ANORD/0020/2024
Sauberer Hamannplatz (A-N/0022/2024)
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Stellungnahme
5259 Zeichen
AWM 22.0001 14.03.2025 60 52 711 Bezirksverwaltung Münster-Nord über Herrn Stadtrat Minas (gez. Minas 24.03.2025) Antrag lfd. Nr. A-N/0022/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 16.10.2024 „Sauberer Hamannplatz“ Bezugnehmend auf den o.g. Antrag ist seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu den genannten Punkten wie folgt zu berichten: Ziffer 1: Übersicht, in welchem Rhythmus und in welchem Zuständigkeitsbereich (AWM, Amt 67, Jobcenter etc.) derzeit Reinigungen rund um den Hamannplatz erfolgen. Bezüglich des Zuständigkeitsbereiches des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67) ist hinsichtlich des Spielplatzes Hamannplatz zu bemerken, dass dieser im Jahre 2024 umfangreich saniert und gestaltet wurde. Zudem wurden zusätzliche Bewegungsangebote in dem entsprechenden Grünzug ergänzt. In diesem Zusammenhang wurden weiterhin die bisherigen Abfallsammelbehälter (Volumen 40 Liter) durch größere Abfallbehälter mit einem Volumen von 60 Litern ersetzt. Im Zuge der wöchentlichen Überprüfungsarbeiten auf städtischen Spielplätzen wird ferner auch der Flächenmüll aus den Spiel- und Fallschutzflächen, von Wegeflächen und Nebenflächen des Spielplatzes aufgenommen und fachgerecht entsorgt. Darüber hinaus erfolgt eine wöchentliche Reinigung der Grünflächen. Dabei werden die Vegetationsflächen auf dem Hamannplatz, der Spielplatz sowie der anschließende Grünzug bis zur Dachsleite von Flächenmüll befreit. Dies geschieht über die Beauftragung eines zugelassenen Trägers für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach SGB II. Die Flächen wurden in den vergangenen Jahren bereits über zusätzliche Beauftragungen des Trägers wöchentlich gereinigt. Mittlerweile wurde der Bereich in den regulären Jahresauftrag integriert, welcher zahlreiche Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet umfasst. Diese Arbeiten werden bereits seit vielen Jahren auf Grundlage eines Ratsbeschlusses durch einen Maßnahmenträger nach SGB II durchgeführt. Bezüglich des Zuständigkeitsbereiches der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) ist zu bemerken, dass im nördlichen Teil des Hamannplatzes eine 14-tägliche Reinigung im Auftrag 2 des Amtes 67 erfolgt. Der südliche Teil des Hamannplatzes wird im Auftrag des Amtes für Mobilität und Tiefbau ebenfalls 14-täglich gereinigt. Bereits vor einiger Zeit wurden die bisherigen 40-l-Papierkörbe durch 120-l- Papierkorbeinhausungen ersetzt. Die Papierkörbe werden zweimal in der Woche geleert. Ziffer 2: Ob und zu welchen Kosten eine zusätzliche Reinigung des Platzes erfolgen kann: o im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nach SGB II § 16d SGB II (1-Euro-Job) im Bereich Landschaftspflege/Grünflächen (entweder direkt über die Stadt oder über freie Träger) o im Rahmen eines Minijobs o etc. Hierzu ist zu bemerken, dass –wie bereits erwähnt- entsprechende Arbeitskräfte eingesetzt werden. Zudem ist zu berichten, dass aufgrund des dem Jobcenter zur Verfügung stehenden Eingliederungstitels (EGT) bis auf Weiteres keine neuen Förderzusagen von Fördermaßnahmen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung (§ 16i SGB II) sowie der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) getätigt werden können. Weitere Fördermöglichkeiten sind den Abfallwirtschaftsbetriebe Münster derzeit nicht bekannt. Ziffer 3: Initiierung eines gemeinsamen Termins mit Vertreter*innen aus Verwaltung (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadtplanungsamt) AWM, der BV-Nord, ortsansässigen Kaufleuten sowie engagierten Initiativen (z.B. cleanup Coerde) um weitergehende Maßnahmen zu erarbeiten. Diesbezüglich ist zu berichten, dass es in der Vergangenheit diverse Termine mit den in der Frage gennannten beteiligten Institutionen gegeben hat. Darüber hinaus können sich die beteiligten Institutionen jederzeit an das Amt 67 sowie die awm wenden, falls Handlungsbedarf gegeben ist. Insofern ist festzustellen, dass ausreichend Volumen zur Entsorgung der Abfälle zur Verfügung steht und auch die Anzahl der Reinigungen ausreichend ist. Sowohl das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit als auch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben keine weiteren Kapazitäten. Selbst wenn man diese schaffen würde, würde hierdurch die grundsätzliche gesellschaftliche Problemstellung, dass vorhandene Angebote zur Entsorgung oftmals einfach nicht genutzt werden, nicht behoben werden. Um auf dieses Problem im Rahmen des Möglichen einzuwirken, setzen die awm verschiedenste Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger um. Das Thema Stadtsauberkeit wird über die Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit der awm in allen Stadtteilen verstärkt in den Fokus gerückt. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Aktion „Sauberes Münster“ und das Angebot „Sauberkeitspatenschaften“ genannt. Die awm werden außerdem ab 2025 – zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes – die Bildungsarbeit in Schulen verstärken. Das awm-Bildungsteam ist außerdem im Kontakt mit der Projektleitung „Coerde- Zukunft“ der Stadt Münster und prüft hier weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Im Auftrag gez. Dr. Baumkötter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Dachsleite
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Details
- Aktenzeichen
- ANORD/0020/2024
- Typ
- Anregung BV Nord an die Verwaltung
- Datum
- 13.11.2024
- Erstellt
- 13.11.2024 10:17