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2564/2023

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU Fraktion, Volt Fraktion (AN/0641/2023) vom 19.04.2023 betreffend Nächtliche Unterbringung von obdachlosen Menschen mit Hunden in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4953 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 12.09.2023 
 2564/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU 
Fraktion, Volt Fraktion (AN/0641/2023) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 20.04.2023 betreffend "Nächtliche Unterbringung von 
obdachlosen Menschen mit Hunden in Köln" 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Wie viele obdachlose Menschen in Köln mit Hund sind der Verwaltung bekannt? 
Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht?  
 
Die genaue Anzahl der Straßenobdachlosen mit Hund ist der Verwaltung nicht be-
kannt. Statistisch erhoben wird lediglich die Gesamtzahl der Straßenobdachlosen, 
nicht jedoch die Anzahl der Hundebesitzer*innen unter ihnen.  
 
 
2. Wie viele obdachlose Menschen haben im vergangenen Jahr die Möglichkeit ge-
nutzt, ihren Hund über Nacht in die Obhut eines Tierheims zu geben?  
 
Eine Tierheimunterbringung wird sehr selten in Anspruch genommen und in der Folge 
auch auf eine ordnungsrechtliche Notunterkunft verzichtet. Straßenobdachlose Men-
schen trennen sich sehr ungern, auch nicht stundenweise, von ihren Hunden, da eine 
sehr enge Bindung zum Tier besteht. 
 
 
3.  Welche Versuche wurden von der Verwaltung und den Trägern von Obdachlo-
senunterkünften unternommen, um die Unterbringung von obdachlosen Men-
schen mit Hunden in einer gemeinsamen Einrichtung zu ermöglichen oder gibt 
es bereits Einrichtungen die dies ermöglichen? Wenn Nein, warum nicht? 
 
In der Vergangenheit gab es ein vom Amt für Wohnungswesen initiiertes und von der 
Internationaler Bund betriebenes niedrigschwelliges Projekt in der Lüderichstraße, wel-
ches auch straßenobdachlose Menschen in Hundebegleitung aufgenommen hatte. 
Das Projekt hatte 30 Aufnahmeplätze und Ende 2019 wurden dort 25 Hunde gezählt. 
Die hohe Konzentration von Hunden führte kombiniert mit wenig verantwortungsvollem 
Umgang der Tierhalter*innen zu starken hygienischen Problemen auf dem Grundstück 
selbst und in der näheren Umgebung dazu (nicht beseitigter Tierkot) sowie zu sehr stö-
renden Emissionen in die Nachbarschaft. Dadurch kam es immer wieder zu Konflikten 
mit den Anwohnenden. Dieses Projekt wurde aus baulichen Gründen (Rückbau) 2021 
aufgegeben

2 
 
Aktuell gibt es nur wenige Einrichtungen des SkF, in denen einige wenige Plätze für 
Bewohner*innen mit Tieren angeboten werden. 
Die ordnungsrechtliche Notunterbringung erfolgt jedoch überwiegend in privaten Be-
herbergungsbetrieben und ist geprägt von einer großen Fluktuation. Die Betreibenden 
dieser Einfachhotels gestatten aus hygienischen Gründen und Sicherheitsaspekten in 
keinem Fall eine gemeinsame Unterbringung von obdachlosen Menschen mit Hunden 
oder sonstigen Tieren. Durch nicht ausreichend entwurmte oder geimpfte Tiere könnte 
potentiell eine Infektionsgefahr für Menschen und andere Tiere entstehen. Menschen 
in Haustierbegleitung müssten deshalb in anderen Unterbringungsobjekten unterge-
bracht werden. Eine Unterbringung dort könnte bestenfalls in Einzelzimmern erfolgen, 
ggf. auch in Zweibettzimmern, wenn die Tiere sich miteinander vertragen. Aus hygieni-
schen Gründen fällt in solchen Angeboten der Reinigungsaufwand erheblich höher 
aus.Es ist insgesamt zu berücksichtigen, dass nicht jeder Mensch mit Tieren unter ei-
nem Dach leben möchte. Ursächlich dafür können Allergien, Ängste oder kulturelle 
Haltungen sein. Es gilt deshalb auch die Belange dieser Menschen im Blick zu halten 
und für diese keine zusätzlichen Zugangsschranken zu errichten.  
 
4. Muss die Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Ein-
richtungen für obdachlose Personen verändert werden, um die Unterbringung 
von ob dachlosen Menschen mit Hunden zu ermöglichen? Wenn ja, inwiefern?  
 
Eine Änderung der derzeit gültigen Fassung der Satzung der Stadt Köln über die Er-
richtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen ist dafür nicht 
erforderlich. Die Notversorgungsobjekte (Notschlafstellen, niedrigschwellige Notversor-
gungsangebote etc.) unterliegen dieser Satzung nicht und sind demgemäß deren dies-
bezüglichen Regelungsgehalt nicht unterworfen. 
 
Ziel ist es, straßenobdachlosen Menschen in Begleitung von Hunden den Zugang zu 
den erforderlichen Hilfen, insbesondere einem für diese Personen annehmbaren Un-
terbringungsangebot, zu eröffnen. Geplant ist zunächst mittelfristig Plätze, nach Mög-
lichkeit dezentral, über das Stadtgebiet verteilt im Kölner Regelsystem in den verschie-
denen Notunterkünften einzurichten, also mit einem niederschwelligen Zugang. Dar-
über könnten Erfahrungen gewonnen werden, ob und wie ein verträgliches Mit- und 
Nebeneinander mit den anderen Nutzern*innen und Hunden im Unterbringungsange-
bot möglich ist.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lüderichstraße

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Details

Aktenzeichen
2564/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.09.2023
Erstellt
10.08.2023 15:05