0045/2019
Langfristige und innovative Planung der Raumkapazitäten für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter der Stadt Köln - zu AN/1789/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4136 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 17.01.2019 0045/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Langfristige und innovative Planung der Raumkapazitäten für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter der Stadt Köln - zu AN/1789/2018 Die SPD-Fraktion stellte zur Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 25.06. und am 10.12.2018 die folgende Anfrage: „Mit den aktuellen dringlichen Anmietungen und den damit verbundenen Umzügen von Dienststellen wird nicht erkennbar, welche Strategie die Verwaltung beim Raum- sowie auch beim Standort- Management städtischer Dienststellen verfolgt. Wie sieht die langfristige Strategie zum Standort-Management der Verwaltungsliegenschaften im Stadtgebiet aus? Welche langfristige Strategie verfolgt die Stadt Verwaltung für die Schaffung von Raumkapazitäten für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Antwort ist auch dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Verfügung zu stellen.“ Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Projektes „strategisches Büroflächenmanagement und zukunftsfähiger Arbeitsplatz“ soll die Praxis der Bereitstellung von Büroflächen zukunftsorientiert aufgestellt und optimiert werden. Ziel ist die Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen Büroflächenbedarfe unter Berücksichti- gung aller Einflussfaktoren. In einem ersten Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme der der- zeitigen Bürostandorte erfolgt. Im nächsten Schritt bedarf es der Entwicklung einer Zukunftsperspektive sowie eines strategischen Steuerungs- und Umsetzungskonzeptes, das die beeinflussenden Parameter wie zum Beispiel die zukünftige Entwicklung des Personalbestandes und des Gebäudebestandes sowie die Digitalisierung, aufführt und Handlungsalternativen und -empfehlungen ableitet. Für die Umsetzung dieser Ziele muss ein verbindlicher Prozess mit festen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festgelegt werden. Festzulegende Parameter sind: - Betrachtung des Gebäudebestandes im Sondervermögen (als Teil der Bestandsaufnahme zu ergänzen) - Qualifizierte Schätzung des kurz-, mittel- und langfristigen Personalbedarfs, auch unter Berücksich- tigung der Prognosen als „wachsende Stadt“, und dessen Verteilung auf die Dienststellen - Festlegung transparenter Entscheidungskriterien für die Standortwahl (beispielsweise abhängig von der Aufgabe der jeweiligen Dienststelle, notwendiger Erreichbarkeit für die Bürger und Bürgerinnen und politischer Intention) unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Interessen sowie konkurrierender städtischer Belange 2 - Entwicklung von Steuerungsmethoden unter strategischen Gesichtspunkten, zum Beispiel für das Erarbeiten von Handlungsalternativen und Entscheidungskriterien für verschiedene Szenarien wie o Vermeidung der zeitgleichen Beendigung mehrerer Mietverträge o Weiteranmietung o Anmietung von Büroflächen o Synergien, zum Beispiel durch Konzentration von Nutzungen an einem Standort (Zusammenlegung von kleineren Flächen zu einer größeren Fläche) o Bau eigener Büroflächen o Identifizierung und Realisierung von Wertschöpfungspotentialen bei mindergenutzten Flächen - Evaluierung Flächeneffizienz und Wirtschaftlichkeit zwecks Entwicklung von Flächenkennzahlen (Definition Büroraum, Besprechungsraum, Verkehrsfläche, Zuschlagssätze für Gemeinschaftsfläche) - Kritische Betrachtung der bestehenden organisatorischen Strukturen, Zuständigkeiten und Kompetenzen mit dem Ziel einer klaren, effektiven Prozessorganisation - Empfehlung verschiedener Bürostandards unter Berücksichtigung der Anforderungen der verschie- denen Dienststellen (geschlossene Räume, Open Space, Flex Office), gegebenenfalls Anpassung städtischer Vorgaben zu Raumbelegungen Bis Mitte des 2.Quartals 2019 sind erste Ergebnisse zu erwarten, über die zeitnah berichtet wird. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0045/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 04.01.2019 12:24