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3451/2022

Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 17.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5253 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 3451/2022 
Freigabedatum 
26.10.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des 
Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet  
 
Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln  
 
und  
 
als stellvertretende Vertreterinnen der Stadt Köln 
 
Frau Annette Berger, Leiterin des Amts für Informationsverarbeitung, sowie 
 
            Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert, 
 
 
            in die Verbandsversammlung des KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister.  
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung gewählt 
werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgebli-
chen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem 
Oberbürgermeister oder der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln so-
wie deren Vertretungen ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten 
Vertreterinnen bzw. Vertreter und Stellvertretungen in der Verbandsversammlung ist dies die 
Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der 
Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der 
Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 10.11.2022

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
 
Der „KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister“ ist ein Zweckverband, der 2004 mit dem Ziel 
gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu intensivieren und dafür 
einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen.  
 
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenheiten 
im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung betreibt der 
Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommunikationsnetze. Er berät bei der 
Auswahl von Hard- und Software sowie bei der Entwicklung, Einführung und Pflege einzelner Kompo-
nenten durch die Mitglieder. Er beschafft Hard- und Software und erbringt Schulungsleistungen und 
Dienstleistungen zur Einführung und zum Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnik. Der 
Zweckverband nimmt die gemeinsame Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber staatlichen und 
kommunalen Behörden und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. 
 
Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. Der Ver-
band hat derzeit 29 Mitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der 
Verbandsvorsteher und der Verbandsausschuss. 
 
Nach § 8 der KDN-Satzung in der Beschlussfassung vom 04.12.2019 zur Fassung der Genehmigung 
vom 27.02.2020, besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Für 
jedes Mitglied der Verbandsversammlung sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreterinnen 
bzw. Stellvertreter zu wählen. Für den Fall der Verhinderung der Vertreterin bzw. des Vertreters nimmt 
jeweils nur eine gewählte Stellvertreterin bzw. ein gewählter Stellvertreter als stimmberechtigtes Mitglied 
an der Verbandsversammlung teil. 
 
Im August 2022 hat Herr Andree Haack sein Amt als Beigeordneter für Stadtentwicklung, Wirtschaft, 
Digitalisierung und Regionales bei der Stadt Köln angetreten. Die Verwaltung schlägt vor, in der Nach-
folge von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter 
der Stadt Köln  in die Verbandsversammlung des KDN -Dachverband kommunaler IT-Dienstleister zu 
entsenden. 
 
Als seine Stellvertreterinnen werden Frau Annette Berger, Leiterin des Amts für Informationsverarbei-
tung sowie Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert, vorgeschlagen.  
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertrete-
rinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public 
Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist 
der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Betei-
ligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, be-
zieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.  
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Ab-
satz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be-
setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.11.2022 Rat
TOP 17.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3451/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2022
Erstellt
18.10.2022 14:13