0462/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 04.02.2025 betreffend „Konzept CUMULUS" (Hartung Relief I)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2152 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 24.02.2025 0462/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 04.02.2025 betreffend „Konzept CUMULUS" (Hartung Relief I) Die Beschlussvorlage in Sachen CUMULUS ist aufgrund verwaltungsinternen Abstimmungs- bedarfes nach wie vor nicht schlussgezeichnet. Durch die angespannte Haushaltslage gestal- tet sich die Finanzierung schwierig. Die investiven Mittel aus 2023 und 2024 in Höhe von ins- gesamt 500.000 € wurden zur Ermächtigungsübertragung angemeldet. Auch für konsumtive Mittel in Höhe von 100.000 € aus dem politischen VN 2022 wurde eine Ermächtigungsübertra- gung beantragt. Ob vorgenannte Mittel durch die Stadtkämmerin übertragen werden, wird sich voraussichtlich Mitte 2025 entscheiden. Bevor die Stadt Köln im Sinne einer Wiedereinbringung des Hartung-Reliefs in den öffentli- chen Raum aktiv werden kann, muss das Werk von der Westdeutscher Rundfunk AöR (WDR) an die Stadt Köln übereignet und die Schenkung durch den Rat angenommen werden. Sobald ein Schenkungsangebot vorliegt, wird eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien einge- bracht. Wird die Schenkung angenommen, könnte mit der Realisierung des Projekts begon- nen werden. Es ist unklar, ob der Künstler Christian Odzuck bereit ist, unter den dann gegebe- nen finanziellen Rahmenbedingungen und angesichts der mehrjährigen Verzögerung sein Konzept umzusetzen. Als Alternative zur Realisierung des Werks CUMULUS besteht die Idee der Anbringung des Hartung-Reliefs an einem Neubau. Ein geeignetes Neubauprojekt müsste identifiziert werden und der Wille von Bauherr*in und Architekt*in vorhanden sein, die Integration des Reliefs in den Neubau zu ermöglichen. In diesem Fall würden die Zuständigkeit und die Prüfung des momentanen Relief-Zustandes in den Bereich der Gebäudewirtschaft bzw. eines privaten In- vestors übergehen bzw. könnten beim WDR verbleiben. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0462/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 24.02.2025
- Erstellt
- 10.02.2025 10:49