3630/2017
Ortsdurchfahrtsverschiebung L82 - Siegburger Straße/Poller Damm in Köln-Poll
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Beschlussvorlage Rat
2646 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/2 Vorlagen-Nummer 3630/2017 Freigabedatum 05.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ortsdurchfahrtsverschiebung L82 - Siegburger Straße/Poller Damm in Köln-Poll Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Siegburger Straße (L82) in Köln-Poll aus Gründen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Durchführung der Bau- und Un- terhaltungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) von NK 5007082E in Richtung NK 5008036A (von Station Km 0,270 bis Station 0,244) zu verschieben. Verkehrsausschuss 23.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 Rat 06.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1787,94 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Erschließungsgebiet „Poller Damm“ wird im Osten über die Anbindung Planstraße 1/Siegburger Straße L82 gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70420/02 erschlossen. In diesem Zu- sammenhang entfällt die Bestandssignalanlage Siegburger Straße/Poller Damm/Im Wasserfeld und wird durch eine neue Lichtsignalanlage im Bereich des Knotens Siegburger Straße/Planstraße 1/Am Weizenacker ersetzt. Aus Gründen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Durchführung der Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen wird die Ortsdurchfahrt nach § 5 Abs. 2 StrWG NRW neu fest- gesetzt und somit eine saubere Schnittstelle der Straßenbaulastträger gewährleistet. Die Kosten für die neue Lichtsignalanlage werden von der Stadt Köln baulich und unterhaltungsmäßig komplett übernommen. Der Straßenbaulastwechsel erfolgt kostenneutral. Durch den Straßenbaulastwechsel wird das Anlagevermögen um insgesamt 7151,76 € erhöht. Die erforderlichen Mittel für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1787,94 € stehen im Teiler- gebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – zur Verfügung. Anlage Gez. OB Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3630/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.01.2018
- Erstellt
- 23.11.2017 07:54