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1453/2020

Wirtschaftsplan 2020 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.30

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Wirtschaftsplan 2020 eE AWB

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Beschlussvorlage Rat

2028 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1453/2020 
Freigabedatum 
02.06.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wirtschaftsplan 2020 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 in der beigefügten Fassung fest.  
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln hat die Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, 
bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, aufzustellen. Auf die Erstellung eines Stellenplanes 
wurde aufgrund nicht vorhandenen eigenen Personals verzichtet.  
 
Der Wirtschaftsplan 2020 ist in der Anlage beigefügt. 
 
 
Zur Dringlichkeit: 
Gemäß Ratsauftrag (AN/1727/2019) ist der Jahresabschluss 2019 bis 30.06.2020 vorzulegen. Es ist 
daher notwendig, die Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu erreichen. 
Sinnvollerweise sind die Beschlussvorlagen zu den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 sowie zum 
Wirtschaftsplan 2020 aufgrund ihres Zusammenhangs in einer Sitzung zu behandeln.  
Der Jahresabschluss 2019 musste nach Erstellung jedoch kurzfristig aufgrund von aktuellem Zah-
lenmaterial aktualisiert werden, sodass der Prüfprozess länger als vorgesehen gedauert hat.

Anlage 1 Wirtschaftsplan 2020 eE AWB

6317 Zeichen

Wirtschaftsplan 2020

der
-eigenbetriebsähnlichen Einrichtung-

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

« Erfolgsplan 2020 nebst
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020-
®

« Vermögensplan 2020

e Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2020-2024

Wirtschaftsplan 2020
Erfolgspian
Erträge und Aufwendungen

Position

Umsatzerlöse

Gebühreneinnahmen Straßenreinigung
Gebühreneinnahmen städtischer Anteil
Gebühreneinnahmen Abfalibeseitigung
Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges

Gesamtleistung
Aufwendungen für bezogene Leistungen

Entsorgung Hausmüll und Biomüll

Entsorgung Straßenkehricht

Abfallbeseitigung Logistik

Holservice Papier, Pappe, Kartonagen

Littering

Entsorgung von E-Schrott

Straßenreinigung incl. städt. Anteil

Betrieb eines Wertstoffhofes

Gelbe Tonne plus

Aufwendungen Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verwaltungskosten
Finanzergebnis

Zinsaufwendungen
Zinserträge

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Betriebsergebnis

Ansatz 2020
in Tsd. €

Ansatz 2013
in Tsd. €

Erläuterungen zum Erfolgsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe der
Stadt Köln für das Jahr 2020

Umsatzerlöse

In 2020 werden Erlöse i.H.v. 230,6 Mio. € erwartet, die überwiegend aus Gebührenein-
nahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung
für 2020 resultieren (rd. 212,1 Mio. €).

Zu den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsge-
bühren in Höhe von rd. 45,5 Mio, € ein Anteil der Stadt Köln in Höhe von rd.
15,6 Mio. € bei.

Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für
die Restmüllverbrennung und die Kompostierung durch die AVG Köln GmbH (rd. 53 Mio. €)
und die Entgelte für die AWB Köln GmbH für Abfallsammlung und -transport sowie die
Straßenreinigung mit zusammen rd. 138,3 Mio. €.

Grundlage sind neben der geplanten Leistungserstellung die in den folgenden Verträgen
geregelten Entgelte:

- Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der
Stadt Köln zu entsorgender Abfälle mit der AWB GmbH (rd. 82 Mio. €)

- Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB GmbH
(rd. 56,3 Mio. €)

-  Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH (53 Mio. €)

Darüber hinaus sind Aufwendungen aus der Vereinbarung über die Einführung eines Hol-
systems zur Wertstofferfassung von Papier/Pappe/Kartonagen in Köln (rd. 13,6 Mio. €)
berücksichtigt.

Für die Einführung der Gelben Tonne „plus“, über die neben Leichtverpackungen auch
sog. stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst werden, sind in
2020 Kosten i.H.v. 3,1 Mio. € veranschlagt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend Verwaltungskostener-
stattungen für mehrere Dienststellen der Stadt Köln, darunter die Kosten für die Gebüh-
renveranlagung und den Gebühreneinzug, die bei der Kasse der Kämmerei und dem
Steueramt der Stadt Köln entstehen (rd. 2,0 Mio. €), sowie Kosten des Rechtsamtes für
gutachterliche Stellungnahmen und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit 48 TE.
Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Personalkosten für
den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie im Wesentlichen Sachkosten für Raummieten, EDV-
Lizenzen.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis von -18 TE resultiert aus der Notwendigkeit zur Zwischenfinanzierung
von in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, da der Gebühreneinzug und die an-
schließende Ausschüttung durch die Kasse der Kämmerei und dem Steueramt auf wenige
Termine im Jahr beschränkt ist, so dass der Mittelbedarf des Eigenbetriebs durch diesen
Zufluss nicht kontinuierlich gedeckt werden kann. Erträge aus der Anlage von Überschüs-
sen sind Kostenmindernd berücksichtigt.

Betriebsergebnis
Das geplante positive Betriebsergebnis 2020 beträgt demnach TE 91.

Vermögensplan 2020

Mittelbedarf

Zuführung zum Eigenkapital

Mittelherkunft

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
(Jahresüberschuss)

Ansatz 2020

Mittelfristige

Erfolgsplan 2020 bis 2024

tr;

und Aufwendungen

Position Ansatz 2021 Ansatz 2023 | Ansatz 2024
In Tsd, € In Ted, €
t. Umsatzerlöse
Gebühraneinnahmen Straßenreinigung 45.538 46.221 46.914
Geböührsneinnahmen städtischar Anteil 15.575 15,809 16.046
Gebührenelnnahmen Abfalibeseitigung 166,579] 189.077) 171.814
Umsatzerlöse Enigelte Dusle System, BgA, Sonstige 2.903] 2.98 2.990)
230,595] 234.034 237.564
2. Gesamtleistung 230.395] 234,054 237.564]
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen
Entsorgung Hausmül und Biomüll 52.007
Entsorgung Straßenkehricht 767|
‚Atfallbeseitigung Logistik 81.991
Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 13.622
Littering 11.881
Entsorgung von E-Schrott 3.698
Straßenreinigung incl. städt. Anied 56.338
‚Batrieb einas Wertstoffhofes 119)
Gelbe Tonne plus 3.143]
‚Aufwendungen Entgelle Duale System, BgA, Sonstiges 2.903
227369
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verwattungskosten 3.116
5. Finanzergebnis
Zinsaufwendungen -18
Zinserträge KÜ
+18;
+
5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9
7.  Betriebsergebnis A
ER —

Ant. Sk)

er ‚aus Id, Verwaltungstäti
inzahtungen mgptäigkeit

Versargungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen **
Zinsen und sonstige Fnanzauszahlungen
Trensferauszahlungen

‚Sonstige Auszahlungen

Verminderung) Erhöhung Verbindichkeiten zus Lefenungen / erhaltene

au Fi Versahngsätggek
Saldo zus Iaufonder Yerwalkusgstäiigkelt
(= Zeien 20 und 18)

Zumendungen für Invesötionsmaßnahmen
Einsatlungen aus der Veräußerung von Sachanlg.
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finarzzanig.

Auszahlungen Baumaßnahmen
‚Auszahlungen für Kunstgegenstände:

Auszahlungen für Erwerb Finanzanlagen

Auszahlungen v. aktiverbaren Zuwendungen (Enweiterungsbau)
Sonstige Investkionseuszahlungen

‚Auszahlungen uus Investitionstätiglkeit.
Invenitionstligkeit

Saldo aus
{= Zeien 25 und 32)

Finenzinittelüberschuse / -Mehlbetrag
je 9 ung34>

‚Aufnahme und Rückfiizse von Dariehen.

=

Liqulde Mittel (Gebührenhaushait)
(= Zeien 39 und 40)

(senyasssgnsagpf+/Besjeaiyejsaiyer-)
NIOYÖHEJSYEYISSH ueyojuugmMmeß Jop sıugeßug

yUnspoggenm

jendeyuaßıg wunz Gunaypynz#/Bunsepug-

Fepsapenin

v20z esuy | E202 z1esuy | 2202 esuy | 1202 21esUy | 0203 esuy

r20z sıa 0202 vedsuaßguus

Beratungsverlauf (3)

04.06.2020 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.30 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1453/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.06.2020
Erstellt
14.05.2020 13:30