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AN/0354/2021

Einführung eines Kölngutscheins, Verlängerung der Förderrichtlinien für das Zentrenbudget sowie Wegfall der Gebühren für die Warenauslagen des Einzelhandels

Gem. Dringlichkeitsantrag (FDP/KSG) 25.02.2021

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 25.02.2021, TOP 5.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (FDP)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (FDP)

4477 Zeichen

GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden 
des Wirtschaftsausschusses 
Herrn Dirk Michel 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.02.2021 
 
AN/0354/2021 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 25.02.2021 
 
Einführung eines Kölngutscheins, Verlängerung der Förderrichtlinien für das 
Zentrenbudget sowie Wegfall der Gebühren für die Warenauslagen des Einzelhandels 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta-
gesordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses am 25. Februar 2021 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Wirtschaftsausschuss möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Köln fördert die Einführung eines Kölngutscheins zur Unterstützung der lokalen 
Wirtschaft. 
 
2. Der Kölngutschein soll in Geschäften (offline) ebenso wie im Internet (online) gekauft wer-
den können und bei teilnehmenden Kölner Händlern, Gastronomen und lokalen Dienstleis-
tern einlösbar sein. 
 
3. Mit den Interessenvertretern der Händler und Gastronomen vor Ort wird gemeinsam ab-
gestimmt, wie ein solcher Kölngutschein eingeführt werden kann. 
Der Kölngutschein soll dann zum Einsatz kommen, wenn der Einzelhandel und die Gastro-
nomie wieder gemeinsam ihre Unternehmen öffnen dürfen. 
 
4. Die Stadt Köln fördert die Einführung des Stadtgutscheins durch eine anfängliche Subven-
tionierung der Gutscheine von 20%. Hierfür stellt die Stadt 500.000 EUR zur Verfügung. So-
mit können Gutscheine im Gesamtwert von 2,5 Millionen Euro verkauft werden, für welche 
die Bürgerinnen und Bürger lediglich 80% des Gutscheinwertes zu zahlen haben. Die Maxi-

- 2 - 
 
malhöhe pro Gutschein und die zu erwerbende Anzahl an Gutscheinen soll dabei sinnvoll 
begrenzt werden. 
 
5. Es sollen bereits vorhandene Strukturen  genutzt und ausgeweitet werden. 
 
6. Die Stadt Köln fördert den lokalen Einzelhandel durch den Wegfall der Gebühren für Wa-
renauslagen in 2021. 
 
7. Die Stadt Köln verlängert die Förderung zur Aktivierung privater Initiativen in Geschäftsze-
ntren - Zentrenbudget (1541/2020) um ein Jahr. 
Zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise bleibt die Anhebung des maximalen Förderbe-
trags bei 4.999 € (netto) sowie die Absenkung des Eigenanteils der Antragsteller bei aktuell 
20 % bis Ende 2021. Ab 2022 gelten wieder die bisherigen Förderbedingungen (maximaler 
Förderbetrag in Höhe von 2.499 € (netto) und 50% Eigenanteil des Antragstellers), sollte 
kein anderslautender Beschluss erfolgen. 
 
8. Die Finanzierung erfolgt aus einer Umschichtung der Mittel im Wirtschaftsplan 2021 der 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW). Dazu ist eine Beschlussfassung im Auf-
sichtsrat der KBW nötig. 
 
 
Begründung: 
 
 
Unter der Corona Krise leiden auch die lokalen Einzelhändler, die lokale Gastronomie und 
die lokalen Dienstleister. Mehr und mehr Menschen kaufen im Internet ein. Kreative Ideen 
zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft sind gefragt. Mit der Einführung eines Kölngut-
scheins wird aus jedem Euro beim Kauf eines Gutscheins Geld zur Unterstützung der heimi-
schen Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Die Kaufkraft kann an die eigene Stadt 
gebunden werden und Umsätze werden zurück nach Köln gebracht. Andere Städte haben im 
letzten Jahr bereits solche Gutscheine eingeführt: Sei es der Ahaus-Gutschein in Ahaus, der 
Stadtlohner-Gutschein der Stadt Stadtlohn, der stadtweite Gutschein in Bergisch-Gladbach 
oder die „Schenk Lokal“ Gutscheine in Aachen - in allen Städten wurden gute Erfahrungen 
damit gemacht und die lokale Wirtschaft unterstützt. Mit der anfänglichen Subventionierung 
der Gutscheine leistet die Stadt Köln aktive Wirtschaftsförderung bei gleichzeitiger Nutzung 
einer Hebelwirkung. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Lino Hammer      Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Mike Hohmann      Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     Linke-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Ulrich Breite       Jennifer Glashagen 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer     Volt-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

25.02.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0354/2021
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (FDP/KSG)
Datum
25.02.2021
Erstellt
24.02.2021 10:17