AN/0354/2021
Einführung eines Kölngutscheins, Verlängerung der Förderrichtlinien für das Zentrenbudget sowie Wegfall der Gebühren für die Warenauslagen des Einzelhandels
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (FDP)
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GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Dirk Michel Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.02.2021 AN/0354/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 25.02.2021 Einführung eines Kölngutscheins, Verlängerung der Förderrichtlinien für das Zentrenbudget sowie Wegfall der Gebühren für die Warenauslagen des Einzelhandels Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta- gesordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses am 25. Februar 2021 zu setzen. Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss möge beschließen: 1. Die Stadt Köln fördert die Einführung eines Kölngutscheins zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft. 2. Der Kölngutschein soll in Geschäften (offline) ebenso wie im Internet (online) gekauft wer- den können und bei teilnehmenden Kölner Händlern, Gastronomen und lokalen Dienstleis- tern einlösbar sein. 3. Mit den Interessenvertretern der Händler und Gastronomen vor Ort wird gemeinsam ab- gestimmt, wie ein solcher Kölngutschein eingeführt werden kann. Der Kölngutschein soll dann zum Einsatz kommen, wenn der Einzelhandel und die Gastro- nomie wieder gemeinsam ihre Unternehmen öffnen dürfen. 4. Die Stadt Köln fördert die Einführung des Stadtgutscheins durch eine anfängliche Subven- tionierung der Gutscheine von 20%. Hierfür stellt die Stadt 500.000 EUR zur Verfügung. So- mit können Gutscheine im Gesamtwert von 2,5 Millionen Euro verkauft werden, für welche die Bürgerinnen und Bürger lediglich 80% des Gutscheinwertes zu zahlen haben. Die Maxi- - 2 - malhöhe pro Gutschein und die zu erwerbende Anzahl an Gutscheinen soll dabei sinnvoll begrenzt werden. 5. Es sollen bereits vorhandene Strukturen genutzt und ausgeweitet werden. 6. Die Stadt Köln fördert den lokalen Einzelhandel durch den Wegfall der Gebühren für Wa- renauslagen in 2021. 7. Die Stadt Köln verlängert die Förderung zur Aktivierung privater Initiativen in Geschäftsze- ntren - Zentrenbudget (1541/2020) um ein Jahr. Zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise bleibt die Anhebung des maximalen Förderbe- trags bei 4.999 € (netto) sowie die Absenkung des Eigenanteils der Antragsteller bei aktuell 20 % bis Ende 2021. Ab 2022 gelten wieder die bisherigen Förderbedingungen (maximaler Förderbetrag in Höhe von 2.499 € (netto) und 50% Eigenanteil des Antragstellers), sollte kein anderslautender Beschluss erfolgen. 8. Die Finanzierung erfolgt aus einer Umschichtung der Mittel im Wirtschaftsplan 2021 der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW). Dazu ist eine Beschlussfassung im Auf- sichtsrat der KBW nötig. Begründung: Unter der Corona Krise leiden auch die lokalen Einzelhändler, die lokale Gastronomie und die lokalen Dienstleister. Mehr und mehr Menschen kaufen im Internet ein. Kreative Ideen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft sind gefragt. Mit der Einführung eines Kölngut- scheins wird aus jedem Euro beim Kauf eines Gutscheins Geld zur Unterstützung der heimi- schen Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Die Kaufkraft kann an die eigene Stadt gebunden werden und Umsätze werden zurück nach Köln gebracht. Andere Städte haben im letzten Jahr bereits solche Gutscheine eingeführt: Sei es der Ahaus-Gutschein in Ahaus, der Stadtlohner-Gutschein der Stadt Stadtlohn, der stadtweite Gutschein in Bergisch-Gladbach oder die „Schenk Lokal“ Gutscheine in Aachen - in allen Städten wurden gute Erfahrungen damit gemacht und die lokale Wirtschaft unterstützt. Mit der anfänglichen Subventionierung der Gutscheine leistet die Stadt Köln aktive Wirtschaftsförderung bei gleichzeitiger Nutzung einer Hebelwirkung. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Mike Hohmann Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Linke-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite Jennifer Glashagen FDP-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0354/2021
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (FDP/KSG)
- Datum
- 25.02.2021
- Erstellt
- 24.02.2021 10:17