0692/2018
"Umbau von zwei öffentlichen Platzflächen zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion (Festwiese Eil und Leidenhausener Platz); Bedarfsfeststellungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 BDP Stadt_
3842 Zeichen
14 143 61 Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz Eil zu multifunktionalen Frei räumen mit Retentionsfunktion; Städtebauförderprojekt in Kooperation mit den Stadt entwässerungsbetrieben, 61, 66 und 67. Festwiese Eil, Leidenhausener Platz und Pfarrer-Oermann-Platz hier: Bedarfsprüfung externe Planungsleistungen RPA-Nr.: BD 2017/1231 ' Kosten eingereicht: 165.000,- € netto Kosten bestätigt (gerundet): 166.432,-€ netto Sehr geehrte Damen und Herren, am 9.10.2017 reichen Sie die Bedarfsprüfung für externe Planungsleistungen für die o.g. Maßnahme ein. Sie beabsichtigen in der Bezirksvertretung Porz und im Stadtentwicklungs ausschuss einen entsprechenden Bedarfsfeststellungsbeschluss einzuholen. Für die Maß nahme wollen sie außerdem Städtebaufördermittel beantragen. Die Maßnahme soll in Kooperation mit den Stadtentwässerungsbetrieben, 61, 66 und 67 erfolgen. Diese kooperative Projektbearbeitung erfordert eine besonders klare und eindeuti ge Regelung der Zuständigkeiten und der Schnittstellen. Ich gehe davon aus, dass Sie dafür die federführende Projektleitung haben. Die beteiligten Dienststellen sind nach Ihrer Auskunft mangels aktueller personeller Res sourcen nicht in der Lage die erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen. Aufgrund der zeitlichen Bindefrist zur Abwicklung der Städtebaufördermaßnahme sei eine zeitnahe Um setzung aberzwingend. Den Bedarf für die vorgesehenen externen Leistungen erkenne ich in einer Höhe von 166.432,-€ netto an. Bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen sind jedoch folgende Punkte aufgefallen: Auf welcher Grundlage die jeweils anrechenbaren Kosten geschätzt wurden, ist nicht ersicht lich und wurde von Ihnen auch nicht weiter erläutert. Bei der Teilmaßnahme Leidenhausener Platz schätzen Sie die anrechenbaren Kosten für die Platzfläche von 380 m2 auf rund 200.000,- € netto. Dies entspricht rund 526,- € netto pro Quadratmeter. Dieser Wert erscheint überdurchschnittlich hoch und sollte im weiteren Pla nungsverlauf kritisch auf Einsparpotential überprüft werden. Ob im Zusammenhang mit der Maßnahme weitere externe Planungs- oder Gutachterleistun gen (z.B. Bodengutachter, SiGeKo, Regieleistungen-für eventuelle Bürgerbeiteiligung etc.) notwendig sind, ist nicht ersichtlich, aber dennoch wahrscheinlich. Stadt Köln _J\j\_ Eingang Q o ^ 01.2018 Herr Himmelsbach 28666 j -E iS - f . i 61/Stadtplanungsamt 1 2 Anlage 4 - 2 - Die Überprüfung der Honorarvorausberechnung führte zu kleineren Korrekturen (siehe Blau eintragungen in den Unterlagen). Für die Umgestaltung von Leidenhausener Platz und Pfarrer-Oermann-Platz beabsichtigen Sie jeweils die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 3 im Leistungsbild Freiraumplanung und die LPH 5 bis 9 im Leistungsbild Verkehrsplanung nach HOAI zu beauftragen. Nach § 38 HOAI 2013 Absatz 2 sind die Kosten für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen für Grundleistungen bei Freianlagen jedoch nicht anrechenbar - mit Ausnahme der Kosten für die Oberflächenbefestigung (Beläge). Ober- und Unterbau sind folglich grundsätzlich über das Leistungsbild Verkehrsanlagen abzurechnen und die Beläge und die Ausstattung über das Leistungsbild Freianlagen (in sämtlichen beauftragten Leistungsphasen). Für die endgültige Honorarermittlung sind nach Vorliegen der genehmigten Kostenberech nung den jeweiligen Leistungsbildern die anteiligen anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenberechnung zu Grunde zu legen Das Vergabeverfahren für die externen Planungsleistungen ist in Übereinstimmung mit der Kölner Vergabe Ordnung (KVO) zu wählen. Um möglichst frühzeitig Kostenrisiken durch eventuelle Belastungen im Untergrund zu identi fizieren bzw. auszuschließen, sollten entsprechende Boden- und Baugrunduntersuchungen noch rechtzeitig vor Erstellung einer Kostenberechnung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2
1358 Zeichen
Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 24.02.2017 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 öffentlich 10 Allgemeine Vorlagen 10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten U m- setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel- Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 2901/2015 Beschluss: Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte- grierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti- gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein- zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu. Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg- baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung. Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € für Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes. Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. $QODJH
Beschlussvorlage Rat
16619 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
613 hüls ma
Vorlagen-Nummer
0692/2018
Freigabedatum
20.04.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umbau von zwei öffentlichen
Platzflächen zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion (Festwiese Eil und
Leidenhausener Platz)" in Köln-Porz-Eil aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln"
(Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil) in Kooperation mit den
Stadtentwässerungsbetrieben
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung der externen Planungsleistungen inkl.
Umsetzung eines Workshops
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat
1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Umbau von zwei öffentlichen Platzflächen
zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion (Festwiese Eil und Leidenhausener
Platz)" in Köln-Porz-Eil fest. Die Kosten für das Verfahren werden auf etwa 131.000 € netto (ca.
149.000 € brutto, Planungskosten ohne Ausbaukosten) geschätzt;
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Umbau von zwei öffentlichen Platzflächen zu multi-
funktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion (Festwiese Eil, Leidenhausener Platz)" in Köln-
Porz-Eil (Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil);
3. beschließt, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 3 (Antragsgrundlage), der Leistungsphasen
5 bis 6 sowie nach Bewilligung die Phasen 7, 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungs-
team, bestehend aus Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und Tief-
bauingenieurwesen, zu vergeben;
4. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durchführung eines öf-
fentlichen Workshops;
5. beschließt zur Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 149.000 € brutto die außerplanmä-
ßige Bereitstellung von Finanzmitteln gemäß § 83 Abs. 2 GO NW auf der neu einzurichtenden Fi-
nanzstelle 1502-0902-7-1011, Starke Veedel, Freiräume mit Retentionsfunktion Porz, im Haus-
haltsjahr 2018. Die Deckung erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Finanzstelle
1502-0902-0-1200, Städtebauförderung.
Alternative: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018
Finanzausschuss 30.04.2018
Rat 03.05.2018
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 149.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 104.300 € 70 %
126.600 € 85 %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
1. Anlass und Ziel
In der Sitzung am 12.11.2015 hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, vorbereitende Arbeiten zur Um-
setzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel – Starkes Köln" auszuführen (s. Anlage
2). Am 20.12.2016 beschloss der Rat die Erarbeitung der Einzel-ISEKs (integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzepte) sowie die Anerkennung des Bedarfes für die Einzelmaßnahmen (s. Anlage 3).
Im Integrierten Handlungskonzept ist die Maßnahme 2.11.4 "Multifunktionale Freiräume", die die Um-
gestaltung des Leidenhausener Platzes in Porz vorsieht, aufgeführt. Aufgrund der Gegebenheiten
und aktuellen Entwicklungen vor Ort stellte sich bei der weiteren Bearbeitung heraus, dass die Ge-
staltung von zwei Plätzen entlang der Frankfurter Straße sinnvoll ist. Ein entsprechender Beschluss
der BV Porz liegt vor (Sitzung am 28.03.2017 unter TOP 6.17) (AN/0451/2017). In dem vorgenannten
Beschluss führt die Bezirksvertretung Porz zudem den Pfarrer-Oermann-Platz auf. Grundsätzlich
schließt sich die Verwaltung der Auffassung der Bezirksvertretung Porz an, dass der Pfarrer-
Oermann-Platz über ein erhebliches Umgestaltungspotential verfügt. Daher beabsichtigte die Verwal-
tung, die Umgestaltung dieses Platzes in die hier zur Beratung vorgelegte Planungsaufgabe aufzu-
nehmen. Dieser Ansatz ist auch noch in den Anlagen 1, 4 und 5 dieser Vorlage zu entnehmen. Nach
intensiver Prüfung der Rahmenbedingungen, hier insbesondere der zeitlichen Vorgaben für die An-
tragstellung von Förderanträgen zur Erlangung von EFRE-Mitteln zwingend im Herbst diesen Jahres
und der Komplexität der Planungsaufgabe am Pfarrer-Oermann-Platz beabsichtigt die Verwaltung,
die Planungen für den Pfarrer-Oermann-Platz zeitlich zurückzustellen und einen Förderantrag erst im
Herbst 2019 einzureichen. Dies erscheint im Hinblick auf die vielfältigen Nutzungsansprüche gerade
auf diesem Platz zur Erlangung einer konsensualen Planung eine angemessene Vorgehenswise.
3
Da das Projekt dem in Prioritätsachse 4 "Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/Prävention"
spezifischen OP-EFRE-Ziel 11 "Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Grup-
pen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft" und insbesondere der Maßnahme 2 "Verbesserung
des Öffentlichen Raums/Wohnumfelds" in vollem Umfang entspricht und einen wesentlichen Beitrag
zur Erreichung dieser Zielsetzung leistet, wird eine Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds
für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" des Landes
NRW angestrebt. Die Maßnahme soll als Bestandteil des Programms Starke Veedel – Starkes Köln
umgesetzt werden. Anlass für die Beschlusslage ist die Forschungsstudie Multifunktionale urbane
Retentionsräume: von der Idee zur Realisierung (MURIEL) der StEB in Kooperation mit dem Stadt-
planungsamt. Das Projekt wurde durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert.
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Starke Veedel – Starkes Köln soll im Herbst 2018
ein Förderantrag für die Maßnahme 2.11.4 "Umbau von drei öffentlichen Platzflächen zu multifunktio-
nalen Freiräumen mit Retentionsfunktion (Festwiese Eil, Leidenhausener Platz)" in Köln-Porz-Eil ge-
stellt werden.
Vor dem Hintergrund eines stetig zunehmenden Risikos der Überflutung durch Starkregenereignisse,
sind innovative Konzepte im Umgang mit dem öffentlichen Raum gefragt. Ziel ist es, die Lebensbe-
dingungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Qualität des öffentlichen Stadtraums zu verbessern
und gleichzeitig Risikominderung bei Starkregenereignissen zu betreiben. Hierzu sollen in Köln erst-
malig multifunktionale Platzflächen und Freiräume entstehen, die die verschiedenen funktionalen An-
forderungen aus dem Handlungsfeld Klimawandelfolgenanpassung sowie qualitative Ansprüche an
eine hochwertige Lebensumgebung vereinigen. Dazu werden in Porz-Eil zwei öffentliche Platzflächen
umgestaltet. Die Festwiese Eil wird zu einem öffentlichen Park umgebaut, der durch eine differenzier-
te Höhengestaltung die Funktionen Festplatz, öffentlicher Park sowie eine Starkregenretentionsfläche
umsetzt. Der Leidenhausener Platz wird zu einem Quartierplatz mit städtischem Charakter ausge-
baut. Die Stadtplätze werden mit multifunktionalen Gestaltungselementen versehen, wie z.B. was-
seraufnahmefähige Sitzmöbel und staufähige Hochplateaus. Weitere Informationen zu den inhaltli-
chen Zielsetzungen und Anlässen können der Anlage 1 entnommen werden.
2. Projektorganisation und Durchführung des Verfahrens
Besonderheit dieses Projektes ist es, dass im Rahmen einer wassersensiblen Stadtgestaltung die
Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) die Maßnahmen durchführen. Um das Projekt durch
Städtebaufördermittel finanziell zu unterstützen und eigene Ressourcen zu schonen, ist die Rückstel-
lung der Mittel im städtischen Haushalt erforderlich. Hintergrund ist, das nur die Stadt berechtigt ist,
Fördermittel zu empfangen. Im Zuge der weiteren Planung wird ein Kostenregelungsvertrag zwischen
der Stadt und den Stadtentwässerungsbetrieben geschlossen, der einen Mittelabfluss zur Refinanzie-
rung regelt. Ziel ist es, dass die Maßnahme von den Stadtentwässerungsbetrieben durchgeführt und
getragen wird. Um die notwendige Städtebauförderung zu erhalten, ist die Stadt als mittelbeantra-
gende Stelle verantwortlich für die Akquisition und Abwicklung des Verfahrens. Diese Aufgabentei-
lung basiert auf einem bestehenden Verhältnis zwischen Stadt und StEB, z.B. in Form von Durchfüh-
rung von Kanalbaumaßnahmen, Straßen- und Grünflächenanpassungen. Die in diesem Zusammen-
hang getroffenen Abstimmungen hinsichtlich der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen werden
eingehalten.
Grundlage für die inhaltliche und organisatorische Aufgabenteilung sind die Leistungsbilder der Ver-
ordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung vom 10.
Juli 2013.
4
Die Aufgaben zur Durchführung der Verfahren sind wie folgt aufgeteilt:
Baumaßnahme:
Festwiese Eil
(Los 1)
Baumaßnahme:
Leidenhausener
Platz
(Los 2)
Stadtentwässe-
rungsbetriebe
Vergabe, Beauftra-
gung und Durchfüh-
rung der Platzgestal-
tungsmaßnahmen vor
dem Hintergrund der
wasserwirtschaftlichen
Zusatzfunktionen
Vergabe, Beauftra-
gung und Durchfüh-
rung der Platzgestal-
tungsmaßnahmen vor
dem Hintergrund der
wasserwirtschaftlichen
Zusatzfunktionen
Stadtplanungs-
amt
Gestalterische Ober-
leitung (Leistungspha-
sen
1 - 3 im Leistungsbild
Freianlagen)
Gestalterische Ober-
leitung (Leistungspha-
sen
1 - 3 im Leistungsbild
Freianlagen)
Amt für Land-
schafts-pflege
und Grünflä-
chen
Gestalterische und
technische Oberlei-
tung (Leistungspha-
sen
1 - 3, 5 - 9 im Leis-
tungsbild Freianlagen)
Gestalterische Ober-
leitung (Leistungspha-
sen
1 - 3 im Leistungsbild
Freianlagen)
Amt für Stra-
ßen und Ver-
kehrs-technik
Technische Oberlei-
tung im Rahmen der
Ausführungsplanung
(Leistungsphasen
5 - 9 im Leistungsbild
Verkehrsanlagen)
Amt für Stadt-
entwicklung
und Statistik
Durchführung des
Verfahrens im Rah-
men der Städte-
bauförderung
Durchführung des
Verfahrens im Rah-
men der Städte-
bauförderung
Zusätzliche Leistungen (Überflutungsbetrachtung, Nachtragsbearbeitung etc.) werden von den
Fachämtern im Einzelfall betreut und beauftragt.
Ziel des Bedarfsfeststellungsbeschlusses ist es, die Refinanzierung der durch die StEB erbrachten
Kosten zu gewährleisten, da ausschließlich die Stadt berechtigt ist, Fördermittel zu erhalten.
Es ist vorgesehen, interdisziplinäre Planungsteams aus Fachplanerinnen oder Fachplanern aus den
Bereichen Freiraumplanung, Tiefbauingenieurwesen und Wasserwirtschaft zu bilden. Diese Teams
sollen im Dialog mit der Öffentlichkeit Konzepte für die Plätze entwickeln. Aufgrund der inhaltlichen
Anforderungen sind die zwei Platzgestaltungsmaßnahmen zu zwei Losen (Aufträgen) zusammenge-
fasst worden (vgl. Anlage 1). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, beide Maßnahmen einem Auf-
tragnehmer, im Falle einer besonderen Geeignetheit, zuzuteilen.
3. Beteiligung der Stadtgesellschaft während der Leistungsphasen 1 - 3 und Zeitplan
Nach Beauftragung der Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und Entwurfs-
planung ist für Mitte Mai 2018 eine Öffentlichkeitsveranstaltung geplant. Die Grundideen und Zielset-
5
zungen der zwei Plätze sollen den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und an Thementischen disku-
tiert werden. Die Bürger haben die Möglichkeit, eigene Vorschläge einzubringen. Die Ergebnisse flie-
ßen in die Entwurfserarbeitung ein. Über die Ergebnisse der Konzepte berät die Bezirksvertretung 7
(Porz) im Rahmen der Planungsbeschlüsse zur Ausarbeitung der Gestaltungskonzepte vrsl. Anfang
September 2018.
Auf dieser Grundlage (Entwurfsplanung Leistungsphase 3) soll im Herbst 2018 der Förderantrag ein-
gereicht werden.
4. Kosten des Verfahrens
Der Aufwand für die Durchführung der Maßnahmen wird ohne Ausbaukosten auf etwa 125.000 € net-
to (149.000 € brutto) geschätzt. Dieser wird mit EFRE- sowie Städtebaufördermitteln in Höhe von 85
% bezuschusst. Die Refinanzierung der städtischen Planungskosten aus dem Städtebauförderungs-
budget steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung des Einzel-ISEKs für den Sozialraum Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil sowie der Bewilligung der Gesamtmaßnahme mit derzeit kalku-
lierten Gesamtkosten von rund 1,1. Mio. € brutto für alle zwei Plätze. Der Förderanteil beträgt 70 %.
Durch eine Kofinanzierung mit EFRE-Mitteln ist es grundsätzlich möglich, den Förderanteil auf 85 %
zu heben. Die Anerkennung für einen EFRE-Förderzugang der zwei Maßnahmen liegt noch nicht vor.
Die Kosten schlüsseln sich wie folgt auf (netto):
Baumaßnahme:
Festwiese Eil
(Los 1)
Baumaßnahme:
Leidenhausener
Platz
(Los 2)
Summe (Los 1 und
2)
Planungskosten
Mittelabfluss
LPH 1-3 in 2018
95.000 €
26.390 €
30.000 €
10.718 €
125.000 €
37.108 €
Baukosten
600.000 €
200.000 €
800.000 €
Der voraussichtliche Mittelbedarf für die Durchführung der Leistungsphasen 1 - 9 beläuft sich auf
125.000 € (netto) und 149.000 € (brutto). Die Leistungsphasen 1 - 3 (Volumen 37.108 € netto) sollen
im Jahre 2018 zum Abschluss kommen. Die vorgenannten, zur Umsetzung der Maßnahme erforderli-
chen Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung,
Finanzstelle 1502-0902-7-1011, Starke Veedel, Freiräume mit Retentionsfunktion Porz bereitgestellt.
Insgesamt sind im Haushaltsplan 2018 inklusive mittelfristiger Finanzplanung unter der Finanzstelle
1502-0902-7-1010 Starke Veedel – Leidenhausener Platz 1,5 Mio. € veranschlagt. Die Mittel verteilen
sich mit jeweils 750.000 € auf die Jahre 2020 und 2021 und sind in der Haushaltsplanaufstellung
2019 ff auf die Finanzstelle 1502-0902-7-1011, Starke Veedel, Freiräume mit Retentionsfunktion Porz
umzuschichten.
Auf der Grundlage eines grundsätzlich anerkannten integrierten Handlungskonzepts werden die darin
aufgeführten Maßnahmen sukzessive zur Bewilligung angemeldet. Die Leistungsphasen 1 -3 HOAI
(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind unabdingbare Voraussetzung für die An-
tragstellung auf Städtebaufördermittel.
Die Leistungsphasen 5 - 6 HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der
Vergabe) können förderunschädlich bereits vor einer Bewilligung beauftragt und durchgeführt werden.
Die folgenden Leistungsphasen 7 - 9 HOAI können förderunschädlich erst nach erfolgter Bewilligung
oder einem durch den Zuschussgeber formal erklärten förderunschädlichen Beginn vergeben werden.
Die Refinanzierung der förderunschädlich vergebenen Planungsleistungen erfolgt mit der Bewilligung
6
der Maßnahme.
Da zwischen Antragstellung und angestrebter Bewilligung einer Maßnahme regelmäßig 9 - 12 Monate
liegen, sichert die frühzeitige Beauftragung der Leistungsphasen 4 - 6 HOAI den fristgerechten Mittel-
abfluss nach Bewilligung. Andernfalls könnten die Planungsleistungen erst nach der Bewilligung aus-
geführt werden und würden eine erhebliche zeitliche Verzögerung in der Realisierung der Maßnahme
bedingen. Dies hätte eine Bildung von Förderresten zur Folge, deren Inanspruchnahme in Folgejah-
ren nicht gesichert ist. Zudem würde in der zeitlich immer begrenzten Bewilligung ein Zeitraum von
bis zu 12 Monaten ungenutzt verstreichen und der Durchführungszeitraum der Maßnahme um diese
Frist tatsächlich verkürzt.
Um das Zeitfenster zwischen Förderantragstellung und Entscheidung über die Bewilligung des För-
derantrags zu überbrücken, können sich die Stadtentwässerungsbetriebe Köln grundsätzlich vorstel-
len, die Leistungsphasen 5 - 6 vorzufinanzieren und diesbezüglich auch das finanzielle Risiko für eine
Beauftragung und Durchführung zu tragen. Die StEB Köln werden vor einer Vergabe der Leistungs-
phasen 5 - 6 in Abstimmung mit der Stadt Köln die Erfolgsaussichten der Förderantragstellung noch-
mals bewerten.
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 beigefügt.
Anlagen
Anlage 1 Leistungsbeschreibung
Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016
Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 5 Bedarfsanerkennung der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB)
Anlage 3
3567 Zeichen
Geschäftsführung
Rat
Frau Kramp
Telefon: (0221) 221-22061
Fax : (0221) 221-26570
E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017
Auszug
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016
öffentlich
10 Allgemeine Vorlagen
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 -
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
$QODJH
Höhenberg und Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel -
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen.
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 BDP SteB_
1682 Zeichen
VD_O133 | Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen ohne Wertgrenze
Ð;:?i:'#iå¡;:räH'
Bedarfsprüfung für frei berufl iche Leistungen ohne Wertg renze
Abteilung
TP-13
Datum
17.1Q.2017
Auskunft erteilt Herr / Frau
Heintz
Telefon
22146
Projekt / Vorhaben und Leistungsgegenstand:
Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freifäumen mit
Retentionsfunktion (siehe Anlagen 1 -5)
Begründung für die externe Vergabe:
Es wird eine AG gesucht, die die landschaftsplanerischen, straßenplanerischen, städtebaulichen und
wasserwirtschaftlichen Anforderungen abdeckt und organ isatorisch zusam menführt.
Voraussichtliche Kosten ohne MwSt / netto:
165.000 EUR
Kostenstelle/Auftrag
440?ßo
Finanzieru
jaKne¡n
ng gesichert
E =t Zustimmung des Vorstandes ist erfolgt, s. Anlage
! Einzelvergabe (*) E Auswahl aus Pool (**)
I Angebotseinholung - folgende Büros i Anbieter werden vorgeschlagen
siehe Anlage 5
n Te¡lnahrnewettbewerb n Öffentliche Ausschreibung E VOF Verfahren
E Beauftragung aus Rahmenvertrag
(*) Einzelvergabe:
! f',lur das nachfolgende Büro kommt für die Beauftragung in Frage
Name Büro, Begründung
("") Auswahl aus Pool (Begriffsdefinition siehe AA_0199):
! Aufgrund der gleichmäßigen Berücksichtigung leistungsfähiger Büros wird mit beiliegendem
Nachweis das folgende Büro beauftragt.
Name Büro, Nachweis
/1
Prüfung Vergabe und vorgesehener Arbeitsauftrag (Vertragsinhalte nach AA_0199 Kap.3.2)
Mitzeichnung lR:
2,1a.41
I
t'%
47.,t0.201V
Datum / Unterschrift ProjektleiterDatu m / U ntersch rift Entscheiálngstrager
ab 10.000 € Abteilungsleiter
ab 20.000 € Hauptabteilungsleiter
ab 65.000 €Vorstand
Stand: 04.07.2016 Version: 6.1 l1/2
Anlage 5
Anlage 1 Leistungsbeschreibung
31721 Zeichen
in Kooperation mit: Köln, 04.10.2017 Leistungsbeschreibung zum Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion 1 Veranlassung Die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass von lokalen Überflutungen in bebauten Gebieten ein erhebliches Schadenspotenzial ausgeht. Vor dem Hi n- tergrund des Klimawandels sowie des Siedlungsdrucks auf Großstädte ist auch in Köln mit einer Zunahme des Überflutungsrisikos zu rechnen. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) und die Stadt Köln haben diesen Hand- lungsbedarf frühzeitig erkannt und 2014 einen Handlungskatalog Starkregen erarbeitet, der ver- schiedene Maßnahmen enthält und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Im März 2017 haben StEB und Stadt Köln den Leitfaden für eine wassersensible Stadt - und Freiraumgestaltung in Köln veröffentlicht, der zahlreiche Vorschläge enthält, um die Problematik der Überflutungs ge- fährdung im urbanen Raum zu entschärfen. Als eine wirkungsvolle Maßnahme w erden multifunktionale Retentionsflächen vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um öffentliche Flächen, die ihren Hauptzweck z. B. als Verkehrs - oder Grünflächen erfüllen und im F all eines seltenen Starkregenereignisses als Retentionsräume di e- nen und somit eine Überflutung von Gebäuden verhindern sollen. Der Umbau zu multifunktiona- len Flächen bietet neben der Klimafolgenanpassung (Hitze und Wasser) auch Synergieeffekte im Hinblick auf eine attraktive Stadt - und Freiraumgestaltung. Somit trägt eine multifunktionale Fl ä- chennutzung nicht nur einer öffentlichen Risikovorsorge Rechnung, sondern ist auch integraler Bestandteil einer Steigerung der öffentlichen Freiraumqualität. Strategisc hes Ziel ist es, die Au f- enthaltsqualität und die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und zeit- glich mit der begrenzten Ressource Boden nachhaltig umzugehen. Um Pilotmaßnahmen zu identifizieren, haben sich StEB und Stadt Köln von Apri l 2015 bis Juni 2017 am Forschungsprojekt Multifunktionale urbane Retentionsräume: von der Idee zur Realisie- rung (MURIEL) beteiligt. Das Projekt wurde durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert. In einer Fallstudie wurden mehrere Maßnahmen der multifunktionalen Flächennutzung für den überflutungsgefährdeten Stadtteil Porz -Eil entwickelt. Auf Seiten der Stadt Köln waren das Stadtplanungsamt, das Amt für Straßen und Verkehrstechnik und die StEB Köln in das Vor- haben eingebunden. Das am Projekt be teiligte Büro MUST Städtebau hat in einer Ideenstudie drei Maßnahmen vorgeschlagen. Den Arbeitsauftrag zur Umsetzung dieser Konzeption erteilte die Bezirksvertretung Porz mit B e- schluss vom 28.03.2017 unter TOP 6.17. Die Maßnahme soll als Bestandteil des Programms Starke Veedel – starkes Köln mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Ent- wicklung (EFRE) sowie aus dem Stadterneuerungsprogramm gefördert werden. Die Planungsleistung für die Leistungsphasen 1 bis 3 wird als 1. Stufe zusammen abgerufen und bildet die Grundlage für die Förderantragstellung. Die Förderanträge sollen bis Oktober 2018 gestellt werden. Aus der Abfrage oder der Angebotserteilung für die 1. Stufe kann kein Anspruch auf eine weitergehende Beauftragung hergeleitet werden. Eine Beauftragung der weiteren Stufen zur weitergehenden Bearbeitung ist nach Zustimmung des Rates der Stadt Köln und Sicherung der Gesamtfinanzierung vorgesehen. Über die weitergehende Beauftragung wird nach Abschluss der ersten Arbeitsstufe entschieden. Anlage 1 Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 2 von 11 2 Aufgabenstellung Der Stadtteil Eil gründet auf einem ehemaligen Rheinarm und stellt aufgrund der tief liegenden Geländeoberfläche bei Starkregenereignissen einen Gefahrenschwerpunkt dar. Auszug aus der Starkregengefahrenkarte (extremes Ereignis) mit Lage der drei Flächen Um die Überflutungsgefahr zu verringern, sollen folgende drei Flächen zu multifunktionalen urba- nen Retentionsräumen mit Aufenthaltsqualität umgebaut werden (Reihenfolge von Nord nach Süd): • Los 1: Festwiese (nordöstlich der Einmündung des Hirschgrabens in die Frankfurter Stra- ße) • Los 2a: Leidenhausener Platz (nordöstlich der Einmündung der Leidenhausener Straße in die Frankfurter Straße) • Los 2b: Pfarrer- Oermann-Platz, (zwischen der Einmündung der Ber gerstraße in die Frankfurter Straße auf der Westseite und der Schulstraße auf der Ostseite) Ziel der 1. Stufe des Arbeitsauftrags ist die Erarbeitung einer Entwurfsplanung zum Umbau der drei Flächen als multifunktionale urbane Stadtplätze mit Retentionsfunktion. Der Umbau soll s o- wohl den Anforderungen einer wassersensiblen Stadtplanung entsprechen, indem zusätzliche Kapazitäten für den Rückhalt von Niederschlagswasser bei seltenen Starkregenereignissen ge- schaffen werden, als auch die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Fläche erhöhen und einen I m- puls zur sozialen Aufwertung des Quartiers mit besonderem Entwicklungsbedarfs beisteuern. Alle drei Flächen sind derzeit untergenutzt und besitzen eine geringe Aufenthaltsqualität. Es ist beabsichtigt, das ungenutzt e Potential durch eine Steigerung der Aufenthaltsqualität zu heben, um somit das Stadtteilzentrum Porz-Eil aufzuwerten. Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 3 von 11 Los 1: Festwiese Die Festwiese (Eiler Schützenplatz) liegt auf Höhe der Einmündung des Hirschgrabens in die Frankfurter Straße und bi etet bereits heute gute Voraussetzungen für eine multifunktionale Fl ä- chennutzung. Sie dient als Naherholungsfläche – mit derzeit jedoch geringer Aufenthaltsqualität – und wird darüber hinaus von der Schützenbrüderschaft für das einmal jährlich stattfindende Schützenfest genutzt. Im Zuge des Umbaus soll die Aufenthaltsqualität deutlich erhöht werden, um die Fläche für die lokale Bevölkerung aktiv nutzbar zu machen und positive Impulse im öffent- lichen Raum zu setzen. Damit das Schützenfest auch künftig in die multifunktionale Flächennut- zung integriert werden kann, ist eine möglichst ebene Gestaltung der Geländeoberfläche erfor- derlich. Durch eine Anpassung der Bodenmodellierung mit Vertiefung um bis zu 50 cm soll eine zusätzli- che Rückhaltekapazität von mindest ens 700 m 3 für seltene Starkregenereignisse geschaffen werden. Der Zu- und Abgang zur Festwiese erfolgt aus drei Richtungen (Nord, Süd und West), wobei der westliche Zugang als breite, barrierefreie Rampe auszuformen ist. Die Zuleitung des Niederschlagswassers aus den oben genannten Richtungen stellt eine besondere Herausford e- rung dar. Die Frankfurter Straße soll in ihrer Querneigung nicht angepasst werden; die Zuleitung des Niederschlagswassers muss somit unterirdisch erfolgen. Durch die Zw ischenspeicherung des Regenwassers soll verhindert werden, dass Niederschlagswasser weiter nach Süden in die Bebauung fließt. Die Randbereiche sind aufzuwerten und in das Gesamtkonzept zu integrieren. Hierzu zählen eine Einbeziehung der Stellplatzanlage a m Hirschgraben sowie ein umgebendes, hierarchisiertes Fußwegesystem, welches ebenfalls eine innere Erschließung gewährleistet. Im Zuge der Nut- zung als Festwiese sind funktionsabhängige Anforderungen an die Fläche (Festzelt, Andienung, Feuerwehrzufahrten, Netzanschlüsse, Gründungen etc.) in die Entwurfsplanung einzubeziehen. Weitere Details sind der aus dem Forschungsvorhaben hervorgegangenen Ideenstudie zu ent- nehmen. Für die ca. 6.500 m 2 große Fläche wird derzeit mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 600.000 € netto kalkuliert. Los 2: Leidenhausener Platz und Pfarrer-Oermann-Platz Los 2a: Leidenhausener Platz Unmittelbar nördlich der Einmündung der Leidenhausener Straße in die Frankfurter Straße befin- det sich ein Quartiersplatz, der inoffiziell als Leidenhausener Platz bezeichnet wird. Östlich an- grenzend befindet sich ein gastronomischer Betrieb, der für die Belebung des Platzes eine wic h- tige Funktion übernimmt. Auch hier wird mit dem Platzumbau eine Aufwertung des öffentlichen Raumes angestrebt, von dem positive Impulse auf das Stadtteilzentrum von Eil ausstrahlen sollen. Bei der Planung sind die südlich verlaufenden Straßenzüge in ihren Dimensionen mit Schlep p- kurven zu überprüfen. Ein Teilbereich der Straßenfläche kann vermutlich dem Leidenhausener Platz zugeordnet werden. Basis für den Platzumbau ist die Ideenstudie aus dem Forschungsvorhaben MURIEL. Für den Platz wurden mehrere Varianten untersucht. Es gibt derzeit noch keine Präferenz, welche Varian- te umgesetzt werden soll. Ein Erhalt der 4 Bäume wäre jedoch wünschenswert. Durch die Maß- nahme soll die Überflutungsgefahr für die weiter nördlich gelegene Bebauung an der Frankfurter Straße entschärft werden. Im P langebiet liegt ein Verteilerbauwerk für Gas. Dieses muss bei der Planung berücksichtigt werden. Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 4 von 11 Weitere Details sind der aus dem Forschungsvorhaben hervorgegangenen Ideenstudie zu ent- nehmen. Für die ca. 380 m2 große Platzfläche sind derzeit anrechenbare K osten in Höhe von 200.000 € netto eingeplant. Los 2b: Pfarrer-Oermann-Platz Der ca. 1.200 m² umfassende Pfarrer -Oermann-Platz im Stadtteilzentrum Eil bildet eine fußläufi- ge Verbindung zwischen der Frankfurter Straße auf der Westseite (auf Höhe der Einmündu ng Bergerstraße) und der Schulstraße auf der Ostseite . Der Platz kann mit Kfz nur von der Schul- straße aus befahren werden. Süd-Östlich des Platzes befindet sich die Gemeinschaftsgrundschu- le Eil. Nord-Westlich des Platzes schließen gastronomische und handel sorientierte Nutzungen in zentraler Lage an. Im Westen, direkt gegenüberliegend, befindet sich die Kirche St. Michael. Für den Platz wurden mehrere Varianten untersucht. Eine Anfrage bei den Vertreterinnen und Vertretern der Lokalpolitik hat ergeben, dass diese eine Variante bevorzugen, bei der kein KfZ - Stellplatz wegfällt. Auch für diese Fläche soll eine multifunktionale Nutzung erreicht werden. Die Fußgängerverbin- dung zwischen Schulstraße und Frankfurter Straße soll attraktiver gestaltet werden und einen Verbindungskorridor schaffen. Die erforderlichen Abstände zu den beiden Garagen sind einzuhal- ten. Die Anpflanzung weiterer Bäume in Pflanzgruben mit erweiterten Speicherkapazitäten ist zu prüfen. Im Falle eines Starkregens fließt das überschüssi ge Niederschlagswasser über Einläufe an der Oberfläche in unterirdische Rigolen. Wenn diese gefüllt sind, wird in seltenen Fällen auch die tiefergelegte Platzfläche als zusätzlicher Retentionsraum genutzt. Weitere Details sind der aus dem Forschungsvorhaben hervorgegangenen Ideenstudie zu ent- nehmen. Für die ca. 1.200 m2 große Platzfläche wird derzeit von anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000 € netto ausgegangen. 3 Angefragte Leistungen Die Beauftragung kann für Los 1, für Los 2 oder für beide Lose erfolgen. Bitte geben Sie bei der Angebotsabgabe mit an, für welche Lose Ihre Bewerbung gilt. Los 1: Festwiese Für das Los 1 werden die folgenden Leistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 und als Option einer späteren Beauftragung die Leistungsphasen 5 bis 9 de r Objektplanung Freianlagen ang e- fragt: Leistungs tungs- phase Leistungen der Objektplanung Freianlagen Umfang der Grundleis- tungen gem. § 39 HOAI 1. Stufe 1 Grundlagenermittlung 3 % 2 Vorplanung 10 % 3 Entwurfsplanung 16 % weitere Stufen 5 Ausführungsplanung 25 % 6 Vorbereitung der Vergabe 7 % Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 5 von 11 7 Mitwirkung bei der Vergabe 3 % 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Do- kumentation 30 % 9 Objektbetreuung 2 % Es wird die Honorarzone III unten und kein Umbauzuschlag vorgeschlagen. Dies ist vom Büro im Rahmen seines Angebotes zu bestätigen oder zu korrigieren. Sofern eine Korrektur erfolgt, wird um eine kurze Erläuterung gebeten. Für das Los 1 werden die folgenden besonderen Leistungen angefragt: • Überflutungsbetrachtung (Übernahme des vorhandenen Digitalen Geländemodells, Plau- sibilisierungsprüfung und Bereinigung bei Bedarf, Aus stanzen der Gebäude aus den ALKIS-Daten, Einlesen der Regendaten, Simulation des vorhandenen Oberflächena b- flusses für die Lastfälle 30- / 50- / 100-jährliches Regenereignis, Anpassung des Modells mit sinnvollen oberirdischen bzw. unterirdischen Ableitungswegen zur oben genannten Fläche, Nachweis der Fließwege sowie Bewertung der Varianten aus wasserwirtschaftl i- cher, wasserrechtlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht) • Erarbeitung eines Fällantrags • Organisation und Durchführung einer Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung (an einem Wo- chentag nachmittags oder am frühen Abend, vorauss. Ende März 2018) einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie Protokollierung • Erarbeitung von Vorlagen für politische Gremien (Bezirksvertretung, Stadtrat und seine Ausschüsse) einschließlich Teilnahme an Sitzungen, vorauss. Juni 2018 • Leitungsabfrage, Leitungsbestandspläne und Planvereinbarung erstellen (Eine Leitungs- trägerabfrage bei der RheinEnergie AG hat bereits stattgefunden. Weitere Leitungsträger sind noch abzufragen.) • Angebotseinholung für Baugrundgutachten, Luftbildauswertung sowie Kampfmittelfreiheit im Namen und auf Rechnung der StEB sowie Betreuung der gutachterlichen Leistung • Beschaffung von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen • Zusammenstellen eines Förderantrags (voraussichtlich „Starke Veedel – starkes Köln “, EFRE und Stadterneuerungsprogramm), muss bis Oktober 2018 gestellt sein • Unterstützung des Antragstellers durch Übernahme der administrativen Bearbeitung der Förderangelegenheiten (Zwischenberichte, Kostenabrechnungen, Zusammenstellung der Unterlagen, erforderliche Zulieferung zum programmbegleitenden Controlling und zur Evaluation usw.) • Nachtragsbearbeitung • Leistungsphase 9: Überwachen der zweijährigen Entwicklungspflege Das Digitale Geländemodell im 1 x 1 m -Raster, die ALKIS -Daten und die Regendaten werden von den StEB zur Verfügung gestellt. Die Vermessungsgrundlagen liegen bereits vor. Für die einzeln aufgeführten besonderen Leistungen sind Einheitspreise abzugeben. Für den derzeit nicht absehbaren Bedarf zusätzlicher besonderer Leistungen wird um Angabe der Abrechnungssätze zur Abrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand gebeten (opti onale Leistung). Die Abrechnung setzt eine vorherige konkrete Beauftragung durch den Auftraggeber voraus. Die angegebenen Stunden dienen ausschließlich der Angebotswertung und werden nicht Bestandteil der Beauftragung: - Geschäftsführer / Inhaber 5 Std. à Euro/Std. - Senior Ingenieur o. ä. mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung 10 Std. à Euro/Std. - Junior Ingenieur o. ä. mit bis zu 5 Jahren Berufserfahrung 10 Std. à Euro/Std. Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 6 von 11 - Techniker 5 Std. à Euro/Std. - Technischer Zeichner 10 Std. à Euro/Std. - Verwaltungsangestellter 5 Std. à Euro/Std. - Sonstige Mitarbeiter 5 Std. à Euro/Std. Bitte geben Sie bei der Angebotsabgabe die Nebenkosten für Los 1 an. Los 2: Leidenhausener Platz und Pfarrer-Oermann-Platz Aufgrund der besonderen, in Kapitel 2 beschriebenen Anforderungen im Hinblick auf die Freifl ä- chen- und Verkehrsplanung sowie um ein einheitliches Konzept zu erhalten, ist für das Los 2 ein kombiniertes Leistungsbild vorgesehen. Die Leistungsphasen 1 bis 3 werden den Leistungen der Objektplanung Freianlagen zugeordnet. Für die Leistungsphasen 5 bis 9 sind die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen ei n- schlägig. Für das Los 2 ist daher eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die in der Lage ist, die entspre chen- de Projektierung vorzunehmen, indem sie die verschiedenen Anforderungen fachlich abdeckt und organisatorisch zusammenführt. Alternativ zum Modell einer Arbeitsgemeinschaft kann ein Bieter sich auch mit einem Sub-Auftragnehmer bewerben. Los 2a: Leidenhausener Platz Für das Los 2a werden die folgenden Leistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektpl a- nung Freianlagen und als Option einer späteren Beauftragung die Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung Verkehrsanlagen angefragt: Leistungs tungs- phase Leistungen der Objektplanung Freianlagen Umfang der Grundleis- tungen gem. § 39 HOAI 1. Stufe 1 Grundlagenermittlung 3 % 2 Vorplanung 10 % 3 Entwurfsplanung 16 % Leistungs tungs- phase Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen Umfang der Grundleis- tungen gem. § 47 HOAI weitere Stufen 5 Ausführungsplanung 15 % 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und D o- kumentation 15 % 9 Objektbetreuung 1 % Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 7 von 11 Es wird die Honorarzone III unten vorgeschlagen. Dies ist vom Büro im Rahmen seines Angebo- tes zu bestätigen oder zu korrigieren. Sofern eine Korrektur erfolgt, wird um eine kurze Erläut e- rung gebeten. Für das Los 2a werden die folgenden besonderen Leistungen angefragt: • Überflutungsbetrachtung (Übernahme des vorhandenen Digitalen Geländemodells, Pla u- sibilisierungsprüfung und Bereinigung bei Bedarf, Aus stanzen der Gebäude aus den ALKIS-Daten, Einlesen der Regendaten, Simulation des vorhandenen Oberflächena b- flusses für die Lastfälle 30 - / 50- / 100-jährliches Regenereignis, Anpassung des Modells mit sinnvollen oberirdischen bzw. unterirdischen Ableitungswegen zur oben genannten Fläche, Nachweis der Fließwege sowie Bewertung der Varianten aus wasserwirtschaftl i- cher, wasserrechtlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht) • Erarbeitung eines Fällantrags • Überprüfung des Straßenraums mittels Schleppkurven, Abstimmung des Bemessungs- fahrzeugs sowie Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr • Organisation und Durchführung einer Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung (an einem Wo- chentag nachmittags oder am frühen Abend vorauss. Ende März 2018) einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie Protokollierung • Erarbeitung von Vorlagen für politische Gremien (Bezirksvertretung, Stadtrat und seine Ausschüsse) einschließlich Teilnahme an Sitzungen, vorauss. Juni 2018 • Leitungsabfrage, Leitungsbestandspläne und Planvereinbarung erstellen • Angebotseinholung für Baugrundgutachten, Luftbildauswertung sowie Kampfmittelfreiheit im Namen und auf Rechnung der StEB sowie Betreuung der gutachterlichen Leistung • Beschaffung von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen • Erstellung eines Markierungs- und Beschilderungsplans sowie deren Anordnung • Zusammenstellen eines Förderantrags (voraussichtlich „Starke Veedel – starkes Köln “, EFRE und Stadterneuerungsprogramm), muss bis Oktober 2018 gestellt sein • Unterstützung des Antragstellers durch Übernahme der administrativen Bearbeitung der Förderangelegenheiten (Zwischenberichte, Kostenabrechnungen, Zusammenstellung der Unterlagen, erforderliche Zulieferung zum programmbegleitenden Controlling und zur Evaluation usw.) • Nachtragsbearbeitung • Leistungsphase 8: Örtliche Bauüberwachung • Leistungsphase 9: Überwachen der zweijährigen Entwicklungspflege Das Digitale Geländemodell im 1 x 1 m -Raster, die ALKIS -Daten und die Regendaten werden von den StEB zur Verfügung gestellt. Die Vermessungsgrundlagen liegen bereits vor. Für die einzeln aufgeführten besonderen Leistungen sind Einheitspreise abzugeben. Für den derzeit nicht absehbaren Bedarf zusätzlicher besonderer Leistungen wird um Angabe der Abrechnungssätze zur Abrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand gebeten (optionale Leistung). Die Abrechnung setzt eine vorherige konkrete Beauftragun g durch den Auftraggeber voraus. Die angegebenen Stunden dienen ausschließlich der Angebotswertung und werden nicht Bestandteil der Beauftragung: - Geschäftsführer / Inhaber 5 Std. à Euro/Std. - Senior Ingenieur o. ä. mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung 10 Std. à Euro/Std. - Junior Ingenieur o. ä. mit bis zu 5 Jahren Berufserfahrung 10 Std. à Euro/Std. - Techniker 5 Std. à Euro/Std. - Technischer Zeichner 10 Std. à Euro/Std. - Verwaltungsangestellter 5 Std. à Euro/Std. Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 8 von 11 - Sonstige Mitarbeiter 5 Std. à Euro/Std. Bitte geben Sie bei der Angebotsabgabe die Nebenkosten für Los 2a an. Los 2b: Pfarrer-Oermann-Platz Für das Los 2b werden die folgenden Leistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektpl a- nung Freianlagen und als Option einer späteren Beauftragung die Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung Verkehrsanlagen angefragt: Leistungs tungs- phase Leistungen der Objektplanung Freianlagen Umfang der Grundleis- tungen gem. § 39 HOAI 1. Stufe 1 Grundlagenermittlung 3 % 2 Vorplanung 10 % 3 Entwurfsplanung 16 % Leistungs tungs- phase Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen Umfang der Grundleis- tungen gem. § 47 HOAI weitere Stufen 5 Ausführungsplanung 15 % 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und D o- kumentation 15 % 9 Objektbetreuung 1 % Es wird die Honorarzone III unten vorgeschlagen. Dies ist vom Büro im Rahmen seines Angebo- tes zu bestätigen oder zu korrigieren. Sofern eine Korrektur erfolgt, wird um eine kurze Erläut e- rung gebeten. Für das Los 2b werden die folgenden besonderen Leistungen angefragt: • Überflutungsbetrachtung (Übernahme des vorhandenen Digitalen Geländemodells, Pla u- sibilisierungsprüfung und Bereinigung bei Bedarf, Aus stanzen der Gebäude aus den ALKIS-Daten, Ei nlesen der Regendaten, Simulation des vorhandenen Oberflächena b- flusses für die Lastfälle 30- / 50- / 100-jährliches Regenereignis, Anpassung des Modells mit sinnvollen oberirdischen bzw. unterirdischen Ableitungswegen zur oben genannten Fläche, Nachweis der Fließwege sowie Bewertung der Varianten aus wasserwirtschaftl i- cher, wasserrechtlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht) • Erarbeitung eines Fällantrags • Organisation und Durchführung einer Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung (an einem Wo- chentag nachmittags vorauss. Ende März 2018) einschließlich der Vor - und Nachberei- tung sowie Protokollierung Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 9 von 11 • Erarbeitung von Vorlagen für politische Gremien (Bezirksvertretung, Stadtrat und seine Ausschüsse) einschließlich Teilnahme an Sitzungen, vorauss. Juni 2018 • Leitungsabfrage, Leitungsbestandspläne und Planvereinbarung erstellen • Angebotseinholung für Baugrundgutachten, Luftbildauswertung sowie Kampfmittelfreiheit im Namen und auf Rechnung der StEB sowie Betreuung der gutachterlichen Leistung • Beschaffung von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen • Erstellung eines Markierungs- und Beschilderungsplans sowie deren Anordnung • Zusammenstellen eines Förderantrags (voraussichtlich „Starke Veedel – starkes Köln“, EFRE und Stadterneuerungsprogramm), muss bis Oktober 2018 gestellt sein • Unterstützung des Antragstellers durch Übernahme der administrativen Bearbeitung der Förderangelegenheiten (Zwischenberichte, Kostenabrechnungen, Zusammenstellung der Unterlagen, erforderliche Zulieferung zum programm begleitenden Controlling und zur Evaluation usw.) • Nachtragsbearbeitung • Leistungsphase 8: Örtliche Bauüberwachung • Leistungsphase 9: Überwachen der zweijährigen Entwicklungspflege Das Digitale Geländemodell im 1 x 1 m -Raster, die ALKIS -Daten und die Regendat en werden von den StEB zur Verfügung gestellt. Die Vermessungsgrundlagen liegen bereits vor. Für die einzeln aufgeführten besonderen Leistungen sind Einheitspreise abzugeben. Für den derzeit nicht absehbaren Bedarf zusätzlicher besonderer Leistungen wird um Angabe der Abrechnungssätze zur Abrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand gebeten (optionale Leistung). Die Abrechnung setzt eine vorherige konkrete Beauftragung durch den Auftraggeber voraus. Die angegebenen Stunden dienen ausschließlich der Angebotswertung und werden nicht Bestandteil der Beauftragung: - Geschäftsführer / Inhaber 5 Std. à Euro/Std. - Senior Ingenieur o. ä. mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung 10 Std. à Euro/Std. - Junior Ingenieur o. ä. mit bis zu 5 Jahren Berufserfahrung 10 Std. à Euro/Std. - Techniker 5 Std. à Euro/Std. - Technischer Zeichner 10 Std. à Euro/Std. - Verwaltungsangestellter 5 Std. à Euro/Std. - Sonstige Mitarbeiter 5 Std. à Euro/Std. Bitte geben Sie bei der Angebotsabgabe die Nebenkosten für Los 2b an. 4 Termine und Fristen, Zeitplan Die Beauftragung der angefragten Leistungen ist stufenweise vorgesehen. Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Hiervon kann kein Anspruch auf eine weitergehende Bearbeitung abgeleitet werden. Die Angebote sind bis zum 30.11.2017 abzugeben. Die Auftragserteilung mit Vertragsabschluss ist bis 31.12.2017 vorgesehen. Für Januar 2018 ist ein Auftaktgespräch mit dem Auftraggeber (StEB Köln) bzw. den beteiligten Fachämtern der Stadt Köln geplant. Ende Februar soll die Vorplanun g dem Auftraggeber und den beteiligten Fachämtern vorgestellt werden. Die Bürgerinformationsveranstaltung ist für Ende März vorgesehen. Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 10 von 11 Die Fertigstellung der Stufe 1 soll bis Juni erfolgten. Bis September wird ein Planungsbeschluss eingeholt. Die Planung ist ggf. vor der Förderantragstellung nochmals zu überarbeiten. Die Förderantragstellung muss bis Oktober 2018 erfolgen. 5 Auswahlverfahren Die Auswahl der zu beauftragenden Büros erfolgt durch Wertung des Auftraggebers und der b e- teiligten Fachdienststellen. Es werden bis zu 100 Punkte vergeben. Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: • bis zu 33 Punkte: Auftragswert besondere Leistungen (Stufe 1 und weitere) . Dabei wird das günstigste Angebot mit 33 Punkten eingestuft. Hiervon abweichende Angebote werden anhand der folgenden Formel bepunktet: Wert günstigstes Angebot / Wert vorli e- gendes Angebot x 33. • bis zu 34 Punkte: Erfahrungen des Büros – nachgewiesen durch Referenzen und be- wertet durch Auftraggeber und beteiligte Fachdienststellen. In die Bewert ung fließen die landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen, städtebaulichen und wasserwirtschaftl i- chen Anforderungen ein. • bis zu 33 Punkte: Erfahrungen der Bearbeiter – nachgewiesen durch Referenzen und bewertet durch Auftraggeber und beteiligte Fachdienststellen . In die Bewertung fließen die landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen, städtebaulichen und wasserwir t- schaftlichen Anforderungen ein. Die an der Wertung beteiligten Fachdienststellen behalten sich vor, die Eignung teilnehmender Büros und ihrer Mitarbeiter in einem persönlichen Klärungsgespräch zu überprüfen. 6 Voraussetzungen des Auftrags Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen. Referenzen: • Nachweis von zwei geplanten und fertiggestellten Projekten in vergleichbarer Größenord- nung und Aufgabenstellung. Bei den nachgewiesenen Projekten muss mindestens ein Projekt für Leistungen eines öffentlichen Auftraggebers abgewickelt sein. Bei den gefor- derten Referenzprojekten ist jeweils die Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 4 bis 8 nachzuweisen. Jeweils ist ein Referenzschreiben des Bauherrn und / oder des Auftraggebers beizufügen. • Der Bieter hat die für das Projekt verantwortlichen und mitarbeitenden Bearbeiter mit ihrer jeweiligen Funktion zu benennen und die ausreichende Qualifizierung des Büros sowie der Bearbeiter durch Referenzen nachzuweisen. Es wird gefordert, dass mindestens ei- ner der beschäftigten und projektverantwortlichen Ingenieure mindestens 4 Jahre Beruf s- erfahrung bei der Bearbei tung ab Leistungsphase 1 aufweisen kann. Der Nachweis der Eintragung von mindestens einem projektverantwortlichen Landschaftsarchitekten bei ei- ner Architektenkammer ist zu erbringen. Geforderte Nachweise: • Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als geforderte Kau- tion und Sicherheit bzw. Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähi g- keit. • Gesamtumsatz für die ausgeschrieben Dienstleistung bezogen auf die letzten 3 Jahre 2014, 2015 und 2016 als geforderte Kaution und Sicherheit bzw. Nachweis zur wirtschaft- lichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Angebotseinholung – Umbau von drei öffentlichen Platzflächen in Köln-Porz-Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion Seite 11 von 11 • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,0 Mio. € für Personen- und in Höhe von 0,3 Mio. € für Sach- und sonstige Schäden als geforderte Kaution und Sicher- heit. Mindestanforderung ist die Erklärung des Bieters, dass im Auftragsfall die vorge- nannten Versicherungen abgeschlossen werden. • Die Bauleitung für Los 1 ist durch einen Landschaftsarchitekten sicher zu stellen und na- mentlich zu benennen. Es ist ein Nachweis der Berufszulassung vorzulegen. • Nachweis der Berufszulassung als Nachweis zur persönlichen Lage. Zugelassen sind alle Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes zur Berufsbezeichnung Ingenieur (Landschaftsarchitektur) berechtigt sind. An Los 2 muss mindestens ein Freian- lagenplaner und mindestens ein Bauingenieur beteiligt sein. Ist in dem jeweiligen Her- kunftsland die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anf orderun- gen, wer über ein Diplom, ein Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt. Die Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG und Richtlinie 89/48 EWG ist zu gewährleisten. Juristis che Personen sind zugelassen, wenn der Projektbeteiligte die an die natürliche Person g e- stellten Anforderungen erfüllt. • Erklärung zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbei- ter. Information zu den Vertragsbedingungen: • Abschlagszahlungen erfolgen nach Leistungsstand. • Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben. • Die örtliche Präsenz in Köln während der Bauzeit ist durchgehend sicherzustellen. • Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig. 7 Anlagen Zur Information und Angebotskalkulation liegen dieser Angebotseinholung nachfolgende Unterla- gen bei: • Abschlussbericht aus dem Forschungsvorhaben MURIEL inklusive Fallstudie Köln in der noch unveröffentlichten Entwurfsfassung • Präsentation zu den Planungsideen der drei Räume aus dem Forschungsvorhaben MURIEL in der noch unveröffentlichten Entwurfsfassung • Leitfaden wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung • Gestaltungshandbuch der Stadt Köln in der noch nicht beschlossenen Entwurfsfassung
Anlage 0
1474 Zeichen
A N L A G E 0 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umbau von zwei öffentlichen Platzflächen zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion (Festwiese Eil, Leidenhausener Platz)" in Köln-Porz-Eil aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil) in Kooperation mit den Stadtentwässerungsbetrieben; Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung der externen Planungsleistungen inkl. Umsetzung eines Workshops Vorlage 0692/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit Um die anstehende Förderperiode zu erreichen, ist beabsichtigt, einen Antrag auf Bewilligung von Städtebaufördermitteln im dritten Quartal 2018 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Hierfür muss eine Objektplanung mit dem Status Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vorliegen. Die Ver- waltungsinterne, positive Bedarfsprüfung (vgl. Anlage 4) ging beim Stadtplanungsamt am 03.01.2018 ein. Diese war erforderlich, um die vorliegende Beschlussfassung innerhalb der Ver- waltung abzustimmen. Aufgrund der Komplexität der Planungsaufgabe bestanden umfangreiche Klärungsbedarfe. Die Vorabstimmung konnte nun einvernehmlich abgeschlossen werden. Daher war es nicht möglich, fristwahrend die Vorlage auszufertigen. Eine Verzögerung über die Be- schlussfassung gefährdet den Zeit-Maßnahmenplan um ein halbes Jahr. Im Ergebnis würde dies zu einer erheblichen, projektgefährdenden Verzögerung führen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0692/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.04.2018
- Erstellt
- 01.03.2018 09:03