Mandari Insight

3630/2017

Ortsdurchfahrtsverschiebung L82 - Siegburger Straße/Poller Damm in Köln-Poll

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.01.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 10.8

Anlage 1 - Stationierungsplan OD-Verschiebung L82 Siegburger Str.

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

2646 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3630/2017 
Freigabedatum 05.01.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ortsdurchfahrtsverschiebung L82 - Siegburger Straße/Poller Damm in Köln-Poll 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Siegburger Straße (L82) in 
Köln-Poll aus Gründen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Durchführung der Bau- und Un-
terhaltungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) von NK 5007082E 
in Richtung NK 5008036A (von Station Km 0,270 bis Station 0,244) zu verschieben. 
 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 
Rat 06.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1787,94 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Das Erschließungsgebiet „Poller Damm“ wird im Osten über die Anbindung Planstraße 1/Siegburger 
Straße L82 gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70420/02 erschlossen. In diesem Zu-
sammenhang entfällt die Bestandssignalanlage Siegburger Straße/Poller Damm/Im Wasserfeld und 
wird durch eine neue Lichtsignalanlage im Bereich des Knotens Siegburger Straße/Planstraße 1/Am 
Weizenacker ersetzt. Aus Gründen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Durchführung der 
Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen wird die Ortsdurchfahrt nach § 5 Abs. 2 StrWG NRW neu fest-
gesetzt und somit eine saubere Schnittstelle der Straßenbaulastträger gewährleistet. Die Kosten für 
die neue Lichtsignalanlage werden von der Stadt Köln baulich und unterhaltungsmäßig komplett 
übernommen. Der Straßenbaulastwechsel erfolgt kostenneutral. 
 
Durch den Straßenbaulastwechsel wird das Anlagevermögen um insgesamt 7151,76 € erhöht. 
 
Die erforderlichen Mittel für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1787,94 € stehen im Teiler-
gebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – zur 
Verfügung.  
 
Anlage 
 
Gez. OB Reker

Beratungsverlauf (3)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2018 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3630/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.01.2018
Erstellt
23.11.2017 07:54