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Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3451/2022 vom 26.10.2022
Stand: Am 10.11.2022 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/IX Vorlagen-Nummer 3451/2022 Freigabedatum 26.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln und als stellvertretende Vertreterinnen der Stadt Köln Frau Annette Berger, Leiterin des Amts für Informationsverarbeitung, sowie Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert, in die Verbandsversammlung des KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgebli- chen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister oder der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln so- wie deren Vertretungen ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Vertreterinnen bzw. Vertreter und Stellvertretungen in der Verbandsversammlung ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der „KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister“ ist ein Zweckverband, der 2004 mit dem Ziel gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu intensivieren und dafür einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung betreibt der Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommunikationsnetze. Er berät bei der Auswahl von Hard- und Software sowie bei der Entwicklung, Einführung und Pflege einzelner Kompo- nenten durch die Mitglieder. Er beschafft Hard- und Software und erbringt Schulungsleistungen und Dienstleistungen zur Einführung und zum Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnik. Der Zweckverband nimmt die gemeinsame Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber staatlichen und kommunalen Behörden und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. Der Ver- band hat derzeit 29 Mitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher und der Verbandsausschuss. Nach § 8 der KDN-Satzung in der Beschlussfassung vom 04.12.2019 zur Fassung der Genehmigung vom 27.02.2020, besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen. Für den Fall der Verhinderung der Vertreterin bzw. des Vertreters nimmt jeweils nur eine gewählte Stellvertreterin bzw. ein gewählter Stellvertreter als stimmberechtigtes Mitglied an der Verbandsversammlung teil. Im August 2022 hat Herr Andree Haack sein Amt als Beigeordneter für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales bei der Stadt Köln angetreten. Die Verwaltung schlägt vor, in der Nach- folge von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln in die Verbandsversammlung des KDN -Dachverband kommunaler IT-Dienstleister zu entsenden. Als seine Stellvertreterinnen werden Frau Annette Berger, Leiterin des Amts für Informationsverarbei- tung sowie Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert, vorgeschlagen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertrete- rinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Betei- ligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, be- zieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Ab- satz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be- setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
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