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AN/1681/2024

Änderungsantrag zu TOP 8.2.1 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG

Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke) 28.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024

Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Anlage-Laermaktionslan

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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

3558 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Die LINKE. Fraktion in der BV Kalk 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2024 
AN/1681/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
TOP 8.2.1 
 
Änderungsantrag zu TOP 8.2.1  Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d 
BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und 
abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-
Umgebungslärmrichtlinie 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.2.1 Fort-
schreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen 
Auslegung des Berichtsentw urfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der 
Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 28.11.2024 zu setzen. 
 
Beschluss: 
In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind unter 
1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen aufzunehmen: 
Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" wurden be-
reits mittels Verursacheranalyse Straßenabschnitte herausgearbeitet, an denen 
konkreter Handlungsbedarf zur Lärmminderung besteht. Anhand ihrer Belas-
tungswirkung werden diese entsprechend kategorisiert: 
1. Entsprechend und in der Reihenfolge des Handlungsbedarfes (1. bis 4. Ord-
nung/siehe Anlage) werden geschwindigkeitsreduzierende  
a. Sofortmaßnahmen geprüft und nach rechtlicher Möglichkeit unmittelbar 
umgesetzt

- 2 - 
 
b. Dauerhafte Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen.  
 
2. Die Stadt Köln bekennt sich zu dem vom Rat beschlossenen Ziel, dass die Ge-
sundheit das höchste Gut ist und wirkt daher darauf hin, dass jeder vermeidbare 
Lärm auch vermieden wird. Das heißt konkret auch: 
a. Sie setzt sich mit ihren Vertreterinnen im Aufsichtsrat der Flughafen 
Köln/Bonn GmbH mit Nachdruck für ein generelles Nachtflugverbot ein. 
b. Bittet den Landesminister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Herrn 
Oliver Krischer diese Position mit den Vertreterinnen des Landes im 
Aufsichtsrat zu unterstützen und im Hinblick auf die in 2030 auslau-
fende Betriebserlaubnis entsprechende Vorbereitungen für ein generel-
les Nachtflugverbot in die Wege zu leiten.  
 
3. Es sind bei den Handlungsbedarfen eine 5. und 6. Ordnung beziehungsweise bei 
den Auslösepegeln eine 3. und 4. Priorität einzufügen, welche als Schwellenwerte 
die vom Umweltbundesamt empfohlenen Zielwerte von LDEN > 60 dB(A) und 
LNight > 50 dB(A) (5. Ordnung/3.Priorität) und LDEN > 55/45 dB(A) und LNight > 
45/40 dB(A) (6. Ordnung/4.Priorität) darstellen. (Vergleiche die im Beschluss ent-
haltene Anlage 2; Kapitel 1.5 und 1.6 auf den Seiten 15 bis 17) 
  
4. Die Stadt Köln wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Deutsche Bahn AG 
ein, dass diese die Lärmemissionen im Bezirk Kalk auf LDEN 54 dB(A) und 
LNight 44 dB(A) reduziert. Beispielsweise durch Reibmodifikationen, wie sie Im 
Bereich des PFA 16 in Oberreitnau auf der Strecke München - Lindau im Kurven-
bereich bereits vor knapp 10 Jahren vorgenommen wurden oder andere Maßnah-
men. 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich 
 
Anlage:  
 
gez,  
Manuela Grube 
gez. 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Linke Fraktion in der BV Kalk

Anlage-Laermaktionslan

719 Zeichen

Quelle Hintergrundkarten: Stadtplanwerk Ruhrgebiet 2.0 © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Datenizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS - Land NRWI
Katasterämter (Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0) und © OpenStreetMap - Mitwirkende (License: Open Database License)

U] Bezirksgrenzen

Bebauung

Cm Straßen

Handlungsbedarf
m 1.Ordnung
gs 2.Ordnung
BZ 3.Ordnung
DJ 4.Ordnung

Sensible Einrichtungen

X ‘) _ Straßenelemente mit

*=°  anliegender Schule
oder Krankenhaus

Schwellenwert
Für 1.-3. Odnung:
Lpen: 70 dB(A)
Lnight: 60 dB(A)

Für 4. Odnung:
Lpen: 65 dB(A)
Lnignt: 55 dB(A)

Datengundlage:
Stadt Köln

Auswertung:
Stadt Köln

Darstellung:
Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1681/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
28.11.2024
Erstellt
28.11.2024 11:03