2837/2025
Beantwortung der Anfrage AN/1250/2025 zur Sicherung des wöchentlichen Abendmarkts „meet & eat“ auf dem Rudolfplatz
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3287 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 24.11.2025 2837/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 24.11.2025 Beantwortung der Anfrage AN/1250/2025 zum Fortbestand des Abendmarktes "meet & eat" auf dem Rudolfplatz Anfrage: Zur Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2025 bittet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit der letzten Hauptausschusssitzung unter- nommen, um den Fortbestand des Abendmarktes „meet & eat“ dauerhaft zu sichern? 2. Wurden seitens der Verwaltung Gespräche mit den Organisator*innen geführt, um ein Verfahren zu entwickeln, das die gewählte Genehmigungspraxis rechtlich absichert und – falls notwendig – zur Anpassung der entsprechenden Marktsatzung bzw. Ver- waltungsvorschriften führt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. In welchen Stadtteilen wird aktuell geprüft, ob ähnliche Formate wie „meet & eat“ etab- liert werden können? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Die Verwaltung arbeitet in der Sache derzeit an zwei Handlungssträngen. Der Veranstalter und die Verwaltung einigten sich darauf, den meet & eat Markt binnen kurzer Zeit um zusätzli- che Stände mit Sortimenten des Wochenmarktes zu ergänzen. Hierzu wurden die der Verwal- tung bekannten Händlerinnen und Händler der Kölner Wochenmärkte mit einem Sortiment fri- scher Lebensmittel bzw. Rohwaren schriftlich eingeladen, sich beim Veranstalter anzumelden, um zunächst kostenfrei einen Stand auf dem meet & eat Markt aufbauen zu können. Im Ergebnis führte dieses Vorgehen dazu, dass derzeit zwei Stände den meet & eat Markt mit Waren aus dem Kernsortiment eines Wochenmarktes bereichern. Darüber hinaus leitet die Verwaltung ein Interessenbekundungsverfahren ein, mit dem Ziel, einen wöchentlichen Abendmarkt mit Aufenthaltsqualität auf dem Rudolfplatz zu ermöglichen. Das Konzept wird offengehalten. Gleichwohl ist eine Orientierung an den Vorgaben der Ge- werbeordnung in Bezug auf die Durchführung von Wochenmärkten erforderlich. Welche Kon- zeption im Ergebnis die Voraussetzungen erfüllen kann und zugleich die gewünschte Aufent- haltsqualität schafft, kann durch das Interessenbekundungsverfahren eruiert werden. 2 Eine Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahren erfolgt mit dem nächsten Amtsblatt der Stadt Köln. Parallel zu diesem Weg wird eine Pressemitteilung zum Start des Interessen- bekundungsverfahren herausgegeben. Zu 2. Die beschriebene Ergänzung des bestehenden Angebotes des meet & eat Marktes um Sorti- mente des Wochenmarktes führt zunächst dazu, den Markt im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 31.01.2026 fortzuführen. Bei Bedarf kann diese Übergangsfrist bis zum 31.03.2026 verlängert werden. Parallel dazu wird das beschriebene Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, um ein tragfähiges Konzept für eine Form des abendlichen Wochenmarktes mit zusätzlicher Aufenthalts- und Verweilqualität zu finden. Zu 3. Eine Ausweitung des Konzeptes auf andere Stadtteile wird aktuell nicht geprüft. Eine Erweite- rung in diesem Sinne kann erst erfolgen, wenn im Rahmen des Interessenbekundungsverfah- ren ein tragfähiges Konzept gefunden wurde. gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2837/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 23.09.2025 12:40