AN/1681/2024
Änderungsantrag zu TOP 8.2.1 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG
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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die LINKE. Fraktion in der BV Kalk Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2024 AN/1681/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 TOP 8.2.1 Änderungsantrag zu TOP 8.2.1 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU- Umgebungslärmrichtlinie Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.2.1 Fort- schreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentw urfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 28.11.2024 zu setzen. Beschluss: In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind unter 1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen aufzunehmen: Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" wurden be- reits mittels Verursacheranalyse Straßenabschnitte herausgearbeitet, an denen konkreter Handlungsbedarf zur Lärmminderung besteht. Anhand ihrer Belas- tungswirkung werden diese entsprechend kategorisiert: 1. Entsprechend und in der Reihenfolge des Handlungsbedarfes (1. bis 4. Ord- nung/siehe Anlage) werden geschwindigkeitsreduzierende a. Sofortmaßnahmen geprüft und nach rechtlicher Möglichkeit unmittelbar umgesetzt - 2 - b. Dauerhafte Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen. 2. Die Stadt Köln bekennt sich zu dem vom Rat beschlossenen Ziel, dass die Ge- sundheit das höchste Gut ist und wirkt daher darauf hin, dass jeder vermeidbare Lärm auch vermieden wird. Das heißt konkret auch: a. Sie setzt sich mit ihren Vertreterinnen im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH mit Nachdruck für ein generelles Nachtflugverbot ein. b. Bittet den Landesminister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Herrn Oliver Krischer diese Position mit den Vertreterinnen des Landes im Aufsichtsrat zu unterstützen und im Hinblick auf die in 2030 auslau- fende Betriebserlaubnis entsprechende Vorbereitungen für ein generel- les Nachtflugverbot in die Wege zu leiten. 3. Es sind bei den Handlungsbedarfen eine 5. und 6. Ordnung beziehungsweise bei den Auslösepegeln eine 3. und 4. Priorität einzufügen, welche als Schwellenwerte die vom Umweltbundesamt empfohlenen Zielwerte von LDEN > 60 dB(A) und LNight > 50 dB(A) (5. Ordnung/3.Priorität) und LDEN > 55/45 dB(A) und LNight > 45/40 dB(A) (6. Ordnung/4.Priorität) darstellen. (Vergleiche die im Beschluss ent- haltene Anlage 2; Kapitel 1.5 und 1.6 auf den Seiten 15 bis 17) 4. Die Stadt Köln wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Deutsche Bahn AG ein, dass diese die Lärmemissionen im Bezirk Kalk auf LDEN 54 dB(A) und LNight 44 dB(A) reduziert. Beispielsweise durch Reibmodifikationen, wie sie Im Bereich des PFA 16 in Oberreitnau auf der Strecke München - Lindau im Kurven- bereich bereits vor knapp 10 Jahren vorgenommen wurden oder andere Maßnah- men. Begründung: Erfolgt mündlich Anlage: gez, Manuela Grube gez. HP Fischer Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Linke Fraktion in der BV Kalk
Anlage-Laermaktionslan
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Quelle Hintergrundkarten: Stadtplanwerk Ruhrgebiet 2.0 © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Datenizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS - Land NRWI Katasterämter (Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0) und © OpenStreetMap - Mitwirkende (License: Open Database License) U] Bezirksgrenzen Bebauung Cm Straßen Handlungsbedarf m 1.Ordnung gs 2.Ordnung BZ 3.Ordnung DJ 4.Ordnung Sensible Einrichtungen X ‘) _ Straßenelemente mit *=° anliegender Schule oder Krankenhaus Schwellenwert Für 1.-3. Odnung: Lpen: 70 dB(A) Lnight: 60 dB(A) Für 4. Odnung: Lpen: 65 dB(A) Lnignt: 55 dB(A) Datengundlage: Stadt Köln Auswertung: Stadt Köln Darstellung: Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1681/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 28.11.2024
- Erstellt
- 28.11.2024 11:03