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2004/2021

Umgestaltung des Spielplatzes Walhallplatz in Köln-Rath/Heumar

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.1.1

Anlage 1 - Spielanlage Abenteuerlandschaft

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Spielanlage Abenteuerlandschaft

344 Zeichen

Abenteuerlandschaft Walhallplatz V2

SEIBEL*

jelplatzgeräte

Abenteuerlandschaft
Walhallplatz V2

° ca. 1350x860xH490cm

ca. 545x294x24lcm

K4 ‚Sand, Kies oder gleichwertiger Belag

nach EN 176-1 Tab.4

‚nicht leicht zugängliches
‚Gerät nach DIN EN 1176-1 2017

*2021 Seibel 66999 Hinterweidenthal

Tel:06396/9210-30-www.seibel-spielgeraete.de

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5609 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2004/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des Spielplatzes Walhallplatz in Köln-Rath/Heumar 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spielplatzes Walhallplatz 
in Köln-Rath/Heumar mit Gesamtkosten in Höhe von 87.000 Euro durchzuführen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   87.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   8.700 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Spielplatz Walhallpl atz befindet sich im Zentrum der Göttersiedlung im Stadtteil Köln -
Rath/Heumar. Die neu zu gestaltenden Fallschutzflächen befinden sich inmitten einer Wiese. 
Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen auf dem Spielplatz in naher Zukunft Spielanlage und 
Doppelschaukel abgebaut werden, so dass hier bis auf ein Federwipptier kein Spielangebot mehr 
zum Spielen und Bewegen zur Verfügung stehen wird.  
In der nur Göttersiedlung leben insgesamt 1.330 Einwohner*innen, hiervon 256 Kinder und Jugendli-
che unter 18 Jahren , was einem Bevölkerungsanteil von 19,3% entspricht. In 24,3% der Haushalte 
leben Kinder und Jugendliche (zum Vergleich: stadtweit 18,4%). Gemäß Spielplatzbedarfsplanung 
2018 beträgt die Versorgungsquote im Stadtteil Rath/Heumar nur ca. 41%, sodass den Kin dern und 
Jugendlichen ca. 59% der erforderlichen öffentlichen Spielfläche nicht zur Verfügung steht. 
Der öffentliche Spielplatz Wallhallplatz ist zudem der einzige im Stadtviertel. Aufgrund der absoluten 
Randlage in Stadt und Stadtteil - an drei Seiten von Wald umgeben und an der vierten durch den sehr 
stark befahrenen Rather Mauspfad vom übrigen Stadtteil getrennt - ist das Erreichen der nächstgele-
genen, in den benachbarten Stadtvierteln vorhandenen Spielplätze An der Rather Burg sowie Veil-
chenweg Kindern nicht sicher möglich und wegen der Entfernung auch nicht zumutbar. Aufgrund der

3 
gegebenen Bedarfslage ist die Ausstattung des Spielplatzes Walhallplatz mit einem attraktiven und 
vielfältigen Spielangebot für unterschiedliche Altersgruppen dringend erforderlich.  
Die Beteiligung wurde mit Kindern vor Ort, dem Spielplatzpaten sowie interessierten Eltern durchge-
führt. Die Planung erfolgte auf der Basis der eingebrachten Anregungen und Ideen der Beteiligten.  
Geplant ist, die Fallschutzfläche nun mit einer attr aktiven Spielanlage auszustatten, welche aus zwei 
Spieltürmen sowie einem Podest unterschiedlicher Höhen besteht, die durch verschiedene Brücken-
elemente miteinander verbunden sind und über verschiedene Aufstiegsvarianten verfügen. Während 
sich der Spielbereich rund um das niedrigere Podest mit verschiedenen Sandspielmöglichkeiten und 
einer 1,20 m hohen Rutsche an jüngere Kinder richtet, stellt der Bereich der beiden Spieltürme mit 
der 1,95 m hohen Rutsche sowie integrierter Rutschstange ein interessantes Sp ielangebot für ältere 
dar. Darüber hinaus ist vorgesehen, in einer weiteren Fallschutzfläche eine Schaukelkombination 
bestehend aus einer Doppelschaukel und einer Nestkorbschaukel aufzustellen. Ergänzend soll für die 
jüngeren Kinder ein Federwipptier aufge baut werden. Das vielfältige attraktive Spiel - und Bewe-
gungsangebot soll vielen Kindern gleichzeitig eine Spielmöglichkeit bieten und das Areal insgesamt 
eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten. 
Bei der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit und des inklusiven Spielens berücksichtigt. 
Die Anlage ist barrierefrei zugänglich. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen 
zu fördern, werden hier die Rahmenbedingungen für inklusives Spielen und Bewegen geschaffen. Die 
Kinder und Jugendlich en können die Spiel - und Bewegungsanlage entsprechend ihren motorischen 
und körperlichen Fähigkeiten und ihrem Entwicklungsstand nutzen. Das Angebot ermöglicht ein Wei-
terentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie insbesondere auch motorischer Fähigkeiten.  
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. 
 
Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 87 .000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Inan-
spruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder - und Jugend-
arbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100 -0604-0-
2002, Spielplätze.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 8.700 p. a. wurden im Haushalt 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend be-
rücksichtigt. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernimmt die Maßnahmen der Verkehrssiche-
rungspflicht und die entstehenden Folgekosten im Rahmen der Wartung und Pflege. 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rather Mauspfad
  • An der Rather Burg

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Details

Aktenzeichen
2004/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.06.2021
Erstellt
26.05.2021 10:32