2004/2021
Umgestaltung des Spielplatzes Walhallplatz in Köln-Rath/Heumar
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Spielanlage Abenteuerlandschaft
344 Zeichen
Abenteuerlandschaft Walhallplatz V2 SEIBEL* jelplatzgeräte Abenteuerlandschaft Walhallplatz V2 ° ca. 1350x860xH490cm ca. 545x294x24lcm K4 ‚Sand, Kies oder gleichwertiger Belag nach EN 176-1 Tab.4 ‚nicht leicht zugängliches ‚Gerät nach DIN EN 1176-1 2017 *2021 Seibel 66999 Hinterweidenthal Tel:06396/9210-30-www.seibel-spielgeraete.de
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5609 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2004/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Spielplatzes Walhallplatz in Köln-Rath/Heumar Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spielplatzes Walhallplatz in Köln-Rath/Heumar mit Gesamtkosten in Höhe von 87.000 Euro durchzuführen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 87.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 8.700 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Walhallpl atz befindet sich im Zentrum der Göttersiedlung im Stadtteil Köln - Rath/Heumar. Die neu zu gestaltenden Fallschutzflächen befinden sich inmitten einer Wiese. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen auf dem Spielplatz in naher Zukunft Spielanlage und Doppelschaukel abgebaut werden, so dass hier bis auf ein Federwipptier kein Spielangebot mehr zum Spielen und Bewegen zur Verfügung stehen wird. In der nur Göttersiedlung leben insgesamt 1.330 Einwohner*innen, hiervon 256 Kinder und Jugendli- che unter 18 Jahren , was einem Bevölkerungsanteil von 19,3% entspricht. In 24,3% der Haushalte leben Kinder und Jugendliche (zum Vergleich: stadtweit 18,4%). Gemäß Spielplatzbedarfsplanung 2018 beträgt die Versorgungsquote im Stadtteil Rath/Heumar nur ca. 41%, sodass den Kin dern und Jugendlichen ca. 59% der erforderlichen öffentlichen Spielfläche nicht zur Verfügung steht. Der öffentliche Spielplatz Wallhallplatz ist zudem der einzige im Stadtviertel. Aufgrund der absoluten Randlage in Stadt und Stadtteil - an drei Seiten von Wald umgeben und an der vierten durch den sehr stark befahrenen Rather Mauspfad vom übrigen Stadtteil getrennt - ist das Erreichen der nächstgele- genen, in den benachbarten Stadtvierteln vorhandenen Spielplätze An der Rather Burg sowie Veil- chenweg Kindern nicht sicher möglich und wegen der Entfernung auch nicht zumutbar. Aufgrund der 3 gegebenen Bedarfslage ist die Ausstattung des Spielplatzes Walhallplatz mit einem attraktiven und vielfältigen Spielangebot für unterschiedliche Altersgruppen dringend erforderlich. Die Beteiligung wurde mit Kindern vor Ort, dem Spielplatzpaten sowie interessierten Eltern durchge- führt. Die Planung erfolgte auf der Basis der eingebrachten Anregungen und Ideen der Beteiligten. Geplant ist, die Fallschutzfläche nun mit einer attr aktiven Spielanlage auszustatten, welche aus zwei Spieltürmen sowie einem Podest unterschiedlicher Höhen besteht, die durch verschiedene Brücken- elemente miteinander verbunden sind und über verschiedene Aufstiegsvarianten verfügen. Während sich der Spielbereich rund um das niedrigere Podest mit verschiedenen Sandspielmöglichkeiten und einer 1,20 m hohen Rutsche an jüngere Kinder richtet, stellt der Bereich der beiden Spieltürme mit der 1,95 m hohen Rutsche sowie integrierter Rutschstange ein interessantes Sp ielangebot für ältere dar. Darüber hinaus ist vorgesehen, in einer weiteren Fallschutzfläche eine Schaukelkombination bestehend aus einer Doppelschaukel und einer Nestkorbschaukel aufzustellen. Ergänzend soll für die jüngeren Kinder ein Federwipptier aufge baut werden. Das vielfältige attraktive Spiel - und Bewe- gungsangebot soll vielen Kindern gleichzeitig eine Spielmöglichkeit bieten und das Areal insgesamt eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten. Bei der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit und des inklusiven Spielens berücksichtigt. Die Anlage ist barrierefrei zugänglich. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmenbedingungen für inklusives Spielen und Bewegen geschaffen. Die Kinder und Jugendlich en können die Spiel - und Bewegungsanlage entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten und ihrem Entwicklungsstand nutzen. Das Angebot ermöglicht ein Wei- terentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie insbesondere auch motorischer Fähigkeiten. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 87 .000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Inan- spruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder - und Jugend- arbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100 -0604-0- 2002, Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 8.700 p. a. wurden im Haushalt 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend be- rücksichtigt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernimmt die Maßnahmen der Verkehrssiche- rungspflicht und die entstehenden Folgekosten im Rahmen der Wartung und Pflege. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rather Mauspfad
- An der Rather Burg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2004/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.06.2021
- Erstellt
- 26.05.2021 10:32