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3524/2018

Wasserqualität im Stadtbezirk Nippes - Anfrage der SPD - 1324/2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.22

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5861 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3524/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
 
Wasserqualität im Stadtbezirk Nippes - Anfrage der SPD - 1324/2018 
hier: Beantwortung von Nachfragen aus der Sitzung der BV 5 am 26.04.2018 
Im Rahmen der Beratung der Anfrage der SPD -Fraktion in der BV 5 (1324/2018) zur Wasserqualität 
im Stadtbezirk Nippes haben sich in der Sitzung der BV 5 am 26.04.2018 (TOP 7.1.6) Nachfragen 
ergeben. Die Verwaltung hat die RheinEnergie AG diesbezüglich um Stellungnahme gebeten. Die 
RheinEnergie AG beantwortet die Nachfragen wie folgt: 
 
Frage 1: 
 
Wenn die RheinEnergie also nach den Richtlinien der aktuelle n Trinkwasserverordnung 
untersucht, stellt sich die Frage, o b der Nachweis von Nanoplastik im Grundwasser generell 
nicht möglich ist , oder ob es bisher tatsächlich kein Nanoplastik im Grundwasser gab. 
Welcher Grenzwert ist für die RheinEnergie bezüglich de r Antibiotikarückstände, resistente 
Keime und Bakterien maßgeblich und wie hoch sind die eventuell vorgefundenen Rückstände 
an Arzneimitteln, Bakterien und multiresistenten Keimen? 
 
Antwort der RheinEnergie AG: 
 
„Zum Thema Nano-/Mikroplastik:  
 
Es bestehen  keinerlei Zweifel darüber, dass in Oberflächengewässern Mikroplastik -Partikel 
vorkommen. Dieses wird aber von der RheinEnergie nicht als Trinkwasserquelle genutzt. 
 
Generell: Es ist aktuell noch schwierig, eine zuverlässige Bestimmung von Mikro -Plastik-Artikeln im 
Wasser vorzunehmen, weil die Ergebnisse oft durch Einträge bei der Probennahme oder andere 
externe Einflüsse verfälscht werden können. Standardisierte Verfahren dafür gibt es noch nicht, 
deswegen finden derartige Untersuchungen in unserem Labor a uch nicht routinemäßig statt. Wir 
begleiten die Thematik und die derzeit laufenden Forschungsvorhaben aber intensiv über unsere 
Verbandsarbeiten. 
 
Außerdem kommen im Wasser immer auch natürliche Feststoffpartikel vor. Sicher ist: Die bislang 
einwandfrei na chgewiesene Anzahl von Mikroplastik -Partikeln ist um Größenordnungen kleiner als 
die anderer fester Wasserinhaltsstoffe. Nach dem derzeitigen Stand der Forschung in Deutschland 
gibt es nur sehr vereinzelte Befunde von Mikroplastik im Trinkwasser. Laut Auss agen des 
Umweltbundesamtes ist das Trinkwasser für die Aufnahme von Mikroplastik beim Menschen mit 
Sicherheit der am wenigsten relevante Pfad. 
 
In Köln stammt das Trinkwasser aus Grundwasser, das durch mächtige Bodenschichten sickert und 
dabei hervorragend  gefiltert wird. Deshalb ist es nahezu ausgeschlossen, dass das Trinkwasser 
Mikroplastik-Partikel aufweist.

2 
 
Zum Thema multiresistente Keime: 
 
Die Häufigkeit der Resistenzfaktoren nimmt in der Reihenfolge Klinikabwasser/Ablauf von 
kommunalen Kläranlagen/ Oberflächengewässer ab. Grundwasser weist nochmals deutlich weniger 
Antibiotika-Resistenzfaktoren als Oberflächenwasser auf. Die Aufbereitung in Wasserwerken stellt auf 
die En tfernung von Mikroorganismen ab. Entsprechend zeigt sich auch in Wasserwerken ein e 
entsprechende Wirksamkeit bei der Reduktion von multiresistenten Keimen. Aufbereitetes 
Trinkwasser ist übl icherweise nicht oder nur in äußerst geringen Mengen mit Resistenzfaktoren 
belastet. Nach offizieller Aussage des Umweltbundesamtes hat Trinkwasser in der Praxis für die 
Verbreitung von krankheitserregenden antibiotikaresistenten Bakterien keine Bedeutung.  
 
Die RheinEnergie hat die aktuelle Berichterstattung aber dennoch zum Anlass genommen, ihr 
Trinkwasser auf antibiotikaresistente Bakterien und Ant ibiotikaresistenz-Gene zu untersuchen. 
Ergebnis war, dass in den Kölner Trinkwässern keine antibiotikaresistenten Bakterien und 
Antibiotikaresistenz-Gene nachgewiesen werden konnten.  
 
Zum Thema Arzneimittel und Antibiotika: 
 
Die RheinEnergie untersucht ih r Trinkwasser auch auf eine Vielzahl von Arzneimittel - und 
Antibiotikawirkstoffen. Die entsprechenden Befunde liegen im Trinkwasser des Wasserwerks Weiler, 
das Köln -Nippes mit Trinkwasser versorgt, bei den fast 100 untersuchten Einzelstoffen unter der 
Bestimmungsgrenze, sind also nicht nachweisbar. Damit ist auch die eine Konzentration von 0,1 µg/L 
sicher unterschritten.“ 
 
 
Frage 2: 
 
Es ist sehr erfreulich, dass die RheinEnergie auch das Rohwasser untersucht, obwohl der 
Gesetzgeber das nicht vorschreibt. Wu rden bei Rohwasseruntersuchungen Arzneimittel - und 
Antibiotikarückstände vorgefunden? 
 
Antwort der RheinEnergie AG 
 
„Nein.“ 
 
 
Frage 3: 
 
Ist es sichergestellt, dass keinerlei res istente Keime und Bakterien vom Grundwasser bis in 
das Trinkwasser gelangen konnten und wenn doch in welcher Menge? 
 
Antwort der RheinEnergie AG 
 
„Aus den vorgenannten Antworten geht hervor, dass das Kölner Trinkwasser vor diesen 
Stoffen/Fremdkörpern ausreichend geschützt ist.“ 
 
 
Frage 4: 
 
Arbeitet die RheinEnergie bereits jetzt scho n mit solchen zusätzlichen Filterstufen für 
multiresistente Keime und Bakterien? 
 
Antwort der RheinEnergie AG 
 
„Die Aufbereitung in unseren Wasserwerken stellt generell auf die Entfernung von Mikroorganismen 
einschließlich Keimen und Bakterien ab. Die Wirk samkeit ist damit auch für multiresistente Keime 
gegeben, wie die oben dargestellten Untersuchungsergebnisse belegen.“

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Frage 5: 
 
Wenn 4 mit "Nein" beantwortet wird: Wenn diese dann nachgerüstet werden müssen , denn, 
die gesundheitlichen, hygienischen und gesetzlichen Anforderungen an das Trinkwasser 
beeinflussen die Kosten, nicht umgekehrt ', mit welchen Kostensteigerungen haben dann die 
Verbraucher zu rechnen? 
 
Antwort der RheinEnergie AG 
 
„Kostensteigerungen aufgrund einer solchen Nachrüstung sind nicht z u erwarten, da eine solche 
Nachrüstung, wie dargestellt, nicht erforderlich ist“

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.22 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3524/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.10.2018
Erstellt
26.10.2018 08:54