1435/2024
Bürgereingabe gem. § 24 GO - „Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Moltkestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung Saarstraße“, Aktenzeichen 220/23 S
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Anlage 2 Bürgereingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 12. April 2024 11:36 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 12.04.2024 11:35:51 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie als Anwohner der Moltketrasse im Kölner Stadtteil Weiden, um auf den zunehmend unerträglichen Straßenlärm an der Durchfahrtstraße Moltkestraße in Köln-Weiden hinzuweisen. Seit geraumer Zeit ist eine deutliche Zunahme des Verkehrsaufkommens und damit verbundenen Lärmbelastung auf der Moltketrasse zu verzeichnen. Dieser Lärm stellt nicht nur eine unmittelbare Störung des täglichen Lebens dar, sondern birgt auch erhebliche gesundheitliche Risiken für die Anwohnerinnen und Anwohner. Die negativen Auswirkungen von Lärm auf die körperliche und psychische Gesundheit sind wissenschaftlich gut dokumentiert und reichen von Schlafstörungen über erhöhten Stress bis hin zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Anlage 2 Im Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß §22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die zuständigen Behörden verpflichtet sind, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lärm zu ergreifen. Das Problem ist bereits seit Jahren bekannt (Kölner Stadtanzeiger_19.09.2019) – Ich bitte daher darum nun hier dringend tätig zu werden! https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/koeln-moltkestrasse-weidener-fuehlen-sich-von- der-stadt-uebergangen-185479 Als mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms sind auch kostengünstige und relativ schnell umsetzbare Maßnahmen zu prüfen! - Tempolimit: Durchgehendes Tempolimit auf Tempo 30 (und Einrichtung einer festen Geschwindigkeitskontrolle/Blitzer) - Verkehrsinseln, Fahrbahnteiler oder enge Straßenverkehrsschnitte: Durch Verkehrsinseln als Hindernisse wird der Verkehr automatisch verlangsamt, so dass das Rasen auf der Straße aufhört. - Es fehlen Fußgängerüberwege – Einrichtung von mindestens einem Zebrastreifen (!!) - Verkehrsschwellen: Eine einfache und mit relativ geringen finanziellen Mitteln durchführbare Maßnahme, um die Geschwindigkeit der Autos merklich zu drosseln. - Einsatz von lärmarmem Straßenbelag, um den Roll- und Reifenlärm der Fahrzeuge zu reduzieren. Ich bitte Sie eindringlich, die oben genannten Vorschläge zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung entlang der Moltketrasse zeitnah umzusetzen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, __________________________________________ Vorname: Familienname: Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Telefon: Handy: E-Mail: Zustimmung zur Datenschutzerklärung: dsgvo_ja Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss-anregungen- beschwerden/index.html -----
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644 AZ 220/23 Vorlagen-Nummer 1435/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO - „Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Moltkestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung Saarstraße„, Aktenzeichen 220/23 S Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Anregung und schließt sich der Meinung der Verwaltung an. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Anordnung eines Fußgängerüberweges setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges soll nur nach den Vorgaben der Richtlinien zur Anordnung und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, wenn die gefor- derten Verkehrsverhältnisse vorliegen. Hier werden u. a. die ermittelten querenden Fußverkehrsmengen in den Spitzenbelastungs- stunden mit durchschnittlichem KFZ-Verkehr ins Verhältnis gesetzt. Nur wenn beide Werte im zulässigen Bereich liegen, kann von einem sicheren Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) aus- gegangen werden. Dann ist die Anlage zulässig. In diesem Zusammenhang wurde auf Höhe der Albert-Kindle-Straße eine Verkehrserhebung durchgeführt. Ergebnis der Zählung war, daß sich die Spitzenstunde, dem Zeitraum in dem die meisten Pas- santen diese Stelle querten, im Zeitraum von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr befand. In dieser Zeit querten im Bereich der Albert-Kindel-Str. 19 Passanten die Fahrbahn. Die Anzahl von 19 que- renden Passanten an einer möglichen Überquerungsstelle liegt deutlich unterhalb der Anzahl, die in den Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von möglichen Fußgängerüberwege vorge- sehen bzw. erforderlich sind. Auch in Höhe der Saar Str./Am Keuschof wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Das Er- gebnis hier war, dass in der Spitzenstunde, im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr, 6 Passan- ten querten. Das im Rahmen der Verkehrserhebung ermittelte Fußgängeraufkommen in der jeweiligen Spitzenstunde an der möglichen Überquerungsstelle liegt deutlich unter der durch die Richtli- nien geforderten Mindestanzahl von 50 Fußgängerinnen und Fußgängern. Eine Anlage eines Fußgängerüberweges ist daher nicht möglich. Zur Verbesserung der Querungssituation über die Albert-Kindle-Straße wurden auf dem Geh- weg Poller installiert, die eine deutlich Verbesserung der Sichtbeziehungen ermöglichen. Die Moltkestraße ist eine Hauptstraße und gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbe- deutung und –funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Cha- rakter und Ausbau, nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen bzw. kann mittels Einzelbeschilderung auf 30 Km/h beschränkt werden. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und ent- spricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Sind auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben, die von den allgemeinen, auf entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen, deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte Unfallrate oder eine schützenswerte Einrichtung, können gemäß der Straßenver- kehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Für die Molt- kestraße liegen solche besonderen Umstände nicht vor, sodass eine Geschwindigkeitsbe- schränkung mit Zeichen 274-30 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) hier nicht vorgesehen ist. Teilbereiche der Moltkestraße sind bereits auf Tempo 30 km/h herabgesetzt. Es sind derzeit keine weiteren Umstände erkennbar, die ein Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf weiteren Streckenteilen zulassen würden. 3 Die Moltkestraße wurde auch im Hinblick auf das Unfallgeschehen geprüft. Ergebnis der Prüfung war, dass die gesamte Moltkestraße aus Sicht der Unfallkommission Köln und dem Verkehrsdezernat der Polizei Köln, im Zusammenhang mit Unfallgeschehen, über alle Verkehrsteilnehmergruppen hinweg, als vollkommen unauffällig zu bewerten ist. Anlage 1: Bürgereingabe
Anlage 1 Bürgereingabe
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Text Bürgereingabe: Anlage 1 Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte mal wissen, warum gilt nicht auf der gesamten Moltkestraße in Köln Lövenich Tempo 30? Genau vor dem Wohnpark gilt Tempo 50 und keiner fährt 50, alle drücken kräftig aufs Gaspedal und der Lärm stört. Außerdem gibt es keinen einzigen Fußgängerüberweg dazwischen. Wenn man auf der Saarstraße fahren will, muss man rennen, weil zu viele Autofahrer zu schnell fahren. Ältere Menschen und Eltern mit Kindern müssen in 3 Richtungen gleichzeitig schauen, um die Straße zu überqueren. Vielleicht kann die Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße auf 30kmh angepasst werden und auch an der Kreuzung mit der Saarstraße kann eine Art Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden? Danke und frohe Weihnachten,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1435/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.05.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 17:02