0299/2022
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2005 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/50/507
Vorlagen-Nummer
0299/2022
Stand: 29.08.2023
Sachstandsbericht
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der
Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"
In seiner Sitzung am 03.02.2022 hat der Rat der Stadt Köln nachfolgenden Beschluss gefasst,
über dessen Sachstand untenstehend berichtet wird.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des Förderprogramms „Weiterentwicklung
der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ zunächst befristet für die Dauer
vom 01.04.2022 bis 31.03.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resultierenden
Maßnahmen zum Stichtag 31.12.2022 zu evaluieren. Auf dieser Grundlage wird die Verwal-
tung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpas-
sung des Förderprogramms vorlegen.
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Im Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio.
Euro im Teilergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur
Verfügung; für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2023.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die 1. Förderphase wurde am 31.03.2023 beendet. Die 2. Phase des Förderprogramm befin-
det sich in der Umsetzung.
Derzeit wertet die Verwaltung die Ergebnisse der geförderten Maßnahmen und Projekte aus
der 1. Förderphase für die Erstellung des Evaluationsberichtes aus. Die zeitliche Verzögerung
beruht auf verspäteter Einreichung von auswertbaren Berichten durch die Zuwendungsemp-
fänger*innen.
2
Nächste Schritte:
Abschluss der Auswertung und Erstellung des Evaluationsberichtes.
Dieser ist nun für den 30.09.2023 geplant.
Anlage_2. Sachbericht_Rat_Ausschuss
11407 Zeichen
Sachstandsbericht Förderprogramm der Stadt Köln „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ Förderphase 01.04.2022 – 31.03.2023 Inhaltsverzeichnis 2 Thema Seite Ausgangslage 3 Übersicht Projektanträge 4 Handlungsfelder und Förderschwerpunkte 6 Erfolgreich umgesetzte Projekte / Einzelprojekte 7 Erfolgreich umgesetzte Projekte / laufende Projekte 8 Ergebnisse - Erfolge 9-11 Fazit -Empfehlung 12 Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 Anlage: Evaluation Ausgangslage Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 3 Vordringlichstes Ziel der Arbeit der Sozialverwaltung ist die Verhinderung und Bekämpfung konkreter Armut und Armutsfolgen. Der Personenkreis der obdachlosen Menschen liegt dabei besonders im Fokus, da dieser am direktesten von Not betroffen ist. Hier steht an erster Stelle die Befriedigung der Grundbedürfnisse, wie materielle Grundsicherung, Gesundheit, körperliche und seelische Sicherheit (vgl. auch Maslowsche Bedürfnispyramide). Das Leben auf der Straße ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden, was die allgemeine Lebenserwartung verringert. Seit Beginn der 90er Jahre wurde konsequent ein umfangreiches und differenziertes Hilfesystem für wohnungslose Menschen mit sozialen Schwierigkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen obdachloser Menschen aufgebaut. Im Regelsystem der Wohnungslosenhilfe finden sich eine Vielzahl an Hilfsangeboten: Zielgruppenadäquate und dezentrale Kontakt- und Beratungsangebote, Housing-First, niedrigschwellige Wohnangebote, geschützte Wohnsegmente, aufsuchende medizinische Versorgung, Krankenwohnungen u.a. ggf. um Streetwork, NSS ergänzen Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität und Passgenauigkeit dieses Angebotsspektrums wird nun durch die in 2022 erfolgte Auflage des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ verstärkt und vorangebracht. Hierbei werden die durch das Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden kommunalen Leistungen im Kontext Obdachlosigkeit als Ergänzung zu den vorhandenen sozial- und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen erprobt und weiterentwickelt. Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen Kräfte für die Menschen in Köln bündeln. Die Verwaltung legt hiermit einen ersten Sachstandsbericht zur bisherigen Umsetzung des Förderprogramms Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit vor. Übersicht Projektanträge Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 4 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 Umgesetzte Projekte zurück gezogene Förderanträge fehlende Förderfähigkeit Förderphase 1 Umsetzung Umgesetzte Projekte zurück gezogene Förderanträge fehlende Förderfähigkeit In der ersten Förderphase sind insgesamt 28 Anträge auf Projektförderung eingegangen. Davon konnten 18 Projekte in die Förderung einmünden, 4 Anträge wurden seitens der Antragstellenden zurückgezogen und weitere 6 Projekte erfüllten nicht die Kriterien der Förderfähigkeit. Übersicht Projektanträge Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 5 19. Ehrenamtliches Engagement Wiener Platz 20. Ausgabe von Lebensmitteln Wiener Platz 22. Gesundheitslotse 23. Kleinbus 24. Clearingangebot 25. Outreach 50/51 26. Housing First 27. Evaluation TIN 28. Wieder Alltag 29. Hilfewagen 1. Forschungsprojekt Akademie Partizipation 2. Digitalisierung 2.0 - Teilhabe durch Digitalisierung 3. Streetwork mobil / Lastenrad 4. Kleinbus 5. Internetauftritt „Wohnungslos in Köln“ 6. Bauwagen 7. Stimmen der Straße – Klänge der Stadt Köln 8. Schlafsäcke-Isomatten 9. Analoge Map 10. Sonntagscafe 11. Streetwork Plus 12. Frauenberatung Wendepunkt 13. Fachberatungsstelle Kalk 14. Tagesaufenthalt Balduinstraße 15. Veedelskümmerer 16. Erzählwerkstatt mit inhaftierten Menschen 17. Beratung für geflüchtete wohnungslose Menschen 18. Tag der Wohnungslosen 2022 Handlungsfelder und Förderschwerpunkte Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 6 Handlungsfelder • Digitale Kompetenz und -Teilhabe • Partizipation • Soziale Teilhabe und Begegnung • Aufsuchende soziale Arbeit im öffentlichen Raum • Pragmatische Hilfsangebote /Technische und sächliche Ausstattung • Beratungsangebote • Soziokulturelle Projekte • Aktion im öffentlichen Raum / Sozialraumbezug Förderschwerpunkte 1) Ausbau der aufsuchenden mobilen, medizinischen und psychiatrischen Versorgung 2) Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten 3) Unterstützung der Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der vorhandenen Hilfeleistungen 4) Ergänzung der bestehenden Angebote für Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen 5) Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion Umgesetzte Projekte / Einzelprojekte Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 7 Projekt Beantragte Fördersumme Fördersumme Bewilligungsdatum Festbetrag Antragsteller*in Forschungsprojekt Akademie Partizipation 20.300,00 € 10.000,00 € 31.05.2022 Diakonie Michaelshoven Digitalisierung 2.0 - Teilhabe durch Digitalisierung 10.000,00 € 9.000,00 € 07.06.2022 Diakonie Michaelshoven Streetwork mobil / Lastenrad 10.000,00 € 10.000,00 € 07.06.2022 Benedikt Labre OASE Kleinbus für Winterhilfe u.a. 47.306,86 € 42.576,17 € 03.06.2022 SKM Internetauftritt 4.092,78 € 4.092,78 € 03.06.2022 Vringstreff Bauwagen 42.426,50 € 42.426,50 € 03.06.2022 IBWA Stimmen der Straße, Klänge der Stadt 8.100,00 € 8.100,00 € 03.06.2022 Diakonie Michaelshoven Veranstaltung Tag der Wohnungslosen 5.400,00 € 5.400,00 € 03.06.2022 SKM e.V. Versorgung wohnungs- und obdachloser Menschen 10.000,00 € 10.000,00 € 03.06.2022 Freunde der Kölner Straßen e.V. analoge Map für Obdachlose 1.100,00 € 1.100,00 € 03.06.2022 Katholische Fachhochschule gGmbH Anmerkung: Sämtliche beantragten Fördersummen sind exklusiv Eigenanteil dargestellt, Differenzen zur Bewilligungssumme ergeben sich durch spätere Projektstarts. Umgesetzte Projekte / laufende Projekte Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 8 Projekt Beantragte Fördersumme Fördersumme Projekt- förderung in Monaten Bewilligung Antragsteller*in Sonntagscafe 2.200,00 € 1.885,72 € 6 03.06.2022 Spiritaner Streetwork Plus 79.100,00 € 65.916,67 € 10 03.06.2022 DRK Erweiterung Frauenberatung Wendepunkt 108.700,00 € 63.389,86 € 7 19.09.2022 Diakonie Michaelshoven neue Fachberatungsstelle Kalk 177.100,00 € 147.583,33 € 10 03.06.2022 Diakonie Michaelshoven Tagesaufenthalt Balduinstr. 42.100,00 € 37.890,00 € 9 03.06.2022 Straßenwächter Veedelskümmerer 15.000,00 € 10.000,00 € 10 07.06.2022 Bürgerverein Kölner Eigelstein e.V. Beratung gflüchtete Wohnungslose 40.500,00 € 20.314,28 € 7 04.10.2022 Kölner Flüchtlingsrat e.V. Erzählwerkstatt für und mit Inhaftierten 9.000,00 € 9.000,00 € 6 29.08.2022 Jünschke, Klaus & Niesel, Christiane Anmerkung: Sämtliche beantragten Fördersummen sind exklusiv Eigenanteil dargestellt, Differenzen zur Bewilligungssumme ergeben sich durch spätere Projektstarts. Erfolge Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 9 Digitale Kompetenz und –Teilhabe • Die Ausweitung der Internetseite "Wohnungslos in Köln" hinsichtlich Mehrsprachigkeit sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades der Seite im Kreis der obdach- und wohnungslosen Menschen wurde umgesetzt. • Mittels Digitalisierung 2.0 - Teilhabe durch Digitalisierung konnten wohnungs- und obdachloser Menschen mit digitalen Endgeräten versorgt werden, sowie bei der Einrichtung und Nutzung der Geräte unterstützt und geschult werden. • Partizipation Soziale Teilhabe und Begegnung • Das beliebte und etablierte Sonntagscafe als Ruhe- und Begegnungsraum erreichte über die Wintermonate 2022/2023 zusätzlich 40 obdachlose suchterkrankte Menschen. • Der neu geschaffene Tagesaufenthalt Balduinstraße bietet einen zusätzlichen (Witterungs-) geschützten Aufenthalt für obdachlose Menschen. • Die Arbeit des Veedelskümmerer Eigelstein als vermittelnde und verbindende Instanz im Eigelsteinquartier konnte erfolgreich unterstützt werden. Aufsuchende soziale Arbeit im öffentlichen Raum • Das Streetwork-Lastenrad hat sich als sehr gutes Instrument im Rahmen der Straßensozialarbeit bewährt: Eine Erweiterung des Wirkungsradius und das Sichtbarwerden im öffentlichen Straßenraum konnten erreicht werden. • Mittels Streetwork Plus konnte eine aufsuchende u. niederschwellige Anbindung psychisch erkrankter obdachloser Menschen ins weiterführende Hilfesystem erreicht werden. Erfolge Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 10 Technische und dingliche Hilfsangebote Der Kleinbus für Winterhilfe u.a. Angebote der Obdachlosenhilfe: Der Kleinbus kam als Unterstützung der winterlichen Kältegänge, und zur Optimierung der mobilen Versorgung obdachloser Menschen, die ihre Schlafplätze nicht verlassen wollen, zum Einsatz, versorgte diese mit Hilfsgütern und bot ihnen eine punktuelle Aufwärmmöglichkeit.. Mit der Förderung von Ankauf und Umbau von 7 Bauwagen konnte zusätzlicher alternativer Wohnformen für Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen geschaffen werden. Die Ausgabe von kälteresistenten Schlafsäcken und Isomatten im Winter 2022/2023 am Breslauer Platz sicherte zusätzlich das Überleben der Hilfeempfangenden, die auch in dieser Zeit nicht in die Regelnotversorgungsangebote kamen und es vorzogen weiterhin „Platte“ zu machen. Durch die Erstellung einer analogen Map für Obdachlose konnte erreicht werden, dass obdachlose Menschen unabhängig von digitalen Endgeräten praktische Orientierung im Kölner Hilfesystem finden. Erfolge Stadt Köln ResoDienste Stand 20.04.2023 11 Beratungsangebote Das aufsuchende Hilfs- und Unterstützungsangebot Beratung für wohnungslose geflüchtete Menschen konnte umgesetzt werden. Die Erweiterung der Frauenberatung Wendepunkt ist erfolgt und kann somit dem deutlich gestiegenen Beratungsbedarf nachkommen. Die neue Fachberatungsstelle Kalk als offenes und niedrigschwelliges Beratungsangebot als Erstanlauf- und Kontaktstelle in Kalk (Humboldt/ Gremberg, Kalk, Vingst, Höhenberg, Ostheim, Merheim, Brück, Rath/Heumar, Neubrück) hat erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen und wird seit seiner Eröffnung Anfang März 2023 auch bereits sehr gut von hilfesuchenden Kalker Bürger*innen angesteuert. Damit ist es gelungen die rechtsrheinische Versorgungsstruktur für hilfesuchende Bürger*innen auszubauen und Hilfen lebensmittelpunktnah zu unterbreiten. Soziokulturelle u. Forschungs- Projekte Die Veranstaltungsreihe Stimmen der Straße, Klänge der Stadt im Rahmen des Tags der Wohnungslosen, konnte die Elemente Straßenmusik, Konzerte u.a.. künstlerischen Darbietungen von und mit Wohnungslosen im öffentlichen Raum verwirklichen. Die öffentliche Resonanz darauf war überaus positiv und leistete damit einen großen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen gegenüber wohnungslosen Menschen. Die Erzählwerkstatt für und mit Inhaftierten ohne festen Wohnsitz hat ihre Arbeit aufgenommen. Neben der Unterstützung der Menschen zur Inanspruchnahme von Hilfen werden ihre Geschichte im Nachgang Gegenstand eines Buches werden. Durch die Förderung zur Bewerbung der Veranstaltung Tag der Wohnungslosen ist ein wichtiger Beitrag zur Bekanntheit dieses Denk-Tages erfolgt. Im Rahmen des Forschungsprojekts Akademie Partizipation, konnte ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der Partizipation wohnungsloser Menschen erfolgen.
Anlage 0299_2022_Förderprogramm
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Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Förderprogramm der Stadt Köln
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen
für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“
27. Januar 2022
I. Einleitung
Digitalisierung, Klimawandel und nicht zuletzt die Corona-Pandemie ebenso wie ihre
noch zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellen die Stadt Köln –
wie viele andere Großstädte und Gesellschaften – vor neue soziale
Herausforderungen. Das soziale Für- und Miteinander aus der Mitte der Menschen
heraus zu stärken, wird zu einem zentralen Handlungsfeld, um den sozialen
Zusammenhalt in Köln auch in Zukunft sicherzustellen.
Die „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“
ist ein Förderprogramm für Menschen im Kontext drohender oder bestehender
Obdachlosigkeit, mit dem auch die sozialen Herausforderungen, insbesondere
durch verschiedene Lebensmodelle ohne zwischenmenschlich abgestimmte
Kompromisse, mit in den Blick genommen und Modelle des gesellschaftlichen
Ausgleichs und des Für- und Miteinanders erprobt werden können.
Das Förderprogramm leistet damit auch einen Beitrag zu den Zielen des
Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ des Dezernates für
Allgemeine Verwaltung und Ordnung, der zielgruppenspezifisch eng von Politik und
Dezernat V begleitet wird.
Mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP) werden seit
dem 04. Oktober 2021 die Kölner Wohnungs- und Obdachlosenhilfen quantitativ
und qualitativ wirkungsorientiert weiterentwickelt. Grundlagen dieser Entwicklungen
bilden insbes.
das Konzeptpapier „Obdachlosigkeit in Köln“ des Dezernates für Soziales,
Wohnen und Gesundheit
die strategischen Vorschläge der Kölner Liga der Wohlfahrtspflege
Erfahrungen der verschiedenen Kölner Initiativen und Organisationen der
Sozialwirtschaft im Kontext Wohnungslosenpolitik
die Befragung von Menschen in Obdachlosigkeit durch das Kölner Streetwork
(2019) sowie
das Benchmark „Wohnen in den Großstädten – Steuerungsansätze der
Sozialverwaltungen“ der Firma Consens im Auftrag des Deutschen Vereins für
öffentliche und private Fürsorge.
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Neben den verschiedenen sozial- und ordnungsrechtlichen Pflichtleistungssystemen
wird hierbei auch ein besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung (integrierter
bzw. verzahnter) kommunaler Hilfen gelegt.
Ziel ist ein rechtskreisübergreifender Kölner Masterplan zur mittel- und langfristigen
wirkungsvollen Weiterentwicklung der Wohnraumsicherung und -versorgung sowie
der Unterstützungssysteme für die Menschen und ihrer Lebensräume.
Kern dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung der kommunalen
Unterstützungsleistungen für die einzelnen Menschen im Kontext Obdachlosigkeit
und ihrer individuellen Bedarfe, dort wo sie sich im Stadtgebiet aufhalten.
Mittels des vorliegenden Förderprogramms können neue kommunale
Handlungsansätze, die in Kooperation mit den Leistungsträgern und Expert*innen in
eigener Sache erarbeitet werden, ebenso erprobt werden, wie gute Ideen aller
Menschen, die in Köln leben. Ein expliziter Fokus auf die Wirkung der geförderten
Maßnahmen (Wirkungskennzahlen) dient der parallelen Evaluation weitergehender
Finanzierungsmöglichkeiten, auch außerhalb des Förderprogramms durch eine
Neuausrichtung im pflichtigen System.
Die mit diesem Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden
kommunalen Leistungen im Kontext Obdachlosigkeit werden als Ergänzung zu den
vorhandenen sozial- und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen erprobt und
weiterentwickelt. Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen
Raum (Lebensraumorientierung1) sind hierbei in die Konzepte einzubinden.
Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von
Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen Kräfte für die Menschen in
Köln bündeln.
Auch die bereits in 12 Quartieren etablierte Gemeinwesenarbeit (GWA) – bzw. ihre
landesgeförderten Vorläufermodelle – wird durch dieses Förderprogramm mit dem
speziellen Fokus auf Menschen im Kontext Obdachlosigkeit ergänzt. Insbesondere
können im Rahmen der Gemeinwesenarbeit entwickelte Projekte aus der
Zivilgesellschaft nach einem gelungenen Empowerment mittels dieses Programms
gefördert und damit die geleistete Stärkung nachhaltig stabilisiert werden.
Eine Einbeziehung der Ergebnisse und Maßnahmen in den eingangs erwähnten
operativ tätigen städtischen Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“
wird sichergestellt.
II. Rahmenbedingungen der Förderung
Für eine Förderung durch die Stadt Köln gelten die in den Allgemeinen
Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren,
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Allgemeine
1 In Köln wird der Begriff des Sozialraums ausschließlich auf Quartiere mit besonderen sozialen
Herausforderungen im Kontext eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) angewandt. Zur
Sicherstellung einer inhaltlichen Abgrenzung und mit Blick auf d ie nicht immer örtlich begrenzte
lebensräumliche Orientierung von Menschen, insbes. im digitalen Zeitalter (z.B. Arbeitsnomaden),
wird hier der allgemeine Begriff der Lebensraumorientierung genutzt.
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Bewilligungsbedingungen) genannten Voraussetzungen.2 Die Förderung der Stadt
erfolgt grundsätzlich subsidiär und richtet sich nach den für das jeweilige
Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln der Stadt Köln. Es gelten die
haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Köln.
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf
Förderung.
III. Ziel und Gegenstand der Förderung
1. Ziel der Förderung
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms
ist die kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner
Hilfesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit
in ihren Lebensräumen.
2. Gegenstand der Förderung
Neben sozialrechtlich finanzierten Leistungen und Leistungen der kommunalen
Existenzsicherung können mittels dieses Förderprogramms insbes. Maßnahmen
erprobt werden, die
vorhandene existenzsichernde, sozialrechtliche, gewerbliche und
ehrenamtliche Angebote einbeziehen und abgestimmt ergänzen
den Austausch und das Kennenlernen von Interessen und Anliegen
zwischen den Menschen im Quartier befördern. Sich kennenzulernen, die
Anliegen des anderen zu verstehen und gemeinsam gute Wege des
Umgangs und der gegenseitigen Unterstützung zu finden, sind hierbei oft
weit wirksamere Maßnahmen als Einzelfallhilfen für Betroffene. Die GWA
kann diese Entwicklung in den GWA-Gebieten ermutigen und unterstützen.
die Selbstorganisation der Menschen in Obdachlosigkeit in Kooperation mit
den Menschen im Quartier zur Stärkung ihres sozialen Für- und
Miteinanders unterstützen
wirksame Konzepte für ein lebenswertes Quartier für alle Menschen vor Ort
realisieren und
nachhaltige Konzepte zur Fortsetzung der Maßnahmen im Anschluss an
eine Förderung unterbreiten.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die
dem Ausbau aufsuchender mobiler medizinischer und psychiatrischer
Versorgung sowie dem aufsuchenden Streetwork dienen und diese
insbesondere auch mit ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII und einer
Lebensraumorientierung effizient vernetzen. Eine inhaltliche Anbindung an
2 Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung,
Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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die zielgruppenspezifischen, kommunalen aufsuchenden Hilfen ist hierbei
sicherzustellen.
die Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der vorhandenen
Hilfeleistungen unterstützen (z.B. mittels eines Busses, als erster sicherer
Ort, nebst Beratung und möglicher Unterstützung Notschlafstellen zu
erreichen)
dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit, die einen
niedrigschwelligen Zugang eröffnen, auch im Kontext beruflicher Teilhabe
oder tagesstrukturierender Maßnahmen
die bestehenden Angebote um neue OBG-Unterbringungsangebote für
Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen, wie z.B. der Versorgung
von Tieren (z.B. durch Tierarztangebote), zur ordnungsbehördlichen
Unterbringung für wohnungslose Menschen mit tiefgreifenden psychischen
Erkrankungen oder in Begleitung von Haustieren (primär Hunden) ergänzen.
durch die Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion
Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen schaffen.
das vorhandene System der Winter- und Humanitären Hilfen für Menschen
in Obdachlosigkeit zur Schaffung erforderlicher 24/7 Leistungen ergänzen.
Bei der Gestaltung von 24/7 Angeboten ist eine enge Vernetzung mit den
vorhandenen Leistungen, insbes. der Kölner Kontakt- und Beratungsstellen
nach § 67 SGB XII sicherzustellen. Die Bedürfnisse der verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen in den jeweiligen Lebensräumen sind auch
einzubeziehen.
Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sollen in die
Konzepte zu den oben als förderfähig benannten Maßnahmen einfließen. Durch
eine gezielte Beteiligung der wesentlichen Akteure wird die
Verantwortlichengemeinschaft vor Ort und der Bezug der verschiedenen
Akteursgruppen zur Maßnahme gestärkt. Selbstverständlich können auch mehrere
Bereiche adressiert werden.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden
insgesamt bis zu 250.000 Euro jährlich für den Ausbau aufsuchender mobiler
medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie des aufsuchenden
Streetworks
insgesamt bis zu 100.000 Euro jährlich für dezentrale Leistungen für
Menschen in Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen Zugang eröffnen,
auch im Kontext beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen
mit bis zu 10.000 Euro je Maßnahme
eingesetzt.
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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3. Förderart
Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderung
als einmaligen Zuschuss (Maßnahmenförderung).
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die
Projektdurchführung erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf der
Basis der geforderten Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren
durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln gewährt.
Soweit für die Realisierung einer Förderung bauliche oder technische Maßnahmen
notwendig sind, können auch Baukosten- und Technikzuschüsse beantragt
werden, wie z.B. bauliche bzw. technische Ertüchtigungen im Innen- bzw.
Außenbereich nichtstädtischer Liegenschaften sowie Maßnahmen zur barrierefreien
Erschließung.
4. Finanzierungsart und Eigenanteil
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung.
Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln,
Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als Eigenleistung können auch
unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher
Arbeitsleistung, anerkannt werden.
Eine Vollfinanzierung ist als Ausnahme zu sehen und zu begründen (z. B. bei einem
finanziell geringen Projektumfang).
IV. Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der
Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund des
konkreten Handelns stehen.
Bei wirtschaftlichen juristischen Personen sind die gemeinnützigen Projekte dieses
Förderprogramms als solche gesondert buchhalterisch auszuweisen und ggf. für
eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (social entreneurship).
Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und
andere Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, können bevorzugt werden.
Der von Seiten des/der Zuwendungsempfängers/in rechtsverbindlich
unterschriebene Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten
Unterlagen/Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln
erstmals bis zum 28.02.2022 der ausgeschriebenen Förderperiode einzureichen.
Soweit mit diesen Anträgen nicht alle Mittel verbraucht werden, werden weitere
Antragsverfahren umgesetzt.
Für die Bewilligung von später eingehenden Anträgen ist die Umsetzung auf die
Laufzeit des Förderprogramms bis zum 31.03.2023 zu beachten.
Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein qualifiziertes
Konzept für die zu fördernde/n Maßnahme/n. Bedarfe, Ressourcen und eine
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Bezugnahme auf oben genannte strategische Zielsetzungen finden in diesem
Konzept ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu Ergebnissen, Wirkungen und
Vorschläge für Kennzahlen zu deren Nachweis. Bedarfsorientierte, messbare Ziele
und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden mit dem Amt für
Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln abgestimmt und stellen die Grundlage
für einen Jahresbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises dar.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich:
ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten
und/oder von der Stadt Köln
Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen
Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
Hinweis: Kosten, die vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides
entstehen, werden nicht als förderfähig anerkannt, wenn zuvor kein
vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt worden ist.
Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15
Umsatzsteuergesetz.
Ergänzender Hinweis für Anträge auf Baukosten-/Technikzuschüsse:
Bei größeren bautechnischen Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke wird die
Vorlage einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 (bzw. nach Beschlussfassung der
Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Mittelvergabe einer Kostenberech-
nung gemäß DIN 276), erstellt von einem/einer Fachplaner/in, verlangt. Die
hierdurch entstehenden Kosten sind durch den/die Antragsteller/in zu tragen. Bei
kleineren Baumaßnahmen oder Technikförderung ist die Vorlage von drei
hinsichtlich Qualität und Menge vergleichbaren Angeboten möglich. Hier ist eine
tabellarische Übersicht der drei Angebote zu erstellen („Preisspiegel“).
Erforderliche Genehmigungen von Behörden, der Liegenschaftseigentümer/in und/
oder sonstiger Stellen müssen vor Durchführung der Maßnahme(n) vorliegen.
Es muss nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen
Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf Jahre genutzt werden. Sofern
andere Bindungsfristen durch die Fördermittelgeberin festgelegt werden, gelten
diese Bindungsfristen. Der Restwert der verbleibenden Nutzungsdauer wird von
dem/der Fördermittelempfänger/in zurückgefordert, sofern die festgelegte
Bindungsfrist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch bei Auszug, wenn Einbauten im
Gebäude verbleiben. Da es sich in diesem Fall um eine Wertsteigerung für den/die
Eigentümer/in handelt, muss mit Antragstellung eine entsprechende rechtlich
verbindliche Regelung zwischen Fördermittelempfänger/in und Eigentümer/in durch
den/die Fördermittelempfänger/in veranlasst und der Fördermittelgeberin vorgelegt
werden.
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt.
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden
unter Fristsetzung nachgefordert.
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen
elektronischen oder schriftlichen Bescheid.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
V. Verwendungsnachweis
Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen
Verwendung der Fördermittel ist bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten
Zeitpunkt ein Verwendungsnachweis entsprechend den in den Allgemeinen Bewilli-
gungsbedingungen der Stadt Köln ausgeführten Anforderungen
(Sachbericht/qualifizierter Jahresbericht einschließlich der vereinbarten Indikatoren
und zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen.
Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides mitgeteilt.
Um eine kontinuierliche Erprobung und Verbesserung der ergänzenden
kommunalen Leistungen i.S.d allgemeinen Strategieentwicklung für die Menschen in
Obdachlosigkeit sicherzustellen, ist einer erster Teilbericht zu den Wirkungszielen
bereits 3 Monate vor Ende der Maßnahme einzureichen.
VI. Inkrafttreten
Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 0299/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ zunächst befristet für die Dauer vom 01.04.2022 bis 31.03.2023. Die Verwaltung wird beauftragt die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resultierenden Maß- nahmen zum Stichtag 31.12.2022 zu evaluieren. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderpro- gramms vorlegen. Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teil- ergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. Rat 03.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungsnachweis im Teilplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15- Trans- feraufwendungen jeweils 1 Mio. Euro für „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ in der mittel- fristigen Haushaltsplanung 2022 bis 2025 zur Verfügung gestellt. Unter Punkt 6 des Haushaltsbe- gleitbeschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie folgt konkretisiert: „Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten und An- laufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Versorgung, den Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Notschlafstellen genutzt werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler Gruppen besondere Berücksich- tigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmanagement im öffentlichen Raum sollen in die Konzeptionierung einfließen.“ Basierend auf den ersten Arbeitsergebnissen der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP) und der von dieser eingerichteten Task Force Wohnungslosenpolitik wurde das För- derprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ in Ko- operation mit der eingerichteten Unterarbeitsgruppe Plätze mit besonderem Handlungsbedarf zur Erprobung ergänzender kommunaler Leistungen und Begleitung des weiteren Strategieentwicklungs- 3 und Umsetzungsprozesses erarbeitet. Die ämterübergreifende Zusammenarbeit bildet bei diesem Förderprogramm ein zentrales Erfolgsmoment. Zeitgleich tragen die Ergebnisse dieses Förderprogramms auch zur weiteren Entwicklung im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ bei, den die Stadt Köln im Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung zur Bearbeitung übergreifender Anliegen der Menschen, die sich in Köln an diesen Plätzen aufhalten, realisiert. Mit dem vorliegenden Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kon- text Obdachlosigkeit“ sollen erste Maßnahmen zur Umsetzung erprobt werden. Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms ist die kontinuierli- che qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren Lebensräumen. Die Laufzeit des Förderprogramms wird zunächst auf 1 Jahr befristet. Der Start des Förderpro- gramms ist erst zum 01.04.2022 realistisch, da Träger Vorlaufzeiten für z.B. Akquise und Einstellung von Personal benötigen. Die Befristung ist erforderlich, um die Ergebnisse der zeitgleich beauftragten Bedarfsfeststellung von Menschen in Obdachlosigkeit und die Ergebnisse des Kölner Strategieentwicklungsprozesses Woh- nungslosenpolitik sowie die Wirksamkeit der erprobten Maßnahmen durchlässig zum existierenden Leistungssystem in die weitere Entwicklung einzubeziehen. Durch abgestimmte Wirkungskennzahlen wird eine zügige verwaltungsinterne Evaluation der Maß- nahmen realisiert. Dies ist durch einfache Wirkungskennzahlen (z.B. Zufriedenheit der Menschen innerhalb und um die Maßnahme herum, Zufriedenheit der Kooperationspartner des existierenden Leistungssystems) sicherzustellen. Mit dieser Vorgehensweise ist auch für kleine Initiativen der Zu- gang zu dieser Förderung möglich. Ergänzend werden Kennzahlen über die Inanspruchnahme der einzelnen Maßnahmen und deren Reichweite im Stadtgebiet erhoben. Mit der zeitgleich im Rahmen der Task Force Wohnungslosenpolitik gestarteten Erarbeitung von Par- tizipationsprozessen werden Ziele und Wirkung verschiedener Modelle der Weiterentwicklung in den Blick genommen. Auf Basis der Ergebnisse zur Wirksamkeit der Maßnahmen wird ein überarbeitetes Förderprogramm zur erneuten Beschlussfassung im Rat eingebracht. Die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich zu den veranschlagten Haushaltsmitteln Drittmittel zur weite- ren Unterstützung obdachloser Menschen zu akquirieren und hat nach entsprechender Inaussichtstel- lung durch eine Stiftung konkrete Fördermittel von 1 Mio. € beantragt. Ein Förderbescheid liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ratsvorlage noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund wird der Name der Stiftung derzeit noch vertraulich behandelt. Die Verwaltung kündigt an, im Falle eines Förderbescheids zeitnah eine Dringlichkeitsvorlage zur Annahme der Spende vorzulegen, um die Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der Förderbe- dingungen der Stiftung mit dem hier vorgelegten Förderprogramm verknüpfen zu können. Finanzierung Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teil- ergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. Auswirkungen auf den Klimaschutz Sofern Bauzuschüsse gewährt werden, die energetische Umbaumaßnahmen beinhalten, werden die- se nur unter Beachtung der energetischen Standards bewilligt. 4 Begründung der Dringlichkeit Für die Erstellung des Förderprogramms waren umfangreichen Abstimmungen erforderlich, wodurch eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Rates nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Be- schlussvorlage in die nächste Sitzung des Rates am 17.03.2022 wäre ein realistischer Beginn der Maßnahmenumsetzung frühestens ab Mai 2022 zu erwarten. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt erforderlich. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat daher verfristet. Der Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie die Bezirksvertretungen werden nach Beschlussfassung durch den Rat informiert. Anlage Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Breslauer Platz
- Balduinstraße 15
- Michaelshoven
- Wiener Platz 20
- Eigelstein
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Details
- Aktenzeichen
- 0299/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.02.2022
- Erstellt
- 25.01.2022 14:50