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Wirtschaftsplan 2020 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1453/2020 vom 02.06.2020

Stand: Am 10.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 1453/2020 Freigabedatum 02.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan 2020 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 in der beigefügten Fassung fest. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, aufzustellen. Auf die Erstellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vorhandenen eigenen Personals verzichtet. Der Wirtschaftsplan 2020 ist in der Anlage beigefügt. Zur Dringlichkeit: Gemäß Ratsauftrag (AN/1727/2019) ist der Jahresabschluss 2019 bis 30.06.2020 vorzulegen. Es ist daher notwendig, die Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu erreichen. Sinnvollerweise sind die Beschlussvorlagen zu den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 sowie zum Wirtschaftsplan 2020 aufgrund ihres Zusammenhangs in einer Sitzung zu behandeln. Der Jahresabschluss 2019 musste nach Erstellung jedoch kurzfristig aufgrund von aktuellem Zah- lenmaterial aktualisiert werden, sodass der Prüfprozess länger als vorgesehen gedauert hat.
  • Anlage 1 Wirtschaftsplan 2020 eE AWB

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    Wirtschaftsplan 2020 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln « Erfolgsplan 2020 nebst Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020- ® « Vermögensplan 2020 e Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2020-2024 Wirtschaftsplan 2020 Erfolgspian Erträge und Aufwendungen Position Umsatzerlöse Gebühreneinnahmen Straßenreinigung Gebühreneinnahmen städtischer Anteil Gebühreneinnahmen Abfalibeseitigung Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges Gesamtleistung Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmüll und Biomüll Entsorgung Straßenkehricht Abfallbeseitigung Logistik Holservice Papier, Pappe, Kartonagen Littering Entsorgung von E-Schrott Straßenreinigung incl. städt. Anteil Betrieb eines Wertstoffhofes Gelbe Tonne plus Aufwendungen Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltungskosten Finanzergebnis Zinsaufwendungen Zinserträge Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Betriebsergebnis Ansatz 2020 in Tsd. € Ansatz 2013 in Tsd. € Erläuterungen zum Erfolgsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln für das Jahr 2020 Umsatzerlöse In 2020 werden Erlöse i.H.v. 230,6 Mio. € erwartet, die überwiegend aus Gebührenein- nahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung für 2020 resultieren (rd. 212,1 Mio. €). Zu den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsge- bühren in Höhe von rd. 45,5 Mio, € ein Anteil der Stadt Köln in Höhe von rd. 15,6 Mio. € bei. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für die Restmüllverbrennung und die Kompostierung durch die AVG Köln GmbH (rd. 53 Mio. €) und die Entgelte für die AWB Köln GmbH für Abfallsammlung und -transport sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 138,3 Mio. €. Grundlage sind neben der geplanten Leistungserstellung die in den folgenden Verträgen geregelten Entgelte: - Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der Stadt Köln zu entsorgender Abfälle mit der AWB GmbH (rd. 82 Mio. €) - Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB GmbH (rd. 56,3 Mio. €) - Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH (53 Mio. €) Darüber hinaus sind Aufwendungen aus der Vereinbarung über die Einführung eines Hol- systems zur Wertstofferfassung von Papier/Pappe/Kartonagen in Köln (rd. 13,6 Mio. €) berücksichtigt. Für die Einführung der Gelben Tonne „plus“, über die neben Leichtverpackungen auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst werden, sind in 2020 Kosten i.H.v. 3,1 Mio. € veranschlagt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend Verwaltungskostener- stattungen für mehrere Dienststellen der Stadt Köln, darunter die Kosten für die Gebüh- renveranlagung und den Gebühreneinzug, die bei der Kasse der Kämmerei und dem Steueramt der Stadt Köln entstehen (rd. 2,0 Mio. €), sowie Kosten des Rechtsamtes für gutachterliche Stellungnahmen und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit 48 TE. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Personalkosten für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie im Wesentlichen Sachkosten für Raummieten, EDV- Lizenzen. Finanzergebnis Das Finanzergebnis von -18 TE resultiert aus der Notwendigkeit zur Zwischenfinanzierung von in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, da der Gebühreneinzug und die an- schließende Ausschüttung durch die Kasse der Kämmerei und dem Steueramt auf wenige Termine im Jahr beschränkt ist, so dass der Mittelbedarf des Eigenbetriebs durch diesen Zufluss nicht kontinuierlich gedeckt werden kann. Erträge aus der Anlage von Überschüs- sen sind Kostenmindernd berücksichtigt. Betriebsergebnis Das geplante positive Betriebsergebnis 2020 beträgt demnach TE 91. Vermögensplan 2020 Mittelbedarf Zuführung zum Eigenkapital Mittelherkunft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss) Ansatz 2020 Mittelfristige Erfolgsplan 2020 bis 2024 tr; und Aufwendungen Position Ansatz 2021 Ansatz 2023 | Ansatz 2024 In Tsd, € In Ted, € t. Umsatzerlöse Gebühraneinnahmen Straßenreinigung 45.538 46.221 46.914 Geböührsneinnahmen städtischar Anteil 15.575 15,809 16.046 Gebührenelnnahmen Abfalibeseitigung 166,579] 189.077) 171.814 Umsatzerlöse Enigelte Dusle System, BgA, Sonstige 2.903] 2.98 2.990) 230,595] 234.034 237.564 2. Gesamtleistung 230.395] 234,054 237.564] 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmül und Biomüll 52.007 Entsorgung Straßenkehricht 767| ‚Atfallbeseitigung Logistik 81.991 Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 13.622 Littering 11.881 Entsorgung von E-Schrott 3.698 Straßenreinigung incl. städt. Anied 56.338 ‚Batrieb einas Wertstoffhofes 119) Gelbe Tonne plus 3.143] ‚Aufwendungen Entgelle Duale System, BgA, Sonstiges 2.903 227369 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwattungskosten 3.116 5. Finanzergebnis Zinsaufwendungen -18 Zinserträge KÜ +18; + 5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9 7. Betriebsergebnis A ER — Ant. Sk) er ‚aus Id, Verwaltungstäti inzahtungen mgptäigkeit Versargungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ** Zinsen und sonstige Fnanzauszahlungen Trensferauszahlungen ‚Sonstige Auszahlungen Verminderung) Erhöhung Verbindichkeiten zus Lefenungen / erhaltene au Fi Versahngsätggek Saldo zus Iaufonder Yerwalkusgstäiigkelt (= Zeien 20 und 18) Zumendungen für Invesötionsmaßnahmen Einsatlungen aus der Veräußerung von Sachanlg. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finarzzanig. Auszahlungen Baumaßnahmen ‚Auszahlungen für Kunstgegenstände: Auszahlungen für Erwerb Finanzanlagen Auszahlungen v. aktiverbaren Zuwendungen (Enweiterungsbau) Sonstige Investkionseuszahlungen ‚Auszahlungen uus Investitionstätiglkeit. Invenitionstligkeit Saldo aus {= Zeien 25 und 32) Finenzinittelüberschuse / -Mehlbetrag je 9 ung34> ‚Aufnahme und Rückfiizse von Dariehen. = Liqulde Mittel (Gebührenhaushait) (= Zeien 39 und 40) (senyasssgnsagpf+/Besjeaiyejsaiyer-) NIOYÖHEJSYEYISSH ueyojuugmMmeß Jop sıugeßug yUnspoggenm jendeyuaßıg wunz Gunaypynz#/Bunsepug- Fepsapenin v20z esuy | E202 z1esuy | 2202 esuy | 1202 21esUy | 0203 esuy r20z sıa 0202 vedsuaßguus

Beratungsverlauf

  1. 27.08.2020

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 3.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 07.09.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 10.09.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.33, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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