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1796/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 5 vom 04.05.2023 betr. "Sachstand Umgestaltung der Merheimer Straße", AN/0753/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4923 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 1796/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 5 
vom 04.05.2023 betr. "Sachstand Umgestaltung der Merheimer Straße", AN/0753/2023 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Wann wird mit welchen weiteren Schritten ge-
rechnet? 
 
2. Was ist der Hintergrund der erheblichen Verzögerung der Maßnahmen? 
 
3. Wie schätzt die Verwaltung die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein, auch be-
reits vor oder erst nach der Umgestaltung auf dem hier betroffenen Bereich die Höchstge-
schwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen? 
 
4. Wie schätzt die Verwaltung die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein, auch in 
dem Straßenabschnitt zwischen Gürtel und Friedrich-Karl-Straße die Höchstgeschwindig-
keit auf 30 km/h zu begrenzen? 
 
5. Stehen die ebenfalls von der Bezirksvertretung im Jahr 2021 beschlossenen Maßnahmen 
zur Verbesserung der Situation für radfahrende Menschen in einem Zusammenhang mit 
der grundsätzlichen Umgestaltung oder können diese auch unabhängig davon und früh-
zeitiger erfolgen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Die Maßnahme befindet sich im Arbeitsprogramm der Abteilung Straßenbau Bauausführung. 
Auf Grund von Kapazitätsengpässen ist die Vorbereitung der Vergabe und Ausschreibung frü-
hestens ab 2025 und die Umsetzung der Maßnahme ab 2026 möglich. Dafür ist vorab zusätz-
lich die Fertigstellung der Kanalplanung durch die StEB für den notwendigen Kanalneubau er-
forderlich. Die Kanalplanung soll voraussichtlich Ende 2024 fertiggestellt werden. 
 
 
zu 2.: 
 
Die Verzögerungen dieser Maßnahme resultieren aus der vorangegangenen Kanalplanung 
aus dem Jahr 2018/19 bei der festgestellt wurde, dass der Kanal in der Jesuitengasse auf 
Grund einer Unterdimensionierung erneuert werden muss bevor der Kanal in der Merheimer

2 
 
Str. erneuert werden kann. Durch Verzögerungen bei der Planung, bei Abstimmungen mit 
Dritten und durch fehlende Kapazitäten in der Bauausführung wird die Maßnahme Jesuiten-
gasse jedoch erst dieses Jahr umgesetzt. 
 
 
zu 3. und 4.: 
 
Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 Stundenkilo-
meter vor. Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nicht realisierbar, da es sich bei der 
Merheimer Str. zwischen Rossbachstr. bis zum Mauenheimer Gürtel um eine Hauptverkehrs-
straße mit einer wichtigen Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere handelt. Hinzu 
kommt eine hohe Verkehrsbelastung. Eine streckenweise Begrenzung der Geschwindigkeit 
auf 30 Stundenkilometer sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht vor, da keine Eingänge zu 
schützenswerten Einrichtungen wie z. B. Schulen, Kitas oder Seniorenwohnheime unmittelbar 
an der Straße gelegen sind. 
 
Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
auf 30 km/h in vielen Fällen durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, Emissio-
nen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. 
Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch angemes-
sene Geschwindigkeiten“ eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ 
beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert vom Bund, die rechtli-
chen Voraussetzungen zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit 
innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Mehr Infor-
mationen dazu sind unter www.lebenswerte-staedte.de zu finden. Zurzeit ist die Verwaltung 
allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen einzu-
halten. 
 
 
zu 5.: 
 
Für die Sanierung der Merheimer Straße ist eine Planung erarbeitet worden. Der Baube-
schluss wurde am 04.06.2020 von der Bezirksvertretung Nippes gefasst. Der Kernpunkt der 
Planung ist die Umgestaltung von zwei signalgeregelten Knoten, Merheimer Straße/Nibelun-
genstraße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße, in Kreisverkehrsplätze. 
Zwischen den beiden Knoten erfolgt eine Neugliederung des Straßenraums. Der ruhende Kfz-
Verkehr wird jeweils am rechten Fahrbahnrand in Längsaufstellung positioniert. Die Nebenan-
lagen werden von der Fahrbahn und den Parkständen mit Hochborden baulich abgegrenzt. 
Damit Kfz nicht rechtswidrig abgestellt werden, grenzen Poller und Fahrradnadeln in neuralgi-
schen Bereichen die Nebenanlagen von der Fahrbahn zusätzlich ab. Die Fußgängerüberwege 
an den Kreisverkehrsplätzen werden barrierefrei nach Kölner Standard ausgestaltet. Damit 
wird die barrierefreie Nutzung für Menschen mit und ohne Behinderung auf dem ausgebauten 
Abschnitt sichergestellt.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Jesuitengasse
  • Merheimer Straße
  • Roßbachstraße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Mauenheimer Gürtel
  • Theklastraße

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Details

Aktenzeichen
1796/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.07.2023
Erstellt
24.05.2023 17:11