V/0214/2012
Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst
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Berichtsvorlage
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V/0214/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst Beratungsfolge 18.04.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 19.04.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht Bericht: Die Handlungsleitlinie n des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt Münster stellen das Resultat einer längerfristigen, kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen, der Aufgabenvielfalt und den unterschiedlichen Ansätzen zur Zielerr ei- chung dar. Sie spiegeln nicht nur den aktuellen Stand der Arbeit im Sozialpsychiatr ischen Dienst wider, sondern sind zugleich auch ein Instrument der Qualitätssicherung und Anspruch für die zukünftige Aufgabenerfüllung. Der Sozialpsychiatrische Dienst beabsichtigt, die Handlungsleitlinien unter Berücksichtigung pe r- soneller und struktureller Veränderungen sowie der Zunahme von Aufgaben bei Bedarf fortz u- schreiben und an Veränderungen anzupassen. Inhaltlich umfassen die Handlungsleitlinien u. a. die Beschreibung der Zuständigkeit und Tätigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) inklusive der Beschreibung von Interventionsansätzen, Zi e- len und Grundsätzen. Es folgt die Darst ellung der Arbeitsstandards bzw. Vorg ehensweisen in Regelfällen und in psychiatrischen Krisen. Im Weiteren wird auf Kontaktgestaltung mit Klientinnen und Klienten eingegangen - insbesondere auf den Umgang mit suizidaler oder aggressiver bzw. gewaltbereiter Klientel. Abschließend wird auf die Dokumentationspflichten sowie Aspekte der Gesundheitsberichterstattung eingegangen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst Vorlagen-Nr.: V/0214/2012 Auskunft erteilt: Frau Dr. Schnabel Ruf: 492-5350 E-Mail: Schnabel@stadt-muenster.de Datum: 27.03.2012 Öffentliche Berichtsvorlage
Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst
77859 Zeichen
Handlungsleitlinien für die Arbeit im
Sozialpsychiatrischen Dienst
Impressum
Herausgeberin Stadt Münster
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Redaktion Brigitte Kempe
Text Mechthild Imhorst,
Anneke Krüskemper
Satz und Layout Anneke Krüskemper
Titel-Illustration elemente designagentur
Astrid Bowinkelmann
Druck Stadt Münster
März 2012, 170 Exemplare
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
1
Vorwort
Die Handlungsleitlinien des Sozialpsychiatrischen D ienstes der Stadt Münster sind Folge von or-
ganisatorischen, strukturellen und personellen Verä nderungen und Ergebnis einer längerfristigen
kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den Arbeits standards. Das „Betriebsbuch“ des Sozialpsy-
chiatrischen Dienstes der Stadt Stade lieferte für die Verschriftlichung dieser Arbeitsstandards ers-
te Anregungen, die im Rahmen einer Teamentwicklungs maßnahme weiter konkretisiert wurden.
Die Handlungsleitlinien spiegeln die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie den aktuellen
Stand der Arbeit wider; es ist keine wissenschaftli che Arbeit. Die Handlungsleitlinien werden unter
Berücksichtigung personeller und struktureller Verä nderungen sowie der Zunahme von Aufgaben
des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei Bedarf fortgeschrieben und an Veränderungen angepasst.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in dieser Ausarbeitung abwechselnd mal die weibli-
che und mal die männliche Form verwandt. Sie bezieh t jedoch stets sowohl Frauen als auch Män-
ner ein.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst nach dem PsychKG ……………….…......
4
2. Wann ist ein Fall ein Fall? ……………………………………………… ……………..
5
3. Ziele und Grundsätze ……………………………………………………………… ….. 6
3.1 Rechtliche Grundlagen …………………………………………………………… …… 6
3.2 Schweigepflicht und Datenschutz ………………………………… …………………. 6
3.3 Genderaspekte ……….………………………………………………………………… 6
3.4 Demographischer Wandel ………………………………………………………… ..… 7
3.5 Migrationsaspekte ……… ………..……………………………………………………..
7
4. Methoden im Sozialpsychiatrischen Dienst ..……… ………………………………... 8
4.1 Soziale Einzelfallhilfe ………………………… ………………………………………... 8
4.2 Bereitschaftsdienst ……………………………………………… …………………….. 9
4.3 Kollegiale Beratung ………………………………………………………………… ….. 10
4.4 Kooperation und Schnittstellen …………………………………… …………………..
11
5. Der Umgang mit psychisch Kranken ……………………………… …………………. 12
5.1 Leitlinien für die Kontaktgestaltung …………………… ……………………………... 12
5.1.1 Arbeitsstrukturierung ……………………………………………………… …………… 12
5.1.2 Bedürfnisorientierung ……………………………………………………… ………...... 12
5.1.3 Ziel- und Lösungsorientierung ……………………… ………………………………... 12
5.1.4 Ressourcenorientierung …………………………………………………… ………..... 12
5.2 Leitlinien für den Umgang mit Klienten ……………… ……………………………….
13
6. Regelfall …………………………………………………………………………………. 14
6.1 Fallannahme ……………………………………………………………………………. 14
6.2 Fallbearbeitung …………………………………………………………………………. 15
6.3 Persönlicher Klientenkontakt ………………………………………… ……………….. 16
6.3.1 Psychosoziale Diagnostik ……………………………………………… ……………... 16
6.3.2 Psychopathologische Befundsbeschreibung ……… ……………………………...... 17
6.3.2.1 Ausdruck / Verhalten …………………………………………………………………... 17
6.3.2.2 Kognitive Fähigkeiten ………………………………………………………………... ... 18
6.3.2.3 Wahrnehmung / Inneres Erleben ………………………………………………… ...... 18
6.3.2.4 Sonstige Auffälligkeiten / Störungen ………… ………………………………………. 19
6.3.3 Handlungsphase …………………………………………………………………….. .... 19
6.3.4 Schlussphase …………………………………………………………………………… 19
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
3
6.4 Fallübergabe und Fallbeendigung im Regelfall …………………………………...... 20
6.4.1 Übergabe von Klienten in die Eigenverantwortl ichkeit oder in ein Hilfesystem …. 20
6.4.2 Übergabe von Klienten innerhalb der Bezirke i m Sozialpsychiatrischen Dienst … 21
6.4.3 Übergabe von Klienten vom Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie in den
Erwachsenenbereich …………………………………………… ……………………...
21
6.4.4 Fallannahme und –bearbeitung in einer Vertret ungssituation …………………..... 21
6.4.5 Langfristige Begleitung und Unterstützung … ………………………………………..
22
7. Psychiatrische Krise ………………………………………………………………… … 23
7.1 Wann ist ein Fall eine Krise? ……………………………………… ………………….. 23
7.2 Krisenintervention / Handlungsablauf …………………… …………………………... 24
7.3 Arbeitsmaterialien für Außenkontakte …………………… ………………………….. 25
7.4 Checkliste Krankenhauseinweisung ……………………………… ………………….
25
8. Suizidalität ………………………………………………………………………………. 2 6
8.1 Präsuizidales Syndrom …………………………………………………………… …… 26
8.2 Unterscheidung Eigengefährdung …………………………………… ………………. 27
8.3 Handlungsablauf ……………………………………………………………………….. 27
8.3.1 Vorermittlung …………………………………………… ……………………………… 27
8.3.2 Abklärung der Suizidalität ………………………………………… ………………….. 28
8.3.3 Handlungsoptionen ………………………………………………………………… …. 28
8.4 Nachbereitung des Klientenkontakts ………………………… ………………………
28
9. Umgang mit aggressiven bzw. gewaltbereiten Klien ten …………………………… 29
9.1 Leitlinien im Umgang mit aggressiven bzw. gewal tbereiten Klienten ……………. 29
9.1.1 Vorbereitung auf den Kontakt …………………………………… …………………… 30
9.1.2 Handlungsempfehlungen für den persönlichen Ko ntakt …………………………… 31
9.1.3 Nachbereitung des Klientenkontakts …………………… ……………………………
32
10. Dokumentationsaufbau ……………………………………………………………… ... 33
10.1. Neuer Klient ……………………………………………………………………………. . 33
10.2 Bereits bekannter Klient ………………………………………………… …………….. 33
10.3 Psychopathologische Befundsbeschreibung ………… ……………………………..
33
11. Ausblick …………………………………………………………………………………. 34
Anhang
:
• Anamnesebogen Bereich Erwachsenenpsychiatrie ……… ……………………………… 35
• Anamnesebogen Bereich Kinder- und Jugendpsychiatri e ………………………………. 39
• Fragenkatalog zur Abschätzung der Suizidalität … ………………………………………. 43
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
4
1. Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst nach dem PsychKG
1
) siehe Ausarbeitung „Wann ist ein Fall ein Fall“ (siehe Seite 5)
2
) Jeder Krisenfall kann in jedem Stadium zu einem Regelfall werden und umgekehrt. So kann auch ein
Krisenfall als Regelfall weiterbearbeitet werden.
Eingang der Meldung
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Fall für den
Sozialpsychiatrischen Dienst
1
Kein Fall für den Sozial-
psychiatrischen Dienst
1
/
Abgrenzung
(ggf. Weitervermittlung)
Erwachsenen-Psychiatrie
Hilfeplanung,
Kontaktgestaltung,
Zuständigkeits-
dauer
Fallbeendigung /
Wiedervorlage bei
Bedarf,
Übergabe an
andere
Institutionen
Fallbeendigung /
Wiedervorlage bei
Bedarf
Krisenintervention
Regelfall
2
Krisenfall
2
Krisenfall
2
Regelfall
2
Krisenintervention
Fallbeendigung /
Wiedervorlage bei
Bedarf
Hilfeplanung,
Kontaktgestaltung,
Zuständigkeits-
dauer
Fallbeendigung /
Wiedervorlage bei
Bedarf,
Übergabe an
andere
Institutionen
Prüfung der
Zuständig-
keit
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
5
2. Wann ist ein Fall ein Fall?
Prüfung der Zuständigkeit
• Örtliche Zuständigkeit
• Psychiatrische Diagnose
• Verdacht auf eine psychische Erkrankung /
Suchterkrankung oder Verhaltens- bzw.
Entwicklungsauffälligkeiten
• Problemstellung
• Auftragsprüfung
• Angehörigenberatung, Beratung von
Institutionen
• Hinweis auf Dokumentation
Kein Fall für den
Sozialpsychiatrischen Dienst / Abgrenzung
(keine Akte anlegen!)
• Menschen, die nicht in Münster gemeldet
sind bzw. nicht ihren dauerhaften
Aufenthalt in Münster haben
(Ausnahme: akute
Krisen in Münster)
• Ausreichendes Hilfe-/ Unterstützungs-
system ist vorhanden (z.B. fachärztliche
Behandlung, Rechtliche Betreuung,
Unterstützung durch andere Institutionen,
z.B. Ambulant Betreutes Wohnen, freie
Beratungsstellen, Menschen in
stationären psychiatrischen
Einrichtungen)
• Keine psychiatrische Diagnose bzw. kein
Verdacht auf eine psychische Erkrankung
/ Suchterkrankung oder Verhaltens- bzw.
Entwicklungsauffälligkeiten vorhanden
• Menschen mit ausschließlich geistiger
Behinderung
• Fehlende Zuständigkeit des
Sozialpsychiatrischen Dienstes für die
Problematik (z.B. Schuldnerberatung,
Wohnungssuche)
(ggf. Weitervermittlung)
Fall für den
Sozialpsychiatrischen Dienst
(Akte anlegen!)
Minderjährige und Erwachsene,…
• die in Münster gemeldet bzw. ihren dau-
erhaften Aufenthalt haben
• in einer psychiatrischen Krise
• bei denen eine psychiatrische Diagnose
bzw. ein Verdacht auf eine psychische
Erkrankung / Suchterkrankung oder
Verhaltens- bzw. Entwicklungs-
auffälligkeiten bestehen
• bei denen eine sozialpsychiatrische
Hilfeplanung oder eine Ergänzung dieser
erforderlich ist
( Integration in das Regelsystem)
• bei denen keine fachärztliche
Behandlung vorhanden ist bzw. diese
unzureichend ist
• deren Persönlichkeitsentwicklung
aufgrund einer seelischen Störung
(dauerhaft) gefährdet ist
• die nicht in der Lage bzw. nicht willens
sind, ihr Leben eigenverantwortlich zu
führen
• Fallbezogene Angehörigenberatung
• Fallberatung für Institutionen
(z.B. Jugendhilfe, Betreutes Wohnen)
Eingang der Meldung
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
6
3. Ziele und Grundsätze
„Die Hilfen sollen Betroffene aller Altersstufen du rch rechtzeitige, der Art der Erkrankung ange-
messene medizinische und psychosoziale Vorsorge- un d Nachsorgemaßnahmen befähigen, ein
eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen, sowie Anord-
nungen von Schutzmaßnahmen und insbesondere Unterbr ingungen vermeiden. Befinden sich die
Betroffenen in ärztlicher, psychologisch psychother apeutischer oder kinder- und jugendlichenpsy-
chotherapeutischer (ärztlicher und psychotherapeuti scher) Behandlung, werden die Hilfen ergän-
zend gewährt. Art, Ausmaß und Dauer der Hilfen richten sich, soweit dieses Gesetz nicht bestimm-
te Maßnahmen vorschreibt, nach den Besonderheiten d es Einzelfalls. Sie werden nur geleistet,
wenn sie freiwillig angenommen werden.“
(§ 3 PsychKG)
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1, A bs. 1 Grundgesetz). Jeder Mensch besitzt
eine eigenständige, in sich wertvolle Persönlichkei t, die in der Verschiedenartigkeit respektiert
wird. Zwei Personen sind niemals gleich, auch nicht zwei mit der gleichen Behinderung oder dem
gleichen Krankheitsbild. Jedem Menschen muss in sei ner ganz eigenen Art und Ausdrucksweise,
auch wenn sie unverständlich erscheint, mit Toleranz, Respekt und Verständnis begegnet werden.
3.1
Rechtliche Grundlagen
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Teil des öffent lichen Gesundheitsdienstes. Bei seinen Aufga-
ben handelt es sich um Pflichtaufgaben der Stadt Mü nster, die im ÖGDG NRW und im PsychKG
NRW verankert sind. Weitere Rechtsgrundlagen für Au fgabenbereiche ergeben sich aus dem
FamFG, dem BGB sowie dem SGB II, SGB VIII und SGB XII.
3.2
Schweigepflicht und Datenschutz
Sämtliche Mitarbeiterinnen im Sozialpsychiatrischen Dienst unterliegen der Schweigepflicht und
sind zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet.
Die Verschwiegenheitspflicht bzw. Schweigepflicht d ient unmittelbar dem Schutz der Privatsphäre
einer Person und verpflichtet bestimmte Berufsgrupp en, ihnen anvertraute Geheimnisse sowie
personenbezogene und andere Daten nicht an Dritte w eiterzugeben. Sie ist eng mit dem Daten-
schutz verknüpft. Informationen bzw. Daten dürfen n ur nach einer schriftlichen Einverständniser-
klärung durch die Person (Schweigepflichtsentbindung) übermittelt werden. Dementsprechend wird
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt.
3.3
Genderaspekte
Es gibt keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit, wed er bei den Helfenden noch bei Klienten und
Angehörigen. Auch die Störungen und Erkrankungen wi rken sich bei Frauen / Mädchen und Män-
nern / Jungen unterschiedlich aus. Ebenso ist das G esundheitsverhalten der Menschen u.a. ge-
prägt durch das Geschlecht, das Alter, die Herkunft und die Lebensgeschichte des Einzelnen.
Dies bedeutet für die Mitarbeitenden des Sozialpsyc hiatrischen Dienstes, den Menschen gegen-
über eine geschlechtssensible Perspektive einzunehm en, um so Unterschiede zu berücksichtigen
und einen gleichberechtigten Zugang zu Hilfen zu er möglichen. Wenn möglich sollen geschlechts-
spezifische Konstellationen in der Beratung und der Vermittlung von Hilfen geschaffen werden.
Im Rahmen von Fort- und Weiterbildung des Teams sol len zukünftig verstärkt Themen der Gen-
derproblematik einbezogen werden.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
7
3.4 Demographischer Wandel
Der Demographische Wandel beschreibt Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung mit drei grund-
legenden Dimensionen: Geburtenverhalten, Sterblichk eit sowie Zu- bzw. Abwanderung. In
Deutschland wird das Zusammenspiel der unterschiedl ichen Entwicklungen in den nächsten zwei
Jahrzehnten dramatische Veränderungen mit sich brin gen. So ist die Geburtenrate in den vergan-
genen 30 Jahren erheblich zurückgegangen, wodurch s ich das Verhältnis zwischen jungen und
alten Menschen verändert hat. Die Zahl der älteren Menschen nimmt trotz jüngerer zuziehender
ausländischer Personen weiter zu.
Der Demographische Wandel bedeutet sowohl für die G esellschaft als auch für die Politik eine
Herausforderung. So werden insbesondere Bereiche wi e Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Bildung
vom Demographischen Wandel und dessen Konsequenzen betroffen sein. Auch im wirtschaftli-
chen Bereich von Angebot und Nachfrage wird es Verä nderungen geben. So ist z.B. mit steigen-
den Zahlen pflegebedürftiger Menschen und sinkenden Zahlen für deren Hilfe zu rechnen.
Neben vielen anderen Einrichtungen und Institutione n wird sich auch der Sozialpsychiatrische
Dienst zunehmend den Veränderungen und neuen Aufgab en stellen müssen. So kann z.B. bei
Zunahme altersbedingter Erkrankungen wie Demenz, ab er auch bei psychischen Erkrankungen im
Alter, wie Depressionen oder Suchterkrankungen, zun ehmend das Tätigwerden des Sozialpsychi-
atrischen Dienstes erforderlich werden.
3.5
Migrationsaspekte
In Münster leben ca. 55.000 Frauen, Männer, Mädchen und Jungen mit Migrationsvorgeschichte.
Das sind über 23% aller Münsteranerinnen und Münsteraner.
Migration initiiert - auch in nachfolgenden Generationen - lebenslange intrapsychische Prozesse,
die geprägt sein können durch schwerwiegende Ereignisse in der Heimat, Widersprüche zwischen
der Heimatkultur und der aktuellen kulturellen Lebenswirklichkeit und durch ein hohes Maß an
Fremdbestimmtheit. Diese multiplen Belastungsfaktoren führen nicht selten zu behandlungsbedürf-
tigen psychischen Störungen, wie z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungs- und
Kommunikationsstörungen sowie Somatisierungsstörungen.
Die Begegnung mit Migranten erfordert somit ein hoh es Maß an Wissens- und Haltungskompe-
tenz, insbesondere interkultureller Kompetenz. Die Mitarbeitenden des Sozialpsychiatrischen
Dienstes entwickeln deshalb fortlaufend ihre kultur elle Sensibilität
. Kultursensibilität setzt eine ho-
he Reflexionsfähigkeit gegenüber eigenen kulturelle n Haltungen voraus und sie zeichnet sich
durch ein Bewusstsein der Kulturgebundenheit der ei genen Wahrnehmung aus . Des Weiteren gilt
es Empathie, Neugierde und Interesse an anderen Kul turen weiterzuentwickeln, um so vorhande-
ne Kommunikationsschranken leichter überwinden zu k önnen und einen gleichberechtigten Zu-
gang zu gezielten Hilfen für Menschen mit Migration svorgeschichte besser gewährleisten zu kön-
nen.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
8
4. Methoden im Sozialpsychiatrischen Dienst
4.1
Soziale Einzelfallhilfe
Der Sozialpsychiatrische Dienst leistet ‚Hilfe zur Selbsthilfe’ im Sinne der Stabilisierung und Reak-
tivierung, aber auch durch Anregung, Förderung und Begleitung. Unter Berücksichtigung des Sub-
sidiaritätsprinzips werden Probleme der Klientin ei genständig und gemeinsam bearbeitet. Vorran-
gig werden Fähigkeiten und Ressourcen des Klienten, der Angehörigen oder anderer Kontaktper-
sonen berücksichtigt und genutzt. Der Sozialpsychia trische Dienst wird an der Stelle unterstützend
tätig, wo die Möglichkeiten des Klienten, seiner Angehörigen etc. nicht ausreichen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst berücksichtigt den Gedanken des Inklusiven Gemeinwesen (vgl.
Art. 19 UN-Behindertenkonvention). Ausgrenzung aus gesellschaftlichen Regelstrukturen soll weit-
gehend vermieden werden, Barrieren sollen abgebaut und soziale Institutionen zugänglich ge-
macht werden. Ziel ist es, gleichberechtigte Teilha bemöglichkeiten durch individuelle Unterstüt-
zung herzustellen.
Die methodische Arbeit im Sozialpsychiatrischen Die nst erfolgt durch die Soziale Einzelfallhilfe .
Die Soziale Einzelfallhilfe ist eine zeitlich begre nzte pädagogische Intervention und umfasst die
systematische Anamnese und Untersuchung der Krankhe itsgeschichte des Klienten, sowie seiner
vergangenen und aktuellen Lebensumstände. Erforderl ich ist eine ganzheitliche Sicht auf die Situ-
ation. Voraussetzungen sind die Freiwilligkeit, das Einverständnis und die Mitwirkungsbereitschaft
bzw. -fähigkeit der Klientin – ausgenommen akute Ei gen- oder Fremdgefährdung. Bei Bedarf wer-
den Angehörige oder andere professionelle Systeme i n die Arbeit einbezogen. Bei dem Vorliegen
einer Rechtlichen Betreuung ist die Nachrangigkeit der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes
zu prüfen.
Innerhalb der Sozialen Einzelfallhilfe finden folgende Interventionsansätze Anwendung:
• Beratung und Betreuung
Die Einzelberatung und –betreuung orientiert sich a n der individuellen und spezifischen Le-
benslage des Klienten. Sie erfolgt sowohl im Gesund heitsamt als auch aufsuchend (z.B.
Hausbesuche, Begleitungen). Bei Bedarf erfolgen ein e Unterstützung bei der Vermittlung von
Hilfen sowie der Einbezug von anderen Fachdiensten.
Gesprächsführungstechniken, wie die klientenzentrierte, die lösungsorientierte und die motivie-
rende Gesprächsführung, finden in der Beratung Anwendung.
• Soziale Netzwerkarbeit
Das soziale Beziehungsgeflecht eines Klienten zu Pe rsonen, Gruppen und Institutionen sowie
deren Nutzung, Gestaltung und Ressourcen wird analy siert. Bei Bedarf kann eine Optimierung
oder Ausweitung der Unterstützungsnetzwerke angestr ebt werden. Des Weiteren werden Hil-
fen und Hilfesysteme vernetzt, z.B. durch Hilfeplankonferenzen.
• Krisenintervention
Bei Eigen- oder Fremdgefährdungen eines Klienten er folgen Kriseninterventionen in Zusam-
menarbeit mit Ärztinnen mit Psychiatrieerfahrung.
(siehe Punkt 7.2, Seite 24)
• Langfristige Begleitung und Unterstützung
In Ausnahmefällen kann eine langfristige Begleitung und Unterstützung erfolgen.
(siehe Punkt 6.4.5, Seite 22)
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
9
Die Aufgaben innerhalb dieser Interventionsansätze umfassen u.a.
• Einzelberatung
• Präventive sowie nachsorgende Beratung und Betreuu ng
• Kontakte im Gesundheitsamt
• Hausbesuche
• Ärztliche Sprechstunden im Gesundheitsamt
• Vermittlung von Arztkontakten, Hilfen und Therapie n
• Kontakte zu Ärzten, Behörden, Fachberatungsstellen etc., in Einzelfällen auch Begleitung
• Angehörigenberatung
• Kooperation mit anderen Institutionen, Teilnahme a n Arbeitskreisen
• Dokumentation der Arbeit
Der Sozialpsychiatrische Dienst führt keine ärztlichen Behandlungen und
Psychotherapien durch.
4.2
Bereitschaftsdienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst gewährleistet eine telefonische und persönliche Erreichbarkeit zu
den Servicezeiten der Stadt Münster. Diese Erreichb arkeit wird durch die Sozialarbeiter/-
pädagogen durch einen wechselnden Bereitschaftsdienst gesichert.
Servicezeiten: Montag-Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
Die Erreichbarkeit wird zusätzlich durch einen Anru fbeantworter sowie eine allgemeine E-Mail-
Adresse erzielt. Bei Bedarf werden die Telefone der einzelnen Mitarbeiter mit einer Rufumleitung
zum Bereitschaftsdienst versehen.
Die Aufgabe des Bereitschaftsdienstes sind u.a.:
• Entgegennahme, Weiterleitung und ggf. Bearbeitung ankommender Nachrichten.
• Krisenintervention, wenn die zuständige Mitarbeite rin nicht verfügbar ist.
• Abhören des Anrufbeantworters und Abrufen der E-Ma ils der allgemeinen E-Mail-Adresse zu
Beginn des Bereitschaftsdienstes sowie Weiterleitung und ggf. Bearbeitung der dort
eingegangenen Nachrichten.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
10
4.3 Kollegiale Beratung
Kollegiale Beratung (oder Intervision) bezeichnet e ine strukturierte Form von Fallberatung, die in
einer Gruppe regelmäßig und ohne externe Leitung du rchgeführt wird. Bei der Fallberatung wer-
den Fragen, Probleme und Schwierigkeiten, die einen Mitarbeiter als Fall aus seiner beruflichen
Praxis vorstellt, mit Beteiligung aller Anwesenden reflektiert und es werden gemeinsam mögliche
Lösungsansätze entwickelt.
Die Fallberatung bei der Kollegialen Beratung ist i n mehrere Phasen gegliedert, die sowohl die
Situationsschilderung und Anliegenklärung beinhalte n als auch Phasen zur Ideensammlung, Re-
flexion und Rückmeldung.
Ziele der Kollegialen Beratung sind u.a.
• Problemlösungen für die vorgestellten Fälle durch konkrete Handlungsideen oder neue
Perspektiven zur Situationsbewertung finden,
• Konzeptentwicklung und stellvertretendes Lernen du rch regelmäßige Gespräche über
berufliche Problemsituationen und Lösungswege,
• Unterstützung, Rückhalt und Entlastung.
(vgl. Ryschka, J., Solga, M., Mattenklott, A. (Hrsg.). 2011. Handbuch Personalentwicklung.
3. Auflage. Wiesbaden.)
Im Sozialpsychiatrischen Dienst findet die Kollegia le Beratung einmal im Monat unter Beteiligung
sämtlicher Mitarbeiterinnen statt. Die Fallvorstellung und die Moderation erfolgen im Wechsel.
Neben der Kollegialen Beratung wird eine regelmäßig e Supervision für die Mitarbeitenden im So-
zialpsychiatrischen Dienst angestrebt.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
11
4.4 Kooperation und Schnittstellen
Der Sozialpsychiatrische Dienst tritt als Vermittle r und Kooperationspartner in einem komplexen
sozialen und gesundheitlichen Hilfesystem auf. Häuf ige Schnittstellen bzw. Kooperationspartner
des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind*:
*) Diese Grafik erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schnittstellen /
Kooperationspartner
des Sozial-
psychiatrischen
Dienstes
Selbsthilfegruppen
Schuldner- u. Insolvenz-
beratungsstellen
Rechtliche
Betreuer/innen /
Betreuungsvereine /
städtische
Betreuung sstelle
Feuerwehr / Polizei
Abteilungen des
Gesundheitsamtes
Kinderschutzambulanz
Familien-
beratungsstellen
Amt für Kinder,
Jugendliche und
Familien
(u.a. KSD, Fachdienst
Eingliederungshilfen)
Integrationsfachdienst
Beratungsstellen
freier Träger
(u.a. Caritas,
Diakonie, PSZ)
Schulen /
Kindergärten
Jobcenter /
Agentur für
Arbeit
Suchtberatungsstellen
(u.a. DroBs, Caritas,
Diakonie)
Anbieter von
stationär u. ambulant
betreutem Wohnen
Psychotherapeut/innen
Einrichtungen der
Wohnungslosenhilfe
(u.a. HdW, Gertruden-
haus)
Amtsgericht /
Familiengericht
Sozialamt
(u.a. Sozialer Fachdienst
Senioren u. Pflege,
Fachstelle Wohnraum-
versorgung / Hilfen für
Wohnungslose)
Niedergelassene
Ärzt/innen /
Institutsambulanzen
Krankenhäuser /
Kliniken
Schulpsychologische
Beratungsstelle
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
12
5. Der Umgang mit psychisch Kranken
5.1
Leitlinien für die Kontaktgestaltung
5.1.1
Arbeitsstrukturierung
• Dem Klienten, aber auch Angehörigen sowie Institut ionen, sind die gesetzlichen Grundlagen zu
erläutern sowie Möglichkeiten und Grenzen der Arbei t des Sozialpsychiatrischen Dienstes auf-
zuzeigen.
• Jeder Klientenkontakt wird vor- und nachbereitet. Dies erfolgt u.a. durch das Aktenstudium, die
Vergegenwärtigung bzw. Planung von Zielen und Vorge hensweisen sowie durch Reflexion
(z.B. in der ärztlichen Sprechstunde oder im Team).
5.1.2
Bedürfnisorientierung
• Die Arbeit richtet sich weit möglichst nach den in dividuelle Bedürfnissen und Wünschen des
Klienten, sodass eine Zufriedenheit des Klienten erreicht werden kann.
• Auch die Anliegen von Angehörigen und mitwirkenden Fachkräften anderer Institutionen finden
Berücksichtigung.
5.1.3
Ziel- und Lösungsorientierung
• Vor einem Klientenkontakt erfolgt eine Einschätzun g des Hilfebedarfs. Diese Einschätzung
wird im Verlauf der Beratung bzw. Betreuung fortgeschrieben.
• Die Beratung und Unterstützung erfolgt ziel- und l ösungsorientiert. Sie ist nicht allumfassend,
sondern beschränkt sich auf die wichtigsten Bereich e bzw. Themen, die in Form von Zielen re-
alistisch eingeschätzt, definiert und formuliert werden.
• Die Ziele werden mit der Klientin besprochen und i m Verlauf beachtet und geprüft.
• Erreichte Ziele bzw. Erfolge werden im Klientenkon takt benannt und gestärkt.
• Ein Klientenkontakt soll motivierend beendet werde n.
• Nach Möglichkeit sollen Angehörige und weitere Fac hkräfte (z.B. Ärztinnen, Psychotherapeu-
tinnen) zur Erreichung der Ziele in die Arbeit einbezogen werden.
5.1.4
Ressourcenorientierung
• Die größtmögliche Selbständigkeit und Eigenverantw ortlichkeit des Klienten soll unterstützt und
gestärkt werden. Eine Abhängigkeit des Klienten soll vermieden werden.
• Die Ressourcen, d.h. die gesunden Anteile der Klie ntin, sollen ermittelt und gestärkt werden.
• Der Klient soll nicht überfordert oder zu sehr unt er Druck gesetzt werden. Individuelle Ressour-
cen und Einschränkungen sowie die aktuellen Lebensu mstände sind zu beachten, z.B. bei In-
telligenzminderung.
Besonderheiten im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Bereich
• Die Familie und deren individuelle Besonderheiten sind speziell einzubeziehen. So werden u.a.
Sorgeberechtigte engmaschig beraten, betreut und unterstützt.
• Der institutionelle Bezugsrahmen (u.a. Kindertages stätten, Schulen) wird besonders in die
Fallarbeit einbezogen.
• Es sind gesonderte gesetzliche Rahmenbedingungen z u beachten.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
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5.2 Leitlinien im Umgang mit Klienten
• Der Klientin über die Schweigepflicht des Sozialps ychiatrischen Dienstes informieren.
• Persönliche Gespräche in einem geschützten Rahmen führen.
• Zugewandte Körperhaltung einnehmen und Blickkontak t halten.
• Wohlwollend eindeutige Haltung (Nähe-Distanz-Probl ematik).
• Klient mit „Sie“ ansprechen, angebotenes „Du“ ablehnen.
(Ausnahmen im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Bereich)
• Direkte Ansprache der Klientin, auch in Anwesenhei t von Dritten.
• Offen und ehrlich mit der Klientin sprechen.
• Einfache, klare und sachliche Kommunikation, aktiv es Zuhören, Fremdwörter vermeiden, An-
passung der Sprache an die Ressourcen und Lebensumstände des Klienten (z.B. Verständnis
prüfen, Sprachbarriere bei Migranten beachten).
• Situationsorientiert flexibel reagieren.
• Authentischer und respektvoller Umgang mit der Kli entin, positive Wertschätzung
entgegenbringen.
• Auf den Klienten eingehen, auch bei Themen wie Wah nvorstellungen oder Halluzinationen.
• Einfühlendes Verständnis für krankheitsbedingtes V erhalten und Einschränkungen zeigen.
• Geduld bewahren.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
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6. Regelfall
6.1
Fallannahme
Bei einem telefonischen, schriftlichen oder persönl ichen Falleingang sind folgende Daten aufzu-
nehmen:
• Datum, Uhrzeit
• Name, Anschrift und Telefonnummer des Melders
• Erreichbarkeit des Melders
• Beziehung zum Klienten
• Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer de r Klientin
• Erreichbarkeit der Klientin
• Vertrauenspersonen / Angehörige
• Anliegen des Melders
Einschätzung:
• Ist der Sozialpsychiatrische Dienst der richtige D ienst?
(Ggf. Weitervermittlung an andere Dienste / Ansprechpartner)
• Bin ich der richtige Ansprechpartner?
(Ggf. Weiterleitung an den zuständigen Sachbearbeiter)
• Liegt eine akute psychiatrische Krise vor?
(Akuter medizinischer Handlungsbedarf? Suizidgefahr? Fremdgefährdung?)
Im Krisenfall weiter verfahren mit Punkt 7 (Seite 23)
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
15
6.2 Fallbearbeitung
Wenn keine akute psychiatrische Krise vorliegt, erf olgt die weitere Bearbeitung im zuständigen
Bezirk.
Zur Einschätzung der Dringlichkeit erfolgt die Klärung folgender Daten:
(Zur Datenerhebung siehe Anamnesebogen im Anhang)
• Hausarzt?
• Facharzt?
• Medikamente abgesetzt?
• Verwirrtheit (Drogen, Demenz, Psychose)?
• Schlafstörungen?
• Akuter sozialer Hilfebedarf?
• Soziale Kontakte? Drohende Isolation?
• Drohende Wohnungslosigkeit?
• Fehlendes Einkommen?
• Fehlender Krankenversicherungsschutz?
• Drohender Arbeitsplatzverlust?
Die Bewertung der erhobenen Daten folgert eine der weiteren möglichen Vorgehensweisen:
• Direkte Fallrücksprache mit dem zuständigen Arzt i m Gesundheitsamt
• Planung eines persönlichen Kontakts
(Vorstellung in der Beratungsstelle, Hausbesuch)
• Einladung in das Gesundheitsamt / Hausbesuch in de r nächsten ärztlichen
Bezirkssprechstunde
• Fallrücksprache in der nächsten ärztlichen Bezirks sprechstunde
Grundsätzlich erfolgt eine Fallbearbeitung innerhalb von 14 Tagen.
Bei der Beendigung jeden Gesprächs sind eindeutige Vereinbarungen zu treffen. Diese sind
zeitnah zu dokumentieren!
(siehe Punkt 10, Seite 33)
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
16
6.3 Persönlicher Klientenkontakt
Ein persönlicher Klientenkontakt sollte i.d.R. 45-60 Minuten nicht überschreiten.
Bei jedem Kontakt ist zu prüfen, ob eine akute psychiatrische Notfallsituation mit Eigen- oder
Fremdgefährdung vorliegt ( siehe Punkt 7, Seite 23).
6.3.1
Psychosoziale Diagnostik
Die Gesamtbeurteilung der Klientin bzw. der Situati on umfasst alle Veränderungen und Auffällig-
keiten, die für die psychische Störung des jeweilig en Klienten bedeutsam sind. Diese beinhalten
sowohl vorhandene Defizite als auch Ressourcen und Fähigkeiten.
In die Psychosoziale Diagnostik fließen sowohl Anga ben des Klienten, Verhaltensbeobachtungen
durch Dritte sowie die Beurteilung durch Fachkräfte ein.
Im Folgenden werden die Bestandteile der Psychosozialen Diagnostik aufgelistet:
Sozialanamnese
• Eigenanamnese / Biographische Daten
Herkunft
Persönliche Entwicklung (insb. Besonderheiten im Sä uglings-, Kleinkind-, Schulalter und der
Adoleszenz)
Schulische und Berufliche Entwicklung / Berufstätig keiten (besuchte Schulen / Schwierigkeiten
und Auffälligkeiten / Berufsausbildung / aktuelle Situation)
Lebensereignisse
Wohnsituation / Finanzielle Situation
Soziale Kontakte (Kontaktart und -intensität) / Soziale Auffälligkeiten
Freizeitgestaltung / Interessen
• Familienanamnese
Stand in der Familie (Geschwister, Eltern, Großeltern)
Psychologische Auffälligkeiten / psychiatrische Erkrankungen in der Familie
Familiäre Kontakte (Kontaktart und –intensität)
Familienstand / Kinder
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
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Gesundheitsanamnese
• Psychiatrische Vorgeschichte / Verlauf
Bisherige psychiatrische Behandlungen (ambulant, teilstationär, stationär)
Diagnosen / Medikation
Hausarzt / Facharzt / weitere involvierte Fachkräfte
Physische Erkrankungen
• Psychopathologischer Befund (Arzt / Ärztin!)
Aktuelle gesundheitliche Situation / Symptomatik und Problematik
6.3.2
Psychopathologische Befundsbeschreibung
Bestandteile des psychopathologischen Befundes sind:
6.3.2.1
Ausdruck / Verhalten
• Äußeres Erscheinungsbild
Kleidung, Körperhygiene, Statur und Körperhaltung, Gangart, Besonderheiten
• Nonverbales Verhalten
Mimik, Gestik, Blickkontakt
• Sprache
Artikulation, Sprechverhalten, Stimmlage, Sprachverständnis, Kommunikationsstil, Vokabular,
Komplexität, Lautstärke
• Kontaktverhalten / Situatives Verhalten
Kontakt- und Beziehungsfähigkeit, Abhängigkeit von Dritten, Selbstsicherheit, Kooperation,
Benehmen, Umgangsformen, Verhaltensauffälligkeiten
• Psychomotorik / Antrieb
Aktivität, Dynamik, qualitative Auffälligkeiten wie Stereotypen oder Tics, Antriebshemmung,
Antriebsmangel, Antriebsverarmung, Antriebsschwäche, Antriebssteigerung (u.a. Unruhe,
Rastlosigkeit, Triebhaftigkeit, Impulshandlungen); Psychomotorische Störungen: beharrliches
Schweigen (Mutismus), Nachahmen vorgemachter Bewegungen, Verharren in einer
Körperhaltung, Wiederholen vorgesprochener Sätze / Wörter
• Bewusstsein / Wachheit (Vigilanz)
Grad der Wachheit, Benommenheit, Dämmerzustand, Schläfrigkeit, Bewusstlosigkeit / Koma,
Bewusstseinstrübung, Bewusstseinseinengung, Verwirrtheitszustände, Delir, Ansprechbarkeit,
Reaktionen auf Reize, Bewusstseinsverschiebung / -erweiterung
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
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6.3.2.2 Kognitive Fähigkeiten
• Aufmerksamkeit
Aufmerksamkeit, Konzentration, Auffassung, Reaktion / Fixierung auf innere oder äußere
Reize, Ansprechbarkeit auf Außenreize
• Orientierung
Zeitliche, örtliche, situative Orientierung sowie zur eigenen Person
• Gedächtnis / Aufmerksamkeit / Konzentration (Mnestische Funktionen)
Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit, Steuerung, Kurzzeit- / Langzeitgedächtnis, inhaltliche oder
zeitlich begrenzte Erinnerungslücken (Amnesien), Konfabulationen (Füllen von Erinnerungs-
lücken mit Einfällen), Paramnesien (Umänderung von Erinnerungen im Sinne eines Wahns),
beeinträchtigte Wiedergabe von Erfahrungen, Einschätzung der allgemeinen Intelligenz
• Wille
Zielstrebigkeit, Ausdauer, Gleichgültigkeit, Beharrlichkeit, Konsequenz
6.3.2.3
Wahrnehmung / Inneres Erleben
• Affekt / Stimmung
Gefühlsleben, vegetative Begleiterscheinungen, unkontrollierte Affekthandlungen, Emotionalität
/ Gemüt, verringerte Steuerungsfähigkeit / Kontrolle der Gefühlsäußerungen, Spannungs- oder
Unruhegefühl, Affektstarre, Stimmungswechsel, Ambivalenz von Gefühlen und Strebungen
• Denken
Formale Denkstörungen : Denkverlangsamung, Denkhemmung, umständliches Denken,
eingeengtes Denken, krankhaftes Haften an Worten und Gedanken (Perseveration), sinnloses
Wiederholen vorher gebrauchter Worte und Gedanken ( Verbigeration), Grübeln, Gedanken-
drängen, Ideenflucht, Zerfahrenheit (Inkohärenz), Wortneubildungen (Neologismen);
Inhaltliche Denkstörungen : Störung des Gedachten, Verzerrungen und Veränderungen der
inhaltlichen Ergebnisse des Denkprozesses z.B. Wahnformen und Zwangsideen
• Angst / Phobien
Angst, Furcht, Panikattacke, Phobie
• Wahn
Wahninhalt, formale Struktur des Wahns;
Formen: Wahnstimmung, Wahnwahrnehmung, Wahnidee, Wahneinfälle und –gedanken,
Wahnerinnerungen, Wahnsystem, Wahndynamik, systematischer Wahn, symbiotischer Wahn
(Folie à deux), Beeinträchtigungswahn, Verfolgungswahn, Eifersuchtswahn, Beziehungswahn,
hypochondrischer Wahn, nihilistischer Wahn, Größenwahn, Schuldwahn
• Zwang
Zwangssymptome, Zwangshandlungen, Zwangsgedanken, Zwangsimpulse, Zwangsgrübeln,
Zwangszeremoniell, Zwangsvorstellungen
• Sinnestäuschungen
Illusionen, akustische, optische, taktile oder olfa ktorische Halluzinationen, Wahrnehmungs-
störungen, Déjà-vu, Personenverkennungen, Pseudohalluzinationen
• Ich-Störungen
Gedankenausbreitung, Gedankenentzug, Gedankeneingebung, Entfremdungserlebnisse
(wie Depersonalisation, Derealisation), Ich-Steuerung, Ich-Bewusstsein, Ich-Identität,
Ich-Konsistenz, Ich-Vitalität
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
19
6.3.2.4 Sonstige Auffälligkeiten / Störungen
• Rhythmusstörungen
Tag-Nachtrhythmus, Schlafstörungen
• Somatische Störungen
Körperliche Beschwerden, Schmerzen, organische Begründbarkeit
• Suizidalität
Suizidgedanken, Suizidhandlungen, Suizidabsichten, Suizidvorbereitungen
• Intoxikation / Suchtverhalten
Substanzmissbrauch, stoffgebundenes und nichtstoffgebundenes Suchtverhalten
• Selbstschädigende Tendenzen
Körperliche Selbstverletzungen, Substanzmissbrauch, exzessive Verhaltensweisen
• Krankheitseinsicht / -gefühl
• Sonstige Auffälligkeiten
6.3.3
Handlungsphase
Die folgenden Vorgehensweisen werden unter der Berü cksichtigung der individuellen krankheits-
bedingten Einschränkungen sowie den kommunikativen und sozialen Kompetenzen des Klienten
durchgeführt.
So kann die weitere Arbeit mit dem Klienten alleine oder unter Einbezug von Angehörigen oder
Vertrauenspersonen erfolgen.
Es wird stets im Sinne der Klientin gehandelt. Hierbei ist zu berücksichtigen:
• Auftrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes und Hil fsangebot ausdrücklich definieren
• Ziele und Teilziele ressourcenorientiert erarbeite n, eingrenzen und definieren
• Vereinbarungen treffen
• Teilaufgaben delegieren, ggf. unter Zuhilfenahme v on Angehörigen
Bei hochgradiger Erregung oder Angst sind diese immer primär zum Thema zu machen.
Es ist zu erfragen, welche Maßnahmen der Klient frü her selbst durchgeführt hat, um die
Angst zu reduzieren.
6.3.4
Schlussphase
Beendigung des persönlichen Kontakts durch…
• Zusammenfassung der Gesprächsinhalte
• Reflexion und Ausblick
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
20
6.4 Fallübergabe und Fallbeendigung im Regelfall
Die Anzahl der Kontakte sollten in einem Regelfall 6 persönliche Kontakte in Form von Hausbesu-
chen oder Kontakten im Amt oder einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten. Die konkrete
Anzahl der Kontakte richtet sich nach dem Einzelfal l. Im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie
bezieht sich die Anzahl auch auf die Kontakte mit dem Umfeld.
Sollte ein Regelfall nach dieser Zeit nicht abgeschlossen sein, erfolgt eine Fallvorstellung innerhalb
des Teams oder in Rücksprache mit dem Bezirksarzt / der Bezirksärztin.
Hiervon ausgenommen sind langfristige Begleitungen (siehe Punkt 6.4.5, Seite 22).
Ein Regelfall kann nach der Fallbeendigung bei Beda rf jederzeit erneut zum Regel- oder
Krisenfall werden Wiedervorlage bei Bedarf.
6.4.1
Übergabe von Klienten in die Eigenverantwortlichkeit oder in ein Hilfesystem
Kriterien für eine Übergabe in die Eigenverantwortung oder in ein Hilfesystem
• Die Klientin ist in der Lage, sich selbst zu helfe n und der gesundheitliche Zustand der Klientin
lässt eine Übergabe zu.
• Die Klientin ist in ein stabiles professionelles H ilfesystem eingebunden (z.B. behandelnder
Arzt, Therapeut, Ambulant Betreutes Wohnen, Ambulan t Psychiatrische Pflege, Gesetzliche
Betreuung, Suchtberatungsstelle, Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege, Pflegedienst).
• Der Klient ist in ein stabiles soziales Hilfesyste m eingebunden (z.B. Familie, Partner, Freunde,
Nachbarn).
• Die Klientin zieht in eine andere Stadt
(ggf. sollte eine Übergabe an den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgen).
Vorgehensweise
• Der Klient wird auf die Übergabe oder die Kontaktb eendigung frühzeitig im Gespräch vorberei-
tet. Zu beachten ist das Subsidaritätsprinzip (Nach rangigkeit des Sozialpsychiatrischen Diens-
tes).
• Der Klientin wird mitgeteilt, dass sie sich bei Be darf erneut an den Sozialpsychiatrischen Dienst
wenden kann.
• In Ausnahmefällen kann bei der Abgabe in die Eigen verantwortlichkeit ein erneuter Telefon-
kontakt in 3-6 Monaten vereinbart werden.
• Dem Klienten werden die Möglichkeiten des Hilfesys tems für den Bedarfsfall genannt. Bei Be-
darf können der Klientin die Kontaktdaten von z.B. Krisennotdienst (Faltblatt), Telefonseelsor-
ge, Selbsthilfegruppen etc. an die Hand gegeben werden.
• Das Abschlussgespräch sollte positiv verlaufen. Da s Erreichte soll reflektiert und konkret be-
nannt werden.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
21
Kontraindikationen für eine Übergabe in die Eigenverantwortung
• Beim Klienten besteht ein instabiler Krankheitsver lauf mit wechselnden Symptomen.
• Die Klientin zeigt eine fehlende oder geringe Kran kheitseinsicht, bei der ggf. eine zeitnahe Ein-
leitung von Maßnahmen des PsychKG erforderlich werden kann.
• Fehlendes soziales Netz und / oder professionelles Hilfesystem.
• Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie: Fehl ende Mitwirkung der Sorgeberechtigten.
Die Kontraindikationen können dazu führen, dass ein Regelfall langfristig begleitet und unterstützt
wird (siehe Punkt 6.4.5, Seite 22).
6.4.2
Übergabe von Klienten innerhalb der Bezirke im Sozialpsychiatrischen Dienst
Dieser Fall tritt ein, wenn ein Klient z.B. von einem Bezirk in einen anderen Bezirk umzieht.
Vorgehensweise
• Die Klientin wird frühzeitig über den Wechsel des Ansprechpartners informiert.
• Vor der Übergabe erfolgt eine Fallrücksprache zwis chen den Sachbearbeiterinnen.
• Die Fallübergabe erfolgt spätestens nach 8 Wochen.
• Ausnahmen, z.B. bei Überschreitung des Zeitraums, werden im Team besprochen.
6.4.3
Übergabe von Klienten vom Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie in den
Erwachsenenbereich
Eine Übergabe von kinder- und jugendpsychiatrischen Fällen in den Erwachsenenbereich erfolgt
spätestens nach dem 21. Lebensjahr. Im Übergang zwi schen dem 18. und 21. Lebensjahr wird
eine Übergabe jeweils fallbezogen entschieden. Hier zu erfolgt eine Rücksprache zwischen den
jeweils zuständigen Sachbearbeitern aus den Bereichen.
6.4.4
Fallannahme und –bearbeitung in einer Vertretungssituation
• Eine Fallbearbeitung innerhalb einer Vertretungssi tuation erfolgt nur, wenn diese nicht bis zur
Rückkehr des zuständigen Mitarbeiters aufgeschoben werden kann.
• Der Klient wird direkt darauf hingewiesen, dass ei ne persönliche Beratung nur im Rahmen der
Vertretung erfolgt und der zuständige Mitarbeiter d ie weitere Fallarbeit übernimmt, sobald er
wieder verfügbar ist.
• Falls bekannt wird dem Klienten der Zeitraum benan nt.
• Die Fallübergabe an den zuständigen Mitarbeiter er folgt schnellstmöglich.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Krisenfälle so wie Fälle, bei denen Hinweise auf
eine krisenhafte Entwicklung bestehen!
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
22
6.4.5 Langfristige Begleitung und Unterstützung
Klienten, die über einen längeren Zeitraum als 6 Mo nate vom Sozialpsychiatrischen Dienst beglei-
tet und unterstützt werden, werden langfristig begleitet.
Langfristige Begleitungen können entstehen…
• bei dauerhaft instabilen Krankheitsverläufen mit w echselnden Symptomen.
• bei fehlender oder geringer Krankheitseinsicht, be i der eine Einleitung von Maßnahmen nach
dem PsychKG voraussichtlich erforderlich werden kann.
• bei Fehlen eines sozialen Netzes und / oder profes sionellen Hilfesystems.
• wenn keine Anbindung an ein anderes Hilfesystem mö glich ist, obwohl dies erforderlich und
eine Übergabe in die Eigenverantwortlichkeit nicht möglich scheint.
Es gibt Klientinnen, die zum Teil seit Jahren regel mäßig in Kontakt zum Sozialpsychiatrischen
Dienst stehen. Die Kontakte finden zumeist in größe ren zeitlichen Abständen statt. Bezüglich die-
ser Klienten wird mit dem Bezirksarzt, dem vertrete nden Sachbearbeiter oder im Team regelmäßig
besprochen, ob eine weitere Betreuung und Begleitun g durch den Sozialpsychiatrischen Dienst
noch erforderlich ist bzw. ob eine Fallbeendigung möglich ist.
Langfristige Begleitungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich!
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
23
7. Psychiatrische Krise
„Eine Krise bezeichnet einen Zustand, der sich bei Bedrohung eines wichtigen Lebensziels einstellt
und die aktuellen Bewältigungsmechanismen eines Ind ividuums überfordert. Krisenintervention ist
gekennzeichnet durch den raschen Beginn, das intens ive Engagement des Helfers, die Methoden-
flexibilität und die aktive Einbeziehung des Umfelds.“
(Rentrop, Michael. Klinikleitfaden Psychiatrie und Psychotherapie. 4. Auflage. 2009)
7.1
Wann ist ein Fall eine Krise?
Nach dem PsychKG ist ein unmittelbares Eingreifen e rforderlich, wenn gewichtige Anhaltspunkte
vorliegen, dass der Klient wegen einer psychischen Erkrankung sich selbst erheblichen Schaden
zufügt oder bedeutende Rechtsgüter anderer zu gefäh rden droht (vgl. § 9 Abs. 1 S. 1 PsychKG).
„Von einer gegenwärtigen Gefahr […] ist dann auszug ehen, wenn ein schadenstiftendes Ereignis
unmittelbar bevorsteht oder sein Eintritt zwar unvo rhersehbar, wegen besonderer Umstände je-
doch jederzeit zu erwarten ist.“ (§ 11 Abs. 2 PsychKG)
Ein Verdacht auf eine vitale Bedrohung der Klientin oder Dritter durch den Klienten kann bei-
spielsweise bei folgenden Merkmalen vorliegen:
• Psychische Dekompensation
• Verwirrtheitszustände
• Hoher Grad an Isolation
• Äußerung suizidaler Gedanken
• Beeinflussende Halluzinationen
• Verfolgungswahn
• Bedrohliches Auftreten
• Impulsdurchbrüche
• Handlungsunfähigkeit
• Schlechter körperlicher Allgemeinzustand
• Schlechter Pflegezustand
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
24
7.2 Krisenintervention / Handlungsablauf
• Vervollständigung der Daten zur Person und zur akt uellen Situation durch Kontaktaufnahme zu
Behandlern und professionellen Unterstützern sowie durch Kontaktaufnahme zu Verwandten
und Bekannten etc.
• Einstufung der Krise
• Unmittelbarer Kontakt mit Präsenzarzt (Abteilungsa rzt, Honorararzt, Amtsarzt)
• Ärztliche Einschätzung der Krise
• Planung der Handlungsschritte (z.B. gemeinsamer Ha usbesuch, Vorführung)
• Bei erforderlicher Unterbringung in einer psychiat rischen Klinik
• Kontaktaufnahme zum Einweiser der Feuerwehr
(Tel. 0251 / 20250)
• Kontaktaufnahme zur aufnehmenden Ärztin in der ent sprechenden Klinik
(LWL-Klinik Tel. 0251 / 915550)
(UKM Tel. 0251 / 8356601)
In psychiatrischen Notfallsituationen soll ein gemeinsamer Kontakt mit Arzt und
Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin Standart sein.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
25
7.3 Arbeitsmaterialien für Außenkontakte
Die folgenden Materialien sollte jede Mitarbeiterin im Vorfeld zusammengestellt haben, um im Kri-
senfall keine Zeit zu verlieren.
• Formulare
(u.a. Ärztliches Zeugnis zur Unterbringung nach dem PsychKG, Schweigepflichtsentbindung)
• Diensthandy
• Liste mit wichtigen Telefonnummern
• Visitenkarten
• Flyer des Sozialpsychiatrischen Dienstes und des K risennotdienstes
• Einweghandschuhe, -überschuhe
• Desinfektionsmittel
• Pfefferspray
Wichtige Vorinformationen aus der Akte sollten verfügbar sein.
7.4
Checkliste Krankenhauseinweisung
Bei einer Krankenhauseinweisung ist Folgendes zu beachten:
• Krankenhaustasche mitgeben (Inhalt insb. Krankenka ssenkarte, Personalausweis, Schlüssel,
Kleidung und Hygieneartikel).
• Wohnungssicherung (z.B. Fenster schließen, Herd au sstellen, Licht ausschalten).
• Versorgung von den im Haushalt lebenden Personen b erücksichtigen (z.B. Kinder, pflegebe-
dürftige Angehörige).
• Versorgung von Haustieren berücksichtigen (z.B. AW M informieren).
• Die Klinik bzw. den Sozialdienst über den Klienten bzw. die besondere Situation informieren.
• Falls erforderlich, wichtige Bezugspersonen über d ie Aufnahme informieren.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
26
8. Suizidalität
„Suizid ist die absichtliche Selbstschädigung mit t ödlichem Ausgang. Parasuizid ist eine absichtli-
che Selbstschädigung oder Beschädigung ohne tödlichen Ausgang.“
(Rentrop, Michael (2009). Klinikleitfaden Psychiatrie und Psychotherapie. 4. Auflage. München.)
Im Jahr 2009 starben in Deutschland 9616 Menschen d urch einen Suizid, hiervon waren 2388
Frauen (25%) und 7228 Männer (75%). In Münster star ben im Jahr 2008 durch einen Suizid 20
Menschen, die tatsächliche Zahl ist höher, da nur d ie Suizidopfer erfasst wurden, die ihren Erst-
wohnsitz in Münster haben.
Die Suizidziffern steigen mit zunehmendem Alter wesentlich an. 2009 erfolgten die meisten Suizide
im Alter von 45-50 Jahren, dicht gefolgt von Mensch en im Alter von 65-70 Jahren. Bei Jugendli-
chen und jüngeren Erwachsenen sind Suizide die häufigste Todesursache nach Unfällen.
80% der Suizide werden vorher angekündigt.
Die Zahl der Suizidversuche liegt um ein Zehnfaches höher, aufgrund der hohen Dunkelziffer lie-
gen diesbezüglich jedoch keine genauen Angaben vor. Die höchsten Raten für Suizidversuche
sind – entgegengesetzt zu denen der Suizide – bei d en jüngeren Altersgruppen zu ermitteln, be-
sonders bei den weiblichen Jugendlichen und jungen Frauen zwischen 15 und 30 Jahren.
(Quellen: Statistisches Bundesamt; Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention; Krisenhilfe e.V.)
8.1
Präsuizidales Syndrom
Das Präsuizidale Syndrom beinhaltet Verhaltensweise n, die einer Suizidhandlung vorausgehen.
Es umfasst die Merkmale Einengung, Aggression gegen die eigene Person und konkrete Suizid-
phantasien.
(vgl. Betriebsbuch des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Stade, 5. Auflage)
Im Folgenden wird das Präsuizidale Syndrom näher erläutert:
Das menschliche Leben ist durch eine Fülle von Gest altungs- und Entfaltungsmöglichkeiten ge-
prägt. Im Zustand des präsuizidalen Syndroms ist di eses Gefühl jedoch weitestgehend nicht mehr
vorhanden. Die Lebensumstände werden als bedrohlich, unveränderbar und unüberwindbar erlebt.
Die Personen empfinden sich als klein, hilflos und den übermächtigen Umständen ausgeliefert. Die
Stimmung, Gedanken, Vorstellungen und Assoziationen gehen nur in eine negative Richtung.
Durch diese einseitige Ausrichtung kommt es zu Verz weiflung, Angst und Panik. Im Moment der
Selbsttötung erreicht die dynamische Einengung ihre n Höhepunkt. Suizidale Menschen sind ein-
sam, isoliert, fühlen sich von anderen Menschen ver lassen und unverstanden. Nichts hat mehr
einen „Wert“. Mangelnde Wertbezogenheit resultiert in Interesselosigkeit, Gleichgültigkeit, „Ver-
dünnung“ des Lebens, Langeweile.
Andere Klienten neigen dazu, ihre Rachegefühle durc h suizidale Impulse auszugleichen. Selbsttö-
tung erfordert eine enorm aggressive Haltung gegen die eigene Person, obwohl im Grunde andere
Menschen, auch in ihrer Gesamtheit, also als „die G esellschaft“, das in Wirklichkeit gemeinte Ziel
darstellen. Damit dies eintritt, muss ein starkes A ggressionspotential vorhanden sein und eine
Abreaktion nach außen muss verhindert sein.
Suizidale Handlungen können sich auch in gesunden P hasen aufgrund einer Bilanzierung der Le-
benssituation entwickeln.
Viele Menschen kennen lebenshinterfragende Gedanken . Solche gelegentlichen Gedanken führen
üblicherweise nicht zum Suizid, sie sind an sich au ch nicht als krankhaft zu sehen. Im Zustand des
Präsuizidalen Syndroms unterscheidet sich die inten sive gedankliche Beschäftigung mit der
Selbsttötung davon grundlegend. Unterschieden wird zwischen den aktiven, d.h. willentlich inten-
dierten Suizidvorstellungen, und den passiven, d.h. von Zwangsgedanken beeinflussten Suizidvor-
stellungen.
Die Inhalte der Phantasien lassen sich in drei Stufen unterteilen:
Bei der Vorstellung tot zu sein geht es um den Lust gewinn und Effekt, den dieses Ereignis bei den
Mitmenschen auslöst und nicht um den Akt des Sterbe ns selbst. Der Vorgang des Sterbens selbst
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
27
wird übersprungen. Als „Toter“ bleibt man in der Phantasie sozusagen am Leben und genießt den
„Lustgewinn“. Wie in den Phantasien oder Tagträumen von Kindern kann der Tod dabei jederzeit
ungeschehen gemacht werden.
Die zweite Stufe besteht in der Vorstellung, Hand a n sich zu legen, ohne dass dabei konkrete Me-
thoden oder Vorgehensweisen phantasiert werden.
In der dritten Stufe wird die konkrete Durchführung , oft bis in das kleinste Detail geplant. Von hier
zur aktuellen Durchführung ist es nur mehr ein kleiner Schritt.
Klienten wirken in diesem Stadium oft besonders entlastet und heiter!
8.2
Unterscheidung Eigengefährdung
Psychisch erkrankte Menschen können sich aufgrund d es Störungsbildes selbst vital gefährden
ohne im engeren Sinne suizidal zu sein.
8.3
Handlungsablauf
Im Folgenden wird der Handlungsablauf für die Arbei t im Sozialpsychiatrischen Dienst mit suizida-
len Klienten beschrieben.
8.3.1
Vorermittlung
Risikofaktoren für Suizidalität sind:
• Unüberwindbare Konflikt- bzw. Belastungssituatione n?
• Vorausgegangene Suizidhandlungen?
• Vorherige Suizidankündigungen?
• Schwere psychiatrische Erkrankungen und / oder Abh ängigkeitssyndrome?
• Suizide in der Familie?
• Völlige Isolation?
• Alte und vereinsamte Menschen?
• Chronische Schmerzzustände?
Diese Risikofaktoren besagen nichts über die aktuel le Gefährdung. Sie beschreiben eine Gruppe
von Klienten, bei denen im Verlauf verstärkt mit Suizidalität gerechnet werden muss.
siehe auch: Präsuizidales Syndrom (Punkt 8.1, Seite 26)
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
28
8.3.2 Abklärung der Suizidalität
Eine Suizidgefährdung erkennt man am sichersten, indem man den Klienten danach fragt.
Fragen an den Klienten, die zur Abklärung der Suizidalität dienen, sind folgende:
• Denken Sie daran, sich das Leben zu nehmen?
• Seit wann denken Sie daran und sind diese Gedanken jetzt besonders stark?
• Drängen sich diese Gedanken auf?
• Haben Sie einen Plan, wie Sie sich das Leben nehme n wollen?
• Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem Sie sich das Leben nehmen wollen?
• Ziehen Sie sich von Freunden und Bekannten zurück?
• Haben Sie Ihre Interessen aufgegeben?
• Haben Sie einen Abschiedsbrief geschrieben?
• Haben Sie früher schon einmal versucht, sich das L eben zu nehmen? In welcher Situation wa-
ren Sie damals?
(siehe auch: Fragenkatalog zur Abschätzung der Suizidalität im Anhang)
„Nach Suizidgedanken fragen, darüber sprechen und d er Gefährdeten zuhören provoziert
keine Suizidalität, wenn man entsprechend schonend vorgeht. Es stärkt die Vertrauensbe-
ziehung und mindert die Gefahr.“
(Finzen, Asmus (1990). Suizidprophylaxe bei psychis chen Störungen. Leitlinien für den the-
rapeutischen Alltag. 2. Auflage. Bonn.)
8.3.3
Handlungsoptionen
• Problemanalyse
• Zeitliche und inhaltlich eindeutige Vereinbarungen treffen
• Ggf. schriftliche Vereinbarungen zum Suizidaufschu b treffen
• Ggf. umgehende Krankenhausbehandlung
8.4
Nachbereitung des Klientenkontakts
Wenn eine Mitarbeiterin in Kontakt mit einem suizidalen Klienten gekommen ist, ist im Anschluss
immer eine Nachbereitung erforderlich.
• Die Situation sowie das eigene Verhalten sollen im Team reflektiert werden, um eine Verarbei-
tung des Vorfalls zu stützen. Des Weiteren kann so eine mögliche Fehlerwiederholung vermie-
den werden.
• Entscheidungen und Absprachen werden über das weit ere Vorgehen - ggf. im Team - getroffen
und weitere Schritte eingeleitet.
• Dokumentation und Auswertung (Qualitätsverbesserun g), ggf. Akte mit Warnhinweis versehen.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
29
9. Umgang mit aggressiven bzw. gewaltbereiten Klien ten
Als Aggression wird ein manifestes Verhalten bezeic hnet, das darauf abzielt, einem anderen Men-
schen, einem Tier oder einem Gegenstand Schaden zuzufügen.
Eine Aggression kann u.a. offen (körperlich, verbal ) oder verdeckt (phantasiert), sie kann instru-
mentell (zielgerichtet), emotional als Reaktion auf bestimmte Bedingungen oder als Ausdrucks-
möglichkeit von Gefühlen oder erregungsgeleitet (we der vom Betroffenen noch von anderen Per-
sonen steuer- oder beeinflussbar) sein.
Unter Umständen werden durch aggressives Verhalten grundlegende Rechte anderer und / oder
soziale Normen und Regeln verletzt.
Aggressives Verhalten kann vielfältige Ursachen hab en, wie z.B. Frustration, Angst oder Überfor-
derung. Weitere Gründe können eine emotionale Erreg ung und Stimulation, der Versuch der Ma-
nipulation oder Einschüchterung sein oder der Durch setzungsversuch von eigenen Interessen und
Zielen. Des Weiteren kann Gewalt eine verzweifelte Form der Kommunikation darstellen, weil an-
dere Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.
Folgende nonverbale bzw. verbale Drohgebärden können Signale für Aggressionen sein:
• Kopf zurück werfen
• Zugekniffene Augen
• Stechender und eindringlicher Blickkontakt
• Ausgestreckter Zeigefinger in Richtung des Gespräc hspartners
• Geballte Fäuste
• Hände in die Hüften stemmen
• Weites Ausholen von Armen und Beinen
• Anschwellen der Stimmlage
Folgende Faktoren gelten als Risikofaktoren für fremdaggressives Verhalten:
• Vorgeschichte mit fremdaggressiven Verhaltensweise n (verbal, tätlich)
• Planung von Gewalt (abwägen, vorhaben)
• (Akuter) Kontrollverlust, Impulsivität
• Feindseligkeit
• Anspannung, Agitation
• Wahnsymptome und ängstigende Halluzinationen
• Nicht kompensierbare Gefühle wie Ärger und Angst b zw. nicht kompensierbare unsichere oder
bedrohende Lebenssituationen
9.1
Leitlinien im Umgang mit aggressiven bzw. gewaltbereiten Klienten
Für alle Mitarbeiter im Sozialpsychiatrischen Diens t soll in regelmäßigen Abständen ein Deeskala-
tionstraining erfolgen, um die erworbenen Kenntnisse zu aktualisieren und zu internalisieren.
siehe auch: Handout „Umgang mit Aggressionen“ von Axel Kalus
(Deeskalationstraining vom 23.11.2011)
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
30
9.1.1 Vorbereitung auf den Kontakt
Vor jedem Kontakt mit einem potentiell aggressiven bzw. gewaltbereiten Klienten ist eine Risiko-
einschätzung vorzunehmen.
Risikoeinschätzung
Zur Risikoeinschätzung werden Informationen u.a. beim Eingang der Meldung, bei Dritten (Ärztin-
nen, Angehörige usw.) sowie bei der Aktendurchsicht eingeholt. Folgende Informationen sind für
die Risikoeinschätzung elementar:
• Gab es in der Vergangenheit bereits Gewaltandrohun gen oder -anwendungen?
• Sind Anzeichen für Störungen der Impulskontrolle b ekannt?
• Sind aktuell destabilisierende Einflüsse oder sons tige Stressoren bekannt?
• Ist der Klient wegen Gewalttätigkeit vorbestraft? Gibt es einen Bewährungshelfer?
• Sind Waffen oder (Kampf)Hunde in Besitz der Klient in?
• Betreibt der Klient Kampfsport oder ist Mitglied i m Schützenverein?
• Welche Diagnose besteht bei der Klientin?
• Gibt es Anhaltspunkte auf eine schwerwiegende para noide oder manische Störung?
• Ist der Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dien stes in das Wahnsystem des Klienten
einbezogen worden?
• Gibt es Hinweise auf Drohungen, Ängste oder Verken nungen?
• Besteht ein aktueller Substanzmittelgebrauch?
Vorbereitende Maßnahmen
Bevor ein persönlicher Kontakt zu der Klientin stattfindet sind diverse Vorkehrungen zu treffen, um
die eigene Sicherheit zu gewährleisten:
• Wo und wie soll der Klient angetroffen werden?
• Wer ist noch anwesend? Ggf. sollten Angehörige hin zugezogen werden, wenn dies zur
Deeskalation beitragen kann.
• Beim Hausbesuch das Diensthandy und Pfefferspray m itnehmen und griffbereit halten.
• Beim Kontakt im Amt Alarmsystem prüfen (Computer) und Gegenstände, die als Waffen
genutzt werden können, entfernen.
• Klare Absprachen im Team bzw. mit dem Bereitschaft sdienst treffen, z.B. Name und Anschrift
des Klienten mitteilen, Rückruf zu einem festen Zeitpunkt vereinbaren.
• Den Kontakt nicht alleine wahrnehmen, sondern eine Kollegin hinzuziehen oder
Unterstützung anfordern (Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr). Die Zusammenarbeit im Vorfeld
koordinieren und Absprachen treffen.
• Gedankliche Vorbereitung auf eine mögliche Gewalts ituation.
• Den Kontakt im Amt einem Hausbesuch vorziehen.
Zu den Standards sollten ein regelmäßiges Deeskalationstraining und Supervision gehören.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
31
9.1.2 Handlungsempfehlungen für den persönlichen Kontakt
Sollten bereits im Vorfeld Hinweise auf mögliche Ag gressionen oder eine Gewaltbereitschaft des
Klienten bestehen, ist eine Risikoeinschätzung sowi e das Treffen von Vorkehrungen erforderlich
(siehe Punkt 9.1.1, Seite 30).
Im persönlichen Kontakt mit aggressiven bzw. gewalt bereiten Klientinnen sind folgende Kriterien
zu beachten:
Vorbereitende Maßnahmen
• Wie ist die räumliche Situation?
• Sind Zeichen abgelaufener Gewalt erkennbar?
• Wer sitzt bzw. steht wo?
• Eigenen Fluchtweg offen halten.
• Sind gefährliche Gegenstände oder Waffen vorhanden ?
• Hunde in einen anderen Raum bringen lassen.
• Bei Anwesenheit der Polizei, diesen den Vortritt l assen.
• Dem Klienten nicht den Rücken zuwenden.
• Ausreichende Körperdistanz einnehmen (mind. eine A rmlänge).
• Aktentasche, ggf. Pfefferspray zur Gefahrenabwehr bereithalten.
• Verhalten und Dynamik der Klientin beobachten, Kör persprache und Mimik, Brust und Arme
beobachten (heftige Bewegungen der Brust kündigen aggressive Reaktionen an).
• Mögliche Gegenstände, die als Waffe genutzt werden können, entfernen.
• Abstand von der Tür beim Klingeln bzw. Klopfen hal ten (mind. eine Armlänge).
• Seitlich zugewandte Körperhaltung.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
32
Handlungsempfehlungen in der Situation mit aggressiven bzw. gewaltbereiten Klienten
Je früher die Gefahr erkannt wird, desto größer ist die Chance, diese abzuwenden. Oberste Priori-
tät hat stets die eigene Sicherheit. Daher sollten folgende Leitlinien beachtet werden:
• Die eigene Situationseinschätzung ernst nehmen, ab er dennoch auf Gefährlichkeit überprüfen /
hinterfragen.
• Ruhige Atmosphäre schaffen und Sicherheit ausstrah len.
• Drohungen, Vorwürfe, Beschuldigungen oder Anklagen vermeiden.
• In angemessener Lautstärke sprechen und sachlich b leiben.
• Kommunikation aufrecht erhalten.
• Distanz wahren (mind. drei Armlängen) und dem Klie nten nicht zu nahe treten.
• Dem Klienten und sich selbst einen Fluchtweg offen lassen.
• Ruckartige oder hektische Bewegungen vermeiden.
• Die Klientin von festgefahrenen und aggressiven Th emen ablenken oder das Thema
wechseln. Ggf. ein „time out“ anbieten (z.B. Zigarette rauchen lassen, Bewegung oder ein
Getränk anbieten).
• Etwas Unerwartetes tun (Überraschungseffekt).
• Verbale Grenzsetzung – den Klienten klar und unmis sverständlich darauf hinweisen, dass
bestimmte Verhaltensweisen nicht erwünscht bzw. nicht tolerierbar sind, z.B. zu dichtes
Herankommen oder Berührungen. Aufzeigen von Konsequenzen.
• Drohungen ernst nehmen.
• Flexibel reagieren, wenn sich die Situation veränd ert.
• Öffentlichkeit herstellen und ggf. Hilfe holen Sicherheit durch Übermacht (Angehörige,
Polizei, Kollegen).
• Keine Heldentaten! Im Zweifel stets den Rückzug an treten.
9.1.3
Nachbereitung des Klientenkontakts
Nach aggressiven bzw. gewalttätigen Situationen ist im Anschluss immer eine Nachbereitung er-
forderlich.
• Reflexion der Situation und des eigenen Verhaltens im Team. Dies unterstützt bei der Verar-
beitung des Vorfalls und kann eine mögliche Fehlerwiederholung vermeiden.
• Entscheidungen über das weitere Vorgehen, ggf. im Team, treffen, Absprachen treffen und
weitere Schritte einleiten.
• Dokumentation und Auswertung (Qualitätsverbesserun g), ggf. Akte mit Warnhinweis versehen.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
33
10. Dokumentationsaufbau
Die Dokumentation erfolgt sowohl in der EDV als auch in der Handakte.
Es wird jede Aktivität dokumentiert. Die Dokumentat ion sollte möglichst deskriptiv und keinesfalls
wertend erfolgen. Die Formulierungen sollten so gew ählt werden, dass die Klientin den Text selbst
lesen können sollte, ohne sich gekränkt oder verlet zt zu fühlen. Die Beschreibungen sollten Hin-
weise zur Graduierung (z.B. leicht, mittel oder schwer) enthalten.
10.1 Neuer Klient
• Kontaktart / Anlass der Kontaktaufnahme / Beteilig te
• Sozialanamnese
(Eigenanamnese / Biographische Daten und Familienanamnese)
• Gesundheitsanamnese
(Psychiatrische Vorgeschichte / Verlauf und Psychopathologischer Befund)
• Zusammenfassung / Aktueller Hilfebedarf
• Vereinbarungen / Vorgehensweise / Nächste Schritte
10.2
Bereits bekannter Klient
• Kontaktart / Anlass der Kontaktaufnahme / Beteilig te
• Vergleich zum letzten Kontakt
• Zusammenfassung / Aktueller Hilfebedarf
• Vereinbarungen / Vorgehensweise / Nächste Schritte
10.3
Psychopathologische Befundsbeschreibung
Der Psychopathologische Befund umfasst die aktuelle gesundheitliche Situation, Symptomatik und
Problematik.
(zur differenzierten Ausführung siehe Punkt 6.3.2, Seite 17).
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
34
11. Ausblick
Die Erweiterung und Fortschreibung dieser Handlungs leitlinien sieht für das Jahr 2012 u.a. die
Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibungen nach § 16a S GB II, § 35a SGB VIII, § 53 SGB XII und
ggf. auch § 67 SGB XII vor.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
35
Anamnesebogen
Datum:
Sachbearbeiter:
Kontaktaufnahme durch:
Name: Grund der Kontaktaufnahme:
Institution:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Angaben zur Person:
Frau Herr
Nachname: Anschrift:
Vorname:
Geburtsdatum: Telefon:
Nationalität: E-Mail:
Angaben zur Familiensituation:
Familienstand: Eltern:
seit:
Kinder (Anzahl / Alter): im selben Haushalt lebend
regelmäßiger Kontakt
sporadischer Kontakt
kein Kontakt
Geschwister:
im selben Haushalt lebend
regelmäßiger Kontakt
sporadischer Kontakt im selben Haushalt lebend
kein Kontakt regelmäßiger Kontakt
sporadischer Kontakt
kein Kontakt
Angaben zur finanziellen Situation:
Einkommensart: Schulden:
unbekannt unbekannt
Soziale Kontakte:
unbekannt
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
36
Angaben zur Wohnsituation:
Wohnverhältnisse: Eigentum
zur Miete
sonstiges:
unbekannt unbekannt
Angaben zur beruflichen Situation:
Beschäftigung: Berufsausbildung:
als: zur/zum:
seit: mit Abschluss
bis: ohne Abschluss
arbeitsuchend unbekannt
erwerbsgemindert / -unfähig
Rentner/in Studium:
unbekannt zur/zum:
mit Abschluss
Schulabschluss: ohne Abschluss
ohne Schulabschluss unbekannt
unbekannt
Medizinische Daten:
Psychiatrische Diagnose/n: Aktuelle Medikation:
1.
Jahr d. Ersterkrankung:
2.
Jahr d. Ersterkrankung: unbekannt
3.
Jahr d. Ersterkrankung: Allgemeinmedizinische Diagnose/n:
unbekannt
Suchterkrankung:
1.
Konsum seit: unbekannt
Abstinenz seit:
2. Traumatische Lebenserfahrungen:
Konsum seit:
Abstinenz seit:
3.
Konsum seit:
Abstinenz seit:
unbekannt
Co-Abhängigkeit
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
37
Bisherige psychiatrische Behandlungen:
Stationäre Behandlungen: Teilstationäre Behandlung en:
unbekannt unbekannt
Psychische Erkrankungen in der Familie:
Familienangehörige/r: Art der Erkrankung:
unbekannt unbekannt
Behandelnde/r Hausarzt/-ärztin: Behandelnde/r Facharzt/-ärztin:
ja nein unbekannt ja nein unbekannt
Name: Name:
Anschrift: Anschrift:
Telefon: Telefon:
E-Mail: E-Mail:
In Behandlung seit: In Behandlung seit:
Behandlung unterbrochen seit: Behandlung unterbrochen seit:
Behandelnde/r Psychotherapeut/in:
ja nein unbekannt
Name: In Behandlung seit:
Anschrift: Behandlung unterbrochen seit:
Behandlung beendet seit:
Telefon:
E-Mail:
Rechtliche Betreuung:
ja nein unbekannt beantragt / angeregt am:
Name: Aktenzeichen:
Betreuungsumfang:
Betreuungsverein:
Anschrift:
Telefon: Betreuung seit:
E-Mail: Betreuung beendet seit:
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
38
Bezugsperson/en:
ja nein unbekannt
Name: Name:
Anschrift: Anschrift:
Telefon: Telefon:
E-Mail: E-Mail:
Beziehung: Beziehung:
Schwerbehinderung: Pflegestufe:
ja nein unbekannt ja nein unbekannt
beantragt am: beantragt am:
GdB: Pflegestufe I
Merkzeichen: Pflegestufe II
Pflegestufe III
Involvierte Fachkräfte: Betreuungserschwernisse:
Sonstige Daten / Bemerkungen:
Migrationshintergrund
Kriminalität / Straffälligkeit
Bewährungshelfer/in:
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
39
Anamnesebogen Kinder und Jugendliche
Datum:
Sachbearbeiter:
Kontaktaufnahme durch:
Name: Grund der Kontaktaufnahme:
Institution:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Angaben zur Person:
Nachname: Anschrift:
Vorname:
Geburtsdatum: Telefon:
Nationalität: E-Mail:
Angaben zu den Eltern:
Frau Herr Frau Herr
Nachname: Nachname:
Vorname: Vorname:
Geburtsdatum: Geburtsdatum:
Nationalität: Nationalität:
Anschrift: Anschrift:
Telefon: Telefon:
E-Mail: E-Mail:
Sorgerechtsregelung: Sorgerechtsregelung:
im selben Haushalt lebend im selben Haushalt lebend
regelmäßiger Kontakt regelmäßiger Kontakt
sporadischer Kontakt sporadischer Kontakt
kein Kontakt kein Kontakt
Angaben zur beruflichen Situation: Angaben zur b eruflichen Situation:
Beschäftigung als: Beschäftigung als:
seit: bis: seit: bis:
Schulabschluss: Schulabschluss:
Berufsausbildung / Studium zur/zum: Berufsausbil dung / Studium zur/zum:
mit Abschluss mit Abschluss
ohne Abschluss ohne Abschluss
unbekannt unbekannt
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
40
Angaben zur finanziellen Situation der Familie:
Einkommensart: Schulden:
unbekannt unbekannt
Angaben zu den Sorgeberechtigten:
Frau Herr Frau Herr
Nachname: Nachname:
Vorname: Vorname:
Geburtsdatum: Geburtsdatum:
Nationalität: Nationalität:
Anschrift: Anschrift:
Telefon: Telefon:
E-Mail: E-Mail:
Sorgerechtsregelung: Sorgerechtsregelung:
im selben Haushalt lebend im selben Haushalt lebend
regelmäßiger Kontakt regelmäßiger Kontakt
sporadischer Kontakt sporadischer Kontakt
kein Kontakt kein Kontakt
Geschwister:
im selben Haushalt lebend
regelmäßiger Kontakt
sporadischer Kontakt
kein Kontakt
Institutioneller Bezugsrahmen:
Kindergarten: Schule:
seit: bis: seit: bis:
Schule: Verein:
seit: bis: seit: bis:
Schule: Verein:
seit: bis: seit: bis:
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
41
Bisherige Maßnahmen:
Involvierte Fachdienste: Betreuungserschwernisse:
Medizinische Daten:
Psychiatrische Diagnose/n: Aktuelle Medikation:
1.
Jahr d. Ersterkrankung:
2.
Jahr d. Ersterkrankung: unbekannt
3.
Jahr d. Ersterkrankung: Allgemeinmedizinische Diagnose/n:
unbekannt
Suchterkrankung:
1. unbekannt
Konsum seit:
Abstinenz seit: Traumatische Lebenserfahrungen:
2.
Konsum seit:
Abstinenz seit:
unbekannt
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
42
Behandelnde/r Haus-/Kinderarzt/-ärztin: Behandelnde/r Facharzt/-ärztin:
ja nein unbekannt ja nein unbekannt
Name: Name:
Anschrift: Anschrift:
Telefon: Telefon:
E-Mail: E-Mail:
In Behandlung seit: In Behandlung seit:
Behandlung unterbrochen seit: Behandlung unterbrochen seit:
Behandelnde/r Psychotherapeut/in:
ja nein unbekannt
Name: In Behandlung seit:
Anschrift: Behandlung unterbrochen seit:
Behandlung beendet seit:
Telefon:
E-Mail:
Bisherige psychiatrische Behandlungen:
Stationäre Behandlungen: Teilstationäre Behandlung en:
unbekannt unbekannt
Psychische Erkrankungen in der Familie:
Familienangehörige/r: Art der Erkrankung:
Sonstige Daten / Bemerkungen:
Migrationshintergrund
Kriminalität / Straffälligkeit
Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien
43
Fragenkatalog zur Abschätzung der Suizidalität
Je mehr Fragen im Sinne der angegeben Antwort beantwortet werden, umso höher muss das
Suizidrisiko eingeschätzt werden.
Wenn noch keine Vertrauensbeziehung zu dem Klienten besteht, empfiehlt es sich, mit der
10. Frage zu beginnen.
1. Haben Sie in letzter Zeit daran denken müssen, s ich das Leben zu nehmen? ja
2. Häufig? ja
3. Haben Sie auch daran denken müssen, ohne es zu wollen?
Haben sich Selbstmordgedanken aufgedrängt?
ja
4. Haben Sie konkrete Ideen, wie Sie es machen würd en? ja
5. Haben Sie Vorbereitungen getroffen? ja
6. Haben Sie schon zu jemandem über Ihre Selbstmord absicht gesprochen? ja
7. Haben Sie einmal einen Selbstmordversuch unterno mmen? ja
8. Hat sich in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis schon
jemand das Leben genommen?
ja
9. Halten Sie Ihre Situation für aussichts- und hof fnungslos? ja
10. Fällt es Ihnen schwer, an etwas anderes als Ihre Probleme zu denken? ja
11. Haben Sie in letzter Zeit weniger Kontakte zu Ihren Verwandten, Bekannten
und Freunden?
ja
12. Haben Sie noch Interesse daran, was in Ihrem Beruf und in Ihrer Umgebung
vorgeht? Interessieren Sie noch Ihre Hobbys?
nein
13. Haben Sie jemanden, mit dem Sie offen und vertraulich über Ihre Probleme
sprechen können?
nein
14. Wohnen Sie zusammen mit Familienmitgliedern oder Bekannten? nein
15. Fühlen Sie sich unter starken familiären oder beruflichen Verpflichtungen
stehend?
nein
16. Fühlen Sie sich einer religiösen bzw. weltanschaulichen Gemeinschaft
verwurzelt?
nein
Anzahl entsprechend beantworteter Fragen:
Endzahl (max. 16):
(vgl. Finzen, Asmus (1990). Suizidprophylaxe bei ps ychischen Störungen. Leitlinien für den thera-
peutischen Alltag. 2. Auflage. Bonn.)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0214/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37