2304/2022
Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk
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Mitteilung BV
2148 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 2304/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk In Ihrer Sitzung am 07.04.2022, TOP 7.6 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD-Fraktion (AN/0666/2022) folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten, sofort konsequent gegen Verstöße des § 12 3b StVO vorzugehen, um die Parkraumsituation im Stadtbezirk Kalk zu entspannen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Problematik der abgestellten Wohnmobile oder Wohnwagen hat sich durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das Reisen im gesamten Stadtgebiet sehr verstärkt, weil die Anzahl deutlich gestiegen ist. Diese Tatsache führt dazu, dass sich der bereits vorhandene Parkdruck erhöht, da Wohnmobile mehr Platz benötigen als PKW. Ordnungsgemäß zugelassene Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t dürfen in Deutschland grundsätzlich zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen parken, außer es wird durch entsprechende Beschilderung ausgeschlossen. Wohnmobile unter 7,5 t sind mit PKW gleichgestellt. Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 7,5 t und Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen zwei Wochen auf zulässigen Parkplätzen abgestellt werden. Regelungen zum Parken ergeben sich aus § 12 StVO. Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass z.B. Wohnwagen erneut 14 Tage parken können, wenn sie innerhalb dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden. Aus diesem Grund ist eine Verwarnung erst bei einem zweiten Kontrollgang mit genauer Vermessung möglich. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Wohnmobilen und Wohnwagen wurden die Kontrollen bereits verstärkt, wobei tägliche Kontrollen im gesamten Stadtgebiet nicht möglich sind, da hierfür der Perso- nalstamm der Verkehrsüberwachung nicht ausreicht. Von den Mitarbeitenden der Verkehrsüberwa- chung werden die Kontrollen von Wohnwagen u.ä. im Rahmen der Parkraumüberwachung zusätzlich durchgeführt, d.h. auch Parkverstöße von PKW und anderen Fahrzeugen müssen weiterhin geahndet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2304/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.07.2022
- Erstellt
- 20.07.2022 13:13