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0350/2021

Schließung Kindertageseinrichtung Volksgartenstr. (Gotland)

Mitteilung Ausschuss 02.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 9.26

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4623 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 02.03.2021 
 0350/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 
 
Schließung Kindertageseinrichtung Volksgartenstr. (Gotland) 
V.g. städtische Kindertageseinrichtung muss zum 01.08.2021 geschlossen werden. Die Einrichtung 
verfügt über 40 Plätze, ausschließlich für Kinder ab 3 Jahren. 
 
Die Einrichtung ist in einem baulich sehr schlechten Zustand und verfügt zudem bei Weitem nicht 
über das inzwischen erforderliche Raumprogramm. 
Bereits in den Jahren 2004 – 2009 wurde seitens der Bauverwaltung die Schließung der Einrichtung 
anvisiert, da sich nicht mehr als sanierungsfähig eigestuft wurde. Zur Umsetzung des Rechtsan-
spruchs wurde sie dennoch bisher weiter betrieben. 
Dies ist nun nicht mehr weiter zu verantworten. 
 
Beispiele aus der Mängelliste: 
 
1. Sanitärbereiche der Kinder sind sehr eng und entsprechen nicht den Hygienevorschriften, Toi-
letten sind ständig defekt. 
 
2. Personal-WC sehr eng und entspricht ebenfalls nicht den Hygienevorschriften, Belüftung er-
folgt über die Kellertreppe. (Mitarbeiterinnen versuchen die Toilette so wenig wie möglich zu 
nutzen) 
 
3. Aufgrund schlechter Isolierung Wasserschäden an Wänden und Decke 
 
4. Es fehlt jeglicher Schallschutz 
 
5. Die Heizung funktioniert maximal 4 Stunden, dann erfolgt Abkühlung und erneute Erwärmung 
 
6. Elektrische Leitungen liegen über dem Putz 
 
7. Fenster verfügen über Einfachverglasung, sind defekt und müssen komplett ausgetauscht 
werden 
 
8. Fensterläden müssen von innen verriegelt werden, dabei verletzen sich Mitarbeiterinnen re-
gelmäßig 
 
9. Die Küche ist nicht funktionsgerecht ausgestattet, der Bodenbelag entspricht nicht den Sicher-
heitsanforderungen 
 
10. Morgens Geruch nach verwesten Tieren, es muss dann erst ausgiebig gelüftet werden

2 
 
11. Türen öffnen nicht in Fluchtrichtung 
 
12. Putzmittelraum befindet sich im Kellerbereich, Putzmaterialien müssen über enge Kellertreppe 
getragen werden, die Treppe entspricht nicht den Anforderungen, Schimmelgeruch ist fest-
stellbar 
 
 
Neben diesen baulichen Mängeln verfügt die Einrichtung über ein sehr schlechtes Raumprogramm: 
 
 
1. Gruppen- und Nebenräumen entsprechen nicht den Anforderungen 
 
2. Ein Mehrzweckraum steht nicht zur Verfügung 
 
3. Es steht kein Schlafraum zur Verfügung 
 
4. Es gibt keinen Wickelbereich, sodass Kinder im Nebenraum auf dem Boden gewickelt werden 
müssen. 
 
5. Der Personalraum ist sehr klein und entspricht nicht mehr den Anforderungen. Gespräche mit 
mehreren Personen müssen in Nebenräumen geführt werden, Kinder müssen diese Räume 
dann verlassen. 
 
6. Die Räume verfügen über keinen Lärmschutz 
 
7. Keine Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen 
 
 
An dieser Raumsituation ist aufgrund der Enge des Gebäudes nichts zu ändern. D.h., selbst wenn 
eine Sanierung möglich wäre, würde diese nichts daran ändern, dass 
 
 für Beschäftigte schlechte Arbeitsbedingungen bestehen bleiben, 
 der Sanitärbereich für Kinder unzumutbar bleibt, 
 Standards im Raumprogramm nicht zu erfüllen sind, 
 keine Kinder im Alter unter 3 Jahren oder Kinder mit Behinderung betreut werden können (für 
Eltern mit Geschwisterkindern bedeutet dies, dass sie tägl. zu  2 Betreuungsorten gehen müs-
sen). 
 
 
Die Verwaltung hat in den letzten Monaten geprüft, ob eine Sanierung mit entsprechender  Erweite-
rung des Raumprogramms bzw. ein Neubau der Einrichtung möglich ist. Da in jedem Fall eine Be-
treuung innerhalb des Gebäudes für Monate, ggfls. für Jahre nicht möglich gewesen wäre, wurde die 
Kinderzahl bereits zu Beginn des lfd. Kindergartenjahres heruntergefahren, sodass derzeit nur 30 
Kinder dort betreut werden. Hiervon verbleiben zum Datum der Schließung noch 14 Kinder. Es war 
Ziel der Verwaltung, möglichst wenige Kinder alternativ unterbringen zu müssen. 
Diese Kinder plus 4 Geschwisterkinder können alle in der städtischen Kindertageseinrichtung Pfälzer 
Str. untergebracht werden, somit können Freundschaften unter den Kindern bestehen bleiben, eben-
so Absprachen der Eltern beim Bringen und Abholen. 
Die Einrichtung liegt im Landschaftsschutzgebiet, ein Neubau bzw. eine Erweiterung wurde durch die 
zu beteiligenden Dienststellen als nicht zustimmungsfähig bewertet. Die Thematik wurde frühzeitig mit 
Eltern und Elternrat besprochen. Der Elternrat befürwortet die Maßnahme und begrüßt das Handeln 
der Verwaltung. Der überwiegende Teil der Eltern hat sich auch gegenüber der Leitung positiv und 
zustimmend geäußert. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.26 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Volksgartenstraße
  • Pfälzer Straße

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Details

Aktenzeichen
0350/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.03.2021
Erstellt
31.01.2021 09:33