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1602/2024

Schriftliche Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 (AN/0618/2024) betreffend Oh-Weh-Achse

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.05.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2271 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2024 
 1602/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
 
Schriftliche Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 (AN/0618/2024) betreffend Oh-Weh-Achse 
Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT stellt folgende Fragen: 
 
1. Wie verhält es sich mit den Fördermitteln bei Kostensteigerungen des Tunnel-Pro-
jekts? Steigt die absolute Summe stets anteilig mit? Bitte erläutern Sie, wie das genau 
geregelt ist.? 
 
Antwort der Verwaltung 
Bei Kostensteigerungen, die grundsätzlich bei beiden Planungsalternativen auftreten können, 
steigt die absolute Summe der Fördermittel nicht automatisch mit. Sie müssen entsprechend 
der Zuwendungsrichtlinie zunächst dem Fördermittelgeber angezeigt werden. Über die Aufsto-
ckung der Fördermittel entscheidet der Fördergeber entsprechend der gültigen Förderrichtli-
nien und Bestimmungen. Wesentliche Bedingung für die Anpassung der Herstellungskosten 
im Rahmen der Förderung sind der Nachweis einer wirtschaftlichen Planung sowie ein weiter-
hin bestehender Nutzen-Kosten-Indikator größer 1. Bei jeder Neuberechnung des Nutzen-
Kosten-Indikators werden die aktuellen Baukosten gem. Verfahrensanleitung der Standardi-
sierten Bewertung immer auf den Kostenstand des Basisjahres 2016 zurückgerechnet. Allge-
meine Kostensteigerungen werden damit kompensiert. 
 
2. Wie wird das Risiko der Kostensteigerung unseres Anteils im Haushalt verankert und 
abgedeckt?  
 
Antwort der Verwaltung 
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Projektes werden mögliche Risiken erfasst und so-
fern monetär bewertbar im Haushalt berücksichtigt. 
 
 
3. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko durch das potenzielle Ost-West-Achse Tun-
nelprojekt in die Haushaltssicherung zu geraten? 
 
Antwort der Verwaltung 
Das Projekt ist in Höhe der geplanten Kosten im Haushalt veranschlagt. Sollten dennoch 
Mehrkosten entstehen, ist diesen in der laufenden Bewirtschaftung durch Umschichtungen im 
Haushalt zu begegnen. Die Gefahr einer ausschließlich und konkret auf dieses eine Projekt 
zurückzuführenden Haushaltssicherung wird nicht gesehen.  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

11.06.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1602/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.05.2024
Erstellt
15.05.2024 09:45