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1435/2024

Bürgereingabe gem. § 24 GO - „Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Moltkestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung Saarstraße“, Aktenzeichen 220/23 S

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 17.06.2024, TOP 5.2.1

Anlage 2 Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Bürgereingabe

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Anlage 2 Bürgereingabe

3077 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> 
Gesendet: Freitag, 12. April 2024 11:36
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 12.04.2024 
11:35:51 an Sie geschickt
Anliegen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie als Anwohner der Moltketrasse im Kölner Stadtteil Weiden, um 
auf den zunehmend unerträglichen Straßenlärm an der Durchfahrtstraße Moltkestraße 
in Köln-Weiden hinzuweisen. 
Seit geraumer Zeit ist eine deutliche Zunahme des Verkehrsaufkommens und damit 
verbundenen Lärmbelastung auf der Moltketrasse zu verzeichnen. Dieser Lärm stellt 
nicht nur eine unmittelbare Störung des täglichen Lebens dar, sondern birgt auch 
erhebliche gesundheitliche Risiken für die Anwohnerinnen und Anwohner. Die 
negativen Auswirkungen von Lärm auf die körperliche und psychische Gesundheit sind 
wissenschaftlich gut dokumentiert und reichen von Schlafstörungen über erhöhten 
Stress bis hin zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Anlage 2

Im Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen möchte ich darauf hinweisen,
dass gemäß §22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die zuständigen
Behörden verpflichtet sind, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lärm
zu ergreifen.
Das Problem ist bereits seit Jahren bekannt (Kölner Stadtanzeiger_19.09.2019) – Ich
bitte daher darum nun hier dringend tätig zu werden! 
https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/koeln-moltkestrasse-weidener-fuehlen-sich-von-
der-stadt-uebergangen-185479
Als mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms sind auch kostengünstige
und relativ schnell umsetzbare Maßnahmen zu prüfen!
- Tempolimit: Durchgehendes Tempolimit auf Tempo 30 (und Einrichtung einer festen
Geschwindigkeitskontrolle/Blitzer)
- Verkehrsinseln, Fahrbahnteiler oder enge Straßenverkehrsschnitte: Durch
Verkehrsinseln als Hindernisse wird der Verkehr automatisch verlangsamt, so dass das
Rasen auf der Straße aufhört.
- Es fehlen Fußgängerüberwege – Einrichtung von mindestens einem Zebrastreifen (!!)
- Verkehrsschwellen: Eine einfache und mit relativ geringen finanziellen Mitteln
durchführbare Maßnahme, um die Geschwindigkeit der Autos merklich zu drosseln.
- Einsatz von lärmarmem Straßenbelag, um den Roll- und Reifenlärm der Fahrzeuge zu
reduzieren.
Ich bitte Sie eindringlich, die oben genannten Vorschläge zu prüfen und entsprechende 
Maßnahmen zur Lärmminderung entlang der Moltketrasse zeitnah umzusetzen. 
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. 
Mit freundlichen Grüßen,
__________________________________________
Vorname:
Familienname:
Straße und Hausnummer: 
Postleitzahl:
Ort:

Telefon: 
Handy:
E-Mail:
Zustimmung zur Datenschutzerklärung:
dsgvo_ja
Gesendet über:
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss-anregungen-
beschwerden/index.html
-----

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4503 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
AZ 220/23 
Vorlagen-Nummer 
 1435/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO - „Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Moltkestraße; 
Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung Saarstraße„, 
Aktenzeichen 220/23 S  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Anregung und schließt sich der Meinung der 
Verwaltung an. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr 
im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. 
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges soll nur nach den Vorgaben der Richtlinien zur 
Anordnung und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, wenn die gefor-
derten Verkehrsverhältnisse vorliegen.  
Hier werden u. a. die ermittelten querenden Fußverkehrsmengen in den Spitzenbelastungs-
stunden mit durchschnittlichem KFZ-Verkehr ins Verhältnis gesetzt. Nur wenn beide Werte im 
zulässigen Bereich liegen, kann von einem sicheren Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) aus-
gegangen werden. Dann ist die Anlage zulässig. In diesem Zusammenhang wurde auf Höhe 
der Albert-Kindle-Straße eine Verkehrserhebung durchgeführt. 
Ergebnis der Zählung war, daß sich die Spitzenstunde, dem Zeitraum in dem die meisten Pas-
santen diese Stelle querten, im Zeitraum von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr befand. In dieser Zeit 
querten im Bereich der Albert-Kindel-Str. 19 Passanten die Fahrbahn. Die Anzahl von 19 que-
renden Passanten an einer möglichen Überquerungsstelle liegt deutlich unterhalb der Anzahl, 
die in den Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von möglichen Fußgängerüberwege vorge-
sehen bzw. erforderlich sind. 
Auch in Höhe der Saar Str./Am Keuschof wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Das Er-
gebnis hier war, dass in der Spitzenstunde, im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr, 6 Passan-
ten querten. 
Das im Rahmen der Verkehrserhebung ermittelte Fußgängeraufkommen in der jeweiligen 
Spitzenstunde an der möglichen Überquerungsstelle liegt deutlich unter der durch die Richtli-
nien geforderten Mindestanzahl von 50 Fußgängerinnen und Fußgängern. Eine Anlage eines 
Fußgängerüberweges ist daher nicht möglich. 
Zur Verbesserung der Querungssituation über die Albert-Kindle-Straße wurden auf dem Geh-
weg Poller installiert, die eine deutlich Verbesserung der Sichtbeziehungen ermöglichen. 
 
Die Moltkestraße ist eine Hauptstraße und gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem 
Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbe-
deutung und –funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Cha-
rakter und Ausbau, nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel 
eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen bzw. kann mittels Einzelbeschilderung auf 
30 Km/h beschränkt werden. 
Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und ent-
spricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. 
Sind auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben, die von den allgemeinen, auf 
entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen, deutlich abweichen, z. B. eine signifikant 
erhöhte Unfallrate oder eine schützenswerte Einrichtung, können gemäß der Straßenver-
kehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Für die Molt-
kestraße liegen solche besonderen Umstände nicht vor, sodass eine Geschwindigkeitsbe-
schränkung mit Zeichen 274-30 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) hier nicht 
vorgesehen ist. Teilbereiche der Moltkestraße sind bereits auf Tempo 30 km/h herabgesetzt. 
Es sind derzeit keine weiteren Umstände erkennbar, die ein Herabsetzen der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf weiteren Streckenteilen zulassen würden.

3 
 
Die Moltkestraße wurde auch im Hinblick auf das Unfallgeschehen geprüft.  
Ergebnis der Prüfung war, dass die gesamte Moltkestraße aus Sicht der Unfallkommission 
Köln und dem Verkehrsdezernat der Polizei Köln, im Zusammenhang mit Unfallgeschehen, 
über alle Verkehrsteilnehmergruppen hinweg, als vollkommen unauffällig zu bewerten ist. 
 
Anlage 1: Bürgereingabe

Anlage 1 Bürgereingabe

835 Zeichen

Text Bürgereingabe:        Anlage 1 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich wollte mal wissen, warum gilt nicht auf der gesamten Moltkestraße in Köln 
Lövenich Tempo 30? 
Genau vor dem Wohnpark gilt Tempo 50 und keiner fährt 50, alle drücken kräftig aufs 
Gaspedal und der Lärm stört. 
Außerdem gibt es keinen einzigen Fußgängerüberweg dazwischen. Wenn man auf 
der Saarstraße fahren will, muss man rennen, weil zu viele Autofahrer zu schnell 
fahren. 
Ältere Menschen und Eltern mit Kindern müssen in 3 Richtungen gleichzeitig 
schauen, um die Straße zu überqueren.  
Vielleicht kann die Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße auf 30kmh 
angepasst werden und auch an der Kreuzung mit der Saarstraße kann eine Art 
Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden?  
 
Danke und frohe Weihnachten,

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1435/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.05.2024
Erstellt
25.04.2024 17:02