2334/2018
Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Bereich des Gewerbegebietes Köln-Pesch
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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung
5742 Zeichen
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2334/2018 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage aus der 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.09.2018 und zum Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler in der Sitzung am 20.09.2018 In der Sitzung der BV Chorweiler wurde wie folgt diskutiert: „Da es seitens der Bezirksvertretung noch Klärungsbedarf zu der Maßnahme gibt, beschließt die Bezirksvertretung vor einer Beschlussfassung die Durchführung eines Ortstermins unter Teilnahme der Fachverwaltung. Zudem soll die Verwaltung nochmals die Zuständigkeit hinsichtlich des Beschlussorgans prüfen, da nach Ansicht der Bezirksvertretung bei dieser Beschlussvorlage die Zuständigkeit bei der Bezirksvertretung liegt und nicht beim Verkehrsausschuss. Die aufgeführte Unfallstatistik soll noch ergänzt werden um Unfälle mit LKW-Beteiligung und es soll die Anlegung von Zebrastreifen geprüft werden. Die Forderung des Verkehrsausschusses hinsichtlich einer weiteren Begründung, warum ein Kreisverkehr nicht möglich ist, soll der Bezirksvertretung ebenfalls vorgelegt werden.“ Geänderter Beschluss: „Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt vor einer Beschlussfassung einen Ortstermin durchzuführen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Zuständigkeit Da der Chorweiler-Zubringer, der ebenfalls von der Planung betroffen ist, entsprechend des Gesamtverkehrskonzepts Köln (GVK) dem Hauptverkehrsnetz zugeordnet ist, wird die Beschlussvorlage zur Einleitung einer Planung (zur Umgestaltung des Knotenpunktes Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch) nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Chorweiler dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Chorweiler Zubringer hat aufgrund der räumlichen Nähe zum Knoten Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch Einfluss auf die Zufahrt zum Gewerbegebiet. Unfallstatistik Die Unfallstatistik (s. Tab. 1) wurde um die Anzahl der Unfälle ergänzt, bei denen LKW beteiligt waren. Tab. 1: Statistik nach Unfallursachen: Ursache Nr.: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe 7 Jahre 14 Ungenügender Sicherheitsabstand 1 1 1 2 3 2 1 11 Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 1 1 0 0 2 22 Sonstige Fehler beim Überholen 1 0 0 0 0 0 0 1 Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 0 0 28 Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen (§8) 3 2 3 2 0 3 5 18 Davon mit LKW Beteiligung 0 1 0 0 0 1 0 2 35 Fehler beim Abbiegen (§9) 1 1 2 0 0 0 0 4 Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 0 0 36 Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 2 0 1 0 0 0 0 3 Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 0 0 37 Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 0 0 1 0 0 0 0 1 Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 0 0 49 Andere Fehler 0 0 0 0 0 1 4 5 Davon mit LKW Beteiligung 0 0 0 0 0 0 1 1 Alle Unfälle 8 4 8 4 3 6 10 43 Zebrastreifen Die Einsatzbereiche und Gestaltung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sind in den Vorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung und in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) geregelt. Bei der Einrichtung von Zebrastreifen werden mehrere Kriterien bei der Prüfung herangezogen. Dabei hat die Kraftfahrzeugstärke eine wesentliche Bedeutung. In den Straßen mit zwei Fahrstreifen, beim Querungsbedarf von etwa 100 zu Fuß Gehenden/Spitzenstunde (Sph) und der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h ist der Einsatz von FGÜ nur bei einer maximalen Verkehrsbelastung von bis zu 750 Kfz/Sph möglich. Bei höheren Kfz-Belastungen und maximalen zulässigen Fahrgeschwindigkeiten von 50 km/h ist der Einsatz von FGÜ grundsätzlich unabhängig von den Fußgängerzahlen nicht möglich. Da auf der Donatusstraße die Verkehrsmenge entsprechend der Zählung aus Mai 2016 bei 1.034 Kfz/Sph pro Fahrtrichtung liegt, ist die Anlage eines Fußgängerüberweges ausgeschlossen. Sollte dem Beschlussvorschlag im Sinne einer Vollsignalisierung nachgegangen werden, werden die Belange der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in der Planung berücksichtigt und somit deren Verkehrssicherheit erhöht. Kreisverkehr Eine Kreisverkehrslösung am Knoten Donatusstraße/Im Gewerbegebiet stellt aus Sicht der Verwaltung keine Alternative dar. Die tägliche Gesamtverkehrsbelastung am Knoten Donatusstraße/Im Gewerbegebiet beträgt etwa 22.300 Kfz/24h (Zählung 2016). Der signalisierte Knoten Donatusstraße/Chorweiler-Zubringer/Am Pescher Holz liegt mit einer Gesamttagesbelastung von ca. 23.900 Kfz/24h (Zählung 2017) etwa 120 m entfernt. Unmittelbar an der Kreuzung befinden sich zwei Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe sowie die getrennte Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz, deren Verlegungen bei einer Kreisverkehrslösung notwendig wären. Auf Grundlage des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2015 (HBS) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) erfolgte die Bestimmung der Leistungsfähigkeit mit Hilfe des Programms „Kreisel“. Insgesamt gibt es nach HBS sechs Qualitätsstufen. Stufe A bildet dabei die beste und Stufe F die schlechteste Qualitätsstufe. Berechnungen zufolge ergibt sich gemäß der durchgeführten Knotenstromzählungen eine Leistungsfähigkeit der Qualitätsstufe „E“ in der maximalen, in diesem Falle in der nachmittäglichen Spitzenstunde. Das bedeutet, dass die Verkehrsqualität des Kreisverkehrs ungenügend ist. Demnach entstehen Staus, die sich bei den vorhandenen Belastungen nicht mehr abbauen. Die Leistungsfähigkeit ist dementsprechend nicht mehr gegeben. Die Staulänge beträgt im Mittel bis zu ca. 62 m, sodass der benachbarte Knoten vor allem in der Zufahrt vom Chorweiler Zubringer auf die Donatusstraße in der Spitze überstaut werden kann. Aus diesen Gründen wird kein Kreisverkehr vorgesehen.
Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018
815 Zeichen
Anlage 1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.09.2018 öffentlich 3.6 Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsab- wicklung im Bereich des Gewerbegebietes Köln-Pesch 2334/2018 RM Hammer bittet die Verwaltung für den 2. Beratungsgang im hiesigen Ausschuss eine weitergehende Begründung vorzulegen, warum die Einrichtung von Kreisver- kehren nicht möglich ist. Die Ausführungen in der Vorlage seien unzureichend. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Chorweiler. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
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Dezernat, Dienststelle
III/68/681/2
661/3
Vorlagen-Nummer
2334/2018
Stand: 10.12.2025
Sachstandsbericht
Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Bereich
des Gewerbegebietes Köln-Pesch
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für signaltechnische und notwendige stra-
ßenbauliche Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbe-
park Pesch in Form einer Vollsignalisierung vorzunehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ausführungsplanung ist erstellt.
Derzeit führt die Verwaltung mit dem Eigentümer eines anliegenden Grundstücks ergänzende
Verhandlungen zum Ankauf eines Grundstücksteils. Dieses Grundstück wird für den Ausbau
der Maßnahme benötigt. Die Verwaltung hat dem Grundstückseigentümer ein Kaufangebot
vorgelegt. Eine Rückmeldung hierzu steht bisher aus.
Nächste Schritte:
Die weiteren Arbeitsschritte zu der Maßnahme sind abhängig von der derzeitigen Grund-
stücksverhandlung. Nach Abschluss der Grundstücksverhandlung erfolgt die Übergabe der
Planungsunterlagen an die Bauausführung. Darauf aufbauend werden die weiteren bauvorbe-
reitenden Arbeitsschritte voraussichtlich im Jahr 2026 durchgeführt.
Aufgrund der Grundstücksverhandlung kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen
konkreten Zeitablauf zum weiteren Projektverlauf benennen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant
IV. Quartal 2026
Anlage 3 - Auszug BV Chorweiler 06.12.2018
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.12.2018 öffentlich 9.2.2 Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Bereich des Gewerbegebietes Köln-Pesch 2334/2018 Beschluss zum Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für signaltechnische und notwendige straßenbauliche Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch in Form einer Vollsignalisierung vorzunehmen. Zusatzbeschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit folgenden drei Machbarkeitsstudien: - Eine nicht zentral gesteuerte sondern eine autarke selbstentscheidende Lichtsignalanlage (Hochschule Dresden) als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit einer Hochschule am Knotenpunkt Donatusstraße / Im Gewerbepark Pesch - Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ mit einem Kreisverkehr am Knotenpunkt Donatustraße / Waffenschmidtstraße - Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Schaffung von Zebrastreifen anstelle der jetzigen Überquerungshilfen Abstimmungsergebnis zum Beschluss über den Beschlussvorschlag: Einstimmig abgelehnt Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: Einstimmig beschlossen
Anlage 5 - Eingabe an Beschwerdeausschuss
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N De AORERR RT Gesendet: Samstag, 29. Juni 2019 10:14 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: BV-Beschluss 2334/2018 Sehr geehrte Damen und Herren, kritisiere den Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler, da sie nicht die Belange der Fussgaenger beruecksichtigt. Bisher konnte der Zu-Fuss-Gehende an der Kreuzung ohne Wartezeiten die Strassen ueberqueren, sofern der Zu-Fuss-Gehende auch die vorhandenen Querungshilfen nutzt. Eine Signalanlage provoziert wieder Rotsignal-Verstoesse in den Faellen wegen Buerger*innen den Bus erreichen muessen. Das ist ein typischer Fall, dass die Stadt Koeln dringend einen Fussgaenger-Beauftragten braucht. Ich bitte meinem Einwand dem Verkehrsausschuss rechtzeitig vor seiner Entscheidung zu Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Gruessen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/661/3
661/3
Vorlagen-Nummer
2334/2018
Freigabedatum
22.11.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Bereich des
Gewerbegebietes Köln-Pesch
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für signaltechnische und notwendige straßenbauliche
Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch in Form einer Voll-
signalisierung vorzunehmen.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Chorweiler
uneingeschränkt zustimmt.
Verkehrsausschuss 11.09.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2018
Verkehrsausschuss 29.01.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 17.09.2015 wurde unter TOP 7.1.1 „Verkehrslen-
kung im Gewerbegebiet Köln-Pesch“ die „Umsetzung einer ampelgeführten Verkehrsregelung“ gefor-
dert.
Da der Zubringer Chorweiler dem Hauptverkehrsnetz zugeordnet ist, wird die Beschlussvorlage zur
Einleitung einer konkreten Planung nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Chorweiler dem
Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Die Forderung nach einer ampelgeführten Verkehrsregelung hat die Verwaltung insbesondere unter
dem Aspekt der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pe-
sch/Zubringer Chorweiler geprüft. Die Zusammenfassung der Unfallentwicklung ist in der nachfolgen-
den Abbildung dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass sich die Unfälle bis Ende 2012 gehäuft haben. In
den Jahren 2013 und 2014 haben sich kaum Unfälle ereignet. In den Jahren 2015 und 2016 haben
die Unfälle wieder zugenommen. Auffallend ist hierbei, dass es sich bei den meisten Unfällen um das
Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen handelt. Eine entsprechende Änderung der
Signalisierung an dieser Stelle wird daher zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen.
Seit dem zweiten Halbjahr 2017 werden Bagatellunfälle in der Unfallstatistik des Polizeipräsidiums
Köln nicht mehr aufgeführt.
Seit Juli 2017 werden in der polizeilichen Statistik ausschließlich folgende schwerwiegende Verkehrs-
unfälle erfasst:
Verkehrsunfälle mit Getöteten,
Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten,
Verkehrsunfälle mit Leichtverletzten,
Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden.
Aufgrund der mangelnden Vergleichbarkeit wurde die Unfallsituation für 2017 nicht in der Tabelle
dargestellt. Es ereigneten sich 2017 keine schwerwiegenden Verkehrsunfälle.
Tabelle 1: Unfallsituation an der Kreuzung Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch/Zubringer Chorwe i-
ler im Zeitraum von sieben Ja hren (2010-2016)
Statistik nach Unfallursachen:
Ursache Nr.: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe 7
Jahre
14 Ungenügender Sicherheitsabstand 1 1 1 2 3 2 1 11
22 Sonstige Fehler beim Überholen 1 1
28 Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden
Verkehrszeichen (§8) 3 2 3 2 3 5 18
35 Fehler beim Abbiegen (§9) 1 1 2 4
36 Fehler beim Wenden oder Rückw ärts-
fahren 2 1 3
37 Fehler beim Einfahren in den fließen-
den Verkehr 1 1
49 Andere Fehler 1 4 5
Alle
Unfälle 8 4 8 4 3 6 10 43
Des Weiteren wurde geprüft, wie sich das Gesamtverkehrsaufkommen im Knotenpunkt Donatusstra-
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ße/Im Gewerbegebiet Pesch/Zubringer Chorweiler in den letzten Jahren aufgrund der Änderungen
der gewerblichen Nutzungen entwickelt hat. Das gesamte Verkehrsaufkommen im Knoten sowie die
Anteile an Schwerlastverkehr stellen die folgenden Diagramme dar.
Diagramm 1: Vergleich der Entwicklung des Kfz-Verkehrs in Kfz-Spitzenstunde (Sph) im Kno-
tenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch
Diagramm 2: Vergleich der Entwicklung des Schwerlastverkehrs im Knotenpunkt Donatus-
straße/Im Gewerbegebiet Pesch
Diagramm 2: Vergleich der Entwicklung der Anteile des Schwerlastverkehrs (gesamt) im
Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch
Der Vergleich der Verkehrsbelastungen im Knoten zeigt eine leichte Zunahme des gesamten Ver-
kehrsaufkommens und eine deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs. Die zwischenzeitlichen Ver-
kehrsabnahmen hängen mit den veränderten Nutzungen der letzten Jahre im Untersuchungsgebiet
zusammen. Dies betrifft vor allem den vorübergehenden Wegfall von Teilen der gewerblichen Nut-
zungen. Im Zuge der Neuaufsiedlung der gewerblichen Nutzungen kam es zu einer deutlichen Erhö-
hung der Verkehrsmengen des Schwerlastverkehrs.
Durch eine Vollsignalisierung der Einmündung „Im Gewerbegebiet Pesch“ würden die Verkehre aus
der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ und die Linksabbieger aus der nördlichen Donatusstraße in
das Gewerbegebiet signalgeregelt abgewickelt. Die Verkehrssicherheit würde sich an dieser Einmün-
dung für den motorisierten Individualverkehr, zu Fuß Gehende und Radfahrende erhöhen und der
Verkehr könnte flüssiger abgewickelt werden.
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Eine Kreisverkehrslösung am Knoten Donatusstraße/Im Gewerbegebiet stellt aus Sicht der Verwal-
tung keine Alternative dar. Die tägliche Gesamtverkehrsbelastung am Knoten Donatusstraße/Im Ge-
werbegebiet beträgt am Knoten etwa 22.300 Kfz/24h (Zählung 2016). Der signalisierte Knoten Do-
natusstraße/Chorweiler Zubringer/Am Pescher Holz liegt mit einer Gesamttagesbelastung von 23.900
Kfz/24h (Zählung 2017) etwa 80 m entfernt. Unmittelbar an der Kreuzung befinden sich zwei Halte-
stellen der Kölner Verkehrsbetriebe und die getrennte Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz, deren
Verlegungen bei einer Kreisverkehrslösung notwendig wären.
Aufgrund der hohen Gesamttagesbelastungen an beiden Knoten können keine Kreisverkehre vorge-
sehen werden.
Im Rahmen der detaillierten Planung auf Basis der Entscheidung für eine Optimierungsvariante sollen
die Belange des Radverkehrs und Fußgängerverkehrs, insbesondere Barrierefreiheit sowie die Prob-
lematik der freilaufenden Rechtsabbieger näher untersucht werden. Die Detailplanung wird dem Ver-
kehrsausschuss nach Fertigstellung zum Beschluss vorgelegt.
Aus Sicht der Verwaltung ist aus Verkehrssicherheitsgründen sowie aufgrund der steigenden Ver-
kehrsmenge, insbesondere der Schwerverkehrsanteile, die dargestellte Lösung zu präferieren.
Kosten für die Planung entstehen nicht, da diese mit eigenen Ressourcen durchgeführt wird.
Anlage 4 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Chorweiler
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1 Anlage 4 Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 06.12.2018: Beschluss zum Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für signaltechnische und notwendige straßen- bauliche Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch in Form einer Vollsignalisierung vorzunehmen.“ Abstimmungsergebnis zum Beschluss über den Beschlussvorschlag: Einstimmig abge- lehnt Zusatzbeschluss: „Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit folgenden drei Machbar- keitsstudien: - Eine nicht zentral gesteuerte sondern eine autarke selbstentscheidende Lichtsignal- anlage (Hochschule Dresden) als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit einer Hoch- schule am Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch - Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ mit einem Kreisverkehr am Knotenpunkt Do- natustraße/Waffenschmidtstraße - Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Schaffung von Zebrastreifen anstel- le der jetzigen Überquerungshilfen Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: Einstimmig beschlossen.“ „Nach kontroverser Diskussion über die eingebrachten Vorschläge wird ein entspre- chender Beschluss über die Prüfung der einzelnen Vorschläge gefasst, zudem bittet die Bezirksvertretung um Mitteilung was im Rahmen der Eröffnung der Obi-Filiale verkehrstechnisch vereinbart wurde.“ Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.12.2018: „Die Beschlussfassung wird vertagt; die Verwaltung wird gebeten, zunächst eine Ei n- schätzung zum Beschluss der Bezirksvertretung Chor weiler vom 06.12.2018 zu geben.“ Stellungnahme der Verwaltung: 1) „Eine nicht zentral gesteuerte sondern eine autarke selbstentscheidende Licht- signalanlage (Hochschule Dresden) als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit ei- ner Hochschule am Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch“ Selbst nach einer Kontaktaufnahme mit der Technischen Universität Dresden konnte nicht nachvollzogen werden, was konkret mit einer „nicht zentral gesteuerten, sondern autark selbst entscheidenden, Lichtsignalanlage“ gemeint ist. 2 Jede Ampelanlage verfügt über eine eigene, autarke Signalsteuerung. Sie schaltet verkehrs- abhängig, also den tatsächlichen Verkehr berücksichtigend oder mit zyklischen, festen Ab- läufen. Bei der Planung müssen auch die Belange der Umgebung berücksichtigt werden. Würde man dies nicht tun, würde dies zu chaotischen Verkehrsverhältnissen führen. Hier in diesem konkreten Fall würde die Schaltung sinnvollerweise verkehrsabhängig erfolgen und eine Koordinierung mit der 125 m entfernten Ampelanlage Donatusstraße/Am Pescher Holz berücksichtigen. Die aktuelle Vorgehensweise, alle neuen Ampelanlagen an den neuen Verkehrsrechner an- zuschließen ist wichtig, um ihre Funktionalität und die Koordinierung zu überwachen. Auch darauf würde bei der Einrichtung dieser Ampelanlage in keinem Fall verzichtet. 2) „Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ mit einem Kreisverkehr am Knotenpunkt Do- natustraße/Waffenschmidtstraße“ Die seitens der Verwaltung vorgelegte signaltechnische Lösung erfolgt aufgrund des Be- schlusses der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.09.2015. Würde die Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ als Einbahnstraße eingerichtet werden, müss- ten die beiden nördlich gelegenen Kreuzungen Im Gewerbegebiet Pesch/Donatusstraße durch die Verkehrsverlagerung die Mehrverkehre aufnehmen. Die Einbahnstraße würde insgesamt eine erschwerte Erreichbarkeit mit Umwegen bewirken. Zudem ist aufgrund des Straßenquerschnitts, der heute für den Zweirichtungsverkehr ausge- legt ist, bei einem Einrichtungsverkehr von einer erhöhten gefahrenen Geschwindigkeit aus- zugehen. Dies ist vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Gewerbegebiet zu vermeiden. Bei einer Einbahnstraße müsste die nordöstliche Sackgasse der Straße „Im Gewerbegebiet Pesch“ für den Zweirichtungsverkehr nach wie vor geöffnet bleiben, um die Erreichbarkeit und Erschließung der bestehenden Unternehmen zu gewährleisten. Die Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs an der Donatusstraße/Waffenschmidtstraße ist kurzfristig nicht möglich, zumal hierfür zunächst neue Verkehrszählungen in Auftrag gegeben werden und im Anschluss eine Prüfung der Leistungsfähigkeit erfolgen müsste. Bestehende Verkehrszählungen liegen nur aus dem Jahre 2008 vor und sind aufgrund der mangelnden Aktualität nicht anzusetzen. 3) „Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und dafür die Schaffung von Zebrastreifen an- stelle der jetzigen Überquerungshilfen“ Die Einsatzbereiche und Gestaltung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sind in den Vorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung und in den Richtlinien für die Anlage und Aus- stattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) geregelt. Bei der Einrichtung von Zebrastreifen werden mehrere Kriterien bei der Prüfung herangezo- gen. Dabei hat die Kraftfahrzeugstärke eine wesentliche Bedeutung. In den Straßen mit zwei Fahrstreifen, beim Querungsbedarf von etwa 100 zu Fuß Gehenden/Spitzenstunde (Sph) und der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h ist der Einsatz von FGÜ nur bei einer maximalen Verkehrsbelastung von bis zu 750 Kfz/Sph möglich. Bei höheren Kfz- Belastungen und maximalen zulässigen Fahrgeschwindigkeiten von 50 km/h ist der Einsatz 3 von FGÜ grundsätzlich unabhängig von den Fußgängerzahlen nicht möglich. Da auf der Do- natusstraße die Verkehrsmenge entsprechend der Zählung aus Mai 2016 bei 1.034 Kfz/Sph pro Fahrtrichtung liegt, ist die Anlage eines Fußgängerüberweges ausgeschlossen. Sollte dem Beschlussvorschlag im Sinne einer Vollsignalisierung nachgegangen werden, werden die Belange der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in der Planung berücksichtigt und somit deren Verkehrssicherheit erhöht. 4) Verkehrstechnische Vereinbarung im Rahmen der Obi-Eröffnung: Seitens der Verwaltung wurde die Auflage gemacht, ein Verkehrsgutachten zu beauftragen. Das Verkehrsgutachten präferiert eine signaltechnische Steuerung an den beiden Knoten- punkten Im Gewerbegebiet Pesch/Donatusstraße und Am Pescher Holz/Donatusstraße/ Chorweiler Zubringer. Im Rahmen des Bauantrages wurde dem Vorhaben des Bauherrn oh- ne Auflagen zugestimmt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2334/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2019
- Erstellt
- 13.07.2018 07:32