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0299/2022

Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 10.18

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage_2. Sachbericht_Rat_Ausschuss

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Anlage 0299_2022_Förderprogramm

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2005 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0299/2022
Stand: 29.08.2023 
Sachstandsbericht  
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der 
Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" 
In seiner Sitzung am 03.02.2022 hat der Rat der Stadt Köln nachfolgenden Beschluss gefasst, 
über dessen Sachstand untenstehend berichtet wird. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des Förderprogramms „Weiterentwicklung 
der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ zunächst befristet für die Dauer 
vom 01.04.2022 bis 31.03.2023. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resultierenden 
Maßnahmen zum Stichtag 31.12.2022 zu evaluieren. Auf dieser Grundlage wird die Verwal-
tung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpas-
sung des Förderprogramms vorlegen. 
 
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 
Im Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. 
Euro im Teilergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur 
Verfügung; für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2023. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Die 1. Förderphase wurde am 31.03.2023 beendet. Die 2. Phase des Förderprogramm befin-
det sich in der Umsetzung. 
Derzeit wertet die Verwaltung die Ergebnisse der geförderten Maßnahmen und Projekte aus 
der 1. Förderphase für die Erstellung des Evaluationsberichtes aus. Die zeitliche Verzögerung 
beruht auf verspäteter Einreichung von auswertbaren Berichten durch die Zuwendungsemp-
fänger*innen.

2 
 
 
Nächste Schritte:  
Abschluss der Auswertung und Erstellung des Evaluationsberichtes. 
Dieser ist nun für den 30.09.2023 geplant.

Anlage_2. Sachbericht_Rat_Ausschuss

11407 Zeichen

Sachstandsbericht
Förderprogramm der Stadt Köln
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen 
für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“
Förderphase  
01.04.2022 – 31.03.2023

Inhaltsverzeichnis
2
Thema Seite
Ausgangslage 3
Übersicht Projektanträge 4
Handlungsfelder und Förderschwerpunkte 6
Erfolgreich umgesetzte Projekte / Einzelprojekte 7
Erfolgreich umgesetzte Projekte / laufende Projekte 8
Ergebnisse - Erfolge 9-11
Fazit -Empfehlung 12
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023
Anlage: Evaluation

Ausgangslage
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 3
Vordringlichstes Ziel der Arbeit der Sozialverwaltung ist die Verhinderung und Bekämpfung konkreter Armut und Armutsfolgen. Der 
Personenkreis der obdachlosen Menschen liegt dabei besonders im Fokus, da dieser am direktesten von Not betroffen ist. Hier steht 
an erster Stelle die Befriedigung der Grundbedürfnisse, wie materielle Grundsicherung, Gesundheit, körperliche und seelische 
Sicherheit (vgl. auch Maslowsche Bedürfnispyramide). Das Leben auf der Straße ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken 
verbunden, was die allgemeine Lebenserwartung verringert.
Seit Beginn der 90er Jahre wurde konsequent ein umfangreiches und differenziertes Hilfesystem für wohnungslose Menschen mit 
sozialen Schwierigkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen obdachloser Menschen aufgebaut. 
Im Regelsystem der Wohnungslosenhilfe finden sich eine Vielzahl an Hilfsangeboten: Zielgruppenadäquate und dezentrale Kontakt-
und Beratungsangebote, Housing-First, niedrigschwellige Wohnangebote, geschützte Wohnsegmente, aufsuchende medizinische 
Versorgung, Krankenwohnungen u.a. ggf. um Streetwork, NSS ergänzen
Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität und Passgenauigkeit dieses Angebotsspektrums wird nun durch die in 2022 
erfolgte Auflage des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ verstärkt und
vorangebracht.
Hierbei werden die durch das Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden kommunalen Leistungen im Kontext 
Obdachlosigkeit als Ergänzung zu den vorhandenen sozial- und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen erprobt und 
weiterentwickelt. Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen
Kräfte für die Menschen in Köln bündeln.
Die Verwaltung legt hiermit einen ersten Sachstandsbericht zur bisherigen Umsetzung des Förderprogramms Weiterentwicklung der
Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit vor.

Übersicht Projektanträge
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 4
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
Umgesetzte Projekte zurück gezogene Förderanträge fehlende Förderfähigkeit
Förderphase 1 
Umsetzung 
Umgesetzte Projekte zurück gezogene Förderanträge fehlende Förderfähigkeit
In der ersten Förderphase sind insgesamt 28 Anträge auf Projektförderung eingegangen. Davon konnten 
18 Projekte in die Förderung einmünden, 4 Anträge wurden seitens der Antragstellenden zurückgezogen 
und weitere 6 Projekte erfüllten nicht die Kriterien der Förderfähigkeit.

Übersicht Projektanträge
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 5
19. Ehrenamtliches Engagement Wiener Platz
20. Ausgabe von Lebensmitteln Wiener Platz
22. Gesundheitslotse
23. Kleinbus
24. Clearingangebot
25. Outreach 50/51
26. Housing First
27. Evaluation TIN
28. Wieder Alltag
29. Hilfewagen
1. Forschungsprojekt Akademie Partizipation
2. Digitalisierung 2.0 - Teilhabe durch Digitalisierung
3. Streetwork mobil / Lastenrad
4. Kleinbus 
5. Internetauftritt „Wohnungslos in Köln“
6. Bauwagen
7. Stimmen der Straße – Klänge der Stadt Köln
8. Schlafsäcke-Isomatten
9. Analoge Map 
10. Sonntagscafe
11. Streetwork Plus
12. Frauenberatung Wendepunkt
13. Fachberatungsstelle Kalk
14. Tagesaufenthalt Balduinstraße
15. Veedelskümmerer
16. Erzählwerkstatt mit inhaftierten Menschen
17. Beratung für geflüchtete wohnungslose Menschen
18. Tag der Wohnungslosen 2022

Handlungsfelder und Förderschwerpunkte
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 6
Handlungsfelder 
• Digitale Kompetenz und -Teilhabe
• Partizipation
• Soziale Teilhabe und Begegnung
• Aufsuchende soziale Arbeit im öffentlichen Raum
• Pragmatische Hilfsangebote /Technische und sächliche
Ausstattung
• Beratungsangebote
• Soziokulturelle Projekte
• Aktion im öffentlichen Raum / Sozialraumbezug
Förderschwerpunkte
1)  Ausbau der aufsuchenden mobilen, medizinischen und psychiatrischen Versorgung 
2) Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges zu 
Angeboten 
3) Unterstützung der Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der 
vorhandenen Hilfeleistungen
4) Ergänzung der bestehenden Angebote für Menschen mit besonderen individuellen 
Bedarfen
5)  Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion

Umgesetzte Projekte / Einzelprojekte
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 7
Projekt Beantragte 
Fördersumme 
Fördersumme Bewilligungsdatum 
Festbetrag
Antragsteller*in
Forschungsprojekt Akademie 
Partizipation
20.300,00 € 10.000,00 € 31.05.2022 Diakonie Michaelshoven
Digitalisierung 2.0 - Teilhabe durch 
Digitalisierung
10.000,00 € 9.000,00 € 07.06.2022 Diakonie Michaelshoven
Streetwork mobil / Lastenrad 10.000,00 € 10.000,00 € 07.06.2022 Benedikt Labre OASE
Kleinbus für Winterhilfe u.a. 47.306,86 € 42.576,17 € 03.06.2022 SKM
Internetauftritt 4.092,78 € 4.092,78 € 03.06.2022 Vringstreff
Bauwagen 42.426,50 € 42.426,50 € 03.06.2022 IBWA
Stimmen der Straße, Klänge der Stadt 8.100,00 € 8.100,00 € 03.06.2022 Diakonie Michaelshoven
Veranstaltung Tag der Wohnungslosen 5.400,00 € 5.400,00 € 03.06.2022 SKM e.V.
Versorgung wohnungs- und 
obdachloser Menschen
10.000,00 € 10.000,00 € 03.06.2022 Freunde der Kölner Straßen e.V.
analoge Map für Obdachlose 1.100,00 € 1.100,00 € 03.06.2022 Katholische Fachhochschule gGmbH
Anmerkung: Sämtliche beantragten Fördersummen sind exklusiv Eigenanteil dargestellt, Differenzen zur 
Bewilligungssumme ergeben sich durch spätere Projektstarts.

Umgesetzte Projekte / laufende Projekte
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 8
Projekt Beantragte 
Fördersumme
Fördersumme Projekt-
förderung 
in Monaten
Bewilligung Antragsteller*in
Sonntagscafe 2.200,00 € 1.885,72 € 6 03.06.2022 Spiritaner
Streetwork Plus 79.100,00 € 65.916,67 € 10 03.06.2022 DRK
Erweiterung 
Frauenberatung 
Wendepunkt
108.700,00 € 63.389,86 € 7 19.09.2022 Diakonie Michaelshoven
neue 
Fachberatungsstelle 
Kalk
177.100,00 € 147.583,33 € 10 03.06.2022 Diakonie Michaelshoven
Tagesaufenthalt 
Balduinstr.
42.100,00 € 37.890,00 € 9 03.06.2022 Straßenwächter
Veedelskümmerer 15.000,00 € 10.000,00 € 10 07.06.2022 Bürgerverein Kölner Eigelstein e.V.
Beratung gflüchtete 
Wohnungslose
40.500,00 € 20.314,28 € 7 04.10.2022 Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Erzählwerkstatt für und 
mit Inhaftierten 
9.000,00 € 9.000,00 € 6 29.08.2022 Jünschke, Klaus & Niesel, Christiane
Anmerkung: Sämtliche beantragten Fördersummen sind exklusiv Eigenanteil dargestellt, Differenzen zur 
Bewilligungssumme ergeben sich durch spätere Projektstarts.

Erfolge
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 9
Digitale Kompetenz und –Teilhabe
• Die Ausweitung der Internetseite "Wohnungslos in Köln" hinsichtlich Mehrsprachigkeit sowie weitere Maßnahmen zur 
Verbesserung des Bekanntheitsgrades der Seite im Kreis der obdach- und wohnungslosen Menschen wurde umgesetzt.
• Mittels Digitalisierung 2.0 - Teilhabe durch Digitalisierung konnten wohnungs- und obdachloser Menschen mit digitalen 
Endgeräten versorgt werden, sowie bei der Einrichtung und Nutzung der Geräte unterstützt und geschult werden.
•
Partizipation Soziale Teilhabe und Begegnung
• Das beliebte und etablierte Sonntagscafe als Ruhe- und Begegnungsraum erreichte über die Wintermonate 2022/2023 
zusätzlich 40 obdachlose suchterkrankte Menschen. 
• Der neu geschaffene Tagesaufenthalt Balduinstraße bietet einen zusätzlichen (Witterungs-) geschützten Aufenthalt für 
obdachlose Menschen.
• Die Arbeit des Veedelskümmerer Eigelstein als vermittelnde und verbindende Instanz im Eigelsteinquartier konnte 
erfolgreich unterstützt werden. 
Aufsuchende soziale Arbeit im öffentlichen Raum
• Das Streetwork-Lastenrad hat sich als sehr gutes Instrument im Rahmen der Straßensozialarbeit bewährt: Eine Erweiterung 
des Wirkungsradius und das Sichtbarwerden im öffentlichen Straßenraum konnten erreicht werden.
• Mittels Streetwork Plus  konnte eine aufsuchende u. niederschwellige Anbindung psychisch erkrankter obdachloser 
Menschen ins weiterführende Hilfesystem erreicht werden.

Erfolge
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 10
Technische und dingliche Hilfsangebote
 Der Kleinbus für Winterhilfe u.a. Angebote der Obdachlosenhilfe: Der Kleinbus kam als Unterstützung der winterlichen 
Kältegänge, und zur Optimierung der mobilen Versorgung obdachloser Menschen, die ihre Schlafplätze nicht verlassen wollen, 
zum Einsatz, versorgte diese mit Hilfsgütern und bot ihnen eine punktuelle Aufwärmmöglichkeit..
 Mit der Förderung von Ankauf und Umbau von 7 Bauwagen konnte zusätzlicher alternativer Wohnformen für Menschen mit 
besonderen individuellen Bedarfen geschaffen werden.
 Die Ausgabe von kälteresistenten Schlafsäcken und Isomatten im Winter 2022/2023  am Breslauer Platz sicherte zusätzlich 
das Überleben der Hilfeempfangenden, die auch in dieser Zeit nicht in die Regelnotversorgungsangebote kamen und es 
vorzogen weiterhin „Platte“ zu machen.
 Durch die Erstellung einer analogen Map für Obdachlose konnte erreicht werden, dass obdachlose Menschen unabhängig von 
digitalen Endgeräten praktische Orientierung im Kölner Hilfesystem finden.

Erfolge
Stadt Köln  ResoDienste  Stand 20.04.2023 11
Beratungsangebote
 Das aufsuchende Hilfs- und Unterstützungsangebot  Beratung für wohnungslose geflüchtete Menschen konnte umgesetzt 
werden.
 Die Erweiterung der Frauenberatung Wendepunkt ist erfolgt und kann somit dem deutlich gestiegenen Beratungsbedarf 
nachkommen.
 Die neue Fachberatungsstelle Kalk als offenes und niedrigschwelliges Beratungsangebot als Erstanlauf- und Kontaktstelle in 
Kalk (Humboldt/ Gremberg, Kalk, Vingst, Höhenberg, Ostheim, Merheim, Brück, Rath/Heumar, Neubrück) hat erfolgreich ihre 
Arbeit aufgenommen und wird seit seiner Eröffnung Anfang März 2023 auch bereits sehr gut von hilfesuchenden Kalker 
Bürger*innen angesteuert. Damit ist es gelungen die rechtsrheinische Versorgungsstruktur für hilfesuchende Bürger*innen 
auszubauen und Hilfen lebensmittelpunktnah zu unterbreiten.
Soziokulturelle u. Forschungs- Projekte
 Die Veranstaltungsreihe Stimmen der Straße, Klänge der Stadt im Rahmen des Tags der Wohnungslosen, konnte die Elemente 
Straßenmusik, Konzerte u.a.. künstlerischen Darbietungen von und mit Wohnungslosen im öffentlichen Raum verwirklichen. Die 
öffentliche Resonanz darauf war überaus positiv und leistete damit einen großen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen gegenüber 
wohnungslosen Menschen.
 Die Erzählwerkstatt für und mit Inhaftierten ohne festen Wohnsitz hat ihre Arbeit aufgenommen. Neben der Unterstützung der 
Menschen zur Inanspruchnahme von Hilfen werden ihre Geschichte im Nachgang Gegenstand eines Buches werden. 
 Durch die Förderung zur Bewerbung der Veranstaltung Tag der Wohnungslosen ist ein wichtiger Beitrag zur Bekanntheit 
dieses Denk-Tages erfolgt.
 Im Rahmen des Forschungsprojekts Akademie Partizipation, konnte ein wichtiger Beitrag zur  Weiterentwicklung der 
Partizipation wohnungsloser Menschen erfolgen.

Anlage 0299_2022_Förderprogramm

17396 Zeichen

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
1 
 
 
 
 
Förderprogramm der Stadt Köln 
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen  
für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ 
27. Januar 2022 
 
 
 
I. Einleitung 
Digitalisierung, Klimawandel und nicht zuletzt die Corona-Pandemie ebenso wie ihre 
noch zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellen die Stadt Köln – 
wie viele andere Großstädte und Gesellschaften – vor neue soziale 
Herausforderungen. Das soziale Für- und Miteinander aus der Mitte der Menschen 
heraus zu stärken, wird zu einem zentralen Handlungsfeld, um den sozialen 
Zusammenhalt in Köln auch in Zukunft sicherzustellen. 
Die „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ 
ist ein Förderprogramm für Menschen im Kontext drohender oder bestehender 
Obdachlosigkeit, mit dem auch die sozialen Herausforderungen, insbesondere 
durch verschiedene Lebensmodelle ohne zwischenmenschlich abgestimmte 
Kompromisse, mit in den Blick genommen und Modelle des gesellschaftlichen 
Ausgleichs und des Für- und Miteinanders erprobt werden können.  
Das Förderprogramm leistet damit auch einen Beitrag zu den Zielen des 
Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ des Dezernates für 
Allgemeine Verwaltung und Ordnung, der zielgruppenspezifisch eng von Politik und 
Dezernat V begleitet wird. 
Mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP) werden seit 
dem 04. Oktober 2021 die Kölner Wohnungs- und Obdachlosenhilfen quantitativ 
und qualitativ wirkungsorientiert weiterentwickelt. Grundlagen dieser Entwicklungen 
bilden insbes. 
 das Konzeptpapier „Obdachlosigkeit in Köln“ des Dezernates für Soziales, 
Wohnen und Gesundheit 
 die strategischen Vorschläge der Kölner Liga der Wohlfahrtspflege 
 Erfahrungen der verschiedenen Kölner Initiativen und Organisationen der 
Sozialwirtschaft im Kontext Wohnungslosenpolitik 
 die Befragung von Menschen in Obdachlosigkeit durch das Kölner Streetwork 
(2019) sowie 
 das Benchmark „Wohnen in den Großstädten – Steuerungsansätze der 
Sozialverwaltungen“ der Firma Consens im Auftrag des Deutschen Vereins für 
öffentliche und private Fürsorge.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
2 
 
Neben den verschiedenen sozial- und ordnungsrechtlichen Pflichtleistungssystemen 
wird hierbei auch ein besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung (integrierter 
bzw. verzahnter) kommunaler Hilfen gelegt.  
Ziel ist ein rechtskreisübergreifender Kölner Masterplan zur mittel- und langfristigen 
wirkungsvollen Weiterentwicklung der Wohnraumsicherung und -versorgung sowie 
der Unterstützungssysteme für die Menschen und ihrer Lebensräume.  
Kern dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung der kommunalen 
Unterstützungsleistungen für die einzelnen Menschen im Kontext Obdachlosigkeit 
und ihrer individuellen Bedarfe, dort wo sie sich im Stadtgebiet aufhalten.  
Mittels des vorliegenden Förderprogramms können neue kommunale 
Handlungsansätze, die in Kooperation mit den Leistungsträgern und Expert*innen in 
eigener Sache erarbeitet werden, ebenso erprobt werden, wie gute Ideen aller 
Menschen, die in Köln leben. Ein expliziter Fokus auf die Wirkung der geförderten 
Maßnahmen (Wirkungskennzahlen) dient der parallelen Evaluation weitergehender 
Finanzierungsmöglichkeiten, auch außerhalb des Förderprogramms durch eine 
Neuausrichtung im pflichtigen System.  
Die mit diesem Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden 
kommunalen Leistungen im Kontext Obdachlosigkeit werden als Ergänzung zu den 
vorhandenen sozial- und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen erprobt und 
weiterentwickelt. Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen 
Raum (Lebensraumorientierung1) sind hierbei in die Konzepte einzubinden.  
Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von 
Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen Kräfte für die Menschen in 
Köln bündeln. 
Auch die bereits in 12 Quartieren etablierte Gemeinwesenarbeit (GWA) – bzw. ihre 
landesgeförderten Vorläufermodelle – wird durch dieses Förderprogramm mit dem 
speziellen Fokus auf Menschen im Kontext Obdachlosigkeit ergänzt. Insbesondere 
können im Rahmen der Gemeinwesenarbeit entwickelte Projekte aus der 
Zivilgesellschaft nach einem gelungenen Empowerment mittels dieses Programms 
gefördert und damit die geleistete Stärkung nachhaltig stabilisiert werden. 
Eine Einbeziehung der Ergebnisse und Maßnahmen in den eingangs erwähnten 
operativ tätigen städtischen Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ 
wird sichergestellt. 
 
II. Rahmenbedingungen der Förderung 
Für eine Förderung durch die Stadt Köln gelten die in den Allgemeinen 
Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, 
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Allgemeine 
                                                 
1 In Köln wird der Begriff des Sozialraums ausschließlich auf Quartiere mit besonderen sozialen 
Herausforderungen im Kontext eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) angewandt. Zur 
Sicherstellung einer inhaltlichen Abgrenzung und mit Blick auf d ie nicht immer örtlich begrenzte 
lebensräumliche Orientierung von Menschen, insbes. im digitalen Zeitalter (z.B. Arbeitsnomaden), 
wird hier der allgemeine Begriff der Lebensraumorientierung genutzt.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
3 
 
Bewilligungsbedingungen) genannten Voraussetzungen.2 Die Förderung der Stadt 
erfolgt grundsätzlich subsidiär und richtet sich nach den für das jeweilige 
Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln der Stadt Köln. Es gelten die 
haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Köln. 
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf 
Förderung. 
 
III. Ziel und Gegenstand der Förderung  
1. Ziel der Förderung 
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms 
ist die kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner 
Hilfesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit 
in ihren Lebensräumen.  
 
2. Gegenstand der Förderung  
Neben sozialrechtlich finanzierten Leistungen und Leistungen der kommunalen 
Existenzsicherung können mittels dieses Förderprogramms insbes. Maßnahmen 
erprobt werden, die 
 vorhandene existenzsichernde, sozialrechtliche, gewerbliche und 
ehrenamtliche Angebote einbeziehen und abgestimmt ergänzen 
 den Austausch und das Kennenlernen von Interessen und Anliegen 
zwischen den Menschen im Quartier befördern. Sich kennenzulernen, die 
Anliegen des anderen zu verstehen und gemeinsam gute Wege des 
Umgangs und der gegenseitigen Unterstützung zu finden, sind hierbei oft 
weit wirksamere Maßnahmen als Einzelfallhilfen für Betroffene. Die GWA 
kann diese Entwicklung in den GWA-Gebieten ermutigen und unterstützen. 
 die Selbstorganisation der Menschen in Obdachlosigkeit in Kooperation mit 
den Menschen im Quartier zur Stärkung ihres sozialen Für- und 
Miteinanders unterstützen 
 wirksame Konzepte für ein lebenswertes Quartier für alle Menschen vor Ort 
realisieren und 
 nachhaltige Konzepte zur Fortsetzung der Maßnahmen im Anschluss an 
eine Förderung unterbreiten. 
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die   
 dem Ausbau aufsuchender mobiler medizinischer und psychiatrischer 
Versorgung sowie dem aufsuchenden Streetwork dienen und diese 
insbesondere auch mit ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII und einer 
Lebensraumorientierung effizient vernetzen. Eine inhaltliche Anbindung an 
                                                 
2 Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, 
Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021  
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
4 
 
die zielgruppenspezifischen, kommunalen aufsuchenden Hilfen ist hierbei 
sicherzustellen. 
 die Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der vorhandenen 
Hilfeleistungen unterstützen (z.B. mittels eines Busses, als erster sicherer 
Ort, nebst Beratung und möglicher Unterstützung Notschlafstellen zu 
erreichen) 
 dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit, die einen 
niedrigschwelligen Zugang eröffnen, auch im Kontext beruflicher Teilhabe 
oder tagesstrukturierender Maßnahmen 
 die bestehenden Angebote um neue OBG-Unterbringungsangebote für 
Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen, wie z.B. der Versorgung 
von Tieren (z.B. durch Tierarztangebote), zur ordnungsbehördlichen 
Unterbringung für wohnungslose Menschen mit tiefgreifenden psychischen 
Erkrankungen oder in Begleitung von Haustieren (primär Hunden) ergänzen. 
 durch die Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion 
Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen schaffen. 
 das vorhandene System der Winter- und Humanitären Hilfen für Menschen 
in Obdachlosigkeit zur Schaffung erforderlicher 24/7 Leistungen ergänzen. 
Bei der Gestaltung von 24/7 Angeboten ist eine enge Vernetzung mit den 
vorhandenen Leistungen, insbes. der Kölner Kontakt- und Beratungsstellen 
nach § 67 SGB XII sicherzustellen. Die Bedürfnisse der verschiedenen 
gesellschaftlichen Gruppen in den jeweiligen Lebensräumen sind auch 
einzubeziehen.  
Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sollen in die 
Konzepte zu den oben als förderfähig benannten Maßnahmen einfließen. Durch 
eine gezielte Beteiligung der wesentlichen Akteure wird die 
Verantwortlichengemeinschaft vor Ort und der Bezug der verschiedenen 
Akteursgruppen zur Maßnahme gestärkt. Selbstverständlich können auch mehrere 
Bereiche adressiert werden. 
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden  
 insgesamt bis zu 250.000 Euro jährlich für den Ausbau aufsuchender mobiler 
medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie des aufsuchenden 
Streetworks 
 insgesamt bis zu 100.000 Euro jährlich für dezentrale Leistungen für 
Menschen in Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen Zugang eröffnen, 
auch im Kontext beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen 
mit bis zu 10.000 Euro je Maßnahme  
eingesetzt.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
5 
 
3. Förderart  
Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderung 
als einmaligen Zuschuss (Maßnahmenförderung). 
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die 
Projektdurchführung erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf der 
Basis der geforderten Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren 
durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln gewährt. 
Soweit  für die Realisierung einer Förderung bauliche oder technische Maßnahmen 
notwendig sind, können auch Baukosten- und Technikzuschüsse beantragt 
werden, wie z.B. bauliche bzw. technische Ertüchtigungen im Innen- bzw. 
Außenbereich nichtstädtischer Liegenschaften sowie Maßnahmen zur barrierefreien 
Erschließung.  
 
4. Finanzierungsart und Eigenanteil 
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung. 
Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln, 
Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als Eigenleistung können auch 
unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher 
Arbeitsleistung, anerkannt werden. 
Eine Vollfinanzierung ist als Ausnahme zu sehen und zu begründen (z. B. bei einem 
finanziell geringen Projektumfang). 
 
IV. Antragsverfahren  
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.  
Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der 
Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund des 
konkreten Handelns stehen.  
Bei wirtschaftlichen juristischen Personen sind die gemeinnützigen Projekte dieses 
Förderprogramms als solche gesondert buchhalterisch auszuweisen und ggf. für 
eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (social entreneurship). 
Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und 
andere Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, können bevorzugt werden.  
Der von Seiten des/der Zuwendungsempfängers/in rechtsverbindlich 
unterschriebene Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten 
Unterlagen/Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln 
erstmals bis zum 28.02.2022 der ausgeschriebenen Förderperiode einzureichen. 
Soweit mit diesen Anträgen nicht alle Mittel verbraucht werden, werden weitere 
Antragsverfahren umgesetzt.  
Für die Bewilligung von später eingehenden Anträgen ist die Umsetzung auf die 
Laufzeit des Förderprogramms bis zum 31.03.2023 zu beachten. 
Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein qualifiziertes 
Konzept für die zu fördernde/n Maßnahme/n. Bedarfe, Ressourcen und eine

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
6 
 
Bezugnahme auf oben genannte strategische Zielsetzungen finden in diesem 
Konzept ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu Ergebnissen, Wirkungen und 
Vorschläge für Kennzahlen zu deren Nachweis. Bedarfsorientierte, messbare Ziele 
und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden mit dem Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln abgestimmt und stellen die Grundlage 
für einen Jahresbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises dar.  
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich:  
 ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan  
 beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten 
und/oder von der Stadt Köln  
 Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch 
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen  
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde  
Hinweis: Kosten, die vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides 
entstehen, werden nicht als förderfähig anerkannt, wenn zuvor kein 
vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt worden ist.  
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 
Umsatzsteuergesetz.  
Ergänzender Hinweis für Anträge auf Baukosten-/Technikzuschüsse:  
Bei größeren bautechnischen Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke wird die 
Vorlage einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 (bzw. nach Beschlussfassung der 
Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Mittelvergabe einer Kostenberech-
nung gemäß DIN 276), erstellt von einem/einer Fachplaner/in, verlangt. Die 
hierdurch entstehenden Kosten sind durch den/die Antragsteller/in zu tragen. Bei 
kleineren Baumaßnahmen oder Technikförderung ist die Vorlage von drei 
hinsichtlich Qualität und Menge vergleichbaren Angeboten möglich. Hier ist eine 
tabellarische Übersicht der drei Angebote zu erstellen („Preisspiegel“).  
Erforderliche Genehmigungen von Behörden, der Liegenschaftseigentümer/in und/ 
oder sonstiger Stellen müssen vor Durchführung der Maßnahme(n) vorliegen.  
Es muss nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen 
Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf Jahre genutzt werden. Sofern 
andere Bindungsfristen durch die Fördermittelgeberin festgelegt werden, gelten 
diese Bindungsfristen. Der Restwert der verbleibenden Nutzungsdauer wird von 
dem/der Fördermittelempfänger/in zurückgefordert, sofern die festgelegte 
Bindungsfrist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch bei Auszug, wenn Einbauten im 
Gebäude verbleiben. Da es sich in diesem Fall um eine Wertsteigerung für den/die 
Eigentümer/in handelt, muss mit Antragstellung eine entsprechende rechtlich 
verbindliche Regelung zwischen Fördermittelempfänger/in und Eigentümer/in durch 
den/die Fördermittelempfänger/in veranlasst und der Fördermittelgeberin vorgelegt 
werden.  
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt.  
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden 
unter Fristsetzung nachgefordert.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
7 
 
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen 
elektronischen oder schriftlichen Bescheid.  
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
 
V. Verwendungsnachweis 
Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen 
Verwendung der Fördermittel ist bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten 
Zeitpunkt ein Verwendungsnachweis entsprechend den in den Allgemeinen Bewilli-
gungsbedingungen der Stadt Köln ausgeführten Anforderungen 
(Sachbericht/qualifizierter Jahresbericht einschließlich der vereinbarten Indikatoren 
und zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen. 
Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides mitgeteilt. 
Um eine kontinuierliche Erprobung und Verbesserung der ergänzenden 
kommunalen Leistungen i.S.d allgemeinen Strategieentwicklung für die Menschen in 
Obdachlosigkeit sicherzustellen, ist einer erster Teilbericht zu den Wirkungszielen 
bereits 3 Monate vor Ende der Maßnahme einzureichen. 
 
VI. Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

8374 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 0299/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner 
Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des Förderprogramms „Weiterentwicklung der 
Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ zunächst befristet für die Dauer vom 
01.04.2022 bis 31.03.2023. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resultierenden Maß-
nahmen zum Stichtag 31.12.2022 zu evaluieren. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung dem Rat 
eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderpro-
gramms vorlegen. 
 
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im 
Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teil-
ergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 
unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. 
 
 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungsnachweis im 
Teilplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15- Trans-
feraufwendungen jeweils 1 Mio. Euro für „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ in der mittel-
fristigen Haushaltsplanung 2022 bis 2025 zur Verfügung gestellt. Unter Punkt 6 des Haushaltsbe-
gleitbeschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie folgt konkretisiert: 
„Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten und An-
laufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Versorgung, den 
Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Notschlafstellen genutzt 
werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler Gruppen besondere Berücksich-
tigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmanagement im öffentlichen Raum sollen in 
die Konzeptionierung einfließen.“ 
 
Basierend auf den ersten Arbeitsergebnissen der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik 
(Stadt AG WP) und der von dieser eingerichteten Task Force Wohnungslosenpolitik wurde das För-
derprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ in Ko-
operation mit der eingerichteten Unterarbeitsgruppe Plätze mit besonderem Handlungsbedarf zur 
Erprobung ergänzender kommunaler Leistungen und Begleitung des weiteren Strategieentwicklungs-

3 
und Umsetzungsprozesses erarbeitet. Die ämterübergreifende Zusammenarbeit bildet bei diesem 
Förderprogramm ein zentrales Erfolgsmoment. 
Zeitgleich tragen die Ergebnisse dieses Förderprogramms auch zur weiteren Entwicklung im Rahmen 
des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ bei, den die Stadt Köln im Dezernat für 
Allgemeine Verwaltung und Ordnung zur Bearbeitung übergreifender Anliegen der Menschen, die 
sich in Köln an diesen Plätzen aufhalten, realisiert. 
Mit dem vorliegenden Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kon-
text Obdachlosigkeit“ sollen erste Maßnahmen zur Umsetzung erprobt werden.  
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms ist die kontinuierli-
che qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für Menschen im Kontext 
drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren Lebensräumen.  
Die Laufzeit des Förderprogramms wird zunächst auf 1 Jahr befristet. Der Start des Förderpro-
gramms ist erst zum 01.04.2022 realistisch, da Träger Vorlaufzeiten für z.B. Akquise und Einstellung 
von Personal benötigen.  
Die Befristung ist erforderlich, um die Ergebnisse der zeitgleich beauftragten Bedarfsfeststellung von 
Menschen in Obdachlosigkeit und die Ergebnisse des Kölner Strategieentwicklungsprozesses Woh-
nungslosenpolitik sowie die Wirksamkeit der erprobten Maßnahmen durchlässig zum existierenden 
Leistungssystem in die weitere Entwicklung einzubeziehen. 
Durch abgestimmte Wirkungskennzahlen wird eine zügige verwaltungsinterne Evaluation der Maß-
nahmen realisiert. Dies ist durch einfache Wirkungskennzahlen (z.B. Zufriedenheit der Menschen 
innerhalb und um die Maßnahme herum, Zufriedenheit der Kooperationspartner des existierenden 
Leistungssystems) sicherzustellen. Mit dieser Vorgehensweise ist auch für kleine Initiativen der Zu-
gang zu dieser Förderung möglich. Ergänzend werden Kennzahlen über die Inanspruchnahme der 
einzelnen Maßnahmen und deren Reichweite im Stadtgebiet erhoben.  
 
Mit der zeitgleich im Rahmen der Task Force Wohnungslosenpolitik gestarteten Erarbeitung von Par-
tizipationsprozessen werden Ziele und Wirkung verschiedener Modelle der Weiterentwicklung in den 
Blick genommen.  
Auf Basis der Ergebnisse zur Wirksamkeit der Maßnahmen wird ein überarbeitetes Förderprogramm 
zur erneuten Beschlussfassung im Rat eingebracht. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich zu den veranschlagten Haushaltsmitteln Drittmittel zur weite-
ren Unterstützung obdachloser Menschen zu akquirieren und hat nach entsprechender Inaussichtstel-
lung durch eine Stiftung konkrete Fördermittel von 1 Mio. € beantragt. Ein Förderbescheid liegt zum 
Zeitpunkt der Erstellung dieser Ratsvorlage noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund wird der Name 
der Stiftung derzeit noch vertraulich behandelt. 
Die Verwaltung kündigt an, im Falle eines Förderbescheids zeitnah eine Dringlichkeitsvorlage zur 
Annahme der Spende vorzulegen, um die Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der Förderbe-
dingungen der Stiftung mit dem hier vorgelegten Förderprogramm verknüpfen zu können. 
 
 
Finanzierung 
 
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im 
Haushaltsplan 2022 ff. stehen für das Jahr 2022 und 2023 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teil-
ergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung; für das Jahr 2023 
unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Sofern Bauzuschüsse gewährt werden, die energetische Umbaumaßnahmen beinhalten, werden die-
se nur unter Beachtung der energetischen Standards bewilligt.

4 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Für die Erstellung des Förderprogramms waren umfangreichen Abstimmungen erforderlich, wodurch 
eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Rates nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Be-
schlussvorlage in die nächste Sitzung des Rates am 17.03.2022 wäre ein realistischer Beginn der 
Maßnahmenumsetzung frühestens ab Mai 2022 zu erwarten. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen 
für obdachlose Menschen ist jedoch ein baldmöglichster Maßnahmenbeginn unbedingt erforderlich.  
Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat daher verfristet. Der 
Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie die Bezirksvertretungen werden nach 
Beschlussfassung durch den Rat informiert. 
 
 
Anlage 
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“

Beratungsverlauf (1)

03.02.2022 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Breslauer Platz
  • Balduinstraße 15
  • Michaelshoven
  • Wiener Platz 20
  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
0299/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.02.2022
Erstellt
25.01.2022 14:50