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V/0214/2012

Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

Vorlagen 15.03.2012

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Berichtsvorlage

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Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

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Berichtsvorlage

2113 Zeichen

V/0214/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.04.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
19.04.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Handlungsleitlinie n des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt 
Münster stellen das Resultat einer längerfristigen, kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den 
gesetzlichen Grundlagen, der Aufgabenvielfalt und den unterschiedlichen Ansätzen zur Zielerr ei-
chung dar. Sie spiegeln nicht nur den aktuellen Stand der Arbeit im Sozialpsychiatr ischen Dienst 
wider, sondern sind zugleich auch ein Instrument der Qualitätssicherung und Anspruch für die 
zukünftige Aufgabenerfüllung. 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst beabsichtigt, die Handlungsleitlinien unter Berücksichtigung pe r-
soneller und struktureller Veränderungen sowie der Zunahme von Aufgaben bei Bedarf fortz u-
schreiben und an Veränderungen anzupassen. 
 
Inhaltlich umfassen die Handlungsleitlinien u. a. die Beschreibung der Zuständigkeit und Tätigkeit 
des Sozialpsychiatrischen Dienstes nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei 
psychischen Krankheiten (PsychKG) inklusive der Beschreibung von Interventionsansätzen, Zi e-
len und Grundsätzen. Es folgt die Darst ellung der Arbeitsstandards bzw. Vorg ehensweisen in 
Regelfällen und in psychiatrischen Krisen. Im Weiteren wird auf Kontaktgestaltung mit Klientinnen 
und Klienten eingegangen - insbesondere auf den Umgang mit suizidaler oder aggressiver bzw. 
gewaltbereiter Klientel. Abschließend wird auf die Dokumentationspflichten sowie Aspekte der 
Gesundheitsberichterstattung eingegangen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0214/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Schnabel 
Ruf: 
492-5350 
E-Mail: 
Schnabel@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.03.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

77859 Zeichen

Handlungsleitlinien für die Arbeit im 
Sozialpsychiatrischen Dienst

Impressum 
 
 
Herausgeberin  Stadt Münster 
   Gesundheitsamt 
   Sozialpsychiatrischer Dienst 
 
Redaktion  Brigitte Kempe 
 
Text   Mechthild Imhorst,  
   Anneke Krüskemper 
 
Satz und Layout Anneke Krüskemper 
 
Titel-Illustration  elemente designagentur 
   Astrid Bowinkelmann 
 
Druck   Stadt Münster 
 
März 2012, 170 Exemplare

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
1 
Vorwort 
 
 
 
Die Handlungsleitlinien des Sozialpsychiatrischen D ienstes der Stadt Münster sind Folge von or- 
ganisatorischen, strukturellen und personellen Verä nderungen und Ergebnis einer längerfristigen 
kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den Arbeits standards. Das „Betriebsbuch“ des Sozialpsy- 
chiatrischen Dienstes der Stadt Stade lieferte für die Verschriftlichung dieser Arbeitsstandards ers- 
te Anregungen, die im Rahmen einer Teamentwicklungs maßnahme weiter konkretisiert wurden. 
Die Handlungsleitlinien spiegeln die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie den aktuellen 
Stand der Arbeit wider; es ist keine wissenschaftli che Arbeit. Die Handlungsleitlinien werden unter 
Berücksichtigung personeller und struktureller Verä nderungen sowie der Zunahme von Aufgaben 
des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei Bedarf fortgeschrieben und an Veränderungen angepasst. 
 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in dieser  Ausarbeitung abwechselnd mal die weibli- 
che und mal die männliche Form verwandt. Sie bezieh t jedoch stets sowohl Frauen als auch Män- 
ner ein.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
2 
Inhaltsverzeichnis 
 
 Seite 
1. Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst nach dem PsychKG   ……………….…...... 
 
4 
2. Wann ist ein Fall ein Fall?   ……………………………………………… …………….. 
 
5 
3.  Ziele und Grundsätze   ……………………………………………………………… ….. 6 
3.1 Rechtliche Grundlagen   …………………………………………………………… ……  6 
3.2 Schweigepflicht und Datenschutz   ………………………………… …………………. 6 
3.3 Genderaspekte   ……….…………………………………………………………………  6 
3.4 Demographischer Wandel   ………………………………………………………… ..… 7 
3.5 Migrationsaspekte   ……… ………..……………………………………………………..  
 
7 
4. Methoden im Sozialpsychiatrischen Dienst   ..……… ………………………………...  8 
4.1 Soziale Einzelfallhilfe   ………………………… ………………………………………...  8 
4.2 Bereitschaftsdienst   ……………………………………………… …………………….. 9 
4.3 Kollegiale Beratung   ………………………………………………………………… …..  10 
4.4 Kooperation und Schnittstellen   …………………………………… ………………….. 
 
11 
5.  Der Umgang mit psychisch Kranken   ……………………………… ………………….  12 
5.1 Leitlinien für die Kontaktgestaltung   …………………… ……………………………... 12 
5.1.1 Arbeitsstrukturierung   ……………………………………………………… ……………  12 
5.1.2 Bedürfnisorientierung   ……………………………………………………… ………......  12 
5.1.3 Ziel- und Lösungsorientierung   ……………………… ………………………………... 12 
5.1.4 Ressourcenorientierung   …………………………………………………… ………..... 12 
5.2 Leitlinien für den Umgang mit Klienten   ……………… ………………………………. 
 
13 
6. Regelfall   ………………………………………………………………………………….  14 
6.1 Fallannahme   ……………………………………………………………………………. 14  
6.2 Fallbearbeitung   ………………………………………………………………………….  15 
6.3 Persönlicher Klientenkontakt   ………………………………………… ………………..  16 
6.3.1 Psychosoziale Diagnostik   ……………………………………………… ……………...  16 
6.3.2 Psychopathologische Befundsbeschreibung   ……… ……………………………...... 17 
6.3.2.1  Ausdruck / Verhalten   …………………………………………………………………...  17 
6.3.2.2  Kognitive Fähigkeiten   ………………………………………………………………... ...  18 
6.3.2.3  Wahrnehmung / Inneres Erleben   ………………………………………………… ...... 18 
6.3.2.4  Sonstige Auffälligkeiten / Störungen   ………… ………………………………………. 19 
6.3.3 Handlungsphase   …………………………………………………………………….. ....  19 
6.3.4 Schlussphase   ……………………………………………………………………………  19

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
3 
6.4 Fallübergabe und Fallbeendigung im Regelfall   …………………………………...... 20 
6.4.1 Übergabe von Klienten in die Eigenverantwortl ichkeit oder in ein Hilfesystem   …. 20 
6.4.2 Übergabe von Klienten innerhalb der Bezirke i m Sozialpsychiatrischen Dienst  … 21 
6.4.3 Übergabe von Klienten vom Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie in den  
Erwachsenenbereich   …………………………………………… ……………………...  
21 
6.4.4 Fallannahme und –bearbeitung in einer Vertret ungssituation   …………………..... 21 
6.4.5 Langfristige Begleitung und Unterstützung   … ……………………………………….. 
 
22 
7. Psychiatrische Krise   ………………………………………………………………… …  23 
7.1 Wann ist ein Fall eine Krise?   ……………………………………… …………………..  23 
7.2 Krisenintervention / Handlungsablauf   …………………… …………………………...  24 
7.3 Arbeitsmaterialien für Außenkontakte   …………………… ………………………….. 25 
7.4 Checkliste Krankenhauseinweisung   ……………………………… …………………. 
 
25 
8. Suizidalität   ………………………………………………………………………………. 2 6 
8.1 Präsuizidales Syndrom   …………………………………………………………… ……  26 
8.2 Unterscheidung Eigengefährdung   …………………………………… ……………….  27 
8.3 Handlungsablauf   ………………………………………………………………………..  27 
8.3.1 Vorermittlung   …………………………………………… ……………………………… 27 
8.3.2 Abklärung der Suizidalität   ………………………………………… ………………….. 28 
8.3.3 Handlungsoptionen   ………………………………………………………………… …. 28 
8.4 Nachbereitung des Klientenkontakts   ………………………… ……………………… 
 
28 
9. Umgang mit aggressiven bzw. gewaltbereiten Klien ten   …………………………… 29 
9.1 Leitlinien im Umgang mit aggressiven bzw. gewal tbereiten Klienten   ……………. 29 
9.1.1 Vorbereitung auf den Kontakt   …………………………………… …………………… 30 
9.1.2 Handlungsempfehlungen für den persönlichen Ko ntakt   …………………………… 31 
9.1.3 Nachbereitung des Klientenkontakts   …………………… …………………………… 
 
32 
10. Dokumentationsaufbau   ……………………………………………………………… ... 33 
10.1. Neuer Klient   ……………………………………………………………………………. . 33 
10.2 Bereits bekannter Klient   ………………………………………………… ……………..  33 
10.3 Psychopathologische Befundsbeschreibung   ………… …………………………….. 
 
33 
11. Ausblick   …………………………………………………………………………………. 34 
   
   
Anhang 
:  
• Anamnesebogen Bereich Erwachsenenpsychiatrie   ……… ……………………………… 35 
• Anamnesebogen Bereich Kinder- und Jugendpsychiatri e   ………………………………. 39 
• Fragenkatalog zur Abschätzung der Suizidalität   … ………………………………………. 43

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
4 
 
1. Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst nach dem PsychKG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1
) siehe Ausarbeitung „Wann ist ein Fall ein Fall“ (siehe Seite 5) 
 
2
) Jeder Krisenfall kann in jedem Stadium zu einem Regelfall werden und umgekehrt. So kann auch ein  
   Krisenfall als Regelfall weiterbearbeitet werden. 
 
Eingang der Meldung 
 
Kinder- und Jugendpsychiatrie 
 
Fall für den  
Sozialpsychiatrischen Dienst 
1
 
 
Kein Fall für den Sozial-
psychiatrischen Dienst 
1
 /  
Abgrenzung  
(ggf. Weitervermittlung) 
 
Erwachsenen-Psychiatrie 
Hilfeplanung, 
Kontaktgestaltung, 
Zuständigkeits- 
dauer 
 
Fallbeendigung / 
Wiedervorlage bei 
Bedarf, 
Übergabe an 
andere 
Institutionen 
Fallbeendigung / 
Wiedervorlage bei 
Bedarf 
 
Krisenintervention 
 
Regelfall 
2
 
 
Krisenfall 
2
 
 
Krisenfall 
2
 
 
Regelfall 
2
 
 
Krisenintervention 
Fallbeendigung / 
Wiedervorlage bei 
Bedarf 
Hilfeplanung, 
Kontaktgestaltung, 
Zuständigkeits- 
dauer 
 
Fallbeendigung / 
Wiedervorlage bei 
Bedarf, 
Übergabe an 
andere 
Institutionen 
 
Prüfung der 
Zuständig- 
keit

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
5 
 
2. Wann ist ein Fall ein Fall? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Prüfung der Zuständigkeit 
 
• Örtliche Zuständigkeit 
• Psychiatrische Diagnose 
• Verdacht auf eine psychische Erkrankung / 
Suchterkrankung oder Verhaltens- bzw.  
Entwicklungsauffälligkeiten 
• Problemstellung 
• Auftragsprüfung 
• Angehörigenberatung, Beratung von 
Institutionen 
• Hinweis auf Dokumentation 
Kein Fall für den  
Sozialpsychiatrischen Dienst / Abgrenzung  
(keine Akte anlegen!) 
 
• Menschen, die nicht in Münster gemeldet 
sind bzw. nicht ihren dauerhaften  
Aufenthalt in Münster haben  
(Ausnahme: akute 
 Krisen in Münster) 
 
• Ausreichendes Hilfe-/ Unterstützungs-
system ist vorhanden (z.B. fachärztliche 
Behandlung, Rechtliche Betreuung,  
Unterstützung durch andere Institutionen, 
z.B. Ambulant Betreutes Wohnen, freie  
Beratungsstellen, Menschen in  
stationären psychiatrischen  
Einrichtungen) 
 
• Keine psychiatrische Diagnose bzw. kein 
Verdacht auf eine psychische Erkrankung 
/ Suchterkrankung oder Verhaltens- bzw. 
Entwicklungsauffälligkeiten vorhanden 
 
• Menschen mit ausschließlich geistiger 
Behinderung 
 
• Fehlende Zuständigkeit des  
Sozialpsychiatrischen Dienstes für die 
Problematik (z.B. Schuldnerberatung, 
Wohnungssuche) 
 
(ggf. Weitervermittlung) 
Fall für den  
Sozialpsychiatrischen Dienst 
(Akte anlegen!) 
 
Minderjährige und Erwachsene,…  
 
• die in Münster gemeldet bzw. ihren dau- 
erhaften Aufenthalt haben 
 
• in einer psychiatrischen Krise 
 
• bei denen eine psychiatrische Diagnose 
bzw. ein Verdacht auf eine psychische 
Erkrankung / Suchterkrankung oder  
Verhaltens- bzw. Entwicklungs-
auffälligkeiten bestehen 
 
• bei denen eine sozialpsychiatrische  
Hilfeplanung oder eine Ergänzung dieser 
erforderlich ist  
( Integration in das Regelsystem) 
 
• bei denen keine fachärztliche  
Behandlung vorhanden ist bzw. diese 
unzureichend ist 
 
• deren Persönlichkeitsentwicklung  
aufgrund einer seelischen Störung  
(dauerhaft) gefährdet ist 
 
• die nicht in der Lage bzw. nicht willens 
sind, ihr Leben eigenverantwortlich zu 
führen 
 
• Fallbezogene Angehörigenberatung 
 
• Fallberatung für Institutionen  
(z.B. Jugendhilfe, Betreutes Wohnen) 
 
Eingang der Meldung

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
6 
 
3. Ziele und Grundsätze 
 
„Die Hilfen sollen Betroffene aller Altersstufen du rch rechtzeitige, der Art der Erkrankung ange- 
messene medizinische und psychosoziale Vorsorge- un d Nachsorgemaßnahmen befähigen, ein 
eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in  der Gemeinschaft zu führen, sowie Anord- 
nungen von Schutzmaßnahmen und insbesondere Unterbr ingungen vermeiden. Befinden sich die 
Betroffenen in ärztlicher, psychologisch psychother apeutischer oder kinder- und jugendlichenpsy- 
chotherapeutischer (ärztlicher und psychotherapeuti scher) Behandlung, werden die Hilfen ergän- 
zend gewährt. Art, Ausmaß und Dauer der Hilfen richten sich, soweit dieses Gesetz nicht bestimm- 
te Maßnahmen vorschreibt, nach den Besonderheiten d es Einzelfalls. Sie werden nur geleistet, 
wenn sie freiwillig angenommen werden.“ 
(§ 3 PsychKG) 
 
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1, A bs. 1 Grundgesetz). Jeder Mensch besitzt 
eine eigenständige, in sich wertvolle Persönlichkei t, die in der Verschiedenartigkeit respektiert 
wird. Zwei Personen sind niemals gleich, auch nicht  zwei mit der gleichen Behinderung oder dem 
gleichen Krankheitsbild. Jedem Menschen muss in sei ner ganz eigenen Art und Ausdrucksweise, 
auch wenn sie unverständlich erscheint, mit Toleranz, Respekt und Verständnis begegnet werden.  
 
 
3.1 
 Rechtliche Grundlagen 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Teil des öffent lichen Gesundheitsdienstes. Bei seinen Aufga- 
ben handelt es sich um Pflichtaufgaben der Stadt Mü nster, die im ÖGDG NRW und im PsychKG 
NRW verankert sind. Weitere Rechtsgrundlagen für Au fgabenbereiche ergeben sich aus dem 
FamFG, dem BGB sowie dem SGB II, SGB VIII und SGB XII. 
 
 
3.2 
 Schweigepflicht und Datenschutz 
 
Sämtliche Mitarbeiterinnen im Sozialpsychiatrischen  Dienst unterliegen der Schweigepflicht und 
sind zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet. 
Die Verschwiegenheitspflicht bzw. Schweigepflicht d ient unmittelbar dem Schutz der Privatsphäre 
einer Person und verpflichtet bestimmte Berufsgrupp en, ihnen anvertraute Geheimnisse sowie 
personenbezogene und andere Daten nicht an Dritte w eiterzugeben. Sie ist eng mit dem Daten- 
schutz verknüpft. Informationen bzw. Daten dürfen n ur nach einer schriftlichen Einverständniser- 
klärung durch die Person (Schweigepflichtsentbindung) übermittelt werden. Dementsprechend wird 
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt. 
 
 
3.3
 Genderaspekte 
 
Es gibt keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit, wed er bei den Helfenden noch bei Klienten und 
Angehörigen. Auch die Störungen und Erkrankungen wi rken sich bei Frauen / Mädchen und Män- 
nern / Jungen unterschiedlich aus. Ebenso ist das G esundheitsverhalten der Menschen u.a. ge- 
prägt durch das Geschlecht, das Alter, die Herkunft und die Lebensgeschichte des Einzelnen.  
Dies bedeutet für die Mitarbeitenden des Sozialpsyc hiatrischen Dienstes, den Menschen gegen- 
über eine geschlechtssensible Perspektive einzunehm en, um so Unterschiede zu berücksichtigen 
und einen gleichberechtigten Zugang zu Hilfen zu er möglichen. Wenn möglich sollen geschlechts- 
spezifische Konstellationen in der Beratung und der Vermittlung von Hilfen geschaffen werden. 
Im Rahmen von Fort- und Weiterbildung des Teams sol len zukünftig verstärkt Themen der Gen- 
derproblematik einbezogen werden.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
7 
 
3.4 Demographischer Wandel 
 
Der Demographische Wandel beschreibt Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung mit drei grund- 
legenden Dimensionen: Geburtenverhalten, Sterblichk eit sowie Zu- bzw. Abwanderung. In 
Deutschland wird das Zusammenspiel der unterschiedl ichen Entwicklungen in den nächsten zwei 
Jahrzehnten dramatische Veränderungen mit sich brin gen. So ist die Geburtenrate in den vergan- 
genen 30 Jahren erheblich zurückgegangen, wodurch s ich das Verhältnis zwischen jungen und 
alten Menschen verändert hat. Die Zahl der älteren Menschen nimmt trotz jüngerer zuziehender 
ausländischer Personen weiter zu. 
Der Demographische Wandel bedeutet sowohl für die G esellschaft als auch für die Politik eine 
Herausforderung. So werden insbesondere Bereiche wi e Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Bildung 
vom Demographischen Wandel und dessen Konsequenzen betroffen sein. Auch im wirtschaftli- 
chen Bereich von Angebot und Nachfrage wird es Verä nderungen geben. So ist z.B. mit steigen- 
den Zahlen pflegebedürftiger Menschen und sinkenden Zahlen für deren Hilfe zu rechnen. 
Neben vielen anderen Einrichtungen und Institutione n wird sich auch der Sozialpsychiatrische 
Dienst zunehmend den Veränderungen und neuen Aufgab en stellen müssen. So kann z.B. bei 
Zunahme altersbedingter Erkrankungen wie Demenz, ab er auch bei psychischen Erkrankungen im 
Alter, wie Depressionen oder Suchterkrankungen, zun ehmend das Tätigwerden des Sozialpsychi- 
atrischen Dienstes erforderlich werden.  
 
 
3.5 
 Migrationsaspekte 
 
In Münster leben ca. 55.000 Frauen, Männer, Mädchen und Jungen mit Migrationsvorgeschichte. 
Das sind über 23% aller Münsteranerinnen und Münsteraner.  
Migration initiiert - auch in nachfolgenden Generationen - lebenslange intrapsychische Prozesse, 
die geprägt sein können durch schwerwiegende Ereignisse in der Heimat, Widersprüche zwischen 
der Heimatkultur und der aktuellen kulturellen Lebenswirklichkeit und durch ein hohes Maß an 
Fremdbestimmtheit. Diese multiplen Belastungsfaktoren führen nicht selten zu behandlungsbedürf- 
tigen psychischen Störungen, wie z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungs- und 
Kommunikationsstörungen sowie Somatisierungsstörungen. 
Die Begegnung mit Migranten erfordert somit ein hoh es Maß an Wissens- und Haltungskompe- 
tenz, insbesondere interkultureller Kompetenz. Die Mitarbeitenden des Sozialpsychiatrischen 
Dienstes entwickeln deshalb fortlaufend ihre kultur elle Sensibilität 
. Kultursensibilität setzt eine ho- 
he Reflexionsfähigkeit gegenüber eigenen kulturelle n Haltungen voraus und sie zeichnet sich 
durch ein Bewusstsein der Kulturgebundenheit der ei genen Wahrnehmung aus . Des Weiteren gilt 
es Empathie, Neugierde und Interesse an anderen Kul turen weiterzuentwickeln, um so vorhande- 
ne Kommunikationsschranken leichter überwinden zu k önnen und einen gleichberechtigten Zu- 
gang zu gezielten Hilfen für Menschen mit Migration svorgeschichte besser gewährleisten zu kön- 
nen.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
8 
 
4. Methoden im Sozialpsychiatrischen Dienst 
 
4.1 
 Soziale Einzelfallhilfe 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst leistet ‚Hilfe zur Selbsthilfe’ im Sinne der Stabilisierung und Reak- 
tivierung, aber auch durch Anregung, Förderung und Begleitung. Unter Berücksichtigung des Sub- 
sidiaritätsprinzips werden Probleme der Klientin ei genständig und gemeinsam bearbeitet. Vorran- 
gig werden Fähigkeiten und Ressourcen des Klienten,  der Angehörigen oder anderer Kontaktper- 
sonen berücksichtigt und genutzt. Der Sozialpsychia trische Dienst wird an der Stelle unterstützend 
tätig, wo die Möglichkeiten des Klienten, seiner Angehörigen etc. nicht ausreichen. 
Der Sozialpsychiatrische Dienst berücksichtigt den Gedanken des Inklusiven Gemeinwesen (vgl. 
Art. 19 UN-Behindertenkonvention). Ausgrenzung aus gesellschaftlichen Regelstrukturen soll weit- 
gehend vermieden werden, Barrieren sollen abgebaut und soziale Institutionen zugänglich ge- 
macht werden. Ziel ist es, gleichberechtigte Teilha bemöglichkeiten durch individuelle Unterstüt- 
zung herzustellen. 
 
Die methodische Arbeit im Sozialpsychiatrischen Die nst erfolgt durch die Soziale Einzelfallhilfe . 
Die Soziale Einzelfallhilfe ist eine zeitlich begre nzte pädagogische Intervention und umfasst die 
systematische Anamnese und Untersuchung der Krankhe itsgeschichte des Klienten, sowie seiner 
vergangenen und aktuellen Lebensumstände. Erforderl ich ist eine ganzheitliche Sicht auf die Situ- 
ation. Voraussetzungen sind die Freiwilligkeit, das  Einverständnis und die Mitwirkungsbereitschaft 
bzw. -fähigkeit der Klientin – ausgenommen akute Ei gen- oder Fremdgefährdung. Bei Bedarf wer- 
den Angehörige oder andere professionelle Systeme i n die Arbeit einbezogen. Bei dem Vorliegen 
einer Rechtlichen Betreuung ist die Nachrangigkeit der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes 
zu prüfen. 
 
Innerhalb der Sozialen Einzelfallhilfe finden folgende Interventionsansätze Anwendung: 
 
• Beratung und Betreuung 
Die Einzelberatung und –betreuung orientiert sich a n der individuellen und spezifischen Le- 
benslage des Klienten. Sie erfolgt sowohl im Gesund heitsamt als auch aufsuchend (z.B.  
Hausbesuche, Begleitungen). Bei Bedarf erfolgen ein e Unterstützung bei der Vermittlung von 
Hilfen sowie der Einbezug von anderen Fachdiensten.  
Gesprächsführungstechniken, wie die klientenzentrierte, die lösungsorientierte und die motivie- 
rende Gesprächsführung, finden in der Beratung Anwendung. 
 
• Soziale Netzwerkarbeit 
Das soziale Beziehungsgeflecht eines Klienten zu Pe rsonen, Gruppen und Institutionen sowie 
deren Nutzung, Gestaltung und Ressourcen wird analy siert. Bei Bedarf kann eine Optimierung 
oder Ausweitung der Unterstützungsnetzwerke angestr ebt werden. Des Weiteren werden Hil- 
fen und Hilfesysteme vernetzt, z.B. durch Hilfeplankonferenzen. 
 
• Krisenintervention 
Bei Eigen- oder Fremdgefährdungen eines Klienten er folgen Kriseninterventionen in Zusam- 
menarbeit mit Ärztinnen mit Psychiatrieerfahrung. 
(siehe Punkt 7.2, Seite 24) 
 
• Langfristige Begleitung und Unterstützung 
In Ausnahmefällen kann eine langfristige Begleitung und Unterstützung erfolgen. 
(siehe Punkt 6.4.5, Seite 22)

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
9 
Die Aufgaben innerhalb dieser Interventionsansätze umfassen u.a.  
 
• Einzelberatung 
• Präventive sowie nachsorgende Beratung und Betreuu ng 
• Kontakte im Gesundheitsamt 
• Hausbesuche 
• Ärztliche Sprechstunden im Gesundheitsamt  
• Vermittlung von Arztkontakten, Hilfen und Therapie n 
• Kontakte zu Ärzten, Behörden, Fachberatungsstellen  etc., in Einzelfällen auch Begleitung 
• Angehörigenberatung 
• Kooperation mit anderen Institutionen, Teilnahme a n Arbeitskreisen 
• Dokumentation der Arbeit 
 
 Der Sozialpsychiatrische Dienst führt keine ärztlichen Behandlungen und  
Psychotherapien durch. 
 
 
4.2 
 Bereitschaftsdienst 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst gewährleistet eine telefonische und persönliche Erreichbarkeit zu 
den Servicezeiten der Stadt Münster. Diese Erreichb arkeit wird durch die Sozialarbeiter/-
pädagogen durch einen wechselnden Bereitschaftsdienst gesichert.  
 
Servicezeiten:  Montag-Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr 
Donnerstag  8.00 - 18.00 Uhr 
Freitag   8.00 - 13.00 Uhr 
 
Die Erreichbarkeit wird zusätzlich durch einen Anru fbeantworter sowie eine allgemeine E-Mail-
Adresse erzielt. Bei Bedarf werden die Telefone der  einzelnen Mitarbeiter mit einer Rufumleitung 
zum Bereitschaftsdienst versehen. 
 
Die Aufgabe des Bereitschaftsdienstes sind u.a.: 
 
• Entgegennahme, Weiterleitung und ggf. Bearbeitung ankommender Nachrichten. 
• Krisenintervention, wenn die zuständige Mitarbeite rin nicht verfügbar ist. 
• Abhören des Anrufbeantworters und Abrufen der E-Ma ils der allgemeinen E-Mail-Adresse zu  
Beginn des Bereitschaftsdienstes sowie Weiterleitung und ggf. Bearbeitung der dort  
eingegangenen Nachrichten.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
10 
 
4.3  Kollegiale Beratung 
 
Kollegiale Beratung (oder Intervision) bezeichnet e ine strukturierte Form von Fallberatung, die in 
einer Gruppe regelmäßig und ohne externe Leitung du rchgeführt wird. Bei der Fallberatung wer- 
den Fragen, Probleme und Schwierigkeiten, die einen  Mitarbeiter als Fall aus seiner beruflichen 
Praxis vorstellt, mit Beteiligung aller Anwesenden reflektiert und es werden gemeinsam mögliche 
Lösungsansätze entwickelt. 
Die Fallberatung bei der Kollegialen Beratung ist i n mehrere Phasen gegliedert, die sowohl die 
Situationsschilderung und Anliegenklärung beinhalte n als auch Phasen zur Ideensammlung, Re- 
flexion und Rückmeldung. 
 
Ziele der Kollegialen Beratung sind u.a. 
 
• Problemlösungen für die vorgestellten Fälle durch konkrete Handlungsideen oder neue  
Perspektiven zur Situationsbewertung finden, 
• Konzeptentwicklung und stellvertretendes Lernen du rch regelmäßige Gespräche über  
berufliche Problemsituationen und Lösungswege, 
• Unterstützung, Rückhalt und Entlastung. 
 
(vgl. Ryschka, J., Solga, M., Mattenklott, A. (Hrsg.). 2011. Handbuch Personalentwicklung.  
3. Auflage. Wiesbaden.) 
 
Im Sozialpsychiatrischen Dienst findet die Kollegia le Beratung einmal im Monat unter Beteiligung 
sämtlicher Mitarbeiterinnen statt. Die Fallvorstellung und die Moderation erfolgen im Wechsel. 
 
Neben der Kollegialen Beratung wird eine regelmäßig e Supervision für die Mitarbeitenden im So- 
zialpsychiatrischen Dienst angestrebt.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
11 
 
4.4  Kooperation und Schnittstellen 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst tritt als Vermittle r und Kooperationspartner in einem komplexen 
sozialen und gesundheitlichen Hilfesystem auf. Häuf ige Schnittstellen bzw. Kooperationspartner 
des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind*: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
*) Diese Grafik erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
 
 
Schnittstellen / 
Kooperationspartner 
des Sozial-
psychiatrischen 
Dienstes 
Selbsthilfegruppen 
Schuldner- u. Insolvenz-
beratungsstellen 
Rechtliche  
Betreuer/innen /  
Betreuungsvereine / 
städtische  
Betreuung sstelle  
Feuerwehr / Polizei 
Abteilungen des 
Gesundheitsamtes 
Kinderschutzambulanz 
Familien-
beratungsstellen 
Amt für Kinder,  
Jugendliche und  
Familien  
(u.a. KSD, Fachdienst 
Eingliederungshilfen) 
Integrationsfachdienst 
Beratungsstellen 
freier Träger 
(u.a. Caritas,  
Diakonie, PSZ) 
Schulen / 
Kindergärten 
Jobcenter /  
Agentur für 
Arbeit 
Suchtberatungsstellen  
(u.a. DroBs, Caritas,  
Diakonie) 
Anbieter von  
stationär u. ambulant 
betreutem Wohnen 
Psychotherapeut/innen 
Einrichtungen der  
Wohnungslosenhilfe 
(u.a. HdW, Gertruden- 
haus) 
Amtsgericht / 
Familiengericht 
Sozialamt 
(u.a. Sozialer Fachdienst 
Senioren u. Pflege, 
Fachstelle Wohnraum- 
versorgung / Hilfen für 
Wohnungslose) 
Niedergelassene 
Ärzt/innen /  
Institutsambulanzen 
Krankenhäuser / 
Kliniken 
Schulpsychologische 
Beratungsstelle

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
12 
 
5. Der Umgang mit psychisch Kranken 
 
5.1 
 Leitlinien für die Kontaktgestaltung 
 
5.1.1 
 Arbeitsstrukturierung 
 
• Dem Klienten, aber auch Angehörigen sowie Institut ionen, sind die gesetzlichen Grundlagen zu 
erläutern sowie Möglichkeiten und Grenzen der Arbei t des Sozialpsychiatrischen Dienstes auf- 
zuzeigen. 
 
• Jeder Klientenkontakt wird vor- und nachbereitet. Dies erfolgt u.a. durch das Aktenstudium, die 
Vergegenwärtigung bzw. Planung von Zielen und Vorge hensweisen sowie durch Reflexion 
(z.B. in der ärztlichen Sprechstunde oder im Team). 
 
 
5.1.2 
 Bedürfnisorientierung 
 
• Die Arbeit richtet sich weit möglichst nach den in dividuelle Bedürfnissen und Wünschen des 
Klienten, sodass eine Zufriedenheit des Klienten erreicht werden kann. 
 
• Auch die Anliegen von Angehörigen und mitwirkenden  Fachkräften anderer Institutionen finden 
Berücksichtigung. 
 
 
5.1.3 
 Ziel- und Lösungsorientierung 
 
• Vor einem Klientenkontakt erfolgt eine Einschätzun g des Hilfebedarfs. Diese Einschätzung 
wird im Verlauf der Beratung bzw. Betreuung fortgeschrieben. 
 
• Die Beratung und Unterstützung erfolgt ziel- und l ösungsorientiert. Sie ist nicht allumfassend, 
sondern beschränkt sich auf die wichtigsten Bereich e bzw. Themen, die in Form von Zielen re- 
alistisch eingeschätzt, definiert und formuliert werden. 
 
• Die Ziele werden mit der Klientin besprochen und i m Verlauf beachtet und geprüft. 
 
• Erreichte Ziele bzw. Erfolge werden im Klientenkon takt benannt und gestärkt. 
 
• Ein Klientenkontakt soll motivierend beendet werde n. 
 
• Nach Möglichkeit sollen Angehörige und weitere Fac hkräfte (z.B. Ärztinnen, Psychotherapeu- 
tinnen) zur Erreichung der Ziele in die Arbeit einbezogen werden. 
 
 
5.1.4 
 Ressourcenorientierung 
 
• Die größtmögliche Selbständigkeit und Eigenverantw ortlichkeit des Klienten soll unterstützt und 
gestärkt werden. Eine Abhängigkeit des Klienten soll vermieden werden.  
 
• Die Ressourcen, d.h. die gesunden Anteile der Klie ntin, sollen ermittelt und gestärkt werden. 
 
• Der Klient soll nicht überfordert oder zu sehr unt er Druck gesetzt werden. Individuelle Ressour- 
cen und Einschränkungen sowie die aktuellen Lebensu mstände sind zu beachten, z.B. bei In- 
telligenzminderung. 
 
 
 Besonderheiten im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Bereich  
 
• Die Familie und deren individuelle Besonderheiten sind speziell einzubeziehen. So werden u.a. 
Sorgeberechtigte engmaschig beraten, betreut und unterstützt. 
 
• Der institutionelle Bezugsrahmen (u.a. Kindertages stätten, Schulen) wird besonders in die 
Fallarbeit einbezogen. 
 
• Es sind gesonderte gesetzliche Rahmenbedingungen z u beachten.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
13 
 
5.2  Leitlinien im Umgang mit Klienten 
 
• Der Klientin über die Schweigepflicht des Sozialps ychiatrischen Dienstes informieren. 
• Persönliche Gespräche in einem geschützten Rahmen führen. 
• Zugewandte Körperhaltung einnehmen und Blickkontak t halten. 
• Wohlwollend eindeutige Haltung (Nähe-Distanz-Probl ematik). 
• Klient mit „Sie“ ansprechen, angebotenes „Du“ ablehnen. 
(Ausnahmen im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Bereich) 
• Direkte Ansprache der Klientin, auch in Anwesenhei t von Dritten. 
• Offen und ehrlich mit der Klientin sprechen. 
• Einfache, klare und sachliche Kommunikation, aktiv es Zuhören, Fremdwörter vermeiden, An- 
passung der Sprache an die Ressourcen und Lebensumstände des Klienten (z.B. Verständnis 
prüfen, Sprachbarriere bei Migranten beachten). 
• Situationsorientiert flexibel reagieren. 
• Authentischer und respektvoller Umgang mit der Kli entin, positive Wertschätzung  
entgegenbringen. 
• Auf den Klienten eingehen, auch bei Themen wie Wah nvorstellungen oder Halluzinationen. 
• Einfühlendes Verständnis für krankheitsbedingtes V erhalten und Einschränkungen zeigen. 
• Geduld bewahren.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
14 
 
6. Regelfall 
 
6.1 
 Fallannahme 
 
Bei einem telefonischen, schriftlichen oder persönl ichen Falleingang sind folgende Daten aufzu- 
nehmen: 
 
• Datum, Uhrzeit 
• Name, Anschrift und Telefonnummer des Melders 
• Erreichbarkeit des Melders 
• Beziehung zum Klienten 
 
• Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer de r Klientin 
• Erreichbarkeit der Klientin 
• Vertrauenspersonen / Angehörige 
 
• Anliegen des Melders 
 
 
Einschätzung: 
 
• Ist der Sozialpsychiatrische Dienst der richtige D ienst?  
(Ggf. Weitervermittlung an andere Dienste / Ansprechpartner) 
 
• Bin ich der richtige Ansprechpartner? 
(Ggf. Weiterleitung an den zuständigen Sachbearbeiter) 
 
• Liegt eine akute psychiatrische Krise vor?  
(Akuter medizinischer Handlungsbedarf? Suizidgefahr? Fremdgefährdung?) 
 
 
 Im Krisenfall weiter verfahren mit Punkt 7 (Seite 23)

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
15 
 
6.2 Fallbearbeitung 
 
Wenn keine akute psychiatrische Krise vorliegt, erf olgt die weitere Bearbeitung im zuständigen 
Bezirk.  
 
Zur Einschätzung der Dringlichkeit erfolgt die Klärung folgender Daten: 
(Zur Datenerhebung siehe Anamnesebogen im Anhang) 
 
• Hausarzt? 
• Facharzt? 
• Medikamente abgesetzt? 
• Verwirrtheit (Drogen, Demenz, Psychose)? 
• Schlafstörungen? 
• Akuter sozialer Hilfebedarf? 
• Soziale Kontakte? Drohende Isolation? 
• Drohende Wohnungslosigkeit? 
• Fehlendes Einkommen? 
• Fehlender Krankenversicherungsschutz? 
• Drohender Arbeitsplatzverlust? 
 
 
Die Bewertung der erhobenen Daten folgert eine der weiteren möglichen Vorgehensweisen: 
 
• Direkte Fallrücksprache mit dem zuständigen Arzt i m Gesundheitsamt 
• Planung eines persönlichen Kontakts 
(Vorstellung in der Beratungsstelle, Hausbesuch) 
• Einladung in das Gesundheitsamt / Hausbesuch in de r nächsten ärztlichen  
Bezirkssprechstunde 
• Fallrücksprache in der nächsten ärztlichen Bezirks sprechstunde 
 
 
Grundsätzlich erfolgt eine Fallbearbeitung innerhalb von 14 Tagen. 
 
 
 Bei der Beendigung jeden Gesprächs sind eindeutige Vereinbarungen zu treffen. Diese sind 
zeitnah zu dokumentieren! 
 (siehe Punkt 10, Seite 33)

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
16 
 
6.3 Persönlicher Klientenkontakt 
 
Ein persönlicher Klientenkontakt sollte i.d.R. 45-60 Minuten nicht überschreiten. 
 
 Bei jedem Kontakt ist zu prüfen, ob eine akute psychiatrische Notfallsituation mit Eigen- oder 
Fremdgefährdung vorliegt ( siehe Punkt 7,  Seite 23).  
 
 
6.3.1 
 Psychosoziale Diagnostik 
 
Die Gesamtbeurteilung der Klientin bzw. der Situati on umfasst alle Veränderungen und Auffällig- 
keiten, die für die psychische Störung des jeweilig en Klienten bedeutsam sind. Diese beinhalten 
sowohl vorhandene Defizite als auch Ressourcen und Fähigkeiten. 
In die Psychosoziale Diagnostik fließen sowohl Anga ben des Klienten, Verhaltensbeobachtungen 
durch Dritte sowie die Beurteilung durch Fachkräfte ein. 
 
Im Folgenden werden die Bestandteile der Psychosozialen Diagnostik aufgelistet: 
 
Sozialanamnese 
 
• Eigenanamnese / Biographische Daten 
Herkunft 
Persönliche Entwicklung (insb. Besonderheiten im Sä uglings-, Kleinkind-, Schulalter und der 
Adoleszenz) 
Schulische und Berufliche Entwicklung / Berufstätig keiten (besuchte Schulen / Schwierigkeiten 
und Auffälligkeiten / Berufsausbildung / aktuelle Situation) 
Lebensereignisse 
Wohnsituation / Finanzielle Situation 
Soziale Kontakte (Kontaktart und -intensität) / Soziale Auffälligkeiten 
Freizeitgestaltung / Interessen 
 
• Familienanamnese 
Stand in der Familie (Geschwister, Eltern, Großeltern) 
Psychologische Auffälligkeiten / psychiatrische Erkrankungen in der Familie 
Familiäre Kontakte (Kontaktart und –intensität) 
Familienstand / Kinder

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
17 
 
Gesundheitsanamnese 
 
• Psychiatrische Vorgeschichte / Verlauf 
Bisherige psychiatrische Behandlungen (ambulant, teilstationär, stationär) 
Diagnosen / Medikation 
Hausarzt / Facharzt / weitere involvierte Fachkräfte  
Physische Erkrankungen 
 
• Psychopathologischer Befund (Arzt / Ärztin!) 
Aktuelle gesundheitliche Situation / Symptomatik und Problematik  
 
 
6.3.2 
 Psychopathologische Befundsbeschreibung 
 
Bestandteile des psychopathologischen Befundes sind: 
 
 
6.3.2.1 
 Ausdruck / Verhalten 
 
• Äußeres Erscheinungsbild  
Kleidung, Körperhygiene, Statur und Körperhaltung, Gangart, Besonderheiten 
 
• Nonverbales Verhalten  
Mimik, Gestik, Blickkontakt 
 
• Sprache  
Artikulation, Sprechverhalten, Stimmlage, Sprachverständnis, Kommunikationsstil, Vokabular,  
Komplexität, Lautstärke 
 
• Kontaktverhalten / Situatives Verhalten  
Kontakt- und Beziehungsfähigkeit, Abhängigkeit von Dritten, Selbstsicherheit, Kooperation,  
Benehmen, Umgangsformen, Verhaltensauffälligkeiten 
 
• Psychomotorik / Antrieb  
Aktivität, Dynamik, qualitative Auffälligkeiten wie Stereotypen oder Tics, Antriebshemmung,  
Antriebsmangel, Antriebsverarmung, Antriebsschwäche, Antriebssteigerung (u.a. Unruhe,  
Rastlosigkeit, Triebhaftigkeit, Impulshandlungen); Psychomotorische Störungen: beharrliches  
Schweigen (Mutismus), Nachahmen vorgemachter Bewegungen, Verharren in einer  
Körperhaltung, Wiederholen vorgesprochener Sätze / Wörter 
 
• Bewusstsein / Wachheit (Vigilanz) 
Grad der Wachheit, Benommenheit, Dämmerzustand, Schläfrigkeit, Bewusstlosigkeit / Koma,  
Bewusstseinstrübung, Bewusstseinseinengung, Verwirrtheitszustände, Delir, Ansprechbarkeit,  
Reaktionen auf Reize, Bewusstseinsverschiebung / -erweiterung

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
18 
 
6.3.2.2  Kognitive Fähigkeiten 
 
• Aufmerksamkeit  
Aufmerksamkeit, Konzentration, Auffassung, Reaktion / Fixierung auf innere oder äußere  
Reize, Ansprechbarkeit auf Außenreize 
 
• Orientierung  
Zeitliche, örtliche, situative Orientierung sowie zur eigenen Person 
 
• Gedächtnis / Aufmerksamkeit / Konzentration (Mnestische Funktionen) 
Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit, Steuerung, Kurzzeit- / Langzeitgedächtnis, inhaltliche oder  
zeitlich begrenzte Erinnerungslücken (Amnesien), Konfabulationen (Füllen von Erinnerungs- 
lücken mit Einfällen), Paramnesien (Umänderung von Erinnerungen im Sinne eines Wahns),  
beeinträchtigte Wiedergabe von Erfahrungen, Einschätzung der allgemeinen Intelligenz 
 
• Wille  
Zielstrebigkeit, Ausdauer, Gleichgültigkeit, Beharrlichkeit, Konsequenz 
 
 
6.3.2.3 
 Wahrnehmung / Inneres Erleben 
 
• Affekt / Stimmung  
Gefühlsleben, vegetative Begleiterscheinungen, unkontrollierte Affekthandlungen, Emotionalität  
/ Gemüt, verringerte Steuerungsfähigkeit / Kontrolle der Gefühlsäußerungen, Spannungs- oder  
Unruhegefühl, Affektstarre, Stimmungswechsel, Ambivalenz von Gefühlen und Strebungen 
 
• Denken 
Formale Denkstörungen : Denkverlangsamung, Denkhemmung, umständliches Denken,  
eingeengtes Denken, krankhaftes Haften an Worten und Gedanken (Perseveration), sinnloses  
Wiederholen vorher gebrauchter Worte und Gedanken ( Verbigeration), Grübeln, Gedanken- 
drängen, Ideenflucht, Zerfahrenheit (Inkohärenz), Wortneubildungen (Neologismen);  
Inhaltliche Denkstörungen : Störung des Gedachten, Verzerrungen und Veränderungen der  
inhaltlichen Ergebnisse des Denkprozesses z.B. Wahnformen und Zwangsideen 
 
• Angst / Phobien 
Angst, Furcht, Panikattacke, Phobie 
 
• Wahn 
Wahninhalt, formale Struktur des Wahns;  
Formen: Wahnstimmung, Wahnwahrnehmung, Wahnidee, Wahneinfälle und –gedanken,  
Wahnerinnerungen, Wahnsystem, Wahndynamik, systematischer Wahn, symbiotischer Wahn  
(Folie à deux), Beeinträchtigungswahn, Verfolgungswahn, Eifersuchtswahn, Beziehungswahn,  
hypochondrischer Wahn, nihilistischer Wahn, Größenwahn, Schuldwahn 
 
• Zwang 
Zwangssymptome, Zwangshandlungen, Zwangsgedanken, Zwangsimpulse, Zwangsgrübeln,  
Zwangszeremoniell, Zwangsvorstellungen 
 
• Sinnestäuschungen 
Illusionen, akustische, optische, taktile oder olfa ktorische Halluzinationen, Wahrnehmungs-
störungen, Déjà-vu, Personenverkennungen, Pseudohalluzinationen 
 
• Ich-Störungen 
Gedankenausbreitung, Gedankenentzug, Gedankeneingebung, Entfremdungserlebnisse  
(wie Depersonalisation, Derealisation), Ich-Steuerung, Ich-Bewusstsein, Ich-Identität,  
Ich-Konsistenz, Ich-Vitalität

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
19 
 
6.3.2.4  Sonstige Auffälligkeiten / Störungen 
 
• Rhythmusstörungen 
Tag-Nachtrhythmus, Schlafstörungen 
 
• Somatische Störungen 
Körperliche Beschwerden, Schmerzen, organische Begründbarkeit 
 
• Suizidalität 
Suizidgedanken, Suizidhandlungen, Suizidabsichten, Suizidvorbereitungen 
 
• Intoxikation / Suchtverhalten 
Substanzmissbrauch, stoffgebundenes und nichtstoffgebundenes Suchtverhalten 
 
• Selbstschädigende Tendenzen 
Körperliche Selbstverletzungen, Substanzmissbrauch, exzessive Verhaltensweisen 
 
• Krankheitseinsicht / -gefühl 
 
• Sonstige Auffälligkeiten 
 
 
6.3.3
 Handlungsphase 
 
Die folgenden Vorgehensweisen werden unter der Berü cksichtigung der individuellen krankheits- 
bedingten Einschränkungen sowie den kommunikativen und sozialen Kompetenzen des Klienten 
durchgeführt.  
So kann die weitere Arbeit mit dem Klienten alleine  oder unter Einbezug von Angehörigen oder 
Vertrauenspersonen erfolgen. 
 
Es wird stets im Sinne der Klientin gehandelt. Hierbei ist zu berücksichtigen: 
 
• Auftrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes und Hil fsangebot ausdrücklich definieren 
• Ziele und Teilziele ressourcenorientiert erarbeite n, eingrenzen und definieren 
• Vereinbarungen treffen 
• Teilaufgaben delegieren, ggf. unter Zuhilfenahme v on Angehörigen 
 
 
 Bei hochgradiger Erregung oder Angst sind diese immer primär zum Thema zu machen.  
Es ist zu erfragen, welche Maßnahmen der Klient frü her selbst durchgeführt hat, um die 
Angst zu reduzieren. 
 
 
6.3.4
 Schlussphase 
 
Beendigung des persönlichen Kontakts durch…  
 
• Zusammenfassung der Gesprächsinhalte 
• Reflexion und Ausblick

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
20 
 
6.4 Fallübergabe und Fallbeendigung im Regelfall 
 
Die Anzahl der Kontakte sollten in einem Regelfall 6 persönliche Kontakte in Form von Hausbesu- 
chen oder Kontakten im Amt oder einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten. Die konkrete 
Anzahl der Kontakte richtet sich nach dem Einzelfal l. Im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie 
bezieht sich die Anzahl auch auf die Kontakte mit dem Umfeld. 
Sollte ein Regelfall nach dieser Zeit nicht abgeschlossen sein, erfolgt eine Fallvorstellung innerhalb 
des Teams oder in Rücksprache mit dem Bezirksarzt / der Bezirksärztin. 
Hiervon ausgenommen sind langfristige Begleitungen (siehe Punkt 6.4.5, Seite 22).  
 
 Ein Regelfall kann nach der Fallbeendigung bei Beda rf jederzeit erneut zum Regel- oder 
Krisenfall werden  Wiedervorlage bei Bedarf. 
 
 
6.4.1 
 Übergabe von Klienten in die Eigenverantwortlichkeit oder in ein Hilfesystem 
 
Kriterien für eine Übergabe in die Eigenverantwortung oder in ein Hilfesystem 
 
• Die Klientin ist in der Lage, sich selbst zu helfe n und der gesundheitliche Zustand der Klientin 
lässt eine Übergabe zu. 
 
• Die Klientin ist in ein stabiles professionelles H ilfesystem eingebunden (z.B. behandelnder 
Arzt, Therapeut, Ambulant Betreutes Wohnen, Ambulan t Psychiatrische Pflege, Gesetzliche 
Betreuung, Suchtberatungsstelle, Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege, Pflegedienst). 
 
• Der Klient ist in ein stabiles soziales Hilfesyste m eingebunden (z.B. Familie, Partner, Freunde, 
Nachbarn). 
 
• Die Klientin zieht in eine andere Stadt 
(ggf. sollte eine Übergabe an den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgen). 
 
 
Vorgehensweise 
 
• Der Klient wird auf die Übergabe oder die Kontaktb eendigung frühzeitig im Gespräch vorberei- 
tet. Zu beachten ist das Subsidaritätsprinzip (Nach rangigkeit des Sozialpsychiatrischen Diens- 
tes). 
 
• Der Klientin wird mitgeteilt, dass sie sich bei Be darf erneut an den Sozialpsychiatrischen Dienst 
wenden kann.  
 
• In Ausnahmefällen kann bei der Abgabe in die Eigen verantwortlichkeit ein erneuter Telefon- 
kontakt in 3-6 Monaten vereinbart werden. 
 
• Dem Klienten werden die Möglichkeiten des Hilfesys tems für den Bedarfsfall genannt. Bei Be- 
darf können der Klientin die Kontaktdaten von z.B. Krisennotdienst (Faltblatt), Telefonseelsor- 
ge, Selbsthilfegruppen etc. an die Hand gegeben werden. 
 
• Das Abschlussgespräch sollte positiv verlaufen. Da s Erreichte soll reflektiert und konkret be- 
nannt werden.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
21 
Kontraindikationen für eine Übergabe in die Eigenverantwortung 
 
• Beim Klienten besteht ein instabiler Krankheitsver lauf mit wechselnden Symptomen. 
 
• Die Klientin zeigt eine fehlende oder geringe Kran kheitseinsicht, bei der ggf. eine zeitnahe Ein- 
leitung von Maßnahmen des PsychKG erforderlich werden kann. 
 
• Fehlendes soziales Netz und / oder professionelles  Hilfesystem. 
 
• Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie: Fehl ende Mitwirkung der Sorgeberechtigten. 
 
 
Die Kontraindikationen können dazu führen, dass ein  Regelfall langfristig begleitet und unterstützt 
wird (siehe Punkt 6.4.5, Seite 22).  
 
 
6.4.2 
 Übergabe von Klienten innerhalb der Bezirke im Sozialpsychiatrischen Dienst  
 
Dieser Fall tritt ein, wenn ein Klient z.B. von einem Bezirk in einen anderen Bezirk umzieht. 
 
Vorgehensweise 
 
• Die Klientin wird frühzeitig über den Wechsel des Ansprechpartners informiert. 
• Vor der Übergabe erfolgt eine Fallrücksprache zwis chen den Sachbearbeiterinnen. 
• Die Fallübergabe erfolgt spätestens nach 8 Wochen.  
• Ausnahmen, z.B. bei Überschreitung des Zeitraums, werden im Team besprochen. 
 
 
6.4.3 
 Übergabe von Klienten vom Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie in den  
Erwachsenenbereich 
 
Eine Übergabe von kinder- und jugendpsychiatrischen  Fällen in den Erwachsenenbereich erfolgt 
spätestens nach dem 21. Lebensjahr. Im Übergang zwi schen dem 18. und 21. Lebensjahr wird 
eine Übergabe jeweils fallbezogen entschieden. Hier zu erfolgt eine Rücksprache zwischen den 
jeweils zuständigen Sachbearbeitern aus den Bereichen. 
 
 
6.4.4 
 Fallannahme und –bearbeitung in einer Vertretungssituation 
 
• Eine Fallbearbeitung innerhalb einer Vertretungssi tuation erfolgt nur, wenn diese nicht bis zur 
Rückkehr des zuständigen Mitarbeiters aufgeschoben werden kann. 
 
• Der Klient wird direkt darauf hingewiesen, dass ei ne persönliche Beratung nur im Rahmen der 
Vertretung erfolgt und der zuständige Mitarbeiter d ie weitere Fallarbeit übernimmt, sobald er 
wieder verfügbar ist.  
 
• Falls bekannt wird dem Klienten der Zeitraum benan nt. 
 
• Die Fallübergabe an den zuständigen Mitarbeiter er folgt schnellstmöglich. 
 
 Ausgenommen von dieser Regelung sind Krisenfälle so wie Fälle, bei denen Hinweise auf 
eine krisenhafte Entwicklung bestehen!

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
22 
 
6.4.5  Langfristige Begleitung und Unterstützung 
 
Klienten, die über einen längeren Zeitraum als 6 Mo nate vom Sozialpsychiatrischen Dienst beglei- 
tet und unterstützt werden, werden langfristig begleitet.  
 
Langfristige Begleitungen können entstehen…  
 
• bei dauerhaft instabilen Krankheitsverläufen mit w echselnden Symptomen. 
 
• bei fehlender oder geringer Krankheitseinsicht, be i der eine Einleitung von Maßnahmen nach 
dem PsychKG voraussichtlich erforderlich werden kann. 
 
• bei Fehlen eines sozialen Netzes und / oder profes sionellen Hilfesystems. 
 
• wenn keine Anbindung an ein anderes Hilfesystem mö glich ist, obwohl dies erforderlich und 
eine Übergabe in die Eigenverantwortlichkeit nicht möglich scheint. 
 
Es gibt Klientinnen, die zum Teil seit Jahren regel mäßig in Kontakt zum Sozialpsychiatrischen 
Dienst stehen. Die Kontakte finden zumeist in größe ren zeitlichen Abständen statt. Bezüglich die- 
ser Klienten wird mit dem Bezirksarzt, dem vertrete nden Sachbearbeiter oder im Team regelmäßig 
besprochen, ob eine weitere Betreuung und Begleitun g durch den Sozialpsychiatrischen Dienst 
noch erforderlich ist bzw. ob eine Fallbeendigung möglich ist.  
 
 Langfristige Begleitungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich!

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
23 
 
7.  Psychiatrische Krise 
 
„Eine Krise bezeichnet einen Zustand, der sich bei Bedrohung eines wichtigen Lebensziels einstellt 
und die aktuellen Bewältigungsmechanismen eines Ind ividuums überfordert. Krisenintervention ist 
gekennzeichnet durch den raschen Beginn, das intens ive Engagement des Helfers, die Methoden- 
flexibilität und die aktive Einbeziehung des Umfelds.“ 
(Rentrop, Michael. Klinikleitfaden Psychiatrie und Psychotherapie. 4. Auflage. 2009) 
 
 
7.1 
 Wann ist ein Fall eine Krise? 
 
Nach dem PsychKG ist ein unmittelbares Eingreifen e rforderlich, wenn gewichtige Anhaltspunkte 
vorliegen, dass der Klient wegen einer psychischen Erkrankung sich selbst erheblichen Schaden 
zufügt oder bedeutende Rechtsgüter anderer zu gefäh rden droht (vgl. § 9 Abs. 1 S. 1 PsychKG). 
„Von einer gegenwärtigen Gefahr […] ist dann auszug ehen, wenn ein schadenstiftendes Ereignis 
unmittelbar bevorsteht oder sein Eintritt zwar unvo rhersehbar, wegen besonderer Umstände je- 
doch jederzeit zu erwarten ist.“ (§ 11 Abs. 2 PsychKG) 
 
Ein Verdacht auf eine vitale Bedrohung der Klientin  oder Dritter durch den Klienten kann bei- 
spielsweise bei folgenden Merkmalen vorliegen: 
 
• Psychische Dekompensation 
• Verwirrtheitszustände 
• Hoher Grad an Isolation 
• Äußerung suizidaler Gedanken 
• Beeinflussende Halluzinationen 
• Verfolgungswahn 
• Bedrohliches Auftreten 
• Impulsdurchbrüche 
• Handlungsunfähigkeit 
• Schlechter körperlicher Allgemeinzustand 
• Schlechter Pflegezustand

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
24 
 
7.2  Krisenintervention / Handlungsablauf 
 
• Vervollständigung der Daten zur Person und zur akt uellen Situation durch Kontaktaufnahme zu 
Behandlern und professionellen Unterstützern sowie durch Kontaktaufnahme zu Verwandten 
und Bekannten etc. 
 
 
 
• Einstufung der Krise 
 
 
 
• Unmittelbarer Kontakt mit Präsenzarzt (Abteilungsa rzt, Honorararzt, Amtsarzt) 
 
 
 
• Ärztliche Einschätzung der Krise 
 
 
 
• Planung der Handlungsschritte (z.B. gemeinsamer Ha usbesuch, Vorführung) 
 
 
 
• Bei erforderlicher Unterbringung in einer psychiat rischen Klinik  
 
 
 
• Kontaktaufnahme zum Einweiser der Feuerwehr  
(Tel. 0251 / 20250) 
 
 
 
• Kontaktaufnahme zur aufnehmenden Ärztin in der ent sprechenden Klinik  
(LWL-Klinik Tel. 0251 / 915550) 
(UKM Tel. 0251 / 8356601) 
 
 
 In psychiatrischen Notfallsituationen soll ein gemeinsamer Kontakt mit Arzt und  
Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin Standart sein.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
25 
 
7.3  Arbeitsmaterialien für Außenkontakte 
 
Die folgenden Materialien sollte jede Mitarbeiterin  im Vorfeld zusammengestellt haben, um im Kri- 
senfall keine Zeit zu verlieren.  
 
• Formulare  
(u.a. Ärztliches Zeugnis zur Unterbringung nach dem PsychKG, Schweigepflichtsentbindung) 
• Diensthandy 
• Liste mit wichtigen Telefonnummern 
• Visitenkarten 
• Flyer des Sozialpsychiatrischen Dienstes und des K risennotdienstes 
• Einweghandschuhe, -überschuhe 
• Desinfektionsmittel 
• Pfefferspray 
 
Wichtige Vorinformationen aus der Akte sollten verfügbar sein. 
 
 
7.4 
 Checkliste Krankenhauseinweisung 
 
Bei einer Krankenhauseinweisung ist Folgendes zu beachten: 
 
• Krankenhaustasche mitgeben (Inhalt insb. Krankenka ssenkarte, Personalausweis, Schlüssel, 
Kleidung und Hygieneartikel). 
 
• Wohnungssicherung (z.B. Fenster schließen, Herd au sstellen, Licht ausschalten). 
 
• Versorgung von den im Haushalt lebenden Personen b erücksichtigen (z.B. Kinder, pflegebe- 
dürftige Angehörige). 
 
• Versorgung von Haustieren berücksichtigen (z.B. AW M informieren). 
 
• Die Klinik bzw. den Sozialdienst über den Klienten  bzw. die besondere Situation informieren. 
 
• Falls erforderlich, wichtige Bezugspersonen über d ie Aufnahme informieren.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
26 
 
8. Suizidalität 
 
„Suizid ist die absichtliche Selbstschädigung mit t ödlichem Ausgang. Parasuizid ist eine absichtli- 
che Selbstschädigung oder Beschädigung ohne tödlichen Ausgang.“ 
(Rentrop, Michael (2009). Klinikleitfaden Psychiatrie und Psychotherapie. 4. Auflage. München.) 
 
Im Jahr 2009 starben in Deutschland 9616 Menschen d urch einen Suizid, hiervon waren 2388 
Frauen (25%) und 7228 Männer (75%). In Münster star ben im Jahr 2008 durch einen Suizid 20 
Menschen, die tatsächliche Zahl ist höher, da nur d ie Suizidopfer erfasst wurden, die ihren Erst- 
wohnsitz in Münster haben.  
Die Suizidziffern steigen mit zunehmendem Alter wesentlich an. 2009 erfolgten die meisten Suizide 
im Alter von 45-50 Jahren, dicht gefolgt von Mensch en im Alter von 65-70 Jahren. Bei Jugendli- 
chen und jüngeren Erwachsenen sind Suizide die häufigste Todesursache nach Unfällen. 
80% der Suizide werden vorher angekündigt. 
Die Zahl der Suizidversuche liegt um ein Zehnfaches  höher, aufgrund der hohen Dunkelziffer lie- 
gen diesbezüglich jedoch keine genauen Angaben vor.  Die höchsten Raten für Suizidversuche 
sind – entgegengesetzt zu denen der Suizide – bei d en jüngeren Altersgruppen zu ermitteln, be- 
sonders bei den weiblichen Jugendlichen und jungen Frauen zwischen 15 und 30 Jahren. 
(Quellen: Statistisches Bundesamt; Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention; Krisenhilfe e.V.) 
 
 
8.1 
 Präsuizidales Syndrom 
 
Das Präsuizidale Syndrom beinhaltet Verhaltensweise n, die einer Suizidhandlung vorausgehen. 
Es umfasst die Merkmale Einengung, Aggression gegen  die eigene Person und konkrete Suizid- 
phantasien. 
(vgl. Betriebsbuch des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Stade, 5. Auflage) 
 
Im Folgenden wird das Präsuizidale Syndrom näher erläutert: 
 
Das menschliche Leben ist durch eine Fülle von Gest altungs- und Entfaltungsmöglichkeiten ge- 
prägt. Im Zustand des präsuizidalen Syndroms ist di eses Gefühl jedoch weitestgehend nicht mehr 
vorhanden. Die Lebensumstände werden als bedrohlich, unveränderbar und unüberwindbar erlebt. 
Die Personen empfinden sich als klein, hilflos und den übermächtigen Umständen ausgeliefert. Die 
Stimmung, Gedanken, Vorstellungen und Assoziationen  gehen nur in eine negative Richtung. 
Durch diese einseitige Ausrichtung kommt es zu Verz weiflung, Angst und Panik. Im Moment der 
Selbsttötung erreicht die dynamische Einengung ihre n Höhepunkt. Suizidale Menschen sind ein- 
sam, isoliert, fühlen sich von anderen Menschen ver lassen und unverstanden. Nichts hat mehr 
einen „Wert“. Mangelnde Wertbezogenheit resultiert in Interesselosigkeit, Gleichgültigkeit, „Ver- 
dünnung“ des Lebens, Langeweile. 
Andere Klienten neigen dazu, ihre Rachegefühle durc h suizidale Impulse auszugleichen. Selbsttö- 
tung erfordert eine enorm aggressive Haltung gegen die eigene Person, obwohl im Grunde andere 
Menschen, auch in ihrer Gesamtheit, also als „die G esellschaft“, das in Wirklichkeit gemeinte Ziel 
darstellen. Damit dies eintritt, muss ein starkes A ggressionspotential vorhanden sein und eine 
Abreaktion nach außen muss verhindert sein. 
Suizidale Handlungen können sich auch in gesunden P hasen aufgrund einer Bilanzierung der Le- 
benssituation entwickeln. 
 
Viele Menschen kennen lebenshinterfragende Gedanken . Solche gelegentlichen Gedanken führen 
üblicherweise nicht zum Suizid, sie sind an sich au ch nicht als krankhaft zu sehen. Im Zustand des 
Präsuizidalen Syndroms unterscheidet sich die inten sive gedankliche Beschäftigung mit der 
Selbsttötung davon grundlegend. Unterschieden wird zwischen den aktiven, d.h. willentlich inten- 
dierten Suizidvorstellungen, und den passiven, d.h.  von Zwangsgedanken beeinflussten Suizidvor- 
stellungen. 
Die Inhalte der Phantasien lassen sich in drei Stufen unterteilen: 
Bei der Vorstellung tot zu sein geht es um den Lust gewinn und Effekt, den dieses Ereignis bei den 
Mitmenschen auslöst und nicht um den Akt des Sterbe ns selbst. Der Vorgang des Sterbens selbst

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
27 
wird übersprungen. Als „Toter“ bleibt man in der Phantasie sozusagen am Leben und genießt den 
„Lustgewinn“. Wie in den Phantasien oder Tagträumen von Kindern kann der Tod dabei jederzeit 
ungeschehen gemacht werden. 
Die zweite Stufe besteht in der Vorstellung, Hand a n sich zu legen, ohne dass dabei konkrete Me- 
thoden oder Vorgehensweisen phantasiert werden. 
In der dritten Stufe wird die konkrete Durchführung , oft bis in das kleinste Detail geplant. Von hier 
zur aktuellen Durchführung ist es nur mehr ein kleiner Schritt. 
 
 Klienten wirken in diesem Stadium oft besonders entlastet und heiter! 
 
 
8.2 
 Unterscheidung Eigengefährdung 
 
Psychisch erkrankte Menschen können sich aufgrund d es Störungsbildes selbst vital gefährden 
ohne im engeren Sinne suizidal zu sein. 
 
 
8.3
 Handlungsablauf 
 
Im Folgenden wird der Handlungsablauf für die Arbei t im Sozialpsychiatrischen Dienst mit suizida- 
len Klienten beschrieben. 
 
 
8.3.1 
 Vorermittlung 
 
Risikofaktoren für Suizidalität sind: 
 
• Unüberwindbare Konflikt- bzw. Belastungssituatione n? 
• Vorausgegangene Suizidhandlungen? 
• Vorherige Suizidankündigungen? 
• Schwere psychiatrische Erkrankungen und / oder Abh ängigkeitssyndrome? 
• Suizide in der Familie? 
• Völlige Isolation? 
• Alte und vereinsamte Menschen? 
• Chronische Schmerzzustände? 
 
Diese Risikofaktoren besagen nichts über die aktuel le Gefährdung. Sie beschreiben eine Gruppe 
von Klienten, bei denen im Verlauf verstärkt mit Suizidalität gerechnet werden muss. 
 
 siehe auch: Präsuizidales Syndrom (Punkt 8.1, Seite 26)

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
28 
 
8.3.2  Abklärung der Suizidalität 
 
Eine Suizidgefährdung erkennt man am sichersten, indem man den Klienten danach fragt. 
 
Fragen an den Klienten, die zur Abklärung der Suizidalität dienen, sind folgende: 
 
• Denken Sie daran, sich das Leben zu nehmen? 
• Seit wann denken Sie daran und sind diese Gedanken  jetzt besonders stark? 
• Drängen sich diese Gedanken auf? 
• Haben Sie einen Plan, wie Sie sich das Leben nehme n wollen? 
• Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem Sie sich das Leben  nehmen wollen? 
• Ziehen Sie sich von Freunden und Bekannten zurück?  
• Haben Sie Ihre Interessen aufgegeben? 
• Haben Sie einen Abschiedsbrief geschrieben? 
• Haben Sie früher schon einmal versucht, sich das L eben zu nehmen? In welcher Situation wa- 
ren Sie damals? 
 
(siehe auch: Fragenkatalog zur Abschätzung der Suizidalität  im Anhang) 
 
 „Nach Suizidgedanken fragen, darüber sprechen und d er Gefährdeten zuhören provoziert 
keine Suizidalität, wenn man entsprechend schonend vorgeht. Es stärkt die Vertrauensbe- 
ziehung und mindert die Gefahr.“  
(Finzen, Asmus (1990). Suizidprophylaxe bei psychis chen Störungen. Leitlinien für den the- 
rapeutischen Alltag. 2. Auflage. Bonn.) 
 
 
8.3.3 
 Handlungsoptionen 
 
• Problemanalyse 
• Zeitliche und inhaltlich eindeutige Vereinbarungen  treffen 
• Ggf. schriftliche Vereinbarungen zum Suizidaufschu b treffen 
• Ggf. umgehende Krankenhausbehandlung 
 
 
8.4 
 Nachbereitung des Klientenkontakts 
 
Wenn eine Mitarbeiterin in Kontakt mit einem suizidalen Klienten gekommen ist, ist im Anschluss 
immer eine Nachbereitung erforderlich.  
 
• Die Situation sowie das eigene Verhalten sollen im  Team reflektiert werden, um eine Verarbei- 
tung des Vorfalls zu stützen. Des Weiteren kann so eine mögliche Fehlerwiederholung vermie- 
den werden.  
 
• Entscheidungen und Absprachen werden über das weit ere Vorgehen - ggf. im Team - getroffen 
und weitere Schritte eingeleitet. 
 
• Dokumentation und Auswertung (Qualitätsverbesserun g), ggf. Akte mit Warnhinweis versehen.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
29 
 
9. Umgang mit aggressiven bzw. gewaltbereiten Klien ten 
 
Als Aggression wird ein manifestes Verhalten bezeic hnet, das darauf abzielt, einem anderen Men- 
schen, einem Tier oder einem Gegenstand Schaden zuzufügen. 
Eine Aggression kann u.a. offen (körperlich, verbal ) oder verdeckt (phantasiert), sie kann instru- 
mentell (zielgerichtet), emotional als Reaktion auf  bestimmte Bedingungen oder als Ausdrucks- 
möglichkeit von Gefühlen oder erregungsgeleitet (we der vom Betroffenen noch von anderen Per- 
sonen steuer- oder beeinflussbar) sein. 
Unter Umständen werden durch aggressives Verhalten grundlegende Rechte anderer und / oder 
soziale Normen und Regeln verletzt. 
Aggressives Verhalten kann vielfältige Ursachen hab en, wie z.B. Frustration, Angst oder Überfor- 
derung. Weitere Gründe können eine emotionale Erreg ung und Stimulation, der Versuch der Ma- 
nipulation oder Einschüchterung sein oder der Durch setzungsversuch von eigenen Interessen und 
Zielen. Des Weiteren kann Gewalt eine verzweifelte Form der Kommunikation darstellen, weil an- 
dere Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. 
 
 
Folgende nonverbale bzw. verbale Drohgebärden können Signale für Aggressionen sein: 
• Kopf zurück werfen 
• Zugekniffene Augen 
• Stechender und eindringlicher Blickkontakt 
• Ausgestreckter Zeigefinger in Richtung des Gespräc hspartners 
• Geballte Fäuste 
• Hände in die Hüften stemmen 
• Weites Ausholen von Armen und Beinen 
• Anschwellen der Stimmlage 
 
 
Folgende Faktoren gelten als Risikofaktoren für fremdaggressives Verhalten: 
• Vorgeschichte mit fremdaggressiven Verhaltensweise n (verbal, tätlich) 
• Planung von Gewalt (abwägen, vorhaben) 
• (Akuter) Kontrollverlust, Impulsivität 
• Feindseligkeit 
• Anspannung, Agitation 
• Wahnsymptome und ängstigende Halluzinationen 
• Nicht kompensierbare Gefühle wie Ärger und Angst b zw. nicht kompensierbare unsichere oder 
bedrohende Lebenssituationen 
 
 
9.1
 Leitlinien im Umgang mit aggressiven bzw. gewaltbereiten Klienten 
 
Für alle Mitarbeiter im Sozialpsychiatrischen Diens t soll in regelmäßigen Abständen ein Deeskala- 
tionstraining erfolgen, um die erworbenen Kenntnisse zu aktualisieren und zu internalisieren.  
 
 siehe auch: Handout „Umgang mit Aggressionen“ von Axel Kalus  
(Deeskalationstraining vom 23.11.2011)

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
30 
 
9.1.1  Vorbereitung auf den Kontakt 
 
Vor jedem Kontakt mit einem potentiell aggressiven bzw. gewaltbereiten Klienten ist eine Risiko- 
einschätzung vorzunehmen. 
 
Risikoeinschätzung 
 
Zur Risikoeinschätzung werden Informationen u.a. beim Eingang der Meldung, bei Dritten (Ärztin- 
nen, Angehörige usw.) sowie bei der Aktendurchsicht eingeholt. Folgende Informationen sind für 
die Risikoeinschätzung elementar: 
 
• Gab es in der Vergangenheit bereits Gewaltandrohun gen oder -anwendungen?  
• Sind Anzeichen für Störungen der Impulskontrolle b ekannt? 
• Sind aktuell destabilisierende Einflüsse oder sons tige Stressoren bekannt? 
• Ist der Klient wegen Gewalttätigkeit vorbestraft? Gibt es einen Bewährungshelfer? 
• Sind Waffen oder (Kampf)Hunde in Besitz der Klient in? 
• Betreibt der Klient Kampfsport oder ist Mitglied i m Schützenverein? 
• Welche Diagnose besteht bei der Klientin? 
• Gibt es Anhaltspunkte auf eine schwerwiegende para noide oder manische Störung? 
• Ist der Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dien stes in das Wahnsystem des Klienten  
einbezogen worden? 
• Gibt es Hinweise auf Drohungen, Ängste oder Verken nungen? 
• Besteht ein aktueller Substanzmittelgebrauch? 
 
Vorbereitende Maßnahmen 
 
Bevor ein persönlicher Kontakt zu der Klientin stattfindet sind diverse Vorkehrungen zu treffen, um 
die eigene Sicherheit zu gewährleisten: 
 
• Wo und wie soll der Klient angetroffen werden? 
• Wer ist noch anwesend? Ggf. sollten Angehörige hin zugezogen werden, wenn dies zur  
Deeskalation beitragen kann. 
• Beim Hausbesuch das Diensthandy und Pfefferspray m itnehmen und griffbereit halten. 
• Beim Kontakt im Amt Alarmsystem prüfen (Computer) und Gegenstände, die als Waffen  
genutzt werden können, entfernen. 
• Klare Absprachen im Team bzw. mit dem Bereitschaft sdienst treffen, z.B. Name und Anschrift  
des Klienten mitteilen, Rückruf zu einem festen Zeitpunkt vereinbaren. 
• Den Kontakt nicht alleine wahrnehmen, sondern eine  Kollegin hinzuziehen oder  
Unterstützung anfordern (Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr). Die Zusammenarbeit im Vorfeld  
koordinieren und Absprachen treffen. 
• Gedankliche Vorbereitung auf eine mögliche Gewalts ituation. 
• Den Kontakt im Amt einem Hausbesuch vorziehen. 
 
Zu den Standards sollten ein regelmäßiges Deeskalationstraining und Supervision gehören.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
31 
 
9.1.2  Handlungsempfehlungen für den persönlichen Kontakt 
 
Sollten bereits im Vorfeld Hinweise auf mögliche Ag gressionen oder eine Gewaltbereitschaft des 
Klienten bestehen, ist eine Risikoeinschätzung sowi e das Treffen von Vorkehrungen erforderlich 
(siehe Punkt 9.1.1, Seite 30).   
 
Im persönlichen Kontakt mit aggressiven bzw. gewalt bereiten Klientinnen sind folgende Kriterien 
zu beachten: 
 
 
Vorbereitende Maßnahmen 
 
• Wie ist die räumliche Situation? 
• Sind Zeichen abgelaufener Gewalt erkennbar? 
• Wer sitzt bzw. steht wo? 
• Eigenen Fluchtweg offen halten. 
• Sind gefährliche Gegenstände oder Waffen vorhanden ? 
• Hunde in einen anderen Raum bringen lassen. 
• Bei Anwesenheit der Polizei, diesen den Vortritt l assen. 
• Dem Klienten nicht den Rücken zuwenden. 
• Ausreichende Körperdistanz einnehmen (mind. eine A rmlänge). 
• Aktentasche, ggf. Pfefferspray zur Gefahrenabwehr bereithalten. 
• Verhalten und Dynamik der Klientin beobachten, Kör persprache und Mimik, Brust und Arme  
beobachten (heftige Bewegungen der Brust kündigen aggressive Reaktionen an). 
• Mögliche Gegenstände, die als Waffe genutzt werden  können, entfernen. 
• Abstand von der Tür beim Klingeln bzw. Klopfen hal ten (mind. eine Armlänge). 
• Seitlich zugewandte Körperhaltung.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
32 
Handlungsempfehlungen in der Situation mit aggressiven bzw. gewaltbereiten Klienten 
 
Je früher die Gefahr erkannt wird, desto größer ist  die Chance, diese abzuwenden. Oberste Priori- 
tät hat stets die eigene Sicherheit. Daher sollten folgende Leitlinien beachtet werden: 
 
• Die eigene Situationseinschätzung ernst nehmen, ab er dennoch auf Gefährlichkeit überprüfen /  
hinterfragen. 
• Ruhige Atmosphäre schaffen und Sicherheit ausstrah len. 
• Drohungen, Vorwürfe, Beschuldigungen oder Anklagen  vermeiden. 
• In angemessener Lautstärke sprechen und sachlich b leiben. 
• Kommunikation aufrecht erhalten. 
• Distanz wahren (mind. drei Armlängen) und dem Klie nten nicht zu nahe treten. 
• Dem Klienten und sich selbst einen Fluchtweg offen  lassen. 
• Ruckartige oder hektische Bewegungen vermeiden. 
• Die Klientin von festgefahrenen und aggressiven Th emen ablenken oder das Thema  
wechseln. Ggf. ein „time out“ anbieten (z.B. Zigarette rauchen lassen, Bewegung oder ein  
Getränk anbieten). 
• Etwas Unerwartetes tun (Überraschungseffekt). 
• Verbale Grenzsetzung – den Klienten klar und unmis sverständlich darauf hinweisen, dass  
bestimmte Verhaltensweisen nicht erwünscht bzw. nicht tolerierbar sind, z.B. zu dichtes  
Herankommen oder Berührungen. Aufzeigen von Konsequenzen. 
• Drohungen ernst nehmen. 
• Flexibel reagieren, wenn sich die Situation veränd ert. 
• Öffentlichkeit herstellen und ggf. Hilfe holen  Sicherheit durch Übermacht (Angehörige,  
Polizei, Kollegen). 
• Keine Heldentaten! Im Zweifel stets den Rückzug an treten. 
 
 
9.1.3 
 Nachbereitung des Klientenkontakts 
 
Nach aggressiven bzw. gewalttätigen Situationen ist im Anschluss immer eine Nachbereitung er- 
forderlich.  
 
• Reflexion der Situation und des eigenen Verhaltens  im Team. Dies unterstützt bei der Verar- 
beitung des Vorfalls und kann eine mögliche Fehlerwiederholung vermeiden. 
 
• Entscheidungen über das weitere Vorgehen, ggf. im Team, treffen, Absprachen treffen und 
weitere Schritte einleiten. 
 
• Dokumentation und Auswertung (Qualitätsverbesserun g), ggf. Akte mit Warnhinweis versehen.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
33 
 
10. Dokumentationsaufbau 
 
Die Dokumentation erfolgt sowohl in der EDV als auch in der Handakte.  
Es wird jede Aktivität dokumentiert. Die Dokumentat ion sollte möglichst deskriptiv und keinesfalls 
wertend erfolgen. Die Formulierungen sollten so gew ählt werden, dass die Klientin den Text selbst 
lesen können sollte, ohne sich gekränkt oder verlet zt zu fühlen. Die Beschreibungen sollten Hin- 
weise zur Graduierung (z.B. leicht, mittel oder schwer) enthalten. 
 
 
10.1 Neuer Klient 
 
• Kontaktart / Anlass der Kontaktaufnahme / Beteilig te 
• Sozialanamnese  
(Eigenanamnese / Biographische Daten und Familienanamnese) 
• Gesundheitsanamnese 
(Psychiatrische Vorgeschichte / Verlauf und Psychopathologischer Befund) 
• Zusammenfassung / Aktueller Hilfebedarf 
• Vereinbarungen / Vorgehensweise / Nächste Schritte  
 
 
10.2
 Bereits bekannter Klient 
 
• Kontaktart / Anlass der Kontaktaufnahme / Beteilig te 
• Vergleich zum letzten Kontakt 
• Zusammenfassung / Aktueller Hilfebedarf 
• Vereinbarungen / Vorgehensweise / Nächste Schritte  
 
 
10.3 
 Psychopathologische Befundsbeschreibung 
 
Der Psychopathologische Befund umfasst die aktuelle  gesundheitliche Situation, Symptomatik und 
Problematik. 
(zur differenzierten Ausführung siehe Punkt 6.3.2, Seite 17).

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
34 
 
11.  Ausblick 
 
Die Erweiterung und Fortschreibung dieser Handlungs leitlinien sieht für das Jahr 2012 u.a. die 
Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibungen nach § 16a S GB II, § 35a SGB VIII, § 53 SGB XII und 
ggf. auch § 67 SGB XII vor.

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
35 
 
 Anamnesebogen   
   
    Datum:         
    Sachbearbeiter:         
      
 Kontaktaufnahme durch:  
    
 Name:         Grund der Kontaktaufnahme:  
 Institution:                
 Anschrift:                
                 
 Telefon:                
 E-Mail:                
    
 Angaben zur Person:  
    
  Frau  Herr     
 Nachname:         Anschrift:        
 Vorname:                 
 Geburtsdatum:         Telefon:        
 Nationalität:         E-Mail:        
    
 Angaben zur Familiensituation:  
    
 Familienstand:         Eltern:  
 seit:                 
           
 Kinder (Anzahl / Alter):    im selben Haushalt lebend  
          regelmäßiger Kontakt  
          sporadischer Kontakt  
          kein Kontakt  
           
         Geschwister:  
  im selben Haushalt lebend          
  regelmäßiger Kontakt          
  sporadischer Kontakt    im selben Haushalt lebend  
  kein Kontakt    regelmäßiger Kontakt  
     sporadischer Kontakt  
     kein Kontakt  
    
 Angaben zur finanziellen Situation:  
    
 Einkommensart:   Schulden:  
                
                
  unbekannt    unbekannt  
    
 Soziale Kontakte:  
    
                
                
                
          unbekannt

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
36 
 
 Angaben zur Wohnsituation:  
    
 Wohnverhältnisse:    Eigentum  
          zur Miete  
          sonstiges:        
  unbekannt    unbekannt  
    
 Angaben zur beruflichen Situation:  
    
 Beschäftigung:   Berufsausbildung:  
 als:         zur/zum:        
 seit:          mit Abschluss  
 bis:          ohne Abschluss  
  arbeitsuchend    unbekannt  
  erwerbsgemindert / -unfähig     
  Rentner/in   Studium:  
  unbekannt   zur/zum:        
     mit Abschluss  
 Schulabschluss:          ohne Abschluss  
  ohne Schulabschluss    unbekannt  
  unbekannt     
    
 Medizinische Daten:  
    
 Psychiatrische Diagnose/n:   Aktuelle Medikation:  
 1.                
  Jahr d. Ersterkrankung:                
 2.                
  Jahr d. Ersterkrankung:          unbekannt  
 3.           
  Jahr d. Ersterkrankung:         Allgemeinmedizinische Diagnose/n:  
  unbekannt          
           
 Suchterkrankung:          
 1.                
  Konsum seit:          unbekannt  
  Abstinenz seit:           
 2.         Traumatische Lebenserfahrungen:  
  Konsum seit:                
  Abstinenz seit:                
 3.                
  Konsum seit:                
  Abstinenz seit:                
     unbekannt  
  Co-Abhängigkeit

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
37 
 
 Bisherige psychiatrische Behandlungen:  
    
 Stationäre Behandlungen:   Teilstationäre Behandlung en:  
                
                
                
                
                
  unbekannt    unbekannt  
    
 Psychische Erkrankungen in der Familie:  
    
 Familienangehörige/r:   Art der Erkrankung:  
                
                
                
  unbekannt    unbekannt  
    
 Behandelnde/r Hausarzt/-ärztin: Behandelnde/r Facharzt/-ärztin:  
    
  ja  nein  unbekannt    ja  nein  unbekannt  
 Name:         Name:        
 Anschrift:         Anschrift:        
                  
 Telefon:         Telefon:        
 E-Mail:         E-Mail:        
 In Behandlung seit:         In Behandlung seit:        
 Behandlung unterbrochen seit:         Behandlung unterbrochen seit:        
    
 Behandelnde/r Psychotherapeut/in:  
    
  ja  nein  unbekannt     
 Name:         In Behandlung seit:        
 Anschrift:         Behandlung unterbrochen seit:        
          Behandlung beendet seit:        
 Telefon:           
 E-Mail:           
    
 Rechtliche Betreuung:  
    
  ja  nein  unbekannt    beantragt / angeregt am:        
 Name:         Aktenzeichen:         
          Betreuungsumfang:  
 Betreuungsverein:                
 Anschrift:                
                 
 Telefon:         Betreuung seit:        
 E-Mail:         Betreuung beendet seit:

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
38 
 
 Bezugsperson/en:  
    
  ja  nein  unbekannt     
 Name:         Name:        
 Anschrift:         Anschrift:        
                  
 Telefon:         Telefon:        
 E-Mail:         E-Mail:        
 Beziehung:         Beziehung:        
   
 Schwerbehinderung: Pflegestufe:  
    
  ja  nein  unbekannt    ja  nein  unbekannt  
  beantragt am:          beantragt am:        
      
 GdB:          Pflegestufe I  
 Merkzeichen:          Pflegestufe II  
     Pflegestufe III  
    
 Involvierte Fachkräfte: Betreuungserschwernisse:  
    
                
                
                
                
                
    
 Sonstige Daten / Bemerkungen:  
    
          Migrationshintergrund  
                
                
                
          Kriminalität / Straffälligkeit  
                
                
                
          Bewährungshelfer/in:

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
39 
 
 Anamnesebogen Kinder und Jugendliche   
   
    Datum:         
    Sachbearbeiter:         
      
 Kontaktaufnahme durch:  
    
 Name:         Grund der Kontaktaufnahme:  
 Institution:                
 Anschrift:                
                 
 Telefon:                
 E-Mail:                
    
 Angaben zur Person:  
    
 Nachname:         Anschrift:        
 Vorname:                 
 Geburtsdatum:         Telefon:        
 Nationalität:         E-Mail:        
    
 Angaben zu den Eltern:  
    
  Frau  Herr    Frau  Herr  
 Nachname:         Nachname:        
 Vorname:         Vorname:        
 Geburtsdatum:         Geburtsdatum:        
 Nationalität:         Nationalität:        
 Anschrift:         Anschrift:        
                  
 Telefon:         Telefon:        
 E-Mail:         E-Mail:        
 Sorgerechtsregelung:   Sorgerechtsregelung:  
                
  im selben Haushalt lebend    im selben Haushalt lebend  
  regelmäßiger Kontakt    regelmäßiger Kontakt  
  sporadischer Kontakt    sporadischer Kontakt  
  kein Kontakt    kein Kontakt  
      
 Angaben zur beruflichen Situation:   Angaben zur b eruflichen Situation:  
 Beschäftigung als:   Beschäftigung als:  
                
 seit:       bis:         seit:       bis:        
 Schulabschluss:         Schulabschluss:        
 Berufsausbildung / Studium zur/zum:   Berufsausbil dung / Studium zur/zum:  
                
  mit Abschluss    mit Abschluss  
  ohne Abschluss    ohne Abschluss  
  unbekannt    unbekannt

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
40 
 
 Angaben zur finanziellen Situation der Familie:  
    
 Einkommensart:   Schulden:  
                
                
  unbekannt    unbekannt  
    
 Angaben zu den Sorgeberechtigten:  
    
  Frau  Herr    Frau  Herr  
 Nachname:         Nachname:        
 Vorname:         Vorname:        
 Geburtsdatum:         Geburtsdatum:        
 Nationalität:         Nationalität:        
 Anschrift:         Anschrift:        
                  
 Telefon:         Telefon:        
 E-Mail:         E-Mail:        
 Sorgerechtsregelung:   Sorgerechtsregelung:  
                
  im selben Haushalt lebend    im selben Haushalt lebend  
  regelmäßiger Kontakt    regelmäßiger Kontakt  
  sporadischer Kontakt    sporadischer Kontakt  
  kein Kontakt    kein Kontakt  
    
 Geschwister:  
    
          im selben Haushalt lebend  
          regelmäßiger Kontakt  
          sporadischer Kontakt  
          kein Kontakt  
           
    
 Institutioneller Bezugsrahmen:  
    
 Kindergarten:   Schule:  
                
 seit:       bis:         seit:       bis:        
 Schule:   Verein:  
                
 seit:       bis:         seit:       bis:        
 Schule:   Verein:  
                
 seit:       bis:         seit:       bis:

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
41 
 
 Bisherige Maßnahmen:  
    
                
                
                
                
                
                
                
                
                
                
                
                
                
    
 Involvierte Fachdienste: Betreuungserschwernisse:  
    
                
                
                
                
                
                
                
                
                
                
                
                
    
 Medizinische Daten:  
    
 Psychiatrische Diagnose/n:   Aktuelle Medikation:  
 1.                
  Jahr d. Ersterkrankung:                
 2.                
  Jahr d. Ersterkrankung:          unbekannt  
 3.           
  Jahr d. Ersterkrankung:         Allgemeinmedizinische Diagnose/n:  
  unbekannt          
           
 Suchterkrankung:          
 1.          unbekannt  
  Konsum seit:           
  Abstinenz seit:         Traumatische Lebenserfahrungen:  
 2.                
  Konsum seit:                
  Abstinenz seit:                
     unbekannt

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
42 
 
 Behandelnde/r Haus-/Kinderarzt/-ärztin: Behandelnde/r Facharzt/-ärztin:  
    
  ja  nein  unbekannt    ja  nein  unbekannt  
 Name:         Name:        
 Anschrift:         Anschrift:        
                  
 Telefon:         Telefon:        
 E-Mail:         E-Mail:        
 In Behandlung seit:         In Behandlung seit:        
 Behandlung unterbrochen seit:         Behandlung unterbrochen seit:        
    
 Behandelnde/r Psychotherapeut/in:  
    
  ja  nein  unbekannt     
 Name:         In Behandlung seit:        
 Anschrift:         Behandlung unterbrochen seit:        
          Behandlung beendet seit:        
 Telefon:           
 E-Mail:           
    
 Bisherige psychiatrische Behandlungen:  
    
 Stationäre Behandlungen:   Teilstationäre Behandlung en:  
                
                
                
                
                
  unbekannt    unbekannt  
    
 Psychische Erkrankungen in der Familie:  
    
 Familienangehörige/r:   Art der Erkrankung:  
                
                
                
    
 Sonstige Daten / Bemerkungen:  
    
          Migrationshintergrund  
                
                
                
          Kriminalität / Straffälligkeit

Sozialpsychiatrischer Dienst – Handlungsleitlinien 
43 
 
Fragenkatalog zur Abschätzung der Suizidalität 
 
Je mehr Fragen im Sinne der angegeben Antwort beantwortet werden, umso höher muss das  
Suizidrisiko eingeschätzt werden. 
Wenn noch keine Vertrauensbeziehung zu dem Klienten besteht, empfiehlt es sich, mit der  
10. Frage zu beginnen. 
 
1. Haben Sie in letzter Zeit daran denken müssen, s ich das Leben zu nehmen?  ja 
2. Häufig?  ja 
3. Haben Sie auch daran denken müssen, ohne es zu wollen?  
Haben sich Selbstmordgedanken aufgedrängt? 
 ja 
4. Haben Sie konkrete Ideen, wie Sie es machen würd en?  ja 
5. Haben Sie Vorbereitungen getroffen?  ja 
6. Haben Sie schon zu jemandem über Ihre Selbstmord absicht gesprochen?  ja 
7. Haben Sie einmal einen Selbstmordversuch unterno mmen?  ja 
8. Hat sich in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis schon 
jemand das Leben genommen? 
 ja 
9. Halten Sie Ihre Situation für aussichts- und hof fnungslos?  ja 
10.  Fällt es Ihnen schwer, an etwas anderes als Ihre Probleme zu denken?  ja 
11.  Haben Sie in letzter Zeit weniger Kontakte zu Ihren Verwandten, Bekannten  
und Freunden? 
 ja 
 
12.  Haben Sie noch Interesse daran, was in Ihrem Beruf und in Ihrer Umgebung  
vorgeht? Interessieren Sie noch Ihre Hobbys? 
 nein  
13.  Haben Sie jemanden, mit dem Sie offen und vertraulich über Ihre Probleme 
sprechen können? 
 nein  
14.  Wohnen Sie zusammen mit Familienmitgliedern oder Bekannten?  nein  
15.  Fühlen Sie sich unter starken familiären oder beruflichen Verpflichtungen  
stehend? 
 nein  
16.  Fühlen Sie sich einer religiösen bzw. weltanschaulichen Gemeinschaft  
verwurzelt? 
 
 
nein  
 Anzahl entsprechend beantworteter Fragen:     
 Endzahl (max. 16):     
 
 
(vgl. Finzen, Asmus (1990). Suizidprophylaxe bei ps ychischen Störungen. Leitlinien für den thera- 
peutischen Alltag. 2. Auflage. Bonn.)

Beratungsverlauf (2)

18.04.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0214/2012
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37