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0767/2023

Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.5

Anlage 7 Stellungnahme Verwaltung zu EMAnuel Schule TH-Nutzung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Stellungnahme GE Rodenkirchen zu GY Rondorf

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Anlage 2, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023

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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 vom 05.06.2023

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Anlage 1 - Schulformdiskussion GY Rondorf

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Anlage 4 Stellungnahme EMAnuel Schule TH-Nutzung Interim GY Rondorf

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Anlage 6 Stellungnahme Verwaltung zu GE Rodenkirchen

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Anlage 7 Stellungnahme Verwaltung zu EMAnuel Schule TH-Nutzung

1805 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
 
Stadt Köln, IV, 50605 Köln 
Dezernat IV 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport  
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
 
Schuldezernat@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
nach Vereinbarung 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
    13.06.2023 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Positionierung der Schulkonferenz der Evan-
gelischen Grundschule EMAnuelschule 
Die Evangelische Grundschule EMAnuel-Schule, Sürther Str. 201, Köln-Rodenkirchen 
verfügt an ihrem Schulstandort über eine 2fach-Turnhalle. Mit der Erhöhung der Zü-
gigkeit auf fünf Züge übersteigt der rechnerische Bedarf geringfügig den Bedarf für 
eine Halle und ist daher gegenwärtig abgedeckt, ohne die Kapazitäten der Turnhalle 
restlos auszuschöpfen. Diese übrigen Hallenkapazitäten stehen dem geplanten und 
im Interim aufbauenden Gymnasium Rondorf zur Verfügung. Der Gesamtbedarf an 
Sportkapazitäten beider Schulen genügt rechnerisch bis zum geplanten Umzug des 
Gymnasiums. Überdies wird die Bedarfsentwicklung laufend nachgehalten, so dass 
nötigenfalls auch weitere Kapazitäten über externe Sportangebote geschaffen werden 
könnten. 
Hinsichtlich der von der Grundschule geleisteten Nutzung im Ganztagsbereich gilt, 
dass die lehrplangemäße Nutzung Vorrang genießt. Gerne können auch künftig freie 
Hallenkapazitäten für den Ganztag genutzt werden, was nach entsprechender unmit-
telbarer Abstimmung zwischen der Grundschule und dem Gymnasium geregelt wer-
den kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag 
XXX

Beschlussvorlage Rat

25071 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0767/2023 
Freigabedatum 
10.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit 
Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-
Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 
2024/25.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymna-
siums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und sechs 
Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz 
Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interimistisch zunächst am 
Standort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen auf. 
Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise 
auf. Das Gymnasium wird nach Fertigstellung eines geeigneten Schulgebäudes im 
Siedlungsgebiet Rondorf-Nordwest dorthin umziehen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, 
damit die Schulaufsicht an diesem Gymnasium gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung 
mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Genehmigung der Schule zu stellen.  
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtli-
che Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des „Gymnasiums Rondorf“ am 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln-
Rodenkirchen und in Folge am zukünftigen Standort ab dem Schuljahr 2024/25 bereit-
zustellen.  
 
6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  92.930 € 
(18.430+ 47.000 (=5/12 d. j. Personalkosten Sekretariat) + 27.500 (=5/12 d. j. Personalkosten 
Hausmeister) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    114.000 + 
65.800 € € 
b) Sachaufwendungen etc.    18.430 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
(0) Hintergrund: Schulplatzbedarfe an Kölner Gymnasien 
 
Bedarf an Plätzen in den Eingangsklassen der Gymnasien: 
In den vergangenen drei Jahren hat die Verwaltung bei der Prognose des Bedarfs an Schul-
plätzen an Gymnasien gute Ergebnisse erzielt:

4 
 
Schuljahr 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 
Prognose des 
Bedarfs an GY -
Plätzen (Korri-
dor) 
4.100 bis 
4.400 
4.030 bis 
4.300 
4.280 bis 
4.590 
4.160 bis 
4.330 
Schüler*innen im 
5. Schuljahr 
(amtl. Schulda-
ten) 
4.194 4.184 4.319* 4.235** 
*nicht-amtliche Vorstatistikdaten für 2022/23 ** Anmeldestand 14.02.2023 
 
Aufgrund der weiterhin steigenden Kinderzahlen in Köln wird auch in den kommenden Jahren 
der anteilige Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen nachhaltig bestehen bleiben. 
 
(1) Maßnahmen der Schulverwaltung zur Begegnung der steigenden Schulplatzbe-
darfe an Kölner Gymnasien 
 
Da die Stadt Köln aufgrund des Schulbaunotstandes in den vergangenen Jahren wiederholt 
viele Mehrklassen an städtischen Gymnasien bei knappen Raumkapazitäten einrichten muss-
te, hat die Bezirksregierung Köln deutlich gemacht, dass sie zum Schuljahr 2023/24 keine 
Mehrklassenbildungen mehr nach Verfahren akzeptieren wird, die von der seit dem Schuljahr 
2020/21 geltenden Regelung in § 81 Absatz 4 Schulgesetz NRW abweichen. Zusätzliche 
Schulplätze sind aus diesem Grund im Regelfall vorrangig durch Zügigkeitserweiterungen 
bestehender Schulen oder durch die Errichtung neuer Schulen zu schaffen. 
 
Angesichts in der Vergangenheit stark gestiegener Schüler*innenzahlen und aufgrund der 
Umstellung des Bildungsgangs an Gymnasien von G8 auf G9 sieht die Schulentwicklungspla-
nung – zuletzt 2020, vorgehend 2012, 2016, 2018 – mit zunehmender Dringlichkeit und Grö-
ßenordnung eine Vielzahl von neuen Schulen und Zügigkeitserweiterungen bestehender 
Schulen vor, die in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste Eingang gefunden haben. 
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Räumen, um 
Schulen räumlich zu entlasten, die keine Zügigkeitserweiterung erfahren. 
 
Zur Begegnung der Schulplatzknappheit an den weiterführenden Schulen in Köln ergeben 
sich aktuell drei Handlungsstränge. Erstens gilt es ganz grundsätzlich, die in der Schulent-
wicklungsplanung als bedarfsgerecht ausgewiesenen Schulbau - und Erweiterungsbaumaß-
nahmen beschleunigt umzusetzen. Zweitens wurden jüngst weitere „Stärkungspakete“ ge-
schnürt, mit denen 6 Gymnasien und 7 Gesamtschulen, also insgesamt 13 weiterführende 
Schulen, deren Bedarf in den vorangegangenen Schulentwicklungsplanungen dokumentiert 
ist, sehr zeitnah an den Start gebracht werden sollen. Drittens ist es erforderlich, ab dem 
Schuljahr 2023/24 im Rahmen von „Nachverdichtungen“ zusätzliche Schulplätze an beste-
henden Gymnasien in Form von Zügigkeitserweiterungen zu schaffen, um die Einrichtung von 
Mehrklassen zu vermeiden (Vorlage DE 4030/2022). 
 
Im Folgenden wird zunächst zu den „Nachverdichtungen“ ausgeführt (siehe 1.1), anschlie-
ßend zum „Stärkungspaket“ für Gymnasien (siehe 1.2). 
 
(1.1) Schnell zusätzliche Eingangsklassen durch Zügigkeitserweiterungen 
 
Die Verwaltung sieht das Erfordernis und folgt damit auch einer Aufforderung von oberer und 
oberster Schulaufsicht, zum Schuljahr 2023/24 die Schaffung von zusätzlichen Schulpl ätzen 
durch weitere Eingangsklassen an Gymnasien mithilfe von Zügigkeitserweiterungen zu ge-
währleisten. Die Erhöhung von Zügigkeiten ist grundsätzlich auf Dauer angelegt, denn eine 
Kapazitätsausweitung ist letztlich nur dann sinnvoll und genehmigungsfähig, wenn auch der 
Raumbestand langfristig entsprechend erhöht wird. Zur Deckung der erwarteten Nachfrage in 
2023/24 war es erforderlich, sehr kurzfristig neue Kapazitäten an Gymnasien, also u. a. Klas-
sen- und Fachräume einschließlich weiterer benötigter Infrastruktur, zu schaffen. Wenn mittel- 
bis langfristig, nach Realisierung einer weiteren Reihe gänzlich neuer Gymnasien nach dem

5 
entsprechenden Stärkungspaket, die Schulplatzsituation in Köln bei mittleren Klassenfrequen-
zen auskömmlich sein wird, bestünde gru ndsätzlich die Möglichkeit, die Kapazität im Einver-
nehmen mit den Schulen wieder zu reduzieren 
 
In diesem Zusammenhang wurde durch die Oberbürgermeisterin eine „Task Force Schulplät-
ze 2023/24“ einberufen. 
 
Die Task Force  hatte die Aufgabe, als ad-hoc-Maßnahmen an nach Möglichkeit mindestens 
10 Gymnasialstandorten für das Schuljahr 2023/24 durch Bereitstellung von Schulcontainern 
und/oder Anmietungen die räumlichen Voraussetzungen für Zügigkeitserweiterungen zu 
schaffen. Ziel war und ist es, auf der Basis eines genehmigungsfähigen Raumbestandes (per-
spektivische) Zügigkeitserweiterungen an Gymnasien zu ermöglichen und sehr kurzfristig eine 
Entlastung im Anmeldeverfahren der Gymnasien zu erreichen. 
 
Nachdem die Bezirksregierung Köln den Beschluss de s Rates der Stadt Köln zur Änderung 
mehrerer Gymnasien (Vorlage 4030/2022) genehmigt hat und das Elisabeth -von-Thüringen-
Gymnasium ab 2023/24 wieder Gemeinsames Lernen anbietet, stehen an den Gymnasien in 
Köln zum Schuljahr 2023/24 rd. 4.250 Plätze in den Eingangsklassen nach Regelzügigkeit zur 
Verfügung. Dem stehen 4.235 Anmeldungen zum Schuljahr 2023/24 gegenüber. Knapp konn-
te in diesem Schuljahr also ein auskömmliches Angebot an Gymnasialschulplätzen geschaf-
fen werden. 
 
(1.2) Kurz- bis mittelfristige zusätzliche Eingangsklassen durch neue Gymna-
sien im Rahmen des „Stärkungspakets“ für Gymnasien 
 
Zur Deckung der rechnerisch erwarteten Bedarfe ist es erforderlich, weitere Kapazitäten an 
Gymnasien zu schaffen. Die beschriebenen kurzfristigen Zügigkeitserweiterungen  für die 
Schuljahre 2023/24 und 2024/25 werden ergänzt durch die sogenannten „ Stärkungspakete“, 
mit denen zusätzlich zu bzw. teilweise aufbauend auf den schon beschlossenen Beschleuni-
gungspaketen im Schulbau (1./2. GU/TU-Paket) insgesamt 13 weiterführende Schulen (7 Ge-
samtschulen und 6 Gymnasien) ab dem Schuljahr 2024/25 starten sollen (vgl. Anlage Mittei-
lung 3904/2022). Die erforderlichen Kapazitäten werden kontinuierlich überprüft und bei Be-
darf mit den jeweiligen schulrechtlichen Vorlagen weiter konkretisiert. 
 
Hierzu müssen in einem separaten Schritt, abhängig von verbindlich bestätigter ausreichender 
Raumsituation und garantiertem Nutzungsbeginn zum jeweiligen Schuljahr, mindestens sechs 
neue Gymnasien schulrechtlich beschlossen werden. Gleiches gilt für sieben Gesamtschulen. 
Diese weiteren schulrechtlichen Beschlussvorlagen werden dem Rat der Stadt Köln zum Ab-
schluss der Beratung in den vorgeschalteten Gremien rechtzeitig vorgelegt. 
 
Durch den vorgesehenen Start in Interims zum Schuljahr 2024/25 der Gym nasien Nippes (3 
Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und Rondorf (4 Züge Sekundarstufe I und 
6 Züge Sekundarstufe II) kann der rechnerische Bedarf an Gymnasialplätzen zum Schuljahr 
2024/25 gedeckt werden. Es ist vorgesehen, dass beide Schulen  von Anfang an Gemeinsa-
mes Lernen (zieldifferent) anbieten.  
 
In der Summe stehen dann zum Schuljahr 2024/25 insgesamt 7 Züge in der Sekundarstufe I 
zusätzlich zur Verfügung. Somit lässt sich der erwartete Bedarf von 4.450 Plätzen rechnerisch 
punktgenau decken. Dennoch besteht weiterhin das Risiko, dass auch zum Schuljahr 2024/25 
bei höheren Anmeldezahlen als erwartet nicht ausreichend Schulplätze zur Verfügung stehen 
werden und Mehrklassen, allerdings in sehr geringem Ausmaß, eingerichtet werden müssen. 
 
Im Rahmen des Stärkungspakets für insgesamt sechs Gymnasien sollen nach Möglichkeit bis 
2025/26 die räumlichen Voraussetzungen für einen Start der Schulen geschaffen werden. 
 
Abweichend zur Beschlussvorlage 4030/2022, Anlage 1, hat sich inzwischen herauskri stalli-
siert, dass zukünftig auch die Gymnasien deutlich stärker zur Versorgung mit Plätzen im Ge-
meinsamen Lernen beitragen werden als in der Vergangenheit.

6 
Durch das Stärkungspaket Gymnasien mit insgesamt sechs neuen Schulen entstehen insge-
samt 25 zusätz liche Züge mit 675 Plätzen (Ø 27), davon 600 Regelplätze und 75 Plätze im 
Gemeinsamen Lernen, davon 189 Plätze zum Schuljahr 2024/25 und 486 Plätze im Folgejahr 
2025/26. Eine schulrechtlich ausnahmsweise mögliche Überschreitung der maximalen Klas-
sengröße (mit 30 oder 31 Kindern) ist im Gemeinsamen Lernen nicht möglich. Folgende Maß-
nahmen sind im Stärkungspaket enthalten: 
 
Schuljahr 2024/25 
1) Gymnasium im Stadtbezirk Nippes, mit Start am Interimsstandort Toni -Steingass-Park 
aufwachsend mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II 
 + 81 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 72 
Regelplätze und 9 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 
 
2) Gymnasium Rondorf, mit Start am Interimsstandort Sürther Str aße 191 / Eygelshovener 
Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen, aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 
Zügen in der Sekundarstufe II 
 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re-
gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 
 
Schuljahr 2025/26 
3) Gymnasium Brügelmannstraße in Deutz aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I 
und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 
 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re-
gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 
 
4) Gymnasium Neustadt/Nord aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen 
in der Sekundarstufe II 
 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re-
gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 
 
5) Gymnasium Porz aufwachsend mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 8 Zügen in der 
Sekundarstufe II 
 162 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 144 
Regelplätze und 18 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 
 
6) Gymnasium Poll-Vingster Straße in Humboldt/Gremberg aufwachsend mit 4 Zügen in der 
Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 
 108 in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Regelplät-
ze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 
 
(2) Neues Gymnasium im Stadtbezirk Rodenkirchen 
 
In den vergangenen Jahren hat eine kontroverse Diskussion um die Schulform der weiterfüh-
renden Schule in Rondorf stattgefunden (Anlage: Schulformdiskussion GY Rondorf) 
 
Mit dieser Vorlage erfolgt die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk 
Rodenkirchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und sechs Zügen in der gymnasialen 
Oberstufe (Sekundarstufe II) zum Schuljahr 2024/25, aufbauend ab dem 5. Schuljahr. Der 
Vollausbau mit allen 9 Jahrgangsstufen wird zum Schuljahr 2032/33 abgeschlossen sein, 
wenn der Einschulungsjahrgang 2024/25 in die Qualifizierungsstufe 2 (Q2) eintritt und zum 
Schuljahresende das Abitur erlangen wird. 
 
Für das Gymnasium wird im Neubaugebiet Rondorf-Nordwest ein Schulgebäude errichtet. 
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird das Gymnasium das Interim an der Sürther Straße / 
Eygelshovener Straße verlassen und nach Rondorf umziehen. 
 
Bei einem maximalen Klassenbildungswert von 29 Schüler*innen je Klasse werden bei einer 
Vierzügigkeit rechnerisch (4x29=) 116 Schüler*innen in die Sekundarstufe II übergehen kön-
nen. Aufgrund der festgelegten durchschnittlichen Kursgröße in der Sekundarstufe II von 19,5 
Schüler*innen ergibt sich für die gymnasiale Oberstufe eine Sechszügigkeit (116/19,5 = auf-

7 
gerundet 6). 
 
Da der Bebauungsplan für Rondorf-Nordwest noch nicht rechtskräftig ist, steht der endgültige 
Standort für die Schule noch nicht fest. Eine ausreichend große Fläche wird aber fest einge-
plant (Vorlage 2191/2020). 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 (Vorlage 0557/2022) beschlos-
sen, dass im Zuge einer europaweiten Ausschreibung ein Standort gesucht wird, der für ein 
Gymnasium von zumindest 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe 
II geeignet ist. Aufgrund von Verzögerungen im B-Planverfahren wird es erforderlich, die Eu-
ropaweite Ausschreibung mit dem aktualisierten möglichen Fertigstellungstermin zu wiederho-
len. Im Zuge des Verfahrens wird dem Ratsbeschluss entsprechend geprüft werden, ob auch 
die Unterbringung eines Gymnasiums mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der 
Sekundarstufe II möglich ist. 
 
Nach derzeitiger Einschätzung kann aufgrund des Verfahrensstandes im Bebauungsplanver-
fahren nicht vor 2029 mit dem Bezug eines Schulneubaus in Rondorf gerechnet werden. Da-
her ist es erforderlich, dass das Gymnasium von 2024 an bis zumindest zum Jahr 2029 an 
einem Interimsstandort geführt wird. 
 
Hierzu ist der Standort Sürther Straße 191/ Eygelshovener Straße, 50999 Köln geeignet. Auf 
diesem Grundstück können einerseits die bisher durch die Gesamtschule belegten Mobilein-
heiten genutzt werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, bei Bedarf vorübergehend zu-
sätzliche Räume auf der Fläche, die perspektivisch im Bebauungsplan-Entwurf 70384/03 
„Eygelshovener Straße“ für Wohnnutzung vorgesehen ist, zu schaffen. 
 
Aus diesem Grund wird die schulrechtliche Errichtung des neuen „Gymnasiums Rondorf“ zu-
nächst am Standort Sürther Straße / Eygelshovener Straße vorgesehen.  
 
Am zukünftigen Standort in Rondorf wird ein Gebäude entstehen, dass zumindest ein Gymna-
sium mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II aufnehmen 
kann, wenn möglich sogar eine Schule mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der 
Sekundarstufe II. Das Raumprogramm wird Ganztagesbedarfe ebenso abbilden, wie die Be-
darfe für das Gemeinsame Lernen. 
 
Die schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums erfolgt für vier Züge in der Sekundarstufe I 
und sechs Züge in der Sekundarstufe II. Eine schulrechtliche Erweiterung kann, bei ausrei-
chender Raumsituation, mit Umzug an den endgültigen Standort in Rondorf erfolgen. 
 
Dass die schulrechtliche Errichtung zunächst für vier Züge in der Sekundarstufe I und sechs 
Züge in der Sekundarstufe II vorgesehen wird, hat zwei Gründe: 
 
 Erstens besteht im Interim eine beengte Raumsituation, schon allein vor dem Aspekt, dass 
die Verweildauer am Standort Sürther Straße / Eygelshovener Straße heute noch nicht 
konkret einzuschätzen ist. 
 Zweitens ist die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Prüfung, ob am zukünftigen Stand-
ort Rondorf ein Gebäude für ein bis zu fünf- / siebenzügiges Gymnasium gebaut werden 
kann, heute noch nicht abgeschlossen. 
 
(2.1.) Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße 
 
Auf dem Gelände Eygelshovener Straße befinden sich noch Modulbauten, welche bislang 
durch die benachbarte Gesamtschule genutzt worden sind. Durch die Fertigstellung des Er-
weiterungsbaus werden diese nun frei und können für den Start des Gymnasiums Rondorf 
genutzt werden. 
Diese Räumlichkeiten reichen aus, um den Bedarf an Unterrichtsräumen für die ersten beiden 
Jahre zu decken. 
Ab dem Schuljahr 2026/27 ist die Aufstellung weiterer Modulbauten erforderlich, um den 
Raumbedarf bis zum Umzug nach Rondorf zum Schuljahr 2029/30 zu decken.

8 
Das Raumprogramm wurde für die jährlich wachsende Schule bis zum Schuljahresende 
2028/29 ermittelt und wird rechtzeitig baulich umgesetzt. 
 
Die Sportbedarfe können in den ersten Jahren durch freie Kapazitäten in umliegenden Sport-
hallen gedeckt werden. So steht an der Grundschule Sürther Str. 201 eine neue 2-fach Sport-
halle zur Deckung zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2027/28 ist eine Interimsturnhalle vorge-
sehen, die Bestandteil der temporär erforderlichen Gebäude ist. 
 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen. 
 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(2.2) Kosten 
 
Sekretariat 
Das neue „Gymnasium im Stadtbezirk Rodenkirchen“ beginnt aufbauend mit der Jahrgangs-
stufe 5 im Schuljahr 2024/25 und wächst pro Schuljahr nach oben. Da die Schule gemeinsa-
mes Lernen anbieten soll, ist jährlich mit einem Anstieg der Schüler*innenzahl in der Sekun-
darstufe I um 108 zu rechnen. Bei einer Vollbelegung in der Sekundarstufe II mit durchschnitt-
lich 19,5 Schüler*innen je Kurs (19,5 x 6 Züge x 3 Jahrgänge = 351 Schüler*innen) stehen 
insgesamt rund 1.000 zusätzliche Plätze an dem Gymnasium zur Verfügung. Hiervon entfallen 
nach derzeitiger Erlasslage bis zu 72 Plätze auf Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in 
der Sekundarstufe I. 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und de r damit 
verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen.  
 
Die Errichtung des „Gymnasiums Rondorf“ löst ab dem Schuljahr 2024/25 über die Jahre auf-
bauend insgesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 1,9 Stellen EG 6 TVöD Verwal-
tungsbeschäftige und somit insgesamt Personalkosten in Höhe von 114.000 € aus. 
 
Die Finanzierung für die aufbauenden Mehrbedarfe für das Schulsekretariat des „Gymnasi-
ums Rondorf“ mit Interimsstart am Standort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße ist 
aus dem Personalaufwandsbudget sichergestellt. 
 
Büroarbeitsplatz 
Für das neue Gymnasium sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu be-
rücksichtigen. Bei 1,9 Stellenanteilen Verwaltungsbeschäftige ergeben sich Büroarbeitsplatz-
kosten in Höhe von 18.430 €. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 18.430 
€ erfolgt im Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten bzw. für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für 
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplan -
aufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Hausmeisterstelle(n) 
Im neuen Schulgebäude in Rondorf Nordwest wird die Hausmeisterleistung durch den Inves-
tor erbracht.  
 
Bis zum Umzug an den neuen Standort ist es erforderlich, d ass die Interimsgebäude durch

9 
eine/n städtische/n Schulhausmeister*in betreut werden. Grundlage für die Bewertung von 
Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Aufgrund der aktuell vorhandenen 
Gebäudeteile bedarf es einer Schulhausmeiste rstelle in der EG 5 TVöD. Diese Stelle löst 
durchschnittliche Personalkosten in Höhe von jährliche 65.800 € aus. Da der Gebäudebe-
stand in den nächsten Jahren noch anwachsen wird, bedarf es zukünftig voraussichtlich der 
Anpassung der Bewertung. 
 
Die Finanzi erung Schulhausmeisterstelle des „Gymnasiums Rondorf“ am Interimsstandort 
Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße wurde aus dem Personalaufwandsbudget sicher-
gestellt. 
 
Sonstige Kosten 
Die Kosten für die Einrichtungen sowie die Kosten für die Zusetzungen von Schulcontainern 
und gegebenenfalls Anmietungen von geeigneten Immobilien für Schulsport während der Zeit 
im Interim an der Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße werden in einer separaten Be-
schlussvorlage ausführlich dargelegt werden. 
 
(3) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und 
Träger von Ersatzschulen auf Kölner  Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 
Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatz-
schulen gegenseitig über ihre Planungen. 
 
Die Verwaltung hat die im Kölner Süden / Südwesten angrenzenden Nachbarkommunen so-
wie das Erzbistum Köln als Träger eines Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen über die 
Planungsabsichten informiert und ist somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 
80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachgekommen.  
 
(4) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche 
Errichtung des „Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen“ am Interimsstandort Sürther Stra-
ße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln - zu einem erheblichen finanziellen, personellen 
und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen 
Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor 
Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulplatzangebot an Gymnasi-
en zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die 
sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes 
öffentliches Interesse) anzuordnen.

Anlage 5 Stellungnahme GE Rodenkirchen zu GY Rondorf

6841 Zeichen

Gesamtschule Rodenkirchen | Sekundarstufe I und II| Sürther Straße 191 | 50999 Köln | gesamtschule-rodenkirchen.de  Seite 1 von 3 
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme/ Gesamtschule Rodenkirchen 
 
 
Lieber Herr Giesen, liebe Mitglieder der vertretenden Fraktionen, sehr geehrte Damen 
und Herren, 
 
zunächst bedanke ich mich dafür, heute als Schulleiterin der Gesamtschule 
Rodenkirchen, eine Stellungnahme bezogen auf das Vorhaben „Errichtung des neuen 
Gymnasiums Rondorf im ehemaligen Interim der Gesamtschule Rodenkirchen“ an Sie 
richten zu können.  
Dabei betone ich ausdrücklich, dass mich bereits am 13.03. die Schulkonferenz 
der Gesamtschule Rodenkirchen per einstimmigen Beschlusses beauftragt hat, mich 
mit Nachdruck gegen die Nutzung des ehemaligen Interims unserer Schule zum 
Zwecke der Neugründung eines Gymnasiums Rondorf auszusprechen. Dem folgte ein 
Brief an Frau Ritter und Herrn Voigtsberger, der die Schwierigkeiten des angedachten 
Standortes zum Inhalt hatte.  
 
Ich möchte ebenso betonen, dass ich das Einrichten von adäquaten und an den 
Bedürfnissen unserer Kölner Kinder orientierten Schulplätzen, zu denen auch Plätze 
an Gymnasien zählen, natürlich ebenso wie Sie alle hier als absolut notwendig 
erachte. Allerdings nicht nur in Zahlen auf dem Papier, sondern entsprechend der 
notwendigen Bedarfe zielgerichtet in den Bezirken unserer Stadt. 
 
Nachdem wir das Anmeldeverfahren in diesem Jahr abgeschlossen haben, zeigt sich 
hier im Kölner Süden derzeit kein Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen, 
ebenso musste auch unsere Schule keine Kinder ablehnen, was der Erweiterung von 6 
auf 8 Züge zuzuschreiben ist.  
Ganz im Gegenteil, wir konnten den wenigen am Gymnasium abgelehnten Kindern, die 
bei uns anfragten, ein Schulplatzangebot machen, und die schulische Laufbahn für 
sie bis zum möglichen Abschluss des Abiturs sicherstellen. 
Unsere Gesamtschule im Kölner Süden ist eine Schule, die allen Kindern 
gleichermaßen Bildungschancen eröffnet. Jedes Jahr erwerben bei uns in unserer 
Sekundarstufe II im Schnitt über 110 Schüler*innen das Abitur, in diesem Jahr startet 
unser Abiturjahrgang mit 140 Schüler*innen im JG 11. Das entspricht 6 Zügen eines 
ausgebauten Gymnasiums. 
 
Leider sind in den vergangenen Jahren die Zahlen der Anmeldungen von Kindern 
mit gymnasialer Empfehlung in unserer Schule deutlich zurückgegangen- 
sicherlich auch, weil wir durch die Erweiterung unserer Schule inzwischen jedes Jahr 
192 Schulplätze anbieten können. Hinzu kommen 24 Plätze für Kinder mit 
 
 
Kerstin Gaden, LGeD` 
Schulleiterin 
 
Köln, 6. Juni 2023 
Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 191, 50999 Köln

Seite 2 von 3 
ausgewiesenem Förderbedarf. Wir waren dankbar, dass wir alle vom Gymnasium 
Rodenkirchen abgelehnten Schüler*innen in unsere Klassen aufnehmen konnten, die 
bei uns angefragt haben. 
Um unser erfolgreiches, gesundes Gesamtschulsystem in Rodenkirchen, auf das 
wir alle sehr stolz sind und welches seit über 50 Jahren als Aushängeschild über die 
Grenzen der Stadt Köln hin bekannt ist und sogar Minister (zuletzt Frau Feller und Herr 
Reuel) gern gesehene Gäste sind, erhalten zu können, bedarf es der derzeit noch- und 
ich betone ausdrücklich NOCH- bestehenden Heterogenität. In Zahlen, auch die 
Gesamtschule bietet jedes Jahr gymnasiale Bildung für ca.100 Kinder mit 
gymnasialer und eingeschränkter gymnasialer Empfehlung. 
In diesem so wichtigen heterogenen Miteinander können wir erst unsere Schüler*innen 
zu ihren bestmöglichen Schulabschlüssen begleiten und verantwortungsvoll auf ein 
Leben in unserer Gesellschaft vorbereiten. Dabei steht das Miteinander und 
voneinander lernen seit der Gründung der Gesamtschulen immer im Vordergrund.  
Wir haben besondere Konzepte der individuellen Förderung für leistungsstarke 
Schüler*innen entwickeln und eine Stelle für Begabtenförderung geschaffen. Wir 
bieten in unserer Sekundarstufe besondere Leistungskurse, wie beispielsweise Physik, 
aber auch Sport, die sich an den Bedürfnissen unserer Schüler*innen orientieren. 
Allerbeste Abiturergebnisse sprechen für sich. 
Ich habe sehr große Befürchtungen, dass mit der Neuschaffung eines Gymnasiums in 
direkter Nachbarschaft diese so notwendige Heterogenität nicht zu halten ist. Woher 
sollen 107 weitere Kinder mit gymnasialer Empfehlung kommen, wenn noch nicht 
einmal der Spatenstich für das zugehörige Baugebiet gemacht wurde?  
Es ist zu erwarten, dass sich durch die Neugründung und die damit direkt entstehende 
Konkurrenz weniger Schüler*innen mit gymnasialer Empfehlung in unserem 
integrierten System anmelden. Ich frage mich wirklich:  
Wollen Sie das?  
Schaue ich nun zudem auf eher pragmatische Stolpersteine. Hier stellt sich mir 
immer wieder die Frage zur Bereitstellung von Fachräumen, die für eine gute 
Schulbildung unserer Kinder unabdingbar sind. In Verantwortung für die mir 
anvertrauten Schüler*innen und die damit verbundene Aufgabe, eine chancengerechte 
Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen, weise ich ausdrücklich darauf 
hin, dass ich überhaupt keine Möglichkeit sehe, Räumlichkeiten, wie 
beispielsweise naturwissenschaftliche Fachräume oder aber Sporthallen für eine 
Nutzung durch eine andere Schule bereitzustellen, da wir aufgrund der 
Zügeerweiterung trotz des Neubaus bereits jetzt schon wieder an unseren 
Kapazitätsgrenzen stehen. Auch unsere Mensa ist ebenso schon jetzt viel zu klein, im 
Erweiterungsbau ist diese Problematik nicht bedacht worden. 
Zu guter Letzt werfe ich noch einen Blick auf unser Veedel. Seit dem Zuzug der OSK 
und unserer benachbarten Grundschule der Emanuel- Schule ist das bereits vorher 
schon existierende Verkehrsproblem eskaliert. Täglich erliegt der Verkehr, Kinder 
können nicht mehr sicher und gefahrenfrei in ihre Schule kommen, Anwohner 
leiden unter den vielen Menschen, die hier im Gebiet Sürther Feld tagtäglich 
unterwegs sind. Kaum vorstellbar wohin es führen wird, wenn eine weitere Schule mit 
ihren Menschen hinzukommt. Die Situation aller drei Bestandsschulen würde sich 
noch weiter verschlechtern. Aus meiner Sicht ist dies unverantwortlich. Insbesondere 
auch mit Blick auf die Laufzeit einer angedachten Interimslösung, wobei auch das 
Errichten weiterer Container für ein Gymnasium Rondorf nicht ausschlossen wird und 
die Stadt Köln sich beim Nutzungszeitraum nicht festlegen kann.

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Wir alle tragen die Verantwortung für unsere Kinder, insbesondere für die Kinder im 
Kölner Süden. Daher bitte ich Sie im Namen der Schulgemeinde der Gesamtschule 
Rodenkirchen wirklich sehr, sich gegen den Standort Gymnasium Rodenkirchen im 
ehemaligen Interim der Gesamtschule auszusprechen und somit für den Schutz des 
bestehenden Systems, aber auch dem aller Menschen im Veedel in Bezug auf die 
Infrastruktur Sorge zu tragen. 
 
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Anlage 2, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023

5362 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und 
Weiterbildung 
Frau Froitzheim 
Telefon: (0221) 221 29251 
E-Mail: jennifer.froitzheim@stadt-
  koeln.de 
Datum: 30.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung  vom 22.05.2023  
öffentlich 
6.10 Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Ro-
denkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygels-
hovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schul-
gesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25. 
0767/2023 
 Änderungsantrag zu TOP 6.10 – Schulrechtliche Errichtung eines neuen 
Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude 
Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen 
gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-West 
AN/1059/2023 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grü-
nen, CDU und Volt: 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird folgendermaßen hinter Ziffer 6. ergänzt: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Das Gymnasium Rondorf zieht schnellstmöglich aus dem Interim in der Eygels-
hovener Straße nach Rondorf um. 
2. Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Prüfung, ob anstelle eines 4/6zügigen 
Gymnasiums auch ein 5/7zügiges Gymnasium errichtet werden kann, wenn dies 
zu Verzögerungen des Ausschreibungsverfahren führt. 
3. Die Verwaltung legt dem Schulausschuss in der ersten Sitzung nach der Som-
merpause detailliert dar, wie 
 Kinder aus Rondorf mit dem ÖPNV zum Standort Eygel shovener Straße 
gelangen und erarbeitet gemeinsam mit der KVB Fahrplanverbesserungen 
und prüft die Einrichtung eines Schulbusses von Rondorf zum Inte-
rimsstandort.  
 Kinder aus Rondorf mit dem Fahrrad zum Standort Eygelshovener Straße 
gelangen. Die Strecke wird von der Verwaltung auf Gefahrenstellen geprüft

und es wird dargelegt, welche Verbesserungen für einen sicheren Schul-
weg bis zum Schuljahr 2024/25 erfolgen werden.“ 
 
Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ 
Die Grünen, CDU und Volt: 
 
Dem Änderungsantrag wurde mit den Stimmen von Bündnis 90/ Die Grünen, 
CDU, FDP und Volt gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der 
SPD zugestimmt. 
 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschlie-
ßen: 
II. Abstimmung über die Ursprungsvorlage:  
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen 
Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe 
I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II zum Schul jahr 2024/25 gemäß § 81 
Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interi-
mistisch zunächst am Standort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 
50999 Köln-Rodenkirchen auf. Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahr-
gangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Das Gymnasium wird nach Fertig-
stellung eines geeigneten Schulgebäudes im Siedlungsgebiet Rondorf-Nordwest 
dorthin umziehen. 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 
Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt 
wird. 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaf-
fen, damit die Schulaufsicht an diesem Gymnasium gemäß § 20 Absatz 5 in Ver-
bindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmitt elbar das Gemeinsame Lernen 
einrichten kann. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-
Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.  
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schul-
rechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des „Gymnasiums 
Rondorf“ am Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 
Köln-Rodenkirchen und in Folge am zukünftigen Standort ab dem Schuljahr 
2024/25 bereitzustellen.  
6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 
4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.  
7. Das Gymnasium Rondorf  zieht schnellstmöglich aus dem Interim in der 
Eygelshovener Straße nach Rondorf um. 
8. Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Prüfung, ob anstelle eines 4/6zü-
gigen Gymnasiums auch ein 5/7zügiges Gymnasium errichtet werden 
kann, wenn dies zu Verzögerungen des Ausschreibungsverfahren führt. 
9. Die Verwaltung legt dem Schulausschuss in der ersten Sitzung nach der 
Sommerpause detailliert dar, wie 
 Kinder aus Rondorf mit dem ÖPNV zum Standort Eygelshovener

Straße gelangen und erarbeitet gemeinsam mit der KVB Fahrplanver-
besserungen und prüft die Einrichtung eines Schulbusses von Ron-
dorf zum Interimsstandort.  
 Kinder aus Rondorf mit dem Fahrrad zum Standort Eygelshovener 
Straße gelangen. Die Strecke wird von der Verwaltung auf Gefahren-
stellen geprüft und es wird darge legt, welche Verbesserungen für ei-
nen sicheren Schulweg bis zum Schuljahr 2024/25 erfolgen werden.“ 
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Ursprungsvorlage der Fraktionen 
Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt: 
 
Der so geänderten Ursprungsvorlage wurde mit den Stimmen von Bündnis 90/ 
Die Grünen, CDU, FDP und Volt gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei 
Enthaltung der SPD zugestimmt.

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 vom 05.06.2023

15214 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 05.06.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 05.06.2023  
öffentlich 
9.2.1 Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im  
Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 
191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81  
Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25. 
0767/2023 
9.2.1.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
AN/1034/2023 
 
Frau Gaden, Schulleiterin der Gesamtschule Rodenkirchen, ist von der Schulkonfe-
renz beauftragt, eine Stellungnahme für die Gesamtschule Rodenkirchen abzugeben. 
 
Hierfür benötigt Frau Gaden ein Rederecht: 
 
1. Beschluss: 
 
Frau Gaden erhält zu Top 9.2.1 ein Rederecht. 
 
Abstimmungsergebnis zu 1. Beschluss: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) 
 
 
Frau Gaden führt aus, dass es im Kölner Süden keinen Bedarf an Gymniasialplätzen 
gibt. Durch diesen Vorschlag würde insbesondere die Heterogenität des Konzeptes 
der Gesamtschule gefährdet werden, daher lehnt die Schulkonferenz diese Vorge-
hensweise ab. 
 
Es liegt zudem eine Stellungnahme der EMAnuel-Schule vor, welche die dortige 
Schulkonferenz beschlossen hat. Die EMAnuel-Schule spricht sich darin gegen die 
Turnhallennutzung durch das geplante Gymnasium Rondorf (Interimslösung) aus, da 
die Turnhalle für eigene Schulzwecke benötigt wird.

Herr Pfeuffer führt aus, dass Turnhallennutzung der unterschiedlichen Schulen  
nochmal geprüft wird. Man überlege sich aber kreative Lösungen, da überall  
Sportkapazitäten zu knapp sind.  
  
Die Stabsstelle für Schulentwicklung wird gebeten, die Stellungnahmen der Schulen 
zur Vorlage zu nehmen. 
 
Herr Pfeuffer führt aus, dass seitens des Amtes für Schulentwicklung derzeit keine 
Fachräume genutzt werden müssen. Das sei aber der jetzige Stand und könnte sich 
ändern. Dann würde man sich aber wünschen, um ein Bild zu gebrauchen, dass die 
Zugbrücke runtergelassen gelassen würde und nicht hochgezogen. 
 
Herr Pfeuffer führt zum Standort aus, dass es in Rondorf kein Interim-Grundstück 
gäbe. Er führt weiter aus, dass dies keine Entscheidung Schule gegen Vollversorger 
sei, sondern dass es an einem Alternativgrundstück fehle. 
 
Es liegt eine Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zu Ziffer 6 „Quartiersentwick-
lung“ des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:  
„Es ist vorgesehen, das bereits begonnene Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeits-
titel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen mit dem bekannten 
Nutzungsmix (Einzelhandel/Dienstleistungen/soziale Einrichtungen/Kita und Wohnen) 
weiter fortzuführen. 
Der zusätzliche Flächenbedarf für die Interimsschule ist sowohl der Stadtplanung als 
auch dem Investor bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, 
dass es zu einer Verdoppelung der aktuell zur Verfügung stehenden Fläche für die 
temporäre Schulnutzung kommen wird. Die Fläche für das geplante Sondergebiet mit 
den Nutzungen Einzelhandel/Dienstleistungen/soziale Einrichtungen und Wohnen 
wird aller Voraussicht nach hiervon nicht betroffen sein. Weiterhin wird davon ausge-
gangen, dass die darüber hinaus beabsichtigte Bebauung im geplanten allgemeinen 
Wohngebiet mit den Nutzungen Wohnen und Kita erst zu einem späteren Zeitpunkt 
umgesetzt werden kann. Wann dies erfolgen kann, ist derzeit nicht abzusehen.“ 
 
Frau Honzca führt aus, dass das Verkehrsgutachten in der Bedarfsprüfung sei.  
Es würde zum Interimbau noch ein Gutachten erstellt werden.  
  
Herr Giesen führt aus, dass bei der Umsetzung der zwei neuen Schulen das Ver-
kehrsgutachten nur den Linksabbieger vorgesehen hatte, und dass einzig alleine die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen für andere Zugangsmöglichkeiten bspw. über das 
hintere Feld mit Unterstützung des Landwirtes und des Amtes für Grünflächen gesorgt 
hat.  
 
Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Hauptantrag 
inkl. eines Hilfsantrages mit fünf Ziffern (Änderung zu Ziffer 9 und Ergänzung um Ziffer 
10 bis 13) vor.

Herr Giesen lässt zunächst über den Hauptantrag abstimmen: 
 
2. Beschluss (Hauptantrag): 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, die Fachverwaltung zu  
beauftragen, einen im Gebiet Rondorf Nord-West oder in direkter Nähe liegenden, 
geeigneten Interimsstandort für das neue Gymnasium zu finden, der spätestens 
nach einer auf drei Schul jahren begrenzten  Nutzung (bis 2027) eines  
Übergangsinterims an der Eygelshovener Straße in Rodenkirchen zur Verfügung 
gestellt werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung 
der SPD -Fraktion und der FDP -Fraktion gegen die Stimmen der CDU -Fraktion  
zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) 
 
Sodann lässt Herr Giesen über den Hilfsantr ag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
basierend auf dem Beschluss des Schulausschusses abstimmen, sollte die  
Fachverwaltung keine geeignete Liegenschaft finden. 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um getrennte Abstimmung  der einzelnen 
Punkte des Hilfsantrages. 
 
3. Beschluss (Hilfsantrag) 
Der Hilfsantrag lautet wie folgt: 
 
Sollte sich die Fachverwaltung hierzu trotz intensiver Prüfung nicht im Stande sehen, 
fordert die BV2 folgende, aus unserer Sicht unbedingt erforderlichen  
Begleitmaßnahmen zu einem Interim an der Eygelshovener Straße: 
 
Beschluss zu Ziffer 9 
 
Ziffer 9 des Schulausschussbeschlusses soll wie folgt gefasst werden:  
 
Die Verwaltung legt dem Schulausschuss und der BV2 in der ersten Sitzung nach 
der Sommerpause detailliert dar, wie 
 Kinder aus Rondorf / Meschenich / Immendorf und Godorf mit dem ÖPNV 
zum Standort Eygelshovener Straße gelangen und erarbeitet gemeinsam mit 
der KVB Fahrplanverbesserungen und prüft die Einrichtung eines Schulbus-
ses von Rondorf zum Interimsstandort. 
Die Linie 17 soll zu Schulzeiten bis Bfh Sürth fahren (AN/0016/2023). 
Zu den Prüfungen gehören auch d ie Taktungen der Buslinien 135, 131 
und 130 an Schultagen zu Schulbeginn und Schulschluss. Insbesondere 
die Buslinie 135 muss dichter getaktet werden, da bereits heute schon 
Haltestellen in Immendorf nicht mehr angefahren werden, wenn der Bus 
zu voll ist. Um die Verkehrssituation am Schulstandort weiterhin rund 
um das Sürther Feld zu entspannen, wird der von der BV2 geforderte 
Schulbus (AN2476/2021) jetzt umgesetzt. Dies er Schulbus pendelt an

Schultagen morgens und nachmittags zwischen Sürther- und Rodenkir-
chener Bahnhof. 
 
 Kinder aus Rondorf / Meschenich / Immendorf und Godorf mit dem Fahrrad 
zum Standort Eygelshovener Straße gelangen. Die Strecke w ird von der Ver-
w altung auf Gefahrenstellen geprüft und es w ird dargelegt, w elche Verbesse-
rungen für einen sicheren Schulw eg bis zum Schuljahr 2024/25 erfolgen w er-
den. 
Hierbei soll auch die problematische „Engstelle“ entlang Finkens Garten 
an der Friedrich-Ebert-Straße beseitigt und eine ebenerdige Querung der 
KVB-Trasse in Michaelshoven (s. Beschluss der BV2 AN/1582/2021 vom 
06.09.21) geschaffen werden. 
 
Abstimmungsergebnis zur Änderung zu Ziffer 9: 
Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) 
 
Beschluss zur Ergänzung um Ziffer 10:  
  
Ergänzt werden soll folgende Ziffer 10: 
 
10) Sporthalle: Anstatt einer Interimssporthalle an der Eygelshovener Straße 
wird die schon lange zugesagte und wiederholt geforderte Doppel-Turn-
halle des Gymnasiums Rodenkirchen (siehe z.B. Beschluss der Bezirks-
vertretung AN/0030/2021) endlich errichtet. Diese wäre auch von den 
Schüler:innen des Interim-Gymnasiums mitzubenutzen.   
 
Abstimmungsergebnis zur Ergänzung um Ziffer 10::  
Einstimmig bei Enthaltung der SPD -Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) 
 
Beschluss zur Ergänzung um Ziffer 11: 
 
Ergänzt werden soll folgende Ziffer 11: 
 
11) Zügigkeit: Für die Zeit des Interims am Standort Eygelhovener Straße 
wird die Schule in der Sekundarstufe 1 maximal 3-zügig geplant.  
  
Abstimmungsergebnis zur Ergänzung um Ziffer 11:  
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei  
Enthaltung der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der  
CDU-Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) 
 
Beschluss zur Ergänzung um Ziffer 12: 
 
Ergänzt werden soll folgende Ziffer 12: 
 
12) Quartiersentwicklung: Für die neben dem Interim verbleibenden Restflä-
che zur Sürther Straße hin wird eine Planung entwickelt, nach der ohne 
weitere Verzögerungen eine Nutzung für soziales Wohnen und Einkau-
fen umgesetzt werden kann.

Abstimmungsergebnis zur Ergänzung um Ziffer 12:  
Einstimmig bei Enthaltung von vier Stimmen der CDU-Fraktion, der  
SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion  
zugestimmt.  
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) 
 
Beschluss zur Ergänz ung um Ziffer 13: 
 
Ergänzt werden soll folgende Ziffer 13: 
 
13) Verkehr: Der Umbau der Sürther Straße wird priorisiert, um die Sicher-
heit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. 
 
Abstimmungsergebnis zu 7. Beschluss:  
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) 
 
Die Ursprungsvorlage der Fachverwaltung wurde durch den Beschluss des 
Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 22.05.2023 geändert. 
 
 
Herr Giesen lässt über die so ergänzte Beschlussvorlage auf Basis des Beschlusses 
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung abstimmen. 
 
Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung mit 
den soeben beschlossenen Ergänzungen : 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss  
ergänzten zu fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen 
Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe 
I und sechs Zügen in der Seku ndarstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 
Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interi-
mistisch zunächst am Standort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 
50999 Köln-Rodenkirchen auf. Die Schule startet am 01.08.202 4 mit der Jahr-
gangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Das Gymnasium wird nach Fertig-
stellung eines geeigneten Schulgebäudes im Siedlungsgebiet Rondorf-Nordwest 
dorthin umziehen. 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 
Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt 
wird. 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaf-
fen, damit die Schulaufsicht an diesem Gymnasium gemäß § 20 Absatz 5 in Ver-
bindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen 
einrichten kann. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-
Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.  
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schul-
rechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des „Gymnasiums 
Rondorf“ am Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 
Köln-Rodenkirchen und in Folge am zukünftigen Standort ab dem Schuljahr 
2024/25 bereitzustellen.  
6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 
4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

7. Das Gymnasium Rondorf zieht schnellstmöglich aus dem Interim in der Eygels-
hovener Straße nach Rondorf um. 
8. Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Prüfung, ob anstelle eines 4/6zügigen 
Gymnasiums auch ein 5/7zügiges Gymnasium errichtet w erden kann, w enn dies 
zu Verzögerungen des Ausschreibungsverfahren führt. 
9. Die Verw altung legt dem Schulausschuss in der ersten Sitzung nach der Som-
merpause detailliert dar, w ie 
 Kinder aus Rondorf / Meschenich / Immendorf und Godorf mit dem ÖPNV 
zum Standort Eygelshovener Straße gelangen und erarbeitet gemeinsam mit 
der KVB Fahrplanverbesserungen und prüft die Einrichtung eines Schulbus-
ses von Rondorf zum Interimsstandort. 
Die Linie 17 soll zu Schulzeiten bis Bfh Sürth fahren (AN/0016/2023). 
Zu den Prüfungen gehören auch die Taktungen der Buslinien 135, 131 
und 130 an Schultagen zu Schulbeginn und Schulschluss. Insbeson-
dere die Buslinie 135 muss dichter getaktet werden, da bereits heute schon Hal-
testellen in Immendorf nicht mehr angefahren werden, wenn der Bus 
zu voll ist. Um die Verkehrssituation am Schulstandort weiterhin rund 
um das Sürther Feld zu entspannen, wird der von der BV2 geforderte 
Schulbus (AN2476/2021) jetzt umgesetzt. Dieser Schulbus pendelt an 
Schultagen morgens und nachmittags zwischen Sürther- und Ro-
denkirchener Bahnhof. 
 Kinder aus Rondorf / Meschenich / Immendorf und Godorf mit dem Fahr-
rad zum Standort Eygelshovener Straße gelangen. Die Strecke w ird von der 
Verw altung auf Gefahrenstellen geprüft und es w ird dargelegt, w elche Ver-
besserungen für einen sicheren Schulw eg bis zum Schuljahr 2024/25 erfol-
gen w erden. 
Hierbei soll auch die problematische „Engstelle“ entlang Finkens Gar-
ten an der Friedrich -Ebert-Straße beseitigt und eine ebenerdige Que-
rung der KVB -Trasse in Michaelshoven (s. Beschluss der BV2 
AN/1582/2021 vom 06.09.21) geschaffen werden. 
10) Sporthalle: Anstatt einer Interimssporthalle an der Eygelshovener Straße 
wird die schon lange zugesagte und wiederholt geforderte Doppel -Turn-
halle des  
Gymnasiums Rodenkirchen (siehe z.B. Beschluss der Bezirksvertre-
tung AN/0030/2021) endlich errichtet. Diese wäre auch von den Schüler:in-
nen des Interim-Gymnasiums mitzubenutzen.   
 
11) Zügigkeit: Für die Zeit des Interims am Standort Eygelhovener Straße wird 
die Schule in der Sekundarstufe 1 maximal 3-zügig geplant.  
  
 
12) Quartiersentwicklung: Für die neben dem Interim verbleibenden Restflä-
che zur Sürther Straße hin wird eine Planung entwickelt, nach der ohne 
weitere  
Verzögerungen eine Nutzung für soziales Wohnen und Einkaufen umge-
setzt werden kann. 
 
13) Verkehr: Der Umbau der Sürther Straße wird priorisiert, um die Sicherheit 
für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. 
 
Abstimmungsergebnis:

Bei Stimmengleichheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion 
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion 
abgelehnt. 
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) 
 
Erklärung der CDU-Fraktion: 
 „Die CDU-Fraktion gibt zu Protokoll, dass sie von einer anderen Abstimmung ausge-
gangen war. Die CDU-Fraktion dachte das erst der Änderungsantrag noch abge-
stimmt werden musste.“ 
 
Herr Giesen erklärt, er habe angesagt, dass die so ergänzte Beschlussvorlage mit den 
abgestimmten Ergänzungen abgestimmt wurde. Frau Paßmann bestätigt dies.

Anlage 1 - Schulformdiskussion GY Rondorf

5231 Zeichen

Anlage 1 
 
Schulformdiskussion Rondorf: 
 
2000/2001 - Initiative der Diakoniewerkes Michaelshoven, ein evangelisches 
Gymnasium zu errichten. 
- Politischer Impuls, dieses nicht in Michaelshoven sondern in Rondorf 
zu errichten.  erstmaliger politischer Impuls, ein Gymnasium in 
Rondorf zu schaffen. 
- SEP kann städtisches Gymnasium für Rondorf nicht nachweisen, hält 
ein evangelisches GY aufgrund des Stadtweiten Einzugsgebietes für 
vorstellbar. 
 
SEP 2016 - Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Parkstadt Süd forderte 
IV/2 einen weiteren Standort für eine weiterführende Schule, 
angrenzend an das Gelände der Parkstadt Süd. 
- In der SEP 2016 formuliert IV/2 erstmals (Schulform offen): 
„Ursprünglich hatte die Bildungsverwaltung noch eine weitere Fläche 
für eine zweite neue weiterführende Schule angemeldet. Nach 
Einschätzung der Bildungsverwaltung kann und soll diese Fläche bzw. 
die weitere neue weiterführende Schule in Rondorf-Nordwest verortet 
werden (vgl. M23). 
 
M23: 
- Im Zuge des geplanten  Wohnungsbauprojektes Rondorf-Nordwest 
sieht die Verwaltung neben einer neuen Grundschule eine neue 
weiterführende Schule vor. Der noch festzulegende Standort der Schule 
sollte dem errechneten Bedarf folgend zum Beispiel für ein 4 -zügiges 
Gymnasium mit 6-zügiger Sekundarstufe II ausgelegt werden, also für 
insgesamt rund 900 Schülerinnen und Schüler. Alternativ könnte auch 
eine Gesamtschule vorgesehen werden. Unter Berücksichtigung des 
städtebaulichen Orientierungswertes von 25 m² je Schülerin oder 
Schüler ergibt sich ein Flächenbedarf von rd. 22.500 m². 
- Die weiterführende Schule, in gut erreichbarer Lage in den nördlichen 
Stadtteilen des Stadtbezirks Rodenkirchen, ist zwingend erforderlich, 
um dem möglichen Bedarf an Plätzen in der Sekundarstufe I und II im 
Neubaugebiet, aber auch darüber hinaus im Stadtbezirk entsprechen 
zu können. Sehr wichtig erscheint in diesem Zusammenhang eine gute 
Verkehrsanbindung (Stadtbahn). Ein schulrechtlicher Beschluss soll 
dann eingeholt werden, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind 
und ein verbindlicher Fertigstellungstermin bekannt ist.“ 
 
SEP 2018 - Festlegung SEP auf Schulform Gesamtschule. Im Gegenzug wird für 
die Parkstadt Süd aufgrund der zentraleren Lage ein Gymnasium 
vorgeschlagen: 
 
- M23: 
„In der städtebaulichen Entwicklungsplanung ist eine 5-zügige 
weiterführende Schule berücksichtigt. Mit Planungsbeschluss zur 
Realisierung des Schulgebäudes schlägt die Verwaltung die 
schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule vor.“ 
 
22.11.2018 - Planungsbeschluss u.a. zur Errichtung eines Gesamtschulgebäudes 
für Rondorf-Nordwest (Session 2574/2018). 
-  Abweichender Ratsbeschluss:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis 
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 
1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in 
Ganztagsform, einer Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-
fach Turnhalle. 
1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur 
Parkstadt Süd soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule 
errichtet werden. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen 
aufzunehmen und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der 
Auftrag zeitnah abgearbeitet werden kann.“ 
 
SEP 2020 Infolge des Ratsbeschlusses vom 22.11.2018 musste M23 zwingend 
geändert werden: 
„In d er städtebaulichen Entwicklungsplanung ist eine 5 -zügige 
weiterführende Schule berücksichtigt. Der Rat hat beschlossen, die 
Realisierung eines Gymnasiums vorzusehen. 
Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der 
Auftragsnummer 120 (Priorität „A“).“ 
 
12.11.2021 Die „Bürgerinitiative Gesamtschule Rondorf“ fordert am Standort Rondorf 
West als Neubau (weiterführende Schule) im stetig wachsenden Süden 
Kölns eine integrierte Gesamtschule, die inklusiv und mit 
Ganztagsunterricht für alle Kinder vor Ort da ist. Der zunächst ergangene 
Beschluss des Rates vom 22.11.2018 sei dahingehend zu ändern. 
 
31.01.2022 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden – mehrheitlicher Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
dankt dem Petenten für die Eingabe und spricht sich für die Beibehaltung 
des Ratsbeschlusses 2574/2018 aus, der in Rondorf ein 5/7-zügiges 
Gymnasium in Ganztagsform vorsieht.  
 
05.05.2022 Ratsbeschluss zur Ausführung eines Europaweiten 
Ausschreibungsverfahrens: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines 
Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen ein europaweites 
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein 
geeignetes Grundstück im Stadtteil Rondorf zu finden. Das Grundstück 
muss mindestens für die Unterbringung eines 4/6 zügigen Gymnasiums 
sowie einer Sporthalle mit vier Sportübungseinheiten geeignet sein. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung 
eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau eines mindestens 4/6-zügigen 
Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen. Das Ausschreibungsverfahren 
soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung 
umfassen. Im Verfahren wird die Möglichkeit geprüft ggfls. ein 5-7-zügiges 
Gymnasium zu realisieren.

Anlage 4 Stellungnahme EMAnuel Schule TH-Nutzung Interim GY Rondorf

2684 Zeichen

EMAnuel-Schule 
Ev. Grundschule - Primarstufe 
Sürther Str. 201 
50999 Köln (Sürth) 
Tel.:0221/9922596-0 
Fax:0221/9922596-15 
http://www.ema-schule-koeln.de 
            
                         
                        
 
Stellungnahme der Schulkonferenz zur geplanten Interimslösung des neuen 
Gymnasiums Rondorf zum Schuljahr 24/25 mit Nutzung der Turnhalle der EMAnuel-
Schule 
 
  Köln, 02.06.2023 
 
Sehr geehrte Vertreter:innen des Stadtrates der Stadt Köln, 
sehr geehrter Herr Voigtsberger, 
sehr geehrte Frau Ritter, 
 
wir wurden durch das Team Bürgerinitiative Gesamtschule Rondorf Ende April 2023 über 
Ihre Pläne informiert. 
 
Hiermit sprechen wir uns gegen die geplante Interimslösung aus. 
Die Schüler:innen der EMA haben am Standort Mainstr. beständig nur Hallenzeiten für 2 
Wochenstunden Sport erhalten, da die Turnhalle dort auch für die KGS Grüngürtelstr. 
sowie das Gymnasium Rodenkirchen zur Verfügung stand. Laut Stundentafel des Landes 
NRW sind 3 Wochenstunden Sport in der Grundschule gefordert. 
 
Während der Belegung der Turnhalle Mainstr durch Flüchtlinge von Dezember 2015 bis 
Dezember 2017 fielen auch diese beiden Stunden weg. 
 
Seit dem 01.08.2023 können die Schüler:innen  der inklusiven EMA eine Turnhalle 
nutzen, die ihnen vormittags und nachmittags offen steht. Das ist gut, da auch die OGS 
der EMA seitdem mehr Bewegung anbieten kann. Die Schulpflegschaft der EMA freut 
sich sehr darüber, da die Elternschaft seit Jahren dieses Mehr an Bewegung angemahnt 
hat. Im ersten Schuljahr bietet die EMA bereits seit 10 Jahren auch nachmittags eine 
besondere Förderung im Bereich der Bewegung an – in der Turnhalle! 
 
Die EMA wächst schnell in die Fünfzügigkeit, im Schuljahr 23/24 gibt es bereits 15 
Klassen! Damit benötigen wir im kommenden Schuljahr allein 45 Wochenstunden 
Hallenzeiten für den Sportunterricht, den wir in zwei Hallenteilen durchführen können. 
 
Des Weiteren gehen von 268 Kindern bereits 250 Kinder in den Ganztag. Die EMA erfüllt 
bereits jetzt den Ganztagsanspruch voll und ganz. Auch hier ist die Turnhalle voll 
umfänglich für die EMA – Kinder notwendig. 
 
Die EMA Schule strebt die Rhythmisierung des Ganztags an, so dass der Schulalltag 
besser den Bedürfnissen der heutigen Kinde r angepasst sein kann. Im Zuge dieser 
Planung ist es notwendig, dass die Turnhalle auch über die 6. Schulstunde hinaus für 
unterrichtliche Zwecke zur Verfügung steht.  
 
Wir finden es sehr schade, dass Sie nicht das Gespräch mit uns gesucht haben. Gerne 
zeigen wir Ihnen, wie wir Schule machen!  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
U. Kochsiek und H. Brohsonn   S. Jünemann und N. Lustig 
Schulleitung EMA     Schulpflegschaft EMA

Anlage 6 Stellungnahme Verwaltung zu GE Rodenkirchen

4450 Zeichen

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat IV
Integrierte Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Staat kön IV 2: 50905 Kö Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
www.stadt.koeln

Auskunft
Gesamtschule Rodenkirchen .

I 5
Kerstin Gaden Ge
Sürther Straße 191 '

50999 Köln Sprechzeiten
Nach Vereinbarung

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

1. 04 Ze er

P,
z

Ihr Schreiben vom 16. März 2023
hier: Folgenutzung des derzeitigen Interims der Gesamtschule Rodenkirchen

Sehr geehrte Frau Gaden,

ich bedanke mich bei Ihnen dafür, dass Sie mir Ihre und die Position der Schulkonfe-
renz Ihrer Schule zur schulrechtlichen Errichtung des Gymnasiums Rondorf darge-
stellt haben.

Ich kann Ihre Position zur Diskussion um die Schulform der neuen weiterführenden
Schule in Rondorf sehr gut nachvollziehen. Der Beschluss für ein Gymnasium wurde
am Ende einer demokratischen Meinungsbildung mehrheitlich durch den Rat der Stadt
Köln getroffen. Zuletzt haben sich der Beschwerdeausschuss am 31. Januar 2022 und
Rat der Stadt Köln am 05. Mail 2022 nochmals mit der Frage der Schulform befasst.
Im Ergebnis wurde die Entscheidung, in Rondorf-Nordwest ein Gymnasium vorzuse-
hen, bestätigt.

Dieser Beschluss ist die Grundlage für die weitere Planung der Verwaltung und damit
die Begründung dafür, das Gymnasium Rondorf am Interimsstandort Eygelshovener
Straße zu starten.

In Köln herrscht ein erheblicher Mangel an Schulplätzen. An den Kölner Gesamtschu-
len mussten auch zum Schuljahr 2023/24 rd. 700 Kinder abgewiesen werden.

An den Kölner Gymnasien können die für 2023/24 erforderlichen Schulplätze nur
durch Nachverdichtung an bestehenden Schulstandorten geschaffen werden. Weitere
Nachverdichtungen im Bestand sind nicht mehr möglich.

Um in den kommenden Jahren die Platzsituation an den Kölner Gesamtschulen und
Gymnasien zu verbessern und um allen Kindern einen Schulplatz der gewünschten

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Schulform im 5. Schuljahr zusichern zu können, ist es erforderlich, sehr schnell neue
Schulen zu gründen.

Allein zum Schuljahr 2024/25 sollen drei neue Gesamtschulen und zwei neue Gymna-
sien ihren Betrieb (teils im Interim) aufnehmen. Zum Schuljahr 2024/25 werden dann
insgesamt 19 zusätzliche Züge angeboten. Dies entspricht stadtweit rd. 510 zusätzli-
chen Schulplätzen im 5 Schuljahr. Jeder einzelne Schulstart aus diesem Maßnahmen-
paket ist erforderlich, um das Anmeldeverfahren im kommenden Jahr besser und
nachfragegerechter organisieren zu können.

Wie Sie wissen, beanspruchen die Realisierungs- und Bauprozesse in Köln Zeit, auch
wenn die Verfahren jüngst beschleunigt werden konnten. Daher müssen vier dieser
Schulen in einem Interim starten und können erst nach Fertigstellung der „Zielge-
bäude“ an ihren vorgesehenen Standort umziehen.

Für die Starts der neuen Schulen bin ich auf die Gebäude angewiesen, die auf dem
Kölner Stadtgebiet verfügbar und ab dem Schuljahr 2024/25 nutzbar sind. Hierzu zäh-
len unter anderem auch die Gebäude, in denen bisher Klassen Ihrer Schule unterge-
bracht sind. Das zukünftige Gymnasium Rondorf startet aufbauend ab dem 5. Schul-
jahr und wird so jährlich wachsenden Raumbedarf haben.

Ich nehme Ihre Hinweise zur Konkurrenzsituation und damit zu möglichen Auswirkun-
gen auf die Leistungsheterogenität der Schüler*innenschaften zur Kenntnis. Allerdings
sehe ich keine andere Alternative, um das neue Gymnasium, dass erst in mehreren
Jahren nach Rondorf umziehen kann, zum Schuljahr 2024/25 in Betrieb zu nehmen.

Für den Start des neuen Gymnasiums ist aktuell die Nutzung des bestehenden Con-
tainergebäudes sowie zusätzlicher Räume geplant. Eine Nutzung Ihrer schulischen
Räume ist aktuell nicht vorgesehen. Am 12.08.2022 haben die Kolleg*innen des Am-
tes für Schulentwicklung Sie erstmalig über die Pläne informiert und werden Sie auch
im Weiteren auf dem Laufenden halten.

Ich bitte Sie anzuerkennen, dass ich mich als Schuldezernent in der dringenden Situa-
tion befinde, schnell zusätzliche Schulplätze in Köln und für Kölner Schüler*innen zu
schaffen. Die Stadt Köln steht in der Verantwortung, dass alle schulpflichtigen Kinder
in Köln einen Schulplatz in der gewünschten Schulform erhalten.

Bitte werben Sie deshalb, trotz der schwierigen Situation, auch in Ihrer Schulge-
meinde darum, dass der Start des Gymnasiums an der Eygelshovener Straße unter-
stü ird.

In Vertretun

Robert Voigtsberger

Beigeogtneter für Bildung, Jugend und Sport

Beratungsverlauf (4)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Eygelshovener Straße
  • Sürther Straße 191
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Grüngürtelstraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Poll-Vingster Straße
  • Brügelmannstraße
  • Michaelshoven
  • Mainstraße
  • Straße 19
  • Straße 20

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Details

Aktenzeichen
0767/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.06.2023
Erstellt
28.02.2023 14:58