich ange-
legten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden die baulichen

- 2 - 
 
Stellplätze in Radparken umgewandelt oder entsiegelt, um die bauliche Trennung 
über möglichst lange Strecken führen zu können. 
– Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. 
– Dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung sind die Planung der baulichen 
Trennung vor Umsetzung mitzuteilen. 
– Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine vor-
gezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. 
– Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / 
Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 
– Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der 
Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender 
Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine se-
parate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungs-
bereich zu erstellen. 
Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Planung Tempo 30 angeordnet 
werden kann. Hierbei sind sowohl die Aspekte Lärmschutz für Anwohnende als auch die 
Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. 
Begründung:  
Da im Verlauf der Strecke – im Gegensatz beispielsweise zur Ulrichgasse – die Radspur 
durch Einmündungen, Kreuzungen, private und öffentliche Stellplätze sowie Bushaltestellen 
und eine Tankstellenanbindung vom Autoverkehr gekreuzt wird, ist ein besonderer  Schutz 
der Radfahrenden unvermeidlich.  
Dazu wird im gesamten Verlauf, wo möglich, auf eine bauliche Trennung zwischen Radspur 
und Autospur geachtet. Um der Gefahr von unterbrochenen Sichtachsen vorzubeugen, soll 
die Trennung möglichst niedrig (beispielweise durch Leitschwellen mit/ohne Lichtzeichen) 
gehalten werden. Durch eine solche Trennung wird die Abbiegegeschwindigkeit des motori-
sierten Verkehrs massiv gesenkt und ein Missbrauch der Radspur als Halte- oder Abbiege-
spur größtenteils verhindert. 
Die avisierte Absenkung der Verkehrsgeschwindigkeit im motorisierten Verkehr dient sowohl 
zur Absenkung des Lärmpegels als auch zur Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicher-
heit. Zwar sind mit der Einrichtung der Protection grundsätzlich die Verkehre grundsätzlich 
getrennt, allerdings lassen sich die notwendigen Querungsvorgänge über die Radverkehrsin-
frastruktur deutlich verträglicher abwickeln, wenn die Ein- bzw. Ausfädelung des MIV aus 
dem fließenden Verkehr mit reduzierter Geschwindigkeit geschehen.  
Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers soll nachlaufend geplant werden, um die 
Umsetzung der laufenden Maßnahme nicht zu beeinträchtigen.  
Antje Kosubek  Tim Cremer  Michael Scheffer  Lea Horch       Sabine Kader 
B90/Grüne   SPD             Die Linke              Klimafreunde   Die Partei

Beratungsverlauf (1)

11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Riehler Straße 73
  • Turiner Straße
  • Amsterdamer Straße
  • Ulrichgasse
  • Ebertplatz
  • Riehler Platz
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
AN/0518/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
10.03.2021
Erstellt
09.03.2021 22:53