1602/2024
Schriftliche Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 (AN/0618/2024) betreffend Oh-Weh-Achse
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2271 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 28.05.2024 1602/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.06.2024 Schriftliche Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 (AN/0618/2024) betreffend Oh-Weh-Achse Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT stellt folgende Fragen: 1. Wie verhält es sich mit den Fördermitteln bei Kostensteigerungen des Tunnel-Pro- jekts? Steigt die absolute Summe stets anteilig mit? Bitte erläutern Sie, wie das genau geregelt ist.? Antwort der Verwaltung Bei Kostensteigerungen, die grundsätzlich bei beiden Planungsalternativen auftreten können, steigt die absolute Summe der Fördermittel nicht automatisch mit. Sie müssen entsprechend der Zuwendungsrichtlinie zunächst dem Fördermittelgeber angezeigt werden. Über die Aufsto- ckung der Fördermittel entscheidet der Fördergeber entsprechend der gültigen Förderrichtli- nien und Bestimmungen. Wesentliche Bedingung für die Anpassung der Herstellungskosten im Rahmen der Förderung sind der Nachweis einer wirtschaftlichen Planung sowie ein weiter- hin bestehender Nutzen-Kosten-Indikator größer 1. Bei jeder Neuberechnung des Nutzen- Kosten-Indikators werden die aktuellen Baukosten gem. Verfahrensanleitung der Standardi- sierten Bewertung immer auf den Kostenstand des Basisjahres 2016 zurückgerechnet. Allge- meine Kostensteigerungen werden damit kompensiert. 2. Wie wird das Risiko der Kostensteigerung unseres Anteils im Haushalt verankert und abgedeckt? Antwort der Verwaltung Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Projektes werden mögliche Risiken erfasst und so- fern monetär bewertbar im Haushalt berücksichtigt. 3. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko durch das potenzielle Ost-West-Achse Tun- nelprojekt in die Haushaltssicherung zu geraten? Antwort der Verwaltung Das Projekt ist in Höhe der geplanten Kosten im Haushalt veranschlagt. Sollten dennoch Mehrkosten entstehen, ist diesen in der laufenden Bewirtschaftung durch Umschichtungen im Haushalt zu begegnen. Die Gefahr einer ausschließlich und konkret auf dieses eine Projekt zurückzuführenden Haushaltssicherung wird nicht gesehen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1602/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.05.2024
- Erstellt
- 15.05.2024 09:45