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2334/2018

Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Bereich des Gewerbegebietes Köln-Pesch

Beschlussvorlage Ausschuss 08.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.06.2019, TOP 9.2.1

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

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Anlage 3 - Auszug BV Chorweiler 06.12.2018

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Anlage 5 - Eingabe an Beschwerdeausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Chorweiler

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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung

5742 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2334/2018  
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage aus der 39. Sitzung des Verkehrsausschusses 
vom 11.09.2018 und zum Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler in der Sitzung am 
20.09.2018 
 
In der Sitzung der BV Chorweiler wurde wie folgt diskutiert: 
„Da es seitens der Bezirksvertretung noch Klärungsbedarf zu der Maßnahme gibt, beschließt 
die Bezirksvertretung vor einer Beschlussfassung die Durchführung eines Ortstermins unter 
Teilnahme der Fachverwaltung. Zudem soll die Verwaltung nochmals die Zuständigkeit 
hinsichtlich des Beschlussorgans prüfen, da nach Ansicht der Bezirksvertretung bei dieser 
Beschlussvorlage die Zuständigkeit bei der Bezirksvertretung liegt und nicht beim 
Verkehrsausschuss. Die aufgeführte Unfallstatistik soll noch ergänzt werden um Unfälle mit 
LKW-Beteiligung und es soll die Anlegung von Zebrastreifen geprüft werden. Die Forderung 
des Verkehrsausschusses hinsichtlich einer weiteren Begründung, warum ein Kreisverkehr 
nicht möglich ist, soll der Bezirksvertretung ebenfalls vorgelegt werden.“ 
 
Geänderter Beschluss:  
„Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt vor einer Beschlussfassung einen Ortstermin 
durchzuführen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zuständigkeit 
Da der Chorweiler-Zubringer, der ebenfalls von der Planung betroffen ist, entsprechend des 
Gesamtverkehrskonzepts Köln (GVK) dem Hauptverkehrsnetz  zugeordnet ist, wird die 
Beschlussvorlage zur Einleitung einer Planung (zur Umgestaltung des Knotenpunktes 
Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch) nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung 
Chorweiler dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Chorweiler Zubringer 
hat aufgrund der räumlichen Nähe zum Knoten Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch 
Einfluss auf die Zufahrt zum Gewerbegebiet.  
Unfallstatistik 
Die Unfallstatistik (s. Tab. 1) wurde um die Anzahl der Unfälle ergänzt, bei denen LKW 
beteiligt waren. 
 
 
 
Tab. 1: Statistik nach Unfallursachen:        
Ursache Nr.: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe 7 
Jahre

14 
Ungenügender Sicherheitsabstand 1 1 1 2 3 2 1 11 
Davon mit LKW Beteiligung  0 0 0 1 1 0 0 2 
22 
Sonstige Fehler beim Überholen 1 0  0  0  0  0  0  1 
Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 0 0 
28 
Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden 
Verkehrszeichen (§8) 3 2 3 2  0 3 5 18 
Davon mit LKW Beteiligung 0 1 0 0 0 1 0 2 
35 
Fehler beim Abbiegen (§9) 1 1 2 0   0  0 0  4 
Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 0 0 
36 
Fehler beim Wenden oder 
Rückwärtsfahren 2  0 1  0  0 0 0  3 
Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 0 0 
37 
Fehler beim Einfahren in den fließenden 
Verkehr  0 0  1 0   0 0 0  1 
Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 0 0 
49 
Andere Fehler  0  0  0  0  0 1 4 5 
Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 1 1 
Alle 
Unfälle   8 4 8 4 3 6 10 43 
 
Zebrastreifen 
Die Einsatzbereiche und Gestaltung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sind in den 
Vorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung und in den Richtlinien für die Anlage und 
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) geregelt. 
Bei der Einrichtung von Zebrastreifen werden mehrere Kriterien bei der Prüfung 
herangezogen. Dabei hat die Kraftfahrzeugstärke eine wesentliche Bedeutung. In den 
Straßen mit zwei Fahrstreifen, beim Querungsbedarf von etwa 100 zu Fuß 
Gehenden/Spitzenstunde (Sph) und der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h ist der 
Einsatz von FGÜ nur bei einer maximalen Verkehrsbelastung von bis zu 750 Kfz/Sph 
möglich. Bei höheren Kfz-Belastungen und maximalen zulässigen Fahrgeschwindigkeiten 
von 50 km/h ist der Einsatz von FGÜ grundsätzlich unabhängig von den Fußgängerzahlen 
nicht möglich. Da auf der Donatusstraße die Verkehrsmenge entsprechend der Zählung aus 
Mai 2016 bei 1.034 Kfz/Sph pro Fahrtrichtung liegt, ist die Anlage eines 
Fußgängerüberweges ausgeschlossen. 
Sollte dem Beschlussvorschlag im Sinne einer Vollsignalisierung nachgegangen werden, 
werden die Belange der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in der Planung berücksichtigt 
und somit deren Verkehrssicherheit erhöht.

Kreisverkehr 
Eine Kreisverkehrslösung am Knoten Donatusstraße/Im Gewerbegebiet stellt aus Sicht der 
Verwaltung keine Alternative dar. Die tägliche Gesamtverkehrsbelastung am Knoten 
Donatusstraße/Im Gewerbegebiet beträgt etwa 22.300 Kfz/24h (Zählung 2016). Der 
signalisierte Knoten Donatusstraße/Chorweiler-Zubringer/Am Pescher Holz liegt mit einer 
Gesamttagesbelastung von ca. 23.900 Kfz/24h (Zählung 2017) etwa 120 m entfernt. 
Unmittelbar an der Kreuzung befinden sich zwei Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe 
sowie die getrennte Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz, deren Verlegungen bei einer 
Kreisverkehrslösung notwendig wären. 
Auf Grundlage des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2015 
(HBS) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) erfolgte die 
Bestimmung der Leistungsfähigkeit mit Hilfe des Programms „Kreisel“. Insgesamt gibt es 
nach HBS sechs Qualitätsstufen. Stufe A bildet dabei die beste und Stufe F die schlechteste 
Qualitätsstufe. Berechnungen zufolge ergibt sich gemäß der durchgeführten 
Knotenstromzählungen eine Leistungsfähigkeit der Qualitätsstufe „E“ in der maximalen, in 
diesem Falle in der nachmittäglichen Spitzenstunde. Das bedeutet, dass die Verkehrsqualität 
des Kreisverkehrs ungenügend ist. Demnach entstehen Staus, die sich bei den vorhandenen 
Belastungen nicht mehr abbauen. Die Leistungsfähigkeit ist dementsprechend nicht mehr 
gegeben. Die Staulänge beträgt im Mittel bis zu ca. 62 m, sodass der benachbarte Knoten 
vor allem in der Zufahrt vom Chorweiler Zubringer auf die Donatusstraße in der Spitze 
überstaut werden kann. 
Aus diesen Gründen wird kein Kreisverkehr vorgesehen.

Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018

815 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 12.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 39. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 11.09.2018 
öffentlich 
3.6 Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsab-
wicklung im Bereich des Gewerbegebietes Köln-Pesch 
2334/2018 
RM Hammer bittet die Verwaltung für den 2. Beratungsgang im hiesigen Ausschuss 
eine weitergehende Begründung vorzulegen, warum die Einrichtung von Kreisver-
kehren nicht möglich ist. Die Ausführungen in der Vorlage seien unzureichend. 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Chorweiler. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

1452 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
2334/2018
Stand: 10.12.2025 
Sachstandsbericht  
Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Bereich 
des Gewerbegebietes Köln-Pesch 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für signaltechnische und notwendige stra-
ßenbauliche Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbe-
park Pesch in Form einer Vollsignalisierung vorzunehmen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Ausführungsplanung ist erstellt. 
Derzeit führt die Verwaltung mit dem Eigentümer eines anliegenden Grundstücks ergänzende 
Verhandlungen zum Ankauf eines Grundstücksteils. Dieses Grundstück wird für den Ausbau 
der Maßnahme benötigt. Die Verwaltung hat dem Grundstückseigentümer ein Kaufangebot 
vorgelegt. Eine Rückmeldung hierzu steht bisher aus. 
Nächste Schritte: 
Die weiteren Arbeitsschritte zu der Maßnahme sind abhängig von der derzeitigen Grund-
stücksverhandlung. Nach Abschluss der Grundstücksverhandlung erfolgt die Übergabe der 
Planungsunterlagen an die Bauausführung. Darauf aufbauend werden die weiteren bauvorbe-
reitenden Arbeitsschritte voraussichtlich im Jahr 2026 durchgeführt. 
Aufgrund der Grundstücksverhandlung kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen 
konkreten Zeitablauf zum weiteren Projektverlauf benennen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
 IV. Quartal 2026

Anlage 3 - Auszug BV Chorweiler 06.12.2018

1527 Zeichen

Anlage 3 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 07.12.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 06.12.2018 
öffentlich 
9.2.2 Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der 
Verkehrsabwicklung im Bereich des Gewerbegebietes Köln-Pesch 
2334/2018 
Beschluss zum Beschlussvorschlag: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für signaltechnische und notwendige 
straßenbauliche Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im 
Gewerbepark Pesch in Form einer Vollsignalisierung vorzunehmen. 
 
Zusatzbeschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit folgenden drei 
Machbarkeitsstudien: 
- Eine nicht zentral gesteuerte sondern eine autarke selbstentscheidende 
Lichtsignalanlage (Hochschule Dresden) als Pilotprojekt in Zusammenarbeit 
mit einer Hochschule am Knotenpunkt Donatusstraße / Im Gewerbepark 
Pesch 
- Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Einrichtung einer 
Einbahnstraße in der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ mit einem 
Kreisverkehr am Knotenpunkt Donatustraße / Waffenschmidtstraße 
- Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Schaffung von Zebrastreifen 
anstelle der jetzigen Überquerungshilfen 
 
Abstimmungsergebnis zum Beschluss über den Beschlussvorschlag: 
Einstimmig abgelehnt 
 
Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 5 - Eingabe an Beschwerdeausschuss

804 Zeichen

N De AORERR RT
Gesendet: Samstag, 29. Juni 2019 10:14
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: BV-Beschluss 2334/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

kritisiere den Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler, da sie nicht die Belange der Fussgaenger beruecksichtigt.

Bisher konnte der Zu-Fuss-Gehende an der Kreuzung ohne Wartezeiten die Strassen ueberqueren, sofern der Zu-Fuss-Gehende
auch die vorhandenen Querungshilfen nutzt. Eine Signalanlage provoziert wieder Rotsignal-Verstoesse in den Faellen wegen
Buerger*innen den Bus erreichen muessen.

Das ist ein typischer Fall, dass die Stadt Koeln dringend einen Fussgaenger-Beauftragten braucht.

Ich bitte meinem Einwand dem Verkehrsausschuss rechtzeitig vor seiner Entscheidung zu Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Gruessen

Beschlussvorlage Ausschuss

6616 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 2334/2018 
Freigabedatum 
22.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Bereich des 
Gewerbegebietes Köln-Pesch 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für signaltechnische und notwendige straßenbauliche 
Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch in Form einer Voll-
signalisierung vorzunehmen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Chorweiler 
uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2018 
Verkehrsausschuss 29.01.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 17.09.2015 wurde unter TOP 7.1.1 „Verkehrslen-
kung im Gewerbegebiet Köln-Pesch“ die „Umsetzung einer ampelgeführten Verkehrsregelung“ gefor-
dert. 
 
Da der Zubringer Chorweiler dem Hauptverkehrsnetz  zugeordnet ist, wird die Beschlussvorlage zur 
Einleitung einer konkreten Planung nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Chorweiler dem 
Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Die Forderung nach einer ampelgeführten Verkehrsregelung hat die Verwaltung insbesondere unter 
dem Aspekt der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pe-
sch/Zubringer Chorweiler geprüft. Die Zusammenfassung der Unfallentwicklung ist in der nachfolgen-
den Abbildung dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass sich die Unfälle bis Ende 2012 gehäuft haben. In 
den Jahren 2013 und 2014 haben sich kaum Unfälle ereignet. In den Jahren 2015 und 2016 haben 
die Unfälle wieder zugenommen. Auffallend ist hierbei, dass es sich bei den meisten Unfällen um das 
Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen handelt. Eine entsprechende Änderung der 
Signalisierung an dieser Stelle wird daher zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen.   
 
Seit dem zweiten Halbjahr 2017 werden Bagatellunfälle in der Unfallstatistik des Polizeipräsidiums 
Köln nicht mehr aufgeführt. 
 
Seit Juli 2017 werden in der polizeilichen Statistik ausschließlich folgende schwerwiegende Verkehrs-
unfälle erfasst: 
 Verkehrsunfälle mit Getöteten, 
 Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten, 
 Verkehrsunfälle mit Leichtverletzten, 
 Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden. 
  
Aufgrund der mangelnden Vergleichbarkeit wurde die Unfallsituation für 2017 nicht in der Tabelle 
dargestellt. Es ereigneten sich 2017 keine schwerwiegenden Verkehrsunfälle. 
   
Tabelle 1: Unfallsituation an der Kreuzung Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch/Zubringer Chorwe i-
ler im Zeitraum von sieben Ja hren (2010-2016)  
Statistik nach Unfallursachen:         
Ursache Nr.: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe 7 
Jahre 
14 Ungenügender Sicherheitsabstand 1 1 1 2 3 2 1 11 
22 Sonstige Fehler beim Überholen 1             1 
28 Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden 
Verkehrszeichen (§8) 3 2 3 2   3 5 18 
35 Fehler beim Abbiegen (§9) 1 1 2         4 
36 Fehler beim Wenden oder Rückw ärts-
fahren 2   1         3 
37 Fehler beim Einfahren in den fließen-
den Verkehr     1         1 
49 Andere Fehler           1 4 5 
Alle 
Unfälle   8 4 8 4 3 6 10 43 
 
Des Weiteren wurde geprüft, wie sich das Gesamtverkehrsaufkommen im Knotenpunkt Donatusstra-

3 
ße/Im Gewerbegebiet Pesch/Zubringer Chorweiler in den letzten Jahren aufgrund der Änderungen 
der gewerblichen Nutzungen entwickelt hat. Das gesamte Verkehrsaufkommen im Knoten sowie die 
Anteile an Schwerlastverkehr stellen die folgenden Diagramme dar. 
 
Diagramm 1: Vergleich der Entwicklung des Kfz-Verkehrs in Kfz-Spitzenstunde (Sph) im Kno-
tenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch  
 
      
       
       
       
       
       
 
 
 
 
Diagramm 2: Vergleich der Entwicklung des Schwerlastverkehrs im Knotenpunkt Donatus-
straße/Im Gewerbegebiet Pesch 
 
 
 
 
 
 
      
       
       
Diagramm 2: Vergleich der Entwicklung der Anteile des Schwerlastverkehrs (gesamt) im 
Knotenpunkt  Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch 
 
 
Der Vergleich der Verkehrsbelastungen im Knoten zeigt eine leichte Zunahme des gesamten Ver-
kehrsaufkommens und eine deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs. Die zwischenzeitlichen Ver-
kehrsabnahmen hängen mit den veränderten Nutzungen der letzten Jahre im Untersuchungsgebiet 
zusammen. Dies betrifft vor allem den vorübergehenden Wegfall von Teilen der gewerblichen Nut-
zungen. Im Zuge der Neuaufsiedlung der gewerblichen Nutzungen kam es zu einer deutlichen Erhö-
hung der Verkehrsmengen des Schwerlastverkehrs.  
Durch eine Vollsignalisierung der Einmündung „Im Gewerbegebiet Pesch“ würden die Verkehre aus 
der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ und die Linksabbieger aus der nördlichen Donatusstraße in 
das Gewerbegebiet signalgeregelt abgewickelt. Die Verkehrssicherheit würde sich an dieser Einmün-
dung für den motorisierten Individualverkehr, zu Fuß Gehende und Radfahrende erhöhen und der 
Verkehr könnte flüssiger abgewickelt werden.

4 
 
Eine Kreisverkehrslösung am Knoten Donatusstraße/Im Gewerbegebiet stellt aus Sicht der Verwal-
tung keine Alternative dar. Die tägliche Gesamtverkehrsbelastung am Knoten Donatusstraße/Im Ge-
werbegebiet beträgt am Knoten etwa 22.300 Kfz/24h (Zählung 2016). Der signalisierte Knoten Do-
natusstraße/Chorweiler Zubringer/Am Pescher Holz liegt mit einer Gesamttagesbelastung von 23.900 
Kfz/24h (Zählung 2017) etwa 80 m entfernt. Unmittelbar an der Kreuzung befinden sich zwei Halte-
stellen der Kölner Verkehrsbetriebe und die getrennte Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz, deren 
Verlegungen bei einer Kreisverkehrslösung notwendig wären. 
Aufgrund der hohen Gesamttagesbelastungen an beiden Knoten können keine Kreisverkehre vorge-
sehen werden. 
Im Rahmen der detaillierten Planung auf Basis der Entscheidung für eine Optimierungsvariante sollen 
die Belange des Radverkehrs und Fußgängerverkehrs, insbesondere Barrierefreiheit sowie die Prob-
lematik der freilaufenden Rechtsabbieger näher untersucht werden. Die Detailplanung wird dem Ver-
kehrsausschuss nach Fertigstellung zum Beschluss vorgelegt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist aus Verkehrssicherheitsgründen sowie aufgrund der steigenden Ver-
kehrsmenge, insbesondere der Schwerverkehrsanteile, die dargestellte Lösung zu präferieren.  
 
Kosten für die Planung entstehen nicht, da diese mit eigenen Ressourcen durchgeführt wird.

Anlage 4 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Chorweiler

6432 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
 
Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 06.12.2018: 
 
 
Beschluss zum Beschlussvorschlag:  
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für signaltechnische und notwendige straßen-
bauliche Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch 
in Form einer Vollsignalisierung vorzunehmen.“ 
 
Abstimmungsergebnis zum Beschluss über den Beschlussvorschlag: Einstimmig abge-
lehnt  
 
 
Zusatzbeschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit folgenden drei Machbar-
keitsstudien:  
 
- Eine nicht zentral gesteuerte sondern eine autarke selbstentscheidende Lichtsignal-
anlage (Hochschule Dresden) als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit einer Hoch-
schule am Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch  
 
- Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Einrichtung einer Einbahnstraße in 
der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ mit einem Kreisverkehr am Knotenpunkt Do-
natustraße/Waffenschmidtstraße  
 
- Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Schaffung von Zebrastreifen anstel-
le der jetzigen Überquerungshilfen  
 
Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: Einstimmig beschlossen.“ 
 
„Nach kontroverser Diskussion über die eingebrachten Vorschläge wird ein entspre-
chender Beschluss über die Prüfung der einzelnen Vorschläge gefasst, zudem bittet 
die Bezirksvertretung um Mitteilung was im Rahmen der Eröffnung der Obi-Filiale 
verkehrstechnisch vereinbart wurde.“ 
 
 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.12.2018: 
 
„Die Beschlussfassung wird vertagt; die Verwaltung wird gebeten, zunächst eine Ei n-
schätzung zum Beschluss der Bezirksvertretung Chor weiler vom 06.12.2018 zu geben.“  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1) „Eine nicht zentral gesteuerte sondern eine autarke selbstentscheidende Licht-
signalanlage (Hochschule Dresden) als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit ei-
ner Hochschule am Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch“ 
 
Selbst nach einer Kontaktaufnahme mit der Technischen Universität Dresden konnte nicht 
nachvollzogen werden, was konkret mit einer „nicht zentral gesteuerten, sondern autark 
selbst entscheidenden, Lichtsignalanlage“ gemeint ist.

2 
 
 
Jede Ampelanlage verfügt über eine eigene, autarke Signalsteuerung. Sie schaltet verkehrs-
abhängig, also den tatsächlichen Verkehr berücksichtigend oder mit zyklischen, festen Ab-
läufen. Bei der Planung müssen auch die Belange der Umgebung berücksichtigt werden. 
Würde man dies nicht tun, würde dies zu chaotischen Verkehrsverhältnissen führen. Hier in 
diesem konkreten Fall würde die Schaltung sinnvollerweise verkehrsabhängig erfolgen und 
eine Koordinierung mit der 125 m entfernten Ampelanlage Donatusstraße/Am Pescher Holz 
berücksichtigen.  
 
Die aktuelle Vorgehensweise, alle neuen Ampelanlagen an den neuen Verkehrsrechner an-
zuschließen ist wichtig, um ihre Funktionalität und die Koordinierung zu überwachen. Auch 
darauf würde bei der Einrichtung dieser Ampelanlage in keinem Fall verzichtet. 
 
 
2) „Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Einrichtung einer Einbahnstraße 
in der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ mit einem Kreisverkehr am Knotenpunkt Do-
natustraße/Waffenschmidtstraße“ 
 
Die seitens der Verwaltung vorgelegte signaltechnische Lösung erfolgt aufgrund des Be-
schlusses der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.09.2015.   
 
Würde die Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ als Einbahnstraße eingerichtet werden, müss-
ten die beiden nördlich gelegenen Kreuzungen Im Gewerbegebiet Pesch/Donatusstraße 
durch die Verkehrsverlagerung die Mehrverkehre aufnehmen. 
 
Die Einbahnstraße würde insgesamt eine erschwerte Erreichbarkeit mit Umwegen bewirken.  
 
Zudem ist aufgrund des Straßenquerschnitts, der heute für den Zweirichtungsverkehr ausge-
legt ist, bei einem Einrichtungsverkehr von einer erhöhten gefahrenen Geschwindigkeit aus-
zugehen. Dies ist vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und  
Radfahrenden im Gewerbegebiet zu vermeiden. 
 
Bei einer Einbahnstraße müsste die nordöstliche Sackgasse der Straße „Im Gewerbegebiet 
Pesch“ für den Zweirichtungsverkehr nach wie vor geöffnet bleiben, um die Erreichbarkeit 
und Erschließung der bestehenden Unternehmen zu gewährleisten.  
 
Die Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs an der Donatusstraße/Waffenschmidtstraße ist 
kurzfristig nicht möglich, zumal hierfür zunächst neue Verkehrszählungen in Auftrag gegeben 
werden und im Anschluss eine Prüfung der Leistungsfähigkeit erfolgen müsste. Bestehende 
Verkehrszählungen liegen nur aus dem Jahre 2008 vor und sind aufgrund der mangelnden 
Aktualität nicht anzusetzen.  
 
 
3) „Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Schaffung von Zebrastreifen an-
stelle der jetzigen Überquerungshilfen“ 
 
Die Einsatzbereiche und Gestaltung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sind in den 
Vorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung und in den Richtlinien für die Anlage und Aus-
stattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) geregelt. 
 
Bei der Einrichtung von Zebrastreifen werden mehrere Kriterien bei der Prüfung herangezo-
gen. Dabei hat die Kraftfahrzeugstärke eine wesentliche Bedeutung. In den Straßen mit zwei 
Fahrstreifen, beim Querungsbedarf von etwa 100 zu Fuß Gehenden/Spitzenstunde (Sph) 
und der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h ist der Einsatz von FGÜ nur bei einer 
maximalen Verkehrsbelastung von bis zu 750 Kfz/Sph möglich. Bei höheren Kfz-
Belastungen und maximalen zulässigen Fahrgeschwindigkeiten von 50 km/h ist der Einsatz

3 
 
von FGÜ grundsätzlich unabhängig von den Fußgängerzahlen nicht möglich. Da auf der Do-
natusstraße die Verkehrsmenge entsprechend der Zählung aus Mai 2016 bei 1.034 Kfz/Sph 
pro Fahrtrichtung liegt, ist die Anlage eines Fußgängerüberweges ausgeschlossen. 
 
Sollte dem Beschlussvorschlag im Sinne einer Vollsignalisierung nachgegangen werden, 
werden die Belange der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in der Planung berücksichtigt 
und somit deren Verkehrssicherheit erhöht.  
 
 
4) Verkehrstechnische Vereinbarung im Rahmen der Obi-Eröffnung: 
 
Seitens der Verwaltung wurde die Auflage gemacht, ein Verkehrsgutachten zu beauftragen. 
Das Verkehrsgutachten präferiert eine signaltechnische Steuerung an den beiden Knoten-
punkten Im Gewerbegebiet Pesch/Donatusstraße und Am Pescher Holz/Donatusstraße/ 
Chorweiler Zubringer. Im Rahmen des Bauantrages wurde dem Vorhaben des Bauherrn oh-
ne Auflagen zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.12.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2334/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.05.2019
Erstellt
13.07.2018 07:32