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ANORD/0020/2024

Sauberer Hamannplatz (A-N/0022/2024)

Anregung BV Nord an die Verwaltung 13.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 08.04.2025, TOP 7.2

Stellungnahme

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Stellungnahme

5259 Zeichen

AWM 22.0001  14.03.2025 
60 52 711 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
über Herrn Stadtrat Minas 
(gez. Minas 24.03.2025)
Antrag lfd. Nr. A-N/0022/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 16.10.2024 
„Sauberer Hamannplatz“
Bezugnehmend auf den o.g. Antrag ist seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und 
seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu den genannten Punkten wie 
folgt zu berichten: 
Ziffer 1: 
Übersicht, in welchem Rhythmus und in welchem Zuständigkeitsbereich (AWM, Amt 67, 
Jobcenter etc.) derzeit Reinigungen rund um den Hamannplatz erfolgen. 
Bezüglich des Zuständigkeitsbereiches des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
(Amt 67) ist hinsichtlich des Spielplatzes Hamannplatz zu bemerken, dass dieser im Jahre 
2024 umfangreich saniert und gestaltet wurde. Zudem wurden zusätzliche 
Bewegungsangebote in dem entsprechenden Grünzug ergänzt. In diesem Zusammenhang 
wurden weiterhin die bisherigen Abfallsammelbehälter (Volumen 40 Liter) durch größere 
Abfallbehälter mit einem Volumen von 60 Litern ersetzt. 
Im Zuge der wöchentlichen Überprüfungsarbeiten auf städtischen Spielplätzen wird ferner 
auch der Flächenmüll aus den Spiel- und Fallschutzflächen, von Wegeflächen und 
Nebenflächen des Spielplatzes aufgenommen und fachgerecht entsorgt.  
Darüber hinaus erfolgt eine wöchentliche Reinigung der Grünflächen. Dabei werden die 
Vegetationsflächen auf dem Hamannplatz, der Spielplatz sowie der anschließende Grünzug 
bis zur Dachsleite von Flächenmüll befreit. Dies geschieht über die Beauftragung eines 
zugelassenen Trägers für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 
SGB II. 
Die Flächen wurden in den vergangenen Jahren bereits über zusätzliche Beauftragungen des 
Trägers wöchentlich gereinigt. Mittlerweile wurde der Bereich in den regulären Jahresauftrag 
integriert, welcher zahlreiche Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet umfasst. Diese Arbeiten 
werden bereits seit vielen Jahren auf Grundlage eines Ratsbeschlusses durch einen 
Maßnahmenträger nach SGB II durchgeführt.  
Bezüglich des Zuständigkeitsbereiches der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) ist zu 
bemerken, dass im nördlichen Teil des Hamannplatzes eine 14-tägliche Reinigung im Auftrag

2 
des Amtes 67 erfolgt. Der südliche Teil des Hamannplatzes wird im Auftrag des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau ebenfalls 14-täglich gereinigt. 
Bereits vor einiger Zeit wurden die bisherigen 40-l-Papierkörbe durch 120-l-
Papierkorbeinhausungen ersetzt. Die Papierkörbe werden zweimal in der Woche geleert. 
Ziffer 2: Ob und zu welchen Kosten eine zusätzliche Reinigung des Platzes erfolgen kann: 
o im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nach SGB II § 16d SGB II (1-Euro-Job) im Bereich 
Landschaftspflege/Grünflächen (entweder direkt über die Stadt oder über freie Träger) 
o im Rahmen eines Minijobs 
o etc. 
Hierzu ist zu bemerken, dass –wie bereits erwähnt- entsprechende Arbeitskräfte eingesetzt 
werden. Zudem ist zu berichten, dass aufgrund des dem Jobcenter zur Verfügung stehenden 
Eingliederungstitels (EGT) bis auf Weiteres keine neuen Förderzusagen von 
Fördermaßnahmen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung (§ 16i SGB II) sowie 
der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) getätigt werden können. 
Weitere Fördermöglichkeiten sind den Abfallwirtschaftsbetriebe Münster derzeit nicht bekannt. 
Ziffer 3: Initiierung eines gemeinsamen Termins mit Vertreter*innen aus Verwaltung (Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadtplanungsamt) AWM, der BV-Nord, 
ortsansässigen Kaufleuten sowie engagierten Initiativen (z.B. cleanup Coerde) um 
weitergehende Maßnahmen zu erarbeiten. 
Diesbezüglich ist zu berichten, dass es in der Vergangenheit diverse Termine mit den in der 
Frage gennannten beteiligten Institutionen gegeben hat. Darüber hinaus können sich die 
beteiligten Institutionen jederzeit an das Amt 67 sowie die awm wenden, falls Handlungsbedarf 
gegeben ist. 
Insofern ist festzustellen, dass ausreichend Volumen zur Entsorgung der Abfälle zur 
Verfügung steht und auch die Anzahl der Reinigungen ausreichend ist. Sowohl das Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit als auch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben 
keine weiteren Kapazitäten. Selbst wenn man diese schaffen würde, würde hierdurch die 
grundsätzliche gesellschaftliche Problemstellung, dass vorhandene Angebote zur Entsorgung 
oftmals einfach nicht genutzt werden, nicht behoben werden. 
Um auf dieses Problem im Rahmen des Möglichen einzuwirken, setzen die awm 
verschiedenste Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger um. Das Thema 
Stadtsauberkeit wird über die Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit der awm in allen 
Stadtteilen verstärkt in den Fokus gerückt. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Aktion 
„Sauberes Münster“ und das Angebot „Sauberkeitspatenschaften“ genannt. Die awm werden 
außerdem ab 2025 – zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes – die Bildungsarbeit in Schulen 
verstärken.  Das awm-Bildungsteam ist außerdem im Kontakt mit der Projektleitung „Coerde-
Zukunft“ der Stadt Münster und prüft hier weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit. 
Im Auftrag 
gez. 
Dr. Baumkötter

Beratungsverlauf (1)

08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dachsleite

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Details

Aktenzeichen
ANORD/0020/2024
Typ
Anregung BV Nord an die Verwaltung
Datum
13.11.2024
Erstellt
13.11.2024 10:17