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ANORD/0015/2024

Weiterer Zebrastreifen auf der Sprakeler Straße

Anregung BV Nord an die Verwaltung 06.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 21.01.2025, TOP 6.2

Stellungnahme

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Stellungnahme

2041 Zeichen

66.31.0210 
Frau Hecht · 
STADT MÜNSTER 
0 3. DEZ. 2024 
Amt für Büroer- u RnF·<>p•·vi-,•, , • 
1 
.:1 • ~ . • u v ..... ·. ,v.:,; 
Bezrr,<rwsrwa!tung Nord . ' 29.11.2024 
6592 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Bezirksverwaltung Nord 
Bezirksvertretung Münster Nord 
über III 
Anregung: A-N/0016/2024 Weiterer Zebrastreifen auf der Sprakeler Straße 
vom 21.06.2024 
Mit der Anregung (A-N/0016/2024) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord 
vom 21.06.2024 wurde die Verwaltung gebeten die Möglichkeiten für die Einrichtung eines 
Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Sprakeler Straße in Höhe der Straße Am Schild zu 
prüfen. 
Nach § 26 der Straßenverkehrsordnunq (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften 
und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von 
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind diese Verkehrseinrichtungen im Sinne des§ 45 
StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn 
der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Ouerunqsstelle gebündelt auftritt und 
die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern 
überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird . 
.Die ermittelten Verkehrsstärken betragen in der Morgenspitze 223 Kfz und 2 querende 
Fußgänger, sowie.in der Nachmittagsspitzenstunde 302 Kfz und 3 querende Fußgänger.' Bei 
der geringen Anzahl querender Fußgänger kann hier keine Bündelung festgestellt werden. 
Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung sind immer wieder ausreichend große Zeitlücken 
zum Queren vorhanden .. 
Demnach kommt, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die Anlage eines 
Fußgängerüberweges nicht in Betracht. Vielmehr würde dieser, wenn er nicht über einen 
längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt wird, oftmals nur eine 
Scheinsicherheit bieten. Es würde an der erforderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer 
fehlen und die erhoffte Schutzwirkung würde nicht in dem erforderlichen Umfang eintreten. 
gez. 
Gerd Rüller 
Kommissarische Amtsleitung

Beratungsverlauf (1)

21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sprakeler Straße 66
  • Am Schild

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Details

Aktenzeichen
ANORD/0015/2024
Typ
Anregung BV Nord an die Verwaltung
Datum
06.09.2024
Erstellt
06.09.2024 15:01