0767/2023
Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25.
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Anlage 7 Stellungnahme Verwaltung zu EMAnuel Schule TH-Nutzung
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
Stadt Köln, IV, 50605 Köln
Dezernat IV
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
www.stadt.koeln
Auskunft
Schuldezernat@stadt-koeln.de
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
13.06.2023
Stellungnahme der Verwaltung zur Positionierung der Schulkonferenz der Evan-
gelischen Grundschule EMAnuelschule
Die Evangelische Grundschule EMAnuel-Schule, Sürther Str. 201, Köln-Rodenkirchen
verfügt an ihrem Schulstandort über eine 2fach-Turnhalle. Mit der Erhöhung der Zü-
gigkeit auf fünf Züge übersteigt der rechnerische Bedarf geringfügig den Bedarf für
eine Halle und ist daher gegenwärtig abgedeckt, ohne die Kapazitäten der Turnhalle
restlos auszuschöpfen. Diese übrigen Hallenkapazitäten stehen dem geplanten und
im Interim aufbauenden Gymnasium Rondorf zur Verfügung. Der Gesamtbedarf an
Sportkapazitäten beider Schulen genügt rechnerisch bis zum geplanten Umzug des
Gymnasiums. Überdies wird die Bedarfsentwicklung laufend nachgehalten, so dass
nötigenfalls auch weitere Kapazitäten über externe Sportangebote geschaffen werden
könnten.
Hinsichtlich der von der Grundschule geleisteten Nutzung im Ganztagsbereich gilt,
dass die lehrplangemäße Nutzung Vorrang genießt. Gerne können auch künftig freie
Hallenkapazitäten für den Ganztag genutzt werden, was nach entsprechender unmit-
telbarer Abstimmung zwischen der Grundschule und dem Gymnasium geregelt wer-
den kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0767/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln- Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymna- siums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interimistisch zunächst am Standort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen auf. Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Das Gymnasium wird nach Fertigstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Siedlungsgebiet Rondorf-Nordwest dorthin umziehen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an diesem Gymnasium gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtli- che Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des „Gymnasiums Rondorf“ am Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln- Rodenkirchen und in Folge am zukünftigen Standort ab dem Schuljahr 2024/25 bereit- zustellen. 6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 92.930 € (18.430+ 47.000 (=5/12 d. j. Personalkosten Sekretariat) + 27.500 (=5/12 d. j. Personalkosten Hausmeister) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen 114.000 + 65.800 € € b) Sachaufwendungen etc. 18.430 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Hintergrund: Schulplatzbedarfe an Kölner Gymnasien Bedarf an Plätzen in den Eingangsklassen der Gymnasien: In den vergangenen drei Jahren hat die Verwaltung bei der Prognose des Bedarfs an Schul- plätzen an Gymnasien gute Ergebnisse erzielt: 4 Schuljahr 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Prognose des Bedarfs an GY - Plätzen (Korri- dor) 4.100 bis 4.400 4.030 bis 4.300 4.280 bis 4.590 4.160 bis 4.330 Schüler*innen im 5. Schuljahr (amtl. Schulda- ten) 4.194 4.184 4.319* 4.235** *nicht-amtliche Vorstatistikdaten für 2022/23 ** Anmeldestand 14.02.2023 Aufgrund der weiterhin steigenden Kinderzahlen in Köln wird auch in den kommenden Jahren der anteilige Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen nachhaltig bestehen bleiben. (1) Maßnahmen der Schulverwaltung zur Begegnung der steigenden Schulplatzbe- darfe an Kölner Gymnasien Da die Stadt Köln aufgrund des Schulbaunotstandes in den vergangenen Jahren wiederholt viele Mehrklassen an städtischen Gymnasien bei knappen Raumkapazitäten einrichten muss- te, hat die Bezirksregierung Köln deutlich gemacht, dass sie zum Schuljahr 2023/24 keine Mehrklassenbildungen mehr nach Verfahren akzeptieren wird, die von der seit dem Schuljahr 2020/21 geltenden Regelung in § 81 Absatz 4 Schulgesetz NRW abweichen. Zusätzliche Schulplätze sind aus diesem Grund im Regelfall vorrangig durch Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen oder durch die Errichtung neuer Schulen zu schaffen. Angesichts in der Vergangenheit stark gestiegener Schüler*innenzahlen und aufgrund der Umstellung des Bildungsgangs an Gymnasien von G8 auf G9 sieht die Schulentwicklungspla- nung – zuletzt 2020, vorgehend 2012, 2016, 2018 – mit zunehmender Dringlichkeit und Grö- ßenordnung eine Vielzahl von neuen Schulen und Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen vor, die in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste Eingang gefunden haben. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Räumen, um Schulen räumlich zu entlasten, die keine Zügigkeitserweiterung erfahren. Zur Begegnung der Schulplatzknappheit an den weiterführenden Schulen in Köln ergeben sich aktuell drei Handlungsstränge. Erstens gilt es ganz grundsätzlich, die in der Schulent- wicklungsplanung als bedarfsgerecht ausgewiesenen Schulbau - und Erweiterungsbaumaß- nahmen beschleunigt umzusetzen. Zweitens wurden jüngst weitere „Stärkungspakete“ ge- schnürt, mit denen 6 Gymnasien und 7 Gesamtschulen, also insgesamt 13 weiterführende Schulen, deren Bedarf in den vorangegangenen Schulentwicklungsplanungen dokumentiert ist, sehr zeitnah an den Start gebracht werden sollen. Drittens ist es erforderlich, ab dem Schuljahr 2023/24 im Rahmen von „Nachverdichtungen“ zusätzliche Schulplätze an beste- henden Gymnasien in Form von Zügigkeitserweiterungen zu schaffen, um die Einrichtung von Mehrklassen zu vermeiden (Vorlage DE 4030/2022). Im Folgenden wird zunächst zu den „Nachverdichtungen“ ausgeführt (siehe 1.1), anschlie- ßend zum „Stärkungspaket“ für Gymnasien (siehe 1.2). (1.1) Schnell zusätzliche Eingangsklassen durch Zügigkeitserweiterungen Die Verwaltung sieht das Erfordernis und folgt damit auch einer Aufforderung von oberer und oberster Schulaufsicht, zum Schuljahr 2023/24 die Schaffung von zusätzlichen Schulpl ätzen durch weitere Eingangsklassen an Gymnasien mithilfe von Zügigkeitserweiterungen zu ge- währleisten. Die Erhöhung von Zügigkeiten ist grundsätzlich auf Dauer angelegt, denn eine Kapazitätsausweitung ist letztlich nur dann sinnvoll und genehmigungsfähig, wenn auch der Raumbestand langfristig entsprechend erhöht wird. Zur Deckung der erwarteten Nachfrage in 2023/24 war es erforderlich, sehr kurzfristig neue Kapazitäten an Gymnasien, also u. a. Klas- sen- und Fachräume einschließlich weiterer benötigter Infrastruktur, zu schaffen. Wenn mittel- bis langfristig, nach Realisierung einer weiteren Reihe gänzlich neuer Gymnasien nach dem 5 entsprechenden Stärkungspaket, die Schulplatzsituation in Köln bei mittleren Klassenfrequen- zen auskömmlich sein wird, bestünde gru ndsätzlich die Möglichkeit, die Kapazität im Einver- nehmen mit den Schulen wieder zu reduzieren In diesem Zusammenhang wurde durch die Oberbürgermeisterin eine „Task Force Schulplät- ze 2023/24“ einberufen. Die Task Force hatte die Aufgabe, als ad-hoc-Maßnahmen an nach Möglichkeit mindestens 10 Gymnasialstandorten für das Schuljahr 2023/24 durch Bereitstellung von Schulcontainern und/oder Anmietungen die räumlichen Voraussetzungen für Zügigkeitserweiterungen zu schaffen. Ziel war und ist es, auf der Basis eines genehmigungsfähigen Raumbestandes (per- spektivische) Zügigkeitserweiterungen an Gymnasien zu ermöglichen und sehr kurzfristig eine Entlastung im Anmeldeverfahren der Gymnasien zu erreichen. Nachdem die Bezirksregierung Köln den Beschluss de s Rates der Stadt Köln zur Änderung mehrerer Gymnasien (Vorlage 4030/2022) genehmigt hat und das Elisabeth -von-Thüringen- Gymnasium ab 2023/24 wieder Gemeinsames Lernen anbietet, stehen an den Gymnasien in Köln zum Schuljahr 2023/24 rd. 4.250 Plätze in den Eingangsklassen nach Regelzügigkeit zur Verfügung. Dem stehen 4.235 Anmeldungen zum Schuljahr 2023/24 gegenüber. Knapp konn- te in diesem Schuljahr also ein auskömmliches Angebot an Gymnasialschulplätzen geschaf- fen werden. (1.2) Kurz- bis mittelfristige zusätzliche Eingangsklassen durch neue Gymna- sien im Rahmen des „Stärkungspakets“ für Gymnasien Zur Deckung der rechnerisch erwarteten Bedarfe ist es erforderlich, weitere Kapazitäten an Gymnasien zu schaffen. Die beschriebenen kurzfristigen Zügigkeitserweiterungen für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 werden ergänzt durch die sogenannten „ Stärkungspakete“, mit denen zusätzlich zu bzw. teilweise aufbauend auf den schon beschlossenen Beschleuni- gungspaketen im Schulbau (1./2. GU/TU-Paket) insgesamt 13 weiterführende Schulen (7 Ge- samtschulen und 6 Gymnasien) ab dem Schuljahr 2024/25 starten sollen (vgl. Anlage Mittei- lung 3904/2022). Die erforderlichen Kapazitäten werden kontinuierlich überprüft und bei Be- darf mit den jeweiligen schulrechtlichen Vorlagen weiter konkretisiert. Hierzu müssen in einem separaten Schritt, abhängig von verbindlich bestätigter ausreichender Raumsituation und garantiertem Nutzungsbeginn zum jeweiligen Schuljahr, mindestens sechs neue Gymnasien schulrechtlich beschlossen werden. Gleiches gilt für sieben Gesamtschulen. Diese weiteren schulrechtlichen Beschlussvorlagen werden dem Rat der Stadt Köln zum Ab- schluss der Beratung in den vorgeschalteten Gremien rechtzeitig vorgelegt. Durch den vorgesehenen Start in Interims zum Schuljahr 2024/25 der Gym nasien Nippes (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und Rondorf (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) kann der rechnerische Bedarf an Gymnasialplätzen zum Schuljahr 2024/25 gedeckt werden. Es ist vorgesehen, dass beide Schulen von Anfang an Gemeinsa- mes Lernen (zieldifferent) anbieten. In der Summe stehen dann zum Schuljahr 2024/25 insgesamt 7 Züge in der Sekundarstufe I zusätzlich zur Verfügung. Somit lässt sich der erwartete Bedarf von 4.450 Plätzen rechnerisch punktgenau decken. Dennoch besteht weiterhin das Risiko, dass auch zum Schuljahr 2024/25 bei höheren Anmeldezahlen als erwartet nicht ausreichend Schulplätze zur Verfügung stehen werden und Mehrklassen, allerdings in sehr geringem Ausmaß, eingerichtet werden müssen. Im Rahmen des Stärkungspakets für insgesamt sechs Gymnasien sollen nach Möglichkeit bis 2025/26 die räumlichen Voraussetzungen für einen Start der Schulen geschaffen werden. Abweichend zur Beschlussvorlage 4030/2022, Anlage 1, hat sich inzwischen herauskri stalli- siert, dass zukünftig auch die Gymnasien deutlich stärker zur Versorgung mit Plätzen im Ge- meinsamen Lernen beitragen werden als in der Vergangenheit. 6 Durch das Stärkungspaket Gymnasien mit insgesamt sechs neuen Schulen entstehen insge- samt 25 zusätz liche Züge mit 675 Plätzen (Ø 27), davon 600 Regelplätze und 75 Plätze im Gemeinsamen Lernen, davon 189 Plätze zum Schuljahr 2024/25 und 486 Plätze im Folgejahr 2025/26. Eine schulrechtlich ausnahmsweise mögliche Überschreitung der maximalen Klas- sengröße (mit 30 oder 31 Kindern) ist im Gemeinsamen Lernen nicht möglich. Folgende Maß- nahmen sind im Stärkungspaket enthalten: Schuljahr 2024/25 1) Gymnasium im Stadtbezirk Nippes, mit Start am Interimsstandort Toni -Steingass-Park aufwachsend mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II + 81 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 72 Regelplätze und 9 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 2) Gymnasium Rondorf, mit Start am Interimsstandort Sürther Str aße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen, aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re- gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) Schuljahr 2025/26 3) Gymnasium Brügelmannstraße in Deutz aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re- gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 4) Gymnasium Neustadt/Nord aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re- gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 5) Gymnasium Porz aufwachsend mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 8 Zügen in der Sekundarstufe II 162 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 144 Regelplätze und 18 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 6) Gymnasium Poll-Vingster Straße in Humboldt/Gremberg aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Regelplät- ze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) (2) Neues Gymnasium im Stadtbezirk Rodenkirchen In den vergangenen Jahren hat eine kontroverse Diskussion um die Schulform der weiterfüh- renden Schule in Rondorf stattgefunden (Anlage: Schulformdiskussion GY Rondorf) Mit dieser Vorlage erfolgt die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und sechs Zügen in der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) zum Schuljahr 2024/25, aufbauend ab dem 5. Schuljahr. Der Vollausbau mit allen 9 Jahrgangsstufen wird zum Schuljahr 2032/33 abgeschlossen sein, wenn der Einschulungsjahrgang 2024/25 in die Qualifizierungsstufe 2 (Q2) eintritt und zum Schuljahresende das Abitur erlangen wird. Für das Gymnasium wird im Neubaugebiet Rondorf-Nordwest ein Schulgebäude errichtet. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird das Gymnasium das Interim an der Sürther Straße / Eygelshovener Straße verlassen und nach Rondorf umziehen. Bei einem maximalen Klassenbildungswert von 29 Schüler*innen je Klasse werden bei einer Vierzügigkeit rechnerisch (4x29=) 116 Schüler*innen in die Sekundarstufe II übergehen kön- nen. Aufgrund der festgelegten durchschnittlichen Kursgröße in der Sekundarstufe II von 19,5 Schüler*innen ergibt sich für die gymnasiale Oberstufe eine Sechszügigkeit (116/19,5 = auf- 7 gerundet 6). Da der Bebauungsplan für Rondorf-Nordwest noch nicht rechtskräftig ist, steht der endgültige Standort für die Schule noch nicht fest. Eine ausreichend große Fläche wird aber fest einge- plant (Vorlage 2191/2020). Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 (Vorlage 0557/2022) beschlos- sen, dass im Zuge einer europaweiten Ausschreibung ein Standort gesucht wird, der für ein Gymnasium von zumindest 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II geeignet ist. Aufgrund von Verzögerungen im B-Planverfahren wird es erforderlich, die Eu- ropaweite Ausschreibung mit dem aktualisierten möglichen Fertigstellungstermin zu wiederho- len. Im Zuge des Verfahrens wird dem Ratsbeschluss entsprechend geprüft werden, ob auch die Unterbringung eines Gymnasiums mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der Sekundarstufe II möglich ist. Nach derzeitiger Einschätzung kann aufgrund des Verfahrensstandes im Bebauungsplanver- fahren nicht vor 2029 mit dem Bezug eines Schulneubaus in Rondorf gerechnet werden. Da- her ist es erforderlich, dass das Gymnasium von 2024 an bis zumindest zum Jahr 2029 an einem Interimsstandort geführt wird. Hierzu ist der Standort Sürther Straße 191/ Eygelshovener Straße, 50999 Köln geeignet. Auf diesem Grundstück können einerseits die bisher durch die Gesamtschule belegten Mobilein- heiten genutzt werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, bei Bedarf vorübergehend zu- sätzliche Räume auf der Fläche, die perspektivisch im Bebauungsplan-Entwurf 70384/03 „Eygelshovener Straße“ für Wohnnutzung vorgesehen ist, zu schaffen. Aus diesem Grund wird die schulrechtliche Errichtung des neuen „Gymnasiums Rondorf“ zu- nächst am Standort Sürther Straße / Eygelshovener Straße vorgesehen. Am zukünftigen Standort in Rondorf wird ein Gebäude entstehen, dass zumindest ein Gymna- sium mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II aufnehmen kann, wenn möglich sogar eine Schule mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der Sekundarstufe II. Das Raumprogramm wird Ganztagesbedarfe ebenso abbilden, wie die Be- darfe für das Gemeinsame Lernen. Die schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums erfolgt für vier Züge in der Sekundarstufe I und sechs Züge in der Sekundarstufe II. Eine schulrechtliche Erweiterung kann, bei ausrei- chender Raumsituation, mit Umzug an den endgültigen Standort in Rondorf erfolgen. Dass die schulrechtliche Errichtung zunächst für vier Züge in der Sekundarstufe I und sechs Züge in der Sekundarstufe II vorgesehen wird, hat zwei Gründe: Erstens besteht im Interim eine beengte Raumsituation, schon allein vor dem Aspekt, dass die Verweildauer am Standort Sürther Straße / Eygelshovener Straße heute noch nicht konkret einzuschätzen ist. Zweitens ist die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Prüfung, ob am zukünftigen Stand- ort Rondorf ein Gebäude für ein bis zu fünf- / siebenzügiges Gymnasium gebaut werden kann, heute noch nicht abgeschlossen. (2.1.) Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße Auf dem Gelände Eygelshovener Straße befinden sich noch Modulbauten, welche bislang durch die benachbarte Gesamtschule genutzt worden sind. Durch die Fertigstellung des Er- weiterungsbaus werden diese nun frei und können für den Start des Gymnasiums Rondorf genutzt werden. Diese Räumlichkeiten reichen aus, um den Bedarf an Unterrichtsräumen für die ersten beiden Jahre zu decken. Ab dem Schuljahr 2026/27 ist die Aufstellung weiterer Modulbauten erforderlich, um den Raumbedarf bis zum Umzug nach Rondorf zum Schuljahr 2029/30 zu decken. 8 Das Raumprogramm wurde für die jährlich wachsende Schule bis zum Schuljahresende 2028/29 ermittelt und wird rechtzeitig baulich umgesetzt. Die Sportbedarfe können in den ersten Jahren durch freie Kapazitäten in umliegenden Sport- hallen gedeckt werden. So steht an der Grundschule Sürther Str. 201 eine neue 2-fach Sport- halle zur Deckung zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2027/28 ist eine Interimsturnhalle vorge- sehen, die Bestandteil der temporär erforderlichen Gebäude ist. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (2.2) Kosten Sekretariat Das neue „Gymnasium im Stadtbezirk Rodenkirchen“ beginnt aufbauend mit der Jahrgangs- stufe 5 im Schuljahr 2024/25 und wächst pro Schuljahr nach oben. Da die Schule gemeinsa- mes Lernen anbieten soll, ist jährlich mit einem Anstieg der Schüler*innenzahl in der Sekun- darstufe I um 108 zu rechnen. Bei einer Vollbelegung in der Sekundarstufe II mit durchschnitt- lich 19,5 Schüler*innen je Kurs (19,5 x 6 Züge x 3 Jahrgänge = 351 Schüler*innen) stehen insgesamt rund 1.000 zusätzliche Plätze an dem Gymnasium zur Verfügung. Hiervon entfallen nach derzeitiger Erlasslage bis zu 72 Plätze auf Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I. Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und de r damit verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen. Die Errichtung des „Gymnasiums Rondorf“ löst ab dem Schuljahr 2024/25 über die Jahre auf- bauend insgesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 1,9 Stellen EG 6 TVöD Verwal- tungsbeschäftige und somit insgesamt Personalkosten in Höhe von 114.000 € aus. Die Finanzierung für die aufbauenden Mehrbedarfe für das Schulsekretariat des „Gymnasi- ums Rondorf“ mit Interimsstart am Standort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße ist aus dem Personalaufwandsbudget sichergestellt. Büroarbeitsplatz Für das neue Gymnasium sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu be- rücksichtigen. Bei 1,9 Stellenanteilen Verwaltungsbeschäftige ergeben sich Büroarbeitsplatz- kosten in Höhe von 18.430 €. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 18.430 € erfolgt im Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten bzw. für die Haushaltsjahre 2025 ff. aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplan - aufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Hausmeisterstelle(n) Im neuen Schulgebäude in Rondorf Nordwest wird die Hausmeisterleistung durch den Inves- tor erbracht. Bis zum Umzug an den neuen Standort ist es erforderlich, d ass die Interimsgebäude durch 9 eine/n städtische/n Schulhausmeister*in betreut werden. Grundlage für die Bewertung von Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Aufgrund der aktuell vorhandenen Gebäudeteile bedarf es einer Schulhausmeiste rstelle in der EG 5 TVöD. Diese Stelle löst durchschnittliche Personalkosten in Höhe von jährliche 65.800 € aus. Da der Gebäudebe- stand in den nächsten Jahren noch anwachsen wird, bedarf es zukünftig voraussichtlich der Anpassung der Bewertung. Die Finanzi erung Schulhausmeisterstelle des „Gymnasiums Rondorf“ am Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße wurde aus dem Personalaufwandsbudget sicher- gestellt. Sonstige Kosten Die Kosten für die Einrichtungen sowie die Kosten für die Zusetzungen von Schulcontainern und gegebenenfalls Anmietungen von geeigneten Immobilien für Schulsport während der Zeit im Interim an der Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße werden in einer separaten Be- schlussvorlage ausführlich dargelegt werden. (3) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Träger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatz- schulen gegenseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung hat die im Kölner Süden / Südwesten angrenzenden Nachbarkommunen so- wie das Erzbistum Köln als Träger eines Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen über die Planungsabsichten informiert und ist somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachgekommen. (4) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche Errichtung des „Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen“ am Interimsstandort Sürther Stra- ße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln - zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulplatzangebot an Gymnasi- en zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage 5 Stellungnahme GE Rodenkirchen zu GY Rondorf
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Gesamtschule Rodenkirchen | Sekundarstufe I und II| Sürther Straße 191 | 50999 Köln | gesamtschule-rodenkirchen.de Seite 1 von 3 Stellungnahme/ Gesamtschule Rodenkirchen Lieber Herr Giesen, liebe Mitglieder der vertretenden Fraktionen, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst bedanke ich mich dafür, heute als Schulleiterin der Gesamtschule Rodenkirchen, eine Stellungnahme bezogen auf das Vorhaben „Errichtung des neuen Gymnasiums Rondorf im ehemaligen Interim der Gesamtschule Rodenkirchen“ an Sie richten zu können. Dabei betone ich ausdrücklich, dass mich bereits am 13.03. die Schulkonferenz der Gesamtschule Rodenkirchen per einstimmigen Beschlusses beauftragt hat, mich mit Nachdruck gegen die Nutzung des ehemaligen Interims unserer Schule zum Zwecke der Neugründung eines Gymnasiums Rondorf auszusprechen. Dem folgte ein Brief an Frau Ritter und Herrn Voigtsberger, der die Schwierigkeiten des angedachten Standortes zum Inhalt hatte. Ich möchte ebenso betonen, dass ich das Einrichten von adäquaten und an den Bedürfnissen unserer Kölner Kinder orientierten Schulplätzen, zu denen auch Plätze an Gymnasien zählen, natürlich ebenso wie Sie alle hier als absolut notwendig erachte. Allerdings nicht nur in Zahlen auf dem Papier, sondern entsprechend der notwendigen Bedarfe zielgerichtet in den Bezirken unserer Stadt. Nachdem wir das Anmeldeverfahren in diesem Jahr abgeschlossen haben, zeigt sich hier im Kölner Süden derzeit kein Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen, ebenso musste auch unsere Schule keine Kinder ablehnen, was der Erweiterung von 6 auf 8 Züge zuzuschreiben ist. Ganz im Gegenteil, wir konnten den wenigen am Gymnasium abgelehnten Kindern, die bei uns anfragten, ein Schulplatzangebot machen, und die schulische Laufbahn für sie bis zum möglichen Abschluss des Abiturs sicherstellen. Unsere Gesamtschule im Kölner Süden ist eine Schule, die allen Kindern gleichermaßen Bildungschancen eröffnet. Jedes Jahr erwerben bei uns in unserer Sekundarstufe II im Schnitt über 110 Schüler*innen das Abitur, in diesem Jahr startet unser Abiturjahrgang mit 140 Schüler*innen im JG 11. Das entspricht 6 Zügen eines ausgebauten Gymnasiums. Leider sind in den vergangenen Jahren die Zahlen der Anmeldungen von Kindern mit gymnasialer Empfehlung in unserer Schule deutlich zurückgegangen- sicherlich auch, weil wir durch die Erweiterung unserer Schule inzwischen jedes Jahr 192 Schulplätze anbieten können. Hinzu kommen 24 Plätze für Kinder mit Kerstin Gaden, LGeD` Schulleiterin Köln, 6. Juni 2023 Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 191, 50999 Köln Seite 2 von 3 ausgewiesenem Förderbedarf. Wir waren dankbar, dass wir alle vom Gymnasium Rodenkirchen abgelehnten Schüler*innen in unsere Klassen aufnehmen konnten, die bei uns angefragt haben. Um unser erfolgreiches, gesundes Gesamtschulsystem in Rodenkirchen, auf das wir alle sehr stolz sind und welches seit über 50 Jahren als Aushängeschild über die Grenzen der Stadt Köln hin bekannt ist und sogar Minister (zuletzt Frau Feller und Herr Reuel) gern gesehene Gäste sind, erhalten zu können, bedarf es der derzeit noch- und ich betone ausdrücklich NOCH- bestehenden Heterogenität. In Zahlen, auch die Gesamtschule bietet jedes Jahr gymnasiale Bildung für ca.100 Kinder mit gymnasialer und eingeschränkter gymnasialer Empfehlung. In diesem so wichtigen heterogenen Miteinander können wir erst unsere Schüler*innen zu ihren bestmöglichen Schulabschlüssen begleiten und verantwortungsvoll auf ein Leben in unserer Gesellschaft vorbereiten. Dabei steht das Miteinander und voneinander lernen seit der Gründung der Gesamtschulen immer im Vordergrund. Wir haben besondere Konzepte der individuellen Förderung für leistungsstarke Schüler*innen entwickeln und eine Stelle für Begabtenförderung geschaffen. Wir bieten in unserer Sekundarstufe besondere Leistungskurse, wie beispielsweise Physik, aber auch Sport, die sich an den Bedürfnissen unserer Schüler*innen orientieren. Allerbeste Abiturergebnisse sprechen für sich. Ich habe sehr große Befürchtungen, dass mit der Neuschaffung eines Gymnasiums in direkter Nachbarschaft diese so notwendige Heterogenität nicht zu halten ist. Woher sollen 107 weitere Kinder mit gymnasialer Empfehlung kommen, wenn noch nicht einmal der Spatenstich für das zugehörige Baugebiet gemacht wurde? Es ist zu erwarten, dass sich durch die Neugründung und die damit direkt entstehende Konkurrenz weniger Schüler*innen mit gymnasialer Empfehlung in unserem integrierten System anmelden. Ich frage mich wirklich: Wollen Sie das? Schaue ich nun zudem auf eher pragmatische Stolpersteine. Hier stellt sich mir immer wieder die Frage zur Bereitstellung von Fachräumen, die für eine gute Schulbildung unserer Kinder unabdingbar sind. In Verantwortung für die mir anvertrauten Schüler*innen und die damit verbundene Aufgabe, eine chancengerechte Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich überhaupt keine Möglichkeit sehe, Räumlichkeiten, wie beispielsweise naturwissenschaftliche Fachräume oder aber Sporthallen für eine Nutzung durch eine andere Schule bereitzustellen, da wir aufgrund der Zügeerweiterung trotz des Neubaus bereits jetzt schon wieder an unseren Kapazitätsgrenzen stehen. Auch unsere Mensa ist ebenso schon jetzt viel zu klein, im Erweiterungsbau ist diese Problematik nicht bedacht worden. Zu guter Letzt werfe ich noch einen Blick auf unser Veedel. Seit dem Zuzug der OSK und unserer benachbarten Grundschule der Emanuel- Schule ist das bereits vorher schon existierende Verkehrsproblem eskaliert. Täglich erliegt der Verkehr, Kinder können nicht mehr sicher und gefahrenfrei in ihre Schule kommen, Anwohner leiden unter den vielen Menschen, die hier im Gebiet Sürther Feld tagtäglich unterwegs sind. Kaum vorstellbar wohin es führen wird, wenn eine weitere Schule mit ihren Menschen hinzukommt. Die Situation aller drei Bestandsschulen würde sich noch weiter verschlechtern. Aus meiner Sicht ist dies unverantwortlich. Insbesondere auch mit Blick auf die Laufzeit einer angedachten Interimslösung, wobei auch das Errichten weiterer Container für ein Gymnasium Rondorf nicht ausschlossen wird und die Stadt Köln sich beim Nutzungszeitraum nicht festlegen kann. Seite 3 von 3 Wir alle tragen die Verantwortung für unsere Kinder, insbesondere für die Kinder im Kölner Süden. Daher bitte ich Sie im Namen der Schulgemeinde der Gesamtschule Rodenkirchen wirklich sehr, sich gegen den Standort Gymnasium Rodenkirchen im ehemaligen Interim der Gesamtschule auszusprechen und somit für den Schutz des bestehenden Systems, aber auch dem aller Menschen im Veedel in Bezug auf die Infrastruktur Sorge zu tragen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Anlage 2, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Froitzheim Telefon: (0221) 221 29251 E-Mail: jennifer.froitzheim@stadt- koeln.de Datum: 30.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 22.05.2023 öffentlich 6.10 Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Ro- denkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygels- hovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schul- gesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25. 0767/2023 Änderungsantrag zu TOP 6.10 – Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-West AN/1059/2023 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grü- nen, CDU und Volt: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird folgendermaßen hinter Ziffer 6. ergänzt: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Das Gymnasium Rondorf zieht schnellstmöglich aus dem Interim in der Eygels- hovener Straße nach Rondorf um. 2. Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Prüfung, ob anstelle eines 4/6zügigen Gymnasiums auch ein 5/7zügiges Gymnasium errichtet werden kann, wenn dies zu Verzögerungen des Ausschreibungsverfahren führt. 3. Die Verwaltung legt dem Schulausschuss in der ersten Sitzung nach der Som- merpause detailliert dar, wie Kinder aus Rondorf mit dem ÖPNV zum Standort Eygel shovener Straße gelangen und erarbeitet gemeinsam mit der KVB Fahrplanverbesserungen und prüft die Einrichtung eines Schulbusses von Rondorf zum Inte- rimsstandort. Kinder aus Rondorf mit dem Fahrrad zum Standort Eygelshovener Straße gelangen. Die Strecke wird von der Verwaltung auf Gefahrenstellen geprüft und es wird dargelegt, welche Verbesserungen für einen sicheren Schul- weg bis zum Schuljahr 2024/25 erfolgen werden.“ Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt: Dem Änderungsantrag wurde mit den Stimmen von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, FDP und Volt gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der SPD zugestimmt. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschlie- ßen: II. Abstimmung über die Ursprungsvorlage: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II zum Schul jahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interi- mistisch zunächst am Standort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen auf. Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahr- gangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Das Gymnasium wird nach Fertig- stellung eines geeigneten Schulgebäudes im Siedlungsgebiet Rondorf-Nordwest dorthin umziehen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaf- fen, damit die Schulaufsicht an diesem Gymnasium gemäß § 20 Absatz 5 in Ver- bindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmitt elbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein- Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schul- rechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des „Gymnasiums Rondorf“ am Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen und in Folge am zukünftigen Standort ab dem Schuljahr 2024/25 bereitzustellen. 6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 7. Das Gymnasium Rondorf zieht schnellstmöglich aus dem Interim in der Eygelshovener Straße nach Rondorf um. 8. Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Prüfung, ob anstelle eines 4/6zü- gigen Gymnasiums auch ein 5/7zügiges Gymnasium errichtet werden kann, wenn dies zu Verzögerungen des Ausschreibungsverfahren führt. 9. Die Verwaltung legt dem Schulausschuss in der ersten Sitzung nach der Sommerpause detailliert dar, wie Kinder aus Rondorf mit dem ÖPNV zum Standort Eygelshovener Straße gelangen und erarbeitet gemeinsam mit der KVB Fahrplanver- besserungen und prüft die Einrichtung eines Schulbusses von Ron- dorf zum Interimsstandort. Kinder aus Rondorf mit dem Fahrrad zum Standort Eygelshovener Straße gelangen. Die Strecke wird von der Verwaltung auf Gefahren- stellen geprüft und es wird darge legt, welche Verbesserungen für ei- nen sicheren Schulweg bis zum Schuljahr 2024/25 erfolgen werden.“ Abstimmungsergebnis über die so geänderte Ursprungsvorlage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt: Der so geänderten Ursprungsvorlage wurde mit den Stimmen von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, FDP und Volt gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der SPD zugestimmt.
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 vom 05.06.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 05.06.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.06.2023 öffentlich 9.2.1 Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25. 0767/2023 9.2.1.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1034/2023 Frau Gaden, Schulleiterin der Gesamtschule Rodenkirchen, ist von der Schulkonfe- renz beauftragt, eine Stellungnahme für die Gesamtschule Rodenkirchen abzugeben. Hierfür benötigt Frau Gaden ein Rederecht: 1. Beschluss: Frau Gaden erhält zu Top 9.2.1 ein Rederecht. Abstimmungsergebnis zu 1. Beschluss: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) Frau Gaden führt aus, dass es im Kölner Süden keinen Bedarf an Gymniasialplätzen gibt. Durch diesen Vorschlag würde insbesondere die Heterogenität des Konzeptes der Gesamtschule gefährdet werden, daher lehnt die Schulkonferenz diese Vorge- hensweise ab. Es liegt zudem eine Stellungnahme der EMAnuel-Schule vor, welche die dortige Schulkonferenz beschlossen hat. Die EMAnuel-Schule spricht sich darin gegen die Turnhallennutzung durch das geplante Gymnasium Rondorf (Interimslösung) aus, da die Turnhalle für eigene Schulzwecke benötigt wird. Herr Pfeuffer führt aus, dass Turnhallennutzung der unterschiedlichen Schulen nochmal geprüft wird. Man überlege sich aber kreative Lösungen, da überall Sportkapazitäten zu knapp sind. Die Stabsstelle für Schulentwicklung wird gebeten, die Stellungnahmen der Schulen zur Vorlage zu nehmen. Herr Pfeuffer führt aus, dass seitens des Amtes für Schulentwicklung derzeit keine Fachräume genutzt werden müssen. Das sei aber der jetzige Stand und könnte sich ändern. Dann würde man sich aber wünschen, um ein Bild zu gebrauchen, dass die Zugbrücke runtergelassen gelassen würde und nicht hochgezogen. Herr Pfeuffer führt zum Standort aus, dass es in Rondorf kein Interim-Grundstück gäbe. Er führt weiter aus, dass dies keine Entscheidung Schule gegen Vollversorger sei, sondern dass es an einem Alternativgrundstück fehle. Es liegt eine Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zu Ziffer 6 „Quartiersentwick- lung“ des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor: „Es ist vorgesehen, das bereits begonnene Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeits- titel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen mit dem bekannten Nutzungsmix (Einzelhandel/Dienstleistungen/soziale Einrichtungen/Kita und Wohnen) weiter fortzuführen. Der zusätzliche Flächenbedarf für die Interimsschule ist sowohl der Stadtplanung als auch dem Investor bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es zu einer Verdoppelung der aktuell zur Verfügung stehenden Fläche für die temporäre Schulnutzung kommen wird. Die Fläche für das geplante Sondergebiet mit den Nutzungen Einzelhandel/Dienstleistungen/soziale Einrichtungen und Wohnen wird aller Voraussicht nach hiervon nicht betroffen sein. Weiterhin wird davon ausge- gangen, dass die darüber hinaus beabsichtigte Bebauung im geplanten allgemeinen Wohngebiet mit den Nutzungen Wohnen und Kita erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Wann dies erfolgen kann, ist derzeit nicht abzusehen.“ Frau Honzca führt aus, dass das Verkehrsgutachten in der Bedarfsprüfung sei. Es würde zum Interimbau noch ein Gutachten erstellt werden. Herr Giesen führt aus, dass bei der Umsetzung der zwei neuen Schulen das Ver- kehrsgutachten nur den Linksabbieger vorgesehen hatte, und dass einzig alleine die Bezirksvertretung Rodenkirchen für andere Zugangsmöglichkeiten bspw. über das hintere Feld mit Unterstützung des Landwirtes und des Amtes für Grünflächen gesorgt hat. Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Hauptantrag inkl. eines Hilfsantrages mit fünf Ziffern (Änderung zu Ziffer 9 und Ergänzung um Ziffer 10 bis 13) vor. Herr Giesen lässt zunächst über den Hauptantrag abstimmen: 2. Beschluss (Hauptantrag): Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, die Fachverwaltung zu beauftragen, einen im Gebiet Rondorf Nord-West oder in direkter Nähe liegenden, geeigneten Interimsstandort für das neue Gymnasium zu finden, der spätestens nach einer auf drei Schul jahren begrenzten Nutzung (bis 2027) eines Übergangsinterims an der Eygelshovener Straße in Rodenkirchen zur Verfügung gestellt werden kann. Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD -Fraktion und der FDP -Fraktion gegen die Stimmen der CDU -Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) Sodann lässt Herr Giesen über den Hilfsantr ag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen basierend auf dem Beschluss des Schulausschusses abstimmen, sollte die Fachverwaltung keine geeignete Liegenschaft finden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Hilfsantrages. 3. Beschluss (Hilfsantrag) Der Hilfsantrag lautet wie folgt: Sollte sich die Fachverwaltung hierzu trotz intensiver Prüfung nicht im Stande sehen, fordert die BV2 folgende, aus unserer Sicht unbedingt erforderlichen Begleitmaßnahmen zu einem Interim an der Eygelshovener Straße: Beschluss zu Ziffer 9 Ziffer 9 des Schulausschussbeschlusses soll wie folgt gefasst werden: Die Verwaltung legt dem Schulausschuss und der BV2 in der ersten Sitzung nach der Sommerpause detailliert dar, wie Kinder aus Rondorf / Meschenich / Immendorf und Godorf mit dem ÖPNV zum Standort Eygelshovener Straße gelangen und erarbeitet gemeinsam mit der KVB Fahrplanverbesserungen und prüft die Einrichtung eines Schulbus- ses von Rondorf zum Interimsstandort. Die Linie 17 soll zu Schulzeiten bis Bfh Sürth fahren (AN/0016/2023). Zu den Prüfungen gehören auch d ie Taktungen der Buslinien 135, 131 und 130 an Schultagen zu Schulbeginn und Schulschluss. Insbesondere die Buslinie 135 muss dichter getaktet werden, da bereits heute schon Haltestellen in Immendorf nicht mehr angefahren werden, wenn der Bus zu voll ist. Um die Verkehrssituation am Schulstandort weiterhin rund um das Sürther Feld zu entspannen, wird der von der BV2 geforderte Schulbus (AN2476/2021) jetzt umgesetzt. Dies er Schulbus pendelt an Schultagen morgens und nachmittags zwischen Sürther- und Rodenkir- chener Bahnhof. Kinder aus Rondorf / Meschenich / Immendorf und Godorf mit dem Fahrrad zum Standort Eygelshovener Straße gelangen. Die Strecke w ird von der Ver- w altung auf Gefahrenstellen geprüft und es w ird dargelegt, w elche Verbesse- rungen für einen sicheren Schulw eg bis zum Schuljahr 2024/25 erfolgen w er- den. Hierbei soll auch die problematische „Engstelle“ entlang Finkens Garten an der Friedrich-Ebert-Straße beseitigt und eine ebenerdige Querung der KVB-Trasse in Michaelshoven (s. Beschluss der BV2 AN/1582/2021 vom 06.09.21) geschaffen werden. Abstimmungsergebnis zur Änderung zu Ziffer 9: Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) Beschluss zur Ergänzung um Ziffer 10: Ergänzt werden soll folgende Ziffer 10: 10) Sporthalle: Anstatt einer Interimssporthalle an der Eygelshovener Straße wird die schon lange zugesagte und wiederholt geforderte Doppel-Turn- halle des Gymnasiums Rodenkirchen (siehe z.B. Beschluss der Bezirks- vertretung AN/0030/2021) endlich errichtet. Diese wäre auch von den Schüler:innen des Interim-Gymnasiums mitzubenutzen. Abstimmungsergebnis zur Ergänzung um Ziffer 10:: Einstimmig bei Enthaltung der SPD -Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) Beschluss zur Ergänzung um Ziffer 11: Ergänzt werden soll folgende Ziffer 11: 11) Zügigkeit: Für die Zeit des Interims am Standort Eygelhovener Straße wird die Schule in der Sekundarstufe 1 maximal 3-zügig geplant. Abstimmungsergebnis zur Ergänzung um Ziffer 11: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) Beschluss zur Ergänzung um Ziffer 12: Ergänzt werden soll folgende Ziffer 12: 12) Quartiersentwicklung: Für die neben dem Interim verbleibenden Restflä- che zur Sürther Straße hin wird eine Planung entwickelt, nach der ohne weitere Verzögerungen eine Nutzung für soziales Wohnen und Einkau- fen umgesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis zur Ergänzung um Ziffer 12: Einstimmig bei Enthaltung von vier Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) Beschluss zur Ergänz ung um Ziffer 13: Ergänzt werden soll folgende Ziffer 13: 13) Verkehr: Der Umbau der Sürther Straße wird priorisiert, um die Sicher- heit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. Abstimmungsergebnis zu 7. Beschluss: Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) Die Ursprungsvorlage der Fachverwaltung wurde durch den Beschluss des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 22.05.2023 geändert. Herr Giesen lässt über die so ergänzte Beschlussvorlage auf Basis des Beschlusses des Ausschusses für Schule und Weiterbildung abstimmen. Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung mit den soeben beschlossenen Ergänzungen : Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss ergänzten zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und sechs Zügen in der Seku ndarstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interi- mistisch zunächst am Standort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen auf. Die Schule startet am 01.08.202 4 mit der Jahr- gangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Das Gymnasium wird nach Fertig- stellung eines geeigneten Schulgebäudes im Siedlungsgebiet Rondorf-Nordwest dorthin umziehen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaf- fen, damit die Schulaufsicht an diesem Gymnasium gemäß § 20 Absatz 5 in Ver- bindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein- Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schul- rechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des „Gymnasiums Rondorf“ am Interimsstandort Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen und in Folge am zukünftigen Standort ab dem Schuljahr 2024/25 bereitzustellen. 6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 7. Das Gymnasium Rondorf zieht schnellstmöglich aus dem Interim in der Eygels- hovener Straße nach Rondorf um. 8. Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Prüfung, ob anstelle eines 4/6zügigen Gymnasiums auch ein 5/7zügiges Gymnasium errichtet w erden kann, w enn dies zu Verzögerungen des Ausschreibungsverfahren führt. 9. Die Verw altung legt dem Schulausschuss in der ersten Sitzung nach der Som- merpause detailliert dar, w ie Kinder aus Rondorf / Meschenich / Immendorf und Godorf mit dem ÖPNV zum Standort Eygelshovener Straße gelangen und erarbeitet gemeinsam mit der KVB Fahrplanverbesserungen und prüft die Einrichtung eines Schulbus- ses von Rondorf zum Interimsstandort. Die Linie 17 soll zu Schulzeiten bis Bfh Sürth fahren (AN/0016/2023). Zu den Prüfungen gehören auch die Taktungen der Buslinien 135, 131 und 130 an Schultagen zu Schulbeginn und Schulschluss. Insbeson- dere die Buslinie 135 muss dichter getaktet werden, da bereits heute schon Hal- testellen in Immendorf nicht mehr angefahren werden, wenn der Bus zu voll ist. Um die Verkehrssituation am Schulstandort weiterhin rund um das Sürther Feld zu entspannen, wird der von der BV2 geforderte Schulbus (AN2476/2021) jetzt umgesetzt. Dieser Schulbus pendelt an Schultagen morgens und nachmittags zwischen Sürther- und Ro- denkirchener Bahnhof. Kinder aus Rondorf / Meschenich / Immendorf und Godorf mit dem Fahr- rad zum Standort Eygelshovener Straße gelangen. Die Strecke w ird von der Verw altung auf Gefahrenstellen geprüft und es w ird dargelegt, w elche Ver- besserungen für einen sicheren Schulw eg bis zum Schuljahr 2024/25 erfol- gen w erden. Hierbei soll auch die problematische „Engstelle“ entlang Finkens Gar- ten an der Friedrich -Ebert-Straße beseitigt und eine ebenerdige Que- rung der KVB -Trasse in Michaelshoven (s. Beschluss der BV2 AN/1582/2021 vom 06.09.21) geschaffen werden. 10) Sporthalle: Anstatt einer Interimssporthalle an der Eygelshovener Straße wird die schon lange zugesagte und wiederholt geforderte Doppel -Turn- halle des Gymnasiums Rodenkirchen (siehe z.B. Beschluss der Bezirksvertre- tung AN/0030/2021) endlich errichtet. Diese wäre auch von den Schüler:in- nen des Interim-Gymnasiums mitzubenutzen. 11) Zügigkeit: Für die Zeit des Interims am Standort Eygelhovener Straße wird die Schule in der Sekundarstufe 1 maximal 3-zügig geplant. 12) Quartiersentwicklung: Für die neben dem Interim verbleibenden Restflä- che zur Sürther Straße hin wird eine Planung entwickelt, nach der ohne weitere Verzögerungen eine Nutzung für soziales Wohnen und Einkaufen umge- setzt werden kann. 13) Verkehr: Der Umbau der Sürther Straße wird priorisiert, um die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmengleichheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion abgelehnt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Dr. Klusemann, Herr Kau) Erklärung der CDU-Fraktion: „Die CDU-Fraktion gibt zu Protokoll, dass sie von einer anderen Abstimmung ausge- gangen war. Die CDU-Fraktion dachte das erst der Änderungsantrag noch abge- stimmt werden musste.“ Herr Giesen erklärt, er habe angesagt, dass die so ergänzte Beschlussvorlage mit den abgestimmten Ergänzungen abgestimmt wurde. Frau Paßmann bestätigt dies.
Anlage 1 - Schulformdiskussion GY Rondorf
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Anlage 1 Schulformdiskussion Rondorf: 2000/2001 - Initiative der Diakoniewerkes Michaelshoven, ein evangelisches Gymnasium zu errichten. - Politischer Impuls, dieses nicht in Michaelshoven sondern in Rondorf zu errichten. erstmaliger politischer Impuls, ein Gymnasium in Rondorf zu schaffen. - SEP kann städtisches Gymnasium für Rondorf nicht nachweisen, hält ein evangelisches GY aufgrund des Stadtweiten Einzugsgebietes für vorstellbar. SEP 2016 - Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Parkstadt Süd forderte IV/2 einen weiteren Standort für eine weiterführende Schule, angrenzend an das Gelände der Parkstadt Süd. - In der SEP 2016 formuliert IV/2 erstmals (Schulform offen): „Ursprünglich hatte die Bildungsverwaltung noch eine weitere Fläche für eine zweite neue weiterführende Schule angemeldet. Nach Einschätzung der Bildungsverwaltung kann und soll diese Fläche bzw. die weitere neue weiterführende Schule in Rondorf-Nordwest verortet werden (vgl. M23). M23: - Im Zuge des geplanten Wohnungsbauprojektes Rondorf-Nordwest sieht die Verwaltung neben einer neuen Grundschule eine neue weiterführende Schule vor. Der noch festzulegende Standort der Schule sollte dem errechneten Bedarf folgend zum Beispiel für ein 4 -zügiges Gymnasium mit 6-zügiger Sekundarstufe II ausgelegt werden, also für insgesamt rund 900 Schülerinnen und Schüler. Alternativ könnte auch eine Gesamtschule vorgesehen werden. Unter Berücksichtigung des städtebaulichen Orientierungswertes von 25 m² je Schülerin oder Schüler ergibt sich ein Flächenbedarf von rd. 22.500 m². - Die weiterführende Schule, in gut erreichbarer Lage in den nördlichen Stadtteilen des Stadtbezirks Rodenkirchen, ist zwingend erforderlich, um dem möglichen Bedarf an Plätzen in der Sekundarstufe I und II im Neubaugebiet, aber auch darüber hinaus im Stadtbezirk entsprechen zu können. Sehr wichtig erscheint in diesem Zusammenhang eine gute Verkehrsanbindung (Stadtbahn). Ein schulrechtlicher Beschluss soll dann eingeholt werden, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind und ein verbindlicher Fertigstellungstermin bekannt ist.“ SEP 2018 - Festlegung SEP auf Schulform Gesamtschule. Im Gegenzug wird für die Parkstadt Süd aufgrund der zentraleren Lage ein Gymnasium vorgeschlagen: - M23: „In der städtebaulichen Entwicklungsplanung ist eine 5-zügige weiterführende Schule berücksichtigt. Mit Planungsbeschluss zur Realisierung des Schulgebäudes schlägt die Verwaltung die schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule vor.“ 22.11.2018 - Planungsbeschluss u.a. zur Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für Rondorf-Nordwest (Session 2574/2018). - Abweichender Ratsbeschluss: „Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, einer Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3- fach Turnhalle. 1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt Süd soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzunehmen und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abgearbeitet werden kann.“ SEP 2020 Infolge des Ratsbeschlusses vom 22.11.2018 musste M23 zwingend geändert werden: „In d er städtebaulichen Entwicklungsplanung ist eine 5 -zügige weiterführende Schule berücksichtigt. Der Rat hat beschlossen, die Realisierung eines Gymnasiums vorzusehen. Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 120 (Priorität „A“).“ 12.11.2021 Die „Bürgerinitiative Gesamtschule Rondorf“ fordert am Standort Rondorf West als Neubau (weiterführende Schule) im stetig wachsenden Süden Kölns eine integrierte Gesamtschule, die inklusiv und mit Ganztagsunterricht für alle Kinder vor Ort da ist. Der zunächst ergangene Beschluss des Rates vom 22.11.2018 sei dahingehend zu ändern. 31.01.2022 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden – mehrheitlicher Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und spricht sich für die Beibehaltung des Ratsbeschlusses 2574/2018 aus, der in Rondorf ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform vorsieht. 05.05.2022 Ratsbeschluss zur Ausführung eines Europaweiten Ausschreibungsverfahrens: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Rondorf zu finden. Das Grundstück muss mindestens für die Unterbringung eines 4/6 zügigen Gymnasiums sowie einer Sporthalle mit vier Sportübungseinheiten geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau eines mindestens 4/6-zügigen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Im Verfahren wird die Möglichkeit geprüft ggfls. ein 5-7-zügiges Gymnasium zu realisieren.
Anlage 4 Stellungnahme EMAnuel Schule TH-Nutzung Interim GY Rondorf
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EMAnuel-Schule
Ev. Grundschule - Primarstufe
Sürther Str. 201
50999 Köln (Sürth)
Tel.:0221/9922596-0
Fax:0221/9922596-15
http://www.ema-schule-koeln.de
Stellungnahme der Schulkonferenz zur geplanten Interimslösung des neuen
Gymnasiums Rondorf zum Schuljahr 24/25 mit Nutzung der Turnhalle der EMAnuel-
Schule
Köln, 02.06.2023
Sehr geehrte Vertreter:innen des Stadtrates der Stadt Köln,
sehr geehrter Herr Voigtsberger,
sehr geehrte Frau Ritter,
wir wurden durch das Team Bürgerinitiative Gesamtschule Rondorf Ende April 2023 über
Ihre Pläne informiert.
Hiermit sprechen wir uns gegen die geplante Interimslösung aus.
Die Schüler:innen der EMA haben am Standort Mainstr. beständig nur Hallenzeiten für 2
Wochenstunden Sport erhalten, da die Turnhalle dort auch für die KGS Grüngürtelstr.
sowie das Gymnasium Rodenkirchen zur Verfügung stand. Laut Stundentafel des Landes
NRW sind 3 Wochenstunden Sport in der Grundschule gefordert.
Während der Belegung der Turnhalle Mainstr durch Flüchtlinge von Dezember 2015 bis
Dezember 2017 fielen auch diese beiden Stunden weg.
Seit dem 01.08.2023 können die Schüler:innen der inklusiven EMA eine Turnhalle
nutzen, die ihnen vormittags und nachmittags offen steht. Das ist gut, da auch die OGS
der EMA seitdem mehr Bewegung anbieten kann. Die Schulpflegschaft der EMA freut
sich sehr darüber, da die Elternschaft seit Jahren dieses Mehr an Bewegung angemahnt
hat. Im ersten Schuljahr bietet die EMA bereits seit 10 Jahren auch nachmittags eine
besondere Förderung im Bereich der Bewegung an – in der Turnhalle!
Die EMA wächst schnell in die Fünfzügigkeit, im Schuljahr 23/24 gibt es bereits 15
Klassen! Damit benötigen wir im kommenden Schuljahr allein 45 Wochenstunden
Hallenzeiten für den Sportunterricht, den wir in zwei Hallenteilen durchführen können.
Des Weiteren gehen von 268 Kindern bereits 250 Kinder in den Ganztag. Die EMA erfüllt
bereits jetzt den Ganztagsanspruch voll und ganz. Auch hier ist die Turnhalle voll
umfänglich für die EMA – Kinder notwendig.
Die EMA Schule strebt die Rhythmisierung des Ganztags an, so dass der Schulalltag
besser den Bedürfnissen der heutigen Kinde r angepasst sein kann. Im Zuge dieser
Planung ist es notwendig, dass die Turnhalle auch über die 6. Schulstunde hinaus für
unterrichtliche Zwecke zur Verfügung steht.
Wir finden es sehr schade, dass Sie nicht das Gespräch mit uns gesucht haben. Gerne
zeigen wir Ihnen, wie wir Schule machen!
Mit freundlichen Grüßen
U. Kochsiek und H. Brohsonn S. Jünemann und N. Lustig
Schulleitung EMA Schulpflegschaft EMA
Anlage 6 Stellungnahme Verwaltung zu GE Rodenkirchen
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat IV Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Stadthaus Deutz - Westgebäude Staat kön IV 2: 50905 Kö Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln www.stadt.koeln Auskunft Gesamtschule Rodenkirchen . I 5 Kerstin Gaden Ge Sürther Straße 191 ' 50999 Köln Sprechzeiten Nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 1. 04 Ze er P, z Ihr Schreiben vom 16. März 2023 hier: Folgenutzung des derzeitigen Interims der Gesamtschule Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Gaden, ich bedanke mich bei Ihnen dafür, dass Sie mir Ihre und die Position der Schulkonfe- renz Ihrer Schule zur schulrechtlichen Errichtung des Gymnasiums Rondorf darge- stellt haben. Ich kann Ihre Position zur Diskussion um die Schulform der neuen weiterführenden Schule in Rondorf sehr gut nachvollziehen. Der Beschluss für ein Gymnasium wurde am Ende einer demokratischen Meinungsbildung mehrheitlich durch den Rat der Stadt Köln getroffen. Zuletzt haben sich der Beschwerdeausschuss am 31. Januar 2022 und Rat der Stadt Köln am 05. Mail 2022 nochmals mit der Frage der Schulform befasst. Im Ergebnis wurde die Entscheidung, in Rondorf-Nordwest ein Gymnasium vorzuse- hen, bestätigt. Dieser Beschluss ist die Grundlage für die weitere Planung der Verwaltung und damit die Begründung dafür, das Gymnasium Rondorf am Interimsstandort Eygelshovener Straße zu starten. In Köln herrscht ein erheblicher Mangel an Schulplätzen. An den Kölner Gesamtschu- len mussten auch zum Schuljahr 2023/24 rd. 700 Kinder abgewiesen werden. An den Kölner Gymnasien können die für 2023/24 erforderlichen Schulplätze nur durch Nachverdichtung an bestehenden Schulstandorten geschaffen werden. Weitere Nachverdichtungen im Bestand sind nicht mehr möglich. Um in den kommenden Jahren die Platzsituation an den Kölner Gesamtschulen und Gymnasien zu verbessern und um allen Kindern einen Schulplatz der gewünschten Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Schulform im 5. Schuljahr zusichern zu können, ist es erforderlich, sehr schnell neue Schulen zu gründen. Allein zum Schuljahr 2024/25 sollen drei neue Gesamtschulen und zwei neue Gymna- sien ihren Betrieb (teils im Interim) aufnehmen. Zum Schuljahr 2024/25 werden dann insgesamt 19 zusätzliche Züge angeboten. Dies entspricht stadtweit rd. 510 zusätzli- chen Schulplätzen im 5 Schuljahr. Jeder einzelne Schulstart aus diesem Maßnahmen- paket ist erforderlich, um das Anmeldeverfahren im kommenden Jahr besser und nachfragegerechter organisieren zu können. Wie Sie wissen, beanspruchen die Realisierungs- und Bauprozesse in Köln Zeit, auch wenn die Verfahren jüngst beschleunigt werden konnten. Daher müssen vier dieser Schulen in einem Interim starten und können erst nach Fertigstellung der „Zielge- bäude“ an ihren vorgesehenen Standort umziehen. Für die Starts der neuen Schulen bin ich auf die Gebäude angewiesen, die auf dem Kölner Stadtgebiet verfügbar und ab dem Schuljahr 2024/25 nutzbar sind. Hierzu zäh- len unter anderem auch die Gebäude, in denen bisher Klassen Ihrer Schule unterge- bracht sind. Das zukünftige Gymnasium Rondorf startet aufbauend ab dem 5. Schul- jahr und wird so jährlich wachsenden Raumbedarf haben. Ich nehme Ihre Hinweise zur Konkurrenzsituation und damit zu möglichen Auswirkun- gen auf die Leistungsheterogenität der Schüler*innenschaften zur Kenntnis. Allerdings sehe ich keine andere Alternative, um das neue Gymnasium, dass erst in mehreren Jahren nach Rondorf umziehen kann, zum Schuljahr 2024/25 in Betrieb zu nehmen. Für den Start des neuen Gymnasiums ist aktuell die Nutzung des bestehenden Con- tainergebäudes sowie zusätzlicher Räume geplant. Eine Nutzung Ihrer schulischen Räume ist aktuell nicht vorgesehen. Am 12.08.2022 haben die Kolleg*innen des Am- tes für Schulentwicklung Sie erstmalig über die Pläne informiert und werden Sie auch im Weiteren auf dem Laufenden halten. Ich bitte Sie anzuerkennen, dass ich mich als Schuldezernent in der dringenden Situa- tion befinde, schnell zusätzliche Schulplätze in Köln und für Kölner Schüler*innen zu schaffen. Die Stadt Köln steht in der Verantwortung, dass alle schulpflichtigen Kinder in Köln einen Schulplatz in der gewünschten Schulform erhalten. Bitte werben Sie deshalb, trotz der schwierigen Situation, auch in Ihrer Schulge- meinde darum, dass der Start des Gymnasiums an der Eygelshovener Straße unter- stü ird. In Vertretun Robert Voigtsberger Beigeogtneter für Bildung, Jugend und Sport
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungOrte (11)
- Eygelshovener Straße
- Sürther Straße 191
- Friedrich-Ebert-Straße
- Grüngürtelstraße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Poll-Vingster Straße
- Brügelmannstraße
- Michaelshoven
- Mainstraße
- Straße 19
- Straße 20
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Details
- Aktenzeichen
- 0767/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.06.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 14:58