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3778/2018

Weitere Fragen zur beabsichtigten Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 10.12.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5157 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 19.11.2018 
 3778/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 06.12.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
 
Weitere Fragen zur beabsichtigten Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bat um Beantwortung folgender Fragen i m Hinblick auf 
die beabsichtigte Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH:  
„1. Wie soll bei den zu erwartenden erheblichen Personalwechseln eine kontinuierliche und frikt i-
onsfreie Arbeit der Wirtschaftsförderung gewährleistet werden? 
2. Warum hat die Oberbürgermeisterin in den Vorjahren immer eine Personalzusetzung für das 
Amt abgelehnt und aus welchen Gründen hat hier ein Sinneswandel eingesetzt? 
3. Wie positioniert sich der Personalrat zu diesen Entwicklungen? 
4. In der Vorlage fehlen Aussage n zum Vergaberecht. Wie stellt sich die Verwaltung die Anwe n-
dung des Vergaberechtes vor? 
5. Welche Steuern wird eine „KölnBusiness Wirtschaftsförderungs -GmbH“ bis 2021 abführen 
müssen, die das bisherige Amt für Wirtschaftsförderung nicht abführen musste, u nd welche Höhe ist 
hierbei zu erwarten? In welcher Höhe würden ab 2021 weitere Steuern fällig, wenn die Personalg e-
stellung umsatzsteuerpflichtig werden würde?“ 
 
Die Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Zu Frage 1:  
Da ein Großteil der Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter der auszugliedernden Bereiche in die GmbH 
wechseln wird, ist in den einzelnen Aufgabenbereichen für Kontinuität und entsprechenden 
Know-how-Transfer gesorgt. Sicherlich wird sich das Zusammenwirken mit den neuen zusätzl i-
chen Stellen ab er auch über einen gewissen Zeitraum einspielen müssen. Die Unternehmen 
werden aber sowohl beim Amt, wie auch bei der Wirtschaftsförderungs -GmbH ohne Unterbr e-
chung entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben. 
 
Zu Frage 2: 
Diese Aussage ist  nicht zutreffend. Frau Oberbürgermeisterin Reker hat sich in Anbetracht der 
Bedeutung der Wirtschaft für den städtischen Haushalt bereits in ihrer Zeit als Sozial - und Um-
weltdezernentin und verstärkt mit der Amtsübernahme als Oberbürgermeisterin für eine Stärkung 
der Wirtschaftsförderung eingesetzt. Ein Beispiel dafür ist die beschlossene Einrichtung der Sta r-
tup-Unit.

2 
 
 
Zu Frage 3: 
In der Ratsvorlage heißt es hierzu: „Das Mitbestimmungsverfahren der Personalvertretung nach 
§ 72 Abs. 4 Nr. 22 LPVG (Privatisi erung) wurde beim Gesamtpersonalrat am 07.08.2018 eing e-
leitet. Der Gesamtpersonalrat hat sich in seiner Sitzung am 21.08.2018 mit der Maßnahme b e-
fasst und diese zur Kenntnis genommen. Die Personalvertretung ist der Auffassung, dass mit der 
für die GmbH geplanten Budget-Erhöhung auch ohne Privatisierung der betroffenen Dienststellen 
eine bessere Aufgabenwahrnehmung der Wirtschaftsförderung erreicht werden könnte. Für eine 
erfolgreiche Wirtschaftsförderung sei die Frage der Rechtsform letztlich nicht entscheidend.“ 
 
Zu Frage 4: 
Gemäß § 99 Nr. 2 GWB wird die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs -GmbH kraft Gesetzes ö f-
fentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechtes sein. Die Gesellschaft wird daher sämtliche 
Aufträge, die die Lieferung von Waren, die Ausführung  von Bauleistungen oder die Erbringung 
von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, ab Erreichen bestimmter Schwellenwerte, die r e-
gelmäßig aktualisiert durch Verordnung der Europäischen Union festgelegt werden, auszuschre i-
ben haben. 
 
Zu Frage 5: 
Ertragssteuern sind grundsätzlich auf den steuerbaren Gewinn zu entrichten. Die Erträge der 
Gesellschaft werden sich fast ausschließlich auf den städtischen Betriebskostenzuschuss b e-
schränken. Dieser wird so bemessen sein, dass die Aufwendungen der Gesellschaft ausgeg li-
chen werden und kein Gewinn entsteht. Die ertragssteuerliche Belastung der Gesellschaft ist d a-
her vernachlässigbar. 
Für den Fall, dass das Finanzamt zu dem Schluss kommt, dass ab 01.01.2021 die Personalg e-
stellung umsatzsteuerpflichtig wird, würden sich h ierdurch die Kosten der Gesellschaft erhöhen. 
Unter der Annahme, dass die aktuell in den auszugliedernden Bereichen tätigen Beamtinnen und 
Beamten in die GmbH wechseln, beliefe sich eine mögliche Umsatzsteuerbelastung der Pers o-
nalkosten auf rund 450.000 €. 
Eine zusätzliche Umsatzsteuerbelastung kann außerdem entstehen für Leistungen, die die Stadt 
Köln innerhalb eines Betriebs gewerblicher Art (ab 2021 auch außerhalb eines Betriebs gewerbl i-
cher Art) an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH erbringt und für die die KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Erbringt die KölnB u-
siness Wirtschaftsförderungs -GmbH Leistungen unmittelbar für die Stadt Köln, sind auch diese 
Leistungen umsatzsteuerpflichtig. 
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales sowie die weit e-
ren Gremien in der Beratungsfolge werden um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (3)

19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.30.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
06.12.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3778/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.11.2018 14:05